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AN/0977/2022

Ukraine: Hilfsangebote für Geflüchtete unabhängig vom Pass // Unterstützung ausländischer Studierender“

Gem. Dringlichkeitsantrag § 12 (Grüne) 04.05.2022

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 10.05.2022, TOP 6.1

Anlage 1, Auszug Integartionsrat 10.05.2022

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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)

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Anlage 1, Auszug Integartionsrat 10.05.2022

3157 Zeichen

Geschäftsführung  
Integrationsrat 
Frau Arikan 
Telefon:  (0221) 29725  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  Neslihan.Arikan@STADT-KOELN.DE  
Datum: 10.05.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Integrationsrates vom 
10.05.2022  
öffentlich 
6.1 Ukraine: Hilfsangebote für Geflüchtete unabhängig vom Pass // Unter-
stützung ausländischer Studierender“ 
AN/0977/2022 
 
 
Beschluss: 
Die Verwaltung stellt die Gleichbehandlung und Gleichstellung aller Geflüchteter aus 
der Ukraine - unabhängig ihrer Herkunft und Nationalität – sicher und unterbindet 
strukturelle und institutionelle Ungleichbehandlung. 
Für Geflüchtete aus der Ukraine bedeutet dies insbesondere: 
1. Die Stadt Köln stellt sicher, dass die Aufnahme- und Hilfsangebote allen Geflüchteten 
aus der Ukraine gleichermaßen zur Verfügung gestellt werden – unabhängig von 
Pass oder Aufenthaltstitel. 
2. In Bereichen, in denen für die Inanspruchnahme das Vorzeigen des Ukrainischen 
Passes notwendig ist, stellt die Stadt Köln eine gleichwertige Bescheinigung für alle 
aus der Ukraine fliehenden Personen aus. 
3. Die Stadt Köln vertritt die Haltung, dass in Bezug auf die Unterstützung und Auf-
nahme von BiPoC-Personen an den Grenzen keine Unterschiede gemacht werden. 
Die Oberbürgermeisterin setzt sich dafür auch explizit beim Städtetag Nordrhein-
Westfalen und dem Deutschen Städtetag ein. 
4. Die Stadt Köln setzt sich dafür ein, dass die Universitäten und Hochschulen der Stadt 
ausländische Studierende aus der Ukraine schnell und unbürokratisch übernehmen 
und immatrikulieren können. Dazu werden die Ermessensspielräume auf der kommu-
nalen Ebene für die schnelle Gewährung des notwenigen Aufenthaltstitels zugunsten 
der Betroffenen vollumfänglich ausgeschöpft. 
5. Die Ausländerbehörde Köln stellt sicher:  
- dass die ausländerrechtliche Zuständigkeit für Drittstaatsangehörige und Staaten-

lose aus der Ukraine von der Abteilung Rückkehrmanagement auf die bereits für uk-
rainische Staatsangehörige zuständige Abteilung Migration übergeht,  
- dass Anträge insbesondere von anspruchsberechtigten Personen nach Art. 2 Abs. 2 
und 3 des Durchführungsbeschlusses des EU-Rates vom 04.03.2022 auf Erteilung 
einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG, entsprechend des 2. Länderschrei-
bens des Bundesinnenministeriums (BMI) vom 14.04.2022 proaktiv angenommen, 
den eingeräumten „erheblichen Ermessensspielraum“ (BMI), Seite 7) ausnutzend 
wohlwollend bearbeitet und Fiktionsbescheinigungen, die zur Aufnahme einer Er-
werbstätigkeit berechtigen, ausgestellt werden. 
6. Wir fordern, dass die o.g. Maßnahmen (Punkte 1 – 5) für alle Menschen gelten die 
fliehen mussten – unabhängig von Staatsangehörigkeit, ethnischer Herkunft, Haut-
farbe, Land und Religion.  
Wir fordern außerdem, dass das Mehrklassensystem unter geflüchteten Menschen 
beendet wird. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Abstimmung über die Punkte 1 – 5 des geänderten Antrages: 
Einstimmig zugestimmt 
Abstimmung über Punkt 6 des geänderten Antrages: 
Mehrheitlich zugestimmt bei einer Enthaltung (FDP)  
Abstimmung über den gesamten geänderten Antrag: 
Mehrheitlich zugestimmt bei einer Enthaltung (FDP)

Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)

4681 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln  
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An den Vorsitzenden des Integrationsrates  
Tayfun Keltek  
 
An die Geschäftsstelle des Integrationsrates  
Herrn Andreas Vetter 
 
An Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 04.05.2022 
 
AN/0977/2022 
 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat 10.05.2022 
 
Ukraine: Hilfsangebote für Geflüchtete unabhängig vom Pass // Unterstützung 
ausländischer Studierender 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, den folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Ta-
gesordnung der Sitzung des Integrationsrates am 10.05.2022 zu setzen.  
 
