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0615/2019

Psychosoziale Betreuung von Flüchtlingen in Köln (AN/1514/2018)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 25.02.2019

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 19.03.2019, TOP 7.2

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

10248 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/53/530/1 
 
Vorlagen-Nummer 25.02.2019 
 0615/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 12.03.2019 
Ausschuss Soziales und Senioren 14.03.2019 
Gesundheitsausschuss 19.03.2019 
 
Psychosoziale Betreuung von Flüchtlingen in Köln (AN/1514/2018) 
1. Wie hoch schätzt die Stadtverwaltung den Bedarf an Hilfsangeboten für psychisch er-
krankte Menschen mit Fluchterfahrung in Köln ein? 
 
Es gibt bundesweit und auch für Köln keine konkreten Daten zur Bedarfslage. 
In einer aktuellen Studie „Gesundheit von Geflüchteten in Deutschland – Ergebnisse einer Befragung 
von Schutzsuchenden aus Syrien, Irak und Afghanistan“. H. Schröder, K. Zok, F. Faulbaum, Wissen-
schaftliches Institut der AOK (WJdO)-monitor 2018; 1 5 (l): l-20 wurden 2.021 Geflüchtete aus Syrien, 
dem Irak und Afghanistan, mit einem Erstasylantrag zwischen Januar 2015 und Mai 2018, die erst bis 
zu zwei Jahre in Deutschland waren und noch in Aufnahmeeinrichtungen zu erreichen waren, befragt. 
Mehr als zwei Fünftel aller Befragten zeigten Anzeichen einer depressiven Erkrankung. Das ent-
spricht in etwa den Ergebnissen der in der Anfrage zitierten kleineren Untersuchung aus Erlangen mit 
200 Teilnehmern „Prevalence of Mental Distress Among Syrian Refugees With Residence Permission 
in Germany: A Registry-Based Study.“ von E. Georgiadou, A. Zbidat, G.  Schmitt und Y. Erim, Front 
Psychiatry. 2018 Aug 28; 9:393.  
Um den Bedarf an Hilfsangeboten zu bestimmen, muss man neben dem Vorliegen einer Diagnose 
nach der Erforderlichkeit einer Behandlung und nach der Behandlungsbereitschaft der Betroffenen 
fragen. In den unterschiedlichen Kulturen gibt es unterschiedliche Vorstellungen über Zustände, die in 
den westlichen Industrieländern als psychische Störungen klassifiziert werden. In der Allgemeinbe-
völkerung in Deutschland hat  in den letzten Jahrzehnten die Akzeptanz für Psychotherapie als Be-
handlung zugenommen, während andere Behandlungsformen sowie psychische Störungen, die nicht 
ausschließlich psychotherapeutisch behandelt werden, nach wie vor negativ beurteilt werden, ebenso 
wie die daran leidenden Menschen. Insbesondere in ländlichen Regionen im arabisch geprägten Kul-
turraum gibt es keine Vorstellung von psychischen Störungen als medizinischen Erkrankungen, und 
die als „verrückt“ bezeichneten Verhaltensweisen werden sozial stark sanktioniert und deshalb von 
den Betroffenen und ihren Familien verborgen. Oft gibt es überhaupt keine psychiatrische Versor-
gung, oder die Institutionen sind rein kustodial ausgerichtet, ohne Aussicht auf eine Rückkehr ins an-
gestammte Lebensumfeld.  
Die bereits erwähnte WJdO-Studie weist darauf hin, dass  Einschränkungen bei der Lebensqualität, 
subjektiv wahrgenommene Schwierigkeiten bei der aktuellen medizinischen Versorgung sowie eine 
fehlende Arbeitserlaubnis, finanzielle Sorgen und beengte Wohnbedingungen die psychischen und 
körperlichen Gesundheitsprobleme weiter steigern können.

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2. Wie ist die psychologische Betreuungssituation für Geflüchtete in Köln, und reichen die 
Angebote aus? Gibt es Wartelisten? 
 
