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Einführung des gebundenen Ganztags an der Geschwister-Scholl-Realschule in Ehrenfeld ab Schuljahr 2018/19

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 3080/2017 vom 14.11.2017

Stand: Am 19.12.2017 im Rat ungeändert beschlossen.

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    An den Rat der Stadt Köln Geschwister-Scholl-Realschule Gravenreuthstraße 10 = 50823 Köln Telefon 0221-9556040 » Fax 0221-552480 geschwister-scholl@schulen-koeln.de www.geschwisterschollrealschule.de ER HCE ohne Rassismus | Schute Mon Courage 05.10.17 Gebundener Ganztag an der Geschwister-Scholl-Schule: Die Schulkonferenz der GSS hat am 04.10.17 einstimmig (18 Stimmen) beschlossen: „Aufbauend von Klasse 5 wird der gebundene Ganztag ab dem Schuljahr 2018/19 eingeführt. Das Konzept für den gebundenen Ganztag wird vorbereitet". he doman Vunıtol U. Jonen-Reinold Schulleiterin B
  • Beschlussvorlage Rat

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 3080/2017 Freigabedatum 14.11.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Einführung des gebundenen Ganztags an der Geschwister-Scholl-Realschule in Ehrenfeld ab Schuljahr 2018/19 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1.) Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in Verbindung mit § 9 Abs. 1 SchulG NRW die Einführung des Ganztagsbetriebs beginnend mit der Jahr- gangsstufe 5 zum 01.08.2018 an der Geschwister-Scholl-Realschule, Gravenreuthstr. 10, 50823 Köln - Ehrenfeld 2.) Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung gem. § 81 Absatz 3 SchulG, für die Ge- schwister-Scholl-Realschule eine Genehmigung der Bezirksregierung zu erwirken und die Einführung des Ganztagsbetriebs nach gesicherter Finanzierung zu betreiben. 3.) Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziffer. 4 Verwaltungsge- richtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet. Alternative Der Rat der Stadt Köln verzichtet zum jetzigen Zeitpunkt auf die Einführung des gebundenen Ganz- tags an der Geschwister-Scholl-Realschule in Ehrenfeld. Ausschuss Schule und Weiterbildung 27.11.2017 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.12.2017 Rat 19.12.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Der Rat der Stadt Köln hat sich bereits in seiner Sitzung vom 29.05.2008 mehrheitlich für die bedarfs- gerechte Einführung von gebundenen Ganztagsschulen ausgesprochen. Die letzte Elternbefragung im Jahr 2012 belegt das Bedürfnis der Eltern nach Ganztagsangeboten. Dabei war es rd. 68 % der Eltern wichtig oder sehr wichtig, dass die gewünschte Schule eine Ganztagsschule mit Mittagessen und Unterrichtsangeboten am Nachmittag ist. Die Stadt Köln unterstützt daher nachhaltig den Ausbau des Ganztags an Kölner Schulen. Sie trägt damit den Bedürfnissen und Anforderungen von Schülern und Eltern in einer modernen Stadtgesell- schaft als auch ihren gesetzlichen Verpflichtungen Rechnung. Waren es im Schuljahr 2013/14 schulformübergreifend bereits 24.735 Schülerinnen und Schüler, die in Ganztagsunterricht beschult wurden, sind es im Schuljahr 2016/17 nunmehr 29.767. Diese Ent- wicklung spiegelt deutlich das Ergebnis der vorgenannten Elternbefragung zur ganztägigen Beschu- lung. Gleichzeitig erwächst aus dieser Entwicklung aber auch eine gestiegene Anforderung an den Schulträger im Hinblick auf räumliche und finanzielle Ressourcen. Daher muss der weitere Ausbau des Ganztagsangebotes an Kölner Schulen bedarfsgerecht, aber mit Augenmaß und auf Zukunftsfähigkeit ausgerichtet umgesetzt werden. Ganztagsschulen sind gem. Runderlass 12-63 Nr. 2 vom 23.12.2010 des Ministeriums Schule und Weiterbildung NW in Verbindung mit § 9 Abs. 1 SchulG Gegenstand der Schulentwicklungsplanung nach § 80 SchulG. Der Schulträger entscheidet, ob eine Schule als gebundene Ganztagsschule ge- führt wird. Als Entscheidung des Schulträgers gilt in diesem Sinne ein Beschluss des