0506/2025
Umsetzung der Ausgleichsflächen im Gebiet des B-Plans Nr. 6654/03 "Causemannstraße" in Merkenich
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Anlage 3_Lageplan_AFl_1-3_M1000
2026 Zeichen
Ausgleichsfläche 2 Ausgleichsfläche 2 Ausgleichsfläche 1 Ausgleichsfläche 3 Pflegez ufahrt neu Brücke A1 Radweg Emdener Straße Querung Gleise KVB Gleise K VB Böschung 1:3 Böschung 1 :3 Schutzstreifen 110-/380-kV-Hochspannungs- freileitung Unterer Herbstweg Unterer Herbs tweg Rudi-Jaehne- Straße Rudi-Jaehne-S traße Auffahrt A1 Unterführung Radweg Causemannstraße Ausgleichsfläche 1 Ausgleichsfläche 1 Gasstation Gasstation GRENZE B-PLAN 6654/03 Stützmauer Bestand Radweg (P lanung A mt 68) GRENZE B-PLAN 6654/03 Causemannstraße Pflegezufahrt neu Fu ß- und Radweg 2.00m Bundesautobahn 1 Schallschutzwand Extensive Fettwiese Einsaat 15 g/m² (30% Kräuter, 70% Gräser) Pflege: 2 Jahre Entwicklungspflege ab dem 3. Jahr jährlich: Mähen, max. 2 Schnitte pro Jahr Mähgut aufnehmen und abtransportieren Sukzessionsfläche Einsaat mind. 2 g/m² (30% Kräuter, 70% Gräser) Pflege: 2 Jahre Entwicklungspflege ab dem 5. Jahr alle 5 Jahre: Mahd der Ränder Mähgut aufnehmen und abtransportieren Schotterrasenfläche, Nutzungskategorie N3 Grenze Bebauungsplan Nr. 6654/03 Grenze Ausgleichsfläche 1 u. 2 Grenze Ausgleichsfläche 3 Neupflanzung Gehölz Qualität: H 20-25cm m. Drb Pflege: 2 Jahre Entwicklungspflege Baum Bestand - Erhalt Baum Bestand - Fällung Grenze zwischen Eigentum Stadt Köln und Eigentum BDR (Böschung Autobahn) Gehölze Bestand Wiese Bestand Schutzstreifen Gasleitung Planänderungsliste Index Änderung Datum Name Externe Pläne Planstand Verfasser Plannummer Übersichtsplan Bauherr Projekt Planinhalt Baubereich Leistungsphase Plannummer Maßstab Bearbeiter Datum Index Höhenbezug FormatIndex Freigabe Datum/Unterschrift Freigabe Büro Datum/Unterschrift Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 0 A B C D E F G H NHN mh 31.01.2025 Bebauungsplan 6_6654-03 Causemannstraße Stadtteil Merkenich Stadtbezirk Chorweiler 1:1.000 Übersichtsplan Ausgleichsflächen 1 bis 3 870 x 690 Meter 0 50 100 3 2 1 17.02.2025 19.02.2025
Anlage 2_Lageplan_AFl_1-2_M500
4272 Zeichen
Abbruch Asphalt 168 qm Gehölze Bestand Gehölze Bestand Gehölze Bestand Kanal StEB, Profilbreite 1000, nachrichtlich vom Köln GIS Kanal StEB, Profilbreite 1600, nachrichtlich vom Köln GIS Gehölze Bestand Gehölze Bestand Mast WestNetz Schild Gascade nachrichtlich vom Luftbild Schnitt A-A Schnitt B-B Anbindung an den geplanten Radweg in Abstimmung mit 682/3Wendehammer Hochspannungsfreileitung Bäume bis 10 m Endwuchshöhe im Schutzstreifen der 110-/380-kV-Leitun g Ausgleichsfläche 2 Ausgleichsfläche 2 Ausgleichsfläche 1 Ausgleichsfläche 1 110-/380-kV-Hochspannungs-freileitungen Stützmauer Bestand Stadt Köln BRD Stadt Köln BRD Eigentum Stadt Köln Schnitt B-B Schnitt A-A Ausgleichsfläche 1 19,50 m Grenze Ausgleichsfläche Hochspannungsfreileitung Gasstation Fuß-/Radweg Pflegezufahrt Fußweg Bestand Zufahrt Gastation Bestand (Asphalt) Zufahrt Bestand (Schotterrasen) Gasstation Radweg Unterführung Grundstück nicht verkauft, nicht aufgefüllt, nicht bebaut Stand April 2024 Grundstück verkauft, nicht aufgefüllt, nicht bebaut Stand April 2024 Grundstück verkauft, aufgefüllt, nicht bebaut Stand April 2024 Stützmauer Bestand Radweg Unterführung Pflegezufahrt, Schotterrasen GRENZE B-PLAN 6654/03 GRENZE B-PLAN 6654/03 Eigentum Stadt Köln MTI Teleport, FM-KAbel 4x Leitung ThyssenGas_018/018/003 ThyssenGas_018/018/053 Gascade (vormals Wingas Transport) Gas (RheinEnergie?) Gas (RheinEnergie?) Erdkabel Strom Grundleitung Entwässerung Autobahn MTI Teleport-weiterer