Spezifische Daten zur psychologischen Betreuungssituation liegen nicht vor. 
Die psychotherapeutische Behandlung erfolgt durch approbierte Psychologische Psychotherapeuten 
und Ärzte mit entsprechender psychotherapeutischer Ausbildung. 
In psychiatrischen Kliniken sind vorwiegend Gesundheits- und Krankenpflegekräfte und Fach-
ärzt*innen für Psychiatrie und Psychotherapie tätig.  
Chronisch psychisch kranke Menschen werden durch Fachärzte für Allgemeinmedizin und Fachärzte 
für Psychiatrie und Psychotherapie/Nervenheilkunde betreut. 
Personen im Asylbewerberleistungsgesetz bis zur Anerkennung erhalten die elektronischer Gesund-
heitskarte (eGk) und haben darüber Zugang zu Gesundheitsleistungen inklusive Psychotherapie, so-
wohl durch Psychologische wie Ärztliche Psychotherapeuten. Für diesen Personenkreis übernimmt 
das Sozialamt bei Erforderlichkeit Dolmetscherkosten.  
Aktuell werden in Köln 242 Personen mit der DAK über eine eGk abgerechnet. 
Anerkannte Asylbewerber sind gesetzlich krankenversichert, entweder aufgrund Leistungsbezugs im 
SGB II oder aufgrund einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit. Das SGB V schließt eine 
Kostenübernahme für Dolmetscherkosten aus. Hier kommt nur eine Behandlung bei einem sprach-
kompetenten Therapeuten als Lösung in Betracht. 
Abgelehnte ausreisepflichtige Asylbewerber mit kurzfristigen Duldungen erhalten Leistungen nach 
dem Asylbewerberleistungsgesetz. 
Durch die Einführung der „Akutsprechstunde“ in Verbindung mit der „Terminservicestelle“ der Kas-
senärztlichen Vereinigung (KV)kann in der Regel kurzfristig ein Erstgespräch erfolgen, bei der Ver-
mittlung berücksichtigt die Terminservicestelle Sprachkenntnisse, so dass innerhalb weniger Wochen 
eine qualifizierte Erstdiagnostik mit Einschätzung des psychotherapeutischen Behandlungsbedarfes 
vorliegen kann.  
Je nach Kapazität und Nachfrage in der jeweiligen Praxis kann es dann zu Wartezeiten bis zum Be-
ginn er eigentlichen Therapie kommen. Einige Praxen führen Wartelisten, andere nicht. 
Das Therapiezentrum für Folteropfer des Caritasverbandes für die Stadt Köln e.V. (TZFO), Köln er-
hielt im Haushaltsjahr 2018 die tariflich angepasste Summe von 37.762 Euro – 2019 voraussichtlich 
38.528 Euro - (darin enthaltener Personalkostenanteil 30.622 Euro), sowie laut Integrationsbudget 
eine Förderung zur Verbesserung der psychosozialen Betreuung von Flüchtlingen in Höhe von 
131.354 Euro – 2019 voraussichtlich 140.859 Euro - (darin enthaltener Personalkostenanteil 102.932 
Euro), die laut des politischen Veränderungsnachweises ab 2018 um 76.000 Euro erhöht wurde. Da-
mit belief sich die städtische Gesamtfördersumme für das Therapiezentrum der Caritas auf 245.116 
Euro. Daneben wird das Therapiezentrum auch aus Landes- und Bundesmitteln gefördert.  
Das Therapiezentrum für Folteropfer des Caritasverbandes für die Stadt Köln e.V. (TZFO) führt selbst 
psychotherapeutische Behandlungen durch. Aufgrund der zurzeit längeren Wartezeiten auf einen 
freien Therapieplatz begleitet das TZFO auch aktiv die Vermittlung in die psychosoziale und psycho-
therapeutische Regelversorgung. 
Trotz der gestiegenen Förderung aus städtischen Mitteln kann noch lange nicht von einer Bedarfsde-
ckung ausgegangen werden. Sowohl im TZFO als auch in der ambulanten psychotherapeutischen 
Versorgung weisen die Warteliste und -zeiten daraufhin, dass der Therapiebedarf die vorhandenen 
Ressourcen deutlich übersteigt. 
Die obigen Angaben gelten auch für Menschen, die eine psychiatrische Behandlung, gleich ob ambu-
lant oder stationär, benötigen. In den Kliniken und Klinikambulanzen gibt es in wechselndem Umfang 
sprachkompetente Mitarbeiter. Für die LVR-Klinik stellt der Träger in gewissem Umfang Mittel für 
Sprachmittlung zu Verfügung. Der LVR wird aus kommunalen Umlagen finanziert. 
Für die Sozialpsychiatrischen Zentren stellt der LVR ebenfalls Mittel für Sprachmittlung zur Verfü-
gung.  
Das Gesundheitsamt nutzt bei diagnostischen Fragestellungen den Videodolmetscher und kann über 
einen Rahmenvertrag auf Dolmetscher*innen und Sprachmittler*innen zurückgreifen. Diese Optionen 
stehen damit auch dem Sozialpsychiatrischen Dienst zur Verfügung.

