0615/2019
Psychosoziale Betreuung von Flüchtlingen in Köln (AN/1514/2018)
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/53/530/1 Vorlagen-Nummer 25.02.2019 0615/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 12.03.2019 Ausschuss Soziales und Senioren 14.03.2019 Gesundheitsausschuss 19.03.2019 Psychosoziale Betreuung von Flüchtlingen in Köln (AN/1514/2018) 1. Wie hoch schätzt die Stadtverwaltung den Bedarf an Hilfsangeboten für psychisch er- krankte Menschen mit Fluchterfahrung in Köln ein? Es gibt bundesweit und auch für Köln keine konkreten Daten zur Bedarfslage. In einer aktuellen Studie „Gesundheit von Geflüchteten in Deutschland – Ergebnisse einer Befragung von Schutzsuchenden aus Syrien, Irak und Afghanistan“. H. Schröder, K. Zok, F. Faulbaum, Wissen- schaftliches Institut der AOK (WJdO)-monitor 2018; 1 5 (l): l-20 wurden 2.021 Geflüchtete aus Syrien, dem Irak und Afghanistan, mit einem Erstasylantrag zwischen Januar 2015 und Mai 2018, die erst bis zu zwei Jahre in Deutschland waren und noch in Aufnahmeeinrichtungen zu erreichen waren, befragt. Mehr als zwei Fünftel aller Befragten zeigten Anzeichen einer depressiven Erkrankung. Das ent- spricht in etwa den Ergebnissen der in der Anfrage zitierten kleineren Untersuchung aus Erlangen mit 200 Teilnehmern „Prevalence of Mental Distress Among Syrian Refugees With Residence Permission in Germany: A Registry-Based Study.“ von E. Georgiadou, A. Zbidat, G. Schmitt und Y. Erim, Front Psychiatry. 2018 Aug 28; 9:393. Um den Bedarf an Hilfsangeboten zu bestimmen, muss man neben dem Vorliegen einer Diagnose nach der Erforderlichkeit einer Behandlung und nach der Behandlungsbereitschaft der Betroffenen fragen. In den unterschiedlichen Kulturen gibt es unterschiedliche Vorstellungen über Zustände, die in den westlichen Industrieländern als psychische Störungen klassifiziert werden. In der Allgemeinbe- völkerung in Deutschland hat in den letzten Jahrzehnten die Akzeptanz für Psychotherapie als Be- handlung zugenommen, während andere Behandlungsformen sowie psychische Störungen, die nicht ausschließlich psychotherapeutisch behandelt werden, nach wie vor negativ beurteilt werden, ebenso wie die daran leidenden Menschen. Insbesondere in ländlichen Regionen im arabisch geprägten Kul- turraum gibt es keine Vorstellung von psychischen Störungen als medizinischen Erkrankungen, und die als „verrückt“ bezeichneten Verhaltensweisen werden sozial stark sanktioniert und deshalb von den Betroffenen und ihren Familien verborgen. Oft gibt es überhaupt keine psychiatrische Versor- gung, oder die Institutionen sind rein kustodial ausgerichtet, ohne Aussicht auf eine Rückkehr ins an- gestammte Lebensumfeld. Die bereits erwähnte WJdO-Studie weist darauf hin, dass Einschränkungen bei der Lebensqualität, subjektiv wahrgenommene Schwierigkeiten bei der aktuellen medizinischen Versorgung sowie eine fehlende Arbeitserlaubnis, finanzielle Sorgen und beengte Wohnbedingungen die psychischen und körperlichen Gesundheitsprobleme weiter steigern können. 