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3410/2020

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.:Vollgeparkter und beschädigter benutzungspflichtiger Radweg an der Niehler Straße (Az.: 02-1600-25/20)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 07.12.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 28.01.2021, TOP 2.1

Anlage 2- Mailverkehr zur Eingabe

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Anlage 1 - Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2- Mailverkehr zur Eingabe

7970 Zeichen

1 
 
Anlage 2 
Von: xxx  
Gesendet: Donnerstag, 8. August 2019 17:14 
An: fahrradbeauftragter <fahrradbeauftragter@STADT-KOELN.DE> 
Betreff: Vollgeparkter und beschädigter benutzungspflichtiger Radweg an der Niehler Straße 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
auf der Niehler Straße gibt es ab der Inneren Kanalstraße in Fahrtrichtung Nord in Teilen der 
Niehler Straße eine angeordnete Benutzungspflicht für Radfahrende. Eine solche 
Benutzungspflicht soll nach meiner Kenntnis nur bei "besonderen Gefahrensituationen" 
angeordnet werden.  
So ist z.B. ab Höhe der Hausnummer 214 die Benutzungspflicht vorgeschrieben. Der 
Fahrradweg weist hier aber an vielen Stellen Unebenheiten oder Beschädigungen durch 
Wurzelaufbrüche auf, was meines Erachtens eigentlich die angeordnete Benutzungspflicht 
an sich schon ausschließt.  
Weiter in Fahrrichtung Nord, ca. ab der Einfahrt zum Obi-Baumarkt bis zur Kreuzung mit der 
Friedrich-Karl-Straße ist der benutzungspflichte Radweg regelmäßig halb oder vollständig 
durch parkende Fahrzeuge blockiert. Hinzu kommen dann noch weitere Schäden durch 
Wurzelaufbrüche. 
Ich hatte deswegen bereits einmal vorgeschlagen, dass Sie die Benutzungspflicht ab 
Hausnummer 214 in Fahrrichtung Nord bis zur Friedrich-Karl-Straße so lange aufheben, bis 
der Radweg in einem ordnungsgemäßen Zustand ist und durch geeignete Maßnahmen 
gewährleistet wird, dass hier keine PKWs auf dem Radweg parken. Grundsätzlich wäre es 
für alle Verkehrsteilnehmer sinnvoll, wenn nicht ständig zwischen Fahren auf der Fahrbahn 
und Fahren auf einem Radweg gewechselt würde.  
Sie hatten mir vor mehreren Jahren in diesem Zusammenhang zwar mitgeteilt, dass die 
Niehler Straße komplett neu gestaltet / geordnet werden würde. Da sich diese Planungen 
aber noch auf unbestimmte Zeit zu verzögern scheinen, bitte ich Sie, wenigstens den oben 
beschriebenen Abschnitt mal zu prüfen - die Anordung einer Radwegebenutzungspflicht 
lässt sich hier rechtlich eigentlich nicht begründen, wenn Sie gleichzeitig die 
Radwegschäden ignorieren und das Parken von PKWs auf dem Abschnitt tolerieren. 
Mit freundlichen Grüßen 
__________________________________________________________________________ 
 
Am 20.08.2019 um 11:55 schrieb fahrradbeauftragter@STADT-KOELN.DE: 
Sehr geehrte xxx, 
vielen Dank für Ihre Rückfragen zur Niehler Straße und Anmerkung zur 
Radwegebenutzungspflicht und dem baulichen Zustand der Radwege. 
Nach Rücksprache mit den zuständigen Kollegen kann ich Ihnen folgende Gesamtantwort 
geben: 
Wie Sie richtigerweise erwähnen, sind für die gesamte Niehler Straße Optimierungen für den 
Radverkehr vorgesehen. Aktuell ist die Planung eines Schutzstreifens zwischen 
Weidenpescher Straße und Scheibenstraße in Bearbeitung. Im Bestand sind daraufhin 
Schutzstreifen bis zur Xantener Straße vorgesehen. Ab dort bis zum Lis-Böhle-Park ist ein 
vollständiger Umbau der Straße vorgesehen, bei dem ebenfalls Fahrradschutzstreifen