Verlauf ThyssenGas, verwaltet durch Opengrid Gasleitung Currenta entlang Grundstücksgrenze ThyssenGas, verwaltet durch Opengrid Gasleitung Currenta Gascade MS MS MS MS MS MS MS MS MS MS MS PAvPAvPAvPAv PAv PAv PAv PAv PAv MS PD PD MS MS MS MS MS MS MS MS MS SV SV SV SV SV SV SV SV SVSV PP PP PP PP PP PP PP Causemannstraße Rudi-Jaehne-Straße Rudi-Jaehne-Straße Böschung 1:3 Böschung 1:3 PAl PAl SC SC SC SC 4.00 UL PN 10.50 m 2.00m 9.25 4.00 30.00 m 5.00 3.00 3.00 2.50 3.50 55.00 m Schutzstreifen 25.00 m 23.00 m 27.00 m 50.00 m Schutzstreifen 3.00 5.00 6.00 10.00 6.00 3.003.00 6.00 3.00 Gascade Currenta ThyssenGas 5.00 5.00 2.50 3.50 5.50 4.75 5.50 11.00 11.00 11.00 Feldweg Bestand (Ausbau alsRadweg in Planung - Amt 68) Böschung Erde H= bis ca. 2,5 m zu beseitigen (Rodung) Fettwiese Fettwiese Fettwiese Fettwiese Extensive Fettwiese Einsaat 15 g/m² (30% Kräuter, 70% Gräser) Pflege: 2 Jahre Entwicklungspflege ab dem 3. Jahr jährlich: Mähen, max. 2 Schnitte pro Jahr Mähgut aufnehmen und abtransportieren Sukzessionsfläche Einsaat mind. 2 g/m² (30% Kräuter, 70% Gräser) Pflege: 2 Jahre Entwicklungspflege ab dem 5. Jahr alle 5 Jahre: Mahd der Ränder Mähgut aufnehmen und abtransportieren Schotterrasenfläche, Nutzungskategorie N3 Grenze Bebauungsplan Nr. 6654/03 Grenze Ausgleichsfläche 1 u. 2 Grenze Ausgleichsfläche 3 Abstandsfläche zu den unbebauten Gewerbegrundstücken, Modellierung der Böschung erst im Endausbau Neupflanzung Gehölz Qualität: H 20-25cm m. Drb Pflege: 2 Jahre Entwicklungspflege Baum Bestand - Erhalt Baum Bestand - Fällung Grenze zwischen Eigentum Stadt Köln und Eigentum BDR (Böschung Autobahn) Prunus domestica subsp. syriaca - Mirabelle Prunus padus - Traubkirsche, HochstammPP Malus sylvestris - HolzapfelMS Prunus avium - VogelkirschePAv Salix viminalis - KorbweideSV Populus alba - Silber-PappelPAl Gehölze Bestand Wiese Bestand 21 Stck 10 Stck 2 Stck 9 Stck 2 Stck 7 Stck 15 Stck Schutzstreifen Gasleitung Populus nigra - Schwarz-PappelPN 1 Stck PD Salix caprea - Sal-WeideSC 4 Stck Ulmus laevis - Flatter-UlmeUL 1 Stck Planänderungsliste Index Änderung Datum Name Externe Pläne Planstand Verfasser Plannummer Übersichtsplan Bauherr Projekt Planinhalt Baubereich Leistungsphase Plannummer Maßstab Bearbeiter Datum Index Höhenbezug FormatIndex Freigabe Datum/Unterschrift Freigabe Büro Datum/Unterschrift Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 0 A B C D E F G H NHN mh 31.01.2025 Bebauungsplan 6654/03 Causemannstraße Stadtteil Merkenich Stadtbezirk Chorweiler (6) 1:500 Lageplan Ausgleichsfläche 1 + 2 1300 x 1000 Meter 0 20 40 Causemannstr_UTM _HS160_18072016 Vermesserplan 18.07.2016 23 Luftbild (True Ortho) 2022 Stadt Köln 3 2 1 17.02.2025 19.02.2025
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VIII/671/21 Vorlagen-Nummer 0506/2025 Freigabedatum 07.05.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Umsetzung der Ausgleichsflächen im Gebiet des B-Plans Nr. 6654/03 "Causemannstraße" in Merkenich Beschlussorgan Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler nimmt die Planung der Ausgleichsflächen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 755.000 €. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer ersten investiven Auszahlungsermächti- gung in Höhe von 600.000 € im Teilfinanzplan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflä- chen in der Produktgruppe 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsan- lagen, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6700-1301-6-1016, Causemannstraße B-Plan Ausgleichsm FW, Haushaltsplan 2025/2026. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 22.05.2025 Finanzausschuss 26.05.