AN/0150/2020
Regionalplanüberarbeitung, Modul - III. Empfehlungen zur Darstellung neuer Siedlungsbereiche ... (Vorlagen-Nr. 2887/2019)
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Änderungsantrag CDU AN-0150-2020
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CDU-Fraktion in der Bezirksvertr etung Kalk (8)
Gleichlautend
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 23.01.2020
AN/0150/2020
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.01.2020, zu TOP 8.2.1
-Tischvorlage-
Regionalplanüberarbeitung, Modul III– Empfehlungen zur Darstellung neuer Sied-
lungsbereiche (ASB und GIB) als Optionen zur Weiterentwicklung der wachse n-
den Stadt (Vorlagen Nr. 2887/2019)
Änderungsantrag der CDU-Fraktion vom 23.01.2020
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker,
nach Vorstellung und interner Diskussion der Verwaltungsvorlage beantragt die Bezirks-
vertretung Kalk die Optionsflächen im Stadtbezirk Kalk wie folgt zu ändern:
Stadtteil Flächen-
Nr.
Bisherige
Größe
Flächen-
art
Änderungsart
Ostheim 8-805-001 19,6 ha ASB Zustimmung
Ostheim 8-805-002 2,7 ha ASB Zustimmung
Brück 8-807-003 39,5 ha GIB Zustimmung, aber Prüfung der
Lage insbesondere im Hinblick
auf Erschließung mit ÖPNV,
MIV
Brück 8-807-004 6,3 ha ASB Ablehnung, Verzicht auf Fläche,
da diese in der Kalt- und Frisch-
luftschneise liegt
Frau
Bezirksbürgermeisterin
Greven-Thürmer
Frau
Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Rathaus Kalk, Bürgeramt, Raum 925 S
Kalker Hauptstraße 247-273, 51103 Köln
Telefon (0221) 221 98303
E-Mail: CDU-BV8@STADT-KOELN.DE
- 2 -
Stadtteil Flächen-
Nr.
Bisherige
Größe
Flächen-
art
Änderungsart
Brück 8-807-005 8,2 ha ASB Ablehnung, Verzicht auf Fläche,
da
1. diese direkt in der Kalt- und
Frischluftschneise des Ber-
gischen liegt,
2. sie direkt im Auenbereich
des Flehbachs liegt,
3. seinerzeit die Baugrenze
aufgrund fehlerhafter Ver-
waltungsvorlage entgegen
der politischen Willensbil-
dung über die Grenze Eis-
kaulenweg festgesetzt
wurde und dieses durch
den Flächentausch Regio-
nalplan bereinigt wurde
Rath/Heumar 8-808-006 23,8 ha ASB Zustimmung und Vergrößerung
auf Ursprungsfläche (Widerruf
des durch die Verwaltung vor-
genommenen Wegfalls aus An-
lage 8 für diese Teilfläche)
Neubrück 8-809-010 12,5ha ASB Ablehnung, da
1. Bedeutung für Frisch- und
Kaltluftschneise,
2. Einzelhandel an dieser Stel-
le das Zentrum schwächen
würde,
3. den Bürgern bei Errichtung
der Flüchtlingsunterkunft
ausdrücklich zugesichert
wurde, dass dies nicht den
Einstieg in eine künftige
Wohnbebauung bedeuten
würde,
4. es sich bei dieser Fläche
bereits um die Ausgleichs-
fläche für die seinerzeit er-
folgte Bebauung des
Gebietes der Merheimer
Gärten handelte (auch
wenn die GAG bis heute
nicht mit der Umsetzung der
Ausgleichsmaßnahmen be-
gonnen hat)
- 3 -
Neue Fläche bei Abriss Autobahnzubringer Hans-Schulten-Straße
Hierzu hat die Bezirksvertretung Kalk am 21.06.2018 einen entsprechenden Prüfauftrag
Antrag 0918/2018 und eine Anfrage 0973/2018 an die Verwaltung gegeben. Leider bis-
her ohne jedes Ergebnis. Mögliche Potentiale und Nachteile sind darzustellen.
