AN/0165/2024
Städtebaulicher Masterplan Innenstadt. Höhenentwicklungskonzept für die Innere Stadt Köln; hier: Beschluss von Grundsätzen für die Entwicklung des Räumlichen Plans
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Linke Änderungsantrag nach § 13
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker An die Ausschussvorsitzende Frau Sabine Pakulat Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 29.01.2024 AN/0165/2024 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 01.02.2024 Städtebaulicher Masterplan Innenstadt. Höhenentwicklungskonzept für die Innere Stadt Köln; hier: Beschluss von Grundsätzen für die Entwicklung des Räumlichen Plans Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende Pakulat, die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln bittet darum, folgenden Änderungsantrag zur Vorlage 3276/2023 auf die Tagesordnung des kommenden Stadtentwicklungsausschusses zu setzen. Beschluss: (Änderungen sind fett gedruckt) 1) Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die formulierten Grundsätze (gemäß Anlage 2, Kap. 2) als Grundlage für die Entwicklung des Räumlichen Plans mit folgenden Änderungen: Möglichkeit der Höhenentwicklung an Campusstandorten mit besonderen Adressen (Grundsatz 6): Dieser Grundsatz wird gestrichen. Höhenentwicklungen sind an diesen Standorten grundsätzlich möglich, werden aber nicht privilegiert behandelt. Bestehende Entwicklungen sind gesetzt / Neue zu definieren (Grundsatz 7). In diesem Grundsatz werden Weststadt und Liebigquartier nicht aufgeführt, da hier noch keine Planungen für neue Hochpunktentwicklungen bestehen, die als Setzung erachtet werden können. Höhenentwicklungen sind an diesen Standorten grundsätzlich möglich, werden aber nicht als gesetzt erachtet. 2) Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Entwurf zum Räumlichen Plan (gemäß Anlage 2, Kap. 3) sowie die Prozessgestaltung (gemäß Anlage 2, Kap. 4) zur Erarbeitung des Räumlichen Plans für das Höhenentwicklungskonzept mit folgenden Änderungen zur Kenntnis: Der Entwurf zum Räumlichen Plan wird entsprechend der Änderungen bei den Grundsätzen angepasst und in der geänderten Form veröffentlicht. Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung – abweichend von der vorgesehenen Prozessgestaltung (gemäß Anlage 2, Kap. 4) – mit der Durchführung von mindestens zwei thematisch gegliederten Fachsymposien. 3) Bei der weiteren Ausarbeitung des Höhenentwicklungskonzeptes für die Innere Stadt Köln ist zu beachten: In der Inneren Stadt von Köln werden keine Gebäude mit einer Höhe von mehr als 60m mehr genehmigt. Begründung: Vor allem gegen Hochhäuser mit einer Höhe von mehr als 60m ergeben sich so gewichtige Einwände, dass sie in der Inneren Stadt von Köln nicht mehr genehmigt werden sollten. Ökologische Einwände Bei einem Hochhausprojekt sind Eingriffe, die unmittelbar am Ort des Hochhausprojektes auftreten, von Eingriffen zu unterscheiden, die durch den Bau eines Hochhauses andernorts Veränderungen auslösen. Eingriffe andernorts sind beispielsweise solche der Rohstoffgewinnung (Kiesgruben etc.) und der Ablagerung von Abfällen möglicherweise erfolgender Abbrüche. Eingriffe, die unmittelbar am Ort des Hochhausprojektes auftreten, sind beispielsweise: - Veränderung des innerstädtischen Windfeldes bzw. der allgemeinen Durchlüftung der Innenstadt durch die Störung der regionalen Strömungssysteme, die das Stadtgebilde zumeist oberhalb des allgemeinen Dachniveaus überströmen und deshalb durch Hochhäuser beeinflusst werden. Es kann von einer weiteren Einschränkung des