Mandari Insight

3080/2017

Einführung des gebundenen Ganztags an der Geschwister-Scholl-Realschule in Ehrenfeld ab Schuljahr 2018/19

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 14.11.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.12.2017, TOP 10.26

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

171005 Ganztagsbeschluss_160076_GSS_171005

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

10790 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3080/2017 
Freigabedatum 
14.11.2017 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Einführung des gebundenen Ganztags an der Geschwister-Scholl-Realschule in Ehrenfeld ab 
Schuljahr 2018/19 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1.) Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in Verbindung 
mit § 9 Abs. 1 SchulG NRW die Einführung des Ganztagsbetriebs beginnend mit der Jahr-
gangsstufe 5 zum 01.08.2018 an der Geschwister-Scholl-Realschule, Gravenreuthstr. 10, 
50823 Köln - Ehrenfeld 
 
2.) Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung gem. § 81 Absatz 3 SchulG, für die Ge-
schwister-Scholl-Realschule eine Genehmigung der Bezirksregierung zu erwirken und die 
Einführung des Ganztagsbetriebs nach gesicherter Finanzierung zu betreiben. 
 
3.) Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziffer. 4 Verwaltungsge-
richtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet. 
 
Alternative 
 
Der Rat der Stadt Köln verzichtet zum jetzigen Zeitpunkt auf die Einführung des gebundenen Ganz-
tags an der Geschwister-Scholl-Realschule in Ehrenfeld. 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 27.11.2017 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.12.2017 
Rat 19.12.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
Der Rat der Stadt Köln hat sich bereits in seiner Sitzung vom 29.05.2008 mehrheitlich für die bedarfs-
gerechte Einführung von gebundenen Ganztagsschulen ausgesprochen. Die letzte Elternbefragung 
im Jahr 2012 belegt das Bedürfnis der Eltern nach Ganztagsangeboten. Dabei war es rd. 68 % der 
Eltern wichtig oder sehr wichtig, dass die gewünschte Schule eine Ganztagsschule mit Mittagessen 
und Unterrichtsangeboten am Nachmittag ist.  
Die Stadt Köln unterstützt daher nachhaltig den Ausbau des Ganztags an Kölner Schulen. Sie trägt 
damit den Bedürfnissen und Anforderungen von Schülern und Eltern in einer modernen Stadtgesell-
schaft als auch ihren gesetzlichen Verpflichtungen Rechnung. 
Waren es im Schuljahr 2013/14 schulformübergreifend bereits 24.735 Schülerinnen und Schüler, die 
in Ganztagsunterricht beschult wurden, sind es im Schuljahr 2016/17 nunmehr 29.767. Diese Ent-
wicklung spiegelt deutlich das Ergebnis der vorgenannten Elternbefragung zur ganztägigen Beschu-
lung. Gleichzeitig erwächst aus dieser Entwicklung aber auch eine gestiegene Anforderung an den 
Schulträger im Hinblick auf räumliche und finanzielle Ressourcen. 
Daher muss der weitere Ausbau des Ganztagsangebotes an Kölner Schulen bedarfsgerecht, aber mit 
Augenmaß und auf Zukunftsfähigkeit ausgerichtet umgesetzt werden.  
Ganztagsschulen sind gem. Runderlass 12-63 Nr. 2 vom 23.12.2010 des Ministeriums Schule und 
Weiterbildung NW in Verbindung mit § 9 Abs. 1 SchulG Gegenstand der Schulentwicklungsplanung 
nach § 80 SchulG. Der Schulträger entscheidet, ob eine Schule als gebundene Ganztagsschule ge-
führt wird.  
Als Entscheidung des Schulträgers gilt in diesem Sinne ein Beschluss des Rates in Verbindung mit 
der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde (hier: Bezirksregierung Köln) gem. § 81 
Abs. 3 SchulG. Gleichzeitig regelt der Runderlass, dass Leistungen der Kommune zur Einrichtung 
bzw. zum Betrieb von Ganztagsschulen (…) zu den pflichtigen Leistungen gehören. Da der Schulträ-
ger nach diesem Erlass die erforderliche Infrastruktur, Räume und Sach- und Personalausstattung 
bereitstellt und die sächlichen Betriebskosten trägt, ist die Bereitstellung eines Raumprogramms, wel-
ches die Anforderungen an den Ganztagsbetrieb einer Schule erfüllt, eine verpflichtende und unab-
weisbare Aufgabe zur Erfüllung des sich aus der Entscheidung des Rates, der Genehmigung durch 
die Bezirksregierung und diesem Erlass ergebenden Pflichten. 
 
