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AN/0011/2017

Einsatz weiterer Methode gegen Taubenplage an der Bahnunterführung Bonner Straße.

Antrag nach § 3 BV2 (FWK) 09.01.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 23.01.2017, TOP 8.1.4

Anlage Tauben 1

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Sachstandsbericht BV

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Anlage Tauben 2

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Antrag nach § 3 (Ilg BV2)

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Anlage Tauben 1

3545 Zeichen

--- Weitergeleitete Nachricht --- 
Von:  
iris.neuwaldt@stadt-koeln.de 
Datum:  
28. Dezember 2016 9:15:00 AM 
Betreff:  
Verunreinigung Bonner Wall 
An:  
bp@koeln.de 
  
Sehr geehrter Herr Peine, 
  
            
der bemängelnde Bereich wird laut gültiger Straßenreinigungssatzung einmal wöchentlich nass gereinigt. 
Allerding ist diese Reinigung für die AWB GmbH stets eine große Herausforderung, da die gereinigte Fläche 
innerhalb kürzester Zeit wieder mit Taubenkot verunreinigt und eine erbrachte Reinigungsleistungen kurze 
Zeit nach der Durchführung nicht mehr erkennbar ist. 
Im Jahre 2004 wurden an 6 Eisenbahnunterführungen, die der Deutschen Bahn gehören, 
Taubenabwehrnetze als Pilotprojekt angebracht. Die von den Abfallwirtschaftsbetrieben Köln GmbH & Co. 
KG getragenen Kosten betrugen insgesamt 220.000 Euro. Gehofft wurde auf eine Senkung des 
Reinigungsaufwandes unter den Unterführungen. Aufgrund häufiger Beschädigungen durch LKW oder 
„Taubenfreunde“ mussten 2 Netze bereits 2004 und 2005 entfernt werden, weil durch das Hinterfliegen der 
beschädigten Netze die Gefahr bestand, dass Tauben sich dahinter verirrten und zu Tode kamen. Damit 
würden die Vorgaben des Tierschutzgesetzes verletzt. Der Pilotversuch wurde - bis auf ein Netz - im Jahre 
2010 beendet, weil die Wartungskosten durch Beschädigungen auszuufern drohten und immer schärfere 
Kontrollvorgaben zum Tierschutz durch das Veterinäramt erfolgten. Das letzte Netz wurde im Jahr 2011 
demontiert, nachdem der Aufwand aufgrund diverser Beschädigungen letztlich nicht mehr finanziert werden 
konnte. Die Bezirksvertretung Nippes hatte nach Beendigung des Politprojektes die Wartung und 
Finanzierung von 2010 bis 2011 übernommen. 
Die Deutsche Bahn AG steht, unter Berufung auf die Rechtsprechung, auf dem Standpunkt, dass die Stadt  
Köln, als Straßenbaulastträger im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht für die unter den Brücken 
liegenden Straßen und damit auch für eine Taubenvergrämung zuständig sei. Die Tatsache, dass die 
Baukonstruktionen in den meisten Fällen den Tauben geradezu ideale Nistverhältnisse verschaffen, spielt 
dabei offenbar keine Rolle. Die Bahn ist allerdings grundsätzlich bereit, in geeigneten Fällen 
Gestattungsverträge für Taubenabwehreinrichtungen mit der Stadt Köln abzuschließen. 
Der einzig wirksame und tierschutzgerechte Schutz vor dem Nisten von Tauben in Brückenkonstruktionen 
wäre eine komplette Verkleidung mit Blechen o.ä., zumindest im Bereich über den Fußwegen. Zu  
berücksichtigen ist dabei, dass diese Verkleidungen zu Wartungs- und Kontrollarbeiten entfernt und wieder 
angebracht werden müssten. Die tatsächlichen Möglichkeiten und der technische Aufwand müssten 
individuell festgestellt werden. Dies war und ist, aufgrund der fehlenden personellen Ressourcen beim 
Fachamt, nicht möglich. Weder für neue Netze, noch für Verkleidungen sowie die erforderlichen Wartungen 
an DB-Brücken stehen Mittel im Haushalt zur Verfügung. Angesichts der Haushaltslage ist nicht zu erwarten, 
dass sich dies in absehbarer Zukunft ändern wird. 
  