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 755.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 755.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: In der Zuständigkeit des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen liegt die Umsetzung von planungsrechtlich verbindlich ausgewiesenen Ausgleichsflächen. In der vorliegenden Be- schlussvorlage wird die Umsetzung von drei Ausgleichsflächen in Randbereichen des Bebau- ungsplanes (B-Plan) 6654/03 Causemannstraße in Merkenich (rechtskräftig seit 28.04.2003) thematisiert. Lage Das B-Plan-Gebiet liegt im Bezirk Chorweiler zwischen Emdender Straße, Industriestraße, Autobahn A1 und den Gleisen der KVB im Osten, siehe Bild 1. Die Ausgleichsfläche 1 erstreckt sich entlang der westlichen und nordwestlichen Grenze des Gewerbegebietes und liegt größtenteils in der Vertiefung zwischen dem Gewerbegebiet und der Autobahn A1. Die Ausgleichsfläche 2 liegt nordöstlich des Gewerbegebietes, ca. 30 m von den Gleisen der Stadtbahnlinie 12 entfernt. Die Ausgleichsfläche 3 liegt etwas losgelöst von den Flächen 1 und 2 im Bereich südlich der Gärten der Wohnbebauung Causemannstraße. 3 Der Großteil der Ausgleichsflächen 1 und 2 war vor der Entstehung des Gewerbegebietes Causemannstraße landwirtschaftlich genutzt. Seit einigen Jahren liegen die Flächen brach, Teile davon werden temporär für verschiedene Nutzungen verpachtet. Darüber hinaus ist die Ausgleichsfläche 1 ein Korridor für mehrere unterirdische Leitungen und die Fläche 2 für ober- irdische Stromleitungen. Die Ausgleichsflächen 1 und 2, so wie ein großer Teil des Gewerbegebietes, liegen im Be- reich des „Landschaftsschutzgebietes-Fühlinger See und Freiraum östlich Fühlingen“. Bild 1. Grenze des B-Planes 6654/03 und Lage der Ausgleichsflächen 1-3. Entwurf: Die Planung der Ausgleichsflächen soll den Festsetzungen des B-Planes gerecht werden. Das übergeordnete Ziel ist dabei eine ökologische Aufwertung. Im Rahmen der Maßnahme sind Wiesen, Bäume und Pflegezufahrten geplant. Vegetation Die offenen Flächen sollen als extensive Fettwiesen/artenreiche Glatthaferwiesen angelegt werden. Zur Reduzierung der Kosten und zum Schutz vom Boden wird zur Artenanreicherung eine partielle Neuansaat, sogenannte Mahdgutstreifen, angestrebt. Langfristig sollen die Flä- chen mit zwei Schnitten pro Jahr gepflegt werden. Um eine maschinelle Pflege zu ermögli- chen, wird die vorhandene Aufschüttung nördlich der Gasstation nivelliert und Böschungen der Gewerbegrundstücke leicht abgeflacht. In den Flächen 1 und 2 sind mehrere mittel- bis großkronige Laubbäume geplant, die den Vor- gaben des B-Planes entsprechen. Bei der Verortung der Bäume wurden die zahlreichen Schutzstreifen der Leitungstrassen beachtet. Die Bäume unter der Hochspannungsleitung sol- len die Endwuchshöhe von maximal 10 m nicht überschreiten. Bei der Artenauswahl wurde darauf geachtet, dass die Arten gebietsheimisch sind und ein breites Spektrum an Lebensräu- men und Nahrung für Tiere bieten. Ein Teil der Bäume trägt Früchte, die auch für Menschen essbar sind (Vogelkirschen, Mirabellen). Die Ausgleichsfläche 3 soll als Sukzessionsfläche fungieren und wird nach der Aufgabe der Beweidung nur in sehr geringem Umfang in den Randbereichen gepflegt. Hier sind gemäß dem B-Plan die durch eine natürliche Dynamik vorkommenden Veränderungen gewollt. Erschließung Die Flächen können über bestehende Wege und Straßen für die Pflege angefahren werden. Teilweise werden vorhandene Wege mit Schotterrasen befestigt, um die Zufahrt mit den Fahr- zeugen zu erleichtern. Innerhalb der Fläche 1, parallel zur Autobahnböschung, soll ein neuer