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Einsatz weiterer Methode gegen Taubenplage an der Bahnunterführung Bonner Straße.

Antrag nach § 3 BV2 (FWK) AN/0011/2017 vom 09.01.2017

Stand: Am 23.01.2017 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) endgültig abgelehnt.

Dokumente

  • Anlage Tauben 2

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    Anwendungsbeispiel Taubenpaste Seehausen (Sachsen-Anhalt)
  • Anlage Tauben 1

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    --- Weitergeleitete Nachricht --- Von: iris.neuwaldt@stadt-koeln.de Datum: 28. Dezember 2016 9:15:00 AM Betreff: Verunreinigung Bonner Wall An: bp@koeln.de Sehr geehrter Herr Peine, der bemängelnde Bereich wird laut gültiger Straßenreinigungssatzung einmal wöchentlich nass gereinigt. Allerding ist diese Reinigung für die AWB GmbH stets eine große Herausforderung, da die gereinigte Fläche innerhalb kürzester Zeit wieder mit Taubenkot verunreinigt und eine erbrachte Reinigungsleistungen kurze Zeit nach der Durchführung nicht mehr erkennbar ist. Im Jahre 2004 wurden an 6 Eisenbahnunterführungen, die der Deutschen Bahn gehören, Taubenabwehrnetze als Pilotprojekt angebracht. Die von den Abfallwirtschaftsbetrieben Köln GmbH & Co. KG getragenen Kosten betrugen insgesamt 220.000 Euro. Gehofft wurde auf eine Senkung des Reinigungsaufwandes unter den Unterführungen. Aufgrund häufiger Beschädigungen durch LKW oder „Taubenfreunde“ mussten 2 Netze bereits 2004 und 2005 entfernt werden, weil durch das Hinterfliegen der beschädigten Netze die Gefahr bestand, dass Tauben sich dahinter verirrten und zu Tode kamen. Damit würden die Vorgaben des Tierschutzgesetzes verletzt. Der Pilotversuch wurde - bis auf ein Netz - im Jahre 2010 beendet, weil die Wartungskosten durch Beschädigungen auszuufern drohten und immer schärfere Kontrollvorgaben zum Tierschutz durch das Veterinäramt erfolgten. Das letzte Netz wurde im Jahr 2011 demontiert, nachdem der Aufwand aufgrund diverser Beschädigungen letztlich nicht mehr finanziert werden konnte. Die Bezirksvertretung Nippes hatte nach Beendigung des Politprojektes die Wartung und Finanzierung von 2010 bis 2011 übernommen. Die Deutsche Bahn AG steht, unter Berufung auf die Rechtsprechung, auf dem Standpunkt, dass die Stadt Köln, als Straßenbaulastträger im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht für die unter den Brücken liegenden Straßen und damit auch für eine Taubenvergrämung zuständig sei. Die Tatsache, dass die Baukonstruktionen in den meisten Fällen den Tauben geradezu ideale Nistverhältnisse verschaffen, spielt dabei offenbar keine Rolle. Die Bahn ist allerdings grundsätzlich bereit, in geeigneten Fällen Gestattungsverträge für Taubenabwehreinrichtungen mit der Stadt Köln abzuschließen. Der einzig wirksame und tierschutzgerechte Schutz vor dem Nisten von Tauben in Brückenkonstruktionen wäre eine komplette Verkleidung mit Blechen o.ä., zumindest im Bereich über den Fußwegen. Zu berücksichtigen ist dabei, dass diese Verkleidungen zu Wartungs- und Kontrollarbeiten entfernt und wieder angebracht werden müssten. Die tatsächlichen Möglichkeiten und der technische Aufwand müssten individuell festgestellt werden. Dies war und ist, aufgrund der fehlenden personellen Ressourcen beim Fachamt, nicht möglich. Weder für neue Netze, noch für Verkleidungen sowie die erforderlichen Wartungen an DB-Brücken stehen Mittel im Haushalt zur Verfügung. Angesichts der Haushaltslage ist nicht zu erwarten, dass sich dies in absehbarer Zukunft ändern wird. Mit freundlichen Gruß Im Auftrag Iris Neuwaldt Stadt Köln – Die Oberbürgermeisterin Dezernat V/6 e. E. Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln Bereich: Altkleider/Beschwerden Straßenreinigung Stadthaus Deutz Westgebäude Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Tel.: +49 (0) 221/221-29 230 Fax: +49 (0) 221/221-27 565 E-Mail: iris.neuwaldt@stadt-koeln.de Internet: www.stadt-koeln.de Antwort auf eine Anwohner/ Bürgerbeschwerde (E-Mail) vom Dezember 2016
  • Sachstandsbericht BV

