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1954/2021

Haushaltsplan 2022 hier: Veranschlagung der bezirksorientierten Mittel für 2022 gem. § 37 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 01.07.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 06.09.2021, TOP 9.1.1

BV 2 Vorschlag Aufteilung BOM Hj 2022

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

BV 2 Vorschlag Aufteilung BOM Hj 2022

1204 Zeichen

Konsumtiver Bereich 
Bezeichnung Teilergebnis-/finanzplan 
Ansatz 
2020/2021 
Ansatz 
2022 Finanzposition 
Finanz- 
stelle Produkt (Auftrag) Kostenstelle Sachkonto 
0301 Schulträgeraufgaben 15.000 15.000 0225.573.1800.7 Köln P02705204010 S027020160 531800 
0416 Kulturförderung 25.000 25.000 0225.573.1800.7 Köln P02705204110 S027020160 531800 
0504 Freiwillige Sozialleistungen und 
interkulturelle Hilfen 19.900 19.900 0225.573.1800.7 Köln P02705205000 S027020160 531800 
0507 Betrieb, Unterhaltung u. Förderung von 
Bürgerhäusern und -zentren 10.000 10.000 0225.573.1800.7 Köln P02705205002 S027020160 531800 
0604 Kinder- und Jugendarbeit 35.000 35.000 0225.573.1800.7 Köln P02705205100 S027020160 531800 
0801 Sportförderung / Unterhaltung von 
Sportstätten 30.000 30.000 0225.573.1800.7 Köln P02705205200 S027020160 531800 
1201 Straßen, Wege, Plätze 
1301 Öffentliches Grün,Wald- und 
Forstwirtschaft, Erholungsanlagen 8.000 8.000 0225.573.1800.7 Köln P02705206700 S027020160 531800 
1401 Umwelt und Stadtgestaltung 5.000 5.000 0225.573.1800.7 Köln P02705205700 S027020160 531800 
Gesamtsummen DR 72 147.900 147.900 
Haushaltsmittel gemaß § 37 Absatz 3 GO NRW - Bezirksvertretung Rodenkirchen 2022

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3187 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/02/02-2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1954/2021 
Freigabedatum 
01.07.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Haushaltsplan 2022 
hier: Veranschlagung der bezirksorientierten Mittel für das Jahr 2022 gem. § 37 Abs. 3 der 
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Rodenkirchen beschließt die Verwendung der bezirksbezo-
genen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW für das Haushaltsjahr 2022 unter Bezug auf die 
Entscheidung des Rates vom 24.06.2021 in Höhe von 147.900 € pro Jahr. 
 
Die Mittel werden gemäß Anlage zu diesem Beschluss aufgeteilt. 
 
 
 
 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 06.09.2021 
TOP:   9.1.1 
Sitzung 
D. BV2 am:  06.09.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  147.900 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
In § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist festgelegt, dass die 
Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten 
Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieses Haus-
haltsmittel allein entscheiden können. Dieser Bestimmung hatte der Rat der Stadt Köln schon in der 
Weise Rechnung getragen, dass er in seiner Sitzung am 24.06.2021 die Höhe der bezirksbezogenen 
Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW für alle neun Stadtbezirke auf insgesamt 1.427.100 € für 
das Haushaltsjahr 2022 festgesetzt hat. 
 
Auf dieser Basis ergibt sich für den Bezirk Rodenkirchen für das Haushaltsjahr 2022 folgende Mittel-
verteilung (Stichtag: Einwohner mit Hauptwohnsitz zum 31.12.2020): 
 
Bezirk Einwohner Sockelbetrag je Einwohner Einwohneranteil Gesamtbetrag gerundet 
2 110.158 30.000 € 1,07 € 117.869 € 147.859 € 147.900 € 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat nunmehr gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW über die sachliche

3 
Verwendung der Mittel für den Bezirk Rodenkirchen unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Best-
immungen zu entscheiden. 
 
Die detaillierte Zuordnung zu den einzelnen Teilergebnisplänen im konsumtiven und investiven Be-
reich erfolgt erst, wenn die Bezirksvertretung Rodenkirchen über die einzelnen Projekte und Maß-
nahmen entschieden hat. 
 
Eine Liste der betreffenden Produktgruppen ist als Anlage beigefügt. 
 
Anlage

Beratungsverlauf (1)

06.09.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1954/2021
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
01.07.2021
Erstellt
21.05.2021 08:38