2042/2024
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion aus der Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik vom 17.06.2024 (AN/0830/2024) betreffend "LSBTI-Förderprogramm 2023: Mittelverteilung"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
5392 Zeichen
Dezernat, Dienststelle OB/16/161/3 Vorlagen-Nummer 09.07.2024 2042/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik 12.09.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion aus der Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik vom 17.06.2024 (AN/0830/2024) betreffend "LSBTI-Förderprogramm 2023: Mittelverteilung" Zusammenfassung in Einfacher Sprache Die Stadt Köln vergibt seit 2022 Gelder an Projekte im Bereich Lesben, Schwule, Bise- xuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (kurz: LSBTI oder queer). Das Ziel dieser Projekte ist es, gegen Ungleichbehandlung oder Gewalt gegen LSBTI etwas zu machen. Die FDP-Fraktion fragt die Verwaltung nach einem Projekt aus dem Jahr 2023. Sie fragt nach dem Namen der Projektverantwortlichen. Die Verwaltung kann wegen des Datenschutzes keine Auskunft zu der Person geben und will auch diese Person vor Ungleichbehandlung und Gewalt schützen. Die FDP fragt welche Kampfsportvereine und Trainer*innen mit dem Projekt erreicht wurden. Die Verwaltung antwortet, dass durch das Projekt kei ne Kampfsportvereine angesprochen wurden. Das Projekt war für Menschen gedacht, die Kampfsport machen und Menschen, die Kampfsport unterrichten. Der Schwerpunkt lag bei LSBTI-Personen. Die FDP fragt nach der Ausbildung der Trainer*innen. Die Verwaltung a ntwortet, dass die Ausbildung belegt wurde. Mit der Anfrage (AN/0830/2024) bittet die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie lautet der Name der geförderten Einzelperson (Antragsteller*in 3)? Antwort der Verwaltung: In Übereinstimmung mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden die Namen der projekttragenden Einzelpersonen nicht veröffentlicht. Die Anonymisierung entspricht dem datenschutzrechtlichen Prinzip der Erforderlichkeit (s. Schutzziel der Datenminimierung aus Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO). Eine Begründung für die Aufhebung der Anonymisierung ist nicht hinreichend gegeben. 2 Gez. Reker Der Personenkreis ist besonders schutzbedürftig, d a es sich um einen Personenkreis handelt, bei dem der Missbrauch der personenbezogenen Daten die gesellschaftliche Stellung oder die wirtschaftlichen Verhältnisse von Betroffenen erheblich beeinträchti- gen kann. Daher ist der Schutz der Privatsphäre besonde rs gegeben. Auf Grundlage der DSGVO wird der Name der projekttragenden Person daher weiterhin nicht öffentlich zugänglich gemacht. 2. Welche Kampfsportvereine bzw. Trainerinnen und Trainer konnten mit dem Projekt „Queer Combat Club – Vernetzung für LSBTI im Kampfsport“ er- reicht werden? Antwort der Verwaltung: Kampfsportvereine wurden durch das Projekt nicht explizit adressiert. Das Projekt richtete sich sowohl an kampfsportinteressierte und ausfüh- rende Personen, als auch an unterrichtende Menschen aus Köln u nd Umgebung aller Altersklassen mit einem Fokus auf LSBTI -Personen. An den acht Vernetzungstreffen, die von Oktober 2023 bis Mai 2024 stattgefunden haben, hat eine feste Gruppe von 12- 20 kampfsportinteressierten Personen verschiedener Geschlechtsidentitäte n im Alter von 19-55 Jahren teilgenommen. Die Ziele waren laut Projektantrag die Vernetzung und Stärkung der queeren Kampf- sportszene, die Schaffung diskriminierungsfreier Räume, die Bildung und Sensibilisie- rung von Trainer*innen sowie die diskriminierungsf reie Teilhabe für queere Personen im Kampfsport. Im Fokus des Projektes stand der theoretische Austausch über Themen wie: FLINTA im Kampfsport, BiPoC im Kampfsport, Körpernormen sowie intersektionale Aspekte. Regelmäßig gemeinsam Sport zu treiben war ausdrücklich kein Projektziel. Auf eine öffentliche Bewerbung des Projektes über soziale Medien durch die geförderte Person wurde in Abstimmung mit der Fachstelle LSBTI bewusst verzichtet, da sich die Bedrohungslage für queere Menschen auch in der Kampfsportszene spürbar verstärkt habe. Zum Schutz der geförderten Person sollten dadurch keine Rückschlüsse auf diese Person gezogen werden können. Die Projektteilnehmenden wurden daher aus- schließlich durch persönliche Ansprache angesprochen und angeworben. Im Verwendungsnachweis wird deutlich, dass die Zielgruppe erreicht wurde. Da sich das Projekt an Einzelpersonen richtete, ist eine Abfrage nach Vereinszugehörigkeit nicht erfolgt, da dies zur Erreichung der Projektziele nicht relevant war. Mehrere Teil- nehmende haben in ihrer Vergangenheit aktiv Trainings angeleitet oder leiten aktuell unabhängige/freie Kampfsportgruppen an. Eine Herausgabe von personenbezogenen Daten der Teilnehmenden sind ebenfalls aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht vorgesehen (siehe Antwort 1). Gerade im Hinblick auf die zunehmende Transfeindlich- keit innerhalb der Gesellschaft und politischer Parteien handelt es sich auch hier um eine besonders schutzbedürftige Gruppe. 3. Welche Qualifikationen kann besagte Einzelperson nachweisen, die für die geplanten Formate benötigt werden? Antwort der Verwaltung: Im Projektantrag wurde in geeigneter Form die Qualifikation der projektstellenden Person dargelegt. Die Projekttreffen wurde von einer Person mit Trainer-Schein, verliehen durch den Deutschen Boxspo rt-Verband, und einer pädago- gischen Fachkraft mit einem Bachelor of Arts in Sozialpädagogik durchgeführt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2042/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 09.07.2024
- Erstellt
- 24.06.2024 14:51