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-2 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0011/2017 Stand: 06.07.2022 Sachstandsbericht Einsatz weiterer Methode gegen Taubenplage an der Bahnunterführung Bonner Straße. Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 23.01.2017 8.1.4 Einsatz weiterer Methode gegen Taubenplage an der Bahnunterführung Bonner Straße; Antrag von Herrn Ilg AN/0011/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, zur Beseitigung der Taubenplage an der Bahnunterführung Bonner Straße, auch alternative Methoden wie z.B. den Einsatz einer sogenannten „Tauben-Abwehr-Paste“ versuchsweise anzuwenden. Sollte diese Methode dort erfolgreich sein, könnte sie auch an weiteren Plätzen angewendet werden. Abstimmungsergebnis: Mit 4 Stimmen der SPD-Fraktion, 3 Stimmen der Fraktion Die Grünen und der Stimme Herrn Bronisz gegen 5 Stimmen der CDU, 2 Stimmen der FDP und der Stimme von Herrn Ilg abge- lehnt. Status erledigt
  • Antrag nach § 3 (Ilg BV2)

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    Herrn Bezirksbürgermeister Mike Homann Hauptstraße 85 50996 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Hist. Rathaus 50667 Köln In der Bezirksvertretung Rodenkirchen Torsten Ilg Bezirksrathaus Rodenkirchen Hauptstr. 85 50996 Köln Tel: +49 (221) 84 66 688 Mobil: +49 (172) 60 76 376 Mail: toifan@icloud.com Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0011/2017 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 20.02.2017 Einsatz weiterer Methode gegen Taubenplage an der Bahnunterführung Bonner Straße. Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeistern, als Vertreter der FREIEN WÄHLER bitte ich Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung am 20.02. 2017 zu setzen: Die Verwaltung wird beauftragt, zur Beseitigung der Taubenplage an der Bahnunterführung Bonner Straße, auch alternative Methoden wie z.B. den Einsatz einer sogenannten „Tauben-Abwehr-Paste“ versuchsweise anzuwenden. Sollte diese Methode dort erfolgreich sein, könnte sie auch an weiteren Plätzen angewendet werden. Begründung: Die BV-Rodenkirchen hat am 12.09.2016 mehrheitlich beschlossen die Verwaltung zu bitten, in Zu- sammenarbeit mit der Bundesbahn sowohl das Nisten als auch den Aufenthalt von Tauben unter der Bahnunterführung Bonner Straße in Köln Bayenthal zu unterbinden. Dies könne laut Antrag ggf. durch Maschendraht oder aufgespannte Netze preiswert umgesetzt werden. In der Zwischenzeit hat die Verwaltung aufgrund von Bürgeranfragen bestätigt, dass das Problem mit konventionellen Mitteln (Drähten, Stacheln und Netzen), nicht in den Griff zu bekommen ist und sich zudem Widerstand seitens der Bürgerschaft und einiger Tierschützer dagegen gebildet hat. Entspre- chende Vorrichtungen wurden inzwischen erneut, mutwillig zerstört (siehe Anlage). Der Einsatz ökologischer Pasten zur Taubenabwehr, wird in vielen süddeutschen und ostdeutschen Gemeinden seit Jahren praktiziert, mit gutem Erfolg. Mit freundlichen Grüßen gez. Torsten Ilg

Beratungsverlauf

  1. 23.01.2017

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 8.1.4, Entscheidung. Ergebnis: endgültig abgelehnt

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