3505/2023
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - "Radstreifen und Tempo 30 Ostlandstraße" Aktenzeichen 241-21
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Anlage 3 weiterer Schriftverkehr
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Von: Gesendet: Montag, 11. September 2023 10:32 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Aw: AW: Aw: Bürgereingabe nach § 24 GO– „Radstreifen und Tempo 30 Ostlandstraße" Aktenzeichen 241-21B Sehr geehrte Frau Ich möchte nochmal auf diese Eingabe zurück kommen. Wann wird diese der BV vorgelegt? Ich bin der Auffassung dass mein Punkt "Tempo 30 wegen Lärm" nicht korrekt beantwortet wurde und daher eine Entscheidung der BV zur Erstellung eines Lärmgutachten notwendig ist. Freundliche Grüße, Am 12.04.22, 17:13 schrieb geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de: Sehr geehrter, heute möchte ich nach Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde auf Ihre erneute Rückfrage antworten: D ie gesetzlichen Bestimmungen zur Einrichtung von streckenbezogenen Tempo- 30-Abschnitten sind sehr eng gefasst. Vom Gesetzgeber wurde eine Auflistung festgelegt, in der die Voraussetzungen festgehalten sind, um eine temporäre Geschwindigkeitsbeschränkung einrichten zu können. A uf der Ostlandstraße sind diese Voraussetzungen nicht gegeben. Aus diesem Grund wird abschließend festgehalten, dass auf der Ostlandstraße kein Tempo 30 eingerichtet werden kann. Ic h bedaure Ihnen keine andere Mitteilung machen zu können. Mit freundlichen Grüßen Im A uftrag S tadt Köln-Die Oberbürgermeisterin Bürgeramt Innenstadt Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen nach § 24 GO NRW Ludwigstr. 8 50667 Köln T elefon: 0221/221-26144 E-Mail: Geschaeftsstelle-Anregungen-Beschwerden@stadt-koeln.de Internet: www.stadt-koeln.de Von: Gesendet: Freitag, 1. April 2022 11:18 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Aw: Bürgereingabe nach § 24 GO– „Radstreifen und Tempo 30 Ostlandstraße" Aktenzeichen 241-21B Sehr geehrte , sehr geehrter , Den Ausführungen zu Tempo 30 kann ich nicht zustimmen. Die Adresse des Gymnasium ist "Ostlandstraße", zudem befindet sich die Zufahrt zum Fahrradständer der Schule an dieser Straße (siehe roter Kreis in beigefügter Skizze). Tempo 30 ist dort somit zwingend anzuordnen. Für die weiteren Streckenabschnitte kann der Lärmschutz als Rechtsgrundlage gewählt werden, sofern die Verkehrssicherheit (Schulweg, Busse etc.) nicht als hinreichend erachtet wird. Die im Internet verfügbaren Lärmkarten zeigen, dass auf dem Abschnitt "An der alten Post", aber auch Goethestraße die Grenzwerte überschritten werden. (siehe beigefügter Screenshot) Gruß,
Anlage 4 Antwortschreiben Oktober 2023
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 / 2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft T: 0221 221, F: 0221 221-6569933 geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 241/21 17.10.2023 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Radstreifen und Tempo 30 Ostlandstraße" Akten- zeichen 241-21B Sehr geehrter, vielen Dank für Ihre erneute E-Mail vom 11.09.2023 zu der oben genannten Bürger- eingabe. Sie bitten um die Beratung Ihrer Eingabe in der Bezirksvertretung Linden- thal. Ich habe erneut die Fachdienststelle um Stellungnahme gebeten. Mir wurde mitgeteilt, dass Ihre Eingabe vorliegt und bereits geprüft wird. Ferner wurde mir auch mitgeteilt, dass: „etliche Anfragen zu Geschwindigkeitsbegrenzungen aufgrund von Lärmgutach- ten für verschiedene Straßen im Stadtgebiet vorliegen. Zahlreiche Voraussetzungen, z.B. Lärmgutachten, Prüfung von baulichen Maßnahmen – wie die Beschaffenheit des Asphalts - müssen geprüft werden. Dies wird durch mehrere unterschiedliche Dienst- stellen geprüft und veranlasst. Erst wenn alle Maßnahmen nicht zum gewünschten Er- gebnis führen, kann die Straßenverkehrsbehörde nunmehr prüfen ob die Geschwin- digkeit in diesem Bereich reduziert werden kann.