Regionalplanüberarbeitung, Modul - III. Empfehlungen zur Darstellung neuer Siedlungsbereiche ... (Vorlagen-Nr. 2887/2019)
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat AN/0150/2020 vom 23.01.2020
Stand: Am 23.01.2020 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Änderungsantrag CDU AN-0150-2020
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Konto: Sparkasse KölnBonn IBAN: DE68 3705 0198 0003 8825 86 – BIC: COLSDE33XXX CDU-Fraktion in der Bezirksvertr etung Kalk (8) Gleichlautend Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 23.01.2020 AN/0150/2020 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.01.2020, zu TOP 8.2.1 -Tischvorlage- Regionalplanüberarbeitung, Modul III– Empfehlungen zur Darstellung neuer Sied- lungsbereiche (ASB und GIB) als Optionen zur Weiterentwicklung der wachse n- den Stadt (Vorlagen Nr. 2887/2019) Änderungsantrag der CDU-Fraktion vom 23.01.2020 Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, nach Vorstellung und interner Diskussion der Verwaltungsvorlage beantragt die Bezirks- vertretung Kalk die Optionsflächen im Stadtbezirk Kalk wie folgt zu ändern: Stadtteil Flächen- Nr. Bisherige Größe Flächen- art Änderungsart Ostheim 8-805-001 19,6 ha ASB Zustimmung Ostheim 8-805-002 2,7 ha ASB Zustimmung Brück 8-807-003 39,5 ha GIB Zustimmung, aber Prüfung der Lage insbesondere im Hinblick auf Erschließung mit ÖPNV, MIV Brück 8-807-004 6,3 ha ASB Ablehnung, Verzicht auf Fläche, da diese in der Kalt- und Frisch- luftschneise liegt Frau Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus Kalk, Bürgeramt, Raum 925 S Kalker Hauptstraße 247-273, 51103 Köln Telefon (0221) 221 98303 E-Mail: CDU-BV8@STADT-KOELN.DE - 2 - Stadtteil Flächen- Nr. Bisherige Größe Flächen- art Änderungsart Brück 8-807-005 8,2 ha ASB Ablehnung, Verzicht auf Fläche, da 1. diese direkt in der Kalt- und Frischluftschneise des Ber- gischen liegt, 2. sie direkt im Auenbereich des Flehbachs liegt, 3. seinerzeit die Baugrenze aufgrund fehlerhafter Ver- waltungsvorlage entgegen der politischen Willensbil- dung über die Grenze Eis- kaulenweg festgesetzt wurde und dieses durch den Flächentausch Regio- nalplan bereinigt wurde Rath/Heumar 8-808-006 23,8 ha ASB Zustimmung und Vergrößerung auf Ursprungsfläche (Widerruf des durch die Verwaltung vor- genommenen Wegfalls aus An- lage 8 für diese Teilfläche) Neubrück 8-809-010 12,5ha ASB Ablehnung, da 1. Bedeutung für Frisch- und Kaltluftschneise, 2. Einzelhandel an dieser Stel- le das Zentrum schwächen würde, 3. den Bürgern bei Errichtung der Flüchtlingsunterkunft ausdrücklich zugesichert wurde, dass dies nicht den Einstieg in eine künftige Wohnbebauung bedeuten würde, 4. es sich bei dieser Fläche bereits um die Ausgleichs- fläche für die seinerzeit er- folgte Bebauung des Gebietes der Merheimer Gärten handelte (auch wenn die GAG bis heute nicht mit der Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen be- gonnen hat) - 3 - Neue Fläche bei Abriss Autobahnzubringer Hans-Schulten-Straße Hierzu hat die Bezirksvertretung Kalk am 21.06.2018 einen entsprechenden Prüfauftrag Antrag 0918/2018 und eine Anfrage 0973/2018 an die Verwaltung gegeben. Leider bis- her ohne jedes Ergebnis. Mögliche Potentiale und Nachteile sind darzustellen. Begründung für die Flächenänderungen: Fläche 8-807-003 in Brück Die Fläche wird von der Bezirksvertretung Kalk grundsätzlich befürwortet. Diese bittet aber noch einmal die Lage der Fläche zu prüfen und insbesondere zu