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AN/0150/2020

Regionalplanüberarbeitung, Modul - III. Empfehlungen zur Darstellung neuer Siedlungsbereiche ... (Vorlagen-Nr. 2887/2019)

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat 23.01.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 23.01.2020

Änderungsantrag CDU AN-0150-2020

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Änderungsantrag CDU AN-0150-2020

6763 Zeichen

Konto: Sparkasse KölnBonn   IBAN: DE68 3705 0198 0003 8825 86 – BIC: COLSDE33XXX 
CDU-Fraktion in der Bezirksvertr etung Kalk (8) 
 
Gleichlautend 
 
 
       
 
 
 
 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 23.01.2020 
 
AN/0150/2020 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.01.2020, zu TOP 8.2.1 
-Tischvorlage- 
 
Regionalplanüberarbeitung, Modul III– Empfehlungen zur Darstellung neuer Sied-
lungsbereiche (ASB und GIB) als Optionen zur Weiterentwicklung der wachse n-
den Stadt (Vorlagen Nr. 2887/2019) 
Änderungsantrag der CDU-Fraktion vom 23.01.2020 
 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
 
nach Vorstellung und interner Diskussion der Verwaltungsvorlage beantragt die Bezirks-
vertretung Kalk die Optionsflächen im Stadtbezirk Kalk wie folgt zu ändern: 
 
Stadtteil Flächen-
Nr. 
Bisherige 
Größe 
Flächen- 
art 
Änderungsart 
Ostheim 8-805-001 19,6 ha ASB Zustimmung 
Ostheim 8-805-002 2,7 ha ASB Zustimmung 
Brück 8-807-003 39,5 ha GIB Zustimmung, aber Prüfung der 
Lage insbesondere im Hinblick 
auf Erschließung mit ÖPNV, 
MIV 
Brück 8-807-004 6,3 ha ASB Ablehnung, Verzicht auf Fläche, 
da diese in der Kalt- und Frisch-
luftschneise liegt 
 
Frau 
Bezirksbürgermeisterin 
Greven-Thürmer 
 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Rathaus Kalk, Bürgeramt, Raum 925 S 
Kalker Hauptstraße 247-273, 51103 Köln 
Telefon (0221) 221 98303 
E-Mail: CDU-BV8@STADT-KOELN.DE

- 2 - 
 
 
 
 
Stadtteil Flächen-
Nr. 
Bisherige 
Größe 
Flächen- 
art 
Änderungsart 
Brück 8-807-005 8,2 ha ASB Ablehnung, Verzicht auf Fläche, 
da 
1. diese direkt in der Kalt- und 
Frischluftschneise des Ber-
gischen liegt, 
2. sie direkt im Auenbereich 
des Flehbachs liegt, 
3. seinerzeit die Baugrenze 
aufgrund fehlerhafter Ver-
waltungsvorlage entgegen 
der politischen Willensbil-
dung über die Grenze Eis-
kaulenweg festgesetzt 
wurde und dieses durch 
den Flächentausch Regio-
nalplan bereinigt wurde 
Rath/Heumar 8-808-006 23,8 ha ASB Zustimmung und Vergrößerung 
auf Ursprungsfläche (Widerruf 
des durch die Verwaltung vor-
genommenen Wegfalls aus An-
lage 8 für diese Teilfläche) 
Neubrück 8-809-010 12,5ha ASB Ablehnung, da 
1. Bedeutung für Frisch- und 
Kaltluftschneise, 
2. Einzelhandel an dieser Stel-
le das Zentrum schwächen 
würde, 
3. den Bürgern bei Errichtung 
der Flüchtlingsunterkunft 
ausdrücklich zugesichert 
wurde, dass dies nicht den 
Einstieg in eine künftige 
Wohnbebauung bedeuten 
würde, 
4. es sich bei dieser Fläche 
bereits um die Ausgleichs-
fläche für die seinerzeit er-
folgte Bebauung des 
Gebietes der Merheimer 
Gärten handelte (auch 
wenn die GAG bis heute 
nicht mit der Umsetzung der 
Ausgleichsmaßnahmen be-
gonnen hat)

- 3 - 
 
 
 
Neue Fläche bei Abriss Autobahnzubringer Hans-Schulten-Straße 
Hierzu hat die Bezirksvertretung Kalk am 21.06.2018 einen entsprechenden Prüfauftrag 
Antrag 0918/2018 und eine Anfrage 0973/2018 an die Verwaltung gegeben. Leider bis-
her ohne jedes Ergebnis. Mögliche Potentiale und Nachteile sind darzustellen.  
 