2 2. Wie ist die psychologische Betreuungssituation für Geflüchtete in Köln, und reichen die Angebote aus? Gibt es Wartelisten? Spezifische Daten zur psychologischen Betreuungssituation liegen nicht vor. Die psychotherapeutische Behandlung erfolgt durch approbierte Psychologische Psychotherapeuten und Ärzte mit entsprechender psychotherapeutischer Ausbildung. In psychiatrischen Kliniken sind vorwiegend Gesundheits- und Krankenpflegekräfte und Fach- ärzt*innen für Psychiatrie und Psychotherapie tätig. Chronisch psychisch kranke Menschen werden durch Fachärzte für Allgemeinmedizin und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie/Nervenheilkunde betreut. Personen im Asylbewerberleistungsgesetz bis zur Anerkennung erhalten die elektronischer Gesund- heitskarte (eGk) und haben darüber Zugang zu Gesundheitsleistungen inklusive Psychotherapie, so- wohl durch Psychologische wie Ärztliche Psychotherapeuten. Für diesen Personenkreis übernimmt das Sozialamt bei Erforderlichkeit Dolmetscherkosten. Aktuell werden in Köln 242 Personen mit der DAK über eine eGk abgerechnet. Anerkannte Asylbewerber sind gesetzlich krankenversichert, entweder aufgrund Leistungsbezugs im SGB II oder aufgrund einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit. Das SGB V schließt eine Kostenübernahme für Dolmetscherkosten aus. Hier kommt nur eine Behandlung bei einem sprach- kompetenten Therapeuten als Lösung in Betracht. Abgelehnte ausreisepflichtige Asylbewerber mit kurzfristigen Duldungen erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Durch die Einführung der „Akutsprechstunde“ in Verbindung mit der „Terminservicestelle“ der Kas- senärztlichen Vereinigung (KV)kann in der Regel kurzfristig ein Erstgespräch erfolgen, bei der Ver- mittlung berücksichtigt die Terminservicestelle Sprachkenntnisse, so dass innerhalb weniger Wochen eine qualifizierte Erstdiagnostik mit Einschätzung des psychotherapeutischen Behandlungsbedarfes vorliegen kann. Je nach Kapazität und Nachfrage in der jeweiligen Praxis kann es dann zu Wartezeiten bis zum Be- ginn er eigentlichen Therapie kommen. Einige Praxen führen Wartelisten, andere nicht. Das Therapiezentrum für Folteropfer des Caritasverbandes für die Stadt Köln e.V. (TZFO), Köln er- hielt im Haushaltsjahr 2018 die tariflich angepasste Summe von 37.762 Euro – 2019 voraussichtlich 38.528 Euro - (darin enthaltener Personalkostenanteil 30.622 Euro), sowie laut Integrationsbudget eine Förderung zur Verbesserung der psychosozialen Betreuung von Flüchtlingen in Höhe von 131.354 Euro – 2019 voraussichtlich 140.859 Euro - (darin enthaltener Personalkostenanteil 102.932 Euro), die laut des politischen Veränderungsnachweises ab 2018 um 76.000 Euro erhöht wurde. Da- mit belief sich die städtische Gesamtfördersumme für das Therapiezentrum der Caritas auf 245.116 Euro. Daneben wird das Therapiezentrum auch aus Landes- und Bundesmitteln gefördert. Das Therapiezentrum für Folteropfer des Caritasverbandes für die Stadt Köln e.V. (TZFO) führt selbst psychotherapeutische Behandlungen durch. Aufgrund der zurzeit längeren Wartezeiten auf einen freien Therapieplatz begleitet das TZFO auch aktiv die Vermittlung in die psychosoziale und psycho- therapeutische Regelversorgung. Trotz der gestiegenen Förderung aus städtischen Mitteln kann noch lange nicht von einer Bedarfsde- ckung ausgegangen werden. Sowohl im TZFO als auch in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung weisen die Warteliste und -zeiten daraufhin, dass der Therapiebedarf die vorhandenen Ressourcen deutlich übersteigt. Die obigen Angaben gelten auch für Menschen, die eine psychiatrische Behandlung, gleich ob ambu- lant oder stationär, benötigen. In den Kliniken und Klinikambulanzen gibt es in wechselndem Umfang sprachkompetente Mitarbeiter. Für die LVR-Klinik stellt der Träger in gewissem Umfang Mittel für Sprachmittlung zu Verfügung. Der LVR wird aus kommunalen Umlagen finanziert. Für die Sozialpsychiatrischen Zentren stellt der LVR ebenfalls Mittel für Sprachmittlung zur Verfü- gung. Das Gesundheitsamt nutzt bei diagnostischen Fragestellungen den Videodolmetscher und kann über einen Rahmenvertrag auf Dolmetscher*innen und Sprachmittler*innen zurückgreifen. Diese Optionen stehen damit auch dem Sozialpsychiatrischen Dienst zur Verfügung. 