1238/2020
Ersatzloser Rückbau der mobilen WC Anlage im Mülheimer Stadtgarten
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung BV
1758 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/69/690/4 Vorlagen-Nummer 1238/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 15.06.2020 Ersatzloser Rückbau der mobilen WC Anlage im Mülheimer Stadtgarten Im Rahmen des städtischen Toilettenkonzepts hatte die Bezirksvertretung Mülheim den Standort Mülheimer Stadtgarten als City-WC Anlagen Standort gemeldet. Da in der Grünanlage keine feste Anlage errichtet werden konnte, wurde von der Bezirksvertretung Mülheim am 22.09.2014 eine ganz- jährige Mobiltoilette beschlossen. Durch die Drogenkonsumenten vor Ort sind bisher andere City-WC Anlagen im Umkreis des Wiener Platzes nicht weiter verfolgt worden, da eine gefahrenfreie Nutzung durch Dritte nicht sichergestellt werden kann und die Polizei einen uneinsichtigen Ort für Drogenhandel befürchtet. Die AWB – als Betreiberin – hat der Verwaltung mitgeteilt, dass nun auch der Mobilstandort im Mül- heimer Stadtgarten nicht mehr betrieben werden kann. Trotz täglicher Reinigung liegen regelmäßig benutzte Spritzen in der Toilette und der Reinigungsaufwand ist enorm. Zusätzlich kam es in der vor- letzten Aprilwoche, neben den leider üblichen Bedrohungen des Reinigungspersonals durch die Dro- genabhängigen, zu einem versuchten Angriff. Daher wird der Standort Anfang Mai ersatzlos abgebaut, da die Sicherheit für die Benutzenden, ins- besondere Kinder und eingeschränkte Personen, nicht mehr sichergestellt werden kann. Außerdem ist trotz täglicher Reinigung nicht sicherzustellen, dass die Toilette massiv verschmutzt wird. Eine bestimmungsgemäße Benutzung ist daher nicht mehr möglich. In der Anlage befinden sich Fotoaufnahmen des Zustandes, welche den Handlungsdruck deutlich machen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1238/2020
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 04.05.2020
- Erstellt
- 28.04.2020 06:54