eruieren, ob die Fläche nicht näher an die Anschlussstelle Merheim heranrücken kann. Insbesondere mögliche Erschließungen für ÖPNV und MIV sind bei der Lage zu berücksichtigen. Fläche 8-807-004 in Brück Es bestehen massive Bedenken in der Bezirksvertretung Kalk, dass durch die ange- dachte Optionsfläche die Kaltluft-Winde aus dem Bergischen gestört werden und es zu ungewünschten Effekten für die näheren Bereiche und das gesamte Stadtklima kommt. Fläche 8-807-005 in Brück Analog zur Fläche 8-807-004 bestehen auch hier Bedenken, dass es zu ungewünschten Effekten durch Verdrängung der Kaltluft-Winde aus dem Bergischen kommt. Darüber hinaus liegt die Fläche direkt neben dem Auenbereich des Flehbachs. Auch war bei der seinerzeitigen Bebauung der Bevölkerung zugesichert worden, dass der Eiskaulenweg die absolute Grenze einer Bebauung sein sollte! Fläche 8-808-006 Durch den Verzicht auf Flächen an anderer Stelle sieht die Bezirksvertretung Kalk Hand- lungsbedarf um zusätzliche Flächen im Stadtbezirk auszuweisen. Daher soll die von der Verwaltung vorgesehene Reduzierung gemäß Anlage 8 nicht vorgenommen werden! Zudem soll auf dieser Fläche neben den bereits diskutierten Schulbauten auch eine Er- satzfläche für die Fußball- und Tennisvereine freigehalten werden, sofern diese aus dem Ortskern von Rath/Heumar weichen müssen. Bei der Nutzung dieser Fläche für den Wohnungsbau ist allerdings darauf zu achten, dass die Flächennutzung sukzessive von der Rösrather Straße aus zu beginnen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahren wird zu späterem Zeitpunkt auch darauf zu ach- ten sein, dass sich die Wohnbebauung am ortsüblichen Ist-Zustand orientiert und nicht über 2,5 Geschosse hinaus gebaut werden darf. Fläche 8-809-010 Ablehnung, da es sich bei dieser Fläche bereits um die Ausgleichsfläche für die seiner- zeit erfolgte Bebauung des Gebietes der Merheimer Gärten handelte (auch wenn die GAG bis heute nicht mit der Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen begonnen hat). Die Fläche wurde ausdrücklich bei den Beratungen zum STEK Wohnen abgelehnt! Die vorgesehen Fläche hat besondere Bedeutung für die Frisch- und Kaltluftschneise. Untersuchungen zeigen schon jetzt eine deutliche Erwärmung des Stadtteils Neubrück, welche durch eine „Verbauung“ noch verschärft würde. Einzelhandel an dieser Stelle würde das Zentrum noch mehr schwächen statt stärken. Darüber hinaus besteht ein - 4 - Glaubwürdigkeitsproblem. Den Bürgern wurde bei Errichtung der Flüchtlingsunterkunft ausdrücklich zugesichert, dass dies nicht den Einstieg in eine künftige Wohnbebauung bedeuten würde. Auch ist die aktuelle ÖPNV-Erschließung nicht geeignet, den zusätzli- chen Bedarf zu decken. Durch den Neubrücker Ring würde zudem eine unerwünschte „Insellage“ vergleichbar den Häusern Hans-Schulten-Straße entstehen. Neue Fläche bei Abriss Autobahnzubringer Hans-Schulten-Straße Auch wenn diese Fläche zum Teil kritisch gesehen wird insbesondere im Hinblick auf wegfallende Erschließungsfunktionen für den MIV und damit möglicherweise verbunde- ne zusätzliche Belastungen an der Olpener Straße, so sollte die Verwaltung doch en d- lich die in dem Antrag 0918/2018 und der Anfrage 0973/2018 aufgeworfenen Punkte klären. Insbesondere, ob hierbei überhaupt eine Notwendigkeit auf Regionalplanände- rung besteht. Mit freundlichen Grüßen Jürgen Schuiszill CDU-Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf
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