Haushaltsplan 2022 hier: Veranschlagung der bezirksorientierten Mittel für 2022 gem. § 37 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1954/2021 vom 01.07.2021
Stand: Am 06.09.2021 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ungeändert beschlossen.
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BV 2 Vorschlag Aufteilung BOM Hj 2022
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Konsumtiver Bereich Bezeichnung Teilergebnis-/finanzplan Ansatz 2020/2021 Ansatz 2022 Finanzposition Finanz- stelle Produkt (Auftrag) Kostenstelle Sachkonto 0301 Schulträgeraufgaben 15.000 15.000 0225.573.1800.7 Köln P02705204010 S027020160 531800 0416 Kulturförderung 25.000 25.000 0225.573.1800.7 Köln P02705204110 S027020160 531800 0504 Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen 19.900 19.900 0225.573.1800.7 Köln P02705205000 S027020160 531800 0507 Betrieb, Unterhaltung u. Förderung von Bürgerhäusern und -zentren 10.000 10.000 0225.573.1800.7 Köln P02705205002 S027020160 531800 0604 Kinder- und Jugendarbeit 35.000 35.000 0225.573.1800.7 Köln P02705205100 S027020160 531800 0801 Sportförderung / Unterhaltung von Sportstätten 30.000 30.000 0225.573.1800.7 Köln P02705205200 S027020160 531800 1201 Straßen, Wege, Plätze 1301 Öffentliches Grün,Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen 8.000 8.000 0225.573.1800.7 Köln P02705206700 S027020160 531800 1401 Umwelt und Stadtgestaltung 5.000 5.000 0225.573.1800.7 Köln P02705205700 S027020160 531800 Gesamtsummen DR 72 147.900 147.900 Haushaltsmittel gemaß § 37 Absatz 3 GO NRW - Bezirksvertretung Rodenkirchen 2022 -
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-2 Vorlagen-Nummer 1954/2021 Freigabedatum 01.07.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Haushaltsplan 2022 hier: Veranschlagung der bezirksorientierten Mittel für das Jahr 2022 gem. § 37 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Rodenkirchen beschließt die Verwendung der bezirksbezo- genen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW für das Haushaltsjahr 2022 unter Bezug auf die Entscheidung des Rates vom 24.06.2021 in Höhe von 147.900 € pro Jahr. Die Mittel werden gemäß Anlage zu diesem Beschluss aufgeteilt. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 06.09.2021 TOP: 9.1.1 Sitzung D. BV2 am: 06.09.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 147.900 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: In § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist festgelegt, dass die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieses Haus- haltsmittel allein entscheiden können. Dieser Bestimmung hatte der Rat der Stadt Köln schon in der Weise Rechnung getragen, dass er in seiner Sitzung am 24.06.2021 die Höhe der bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW für alle neun Stadtbezirke auf insgesamt 1.427.100 € für das Haushaltsjahr 2022 festgesetzt hat. Auf dieser Basis ergibt sich für den Bezirk Rodenkirchen für das Haushaltsjahr 2022 folgende Mittel- verteilung (Stichtag: Einwohner mit Hauptwohnsitz zum 31.12.2020): Bezirk Einwohner Sockelbetrag je Einwohner Einwohneranteil Gesamtbetrag gerundet 2 110.158 30.000 € 1,07 € 117.869 € 147.859 € 147.900 € Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat nunmehr gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW über die sachliche 3 Verwendung der Mittel für den Bezirk Rodenkirchen unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Best- immungen zu entscheiden. Die detaillierte Zuordnung zu den einzelnen Teilergebnisplänen im konsumtiven und investiven Be- reich erfolgt erst, wenn die Bezirksvertretung Rodenkirchen über die einzelnen Projekte und Maß- nahmen entschieden hat. Eine Liste der betreffenden Produktgruppen ist als Anlage beigefügt. Anlage
Beratungsverlauf
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06.09.2021
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.1.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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