2 
 
Berücksichtigung finden (Umbau im Rahmen Clouth-Gelände). Die Planungen befinden sich 
noch in der Abstimmung, sodass ich Ihnen zu diesen keinen Ausführungszeitpunkt nennen 
kann. 
Die Radwegebenutzungspflicht wurde von der zuständigen Abteilung einer Erstprüfung 
unterzogen. Die Benutzungspflicht kann aktuell aus folgendem Grund nicht aufgehoben 
werden: 
Aktuell sind die Ampelanlagen nicht darauf ausgelegt, den Radfahrer zu berücksichtigen. 
Aufgrund der langsameren Fahrt und Räumzeit im Kreuzungsbereich passen die 
berechneten und eingeführten Ampelphasen nicht. Somit muss der Radverkehr an den 
Ampeln noch auf der Nebenanlage geführt werden. Gleiches gilt für die Kreuzung Niehler 
Straße/Weidenpescher Straße. Somit erfolgt die Aufhebung der Benutzungspflicht mit der 
Einrichtung der Schutzstreifen in Verbindung mit der Anpassung im Kreuzungsbereich 
(bspw. Aufstellflächen). In diesem Zusammenhang können auch die Ampeln überarbeitet, 
neu geschaltet oder möglicherweise erneuert werden. 
Den Hinweis bezüglich Falschparker habe ich an das Ordnungsamt weitergeleitet, auf die 
örtliche Situation verwiesen und um stärkere Kontrollen gebeten. 
Aufgrund der vorgesehenen Umplanung ist vorab eine umfangreiche Sanierung der 
Nebenanlage zeitlich nicht durchzuführen. Zur Verbesserung der Nebenanlage werde ich 
Ihren Hinweis an die Kollegen des Bauhofes weiterleiten. Hier soll geprüft werden, ob mit 
kleineren Maßnahmen die Nebenanlage zeitnah optimiert werden kann. 
Ich hoffe, Ihnen hiermit die Entscheidungen näher gebracht zu haben. 
 Mit freundlichen Grüßen 
__________________________________________________________________________ 
 
Betreff:  Re: Vollgeparkter und beschädigter benutzungspflichtiger Radweg an der 
Niehler Straße 
Datum:  Tue, 10 Sep 2019 17:26:08 +0200 
Von:  ccc 
An:  fahrradbeauftragter@STADT-KOELN.DE 
 
Sehr geehrte xxx, 
ich habe mir heute die Mühe gemacht und einige Fotos für Sie zusammengestellt. Sie 
können natürlich nicht jeden Meter Radweg in Köln kennen - aber die Anordnung der 
Benutzungspflicht ist hier eigentlich nicht wirklich möglich. Diesen Radweg kann man beim 
besten Willen nicht als "Radweg" bezeichnen, siehe auch meine Kommentare in der 
angehängten Datei. Das Zuparken durch PKWs wurde übrigens in den letzten Wochen seit 
Ihrer Mail nach meiner Kenntnis nicht kontrolliert. Das scheint hier - wie an vielen anderen 
Stellen auch - einfach nicht gewollt zu sein. 
Mit freundlichen Grüßen 
 
-------- Weitergeleitete Nachricht --------  
Betreff:  Vollgeparkter und beschädigter benutzungspflichtiger Radweg an der Niehler 
Straße

3 
 
Datum:  Fri, 3 Jan 2020 13:41:55 +0100 
Von:  xxx 
An:  fahrradbeauftragter@stadt-koeln.de 
 