“ Sobald ein Prüfergebnis vorliegt, wird sich die Straßenverkehrsbehörde umgehend bei Ihnen melden. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne direkt wenden an das Amt für Verkehrsmanagement, unter Telefonnummer: 0221/221- oder per E-Mail: verkehrsma- nagement@stadt-koeln.de. Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Lindenthal zur Kenntnis gegeben. - 2 - Sollten Sie zum jetzigen Zeitpunkt - vor dem Vorliegen eines Prüfergebnisses - be- reits, eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung Lindenthal wünschen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Weitere Anregungen oder Beschwerden über die eine Bezirksvertretung oder der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden entscheiden kann, können Sie gerne an die Geschäftsstelle für An- regungen und Beschwerden, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de senden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver
Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 3505/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 04.12.2023 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - "Radstreifen und Tempo 30 Ostlandstraße" Aktenzeichen 241-21 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Lindenthal hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei - auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 2 Antwortschreiben April 2022
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/ 2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau , Zimmer T: 0221 221- F: 0221 221-6569933 geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 02-1-4 Mö 01.04.2022 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Radstreifen und Tempo 30 Ostlandstraße" Akten- zeichen 241-21B Sehr geehrter vielen Dank für Ihr Schreiben 27.12.2021, in dem Sie verschiedene Verkehrsverbesse- rungen für den Rad- und Fußverkehr auf der Ostlandstraße in Köln Weiden anregen. Der Fahrradbeauftragte im Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung hat mir nun fol- gende Stellungnahmen zu den drei von Ihnen genannten Punkten zukommen lassen: Radstreifen Ostlandstraße Die Ostlandstraße ist Bestandteil des Radverkehrskonzepts für den Kölner Westen, das sich unmittelbar vor der Fertigstellung befindet. Grundsätzlich teile ich die Einschätzung des Peten- ten, wonach die Radverkehrsinfrastruktur im Bereich der Ostlandstraße auch im Zusammen- hang mit den dort verkehrenden Buslinien 143 und 173 Defizite aufweist. Im Rahmen unseres aktuellen Arbeitsprogramms konzentrieren wir uns derzeit auf Verbesse- rungen für den Radverkehr auf der Stolberger Straße, der Neuenhöfer Allee und der Bel- vederestraße, da die Infrastruktur auch hier nicht mehr den aktuellen Standards entspricht. Un- ser Arbeitsprogramm stimmen wir fortlaufend im Runden Tisch Radverkehr mit Vertretenden der Bezirksvertretung ab. Da der hier benannte Abschnitt bereits im Netzentwurf des Radver- kehrskonzeptes für den Kölner Westen enthalten ist und hieraus konkrete Maßnahmen abge- leitet werden, ist eine erneute Beschlussfassung nicht erforderlich. Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 - 2 - Tempo 30 Der Vorschlag zur Einrichtung von Tempo 30 wurde seitens der Straßenverkehrsbe- hörde geprüft: innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit im unmit- telbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten,-tagesstätten, -krippen, -hor- ten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken, soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen. Die streckenbezogene Anordnung ist auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung und insgesamt auf höchstens 300 m Länge zu begrenzen.