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AN/0165/2024

Städtebaulicher Masterplan Innenstadt. Höhenentwicklungskonzept für die Innere Stadt Köln; hier: Beschluss von Grundsätzen für die Entwicklung des Räumlichen Plans

Die Linke. Änderungsantrag nach § 13 29.01.2024

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 14.03.2024, TOP 4.1.1

Linke Änderungsantrag nach § 13

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Linke Änderungsantrag nach § 13

7157 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
An die Ausschussvorsitzende  
Frau Sabine Pakulat 
 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840  · Fax: 0221/221-27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 29.01.2024 
AN/0165/2024 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 01.02.2024 
 
Städtebaulicher Masterplan Innenstadt.  
Höhenentwicklungskonzept für die Innere Stadt Köln;  
hier: Beschluss von Grundsätzen für die Entwicklung des Räumlichen Plans 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende Pakulat, 
 
die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln bittet darum, folgenden Änderungsantrag 
zur Vorlage 3276/2023 auf die Tagesordnung des kommenden 
Stadtentwicklungsausschusses zu setzen. 
 
 
Beschluss: 
 
(Änderungen sind fett gedruckt) 
 
1) 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die formulierten Grundsätze (gemäß Anlage 
2, Kap. 2) als Grundlage für die Entwicklung des Räumlichen Plans 
mit folgenden Änderungen: 
 Möglichkeit der Höhenentwicklung an Campusstandorten mit besonderen 
Adressen (Grundsatz 6): 
Dieser Grundsatz wird gestrichen. 
Höhenentwicklungen sind an diesen Standorten grundsätzlich möglich, werden 
aber nicht privilegiert behandelt. 
 Bestehende Entwicklungen sind gesetzt / Neue zu definieren (Grundsatz 7). 
In diesem Grundsatz werden Weststadt und Liebigquartier nicht aufgeführt, da 
hier noch keine Planungen für neue Hochpunktentwicklungen bestehen, die als 
Setzung erachtet werden können.

Höhenentwicklungen sind an diesen Standorten grundsätzlich möglich, werden 
aber nicht als gesetzt erachtet. 
 
2) 
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Entwurf zum Räumlichen Plan (gemäß 
Anlage 2, Kap. 3) sowie die Prozessgestaltung (gemäß Anlage 2, Kap. 4) zur Erarbeitung 
des Räumlichen Plans für das Höhenentwicklungskonzept mit folgenden Änderungen 
zur Kenntnis: 
Der Entwurf zum Räumlichen Plan wird entsprechend der Änderungen bei den 
Grundsätzen angepasst und in der geänderten Form veröffentlicht. 
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung – abweichend von der 
vorgesehenen Prozessgestaltung (gemäß Anlage 2, Kap. 4) – mit der Durchführung 
von mindestens zwei thematisch gegliederten Fachsymposien. 
 
3) 
Bei der weiteren Ausarbeitung des Höhenentwicklungskonzeptes für die Innere 
Stadt Köln ist zu beachten: 
In der Inneren Stadt von Köln werden keine Gebäude mit einer Höhe von mehr als 
60m mehr genehmigt. 
 
 
Begründung: 
Vor allem gegen Hochhäuser mit einer Höhe von mehr als 60m ergeben sich so 
gewichtige Einwände, dass sie in der Inneren Stadt von Köln nicht mehr genehmigt 
werden sollten. 
 
Ökologische Einwände 
Bei einem Hochhausprojekt sind Eingriffe, die unmittelbar am Ort des Hochhausprojektes 
auftreten, von Eingriffen zu unterscheiden, die durch den Bau eines Hochhauses 
andernorts Veränderungen auslösen. 
Eingriffe andernorts sind beispielsweise solche der Rohstoffgewinnung (Kiesgruben etc.) 
und der Ablagerung von Abfällen möglicherweise erfolgender Abbrüche. 
Eingriffe, die unmittelbar am Ort des Hochhausprojektes auftreten, sind beispielsweise: 
- Veränderung des innerstädtischen Windfeldes bzw. der allgemeinen Durchlüftung der 
Innenstadt durch die Störung der regionalen Strömungssysteme, die das Stadtgebilde 
zumeist oberhalb des allgemeinen Dachniveaus überströmen und deshalb durch 
Hochhäuser beeinflusst werden. 
Es kann von einer weiteren Einschränkung des innerstädtischen Luftaustausches 
ausgegangen werden, was vor dem Hintergrund der bereits vorhandenen erhöhten 
lufthygienischen und thermischen Belastungen im Innenstadtbereich grundsätzlich 
kritisch zu bewerten ist. 
- Unmittelbar am Hochhaus kann es zu einer deutlichen Erhöhung der mittleren 
Windgeschwindigkeit und der Turbulenzintensität (Böigkeit) kommen. Das kann 
negative Auswirkungen auf die Aufenthalts- und Wohnumfeldqualität in den 
angrenzenden Stadträumen haben. 
Hinzu kommt der insgesamt große „ökologische Fußabdruck“ von Hochhäusern,  
- weil der Bau von Hochhäusern vergleichsweise viel Material und Energie verbraucht; 
- Hochhäuser auch im Betrieb vergleichsweise viel Energie verbrauchen: für die 
Aufzüge, für Klimatisierung, für Beleuchtung, für Wasserpumpen usw.; 
- Baukonstruktion, Aufzüge, Rettungswege, Brandschutz, Gebäudetechnik einen großen 
Teil der Geschossfläche beanspruchen.