innerstädtischen Luftaustausches ausgegangen werden, was vor dem Hintergrund der bereits vorhandenen erhöhten lufthygienischen und thermischen Belastungen im Innenstadtbereich grundsätzlich kritisch zu bewerten ist. - Unmittelbar am Hochhaus kann es zu einer deutlichen Erhöhung der mittleren Windgeschwindigkeit und der Turbulenzintensität (Böigkeit) kommen. Das kann negative Auswirkungen auf die Aufenthalts- und Wohnumfeldqualität in den angrenzenden Stadträumen haben. Hinzu kommt der insgesamt große „ökologische Fußabdruck“ von Hochhäusern, - weil der Bau von Hochhäusern vergleichsweise viel Material und Energie verbraucht; - Hochhäuser auch im Betrieb vergleichsweise viel Energie verbrauchen: für die Aufzüge, für Klimatisierung, für Beleuchtung, für Wasserpumpen usw.; - Baukonstruktion, Aufzüge, Rettungswege, Brandschutz, Gebäudetechnik einen großen Teil der Geschossfläche beanspruchen. Stimmen: Der Bau von Hochhäusern gehört garantiert nicht zu den klimaschonenden Bauw eisen. (Theresa Keilhacker, Präsidentin der Architektenkammer Berlin) Hochhäuser sind auch eine Todesfalle für Vögel, denn sie erkennen Glasflächen nicht als Hindernis und prallen oft ungebremst auf. Nachts beleuchtete Hochhäuser irritieren Schw ärme von Zugvögeln teilw eise derart, dass sie vor Erschöpfung ihr Ziel nicht erreichen. (Tilmann Heuser, Bund für Umwelt und Naturschutz Berlin) Dichte braucht nicht zwingend Höhe Gegenüber fünf- bis achtgeschossigen Gebäuden haben Hochhäuser nur eine geringe Ersparnis an Bodenverbrauch, und das auch nur dann, wenn Flächeninanspruchnahme durch unterirdische und ebenerdige Stellplatzanlagen sowie sonstige Erschließungsmaßnahmen nicht berücksichtigt werden. In der Baunutzungsverordnung werden Geschossflächenzahlen (GFZ) als Orientierungswerte genannt. Sie legen fest, wie viel Geschossfläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche errichtet werden kann. Im Kern gilt: Wer höher baut, muss mehr Platz lassen. Für hohe Einwohnerdichte sind Hochhäuser nicht notwendig. Im Köln Katalog wird die Einwohnerdichte verschiedener Gebäude- und Siedlungstypologien untersucht. Die höchste Dichte hat die gründerzeitliche Kernstadt (etwa 240 Einwohner*innen / ha), gefolgt von Großwohnsiedlungen und Punkthochhäusern (etwa 200 Einwohner*innen / ha). Etwas geringer ist die Dichte in Mehrfamilienhaus Blockstrukturen (etwa 160 Einwohner*innen / ha). Die im Durchschnitt geringere Einwohner*innendichte der Typologie „Mehrfamilienhaus Blockstruktur“ gegenüber der Typologie „Punkthochhäuser“ liegt unter anderem an der Einbeziehung verschiedener Geschossigkeiten bei der „Mehrfamilienhaus Blockstruktur“. Blockstrukturen mit fünf- bis achtgeschossigen Gebäuden erreichen annähernd die Einwohnerdichte der „Punkthochhäuser“. Quelle: Stadt Köln (Hg.): Köln Katalog. Typologien für kompakte, nachhaltige und lebenswerte Quartiere, Köln, 2022, S. 28 (Bearbeitung: Dr. Günter Bell) Urbane Dichte kann also auch ohne Punkthochhäuser mit anderen Formen der Bebauung nachhaltiger, wirtschaftlicher und in einer besser akzeptierten Weise erreicht werden. Preiswerte Wohnungen in Hochhäusern? Herstellung und Unterhalt von Hochhäusern ist vergleichsweise teuer. Gründe sind u.a. der hohe Energieverbrauch, die aufwändige Gebäudetechnik und hohe Anforderungen des Brandschutzes. Hochhäuser tragen daher nicht dazu bei, der dringend erforderlichen mietpreisgünstigen Wohnraum zu schaffen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0165/2024
- Typ
- Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 29.01.2024
- Erstellt
- 29.01.2024 11:39