3410/2020
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.:Vollgeparkter und beschädigter benutzungspflichtiger Radweg an der Niehler Straße (Az.: 02-1600-25/20)
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Anlage 2- Mailverkehr zur Eingabe
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1 Anlage 2 Von: xxx Gesendet: Donnerstag, 8. August 2019 17:14 An: fahrradbeauftragter <fahrradbeauftragter@STADT-KOELN.DE> Betreff: Vollgeparkter und beschädigter benutzungspflichtiger Radweg an der Niehler Straße Sehr geehrte Damen und Herren, auf der Niehler Straße gibt es ab der Inneren Kanalstraße in Fahrtrichtung Nord in Teilen der Niehler Straße eine angeordnete Benutzungspflicht für Radfahrende. Eine solche Benutzungspflicht soll nach meiner Kenntnis nur bei "besonderen Gefahrensituationen" angeordnet werden. So ist z.B. ab Höhe der Hausnummer 214 die Benutzungspflicht vorgeschrieben. Der Fahrradweg weist hier aber an vielen Stellen Unebenheiten oder Beschädigungen durch Wurzelaufbrüche auf, was meines Erachtens eigentlich die angeordnete Benutzungspflicht an sich schon ausschließt. Weiter in Fahrrichtung Nord, ca. ab der Einfahrt zum Obi-Baumarkt bis zur Kreuzung mit der Friedrich-Karl-Straße ist der benutzungspflichte Radweg regelmäßig halb oder vollständig durch parkende Fahrzeuge blockiert. Hinzu kommen dann noch weitere Schäden durch Wurzelaufbrüche. Ich hatte deswegen bereits einmal vorgeschlagen, dass Sie die Benutzungspflicht ab Hausnummer 214 in Fahrrichtung Nord bis zur Friedrich-Karl-Straße so lange aufheben, bis der Radweg in einem ordnungsgemäßen Zustand ist und durch geeignete Maßnahmen gewährleistet wird, dass hier keine PKWs auf dem Radweg parken. Grundsätzlich wäre es für alle Verkehrsteilnehmer sinnvoll, wenn nicht ständig zwischen Fahren auf der Fahrbahn und Fahren auf einem Radweg gewechselt würde. Sie hatten mir vor mehreren Jahren in diesem Zusammenhang zwar mitgeteilt, dass die Niehler Straße komplett neu gestaltet / geordnet werden würde. Da sich diese Planungen aber noch auf unbestimmte Zeit zu verzögern scheinen, bitte ich Sie, wenigstens den oben beschriebenen Abschnitt mal zu prüfen - die Anordung einer Radwegebenutzungspflicht lässt sich hier rechtlich eigentlich nicht begründen, wenn Sie gleichzeitig die Radwegschäden ignorieren und das Parken von PKWs auf dem Abschnitt tolerieren. Mit freundlichen Grüßen __________________________________________________________________________ Am 20.08.2019 um 11:55 schrieb fahrradbeauftragter@STADT-KOELN.DE: Sehr geehrte xxx, vielen Dank für Ihre Rückfragen zur Niehler Straße und Anmerkung zur Radwegebenutzungspflicht und dem baulichen Zustand der Radwege. Nach Rücksprache mit den zuständigen Kollegen kann ich Ihnen folgende Gesamtantwort geben: Wie Sie richtigerweise erwähnen, sind für die gesamte Niehler Straße Optimierungen für den Radverkehr vorgesehen. Aktuell ist die Planung eines Schutzstreifens zwischen Weidenpescher Straße und Scheibenstraße in Bearbeitung. Im Bestand sind daraufhin Schutzstreifen bis zur Xantener Straße vorgesehen. Ab dort bis zum Lis-Böhle-Park ist ein vollständiger Umbau der Straße vorgesehen, bei dem ebenfalls Fahrradschutzstreifen 2 Berücksichtigung finden (Umbau im Rahmen Clouth-Gelände). Die Planungen befinden sich noch in der Abstimmung, sodass ich Ihnen zu diesen keinen Ausführungszeitpunkt nennen kann. Die Radwegebenutzungspflicht wurde von der zuständigen Abteilung einer Erstprüfung unterzogen. Die Benutzungspflicht kann aktuell aus folgendem Grund nicht aufgehoben werden: Aktuell sind die Ampelanlagen nicht darauf ausgelegt, den Radfahrer zu berücksichtigen. Aufgrund der langsameren Fahrt und Räumzeit im Kreuzungsbereich passen die berechneten und eingeführten Ampelphasen nicht. Somit muss der Radverkehr an den Ampeln noch auf der Nebenanlage geführt werden. Gleiches gilt für die Kreuzung Niehler Straße/Weidenpescher Straße. Somit erfolgt die Aufhebung der Benutzungspflicht mit der Einrichtung der Schutzstreifen in Verbindung mit der Anpassung im Kreuzungsbereich (bspw. Aufstellflächen). In diesem Zusammenhang können auch die Ampeln überarbeitet, neu geschaltet oder möglicherweise erneuert werden. Den Hinweis bezüglich Falschparker habe ich an das Ordnungsamt weitergeleitet, auf die örtliche Situation verwiesen und um stärkere Kontrollen gebeten. Aufgrund der vorgesehenen Umplanung ist vorab eine