Mandari Insight

0506/2025

Umsetzung der Ausgleichsflächen im Gebiet des B-Plans Nr. 6654/03 "Causemannstraße" in Merkenich

Beschlussvorlage Ausschuss 07.05.2025

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 30.06.2025, TOP 7.1

Anlage 3_Lageplan_AFl_1-3_M1000

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2_Lageplan_AFl_1-2_M500

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3_Lageplan_AFl_1-3_M1000

2026 Zeichen

Ausgleichsfläche 2
Ausgleichsfläche 2
Ausgleichsfläche 1
Ausgleichsfläche 3
Pflegez
ufahrt neu
Brücke A1
Radweg
Emdener Straße
Querung
Gleise KVB
Gleise K
VB
Böschung 1:3
Böschung 1
:3 Schutzstreifen
110-/380-kV-Hochspannungs-
freileitung
Unterer Herbstweg
Unterer Herbs
tweg
Rudi-Jaehne-
Straße
Rudi-Jaehne-S
traße
Auffahrt A1
Unterführung
Radweg
Causemannstraße
Ausgleichsfläche 1
Ausgleichsfläche 1
Gasstation
Gasstation
GRENZE B-PLAN 6654/03
Stützmauer Bestand
Radweg (P
lanung A
mt 68)
GRENZE B-PLAN 6654/03
Causemannstraße
Pflegezufahrt neu
Fu
ß- 
und Radweg
2.00m
Bundesautobahn 1
Schallschutzwand
Extensive Fettwiese
Einsaat 15 g/m² (30% Kräuter, 70% Gräser)
Pflege: 2 Jahre Entwicklungspflege
ab dem 3. Jahr jährlich: Mähen, max. 2 Schnitte pro Jahr
Mähgut aufnehmen und abtransportieren
Sukzessionsfläche
Einsaat mind. 2 g/m² (30% Kräuter, 70% Gräser)
Pflege: 
2 Jahre Entwicklungspflege
ab dem 5. Jahr alle 5 Jahre: Mahd der Ränder
Mähgut aufnehmen und abtransportieren
Schotterrasenfläche, Nutzungskategorie N3
Grenze Bebauungsplan Nr. 6654/03
Grenze Ausgleichsfläche 1 u. 2
Grenze Ausgleichsfläche 3
Neupflanzung Gehölz
Qualität: H 20-25cm m. Drb
Pflege: 2 Jahre Entwicklungspflege
Baum Bestand - Erhalt
Baum Bestand - Fällung
Grenze zwischen Eigentum Stadt Köln und Eigentum BDR (Böschung Autobahn)
Gehölze Bestand
Wiese Bestand
Schutzstreifen Gasleitung
Planänderungsliste
Index Änderung Datum Name
Externe Pläne Planstand Verfasser Plannummer
Übersichtsplan
Bauherr
Projekt
Planinhalt
Baubereich
Leistungsphase
Plannummer
Maßstab Bearbeiter
Datum Index Höhenbezug
FormatIndex
Freigabe
Datum/Unterschrift
Freigabe Büro
Datum/Unterschrift
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
0
A
B
C
D
E
F
G
H
NHN
mh
31.01.2025
Bebauungsplan 6_6654-03
Causemannstraße
Stadtteil Merkenich
Stadtbezirk Chorweiler
1:1.000
Übersichtsplan Ausgleichsflächen 1 bis 3
870 x 690
Meter
0
50
100
3
2
1
17.02.2025
19.02.2025