Raumausstattung und schulentwicklungsplanerische Bewertung der Schule 
Die Einrichtung des Ganztagsbetriebes bedingt die Sicherstellung eines entsprechenden Ganztags-
raumbestands durch den Schulträger. So muss neben Küche und Speiseraum auch ein Aufenthalts-
raum für Spiel und Entspannung sowie für Ruhe und fachbezogene Einzel- und Gruppenarbeit vorge-
halten werden. Das Schulgebäude wurde auf Basis des Ratsbeschlusses vom 18.07.2013 (Session 
0050/2013) baulich auf den gebundenen Ganztag vorbereitet. Die Baumaßnahmen wurden im 3. 
Quartal 2017 beendet. Da die baulichen Voraussetzungen für die Durchführung des gebundenen 
Ganztags an der Geschwister-Scholl-Realschule nun zur Verfügung stehen, kann die Einrichtung des 
gebundenen Ganztags aufbauend ab dem 5. Schuljahr zum 01. August 2018 erfolgen.  
Perspektivisch erscheint die Schule in ihrem Bestand konzeptionell gesichert. D.h., die Schülerzah-
lenerwartung der kommenden Jahre in den Eingangsklassen entspricht den gesetzlichen Vorgaben. 
So weist die Geschwister-Scholl-Realschule im Betrachtungszeitraum von 2010-2017 stabile Schü-
lerzahlen innerhalb einer Bandbreite von 505 bis 536 Schülerinnen und Schülern auf.

3 
 
    2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 
160076 / Ge-
schwister-Scholl- 
Schule / Graven-
reuthstr. (RS) 
Klassenstufe 5 92 91 75 83 80 79 82 
Klassenstufe 6 93 88 91 75 87 79 82 
Klassenstufe 7 91 86 87 85 82 88 87 
Klassenstufe 8 87 91 84 84 87 82 80 
Klassenstufe 9 96 88 89 90 87 89 85 
Klassenstufe 
10 77 90 82 89 84 84 89 
Summe 536 534 508 506 507 501 505 
 
Der Rückgang der Schülerzahlen ist der Einführung des Gemeinsamen Lernens an der Geschwister-
Scholl-Realschule geschuldet. Vereinbarungsgemäß orientiert sich die Klassenbildung in diesem Zu-
sammenhang seit einigen Jahren am Klassenfrequenzrichtwert von 27. Auch mittel- und langfristig 
werden konstante Schülerzahlen in vergleichbarer Größenordnung erwartet, da aufgrund der positi-
ven demographischen Entwicklung in Köln mit steigenden Schülerzahlen gerechnet wird. 
Vor diesem Hintergrund befürwortet die Verwaltung die Einführung des gebundenen Ganztages an 
der Geschwister-Scholl-Realschule.  
 
Pädagogisches Konzept 
Die Schule erarbeitet derzeit in Abstimmung mit der Oberen Schulaufsicht das erforderliche pädago-
gische Ganztagskonzept  
Soweit die rechtlichen, sächlichen, personellen und konzeptionellen Voraussetzungen gegeben sind, 
wird die Schule nach der Genehmigung durch die Bezirksregierung als Obere Schulaufsicht den 
Ganztagsbetrieb ab dem 01.08.2018 aufnehmen. Die Aufnahme des Ganztagsbetriebs erfolgt jahr-
gangsweise aufbauend ab der Klasse 5. Für die bis zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Schülerinnen 
und Schüler ändert sich die Zeitform des Unterrichts nicht.  
Mit Schulkonferenzbeschluss vom 05.10.2017 beantragt die Geschwister-Scholl-Realschule, Graven-
reuthstr. 10, die Einführung des gebundenen Ganztages. 
 
Verpflegung 
Der Ganztagsbetrieb setzt voraus, dass die Schülerinnen und Schüler ein Verpflegungsanbot in der 
Schule erhalten. Dieses muss sich an den Grundsätzen gesunder Ernährung (Qualitätsstandards des 
Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) und den entsprechenden 
Zielsetzungen der Gesundheitserziehung orientieren.  
Der Schulträger stellt dafür Räume, Sach- und Personalausstattung bereit. Er trägt die sächlichen 
Betriebskosten. Die konkrete Umsetzung kann im Einvernehmen mit der Schule auch von Dritten ge-
leistet werden. Für die Mittagsverpflegung kann ein Elternbeitrag erhoben werden. 
In der Aufbauphase der gebundenen Ganztagsschulen wird die Verpflegung in der Regel durch die 
Träger der Ganztagsangebote organisiert.  
 