umfangreiche Sanierung der Nebenanlage zeitlich nicht durchzuführen. Zur Verbesserung der Nebenanlage werde ich Ihren Hinweis an die Kollegen des Bauhofes weiterleiten. Hier soll geprüft werden, ob mit kleineren Maßnahmen die Nebenanlage zeitnah optimiert werden kann. Ich hoffe, Ihnen hiermit die Entscheidungen näher gebracht zu haben. Mit freundlichen Grüßen __________________________________________________________________________ Betreff: Re: Vollgeparkter und beschädigter benutzungspflichtiger Radweg an der Niehler Straße Datum: Tue, 10 Sep 2019 17:26:08 +0200 Von: ccc An: fahrradbeauftragter@STADT-KOELN.DE Sehr geehrte xxx, ich habe mir heute die Mühe gemacht und einige Fotos für Sie zusammengestellt. Sie können natürlich nicht jeden Meter Radweg in Köln kennen - aber die Anordnung der Benutzungspflicht ist hier eigentlich nicht wirklich möglich. Diesen Radweg kann man beim besten Willen nicht als "Radweg" bezeichnen, siehe auch meine Kommentare in der angehängten Datei. Das Zuparken durch PKWs wurde übrigens in den letzten Wochen seit Ihrer Mail nach meiner Kenntnis nicht kontrolliert. Das scheint hier - wie an vielen anderen Stellen auch - einfach nicht gewollt zu sein. Mit freundlichen Grüßen -------- Weitergeleitete Nachricht -------- Betreff: Vollgeparkter und beschädigter benutzungspflichtiger Radweg an der Niehler Straße 3 Datum: Fri, 3 Jan 2020 13:41:55 +0100 Von: xxx An: fahrradbeauftragter@stadt-koeln.de Sehr geehrte xxx, sehr geehrte Damen und Herren, auf meine pdf mit den Fotos, die ich Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer Antwort vom 20.8.2019 zugesendet habe, habe ich keine Antwort erhalten. An der Situation hat sich nichts gebessert. Sie hatten mir mit Mail vom 20.8.19 zwar einige Ausführungen zukommen lassen und auf die Ampelanlagen verwiesen und die daraus res Ich bitte Sie aber nochmal, sich die pdf anzuschauen. Der von mir kritisierte Abschnitt des benutzungspflichtigen Radweges befindet sich NICHT im Bereich einer Ampel (bzw. nur das nördliche Ende). Außerdem sträubt sich in mir alles gegen Ihre Argumente, dass die Benutzungspflicht angeordnet bleiben muss - diesen Radweg kann ein Radfahrender doch gar nicht benutzen, wenn darauf Sperrmüll steht oder parkende Autos oder der Radweg stark beschädigt ist. Das leuchtet mir einfach nicht ein. Den Hinweis, dass in der Niehler Straße für Radfahrende etwas geplant wird, habe ich von Ihrem Amt bereits um das Jahr 2010 herum erhalten. Nach 10 Jahren ist allerdings davon wenig bis nichts realisiert worden. Ich würde mich freuen, wenn Sie konkret zu den beigefügten Fotos in der pdf nochmal etwas sagen könnten. Ansonsten müsste ich mich mit meinem Anliegen an die Bezirksvertretung wenden, aber dafür erscheint mir das Thema eigentlich nicht wichtig genug. Mit freundlichen Grüßen Von: xxx Gesendet: Donnerstag, 6. Februar 2020 13:23 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Vollgeparkter und beschädigter benutzungspflichtiger Radweg an der Niehler Straße Sehr geehrte Damen und Herren, da ich von der Verwaltung keine klare Aussage erhalten konnte, leite ich die Angelegenheit an Sie weiter. Vielleicht kann sich jemand bei Ihnen mal meine ursprüngliche Mail mit dem Anhang durchlesen sowie die (sehr ausweichende) Antwort der Verwaltung. Eigentlich wollte ich diese Angelegenheit nicht gleich vor die Bezirksvertretung bringen, aber ich kann die Antwort der Verwaltung nicht nachvollziehen, da hier der Benutzungspflicht für Radfahrende gar nicht nachgekommen werden kann. Und ich habe nach fast 10 Jahren auch keine Lust mehr, immer mit irgendwelchen Planungen vertröstet zu werden, die dann doch nie realisiert werden. Mit freundlichen Grüßen
Anlage 1 - Eingabe
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1 Der benutzungspflichtige Radweg in der Niehler Straße, Beginn ca. bei Hausnummer 214 bis zur Ecke Friedrich-Karl-Straße / Niehler Straße ist aus mehreren Gründen regelmäßig nicht zumutbar befahrbar: Alle nachfolgenden Aufnahmen stammen von 10.9.2019. Es werden z.B. Abfälle auf dem Radweg gelagert. Regelmäßig werden auch PKW- Anhänger auf dem Radweg abgestellt (hier nicht zu sehen). Außerdem parken täglich PKWs auf dem Radweg ohne Rücksicht auf die dann noch verbleibende Breite. 2 Der Radweg ist an vielen Stellen durch Wurzelaufbrüche und mangelhafte Ausbesserungen schlecht befahrbar. Bei Dunkelheit besteht Sturzgefahr. Man ist zudem als Radfahrer ständig gezwungen, parkenden Autos auszuweichen und auf den Fußgängerweg zu fahren. 