	 
Mit freundlichen Gruß 
Im Auftrag 
Iris Neuwaldt 
  
  
Stadt Köln – Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat V/6 
e. E. Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 
Bereich: Altkleider/Beschwerden Straßenreinigung 
  
Stadthaus Deutz Westgebäude 
Willy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln 
  
Tel.: +49 (0) 221/221-29 230 
Fax: +49 (0) 221/221-27 565 
E-Mail: iris.neuwaldt@stadt-koeln.de 
Internet: www.stadt-koeln.de
Antwort auf eine Anwohner/
Bürgerbeschwerde 
(E-Mail) vom Dezember 2016

Sachstandsbericht BV

1023 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-2 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/0011/2017 
 Stand: 06.07.2022 
Sachstandsbericht  
Einsatz weiterer Methode gegen Taubenplage an der Bahnunterführung Bonner Straße. 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 23.01.2017 
 
8.1.4 Einsatz weiterer Methode gegen Taubenplage an der Bahnunterführung Bonner 
Straße; Antrag von Herrn Ilg 
AN/0011/2017 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, zur Beseitigung der Taubenplage an der 
Bahnunterführung Bonner Straße, auch alternative Methoden wie z.B. den Einsatz einer sogenannten 
„Tauben-Abwehr-Paste“ versuchsweise anzuwenden. Sollte diese Methode dort erfolgreich sein, 
könnte sie auch an weiteren Plätzen angewendet werden. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mit 4 Stimmen der SPD-Fraktion, 3 Stimmen der Fraktion Die Grünen und der Stimme Herrn 
Bronisz gegen 5 Stimmen der CDU, 2 Stimmen der FDP und der Stimme von Herrn Ilg abge-
lehnt.  
 
 
Status    erledigt

Anlage Tauben 2

58 Zeichen

Anwendungsbeispiel
Taubenpaste 
Seehausen (Sachsen-Anhalt)

Antrag nach § 3 (Ilg BV2)

2126 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister 
Mike Homann  
Hauptstraße 85 
50996 Köln 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Hist. Rathaus 
50667 Köln 
In der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen  
Torsten Ilg 
Bezirksrathaus Rodenkirchen 
Hauptstr. 85 
50996 Köln 
Tel: +49 (221) 84 66 688 
Mobil: +49 (172) 60 76 376 
Mail: toifan@icloud.com 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0011/2017 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 20.02.2017 
 
Einsatz weiterer Methode gegen Taubenplage an der Bahnunterführung Bonner 
Straße. 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeistern, 
 
als Vertreter der FREIEN WÄHLER bitte ich Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung 
der Bezirksvertretung am 20.02. 2017 zu setzen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Beseitigung der Taubenplage an der Bahnunterführung Bonner 
Straße, auch alternative Methoden wie z.B. den Einsatz einer sogenannten „Tauben-Abwehr-Paste“ 
versuchsweise anzuwenden. Sollte diese Methode dort erfolgreich sein, könnte sie auch an weiteren 
Plätzen angewendet werden. 
 
Begründung: 
 
Die BV-Rodenkirchen hat am 12.09.2016 mehrheitlich beschlossen die Verwaltung zu bitten, in Zu-
sammenarbeit mit der Bundesbahn sowohl das Nisten als auch den Aufenthalt von Tauben unter der 
Bahnunterführung Bonner Straße in Köln Bayenthal zu unterbinden. Dies könne laut Antrag ggf. durch 
Maschendraht oder aufgespannte Netze preiswert umgesetzt werden. 
In der Zwischenzeit hat die Verwaltung aufgrund von Bürgeranfragen bestätigt, dass das Problem mit 
konventionellen Mitteln (Drähten, Stacheln und Netzen), nicht in den Griff zu bekommen ist und sich 
zudem Widerstand seitens der Bürgerschaft und einiger Tierschützer dagegen gebildet hat. Entspre-
chende Vorrichtungen wurden inzwischen erneut, mutwillig zerstört (siehe Anlage). 
Der Einsatz ökologischer Pasten zur Taubenabwehr, wird in vielen süddeutschen und ostdeutschen 
Gemeinden seit Jahren praktiziert, mit gutem Erfolg. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. Torsten Ilg

Beratungsverlauf (1)

23.01.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

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Details

Aktenzeichen
AN/0011/2017
Typ
Antrag nach § 3 BV2 (FWK)
Datum
09.01.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27