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2046/2024

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 20.06.2024 (AN/0942/2024) betreffend „versiegelte Verkehrsfläche Theklastraße“

Beantwortung einer Anfrage (BV) 10.10.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 07.11.2024

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3152 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 2046/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 19.09.2024 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der 
Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 20.06.2024 (AN/0942/2024)  betreffend 
„versiegelte Verkehrsfläche Theklastraße„ 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
„Wie ist die Fläche aktuell gewidmet bzw. für welche Nutzung ist diese Fläche eigentlich vor-
gesehen?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Bei der Theklastraße (komplettes Flurstück 919, Flur 5, Gemarkung Longerich) handelt es 
sich um eine gewidmete Gemeindestraße ohne Benutzungsbeschränkung. 
 
 
„Gibt es seitens der Verwaltung Bestrebungen, den völlig ungeordneten Zustand der Ver-
kehrsfläche zu ordnen?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Bezirksvertretung Nippes hat in ihrer Sitzung am 23.03.2017, unter dem TOP Ö 8.1.9 – 
„Planung einer Neugestaltung der Theklastraße“ (AN/0405/2017) die Verwaltung u. a. gebe-
ten, die Planung einer Neugestaltung der Theklastraße in Weidenpesch durchzuführen. 
 
Im Zusammenhang mit dem o. g. Beschluss wird die Verwaltung die Nebenfläche der Thekla-
straße bei der Straßenumplanung miteinbeziehen. 
 
Die Verwaltung hat den Beschluss in das Arbeitsprogramm aufgenommen. 
 
Die Umsetzung des Beschlusses erfordert eine umfassende planerische Betrachtung. Aller-
dings ist aufgrund der angespannten personellen Situation sowie prioritätenmäßig anderer zu 
bearbeitender Aufgaben und Maßnahmen eine kurzfristige Umsetzung nicht möglich. Die Ver-
waltung kann derzeit keinen konkreten Zeitpunkt benennen, zu dem mit der Planungsbearbei-
tung begonnen wird. 
 
 
„Spricht aus Sicht der Verwaltung etwas dagegen, die Fläche zu entsiegeln?“ 
 
Antwort der Verwaltung:

2 
 
Bei der vorgesehenen Straßenumplanung für die Theklastraße wird die Verwaltung prüfen, ob 
und welche Bereiche sowohl entlang der Theklastraße als auch im Bereich der Nebenfläche 
zukünftig entsiegelt werden können. 
 
 
„Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung die wilde und illegale Parkplatznutzung zu verhin-
dern, um damit insbesondere den Fußverkehr zu fördern und sicherer zu gestalten?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Der erwähnte Bereich ist seitens des Verkehrsdienstes unauffällig und das Parken am Fahr-
bahnrand sowie auf dem mittleren Teil zwischen den Fahrstreifen zulässig, es befinden sich 
zudem auf dem Mittelsteifen Stellplätze eines Car-Sharing-Unternehmens. 
 
In dem angesprochenen Bereich der Nebenfahrbahn ist ein baulicher Gehweg vorhanden. 
Nach der Straßenverkehrsordnung ist das Parken an engen Fahrbahnstellen nicht erlaubt, 
dies wird vor Ort überwacht. 
 
Wenn die Fahrzeuge behindernd parken bzw. den Gehweg blockieren, so dass die Gehweg-
nutzenden auf den Fahrstreifen ausweichen müssen, wird konsequent und regelmäßig ver-
warnt. 
 
Im Bereich, bei dem das Parken hier unter Einhaltung einer Restfahrbahnbreite von über 3,05 
m möglich ist, besteht kein zwingendes Erfordernis zur Anordnung eines Halteverbotes.

Beratungsverlauf (1)

07.11.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Theklastraße

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Details

Aktenzeichen
2046/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
10.10.2024
Erstellt
25.06.2024 06:59