Anlage 2_Lageplan_AFl_1-2_M500

4272 Zeichen

Abbruch
Asphalt
168 qm
Gehölze
Bestand
Gehölze
Bestand
Gehölze
Bestand
Kanal StEB, Profilbreite 1000, nachrichtlich vom Köln GIS
Kanal StEB, Profilbreite 1600, nachrichtlich vom Köln GIS
Gehölze
Bestand
Gehölze
Bestand
Mast WestNetz
Schild Gascade
nachrichtlich
vom Luftbild
Schnitt A-A
Schnitt B-B
Anbindung an den geplanten
Radweg in Abstimmung mit 682/3Wendehammer
Hochspannungsfreileitung
Bäume bis 10 m Endwuchshöhe im Schutzstreifen der 
110-/380-kV-Leitun
g
Ausgleichsfläche 2
Ausgleichsfläche 2
Ausgleichsfläche 1
Ausgleichsfläche 1
110-/380-kV-Hochspannungs-freileitungen
Stützmauer Bestand
Stadt Köln
BRD
Stadt Köln
BRD
Eigentum Stadt Köln
Schnitt B-B
Schnitt A-A
Ausgleichsfläche 1
19,50 m
Grenze Ausgleichsfläche
Hochspannungsfreileitung
Gasstation
Fuß-/Radweg
Pflegezufahrt
Fußweg Bestand
Zufahrt Gastation
Bestand (Asphalt)
Zufahrt Bestand
(Schotterrasen)
Gasstation
Radweg Unterführung
Grundstück nicht verkauft, nicht aufgefüllt, nicht bebaut
Stand April 2024
Grundstück verkauft, nicht aufgefüllt, nicht bebaut
Stand April 2024
Grundstück verkauft, aufgefüllt, nicht bebaut
Stand April 2024
Stützmauer Bestand
Radweg
Unterführung
Pflegezufahrt, Schotterrasen
GRENZE B-PLAN 6654/03
GRENZE B-PLAN 6654/03
Eigentum Stadt Köln
MTI Teleport, FM-KAbel 4x
Leitung
ThyssenGas_018/018/003
ThyssenGas_018/018/053
Gascade (vormals Wingas Transport)
Gas (RheinEnergie?)
Gas (RheinEnergie?)
Erdkabel Strom
Grundleitung Entwässerung Autobahn
MTI Teleport-weiterer Verlauf
ThyssenGas, verwaltet durch Opengrid
Gasleitung Currenta
entlang Grundstücksgrenze
ThyssenGas, verwaltet durch Opengrid
Gasleitung Currenta
Gascade
MS
MS
MS
MS
MS
MS
MS
MS
MS
MS
MS
PAvPAvPAvPAv
PAv
PAv
PAv
PAv
PAv
MS
PD
PD
MS
MS
MS
MS
MS
MS
MS
MS
MS
SV
SV
SV
SV
SV
SV
SV
SV
SVSV
PP
PP
PP
PP
PP
PP
PP
Causemannstraße
Rudi-Jaehne-Straße
Rudi-Jaehne-Straße
Böschung 1:3
Böschung 1:3
PAl
PAl
SC
SC
SC
SC
4.00
UL
PN
10.50 m
2.00m
9.25
4.00
30.00 m
5.00
3.00
3.00
2.50
3.50
55.00 m Schutzstreifen
25.00 m
23.00 m
27.00 m
50.00 m Schutzstreifen
3.00
5.00
6.00
10.00
6.00
3.003.00
6.00
3.00
Gascade
Currenta
ThyssenGas
5.00
5.00
2.50
3.50
5.50
4.75
5.50
11.00
11.00
11.00
Feldweg Bestand (Ausbau alsRadweg in Planung - Amt 68)
Böschung Erde
H= bis ca. 2,5 m
zu beseitigen
(Rodung)
Fettwiese
Fettwiese
Fettwiese
Fettwiese
Extensive Fettwiese
Einsaat 15 g/m² (30% Kräuter, 70% Gräser)
Pflege: 2 Jahre Entwicklungspflege
ab dem 3. Jahr jährlich: Mähen, max. 2 Schnitte pro Jahr
Mähgut aufnehmen und abtransportieren
Sukzessionsfläche
Einsaat mind. 2 g/m² (30% Kräuter, 70% Gräser)
Pflege: 2 Jahre Entwicklungspflege
ab dem 5. Jahr alle 5 Jahre: Mahd der Ränder
Mähgut aufnehmen und abtransportieren
Schotterrasenfläche, Nutzungskategorie N3
Grenze Bebauungsplan Nr. 6654/03
Grenze Ausgleichsfläche 1 u. 2
Grenze Ausgleichsfläche 3
Abstandsfläche zu den unbebauten Gewerbegrundstücken,
Modellierung der Böschung erst im Endausbau
Neupflanzung Gehölz
Qualität: H 20-25cm m. Drb
Pflege: 2 Jahre Entwicklungspflege
Baum Bestand - Erhalt
Baum Bestand - Fällung
Grenze zwischen Eigentum Stadt Köln und Eigentum BDR (Böschung Autobahn)
Prunus domestica subsp. syriaca - Mirabelle
Prunus padus - Traubkirsche, HochstammPP
Malus sylvestris - HolzapfelMS
Prunus avium - VogelkirschePAv
Salix viminalis - KorbweideSV
Populus alba - Silber-PappelPAl
Gehölze Bestand
Wiese Bestand
21 Stck
10 Stck
2 Stck
9 Stck
2 Stck
7 Stck
15 Stck
Schutzstreifen Gasleitung
Populus nigra - Schwarz-PappelPN 1 Stck
PD
Salix caprea - Sal-WeideSC 4 Stck
Ulmus laevis - Flatter-UlmeUL 1 Stck
Planänderungsliste
Index Änderung Datum Name
Externe Pläne Planstand Verfasser Plannummer
Übersichtsplan
Bauherr
Projekt
Planinhalt
Baubereich
Leistungsphase
Plannummer
Maßstab Bearbeiter
Datum Index Höhenbezug
FormatIndex
Freigabe
Datum/Unterschrift
Freigabe Büro
Datum/Unterschrift
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
0
A
B
C
D
E
F
G
H
NHN
mh
31.01.2025
Bebauungsplan 6654/03
Causemannstraße
Stadtteil Merkenich
Stadtbezirk Chorweiler (6)
1:500
Lageplan Ausgleichsfläche 1 + 2
1300 x 1000
Meter
0
20
40
Causemannstr_UTM
_HS160_18072016
Vermesserplan 18.07.2016 23
Luftbild (True Ortho) 2022 Stadt Köln
3
2
1
17.02.2025
19.02.2025