3 Der Gesetzgeber stellt seit 1997 an die Benutzungspflicht strenge Anforderungen – diese sind hier nicht erfüllt. Ich glaube, auch eine Mindestbreite muss erfüllt sein. Dieser Radweg verdient an vielen Stellen jedenfalls keinesfalls die Bezeichnung „Radweg“. Beispiele Höhe Hausnummer 228: 4 Beispiele Höhe Hausnummer 272 und 274: 5 6 Zwischen Einfahrt „Obi“ und Ecke Friedrich-Karl-Straße/Niehler Straße ist der Weg in der Regel immer zugeparkt. Täglich! Hier wird auch nicht kontrolliert, sondern das Zuparken wird stillschweigend geduldet. 7 Schließlich noch die Situation Höhe Abzweig Weidenpescher Straße. Zeichen 237 ordnet hier für ca. 50 – 75 m eine Benutzungspflicht an. Wenn man von links aus 8 dem Niehler Kirchweg kommt und Richtung Norden will, muss man dieses Stück benutzen, um nach wenigen Metern wieder auf die Niehler Straße zu fahren. Das macht überhaupt keinen Sinn. Ich hoffe, ich konnte anhand der Fotos nochmal deutlich machen, dass die Benutzungspflicht dieses Radweges eigentlich nicht angeordnet werden kann. Ich plane derzeit, diese Argumente auch der Bezirksvertretung in Form einer Bürgeranfrage vorzulegen. Merke: Gut gemachte Radwege brauchen keine Benutzungspflicht.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/4 Vorlagen-Nummer 3410/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.:Vollgeparkter und beschädigter benutzungspflichtiger Radweg an der Niehler Straße (Az.: 02-1600-25/20) Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes dankt dem Petenten für die Eingabe. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen zur Niehler Straße gemäß des politischen Beschlusses weiter fortzuführen. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 28.01.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Radwegebenutzungspflicht auf dem genannten Abschnitt kann unter aktuellen Umständen noch nicht aufgehoben werden. Grund hierfür ist die fehlende Berücksichtigung des Radverkehrs an der Ampelanlage Friedrich-Karl-Straße. Hier ist der Radverkehr mit seinen Räumzeiten nicht in die Signa- lisierung eingebunden, sodass es zu Konflikten kommen würde. Die Verwaltung hat den politischen Auftrag (AN/1244/2015), im Bestand die Einrichtung von Fahrrad- schutzstreifen umzusetzen. Eine erste Prüfung hat bereits stattgefunden; die Planung wird unter Be- rücksichtigung der personellen Kapazitäten aktuell von Nord nach Süd geplant und umgesetzt. Die Hinweise zum Parkverhalten sind an den Verkehrsdienst mit der Bitte um stärkere Kontrollen wei- tergeleitet worden. Hierzu kann begleitend folgende Auskunft geben werden: Die Niehler Straße wird bei Kontrollen der Mitarbeitenden der Verkehrsüberwachung regelmäßig be- rücksichtigt; die Problematik mit parkenden Fahrzeugen auf dem Radweg ist bekannt. Im Zeitraum vom 01.02.2019 bis 31.08.2020 wurden auf der Niehler Straße insgesamt mehr als 1.700 Verwarnun- gen ausgestellt, davon rd. 150 wegen des Parkens auf dem Radweg. Diese Anzahl der Verwarnun- gen spricht für eine sehr hohe Kontrolltätigkeit, auch wenn tägliche Kontrollen zu unterschiedlichen Zeiten nicht möglich sind. Die Mitarbeitenden sind sehr sensibilisiert bezüglich des Parkens auf dem Radweg, weil diese Problematik im gesamten Stadtgebiet bei steigenden Zahlen von Radfahrenden sehr häufig zu einer unsicheren Verkehrssituation führt. Parken auf Radwegen wird grundsätzlich sehr konsequent geahndet, da stets eine akute Gefahr/Behinderung entstehen kann. Die Verwaltung hat den benannten Abschnitt parallel in das Radwegsanierungsprogramm aufge- nommen. So können zwischenzeitlich die benannten Mängel ausgebessert werden. Die Sanierung wird so durchgeführt, dass eine anschließende Umnutzung zum erweiterten Gehweg möglich ist. Auswirkungen auf den Klimaschutz: Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellten Maßnahmen stärken den Umweltverbund im Bereich Radverkehr und bieten den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des pri- vaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insge- samt kann die hier darstellte Maßnahme als positiver Betrag zum Klimaschutz bewertet werden. Anlagen 1. Eingabe 2. Mailverkehr zur Eingabe
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 3410/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 07.12.2020
- Erstellt
- 25.11.2020 10:01