V/0603/2020
Unfallhäufungsstelle Dingbängerweg / Sentruper Straße - neue Lichtsignalanlage Baubeschluss der Unfallkommission
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Berichtsvorlage
5321 Zeichen
V/0603/2020 V/0603/2020 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Unfallhäufungsstelle Dingbängerweg / Sentruper Straße - neue Lichtsignalanlage Baubeschluss der Unfallkommission Beratungsfolge 18.08.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht 20.08.2020 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 25.08.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Bericht Bericht: Der Beschluss der Unfallkommission, an der Unfallhäufungsstelle Dingbängerweg / Sentruper Straße eine Anforderungslichtsignalanlage (Anlage 1) zu installieren wird zur Kenntnis genommen. Es entstehen für die Maßnahme Baukosten in Höhe von ca. 90.000 €. Dem gegenüber stehen vo- raussichtliche Einnahmen von etwa 63.000 €. Die Folgekosten für Wartung und Stromverbrauch wer- den mit ca. 1.500 € pro Jahr kalkuliert. Zusätzlich fallen jährlich Abschreibungen von rd. 2.000 € an. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2020 bei der o. g. Pro- duktgruppe veranschlagt. Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und -anlagen Investitionsmaßnah- me 0008 Verkehrsanlagen Neubau und Erneuerung Auszahlungen 2020 90.000 Einzahlungen 2021 63.000 FöRi-komm- Stra, 70% der zuwendungsfä- higen Kosten Saldo 27.000 Amt für Mobilität und Tiefbau 23.07.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Pott Telefon: 492-6585 Pott@stadt-muenster.de - 2 - V/0603/2020 Anlass: Die Kreuzung Dingbängerweg / Sentruper Straße zeigt schon seit Längerem eine Unfallauffälligkeit. Für das Jahr 2019 hat die Polizei die Kreuzung auf der Basis der gültigen Erlasse als Unfallhäufungs- stelle identifiziert und für die Unfallkommissionssitzung am 30.01.2020 angemeldet. Trotz der vorhan- denen STOP-Regelung wurden im Jahr 2019 drei Radfahrende angefahren und verletzt. Hierbei han- delte es sich um bevorrechtigte Radfahrende im Zuge des Dingbängerweges, die von einbiegenden Kraftfahrzeugen der Sentruper Straße angefahren wurden. Zu beachten ist hier auch, dass die Rad- fahrenden im Zuge des Dingbängerweges gemeinsam mit den zu Fuß Gehenden auf einem Zweirich- tungsradweg auf der östlichen Straßenseite geführt werden. Nach entsprechenden Beschlüssen der Unfallkommission aus den Vorjahren ist die Radverkehrsfurt des Gegenrichtungsradweges bereits Rot markiert und die STOP-Zeichen beidseitig und zusätzlich mit einem Peitschenmast über der Fahrbahn angebracht worden. Die Zusatzzeichen mit dem Hinweis auf die Zweirichtungsnutzung durch Radfahrende (Zeichen 1000-32) sind über den STOP-Zeichen angebracht. Trotz dieser Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit der Radfahrenden konnte die Unfallauffälligkeit nicht ausreichend beseitigt werden. Unter Berücksichtigung der gegebenen Verkehrsbelastung und der Verkehrsunfalllage mit verletzten Radfahrenden hat die Unfallkommission deshalb die Installation einer Lichtsignalanlage beschlossen. Der Dingbängerweg als Hauptrichtung soll dabei zusammen mit dem begleitenden gemeinsamen Geh- und Radweg mit Zweirichtungsradverkehr in der Grundstellung mit „Grünlicht“ stehen. Die Kraft- fahrzeuge der Nebenrichtung Sentruper Straße sollen ihre Freigabezeit nur auf Anforderung erhalten. Aufgrund des gemeinsamen Geh- und Radwegs mit Zweirichtungsradverkehr soll auch der Linksab- bieger vom Dingbängerweg in die Sentruper Straße getrennt (mit eigenen Abbiegesignalen mit Pfei- len) und einem Anforderungsbetrieb signalisiert werden. Für die erforderlichen Aufstellbereiche mit der Signalisierung