Beantwortung einer Anfrage zum Corona-Gesundheitszertifikat und der Rolle der Stadt Köln
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 2550/2020 vom 03.09.2020
Stand: Am 26.01.2021 im Gesundheitsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 03.09.2020 2550/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Gesundheitsausschuss 25.08.2020 Beantwortung einer Anfrage zum Corona-Gesundheitszertifikat und der Rolle der Stadt Köln Mit Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates stellte die Fraktion Die Linke der Verwaltung folgende Fragen: 1. Welche Aufgaben hat das Gesundheitsamt Köln in der Entwicklung und/oder Nutzung der App übernommen? 2. Welcher Nutzen ergibt sich aus der Mitarbeit für die Stadt Köln? 3. Wie wird das Projekt finanziert? 4. Wie hoch ist der Anteil der Stadt Köln dabei? 5. Warum wurde der Gesundheitsausschuss nicht informiert und in Kenntnis gesetzt, wenn das Gesundheitsamt Köln als "zentraler Datennutzer" angekündigt worden ist? Die Verwaltung teilt dazu folgendes mit: Zu Frage 1: Durch ein Konsortium rund um den Verein Digital Health Germany, u.a. bestehend aus Laboren, Kli- niken und Authentifizierungsanbietern soll die Entwicklung eines digitalen Prozesses erfolgen, der den Status einer getesteten Person fälschungssicher und pseudonymisiert in einer sog. „Blockchain“ verankert und vom Zertifikatsinhaber für berechtigte Dritte verfügbar gemacht werden kann. Das ent- stehende Produkt ist als „digitaler Corona-Impfpass“ zu verstehen, mit dem die Nutzenden (= der/die Getestete) entsprechende Nachweise führen können. Dies können Nachweise gegenüber einem Ar- beitgeber sein, oder z. B. auch der Nachweis eines negativen Corona-Status bei Reisen. In der Praxis würden die Nutzenden ein digitales Zertifikat auf ihrem Smartphone vorhalten, sie selbst autorisieren dabei dessen Verwendung. Das Gesundheitsamt der Stadt Köln hat bisher noch keinerlei Aufgaben übernommen, sondern ist lediglich für eine Zusammenarbeit angefragt worden und hat sich dieser in der Folge nicht grundsätz- lich verweigert. Weitere Aktivitäten bzw. Absprachen sind bisher noch nicht erfolgt. Zum Aufbau und Betrieb der technischen Infrastruktur wurde ein vertrauenswürdiger Betreiber ge- sucht. Für diese Aufgabe wurde die in 2019 gegründete "govdigital eG" angefragt, deren 10 Mitglieder Rechenzentrums-Betreiber in öffentlicher Hand sind. Mitglied in der govdigital ist auch die Stadt Köln (sh. Ratsbeschluss Vorlage Nr. 3475/2019). Zu Frage 2: Bedingt durch die Mitgliedschaft in der „govdigital eG“ ist eine Mitarbeit des Gesundheitsamtes als Fachdienststelle denkbar. Beim Corona-Gesundheitszertifikat handelt es sich um einen „Use-Case“ 2 für die von der govdigital betrieben Blockchain-Infrastruktur. Der Nutzen könnte sich z. B. für das Ge- sundheitsamt in der Möglichkeit der digitalen Übernahme von verlässlichen und fälschungssicheren Corona-Stati bzw. von Informationen innerhalb dieser vertrauenswürdigen Prozesskette ergeben. Dies können z. B. Laborauswertungen, Probeentnahmen oder die Anamnese von Verdachtsfällen sein, aber auch die digitale und automatisierte Übergabe von Testergebnissen an das Corona- Fachverfahren des Gesundheitsamts (DiKoMa) wäre grundsätzlich denkbar. Zu Frage 3: Aktuell liegt noch kein Geschäftsmodell vor, auf dessen Basis Leistungen fakturiert werden sollen. Die Beteiligten des Entwicklerkonsortiums sind zunächst in Vorleistung gegangen. Zu Frage 4: Es gibt aktuell keinen finanziellen Entwicklungsanteil der Stadt Köln beim Corona- Gesundheitszertifikat. Zu Frage 5: Zum Zeitpunkt der Idee des Gesundheitszertifikats hat das Gesundheitsamt grundsätzliches Interesse signalisiert. Zu diesem Zeitpunkt gab es aber noch keine konkreten, weitergehenden Planungen zu einer Kooperation zwischen der Stadt Köln und der Uniklinik Köln. gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf
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