Mandari Insight

1633/2021

Beantwortung der Anfrage des beratenden Mitglieds Wolfgang Zaschke in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.4.2021 zu TOP 4.5 Teilnahme am Landesprogramm „Kommunales Integrationsmanagement“, hier: Umsetzung der Förderbausteine 1 und 2

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 10.05.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 15.06.2021, TOP 7.1.2

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

6006 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
OB/16/162 
 
Vorlagen-Nummer  10.05.2021 
 1633/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 15.06.2021 
 
Beantwortung der Anfrage des beratenden Mitglieds Wolfgang Zaschke in der Sitzung des 
Jugendhilfeausschusses am 27.4.2021 zu TOP 4.5 Teilnahme am Landesprogramm 
„Kommunales Integrationsmanagement“, hier: Umsetzung der Förderbausteine 1 und 2 
Die oben bezeichnete Anfrage beantwortet die Verwaltung wie folgt: 
Das Umsetzungskonzept zu KIM NRW für Köln betrifft zahlreiche Träger der Jugendhilfe und 
Integrationsförderung, insbesondere zu den Bereichen Bildung, Beratung und Vernetzung 
(vgl. Umsetzungskonzept unter TO 4.5  - 27.4.2021). Das abstrakte Ziel allseitiger Kooperati-
on und Qualitätsoptimierung ist grundsätzlich zu begrüßen. Zur Praxis stellen sich allerdings 
folgende Fragen: 
 
1. In welchem Verhältnis stehen bei der geplanten Umsetzung die 1,6 Mio. Ausgaben für 
Administration zu konkret über das Maßnahmenprogramm Integration finanzierten Leistun-
gen für die Adressaten (Bitte um Gegenüberstellung der administrativen Ausgaben mit den 
adressatenbezogenen Ausgaben) 
 
Für die Einrichtung der zentralen Projektkoordination zur beschriebenen Steuerung des Pro-
zesses werden insgesamt 623.841 Euro (zuzüglich Sachkosten bspw. für Veranstaltungen 
oder Entwicklung von neuen Maßnahmen von 156.200 Euro) eingeplant. Für das dezentrale 
operative Case-Management für zugewanderte Menschen stehen insgesamt 906.667 Euro 
zur Verfügung.  
Es handelt sich bei dem Case Management um vernetzte Beratungsleistung für die genann-
ten Zielgruppen. Insofern können diese Ausgaben nicht als administrativer Aufwand definiert 
werden.  
Eine Förderung weiterer Integrationsmaßnahmen ist über das Programm KIM nicht vorgese-
hen. 
 
Auch der verbleibende Projektanteil kann nicht im klassischen Sinn als Administrationsauf-
wand bezeichnet werden .Durch eine stärkere rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit 
zwischen verschiedenen Ämtern und anderen Akteur*innen in der Kommune und die Gestal-
tung entsprechender Prozesse können Leistungen effizienter und abgestimmter für die ver-
schiedenen Zielgruppen des KIM angeboten werden. Elementare Bestandteile sind dabei die 
Erkenntnisse aus der Beratung vor Ort im Case Management, das innerhalb des Projektver-
bunds in ein gesamtstädtisches Konzept eingearbeitet werden soll. 
Der Gesamt-Finanzaufwand von 1,686.708 Mio. Euro für die Zeit vom 1.5.2021 bis 31.3.2023 
wird mit 1,306.600 Mio. Euro Landesmitteln sichergestellt. Der kommunale Aufwand beträgt 
insgesamt 380.108 Euro.

2 
 
Es gibt deutliche Hinweise des Landes, dass eine Weiterführung und ggf. Verstetigung von 
KIM vorgesehen ist.  
 
2. Wie können rechtliche und praktische Konflikte zwischen Jugendhilfe und Integrationsför-
derung vermieden werden, wie sie sich bereits bei der Qualitätssicherung abzeichnen (z.B. 
Wirksamkeitsdialog im Dialog Träger Jugendamt vs. externe Standardisierung durch ISO-
Normen, Selbstverpflichtungen und gegenseitige Kontrolle abhängiger und in Konkurrenz um 
Fördermittel stehender Träger im KI)? 
 
Nach dem Projektstart werden für die Laufzeit Vereinbarungen zu Schnittstellen und der Zu-
sammenarbeit getroffen werden. Dies wird unter anderem ein gemeinsames Konzept für das 
Case Management umfassen.  
 
3. Wie kann einer Kommerzialisierung und Standardsenkung durch den geplanten administ-
rativen Umbaus entgegengewirkt werden, z.B. der Verlagerung der Maßnahmevergabe von 
professioneller Migrationssozialarbeit auf Antidiskriminierung und Casemanagement? 
 
Case Management wie in KIM durch das Land vorgeschrieben ist ein seit Jahrzehnten etab-
liertes Verfahren mit höchsten Standards in der Sozialen Arbeit. Professionelle Migrationsso-
zialarbeit wird in dieser Form bei zahlreichen Bundes-, Landes- und Kommunalprogrammen 
(Jugendmigrationsdienste/ Migrationsberatung für Erwachsene /Teilhabemanagement bei 
Gemeinsam klappt’s und Bleibeperspektiven für Menschen mit Duldung) erfolgreich geleistet.  
 
4. Wie kann eine Kollision mit dem überregionalen Vergaberecht vermieden werden, wenn 
Bundesmaßnahmen, Sprachkurse oder sonstige überregionale Programme, z.B. die Integra-
tionsagenturen des Landes oder europäische Maßnahmen eigene und unabhängige Integra-
tions- und Entwicklungsaufgaben mit eigenen Qualitätsansprüchen- und -kontrollen verfolgen 
müssen?  
 
Zahlreiche wichtige Akteur*innen werden in der Lenkungsgruppe und/oder in Projektgruppen 
beteiligt werden: Kooperation mit, sowie Abgrenzung zu bestehenden Programmen werden 
im Rahmen des KIM somit inhaltlich bearbeitet, was auch seitens des Landes im entspre-
chenden Handlungskonzept vorgeschrieben ist. Eine Doppelförderung gleicher Aufgaben 
oder Maßnahmen durch verschiedene Landes-/Bundesprogramme ist durch die Fördermit-
telgeber ausgeschlossen. Entsprechend müssen Stellen und Maßnahmen geplant werden. 
Da ein Auswahlverfahren der Träger zu Baustein 2 (Case Management) im Rahmen der 
Landesförderung über einen Aufruf und Entscheidung zu den eingehenden Konzepten nach 
vorab festgelegten Kriterien durchgeführt wird, ist eine Kollision mit Vergaberecht nicht er-
kennbar.  
 
5. Wie kann eine Demotivation und taktische Anpassung von für die Partizipation und Öff-
nung wichtigen Praxisfeldern, z.B. in den interkulturellen Zentren, vermieden werden? 
 
Wichtige Institutionen wie die Interkulturellen Zentren der Stadt Köln wurden bereits im 
Herbst 2020 über KIM informiert und beispielsweise bei der Auswahl der genannten Ziel-
gruppen aktiv eingebunden. Im Rahmen des Aufrufs für den Baustein 2 Case Management 
besteht unter anderem für die Interkulturellen Zentren die Möglichkeit, ihre Kompetenzen als 
fester Teil von KIM einzubringen. Aber auch ohne eine Trägerschaft zu Baustein 2 Case Ma-
nagement werden wichtige Praxisfelder und die entsprechenden Akteure in das Programm 
eingebunden werden.  
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

15.06.2021 Jugendhilfeausschuss
TOP 7.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1633/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
10.05.2021
Erstellt
29.04.2021 16:59