Sehr geehrte xxx, 
sehr geehrte Damen und Herren, 
auf meine pdf mit den Fotos, die ich Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer Antwort vom 
20.8.2019 zugesendet habe, habe ich keine Antwort erhalten. 
An der Situation hat sich nichts gebessert. Sie hatten mir mit Mail vom 20.8.19 zwar einige 
Ausführungen zukommen lassen und auf die Ampelanlagen verwiesen und die daraus res 
Ich bitte Sie aber nochmal, sich die pdf anzuschauen. Der von mir kritisierte Abschnitt des 
benutzungspflichtigen Radweges befindet sich NICHT im Bereich einer Ampel (bzw. nur das 
nördliche Ende). Außerdem sträubt sich in mir alles gegen Ihre Argumente, dass die 
Benutzungspflicht angeordnet bleiben muss - diesen Radweg kann ein Radfahrender doch 
gar nicht benutzen, wenn darauf Sperrmüll steht oder parkende Autos oder der Radweg 
stark beschädigt ist. Das leuchtet mir einfach nicht ein.  
Den Hinweis, dass in der Niehler Straße für Radfahrende etwas geplant wird, habe ich von 
Ihrem Amt bereits um das Jahr 2010 herum erhalten. Nach 10 Jahren ist allerdings davon 
wenig bis nichts realisiert worden. 
Ich würde mich freuen, wenn Sie konkret zu den beigefügten Fotos in der pdf nochmal etwas 
sagen könnten. Ansonsten müsste ich mich mit meinem Anliegen an die Bezirksvertretung 
wenden, aber dafür erscheint mir das Thema eigentlich nicht wichtig genug.  
Mit freundlichen Grüßen 
 
Von: xxx  
Gesendet: Donnerstag, 6. Februar 2020 13:23 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Vollgeparkter und beschädigter benutzungspflichtiger Radweg an der Niehler Straße 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
da ich von der Verwaltung keine klare Aussage erhalten konnte, leite ich die Angelegenheit 
an Sie weiter. Vielleicht kann sich jemand bei Ihnen mal meine ursprüngliche Mail mit dem 
Anhang durchlesen sowie die (sehr ausweichende) Antwort der Verwaltung. 
Eigentlich wollte ich diese Angelegenheit nicht gleich vor die Bezirksvertretung bringen, aber 
ich kann die Antwort der Verwaltung nicht nachvollziehen, da hier der Benutzungspflicht für 
Radfahrende gar nicht nachgekommen werden kann. Und ich habe nach fast 10 Jahren 
auch keine Lust mehr, immer mit irgendwelchen Planungen vertröstet zu werden, die dann 
doch nie realisiert werden. 
Mit freundlichen Grüßen

Anlage 1 - Eingabe

1977 Zeichen

1 
Der benutzungspflichtige Radweg in der Niehler Straße, Beginn ca. bei Hausnummer 
214 bis zur Ecke Friedrich-Karl-Straße / Niehler Straße ist aus mehreren Gründen 
regelmäßig nicht zumutbar befahrbar: 
Alle nachfolgenden Aufnahmen stammen von 10.9.2019. 
Es werden z.B. Abfälle auf dem Radweg gelagert. Regelmäßig werden auch PKW-
Anhänger auf dem Radweg abgestellt (hier nicht zu sehen). 
Außerdem parken täglich PKWs auf dem Radweg ohne Rücksicht auf die dann noch 
verbleibende Breite.

2 
Der Radweg ist an vielen Stellen durch Wurzelaufbrüche und mangelhafte 
Ausbesserungen schlecht befahrbar. Bei Dunkelheit besteht Sturzgefahr. Man ist 
zudem als Radfahrer ständig gezwungen, parkenden Autos auszuweichen und auf 
den Fußgängerweg zu fahren.

3 
Der Gesetzgeber stellt seit 1997 an die Benutzungspflicht strenge Anforderungen – 
diese sind hier nicht erfüllt. Ich glaube, auch eine Mindestbreite muss erfüllt sein. 
Dieser Radweg verdient an vielen Stellen jedenfalls keinesfalls die Bezeichnung 
„Radweg“. Beispiele Höhe Hausnummer 228:

4 
Beispiele Höhe Hausnummer 272 und 274:

5

6 
Zwischen Einfahrt „Obi“ und Ecke Friedrich-Karl-Straße/Niehler Straße ist der Weg in 
der Regel immer zugeparkt. Täglich! Hier wird auch nicht kontrolliert, sondern das 
Zuparken wird stillschweigend geduldet.