Beschlussvorlage Ausschuss

12225 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/671/21 
 
Vorlagen-Nummer 
 0506/2025 
Freigabedatum 07.05.2025 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Umsetzung der Ausgleichsflächen im Gebiet des B-Plans Nr. 6654/03 
"Causemannstraße" in Merkenich  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler nimmt die Planung der Ausgleichsflächen zur Kenntnis und 
beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme mit Gesamtkosten in Höhe von 
ca. 755.000 €. 
 
Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer ersten investiven Auszahlungsermächti-
gung in Höhe von 600.000 € im Teilfinanzplan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflä-
chen in der Produktgruppe 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsan-
lagen, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6700-1301-6-1016, 
Causemannstraße B-Plan Ausgleichsm FW, Haushaltsplan 2025/2026. 
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 22.05.2025 
Finanzausschuss 26.05.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   755.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  755.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
In der Zuständigkeit des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen liegt die Umsetzung 
von planungsrechtlich verbindlich ausgewiesenen Ausgleichsflächen. In der vorliegenden Be-
schlussvorlage wird die Umsetzung von drei Ausgleichsflächen in Randbereichen des Bebau-
ungsplanes (B-Plan) 6654/03 Causemannstraße in Merkenich (rechtskräftig seit 28.04.2003) 
thematisiert. 
 
Lage  
 
Das B-Plan-Gebiet liegt im Bezirk Chorweiler zwischen Emdender Straße, Industriestraße, 
Autobahn A1 und den Gleisen der KVB im Osten, siehe Bild 1. 
Die Ausgleichsfläche 1 erstreckt sich entlang der westlichen und nordwestlichen Grenze des 
Gewerbegebietes und liegt größtenteils in der Vertiefung zwischen dem Gewerbegebiet und 
der Autobahn A1. Die Ausgleichsfläche 2 liegt nordöstlich des Gewerbegebietes, ca. 30 m von 
den Gleisen der Stadtbahnlinie 12 entfernt. Die Ausgleichsfläche 3 liegt etwas losgelöst von 
den Flächen 1 und 2 im Bereich südlich der Gärten der Wohnbebauung Causemannstraße.