Rates in Verbindung mit der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde (hier: Bezirksregierung Köln) gem. § 81 Abs. 3 SchulG. Gleichzeitig regelt der Runderlass, dass Leistungen der Kommune zur Einrichtung bzw. zum Betrieb von Ganztagsschulen (…) zu den pflichtigen Leistungen gehören. Da der Schulträ- ger nach diesem Erlass die erforderliche Infrastruktur, Räume und Sach- und Personalausstattung bereitstellt und die sächlichen Betriebskosten trägt, ist die Bereitstellung eines Raumprogramms, wel- ches die Anforderungen an den Ganztagsbetrieb einer Schule erfüllt, eine verpflichtende und unab- weisbare Aufgabe zur Erfüllung des sich aus der Entscheidung des Rates, der Genehmigung durch die Bezirksregierung und diesem Erlass ergebenden Pflichten. Raumausstattung und schulentwicklungsplanerische Bewertung der Schule Die Einrichtung des Ganztagsbetriebes bedingt die Sicherstellung eines entsprechenden Ganztags- raumbestands durch den Schulträger. So muss neben Küche und Speiseraum auch ein Aufenthalts- raum für Spiel und Entspannung sowie für Ruhe und fachbezogene Einzel- und Gruppenarbeit vorge- halten werden. Das Schulgebäude wurde auf Basis des Ratsbeschlusses vom 18.07.2013 (Session 0050/2013) baulich auf den gebundenen Ganztag vorbereitet. Die Baumaßnahmen wurden im 3. Quartal 2017 beendet. Da die baulichen Voraussetzungen für die Durchführung des gebundenen Ganztags an der Geschwister-Scholl-Realschule nun zur Verfügung stehen, kann die Einrichtung des gebundenen Ganztags aufbauend ab dem 5. Schuljahr zum 01. August 2018 erfolgen. Perspektivisch erscheint die Schule in ihrem Bestand konzeptionell gesichert. D.h., die Schülerzah- lenerwartung der kommenden Jahre in den Eingangsklassen entspricht den gesetzlichen Vorgaben. So weist die Geschwister-Scholl-Realschule im Betrachtungszeitraum von 2010-2017 stabile Schü- lerzahlen innerhalb einer Bandbreite von 505 bis 536 Schülerinnen und Schülern auf. 3 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 160076 / Ge- schwister-Scholl- Schule / Graven- reuthstr. (RS) Klassenstufe 5 92 91 75 83 80 79 82 Klassenstufe 6 93 88 91 75 87 79 82 Klassenstufe 7 91 86 87 85 82 88 87 Klassenstufe 8 87 91 84 84 87 82 80 Klassenstufe 9 96 88 89 90 87 89 85 Klassenstufe 10 77 90 82 89 84 84 89 Summe 536 534 508 506 507 501 505 Der Rückgang der Schülerzahlen ist der Einführung des Gemeinsamen Lernens an der Geschwister- Scholl-Realschule geschuldet. Vereinbarungsgemäß orientiert sich die Klassenbildung in diesem Zu- sammenhang seit einigen Jahren am Klassenfrequenzrichtwert von 27. Auch mittel- und langfristig werden konstante Schülerzahlen in vergleichbarer Größenordnung erwartet, da aufgrund der positi- ven demographischen Entwicklung in Köln mit steigenden Schülerzahlen gerechnet wird. Vor diesem Hintergrund befürwortet die Verwaltung die Einführung des gebundenen Ganztages an der Geschwister-Scholl-Realschule. Pädagogisches Konzept Die Schule erarbeitet derzeit in Abstimmung mit der Oberen Schulaufsicht das erforderliche pädago- gische Ganztagskonzept Soweit die rechtlichen, sächlichen, personellen und konzeptionellen Voraussetzungen gegeben sind, wird die Schule nach der Genehmigung durch die Bezirksregierung als Obere Schulaufsicht den Ganztagsbetrieb ab dem 01.08.2018 aufnehmen. Die Aufnahme des Ganztagsbetriebs erfolgt jahr- gangsweise aufbauend ab der Klasse 5. Für die bis zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Schülerinnen und Schüler ändert sich die Zeitform des Unterrichts nicht. Mit Schulkonferenzbeschluss vom 05.10.2017 beantragt die Geschwister-Scholl-Realschule, Graven- reuthstr. 