7 
Schließlich noch die Situation Höhe Abzweig Weidenpescher Straße. Zeichen 237 
ordnet hier für ca. 50 – 75 m eine Benutzungspflicht an. Wenn man von links aus

8 
dem Niehler Kirchweg kommt und Richtung Norden will, muss man dieses Stück 
benutzen, um nach wenigen Metern wieder auf die Niehler Straße zu fahren. Das 
macht überhaupt keinen Sinn. 
Ich hoffe, ich konnte anhand der Fotos nochmal deutlich machen, dass die 
Benutzungspflicht dieses Radweges eigentlich nicht angeordnet werden kann. Ich 
plane derzeit, diese Argumente auch der Bezirksvertretung in Form einer 
Bürgeranfrage vorzulegen.  
Merke: Gut gemachte Radwege brauchen keine Benutzungspflicht.

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3338 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 3410/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.:Vollgeparkter und beschädigter benutzungspflichtiger 
Radweg an der Niehler Straße (Az.: 02-1600-25/20) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes dankt dem Petenten für die Eingabe. Die Verwaltung wird beauftragt, 
die Planungen zur Niehler Straße gemäß des politischen Beschlusses weiter fortzuführen. 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 28.01.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Radwegebenutzungspflicht auf dem genannten Abschnitt kann unter aktuellen Umständen noch 
nicht aufgehoben werden. Grund hierfür ist die fehlende Berücksichtigung des Radverkehrs an der 
Ampelanlage Friedrich-Karl-Straße. Hier ist der Radverkehr mit seinen Räumzeiten nicht in die Signa-
lisierung eingebunden, sodass es zu Konflikten kommen würde. 
Die Verwaltung hat den politischen Auftrag (AN/1244/2015), im Bestand die Einrichtung von Fahrrad-
schutzstreifen umzusetzen. Eine erste Prüfung hat bereits stattgefunden; die Planung wird unter Be-
rücksichtigung der personellen Kapazitäten aktuell von Nord nach Süd geplant und umgesetzt.  
Die Hinweise zum Parkverhalten sind an den Verkehrsdienst mit der Bitte um stärkere Kontrollen wei-
tergeleitet worden. Hierzu kann begleitend folgende Auskunft geben werden: 
Die Niehler Straße wird bei Kontrollen der Mitarbeitenden der Verkehrsüberwachung regelmäßig be-
rücksichtigt; die Problematik mit parkenden Fahrzeugen auf dem Radweg ist bekannt. Im Zeitraum 
vom 01.02.2019 bis 31.08.2020 wurden auf der Niehler Straße insgesamt mehr als 1.700 Verwarnun-
gen ausgestellt, davon rd. 150 wegen des Parkens auf dem Radweg. Diese Anzahl der Verwarnun-
gen spricht für eine sehr hohe Kontrolltätigkeit, auch wenn tägliche Kontrollen zu unterschiedlichen 
Zeiten nicht möglich sind. Die Mitarbeitenden sind sehr sensibilisiert bezüglich des Parkens auf dem 
Radweg, weil diese Problematik im gesamten Stadtgebiet bei steigenden Zahlen von Radfahrenden 
sehr häufig zu einer unsicheren Verkehrssituation führt. Parken auf Radwegen wird grundsätzlich 
sehr konsequent geahndet, da stets eine akute Gefahr/Behinderung entstehen kann. 
Die Verwaltung hat den benannten Abschnitt parallel in das Radwegsanierungsprogramm aufge-
nommen. So können zwischenzeitlich die benannten Mängel ausgebessert werden. Die Sanierung 
wird so durchgeführt, dass eine anschließende Umnutzung zum erweiterten Gehweg möglich ist. 
Auswirkungen auf den Klimaschutz: 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. 
Die hier dargestellten Maßnahmen stärken den Umweltverbund im Bereich Radverkehr und bieten 
den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des pri-
vaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insge-
samt kann die hier darstellte Maßnahme als positiver Betrag zum Klimaschutz bewertet werden. 
Anlagen 
1. Eingabe 
2. Mailverkehr zur Eingabe

Beratungsverlauf (1)

28.01.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 2.1 Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3410/2020
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
07.12.2020
Erstellt
25.11.2020 10:01