wird der gemeinsame Geh- und Radweg im Eckbereich Dingbängerweg / Sentruper Straße ausgebaut werden(vgl. Anlage 1). Die gegenüberliegende Zufahrt/ Ausfahrt im Kreuzungsbereich auf städtischer Fläche soll mit Ver- kehrszeichen VZ 209-20 (vorgeschriebene Fahrtrichtung - rechts) ausgestattet werden. Die Haupter- schließung dieses Grundstücks befindet sich ebenfalls am Dingbängerweg ca. 70 m südöstlich (Rich- tung Mecklenbeck) am Beginn des separaten Rechtsabbiegestreifens in die Sentruper Straße. Hier ist das Ausfahren in beide Richtungen erlaubt. Beschlüsse der Unfallkommission mit Vertretern der Polizei, der Straßenverkehrsbehörde und dem Baulastträger sind für die Stadt Münster bindend. Geringer belastende Sofortmaßnahmen wurden in den vergangenen Jahren umgesetzt. Sie konnten die Unfallhäufungsstelle jedoch nicht langfristig entschärfen. - 3 - V/0603/2020 Kosten: Die Umsetzung der Maßnahme verursacht Kosten in Höhe von ca. 90.000 €. Finanzmittel stehen un- ter der Produktgruppe 1201 zur Verfügung. Die Gesamtkosten gliedern sich in: 20.000 € für den Ausbau des gemeinsamen Geh- und Radweges im Eckbereich Dingbänger- weg / Sentruper Straße, 35.000 € für den Tiefbau der Ampelanlage (Kabelgräben, Leerrohre, Masten usw.) und 35.000 € für die Lichtsignalanlage Die Folgekosten für Wartung und Stromverbrauch werden mit ca. 1.500 € pro Jahr kalkuliert. Die Maßnahme ist förderfähig (Förderrichtlinien Nahmobilität) und es werden 70% der zuwendungsfähi- gen Kosten erstattet. i.V. gez. Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1: Lageplan
Anlage1-02-07-2020
201 Zeichen
Tor Plotdatum 02.07.2020MaßstabBearbeitetGezeichnetBlatt Nr.Juni 20201 : 250 DatumJuni 2020PottWinter1 (1)Name 'LQJElQJHUZHJ6HQWUXSHU6WUDH Aufstellfläche erweitert Anlage 1 zur Vorlage V/0603/2020
Anlage A
2043 Zeichen
Anlage A zur V/0603/2020
Kurzüberblick
Die Kreuzung Dingbängerweg / Sentruper Straße zeigt schon seit Längerem eine Unfallauffällig-
keit. Für das Jahr 2019 hat die Polizei die Kreuzung auf der Basis der gültigen Erlasse als Unfall-
häufungsstelle identifiziert und für die Unfallkommissionssitzung am 30.01.2020 angemeldet.
Trotz der vorhandenen STOP-Regelung wurden im Jahr 2019 drei Radfahrende angefahren und
verletzt. Hierbei handelte es sich um bevorrechtigte Radfahrende (gem. Geh- und Radweg mit
Zweirichtungsradverkehr) im Zuge des Dingbängerweges, die von einbiegenden Kraftfahrzeugen
der Sentruper Straße angefahren wurden. Die Unfallkommission hat in ihrer Sitzung am
30.01.2020 die Signalisierung der Kreuzung beschlossen.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt, die Verkehrssicherheit vordringlich für Radfahrende und zu
Fuß Gehende nachhaltig zu verbessern und Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und
Erlebnisqualität weiterzuentwickeln.
Das Teilziel lautet: “Unfallhäufungsstelle Dingbängerweg / Sentruper Straße – neue Lichtsignal-
anlage“.
Zielerreichung:
Senkung der Verkehrsunfallzahlen an auffälligen Knotenpunkten.
Finanzierung
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? X Ja Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein
Bereits veranschlagt X Ja Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Diese Vorlage beruht auf dem Beschluss der Unfallkommission vom 30.01.2020. Beschlüsse der
Unfallkommission mit Vertretern der Polizei, der Straßenverkehrsbehörde und dem Baulastträger
sind für die Stadt Münster bindend.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Sentruper Straße
- Dingbängerweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0603/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.07.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37