Schotterrasenweg gebaut werden. Das östliche Ende dieses Weges findet Anschluss an den bestehenden Feldweg in der Nähe der Brücke Spoerkelhof/KVB. In der Zukunft soll in diesem Bereich ein Anschluss an den vom Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung geplanten Rad- und Fußweg möglich sein. 4 Durch die Nutzung der bestehenden Wege in unmittelbaren Umfeld der Ausgleichsflächen soll der Anteil an befestigten Flächen innerhalb der Ausgleichsflächen minimiert werden. Durch den Bau des neuen Schotterrasenweges wird auch ein Mehrwert für die Anwohner der Cause- mannstraße entstehen, da künftig ein Rundgang um das Gewerbegebiet möglich ist. Leitungen Gemäß der Abfrage vom Frühjahr 2024 befinden sich in der Ausgleichsfläche 1 Gasleitungen mehrerer Unternehmen. Am Rand der Fläche 2 steht ein großer Mast einer 110-/380-kV- Hochspannungsfreileitung. Die Schutzstreifen der Stromleitung und Abstände zum Mast wur- den bei der Planung der Flächen 2 und 1 berücksichtigt. Die von der zuständigen Westnetz GmbH vorgegebene Endwuchshöhe der Bäume soll bei den vorgesehenen Arten nicht über- schritten werden. Kampfmittel Bisher wurden nur Teile der Ausgleichsflächen 1 und 2 vom Kampfmittelbeseitigungsdienst geräumt. Weitere Überprüfungen auf Kampfmittel werden vom KBD in allen drei Ausgleichs- flächen empfohlen. Gemäß Luftbildauswertung existiert in der Fläche 1 ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges. Die Kampfmittelbeseitigung wird vor der Baumaßnahme in die Wege geleitet. Altlasten Gemäß dem Altlastenkataster (KölnGIS) liegen im Bereich der Ausgleichsflächen keine Altlas- ten. Pachtflächen Die städtischen Flurstücke sind zurzeit zu verschiedenen Zwecken an unterschiedliche Nutzer verpachtet (siehe Anlage 4). Für den Ausbau der Grünanlage sind hier Teilbereiche aus den Pachtverträgen zu kündigen. Es liegen unterschiedliche Kündigungsfristen vor (ein bzw. drei Monate zum Monatsende oder einem Monat zum 31.10. eines Jahres). Hierzu sind bereits Gespräche mit den Pächter*innen geführt worden. Zeitlicher Ablauf Sobald der Baubeschluss vorliegt, können die für den Ausbau benötigten Teilflächen aus den Pachtverträgen gekündigt werden. Die Pächter haben die Flächen von Aufbauten geräumt zu übergeben. Erforderliche Rodungsmaßnahmen von Aufwuchs und Nadelgehölzen sollen nach der Vogelschutzzeit ab Oktober 2025 durchgeführt werden. Parallel ab Oktober sollen die Bo- denarbeiten starten. Die Pflanzarbeiten sollen bis Frühling 2026 abgeschlossen werden. Die darauffolgende Entwicklungspflege endet im Jahr 2029. Sollte die Baustraße der Autobahn GmbH für die Fertigstellung der Rheinbrücke länger blei- ben, müssten die Ausgleichsflächen 1 und 2 abschnittsweise umgesetzt werden. Das würde bedeuten, dass ca. 5% der Fläche 1 und ca. 10% der Fläche 2 erst zu einem späteren Termin umgesetzt wird. Eine zeitlich versetzte Umsetzung könnte unter Umständen zu Mehrkosten führen. Kosten Die Baukosten der gesamten Maßnahme belaufen sich auf ca. 755.000 € brutto. Die Planung der Leistungsphasen 5 - Ausführungsplanung bis 9 - Objektbetreuung sowie die spätere Un- terhaltung der Grünflächen erfolgen durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen. In den Kosten sind die notwendigen Anpassungen der vorhandenen Böschungen der Gewer- beflächen enthalten. Anders als im B-Plan vorgesehen, reichen diese Böschungen in die Aus- gleichsfläche 1 hinein und verursachen einen zusätzlichen Aufwand. Ausgleichsfläche 1 2 3 Fläche 17.818 m² 9.992 m² 9.410 m² Kosten 547.176 € 174.855 € 31.465 € Summe: 753.496 € Tabelle 1. Brutto-Baukosten 5 Finanzierung Der voraussichtliche Mittelabfluss der Gesamtkosten