Stimmen: 
Der Bau von Hochhäusern gehört garantiert nicht zu den klimaschonenden Bauw eisen. 
(Theresa Keilhacker, Präsidentin der Architektenkammer Berlin) 
Hochhäuser sind auch eine Todesfalle für Vögel, denn sie erkennen Glasflächen nicht 
als Hindernis und prallen oft ungebremst auf. Nachts beleuchtete Hochhäuser irritieren 
Schw ärme von Zugvögeln teilw eise derart, dass sie vor Erschöpfung ihr Ziel nicht 
erreichen. 
(Tilmann Heuser, Bund für Umwelt und Naturschutz Berlin) 
 
Dichte braucht nicht zwingend Höhe 
Gegenüber fünf- bis achtgeschossigen Gebäuden haben Hochhäuser nur eine geringe 
Ersparnis an Bodenverbrauch, und das auch nur dann, wenn Flächeninanspruchnahme 
durch unterirdische und ebenerdige Stellplatzanlagen sowie sonstige 
Erschließungsmaßnahmen nicht berücksichtigt werden. 
In der Baunutzungsverordnung werden Geschossflächenzahlen (GFZ) als 
Orientierungswerte genannt. Sie legen fest, wie viel Geschossfläche im Verhältnis zur 
Grundstücksfläche errichtet werden kann. Im Kern gilt: Wer höher baut, muss mehr Platz 
lassen. 
Für hohe Einwohnerdichte sind Hochhäuser nicht notwendig. 
 
Im Köln Katalog wird die Einwohnerdichte verschiedener Gebäude- und 
Siedlungstypologien untersucht.  
Die höchste Dichte hat die gründerzeitliche Kernstadt (etwa 240 Einwohner*innen / ha), 
gefolgt von Großwohnsiedlungen und Punkthochhäusern (etwa 200 Einwohner*innen / 
ha). Etwas geringer ist die Dichte in Mehrfamilienhaus Blockstrukturen (etwa 160 
Einwohner*innen / ha). 
Die im Durchschnitt geringere Einwohner*innendichte der Typologie „Mehrfamilienhaus 
Blockstruktur“ gegenüber der Typologie „Punkthochhäuser“ liegt unter anderem an der 
Einbeziehung verschiedener Geschossigkeiten bei der „Mehrfamilienhaus Blockstruktur“. 
Blockstrukturen mit fünf- bis achtgeschossigen Gebäuden erreichen annähernd die 
Einwohnerdichte der „Punkthochhäuser“.

Quelle: Stadt Köln (Hg.): Köln Katalog. Typologien für kompakte, nachhaltige und lebenswerte Quartiere, 
Köln, 2022, S. 28 (Bearbeitung: Dr. Günter Bell)  
 
Urbane Dichte kann also auch ohne Punkthochhäuser mit anderen Formen der Bebauung 
nachhaltiger, wirtschaftlicher und in einer besser akzeptierten Weise erreicht werden. 
 
Preiswerte Wohnungen in Hochhäusern?  
Herstellung und Unterhalt von Hochhäusern ist vergleichsweise teuer. Gründe sind u.a. 
der hohe Energieverbrauch, die aufwändige Gebäudetechnik und hohe Anforderungen 
des Brandschutzes. 
Hochhäuser tragen daher nicht dazu bei, der dringend erforderlichen mietpreisgünstigen 
Wohnraum zu schaffen.

Beratungsverlauf (1)

14.03.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 4.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

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Details

Aktenzeichen
AN/0165/2024
Typ
Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
Datum
29.01.2024
Erstellt
29.01.2024 11:39