3 
Der Großteil der Ausgleichsflächen 1 und 2 war vor der Entstehung des Gewerbegebietes 
Causemannstraße landwirtschaftlich genutzt. Seit einigen Jahren liegen die Flächen brach, 
Teile davon werden temporär für verschiedene Nutzungen verpachtet. Darüber hinaus ist die 
Ausgleichsfläche 1 ein Korridor für mehrere unterirdische Leitungen und die Fläche 2 für ober-
irdische Stromleitungen.  
Die Ausgleichsflächen 1 und 2, so wie ein großer Teil des Gewerbegebietes, liegen im Be-
reich des „Landschaftsschutzgebietes-Fühlinger See und Freiraum östlich Fühlingen“. 
 
 
Bild 1. Grenze des B-Planes 6654/03 und Lage der Ausgleichsflächen 1-3. 
 
Entwurf: 
Die Planung der Ausgleichsflächen soll den Festsetzungen des B-Planes gerecht werden. 
Das übergeordnete Ziel ist dabei eine ökologische Aufwertung. Im Rahmen der Maßnahme 
sind Wiesen, Bäume und Pflegezufahrten geplant.  
 
Vegetation 
Die offenen Flächen sollen als extensive Fettwiesen/artenreiche Glatthaferwiesen angelegt 
werden. Zur Reduzierung der Kosten und zum Schutz vom Boden wird zur Artenanreicherung 
eine partielle Neuansaat, sogenannte Mahdgutstreifen, angestrebt. Langfristig sollen die Flä-
chen mit zwei Schnitten pro Jahr gepflegt werden. Um eine maschinelle Pflege zu ermögli-
chen, wird die vorhandene Aufschüttung nördlich der Gasstation nivelliert und Böschungen 
der Gewerbegrundstücke leicht abgeflacht. 
In den Flächen 1 und 2 sind mehrere mittel- bis großkronige Laubbäume geplant, die den Vor-
gaben des B-Planes entsprechen. Bei der Verortung der Bäume wurden die zahlreichen 
Schutzstreifen der Leitungstrassen beachtet. Die Bäume unter der Hochspannungsleitung sol-
len die Endwuchshöhe von maximal 10 m nicht überschreiten. Bei der Artenauswahl wurde 
darauf geachtet, dass die Arten gebietsheimisch sind und ein breites Spektrum an Lebensräu-
men und Nahrung für Tiere bieten. Ein Teil der Bäume trägt Früchte, die auch für Menschen 
essbar sind (Vogelkirschen, Mirabellen). 
Die Ausgleichsfläche 3 soll als Sukzessionsfläche fungieren und wird nach der Aufgabe der 
Beweidung nur in sehr geringem Umfang in den Randbereichen gepflegt. Hier sind gemäß 
dem B-Plan die durch eine natürliche Dynamik vorkommenden Veränderungen gewollt. 
 
Erschließung 
Die Flächen können über bestehende Wege und Straßen für die Pflege angefahren werden. 
Teilweise werden vorhandene Wege mit Schotterrasen befestigt, um die Zufahrt mit den Fahr-
zeugen zu erleichtern. Innerhalb der Fläche 1, parallel zur Autobahnböschung, soll ein neuer 
Schotterrasenweg gebaut werden. Das östliche Ende dieses Weges findet Anschluss an den 
bestehenden Feldweg in der Nähe der Brücke Spoerkelhof/KVB. In der Zukunft soll in diesem 
Bereich ein Anschluss an den vom Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung geplanten Rad- 
und Fußweg möglich sein.

4 
Durch die Nutzung der bestehenden Wege in unmittelbaren Umfeld der Ausgleichsflächen soll 
der Anteil an befestigten Flächen innerhalb der Ausgleichsflächen minimiert werden. Durch 
den Bau des neuen Schotterrasenweges wird auch ein Mehrwert für die Anwohner der Cause-
mannstraße entstehen, da künftig ein Rundgang um das Gewerbegebiet möglich ist. 
 