 
Begründung für die Flächenänderungen:  
 
Fläche 8-807-003 in Brück 
Die Fläche wird von der Bezirksvertretung Kalk grundsätzlich befürwortet. Diese bittet 
aber noch einmal die Lage der Fläche zu prüfen und insbesondere zu eruieren, ob die 
Fläche nicht näher an die Anschlussstelle Merheim heranrücken kann. Insbesondere 
mögliche Erschließungen für ÖPNV und MIV sind bei der Lage zu berücksichtigen. 
 
Fläche 8-807-004 in Brück 
Es bestehen massive Bedenken in der Bezirksvertretung Kalk, dass durch die ange-
dachte Optionsfläche die Kaltluft-Winde aus dem Bergischen gestört werden und es zu 
ungewünschten Effekten für die näheren Bereiche und das gesamte Stadtklima kommt.  
 
 
Fläche 8-807-005 in Brück 
Analog zur Fläche 8-807-004 bestehen auch hier Bedenken, dass es zu ungewünschten 
Effekten durch Verdrängung der Kaltluft-Winde aus dem Bergischen kommt. Darüber 
hinaus liegt die Fläche direkt neben dem Auenbereich des Flehbachs. Auch war bei der 
seinerzeitigen Bebauung der Bevölkerung zugesichert worden, dass der Eiskaulenweg 
die absolute Grenze einer Bebauung sein sollte! 
 
Fläche 8-808-006 
Durch den Verzicht auf Flächen an anderer Stelle sieht die Bezirksvertretung Kalk Hand-
lungsbedarf um zusätzliche Flächen im Stadtbezirk auszuweisen. Daher soll die von der 
Verwaltung vorgesehene Reduzierung gemäß Anlage 8 nicht vorgenommen werden! 
Zudem soll auf dieser Fläche neben den bereits diskutierten Schulbauten auch eine Er-
satzfläche für die Fußball- und Tennisvereine freigehalten werden, sofern diese aus dem 
Ortskern von Rath/Heumar weichen müssen.  
Bei der Nutzung dieser Fläche für den Wohnungsbau ist allerdings darauf zu achten, 
dass die Flächennutzung sukzessive von der Rösrather Straße aus zu beginnen. Im 
Rahmen des Bebauungsplanverfahren wird zu späterem Zeitpunkt auch darauf zu ach-
ten sein, dass sich die Wohnbebauung am ortsüblichen Ist-Zustand orientiert und nicht 
über 2,5 Geschosse hinaus gebaut werden darf.  
 
Fläche 8-809-010 
Ablehnung, da es sich bei dieser Fläche bereits um die Ausgleichsfläche für die seiner-
zeit erfolgte Bebauung des Gebietes der Merheimer Gärten handelte (auch wenn die 
GAG bis heute nicht mit der Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen begonnen hat).  
Die Fläche wurde ausdrücklich bei den Beratungen zum STEK Wohnen abgelehnt!  
Die vorgesehen Fläche hat besondere Bedeutung für die Frisch- und Kaltluftschneise. 
Untersuchungen zeigen schon jetzt eine deutliche Erwärmung des Stadtteils Neubrück, 
welche durch eine „Verbauung“ noch verschärft würde. Einzelhandel an dieser Stelle 
würde das Zentrum noch mehr schwächen statt stärken. Darüber hinaus besteht ein

- 4 - 
 
 
 
Glaubwürdigkeitsproblem. Den Bürgern wurde bei Errichtung der Flüchtlingsunterkunft 
ausdrücklich zugesichert, dass dies nicht den Einstieg in eine künftige Wohnbebauung 
bedeuten würde. Auch ist die aktuelle ÖPNV-Erschließung nicht geeignet, den zusätzli-
chen Bedarf zu decken. Durch den Neubrücker Ring würde zudem eine unerwünschte 
„Insellage“ vergleichbar den Häusern Hans-Schulten-Straße entstehen. 
 
Neue Fläche bei Abriss Autobahnzubringer Hans-Schulten-Straße 
Auch wenn diese Fläche zum Teil kritisch gesehen wird insbesondere im Hinblick auf 
wegfallende Erschließungsfunktionen für den MIV und damit möglicherweise verbunde-
ne zusätzliche Belastungen an der Olpener Straße, so sollte die Verwaltung doch en d-
lich die in dem Antrag 0918/2018 und der Anfrage 0973/2018 aufgeworfenen Punkte 
klären. Insbesondere, ob hierbei überhaupt eine Notwendigkeit auf Regionalplanände-
rung besteht. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Jürgen Schuiszill 
CDU-Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

23.01.2020 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0150/2020
Typ
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
Datum
23.01.2020
Erstellt
23.01.2020 13:28