2046/2024
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 20.06.2024 (AN/0942/2024) betreffend „versiegelte Verkehrsfläche Theklastraße“
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3152 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/66/664/3 Vorlagen-Nummer 2046/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 19.09.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 20.06.2024 (AN/0942/2024) betreffend „versiegelte Verkehrsfläche Theklastraße„ Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um die Beantwortung folgender Fragen: „Wie ist die Fläche aktuell gewidmet bzw. für welche Nutzung ist diese Fläche eigentlich vor- gesehen?“ Antwort der Verwaltung: Bei der Theklastraße (komplettes Flurstück 919, Flur 5, Gemarkung Longerich) handelt es sich um eine gewidmete Gemeindestraße ohne Benutzungsbeschränkung. „Gibt es seitens der Verwaltung Bestrebungen, den völlig ungeordneten Zustand der Ver- kehrsfläche zu ordnen?“ Antwort der Verwaltung: Die Bezirksvertretung Nippes hat in ihrer Sitzung am 23.03.2017, unter dem TOP Ö 8.1.9 – „Planung einer Neugestaltung der Theklastraße“ (AN/0405/2017) die Verwaltung u. a. gebe- ten, die Planung einer Neugestaltung der Theklastraße in Weidenpesch durchzuführen. Im Zusammenhang mit dem o. g. Beschluss wird die Verwaltung die Nebenfläche der Thekla- straße bei der Straßenumplanung miteinbeziehen. Die Verwaltung hat den Beschluss in das Arbeitsprogramm aufgenommen. Die Umsetzung des Beschlusses erfordert eine umfassende planerische Betrachtung. Aller- dings ist aufgrund der angespannten personellen Situation sowie prioritätenmäßig anderer zu bearbeitender Aufgaben und Maßnahmen eine kurzfristige Umsetzung nicht möglich. Die Ver- waltung kann derzeit keinen konkreten Zeitpunkt benennen, zu dem mit der Planungsbearbei- tung begonnen wird. „Spricht aus Sicht der Verwaltung etwas dagegen, die Fläche zu entsiegeln?“ Antwort der Verwaltung: 2 Bei der vorgesehenen Straßenumplanung für die Theklastraße wird die Verwaltung prüfen, ob und welche Bereiche sowohl entlang der Theklastraße als auch im Bereich der Nebenfläche zukünftig entsiegelt werden können. „Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung die wilde und illegale Parkplatznutzung zu verhin- dern, um damit insbesondere den Fußverkehr zu fördern und sicherer zu gestalten?“ Antwort der Verwaltung: Der erwähnte Bereich ist seitens des Verkehrsdienstes unauffällig und das Parken am Fahr- bahnrand sowie auf dem mittleren Teil zwischen den Fahrstreifen zulässig, es befinden sich zudem auf dem Mittelsteifen Stellplätze eines Car-Sharing-Unternehmens. In dem angesprochenen Bereich der Nebenfahrbahn ist ein baulicher Gehweg vorhanden. Nach der Straßenverkehrsordnung ist das Parken an engen Fahrbahnstellen nicht erlaubt, dies wird vor Ort überwacht. Wenn die Fahrzeuge behindernd parken bzw. den Gehweg blockieren, so dass die Gehweg- nutzenden auf den Fahrstreifen ausweichen müssen, wird konsequent und regelmäßig ver- warnt. Im Bereich, bei dem das Parken hier unter Einhaltung einer Restfahrbahnbreite von über 3,05 m möglich ist, besteht kein zwingendes Erfordernis zur Anordnung eines Halteverbotes.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Theklastraße
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Details
- Aktenzeichen
- 2046/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 10.10.2024
- Erstellt
- 25.06.2024 06:59