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3. Welche Kenntnisse hat die Stadtverwaltung darüber, wie die Betreiber die psychosozia-
le Betreuung in den Unterkünften sicherstellen und ob die Betreiber z. B. Integrations- 
und Sprachmittler oder Dolmetscher einsetzen? 
 
Betreiberin der städtischen Unterbringungseinrichtungen ist grundsätzlich die Stadt Köln. Neben den 
für die Standorte verantwortlichen städtischen sozialen Fachkräften werden auch von der Stadt Köln 
beauftragte Betreuungsträger vor Ort eingesetzt. Diese beschäftigen vor allem in den Notaufnahme-
einrichtungen zusätzlich zu den Sozialarbeiter*innen auch Integrationsmittler*innen. 
Im Amt für Wohnungswesen erfolgt soziale Beratung und Betreuung nach Maßgabe des Konzepts 
„Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Köln“, bereits daraus entwickelten 
Handlungsstrategien, Unterbringungs- und Handlungskonzepte für spezifische Gruppen u.a. allein 
reisende Frauen, LSBTI* Geflüchtete und noch zu konzipierenden Maßnahmen wie beispielsweise für 
allein reisende Männer etc. 
Ansprechpartner*innen sind in erster Linie das anwesende Fachpersonal vor Ort, die beratend und 
unterstützend in den jeweiligen persönlichen Belangen tätig sind.  
Je nach Bedarf werden Dolmetscher*innen hinzugezogen. Die Geflüchteten werden gleichfalls je 
nach Bedarf an entsprechende Fachstellen im Kölner Beratungs- und Hilfesystem vermittelt, so auch 
in Fällen psychosozialer Probleme. 
 
 
4. Wie schätzen die zuständigen Ämter und Träger die Langzeitfolgen ein, die aus der 
Nicht-Behandlung von psychischen Erkrankungen von geflüchteten Menschen entste-
hen? 
 
Die Langzeitfolgen von unbehandelten psychischen Erkrankungen geflüchteter Menschen werden als 
gravierend eingeschätzt, daher hat die Stadt Köln als eine der ersten Kommunen in Deutschland die 
eGK zum 01.04.2016 eingeführt, um schon während des Asylverfahrens den direkten Zugang zur 
gesundheitlichen Regelversorgung zu gewährleisten. In dieser Zeit ist auch die Bewilligung von Dol-
metscherleistungen für die Behandlung möglich (siehe 2.). 
 
 
5. Wie wirkt sich der Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte auf die psychologische 
Gesundheitsversorgung von geflüchteten Menschen in Köln aus? 
 
Grundsätzlich wird durch den Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte eine effiziente und wirk-
same Gesundheitsversorgung der geflüchteten Menschen in Köln durch die Anbindung an das Re-
gelsystem erreicht. Die Auswirkungen werden daher als positiv eingeschätzt. 
Geflüchtete Menschen, die eine Psychotherapie benötigen, können den Antrag unmittelbar bei der 
DAK-Gesundheit (der kommunalen Krankenkassenpartner für die elektronische Gesundheitskarte für 
geflüchtete Menschen in Köln) einreichen. Dort wird dann über die Bewilligung des Antrags entschie-
den. Der Leistungsumfang bei Krankheit richtet sich grundsätzlich nach §§ 4, 6 AsylbLG. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (3)

12.03.2019 Integrationsrat
TOP 3.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
14.03.2019 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.03.2019 Gesundheitsausschuss
TOP 7.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0615/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
25.02.2019
Erstellt
20.02.2019 09:57