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V/0004/2005

3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 396: Mecklenbeck - Weseler Straße / Dingbängerweg

Vorlage 05.01.2005

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.03.2005, TOP 19.2.1

Anlage Übersichtsplan

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Beschlussvorlage

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Anlage Übersichtsplan

115 Zeichen

Änderungsbereich
Abgrenzung des Änderungsbereichs Bebauungsplan Nr. 396, 3. Änderung
Anlage
zur Vorlage Nr. 4/ 2005

Beschlussvorlage

3361 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Stadtplanungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 396: Mecklenbeck - Weseler Straße / Dingbängerweg / 
Egelshove 
Beschluss zur Änderung 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
01.02.2005 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
17.02.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
09.03.2005 Hauptausschuss Vorberatung 
16.03.2005 Rat Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
 
Sachentscheidung: 
 
Der Bebauungsplan Nr. 396: Mecklenbeck – Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove ist im 
Bereich südlich der St. Anna Kirche gemäß § 2 (1) in Verbindung mit § 1 (8) Baugesetzbuch zu 
ändern. 
 
Kosten/Folgekosten, Finanzierung 
 
Durch den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 396 entstehen keine Kosten und 
keine Folgekosten. 
 
 
Begründung: 
 
Durch die Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 396 sind für Mecklenbeck die Grundlagen für das 
Stadtteilzentrum um die St. Anna Kirche am Dingbängerweg gelegt worden. 
 
Stadtteilzentren definieren sich über das Vorhandensein von zentrenrelevanten Angeboten. Den 
allgemeinen Schwerpunkt bilden hierbei die Versorgungseinrichtungen, die auf einem begrenzten 
Raum in entsprechender Vielfalt konzentriert sein sollten. Garant für eine funktionsfähige Mitte ist 
neben einem breit gefächerten Dienstleistungs- und Einzelhandelsangebot vor allen Dingen ein 
funktionsfähiger Lebensmitteleinzelhandel. 
 
Die Stadtteilmitte von Mecklenbeck erfüllt bisher nur in Teilbereichen diese Anforderungen. Im Be-
bauungsplangebiet – der Bebauungsplan Nr. 396 ist seit dem 10.11.1995 rechtskräftig – ist der 
Bau von ca. 800 Wohneinheiten größtenteils abgeschlossen. Die geplanten Grundversorgungsein-
richtungen – darunter ein Lebensmittelvollsortimenter – sind teilweise realisiert worden. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0004/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr Kurz / Herr  Jörg 
Ruf: 
492 61 40 / 492 61 91 
E-Mail: 
JoergS@stadt-muenster.de  
Datum: 
04.01.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
 
Im Bereich südlich der St. Anna Kirche konnten auf der Grundlage des rechtsverbindlichen Bebau-
ungsplanes noch keine Investoren für die Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters und ergän-
zenden Einzelhandel und Dienstleistungen gefunden werden. Der Zuschnitt der überbaubaren 
Flächen ist mit den gegenwärtigen Anforderungen im Lebensmitteleinzelhandel nicht mehr verein-
bar. Es fehlen größere zusammenhängende Erdgeschossflächen. Daher sind Änderungen bezüg-
lich der überbaubaren Grundstücksflächen und der Stellplatzflächen erforderlich. 
 
Durch die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 396 soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass 
das inzwischen gut angenommene Zentrum nördlich der St. Anna Kirche im Bereich südlich der 
Kirche komplettiert werden kann. Hierzu zählt insbesondere die angestrebte Ansiedlung eines Le-
bensmitteldiscounters. 
 
Über die Grundversorgung hinaus gehende Versorgungsangebote sollen langfristig im Stadtbe-
reichszentrum südlich der Weseler Straße in der Nähe des geplanten Bahnhaltepunktes platziert 
werden. Damit wird eine klare Aufgabenteilung der beiden Bereiche angestrebt. 
Stadtteilzentrum und Stadtbereichszentrum liegen räumlich benachbart und werden durch ent-
sprechende Rad- und Fußwegeverbindungen miteinander verknüpft. 
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlage: 
 
Übersichtsplan

Beratungsverlauf (4)

01.02.2005 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.02.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.03.2005 Hauptausschuss
TOP 12.2.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.03.2005 Rat
TOP 19.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Bebauungsplan Nr. 396, 3. Änderung (Umring des Ursprungsplans) amtlich
  • Weseler Straße
  • Dingbängerweg
  • Egelshove

Bebauungsplan Nr. 396, 3. Änderung

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Mecklenbeck - Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove

Umring des Ursprungsplans; die Änderung betrifft womöglich nur einen Teil davon.

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0004/2005
Typ
Vorlage
Datum
05.01.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37