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1983/2021

Umsetzung einer Maßnahme des Kulturentwicklungplans: Arbeitskreis Gedächtnis der Stadt

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 08.09.2022

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 19.09.2022, TOP 6.1

Anlage 2 Vorabauszug des Rates vom 08.09.2022

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Anlage 1 Beantwortung der mündlichen Anfrage KUK 30.08.2022

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 Vorabauszug des Rates vom 08.09.2022

525 Zeichen

Geschäftsführung  
Rat 
Frau Lange 
Telefon:  (0221) 221-22058  
Fax       :  (0221) 221-26570 
E-Mail:  maria.lange@stadt-koeln.de 
Datum: 08.09.2022 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 19. Sitzung des Rates vom 
08.09.2022  
öffentlich 
10.4 Umsetzung einer Maßnahme des Kulturentwicklungsplans: Einrichtung 
eines Arbeitskreises "Gedächtnis der Stadt" 
1983/2021 
 
Die Angelegenheit wurde einstimmig zur Entscheidung in den Hauptausschuss ver-
wiesen. 
__________  
Anmerkung:  
Verweisungsantrag von RM Hammer

Beschlussvorlage Rat

9434 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/VII/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1983/2021 
Freigabedatum 
 11.08.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Umsetzung einer Maßnahme des Kulturentwicklungplans: Einrichtung eines Arbeitskreises 
"Gedächtnis der Stadt" 
Beschlussorgan 
Rat/Hauptausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat 
1. beauftragt die Verwaltung mit der Einrichtung eines Arbeitskreises ‚Gedächtnis der Stadt‘. 
 
2. erkennt dafür folgenden Mehrstellenbedarf an: 1,0 Verwaltungsbeschäftigte*r EG 13 Fg. 1 TVöD 
befristet für die Dauer von 6 Monaten ab Besetzung.  
 
3. beschließt für die Umsetzung der Maßnahme überplanmäßige Aufwendungen im Teilergebnisplan 
0111 – Sonstige Innere Verwaltung, in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleis-
tungen in Höhe von 21.000 € im Haushaltsjahr 2022 und in Teilplanzeile 11 – Personalaufwen-
dungen in Höhe von jeweils 19.500 € im Haushaltsjahr 2022 und – vorbehaltlich des Inkrafttretens 
der Haushaltssatzung 2023/2024 – im Haushaltsjahr 2023. Die Deckung erfolgt durch Weni-
geraufwendungen im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen 
für Sach- und Dienstleistungen ebenfalls in den Haushaltsjahren 2022 und 2023. 
 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 29.08.2022 
Ausschuss Kunst und Kultur 30.08.2022 
Finanzausschuss 05.09.2022 
Rat 08.09.2022 
Hauptausschuss 19.09.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  60.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
1. Hintergrund Kulturentwicklungsplanung (KEP) 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 4. April 2019 die Kulturentwicklungsplanung als kulturpolitische 
Handlungsmaxime der Stadt Köln beschlossen (Session-Nr. 0240/2019). 
 
Weiterhin hat er die Verwaltung beauftragt, die in der Kulturentwicklungsplanung beschriebenen Ent-
wicklungsideen/Maßnahmen zu prüfen und unter dem Vorbehalt der haushaltrechtlichen Möglichkei-
ten umzusetzen. Jede umzusetzende Entwicklungsidee/Maßnahme bedarf eines gesonderten Rats-
beschlusses.  
 
Im vorliegenden Fall handelt es sich um: „Die Etablierung eines dauerhaften Arbeitskreises  
‚Gedächtnis der Stadt‘ und einer Koordinierungsstelle“, KEP.  
Die Maßnahme wurde dem Lenkungskreis KEP vorgelegt und befürwortet. 
 
2. Freie Szene der Historiker*innen 
Es existiert eine „Historiker*innengemeinde“ mit einer hohen Identifikation zu städtischen Themen. 
Schon während der Runden Tische zur KEP wurde deutlich, dass sich diese Szene nicht ausreichend 
gehört fühlt und den Eindruck gewonnen hat, dass nur künstlerische Sparten in der Betrachtung der 
Freien Szene eine wesentliche Rolle spielen. Dies spiegelt sich auch in den Äußerungen der im Jahr

3 
2019 gegründeten IG Köln-Geschichte wider, deren Mitglieder rund 20 Sammler*innen und Gruppen 
umfassen. Aus diesem Grund wurde eine stärkere Vernetzung mit dem Stadtarchiv und den histori-
schen Museen gewünscht.  
 
3. Bedeutung der Freien Szene für die Stadtgeschichte 
Die Stadt Köln hat es sich zur Aufgabe gemacht, das bürgerschaftliche Engagement zu stärken. Dies 
sollte im besonderen Maße für die Geschichtsinitiativen und privaten Sammler*innen gelten, da deren 
Arbeit Teil des historischen Stadtgedächtnisses ist. Nicht alle privaten Sammlungen sind aus fachli-
cher Sicht gleichermaßen historisch wertvoll: Was für die eine historisch interessierte Person ein inte-
ressantes Sammelgebiet darstellt, ist für den/die versierte/n Profi-Historiker*in gegebenenfalls nicht 
archivwürdig. Institutionen müssen zwangsläufig eine Auswahl treffen, denn räumlich sind Grenzen 
gesetzt. Hier gilt es neue Wege zu beschreiten und zu einem vernünftigen Kompromiss in der Ge-
mengelage der verschiedenen Ansichten mit Blick auf die oft auch emotional behafteten privaten 
Sammlungen zu finden. 
 