Leitungen 
Gemäß der Abfrage vom Frühjahr 2024 befinden sich in der Ausgleichsfläche 1 Gasleitungen 
mehrerer Unternehmen. Am Rand der Fläche 2 steht ein großer Mast einer 110-/380-kV-
Hochspannungsfreileitung. Die Schutzstreifen der Stromleitung und Abstände zum Mast wur-
den bei der Planung der Flächen 2 und 1 berücksichtigt. Die von der zuständigen Westnetz 
GmbH vorgegebene Endwuchshöhe der Bäume soll bei den vorgesehenen Arten nicht über-
schritten werden. 
 
Kampfmittel 
Bisher wurden nur Teile der Ausgleichsflächen 1 und 2 vom Kampfmittelbeseitigungsdienst 
geräumt. Weitere Überprüfungen auf Kampfmittel werden vom KBD in allen drei Ausgleichs-
flächen empfohlen. Gemäß Luftbildauswertung existiert in der Fläche 1 ein konkreter Verdacht 
auf Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges. Die Kampfmittelbeseitigung wird 
vor der Baumaßnahme in die Wege geleitet. 
 
Altlasten 
Gemäß dem Altlastenkataster (KölnGIS) liegen im Bereich der Ausgleichsflächen keine Altlas-
ten. 
 
Pachtflächen  
Die städtischen Flurstücke sind zurzeit zu verschiedenen Zwecken an unterschiedliche Nutzer 
verpachtet (siehe Anlage 4). Für den Ausbau der Grünanlage sind hier Teilbereiche aus den 
Pachtverträgen zu kündigen. Es liegen unterschiedliche Kündigungsfristen vor (ein bzw. drei 
Monate zum Monatsende oder einem Monat zum 31.10. eines Jahres). Hierzu sind bereits 
Gespräche mit den Pächter*innen geführt worden. 
 
Zeitlicher Ablauf 
Sobald der Baubeschluss vorliegt, können die für den Ausbau benötigten Teilflächen aus den 
Pachtverträgen gekündigt werden. Die Pächter haben die Flächen von Aufbauten geräumt zu 
übergeben. Erforderliche Rodungsmaßnahmen von Aufwuchs und Nadelgehölzen sollen nach 
der Vogelschutzzeit ab Oktober 2025 durchgeführt werden. Parallel ab Oktober sollen die Bo-
denarbeiten starten. Die Pflanzarbeiten sollen bis Frühling 2026 abgeschlossen werden. Die 
darauffolgende Entwicklungspflege endet im Jahr 2029. 
 
Sollte die Baustraße der Autobahn GmbH für die Fertigstellung der Rheinbrücke länger blei-
ben, müssten die Ausgleichsflächen 1 und 2 abschnittsweise umgesetzt werden. Das würde 
bedeuten, dass ca. 5% der Fläche 1 und ca. 10% der Fläche 2 erst zu einem späteren Termin 
umgesetzt wird. Eine zeitlich versetzte Umsetzung könnte unter Umständen zu Mehrkosten 
führen. 
 
Kosten 
Die Baukosten der gesamten Maßnahme belaufen sich auf ca. 755.000 € brutto. Die Planung 
der Leistungsphasen 5 - Ausführungsplanung bis 9 - Objektbetreuung sowie die spätere Un-
terhaltung der Grünflächen erfolgen durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen. 
In den Kosten sind die notwendigen Anpassungen der vorhandenen Böschungen der Gewer-
beflächen enthalten. Anders als im B-Plan vorgesehen, reichen diese Böschungen in die Aus-
gleichsfläche 1 hinein und verursachen einen zusätzlichen Aufwand. 
 
