AN/0977/2022
Ukraine: Hilfsangebote für Geflüchtete unabhängig vom Pass // Unterstützung ausländischer Studierender“
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Anlage 1, Auszug Integartionsrat 10.05.2022
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Geschäftsführung Integrationsrat Frau Arikan Telefon: (0221) 29725 Fax : (0221) E-Mail: Neslihan.Arikan@STADT-KOELN.DE Datum: 10.05.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Integrationsrates vom 10.05.2022 öffentlich 6.1 Ukraine: Hilfsangebote für Geflüchtete unabhängig vom Pass // Unter- stützung ausländischer Studierender“ AN/0977/2022 Beschluss: Die Verwaltung stellt die Gleichbehandlung und Gleichstellung aller Geflüchteter aus der Ukraine - unabhängig ihrer Herkunft und Nationalität – sicher und unterbindet strukturelle und institutionelle Ungleichbehandlung. Für Geflüchtete aus der Ukraine bedeutet dies insbesondere: 1. Die Stadt Köln stellt sicher, dass die Aufnahme- und Hilfsangebote allen Geflüchteten aus der Ukraine gleichermaßen zur Verfügung gestellt werden – unabhängig von Pass oder Aufenthaltstitel. 2. In Bereichen, in denen für die Inanspruchnahme das Vorzeigen des Ukrainischen Passes notwendig ist, stellt die Stadt Köln eine gleichwertige Bescheinigung für alle aus der Ukraine fliehenden Personen aus. 3. Die Stadt Köln vertritt die Haltung, dass in Bezug auf die Unterstützung und Auf- nahme von BiPoC-Personen an den Grenzen keine Unterschiede gemacht werden. Die Oberbürgermeisterin setzt sich dafür auch explizit beim Städtetag Nordrhein- Westfalen und dem Deutschen Städtetag ein. 4. Die Stadt Köln setzt sich dafür ein, dass die Universitäten und Hochschulen der Stadt ausländische Studierende aus der Ukraine schnell und unbürokratisch übernehmen und immatrikulieren können. Dazu werden die Ermessensspielräume auf der kommu- nalen Ebene für die schnelle Gewährung des notwenigen Aufenthaltstitels zugunsten der Betroffenen vollumfänglich ausgeschöpft. 5. Die Ausländerbehörde Köln stellt sicher: - dass die ausländerrechtliche Zuständigkeit für Drittstaatsangehörige und Staaten- lose aus der Ukraine von der Abteilung Rückkehrmanagement auf die bereits für uk- rainische Staatsangehörige zuständige Abteilung Migration übergeht, - dass Anträge insbesondere von anspruchsberechtigten Personen nach Art. 2 Abs. 2 und 3 des Durchführungsbeschlusses des EU-Rates vom 04.03.2022 auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG, entsprechend des 2. Länderschrei- bens des Bundesinnenministeriums (BMI) vom 14.04.2022 proaktiv angenommen, den eingeräumten „erheblichen Ermessensspielraum“ (BMI), Seite 7) ausnutzend wohlwollend bearbeitet und Fiktionsbescheinigungen, die zur Aufnahme einer Er- werbstätigkeit berechtigen, ausgestellt werden. 6. Wir fordern, dass die o.g. Maßnahmen (Punkte 1 – 5) für alle Menschen gelten die fliehen mussten – unabhängig von Staatsangehörigkeit, ethnischer Herkunft, Haut- farbe, Land und Religion. Wir fordern außerdem, dass das Mehrklassensystem unter geflüchteten Menschen beendet wird. Abstimmungsergebnis: Abstimmung über die Punkte 1 – 5 des geänderten Antrages: Einstimmig zugestimmt Abstimmung über Punkt 6 des geänderten Antrages: Mehrheitlich zugestimmt bei einer Enthaltung (FDP) Abstimmung über den gesamten geänderten Antrag: Mehrheitlich zugestimmt bei einer Enthaltung (FDP)
Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An den Vorsitzenden des Integrationsrates Tayfun Keltek An die Geschäftsstelle des Integrationsrates Herrn Andreas Vetter An Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 04.05.2022 AN/0977/2022 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Integrationsrat 10.05.2022 Ukraine: Hilfsangebote für Geflüchtete unabhängig vom Pass // Unterstützung ausländischer Studierender Sehr geehrter Herr Vorsitzender, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, den folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Ta- gesordnung der Sitzung des