 
Beschluss: 
Die Verwaltung stellt die Gleichbehandlung und Gleichstellung aller Geflüchteter aus der 
Ukraine - unabhängig ihrer Herkunft und Nationalität – sicher und unterbindet strukturelle 
und institutionelle Ungleichbehandlung. 
Für Geflüchtete aus der Ukraine bedeutet dies insbesondere: 
- Die Stadt Köln stellt sicher, dass die Aufnahme- und Hilfsangebote allen Geflüchteten 
aus der Ukraine gleichermaßen zur Verfügung gestellt werden – unabhängig von 
Pass oder Aufenthaltstitel. 
- In Bereichen, in denen für die Inanspruchnahme das Vorzeigen des Ukrainischen 
Passes notwendig ist, stellt die Stadt Köln eine gleichwertige Bescheinigung für alle 
aus der Ukraine fliehenden Personen aus. 
- Die Stadt Köln vertritt die Haltung, dass in Bezug auf die Unterstützung und Aufnah-
me von BiPoC-Personen an den Grenzen keine Unterschiede gemacht werden. Die 
Oberbürgermeisterin setzt sich dafür auch explizit beim Städtetag Nordrhein-
Westfalen und dem Deutschen Städtetag ein. 
- Die Stadt Köln setzt sich dafür ein, dass die Universitäten und Hochschulen der Stadt 
ausländische Studierende aus der Ukraine schnell und unbürokratisch übernehmen

- 2 - 
 
und immatrikulieren können. Dazu werden die Ermessensspielräume auf der kom-
munalen Ebene für die schnelle Gewährung des notwenigen Aufenthaltstitels zuguns-
ten der Betroffenen vollumfänglich ausgeschöpft. 
 
 
Begründung: 
Wir begrüßen die ersten umfassenden Maßnahmen, die die Stadt Köln zur schnellen und 
unbürokratischen Aufnahme für ukrainische Geflüchtete getroffen hat. Die Bevölkerung der 
Ukraine ist jedoch deutlich vielfältiger. Unterschiedlichen Schätzungen zufolge haben etwa 
20 Prozent der Bevölkerung einen russischen Pass, zudem halten sich Menschen mit unter-
schiedlichsten Pässen und Aufenthaltstiteln in der Ukraine auf. Laut DAAD befinden sich 
zudem fast 76.000 ausländische Studierende in der Ukraine. Nach offiziellen Schätzungen 
stellen etwa 18.000 indische Studierende die größte Gruppe dar. Auch tausende afrikanische 
Studierende sollen sich in der Ukraine aufhalten. Aus der Zivilgesellschaft erreichten uns 
Offene Briefe, dass insbesondere BiPoC-Personen bei ihrer Flucht aus den Kriegsgebieten 
der Ukraine massivem Rassismus ausgesetzt sind. So werden geflüchtete BiPoC-Personen 
beispielsweise mit Racial Profiling konfrontiert und in das Kriegsgebiet zurückgeschickt. Das 
bestätigen zahlreiche Berichte, Videoaufnehmen, aber auch die Vereinigung Afrikanischer 
Mandatsträger*innen. Eine weitere Stellungnahme des Kölner Flüchtlingsrat e.V. und Bünd-
nis14 Afrika macht diese Ungleichbehandlung hier vor Ort in Köln deutlich. Die Gleichbe-
handlung von Geflüchteten aus der Ukraine mit oder ohne ukrainischem Pass muss jedoch 
in der Stadt des Sicheren Hafens selbstverständlich sein. Köln soll daher für alle Schutzsu-
chenden ein sicherer, diskriminierungsfreier Hafen sein, an dem ein vielfältiges Angebot ge-
nutzt werden kann. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Die Verordnung des Bundesinnenministeriums, dass sich alle geflüchteten Menschen aus 
der Ukraine bis zum 23. Mai 2022 legal in Deutschland aufhalten können, wurde bis zum 
31.08.2022 verlängert. Es ist daher unklar, ob es in den kommenden Monaten weitreichen-
dere Verbesserung für Schutzsuchende geben wird. Die nächste Sitzung des Integrationsra-
tes findet erst am 16.08.2022 statt. Um der sich verschärfenden Klassenbildung unter allen 
schutzsuchenden Menschen entgegenzuwirken, ist es unbedingt erforderlich, Hilfsangebote 
für alle geflüchteten Menschen zugänglich zu machen. Außerdem sollen Schutzsuchende, 
die in der Ukraine studiert haben, schnellstmöglich ihr Studium hier fortführen können. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Lino Hammer     gez. Niklas Kienitz 
Grüne-Fraktionsgeschäftsführer   CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Lucas Sickmöller     
Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

10.05.2022 Integrationsrat
TOP 6.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0977/2022
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag § 12 (Grüne)
Datum
04.05.2022
Erstellt
04.05.2022 13:57