3 3. Welche Kenntnisse hat die Stadtverwaltung darüber, wie die Betreiber die psychosozia- le Betreuung in den Unterkünften sicherstellen und ob die Betreiber z. B. Integrations- und Sprachmittler oder Dolmetscher einsetzen? Betreiberin der städtischen Unterbringungseinrichtungen ist grundsätzlich die Stadt Köln. Neben den für die Standorte verantwortlichen städtischen sozialen Fachkräften werden auch von der Stadt Köln beauftragte Betreuungsträger vor Ort eingesetzt. Diese beschäftigen vor allem in den Notaufnahme- einrichtungen zusätzlich zu den Sozialarbeiter*innen auch Integrationsmittler*innen. Im Amt für Wohnungswesen erfolgt soziale Beratung und Betreuung nach Maßgabe des Konzepts „Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Köln“, bereits daraus entwickelten Handlungsstrategien, Unterbringungs- und Handlungskonzepte für spezifische Gruppen u.a. allein reisende Frauen, LSBTI* Geflüchtete und noch zu konzipierenden Maßnahmen wie beispielsweise für allein reisende Männer etc. Ansprechpartner*innen sind in erster Linie das anwesende Fachpersonal vor Ort, die beratend und unterstützend in den jeweiligen persönlichen Belangen tätig sind. Je nach Bedarf werden Dolmetscher*innen hinzugezogen. Die Geflüchteten werden gleichfalls je nach Bedarf an entsprechende Fachstellen im Kölner Beratungs- und Hilfesystem vermittelt, so auch in Fällen psychosozialer Probleme. 4. Wie schätzen die zuständigen Ämter und Träger die Langzeitfolgen ein, die aus der Nicht-Behandlung von psychischen Erkrankungen von geflüchteten Menschen entste- hen? Die Langzeitfolgen von unbehandelten psychischen Erkrankungen geflüchteter Menschen werden als gravierend eingeschätzt, daher hat die Stadt Köln als eine der ersten Kommunen in Deutschland die eGK zum 01.04.2016 eingeführt, um schon während des Asylverfahrens den direkten Zugang zur gesundheitlichen Regelversorgung zu gewährleisten. In dieser Zeit ist auch die Bewilligung von Dol- metscherleistungen für die Behandlung möglich (siehe 2.). 5. Wie wirkt sich der Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte auf die psychologische Gesundheitsversorgung von geflüchteten Menschen in Köln aus? Grundsätzlich wird durch den Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte eine effiziente und wirk- same Gesundheitsversorgung der geflüchteten Menschen in Köln durch die Anbindung an das Re- gelsystem erreicht. Die Auswirkungen werden daher als positiv eingeschätzt. Geflüchtete Menschen, die eine Psychotherapie benötigen, können den Antrag unmittelbar bei der DAK-Gesundheit (der kommunalen Krankenkassenpartner für die elektronische Gesundheitskarte für geflüchtete Menschen in Köln) einreichen. Dort wird dann über die Bewilligung des Antrags entschie- den. Der Leistungsumfang bei Krankheit richtet sich grundsätzlich nach §§ 4, 6 AsylbLG. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0615/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 25.02.2019
- Erstellt
- 20.02.2019 09:57