Begründung für die Flächenänderungen:
Fläche 8-807-003 in Brück
Die Fläche wird von der Bezirksvertretung Kalk grundsätzlich befürwortet. Diese bittet
aber noch einmal die Lage der Fläche zu prüfen und insbesondere zu eruieren, ob die
Fläche nicht näher an die Anschlussstelle Merheim heranrücken kann. Insbesondere
mögliche Erschließungen für ÖPNV und MIV sind bei der Lage zu berücksichtigen.
Fläche 8-807-004 in Brück
Es bestehen massive Bedenken in der Bezirksvertretung Kalk, dass durch die ange-
dachte Optionsfläche die Kaltluft-Winde aus dem Bergischen gestört werden und es zu
ungewünschten Effekten für die näheren Bereiche und das gesamte Stadtklima kommt.
Fläche 8-807-005 in Brück
Analog zur Fläche 8-807-004 bestehen auch hier Bedenken, dass es zu ungewünschten
Effekten durch Verdrängung der Kaltluft-Winde aus dem Bergischen kommt. Darüber
hinaus liegt die Fläche direkt neben dem Auenbereich des Flehbachs. Auch war bei der
seinerzeitigen Bebauung der Bevölkerung zugesichert worden, dass der Eiskaulenweg
die absolute Grenze einer Bebauung sein sollte!
Fläche 8-808-006
Durch den Verzicht auf Flächen an anderer Stelle sieht die Bezirksvertretung Kalk Hand-
lungsbedarf um zusätzliche Flächen im Stadtbezirk auszuweisen. Daher soll die von der
Verwaltung vorgesehene Reduzierung gemäß Anlage 8 nicht vorgenommen werden!
Zudem soll auf dieser Fläche neben den bereits diskutierten Schulbauten auch eine Er-
satzfläche für die Fußball- und Tennisvereine freigehalten werden, sofern diese aus dem
Ortskern von Rath/Heumar weichen müssen.
Bei der Nutzung dieser Fläche für den Wohnungsbau ist allerdings darauf zu achten,
dass die Flächennutzung sukzessive von der Rösrather Straße aus zu beginnen. Im
Rahmen des Bebauungsplanverfahren wird zu späterem Zeitpunkt auch darauf zu ach-
ten sein, dass sich die Wohnbebauung am ortsüblichen Ist-Zustand orientiert und nicht
über 2,5 Geschosse hinaus gebaut werden darf.
Fläche 8-809-010
Ablehnung, da es sich bei dieser Fläche bereits um die Ausgleichsfläche für die seiner-
zeit erfolgte Bebauung des Gebietes der Merheimer Gärten handelte (auch wenn die
GAG bis heute nicht mit der Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen begonnen hat).
Die Fläche wurde ausdrücklich bei den Beratungen zum STEK Wohnen abgelehnt!
Die vorgesehen Fläche hat besondere Bedeutung für die Frisch- und Kaltluftschneise.
Untersuchungen zeigen schon jetzt eine deutliche Erwärmung des Stadtteils Neubrück,
welche durch eine „Verbauung“ noch verschärft würde. Einzelhandel an dieser Stelle
würde das Zentrum noch mehr schwächen statt stärken. Darüber hinaus besteht ein
- 4 -
Glaubwürdigkeitsproblem. Den Bürgern wurde bei Errichtung der Flüchtlingsunterkunft
ausdrücklich zugesichert, dass dies nicht den Einstieg in eine künftige Wohnbebauung
bedeuten würde. Auch ist die aktuelle ÖPNV-Erschließung nicht geeignet, den zusätzli-
chen Bedarf zu decken. Durch den Neubrücker Ring würde zudem eine unerwünschte
„Insellage“ vergleichbar den Häusern Hans-Schulten-Straße entstehen.
Neue Fläche bei Abriss Autobahnzubringer Hans-Schulten-Straße
Auch wenn diese Fläche zum Teil kritisch gesehen wird insbesondere im Hinblick auf
wegfallende Erschließungsfunktionen für den MIV und damit möglicherweise verbunde-
ne zusätzliche Belastungen an der Olpener Straße, so sollte die Verwaltung doch en d-
lich die in dem Antrag 0918/2018 und der Anfrage 0973/2018 aufgeworfenen Punkte
klären. Insbesondere, ob hierbei überhaupt eine Notwendigkeit auf Regionalplanände-
rung besteht.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Schuiszill
CDU-Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0150/2020
- Typ
- Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
- Datum
- 23.01.2020
- Erstellt
- 23.01.2020 13:28