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V/0092/2008

Kanalsanierung Hauptsammler IV / Cheruskerring: Kanalstraße - Wienburgstraße

Vorlagen 25.01.2008

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 08.04.2008, TOP 4.4

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4650 Zeichen

V/0092/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kanalsanierung Hauptsammler IV / Cheruskerring: Kanalstraße - Wienburgstraße 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
04.03.2008 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
08.04.2008 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen stimmt dem vom Tiefbauamt aufgestellten Ent-
wurf und den Kanalbauarbeiten zu. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Die Baukosten werden auf 1.850.000 € geschätzt.  
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die erforderlichen Mittel sind im Entwurf des Teilfinanz- und Teilergebnisplans nachstehender Pro-
duktgruppe wie folgt veranschlagt: 
 
Auszahlungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haus h.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemer-
kungen 
Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung    
Teilfinanzplan (Zeile) 08 Auszahlungen für Baumaß-
nahmen 
Investitionsmaß-
nahme 
0012 Verbesserung von Kanälen 
2008 1.850.000 Weitere 
Maßnahmen
 
Insgesamt:   
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung 
durch den Rat im Rahmen der Haushaltsplansatzung 2008 bzw. des Finanzierungs- und Investiti-
onsprogramms 2007 – 2011 steht. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0092/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr  Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
25.01.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0092/2008 
Begründung: 
 
Der aus dem Jahr 1912 stammende Hauptsammler IV im Cheruskerring ist lt. Untersuchung auf 
einer Länge von ca. 770m von der Wienburgstraße bis zur Kanalstraße defekt (bis Zustandsklas-
sen 2). Es handelt sich um Ei-Profile 800 / 1200 und 900 / 1350. 
 
Die Kanäle und die Hausanschlüsse weisen im Wesentlichen Undichtigkeiten wie Längsrisse, Lö-
cher und Muffenspalte aus; es besteht die Gefahr das Abwasser ins Grundwasser gelangen kann. 
Diese Schäden und die festgestellt Korrosion der Rohre führen in Teilbereichen zu einer Beein-
trächtigung der Rohrtragfähigkeit. Die letzte punktuelle Reparatur, wurde im Februar 2001 im Ein-
mündungsbereich der Langemarckstraße ausgeführt. Die Beseitigung der Schäden am Haupt-
sammler IV ist aus ökologischen und ökonomischen Gründen unbedingt erforderlich. 
 
Die hydraulische Berechnung des Tiefbauamtes hat ergeben, dass die Kanäle ausreichend dimen-
sioniert sind. Eine Vergrößerung des Rohrquerschnittes ist nicht gefordert, eine Verkleinerung in 
geringen Maßen zulässig. 
 
Aus bautechnischen und hydraulischen Gründen ist keine Kanalerneuerung erforderlich. Um die 
dauerhafte Funktionsfähigkeit des Hauptsammler IV  zu erzielen ist eine umfangreiche Sanierung 
ausreichend. Aufgrund der hydraulischen Randbedingung wurde als Sanierungsverfahren ein 
Schlauchlining gewählt. Bei diesem Verfahren wird mittels Wasserdruck ein harzgetränktes Trä-
germaterial (Glasfaser oder Nadelfilz) in den Hauptsammler IV eingeführt und anschließend aus-
gehärtet. Der reine Einzieh- und Aushärtungsvorgang dauert je Sanierungsstrecke ca. sieben bis 
zehn Tage. Insgesamt wurde die Sanierungsstrecke in vier Teilabschnitte gegliedert. An zwei Stel-
len (Schacht S 6 vor Haus 79 und Schacht S14 vor Haus 18) werden ca. 2,5 * 2,5 Meter große 
Einziehgruben eingerichtet.  
 
Der Hauptsammler IV muss während des Einziehvorganges außer Betrieb genommen werden. 
Der parallel verlaufende Regenwasserkanal wird ober- und unterhalb der Sanierungsstrecke mit 
dem Mischwasserkanal verbunden und das Abwasser wird darüber abgeleitet. Für die Hausan-
schlüsse werden Provisorien zur Abwasserhaltung eingerichtet. Die Arbeiten können nicht bei in-
tensiven Regenereignissen ausgeführt werden.   
 
Die Hausanschlüsse werden je nach Zustand saniert oder in offener oder geschlossener Bauweise 
erneuert. 
 
Die Sanierung ist die wirtschaftlichere Lösung gegenüber einer Erneuerung und führt zu einer ge-
ringeren Belastung der Anlieger in Form von Lärm, Erschütterungen und Eingriff in den Verkehr. 
 
Für die Bauzeit wird in Abstimmung mit dem Ordnungsamt die Verkehrsführung noch festgelegt. 
 
Eine Genehmigung nach §58 LWG ist nicht erforderlich. 
 
Die Ausschreibung für den Kanalbau erfolgt nach der Zustimmung durch den AUB: 
 
Der Baubeginn ist für das Ende des II Quartal 2008 vorgesehen. Es wird mit einer Gesamtbauzeit 
von sechs Monaten gerechnet. 
 
Die geplante Kanalsanierung ist nicht beitragsauslösend im Sinne des Straßenbau-beitragsrechts. 
 
Die Anlieger werden im Rahmen des Serviceversprechens des Tiefbauamtes durch Informations-
schreiben vor dem Ausbau über die geplante Maßnahme informiert. 
 
 
Gez.

- 3 - 
V/0092/2008 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen

Beratungsverlauf (2)

04.03.2008 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.04.2008 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Kanalstraße
  • Wienburgstraße
  • Langemarckstraße
  • Cheruskerring

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0092/2008
Typ
Vorlagen
Datum
25.01.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37