“ In den genannten Bereichen befinden sich keine solchen Einrichtungen . Der Eingang des Georg-Büchner-Gymnasium befindet sich nicht auf der Ostlandstraße. Von daher besteht zum jetzigen Zeitpunkt keine Möglichkeit, in den genannten Straßen die Geschwindigkeit zu reduzieren. Verbesserungen Geh- und Radweg Weiden Süd Um Planungsressourcen zu bündeln, werden die von Ihnen beschriebenen Querungsstellen im Zuge der Planung der schnellen Radverbindung berücksichtigt. Ich hoffe Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne direkt an das Amt für Straßen und Verkehrsent- wicklung, Herrn unter Telefonnummer: 0221-221/oder per E-Mail: strassen- verkehrsentwicklung@stadt-koeln.de wenden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 1 Eingabe Dezember 2021
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Sehr geehrte Frau Weitekamp, Ich bitte Sie folgenden Bürgerantrag nach § 24 Gemeindeordnung NRW auf die Tagesordnung der Bezirksvertretung Lindenthal zu setzen: Anlage eines Radstreifen/Fahrradschutzstreifen auf der Ostlandstraße und weitere Maßnahmen: 1.) Radstreifen Ostlandstraße Hiermit beantrage ich die Anlage von Fahrrad(schutz)streifen auf der Ostlandstraße mindestens zwischen An der alten Post und Göttinger Straße. Die Straße ist eine wichtige Verbindungsstraße für Schüler*innen des Georg-Büchner-Gymnasium. Eine sichere Verkehrsführung zu der Fahrradabstellanlage des Gymnasiums (Höhe Göttinger Straße) gibt es jedoch nicht. Abhängig von der verfügbaren Breite sollte ein Schutzstreifen oder ein Radstreifen angeordnet werden. Durch Entfernen der Parkplätze auf der Straße sollte es möglich sein dort mindestens einen Schutzstreifen zu installieren. An Parkplätzen mangelt es um Umfeld wahrlich nicht und die Verbesserungen für den Radverkehr wären enorm. 2. Tempo 30 Zudem sollte auf der Ostlandstraße, aber auch auf der Straße „An der alten Post“ Tempo 30 angeordnet werden. Die Straßen sind stark befahren und Tempo 50 führt zu einer Gefährdung der dort fahrenden Radfahrer, die gar keine separate Infrastruktur haben. Gerade morgens und nach Schulende nutzen viele Schüler*innen deswegen den Gehweg. Im weiteren Verlauf sollte auch auf der Goethestraße, sowie Brauweiler Straße durchgehend Tempo 30 ausgewiesen werden. Die Achse wird stark von Radfahrenden zwischen Lövenich und Weiden genutzt. Rechtsgrundlage wäre jeweils § 45 1c StVO. Leider eignen sich Achsen nicht für eine separate Rad-Infrastruktur weshalb hier zumindest Tempo 30 zu etwas mehr Verkehrssicherheit beitragen könnte. 3. Verbesserungen Geh- und Radweg Weiden Süd Zusätzlich beantrage ich die Verbesserung der Radverkehrsverbindung Weiden Süd – Junkersdorf. Der Geh- und Radweg im weiteren Verlauf der Potsdamer Straße kreuzt die Leipziger, die Bistritzer Straße und die Ignystraße. Gerade die Kreuzung Bistritzer Straße ist recht unübersichtlich, aber auch die anderen Übergänge sind nicht gerade Fußgänger- und Radfahrer freundlich gestaltet. Deshalb beantrage ich das an allen drei Übergängen entsprechende Übergänge für Fuß- und Radverkehr angelegt werden, sodass diese dort sicher und bevorzugt/mit Vorfahrt die Straße queren können. Gemäß aktuellem Entwurf des Radkonzept Kölner Westen handelt es sich bei diesem Radweg um eine potenzielle „schnelle Radverbindung“. Die vorgeschlagenen Maßnahmen könnten hier bereits kurzfristiger zu Verbesserungen für den Radverkehr führen. Mit Freundlichen Grüßen,
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (10)
- Ostlandstraße
- Goethestraße
- Ignystraße
- Ludwigstraße 8
- Bistritzer Straße
- Stolberger Straße
- An der Alten Post
- Göttinger Straße
- Potsdamer Straße
- Neuenhöfer Allee
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 3505/2023
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 08.11.2023
- Erstellt
- 31.10.2023 09:05