 
Ausgleichsfläche 1 2 3 
Fläche 17.818 m² 9.992 m² 9.410 m² 
Kosten 547.176 € 174.855 € 31.465 € 
Summe: 753.496 €  
Tabelle 1. Brutto-Baukosten

5 
 
Finanzierung 
Der voraussichtliche Mittelabfluss der Gesamtkosten in Höhe von ca. 755.000 € stellt sich wie 
folgt dar: 
 
Jahr 2025 2026 2027 2028 2029 Gesamt 
EUR 450.000 150.000 50.000 77.000 28.000 755.000 
 
Die erforderliche investive Auszahlungsermächtigung ist im Teilfinanzplan des Amtes für 
Landschaftspflege und Grünflächen in der Produktgruppe 1301, Öffentliches Grün, Wald- und 
Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, in Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, ver-
anschlagt. Bei Finanzstelle 6700-1301-6-1016, Causemannstr. B-Plan Ausgleichsm FW, ste-
hen Finanzmittel in Höhe von 350.000 € bereit. Die noch notwendige weitere Auszahlungser-
mächtigung in Höhe von 405.000 € wird im Rahmen der flexiblen Mittelbewirtschaftung bereit-
gestellt. Dazu kann in der gleichen Produktgruppe die Finanzstelle 6700-1301-3-1023, Hybrid-
park (Festwert) herangezogen werden, weil sich diese Maßnahme verzögert. Zunächst wird 
vom Finanzausschuss eine Mittelfreigabe für den prognostizierten Mittelabfluss der Jahre 
2025 und 2026 Höhe von 600.000 € (450.000 € + 150.000 €) benötigt. 
 
Zur Auftragsvergabe im Haushaltsjahr 2025 ist bei vorgenannter Finanzstelle die Inanspruch-
nahme der veranschlagten Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 155.000 € zu Lasten der 
Haushaltsjahre 2027 ff. erforderlich.  
 
Die Maßnahme stellt eine Investition im als Festwert bewerteten städtischen Grünvermögen 
dar. Investitionen im als Festwert bewerteten städtischen Grünvermögen lassen nach den 
Bestimmungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) für den Festwert keine 
planmäßigen bilanziellen Abschreibungsaufwendungen entstehen. Jedoch sind die zum Wert-
erhalt des Vermögens im Festwert erforderlichen Neu- und Ersatzinvestitionen gleichfalls als 
Aufwand im Ergebnisplan darzustellen. 
 
Die korrespondierenden Festwertaufwandsermächtigungen stehen im Teilergebnisplan des 
Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen in der Produktgruppe 1301, Öffentliches Grün, 
Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, in der Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche 
Aufwendungen, Hpl. 2025/2026 inkl. Mittelfristplanung, zur Verfügung.  
 
Das Dezernat für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften wird im Rahmen des Aufstellungs-
prozesses des Haushaltsplans 2027 ff. innerhalb der dann zugewiesenen Budgets die erfor-
derlichen Aufwandsermächtigungen, gegebenenfalls durch Umschichtungen, auch weiterhin 
vorsehen. 
 
Da die Ausgleichsmaßnahmen bauplanungsrechtlich auf der Grundlage des genannten Be-
bauungsplanes festgesetzt wurden und diese anstelle des Vorhabenträgers durch die Stadt 
Köln durchgeführt werden, sind die Kosten gem. § 135a BauGB durch die Vorhabenträger zu 
tragen.  
 
Bei der Erweiterung des Gewerbegebiets wurden die Grundstücksflächen an kleinere und 
mittlere Unternehmen (KMU) verkauft. Die zu erhebenden Grünausgleichskosten waren, wie 
in solchen „KMU-Gebieten“ üblich, im Kaufpreis enthalten und wurden zusammen mit dem 
Kaufpreis vereinnahmt. 
 
Anlagen: 
- Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung 
- Anlage 2: Lageplan M 1:1000 
- Anlage 3: Lageplan M 1:500 
- Anlage 4: Übersichtsplan Pachtverträge

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

947 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Während des B-Plan-Verfahrens hat eine Beteiligung der Öffentlichkeit nach §§ 3 ff BauGB 
stattgefunden. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (2)

26.06.2025 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
30.06.2025 Finanzausschuss
TOP 7.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Causemannstraße
  • Industriestraße
  • Brückenstraße 5
  • Rudi-Jaehne-Straße
  • Unterer Herbstweg
  • Willy-Brandt-Platz 2
  • Emdener Straße
  • Spoerkelhof

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Details

Aktenzeichen
0506/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
07.05.2025
Erstellt
13.02.2025 15:19