1633/2021
Beantwortung der Anfrage des beratenden Mitglieds Wolfgang Zaschke in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.4.2021 zu TOP 4.5 Teilnahme am Landesprogramm „Kommunales Integrationsmanagement“, hier: Umsetzung der Förderbausteine 1 und 2
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/162 Vorlagen-Nummer 10.05.2021 1633/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 15.06.2021 Beantwortung der Anfrage des beratenden Mitglieds Wolfgang Zaschke in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.4.2021 zu TOP 4.5 Teilnahme am Landesprogramm „Kommunales Integrationsmanagement“, hier: Umsetzung der Förderbausteine 1 und 2 Die oben bezeichnete Anfrage beantwortet die Verwaltung wie folgt: Das Umsetzungskonzept zu KIM NRW für Köln betrifft zahlreiche Träger der Jugendhilfe und Integrationsförderung, insbesondere zu den Bereichen Bildung, Beratung und Vernetzung (vgl. Umsetzungskonzept unter TO 4.5 - 27.4.2021). Das abstrakte Ziel allseitiger Kooperati- on und Qualitätsoptimierung ist grundsätzlich zu begrüßen. Zur Praxis stellen sich allerdings folgende Fragen: 1. In welchem Verhältnis stehen bei der geplanten Umsetzung die 1,6 Mio. Ausgaben für Administration zu konkret über das Maßnahmenprogramm Integration finanzierten Leistun- gen für die Adressaten (Bitte um Gegenüberstellung der administrativen Ausgaben mit den adressatenbezogenen Ausgaben) Für die Einrichtung der zentralen Projektkoordination zur beschriebenen Steuerung des Pro- zesses werden insgesamt 623.841 Euro (zuzüglich Sachkosten bspw. für Veranstaltungen oder Entwicklung von neuen Maßnahmen von 156.200 Euro) eingeplant. Für das dezentrale operative Case-Management für zugewanderte Menschen stehen insgesamt 906.667 Euro zur Verfügung. Es handelt sich bei dem Case Management um vernetzte Beratungsleistung für die genann- ten Zielgruppen. Insofern können diese Ausgaben nicht als administrativer Aufwand definiert werden. Eine Förderung weiterer Integrationsmaßnahmen ist über das Programm KIM nicht vorgese- hen. Auch der verbleibende Projektanteil kann nicht im klassischen Sinn als Administrationsauf- wand bezeichnet werden .Durch eine stärkere rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Ämtern und anderen Akteur*innen in der Kommune und die Gestal- tung entsprechender Prozesse können Leistungen effizienter und abgestimmter für die ver- schiedenen Zielgruppen des KIM angeboten werden. Elementare Bestandteile sind dabei die Erkenntnisse aus der Beratung vor Ort im Case Management, das innerhalb des Projektver- bunds in ein gesamtstädtisches Konzept eingearbeitet werden soll. Der Gesamt-Finanzaufwand von 1,686.708 Mio. Euro für die Zeit vom 1.5.2021 bis 31.3.2023 wird mit 1,306.600 Mio. Euro Landesmitteln sichergestellt. Der kommunale Aufwand beträgt insgesamt 380.108 Euro. 2 Es gibt deutliche Hinweise des Landes, dass eine Weiterführung und ggf. Verstetigung von KIM vorgesehen ist. 2. Wie können rechtliche und praktische Konflikte zwischen Jugendhilfe und Integrationsför- derung vermieden werden, wie sie sich bereits bei der Qualitätssicherung abzeichnen (z.B. Wirksamkeitsdialog im Dialog Träger Jugendamt vs. externe Standardisierung durch ISO- Normen, Selbstverpflichtungen und gegenseitige Kontrolle abhängiger und in Konkurrenz um Fördermittel stehender Träger im KI)? Nach dem Projektstart werden für die Laufzeit Vereinbarungen zu Schnittstellen und der Zu- sammenarbeit getroffen werden. Dies wird unter anderem ein gemeinsames Konzept für das Case Management umfassen. 3. Wie kann einer Kommerzialisierung und Standardsenkung durch den geplanten administ- rativen Umbaus entgegengewirkt werden, z.B. der Verlagerung der Maßnahmevergabe von professioneller Migrationssozialarbeit auf Antidiskriminierung und Casemanagement? Case Management wie in KIM durch das Land vorgeschrieben ist ein seit Jahrzehnten etab- liertes Verfahren mit höchsten Standards in der Sozialen Arbeit. Professionelle Migrationsso- zialarbeit wird in dieser Form bei zahlreichen Bundes-, Landes- und Kommunalprogrammen (Jugendmigrationsdienste/ Migrationsberatung für Erwachsene /Teilhabemanagement bei Gemeinsam klappt’s und Bleibeperspektiven für Menschen mit Duldung) erfolgreich geleistet. 4. Wie kann eine Kollision mit dem überregionalen Vergaberecht vermieden werden, wenn Bundesmaßnahmen, Sprachkurse oder sonstige überregionale Programme, z.B. die Integra- tionsagenturen des Landes oder europäische Maßnahmen eigene und unabhängige Integra- tions- und Entwicklungsaufgaben mit eigenen Qualitätsansprüchen- und -kontrollen verfolgen müssen? Zahlreiche wichtige Akteur*innen werden in der Lenkungsgruppe und/oder in Projektgruppen beteiligt werden: Kooperation mit, sowie Abgrenzung zu bestehenden Programmen werden im Rahmen des KIM somit inhaltlich bearbeitet, was auch seitens des Landes im entspre- chenden Handlungskonzept vorgeschrieben ist. Eine Doppelförderung gleicher Aufgaben oder Maßnahmen durch verschiedene Landes-/Bundesprogramme ist durch die Fördermit- telgeber ausgeschlossen. Entsprechend müssen Stellen und Maßnahmen geplant werden. Da ein Auswahlverfahren der Träger zu Baustein 2 (Case Management) im Rahmen der Landesförderung über einen Aufruf und Entscheidung zu den eingehenden Konzepten nach vorab festgelegten Kriterien durchgeführt wird, ist eine Kollision mit Vergaberecht nicht er- kennbar. 5. Wie kann eine Demotivation und taktische Anpassung von für die Partizipation und Öff- nung wichtigen Praxisfeldern, z.B. in den interkulturellen Zentren, vermieden werden? Wichtige Institutionen wie die Interkulturellen Zentren der Stadt Köln wurden bereits im Herbst 2020 über KIM informiert und beispielsweise bei der Auswahl der genannten Ziel- gruppen aktiv eingebunden. Im Rahmen des Aufrufs für den Baustein 2 Case Management besteht unter anderem für die Interkulturellen Zentren die Möglichkeit, ihre Kompetenzen als fester Teil von KIM einzubringen. Aber auch ohne eine Trägerschaft zu Baustein 2 Case Ma- nagement werden wichtige Praxisfelder und die entsprechenden Akteure in das Programm eingebunden werden. Gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1633/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 10.05.2021
- Erstellt
- 29.04.2021 16:59