in Höhe von ca. 755.000 € stellt sich wie folgt dar: Jahr 2025 2026 2027 2028 2029 Gesamt EUR 450.000 150.000 50.000 77.000 28.000 755.000 Die erforderliche investive Auszahlungsermächtigung ist im Teilfinanzplan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen in der Produktgruppe 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, in Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, ver- anschlagt. Bei Finanzstelle 6700-1301-6-1016, Causemannstr. B-Plan Ausgleichsm FW, ste- hen Finanzmittel in Höhe von 350.000 € bereit. Die noch notwendige weitere Auszahlungser- mächtigung in Höhe von 405.000 € wird im Rahmen der flexiblen Mittelbewirtschaftung bereit- gestellt. Dazu kann in der gleichen Produktgruppe die Finanzstelle 6700-1301-3-1023, Hybrid- park (Festwert) herangezogen werden, weil sich diese Maßnahme verzögert. Zunächst wird vom Finanzausschuss eine Mittelfreigabe für den prognostizierten Mittelabfluss der Jahre 2025 und 2026 Höhe von 600.000 € (450.000 € + 150.000 €) benötigt. Zur Auftragsvergabe im Haushaltsjahr 2025 ist bei vorgenannter Finanzstelle die Inanspruch- nahme der veranschlagten Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 155.000 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2027 ff. erforderlich. Die Maßnahme stellt eine Investition im als Festwert bewerteten städtischen Grünvermögen dar. Investitionen im als Festwert bewerteten städtischen Grünvermögen lassen nach den Bestimmungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) für den Festwert keine planmäßigen bilanziellen Abschreibungsaufwendungen entstehen. Jedoch sind die zum Wert- erhalt des Vermögens im Festwert erforderlichen Neu- und Ersatzinvestitionen gleichfalls als Aufwand im Ergebnisplan darzustellen. Die korrespondierenden Festwertaufwandsermächtigungen stehen im Teilergebnisplan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen in der Produktgruppe 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, in der Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen, Hpl. 2025/2026 inkl. Mittelfristplanung, zur Verfügung. Das Dezernat für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften wird im Rahmen des Aufstellungs- prozesses des Haushaltsplans 2027 ff. innerhalb der dann zugewiesenen Budgets die erfor- derlichen Aufwandsermächtigungen, gegebenenfalls durch Umschichtungen, auch weiterhin vorsehen. Da die Ausgleichsmaßnahmen bauplanungsrechtlich auf der Grundlage des genannten Be- bauungsplanes festgesetzt wurden und diese anstelle des Vorhabenträgers durch die Stadt Köln durchgeführt werden, sind die Kosten gem. § 135a BauGB durch die Vorhabenträger zu tragen. Bei der Erweiterung des Gewerbegebiets wurden die Grundstücksflächen an kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) verkauft. Die zu erhebenden Grünausgleichskosten waren, wie in solchen „KMU-Gebieten“ üblich, im Kaufpreis enthalten und wurden zusammen mit dem Kaufpreis vereinnahmt. Anlagen: - Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung - Anlage 2: Lageplan M 1:1000 - Anlage 3: Lageplan M 1:500 - Anlage 4: Übersichtsplan Pachtverträge
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Während des B-Plan-Verfahrens hat eine Beteiligung der Öffentlichkeit nach §§ 3 ff BauGB stattgefunden. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (8)
- Causemannstraße
- Industriestraße
- Brückenstraße 5
- Rudi-Jaehne-Straße
- Unterer Herbstweg
- Willy-Brandt-Platz 2
- Emdener Straße
- Spoerkelhof
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Details
- Aktenzeichen
- 0506/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 07.05.2025
- Erstellt
- 13.02.2025 15:19