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AN/0618/2022

Anfrage: Verloren gegangene Unterlagen bei der Ausländer:innenbehörde

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 16.03.2022

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 16.08.2022, TOP 3.5

Anfrage gem. § 4_ Verlorengegangene Unterlagen bei der Ausländer_innenbehoerde

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Anfrage gem. § 4_ Verlorengegangene Unterlagen bei der Ausländer_innenbehoerde

2307 Zeichen

Liste GOL          Datum 14.03.2022 
 
 
An den  
Vorsitzenden des Integrationsrates 
Herrn Tayfun Keltek 
 
An die  
Geschäftsstelle des Integrationsrates 
Herrn Andreas Vetter 
 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat 22.03.2022  
 
Thema: Verloren gegangene Unterlagen bei der Ausländer:innenbehörde    
 
Der Integrationsrat bittet die Verwaltung um folgende Informationen:  
 
 
1. Wie wird verfahren, wenn Menschen ihre Nationalpässe bei der Auslän-
der:innenbehörde abgegeben haben, und die Ausländer:innebehörde die Unterlagen, 
insbesondere die Nationalpässe, verloren hat? 
2. Wer übernimmt die Kosten für eine ggf. nochmalige Passbeschaffung, wenn die Aus-
länder:innenbehörde die Pässe verloren hat? 
3. Gibt es eine Regelung für Menschen, die aus politischen und ethischen Gründen 
nicht zumutbar ist, den Nationalpass nochmals bei einem Staat zu beantragen, der 
sie verfolgt, bspw. Syrien, wenn das Ausländer:innenamt die Pässe verloren hat? 
Insbesondere für Menschen, die aus politischen Gründen, bspw. Syrien, geflohen 
sind, ist es nicht zuzumuten, zum einen nochmals zu einem Staat, der nachweislich 
Menschen verfolgt, Geld zu geben, um einen erneuten Nationalpass zu beantragen, 
nicht zuzumuten.  
4. Wie viele Menschen sind davon betroffen, von wie viele Menschen wurden die Pässe 
verloren?  
Zum Hintergrund:  
Um die Anfrage transparent zu machen, hier ein Fall aus der Praxis:  
Eine Person hat einen Antrag auf Einbürgerung gestellt und bei der Antragsabgabe auch den 
Nationalpass abgegeben. Über die Abgabe gibt es ein entsprechendes Dokument von Seiten 
der Ausländer:innenbehörde. Nun meldet die Ausländer:innenbehörde, dass sie den Pass 
verloren haben.  
Wörtliche Widergabe des Gesprächs:  
Sachbearbeitende: „Wir haben den Pass verloren, Sie müssen uns einen neuen Pass vorle-
gen.“

Person A: „Aber Sie haben den Pass doch bekommen, ich habe darüber ein Dokument, also 
darüber, dass Sie den Pass im Original erhalten haben.“ 
Sachbearbeitende: „Ja, und können Sie mit diesem Dokument fliegen?“ 
 Person A: „Nein, natürlich nicht“.  
Sachbearbeitende: „Ja, sehen Sie, bei uns reicht das Dokument deswegen auch nicht.“   
  
  
 
Mit freundlichen Grüßen, 
 
Elizaveta Khan, Ahmet Edis, Dorsa Billstein

Beratungsverlauf (1)

16.08.2022 Integrationsrat
TOP 3.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0618/2022
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
16.03.2022
Erstellt
16.03.2022 11:41