Manches zeigt sich erst in der späteren Betrachtung als historisch erhaltenswert. So ist beispielswei-
se die Gedenkstätte des Gestapogefängnisses im NS-Dokumentationszentrum nicht zuletzt dem bür-
gerschaftlichen Engagement zu verdanken. Auch der Bereich der Frauengeschichte wurde in den 
vergangenen Jahrzehnten vom Kölner Frauengeschichtsverein einer neuen Betrachtung und For-
schung zugeführt. Es sind also gerade auch private Initiativen, die abseits von der gängigen Ge-
schichtsforschung wichtige regionale Themen erschlossen und zugänglich gemacht haben. 
 
Aktuell liegen Möglichkeiten der Kooperation und des gegenseitigen Austausches in großen Teilen 
brach, da es an personellen und räumlichen Ressourcen mangelt.  
 
4. Referat für Geschichtsinitiativen 
In einem ersten Schritt sollen durch ein neu zu schaffendes Referat die Bedarfe der historischen Initi-
ativen festgestellt, die privaten Sammlungen gesichtet sowie ein Arbeitskreis „Gedächtnis der Stadt“ 
etabliert werden. Das Referat soll dazu personell mit einem/r Referent*in ausgestattet werden. 
Der/die Referent*in fungiert dabei als Koordinierungsstelle zwischen den freien Institutionen und den 
städtischen Einrichtungen und ist zentrale/r Ansprechpartner*in aller Beteiligten. Der/die Referent*in 
ist Mitglied des Arbeitskreises und gibt ihm eine Geschäftsordnung.  
 
Die in den historischen Initiativen arbeitenden Bürger*innen erwarten eine*n Ansprechpartner*in auf 
Augenhöhe, die/der sich im Kontext geschichtlicher Themenfelder sicher bewegt und sowohl verwal-
tungsseitig als auch inhaltlich zu den verschiedenen Sachgebieten Substantielles beisteuern kann. 
Die/Der Referent*in nimmt die Schnittstellenfunktion zu den Verwaltungsspitzen des Stadtarchivs, 
den Museen der Stadt und zu externen Institutionen, wie beispielsweise dem LVR, wahr. Perspekti-
visch wird der/die Referent*in gemeinsam mit den Vertreter*innen der freien Institutionen verschiede-
ne Konzepte entwickeln. Hierzu können unter anderem gehören: die Sichtbarmachung verdienter 
Töchter und Söhne der Stadt, die enge Abstimmung von Initiativen mit der Stadtentwicklung, dem 
Stadtkonservator oder dem Kunstbeirat. 
 
Es geht im Wesentlichen auch darum, den verschiedenen Initiativen und privaten Sammler*innen 
eine/n Ansprechpartner*in zu bieten, um die Abwanderung qualitativ hochwertiger Sammlungen zu 
verhindern und die auch teils sehr diverse regionale Arbeit zu fördern und zu erhalten. Dazu gehört 
auch die Sichtung und Prüfung der Sammlungen unter historischen und wissenschaftlichen Aspekten. 
 
5. Empfehlung der Verwaltung 
Die Prüfung der Verwaltung hat ergeben, dass die unter der Rubrik „Gedächtnis der Stadt“ der KEP 
vorgeschlagenen Maßnahmen ohne zusätzliche personelle Ressource weder geplant noch umgesetzt 
werden können. Daher empfiehlt die Verwaltung die Bereitstellung einer Stelle in EG 13 als „Referat 
für Geschichtsinitiativen“, besetzt durch eine/n Historiker*in, zunächst befristet auf 6 Monate sowie ein 
Budget für die Umsetzung der Aufgaben. Die Entwicklungsideen zur Einrichtung eines Arbeitskreises 
sowie einer Koordinierungsstelle werden zunächst miteinander verbunden, da dies zur Initiierung des 
Arbeitskreises mit den daran hängenden Aufgaben zielführend ist. Nach dieser Zeit evaluiert der Ar-
beitskreis die Ergebnisse und spricht eine Empfehlung für den Rat aus, ob die Stelle verlängert oder 
dauerhaft fortgeführt und wo sie organisatorisch verortet werden soll, oder ob die Aufgaben vonei-

4 
nander getrennt werden sollten. 
 
Bis zu dieser Entscheidung wird die Stelle zunächst bei VII/2 (Planungsreferat) KEP angebunden. 
 
 
6. Finanzierung: 
Zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Kulturentwicklungsplan stehen zentral Mittel in den Haus-
haltsjahren 2022 und 2023 im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 13 – Aufwen-
dungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung.  
 
Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigten Mittel in Höhe von 60.000 € stehen dort bereit. Da-
von werden 21.000 € für Sachmittel und 39.000 € für eine befristete Personalstelle eingesetzt. Für die 
angestrebte schnellstmögliche Stellenbesetzung wird ab sofort eine verwaltungsinterne Verrechnung 
zur Verfügung gestellt. Damit die Mittel im sachlich zuständigen Teilergebnisplan zur Verfügung ste-
hen, werden die Mittel als überplanmäßige Aufwendungen in den Teilergebnisplan 0111 – Sonstige 
Innere Verwaltung, in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 
21.000 € im Haushaltsjahr 2022 und in Zeile 11 – Personalaufwendungen in Höhe von jeweils 19.500 
€ in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 umgeschichtet. 
 
Sollte sich im Laufe der Planung herausstellen, dass Investitionen aus den Sachmitteln getätigt wer-
den, werden die entsprechenden Mittel ins Investive umgeschichtet.

Beratungsverlauf (5)

29.08.2022 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
30.08.2022 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
05.09.2022 Finanzausschuss
TOP 10.16 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
08.09.2022 Rat
TOP 10.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)

Zur Sitzung
19.09.2022 Hauptausschuss
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1983/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
08.09.2022
Erstellt
25.05.2021 14:29