2666/2024
Beantwortung der Anfrage aus der 23.Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 18.04.2024 zu "medienübergreifenden Umweltinspektionen"
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VIII/57/572 Vorlagen-Nummer 08.10.2024 2666/2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Wirtschaftsausschuss 10.10.2024 Beantwortung der mündlichen Anfrage von RM Herrn Lucks aus der 23.Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 18.04.2024 zu "medienübergreifenden Umweltinspektionen" bei dem Tischlerhandwerk In der 23. Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 18.04.2024 stellt Ratsmitglied Herr Lucks eine mündliche Anfrage: Er äußert sich kritisch zum Thema Bürokratisie- rung und fragt konkret nach den „medienübergreifenden Umweltinspektionen“. Hier würden in Köln Klein- und Kleinstbetriebe aus dem Tischlerhandwerk anlasslos inspi- ziert, was er vor dem Hintergrund der Bürokratisierung kritisiert. Er fragt nach dem Zweck dieser Inspektionen und ob nicht auf diese verzichtet werden könnte. Hierzu antwortet die Verwaltung wie folgt: Am 25.06.2024 fand ein gemeinsamer Termin zwischen der Kreishandwerkerschaft mit Herrn Kreishandwerksmeister Lucks und Herrn Hauptgeschäftsführer Dr. Günther und der Stadt Köln mit Herrn Beigeordneten Wolfgramm und Herrn Amtsleiter Pe- schen statt. Grundlage für diesen Austausch war ein Schreiben der Kreishandwerkerschaft an den Beigeordneten für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften, Herrn Wolfgramm, vom 20.03.2024 und die mündliche Anfrage von Herrn Ratsmitglied Lucks im Wirtschafts- ausschuss vom 18.04.2024. Hier ging es im Kern um die Hintergründe für die medien- übergreifende Umweltinspektion in Handwerksbetrieben. Der Rat der Stadt Köln hat am 14 November 2014 ein zweistufiges Konzept zur medi- enübergreifenden Überwachung von Industrie- und Gewerbebetrieben verabschiedet. Stufe 1 regelt die Überwachung der ca. 140 Betriebsstätten, die gemäß § 4 BImSchG genehmigungspflichtig sind. Alle hierunter fallende Industrie- und Gewerbebetriebe wurden zwischenzeitlich von der Unteren Immissionsschutz-, Wasser - und Abfallwirt- schaftsbehörde mindestens einmalig überprüft. Anlagen, die unter die IED-Richtlinie fallen, werden jährlich überprüft. Stufe 2 betrifft die Anlagen, die nicht gemäß § 4 BImSchG genehmigungsbedürftig sind, gleichwohl ein signifikantes Risiko für Mensch und Umwelt darstellen. Das Über- wachungsintervall ist nach einem Einstufungsschema ermittelt worden und liegt zwi- schen 1 und 8 Jahren bzw. keinem Überwachungsintervall. 2 Diese Risikoanalyse erfolgt nach einem NRW-einheitlichem, transparentem und im Vorfeld festgelegtem Konzept. Diese Risikoanalyse ist für jede Branche erfolgt. Der sich daraus ergebene branchenmäßige Überwachungsintervall ist den einzelnen Be- triebsstätten auf dem Kölner Stadtgebiet zugewiesen. Die Tischlerei-Betriebe wurden nach der Risikoanalyse einem 8jährigen Überwa- chungsintervall zugeordnet. Diese risikobasierte branchenorientierte Einstufung kann nach dem Ergebnis aus einer medienübergreifenden Umweltinspektion für die kon- krete, einzelne Betriebsstätte angepasst werden, so dass für die Zukunft auch ein ver- kürzter Überwachungsintervall festgelegt oder aber der Überwachungsintervall auf null Jahre gesetzt werden könnte. Die bisher durchgeführten medienübergreifenden Über- wachungen bei Tischlereien zeigten regelmäßig Mängel auf, so dass aus umwelt- rechtlicher Sicht weiterhin ein Handlungs- und Überwachungsbedarf vorliegt. Grundsätzlich beschränkt die Überwachungsbehörde den Aufwand für den Betreiber – wie auch für die Verwaltung - auf das nötige Maß. Die im Vorfeld einer medienüber- greifenden Überwachung zu klärende Genehmigungslage des Betriebes und die Be- teiligung eventuell anderer Behörden, die auch betroffen sein können (z. B. Bezirksre- gierung Köln – Arbeitsschutz, Stadtentwässerungsbetriebe, Feuerwehr) erfordert je- doch einen gewissen Aufwand, der gemäß den Tarifstellen der Allgemeinen Verwal- tungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Allgemeine Verwaltungs- gebührenordnung NRW – AVwGebO NRW) den Betreibern in Rechnung gestellt wer- den muss. Im Zusammenhang mit den bisher 30 Überprüfungen von Tischlereien wurde eine durchschnittliche Gebühr von ca. 220,00€ erhoben. Grundlage der medienübergreifenden Umweltinspektion ist der jüngste Erlass vom 20.09.2021, Geschäftszeichen 5-7-61.10.02./2021-1647, des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen „Risi- kobasierte Planung und Durchführung von medienübergreifenden Umweltinspektionen (Stand: 17.09.2021)“. In dem Erlass sind die maßgeblichen Ermächtigungsgrundlagen genannt. Unter Punkt 6.1 des o.g. Erlasses vom 20.09.2021 sind die Kriterien für die risikoba- sierte Planung von medienübergreifenden Umweltinspektionen (Regelüberwachung) aufgeführt. Hier ist nach der grundsätzlichen Umweltrelevanz, den standortbezogenen Kriterien, den anlagebezogenen Kriterien und den betreiberbezogenen Kriterien eine Einstufung vorzunehmen. Nur und insbesondere durch die risikobasierte Einstufung der ca. 30.000 Industrie- und Gewerbebetriebe in Köln, für die die Untere Immissionsschutz-, Wasser - und Ab- fallwirtschaftsbehörde der Stadt Köln zuständig ist, lassen sich die zur Verfügung ste- henden Ressourcen effektiv einsetzen und ein größtmöglicher Nutzen für den Umwelt- schutz erzielen. In dem Gespräch am 25.06.2024 wurde intensiv das Thema Bürokratisierung und die formalen Hintergründe der „medienübergreifenden Umweltinspektionen“ diskutiert. Herr Lucks regte an, bei der Auswahl der Unternehmen auch das Kriterium der Belas- tung durch die Inspektion zu betrachten. Es wurde verabredet, weiter im Gespräch zu bleiben und zukünftig den Blick auch auf die „Verschlankung von Verfahren“ zu richten. Gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2666/2024
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 08.10.2024
- Erstellt
- 30.08.2024 10:12