Zeitrahmen / Lehrerstellenzuschlag 
Der Zeitrahmen des Ganztagsbetriebs gebundener Ganztagsschulen (§ 9 Absatz 1 SchulG) erstreckt 
sich unter Einschluss der allgemeinen Unterrichtszeit in der Regel auf mindestens drei Unterrichtsta-
ge über jeweils mindestens sieben Zeitstunden, in der Regel von 8 bis 15 Uhr. Die Teilnahme aller 
Schülerinnen und Schüler ist in diesem Zeitrahmen verpflichtend. 
Gebundene und erweiterte gebundene Ganztagsschulen in der Sekundarstufe I führen über den für 
alle Schülerinnen und Schüler verpflichtenden Zeitrahmen hinaus weitere außerunterrichtliche Ange-
bote durch, zum Beispiel nach 15 Uhr oder an weiteren Wochentagen. Die Teilnahme der Schülerin-

4 
nen und Schüler an diesen Angeboten ist in der Regel freiwillig. Die Schule kann diese Angebote für 
einen Teil der Schülerinnen und Schüler als verpflichtend erklären. In der Sekundarstufe I kann die 
Schule für die unteren Klassen einen größeren Zeitrahmen als für die oberen Klassen vorsehen. 
In personeller Hinsicht unterstützt das Land den gebundenen Ganztag an Realschulen und Gymnasi-
en durch einen 20%igen Lehrerstellenzuschlag (der Grundstellenzahl). 
 
Schulsekretariatsstellen und Hausmeister 
Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten sich 
neben den zu erwartenden Schülerzahlen u.a. nach der Schulform und der damit verbundenen Be-
wertung der Schulsekretariatsstellen, sowie der Sicherstellung einer Grundversorgung. Da die Sekre-
tariatsstunden nach Schülerzahlenberechnung gemäß den derzeitigen Erkenntnissen auch nach Ein-
führung des gebundenen Ganztages an der Realschule Gravenreuthstraße unter der bereits heute 
gültigen Grundversorgung liegen würden, ergeben sich in Bezug auf den zukünftigen Bedarf an Sek-
retariatsstunden keine veränderten Personalkosten für das Schulsekretariat. 
An der Schule ist ein Schulhausmeister tätig. Auch nach Einführung des gebundenen Ganztagsbe-
triebes ist der Einsatz des Schulhausmeisters an diesem Standort weiterhin erforderlich. Ein zusätzli-
cher Stellenbedarf bzw. zusätzliche Personalkosten für Schulhausmeister entstehen demnach grund-
sätzlich nicht. Allenfalls durch die baulichen Erweiterungsmaßnahmen an diesem Standort könnte es 
aufgrund der Abhängigkeit der Bewertungen der Schulhausmeister mit der tariflichen Reinigungsflä-
che der Schulgebäude zu einer veränderten Bewertung der Stelle kommen. Nach derzeitigen Er-
kenntnissen ist damit jedoch nicht zu rechnen. 
 
Anordnung der sofortigen Vollziehung 
Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmit-
tel Einzelner gegen die Einführung des gebundenen Ganztagsbetriebes an der Geschwister-Scholl-
Realschule zu einem erheblichen finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand für die 
Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juristischen Verfahrens gezwungen wird. Im Übrigen liegt 
es im Interesse der Eltern frühzeitig vor Beginn des Schuljahres 2018/19 Klarheit über das zukünftige 
Schulangebot zu haben. Daher ist bei Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gem. § 
80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. 
 
Anlage 
Schulkonferenzbeschluss von 05.10.2017

171005 Ganztagsbeschluss_160076_GSS_171005

588 Zeichen

An den Rat der Stadt Köln

Geschwister-Scholl-Realschule
Gravenreuthstraße 10 = 50823 Köln
Telefon 0221-9556040 » Fax 0221-552480
geschwister-scholl@schulen-koeln.de
www.geschwisterschollrealschule.de

ER HCE ohne Rassismus

| Schute Mon Courage

05.10.17

Gebundener Ganztag an der Geschwister-Scholl-Schule:

Die Schulkonferenz der GSS hat am 04.10.17 einstimmig (18 Stimmen)
beschlossen: „Aufbauend von Klasse 5 wird der gebundene Ganztag ab dem
Schuljahr 2018/19 eingeführt. Das Konzept für den gebundenen Ganztag
wird vorbereitet".

he doman Vunıtol

U. Jonen-Reinold
Schulleiterin B

Beratungsverlauf (3)

27.11.2017 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.12.2017 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.11 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
19.12.2017 Rat
TOP 10.26 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3080/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
14.11.2017
Erstellt
05.10.2017 11:20