Integrationsrates am 10.05.2022 zu setzen. Beschluss: Die Verwaltung stellt die Gleichbehandlung und Gleichstellung aller Geflüchteter aus der Ukraine - unabhängig ihrer Herkunft und Nationalität – sicher und unterbindet strukturelle und institutionelle Ungleichbehandlung. Für Geflüchtete aus der Ukraine bedeutet dies insbesondere: - Die Stadt Köln stellt sicher, dass die Aufnahme- und Hilfsangebote allen Geflüchteten aus der Ukraine gleichermaßen zur Verfügung gestellt werden – unabhängig von Pass oder Aufenthaltstitel. - In Bereichen, in denen für die Inanspruchnahme das Vorzeigen des Ukrainischen Passes notwendig ist, stellt die Stadt Köln eine gleichwertige Bescheinigung für alle aus der Ukraine fliehenden Personen aus. - Die Stadt Köln vertritt die Haltung, dass in Bezug auf die Unterstützung und Aufnah- me von BiPoC-Personen an den Grenzen keine Unterschiede gemacht werden. Die Oberbürgermeisterin setzt sich dafür auch explizit beim Städtetag Nordrhein- Westfalen und dem Deutschen Städtetag ein. - Die Stadt Köln setzt sich dafür ein, dass die Universitäten und Hochschulen der Stadt ausländische Studierende aus der Ukraine schnell und unbürokratisch übernehmen - 2 - und immatrikulieren können. Dazu werden die Ermessensspielräume auf der kom- munalen Ebene für die schnelle Gewährung des notwenigen Aufenthaltstitels zuguns- ten der Betroffenen vollumfänglich ausgeschöpft. Begründung: Wir begrüßen die ersten umfassenden Maßnahmen, die die Stadt Köln zur schnellen und unbürokratischen Aufnahme für ukrainische Geflüchtete getroffen hat. Die Bevölkerung der Ukraine ist jedoch deutlich vielfältiger. Unterschiedlichen Schätzungen zufolge haben etwa 20 Prozent der Bevölkerung einen russischen Pass, zudem halten sich Menschen mit unter- schiedlichsten Pässen und Aufenthaltstiteln in der Ukraine auf. Laut DAAD befinden sich zudem fast 76.000 ausländische Studierende in der Ukraine. Nach offiziellen Schätzungen stellen etwa 18.000 indische Studierende die größte Gruppe dar. Auch tausende afrikanische Studierende sollen sich in der Ukraine aufhalten. Aus der Zivilgesellschaft erreichten uns Offene Briefe, dass insbesondere BiPoC-Personen bei ihrer Flucht aus den Kriegsgebieten der Ukraine massivem Rassismus ausgesetzt sind. So werden geflüchtete BiPoC-Personen beispielsweise mit Racial Profiling konfrontiert und in das Kriegsgebiet zurückgeschickt. Das bestätigen zahlreiche Berichte, Videoaufnehmen, aber auch die Vereinigung Afrikanischer Mandatsträger*innen. Eine weitere Stellungnahme des Kölner Flüchtlingsrat e.V. und Bünd- nis14 Afrika macht diese Ungleichbehandlung hier vor Ort in Köln deutlich. Die Gleichbe- handlung von Geflüchteten aus der Ukraine mit oder ohne ukrainischem Pass muss jedoch in der Stadt des Sicheren Hafens selbstverständlich sein. Köln soll daher für alle Schutzsu- chenden ein sicherer, diskriminierungsfreier Hafen sein, an dem ein vielfältiges Angebot ge- nutzt werden kann. Begründung der Dringlichkeit: Die Verordnung des Bundesinnenministeriums, dass sich alle geflüchteten Menschen aus der Ukraine bis zum 23. Mai 2022 legal in Deutschland aufhalten können, wurde bis zum 31.08.2022 verlängert. Es ist daher unklar, ob es in den kommenden Monaten weitreichen- dere Verbesserung für Schutzsuchende geben wird. Die nächste Sitzung des Integrationsra- tes findet erst am 16.08.2022 statt. Um der sich verschärfenden Klassenbildung unter allen schutzsuchenden Menschen entgegenzuwirken, ist es unbedingt erforderlich, Hilfsangebote für alle geflüchteten Menschen zugänglich zu machen. Außerdem sollen Schutzsuchende, die in der Ukraine studiert haben, schnellstmöglich ihr Studium hier fortführen können. Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz Grüne-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Lucas Sickmöller Volt-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0977/2022
- Typ
- Gem. Dringlichkeitsantrag § 12 (Grüne)
- Datum
- 04.05.2022
- Erstellt
- 04.05.2022 13:57