10, die Einführung des gebundenen Ganztages. Verpflegung Der Ganztagsbetrieb setzt voraus, dass die Schülerinnen und Schüler ein Verpflegungsanbot in der Schule erhalten. Dieses muss sich an den Grundsätzen gesunder Ernährung (Qualitätsstandards des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) und den entsprechenden Zielsetzungen der Gesundheitserziehung orientieren. Der Schulträger stellt dafür Räume, Sach- und Personalausstattung bereit. Er trägt die sächlichen Betriebskosten. Die konkrete Umsetzung kann im Einvernehmen mit der Schule auch von Dritten ge- leistet werden. Für die Mittagsverpflegung kann ein Elternbeitrag erhoben werden. In der Aufbauphase der gebundenen Ganztagsschulen wird die Verpflegung in der Regel durch die Träger der Ganztagsangebote organisiert. Zeitrahmen / Lehrerstellenzuschlag Der Zeitrahmen des Ganztagsbetriebs gebundener Ganztagsschulen (§ 9 Absatz 1 SchulG) erstreckt sich unter Einschluss der allgemeinen Unterrichtszeit in der Regel auf mindestens drei Unterrichtsta- ge über jeweils mindestens sieben Zeitstunden, in der Regel von 8 bis 15 Uhr. Die Teilnahme aller Schülerinnen und Schüler ist in diesem Zeitrahmen verpflichtend. Gebundene und erweiterte gebundene Ganztagsschulen in der Sekundarstufe I führen über den für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtenden Zeitrahmen hinaus weitere außerunterrichtliche Ange- bote durch, zum Beispiel nach 15 Uhr oder an weiteren Wochentagen. Die Teilnahme der Schülerin- 4 nen und Schüler an diesen Angeboten ist in der Regel freiwillig. Die Schule kann diese Angebote für einen Teil der Schülerinnen und Schüler als verpflichtend erklären. In der Sekundarstufe I kann die Schule für die unteren Klassen einen größeren Zeitrahmen als für die oberen Klassen vorsehen. In personeller Hinsicht unterstützt das Land den gebundenen Ganztag an Realschulen und Gymnasi- en durch einen 20%igen Lehrerstellenzuschlag (der Grundstellenzahl). Schulsekretariatsstellen und Hausmeister Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten sich neben den zu erwartenden Schülerzahlen u.a. nach der Schulform und der damit verbundenen Be- wertung der Schulsekretariatsstellen, sowie der Sicherstellung einer Grundversorgung. Da die Sekre- tariatsstunden nach Schülerzahlenberechnung gemäß den derzeitigen Erkenntnissen auch nach Ein- führung des gebundenen Ganztages an der Realschule Gravenreuthstraße unter der bereits heute gültigen Grundversorgung liegen würden, ergeben sich in Bezug auf den zukünftigen Bedarf an Sek- retariatsstunden keine veränderten Personalkosten für das Schulsekretariat. An der Schule ist ein Schulhausmeister tätig. Auch nach Einführung des gebundenen Ganztagsbe- triebes ist der Einsatz des Schulhausmeisters an diesem Standort weiterhin erforderlich. Ein zusätzli- cher Stellenbedarf bzw. zusätzliche Personalkosten für Schulhausmeister entstehen demnach grund- sätzlich nicht. Allenfalls durch die baulichen Erweiterungsmaßnahmen an diesem Standort könnte es aufgrund der Abhängigkeit der Bewertungen der Schulhausmeister mit der tariflichen Reinigungsflä- che der Schulgebäude zu einer veränderten Bewertung der Stelle kommen. Nach derzeitigen Er- kenntnissen ist damit jedoch nicht zu rechnen. Anordnung der sofortigen Vollziehung Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmit- tel Einzelner gegen die Einführung des gebundenen Ganztagsbetriebes an der Geschwister-Scholl- Realschule zu einem erheblichen finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juristischen Verfahrens gezwungen wird. Im Übrigen liegt es im Interesse der Eltern frühzeitig vor Beginn des Schuljahres 2018/19 Klarheit über das zukünftige Schulangebot zu haben. Daher ist bei Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. Anlage Schulkonferenzbeschluss von 05.10.2017

Beratungsverlauf

  1. 27.11.2017

    Ausschuss Schule und Weiterbildung

    TOP 4.4, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 04.12.2017

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 10.11, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  3. 19.12.2017 zuletzt

    Rat

    TOP 10.26, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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