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AN/0076/2018

Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) 17.01.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 18.01.2018, TOP 2.3.1

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

5619 Zeichen

SPD Fraktion im Rat der Stadt Köln  
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
Fraktion Die Linke.Köln 
FDP Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Ratsgruppe Bunt 
 
 
SPD Fraktion im Rat der Stadt Köln  
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
Fraktion Die Linke.Köln 
FDP Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Ratsgruppe Bunt 
Frei Wähler Köln 
Ratsgruppe GUT 
 
An den Vorsitzenden des  
Ausschusses Umwelt und Grün 
Rafael Christof Struwe 
 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 17.01.2018 
 
AN/0076/2018 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für Umwelt und Grün 18.01.2018 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
hier TOP 2.3: Bienenfreundliches Köln 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
 
wir bitten Sie, folgenden Änderungsantrag in die Tagesordnung der nächsten Ausschusssit-
zung zu nehmen: 
 
 
Beschluss: 
1. Angesichts des in Deutschland zu beobachtenden bedrohlichen Insektensterbens 
und allgemein schwieriger gewordenen Möglichkeiten für das Überleben von Insekten, rich-
ten die zuständigen Ämter der Stadt Köln ihre Handlungsweisen auch an dem Ziel besserer 
Bedingungen für Insekten aus. 
2. Auf geeigneten städtischen Flächen werden sogenannte „Insektennisthilfen“ aufge-
stellt. Die Verwaltung schlägt entsprechende Flächen vor. Prioritär sollen Schulen und KiTas 
wie auch Bürgerhäuser solche Insektennisthilfen angeboten werden, auch um die Bedeutung 
von Insekten bereits im Kinder- und Jugendalter sichtbar zu machen. Wenn  möglich sollen  
Insektenhotels in Zusammenarbeit von Berufskollegs und Schulen selber gebaut werden. 
Die Verwaltung nimmt hierzu Kontakt auf.

- 2 - 
 
Hierbei sollen möglichst vorhandene abgelagerte Holzbestände/-stücke genutzt werden, die 
durch das Bohren von mehreren, unterschiedlich großen Löchern das Nisten von Insekten 
ermöglichen. 
3. Um Insekten genügend Nahrung zu bieten, überprüft die Verwaltung ihre Bepflan-
zung, auf Kita- und Schulgeländen und Grünflächen (z. B. insektenfreundliche Stauden) 
ebenso wie ihr Scherrasen- und Wiesenmanagement. Beim Einkauf von Saatgut, Zier- und 
Gehölzpflanzen etc. wird verstärkt auf Insektenfreundlichkeit geachtet.  
Die Verwaltung wird beauftragt weitere sog. Blühstreifen auf städtischen Flächen zu initiie-
ren. 
4. Bei den anstehenden Neu- und Umbauten von Schulen und sonstigen städtischen 
Gebäuden sind ökologische Aspekte direkt zu berücksichtigt. Das Belassen eines größeren, 
unversiegelten Geländes zur Anlage eines Schulgartens, sowie die Grüngestaltung mit hei-
mischen Arten sind hier grundsätzlich zu setzen.  
5. Die Verwaltung berichtet innerhalb eines Jahres den Ratsgremien über die entspre-
chend der genannten Zielrichtung eingeleiteten Maßnahmen und ihre Umsetzung sowie über 
eine weitere Strategie der Öffentlichkeitsarbeit 
 
 
Begründung: 
Seit einiger Zeit muss man in Deutschland ein bedrohliches Insektensterben beobachten. 
Die Fluginsekten sind in Nordrhein-Westfalen um bis zu 80 Prozent zurückgegangen. Mit der 
europaweiten beobachteten Abnahme der Insektenzahlen geht eine Verminderung von Öko-
systemleistung einher. So ist u.a. die natürliche Bestäubung von Pflanzen und damit auch 
unsere Nahrungsgrundlage bedroht. Aber auch auf Vögel hat die Insektenabnahme eine 
Bedeutung, da auch sie eine ihrer Nahrungsquellen verlieren.  
Eine Gegenstrategie hierzu ist die, vom Ausschuss Umwelt u. Grün beschlossene, Erweite-
rung der Naturwaldbereiche in Köln. Hier wird der für Insekten wichtige Totholzanteil zuneh-
men.  
Die Kommune trägt eine wichtige Verantwortung in ihrer Art der Bepflanzung, des Grünflä-
chenmanagement und der Bereitstellung von Nisthilfen. Köln ist Mitglied im Bündnis 
"Kommunen für biologische Vielfalt e.V." 
Unter dem Motto „Pflanzt Futter für Wildbienen“ hat das Kölner Umwelt- und Verbraucheramt 
2017 einen vielbeachtete Kampagne für die Wildbienen gestartet., diese soll weiter unter-
stützt und gefördert werden.  
Durch die Installierung von Nisthilfen in Schulen und KiTas soll die Chance ermöglicht wer-
den, das Thema und die Bedeutung von Insekten auch pädagogisch in Erziehung und Bil-
dung einzubeziehen. Insektenstiche sind bei Wildbienen und anderen solitären Hautflüglern 
ebenfalls kein Thema. Solitäre Hautflügler sind friedlich und stechen nur zur ultimativen 
Selbstverteidigung, d.h. wenn man sie quetscht, in die geschlossene Hand nimmt oder an 
Beinen oder Flügel festhält. Sonst kann man jedwede Aktion in der Nähe betreiben - oder in 
aller Ruhe die Tiere aus nächster Nähe beobachten – ohne gestochen zu werden. Insekten-
hotels brauchen keine Betreuung. Nisthilfen können an einer trockenen, besonnten Häuser-
wand aufgehangen oder auf dem Gelände von Schulen und Kindergärten aufgestellt werden. 
Sie benötigen über viele Jahre keine Wartung. 
Die Stadt Köln hat auf ihrer empfehlenswerten Internetseite viele Anregungen für die Bevöl-
kerung: http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt-
tiere/umweltbildung/wildbienenschutz-aktiv-ganz-koeln-macht-mit  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke  SPD- Fraktionsgeschäftsführerin  
gez. Niklas Kienitz   CDU- Fraktionsgeschäftsführer    
gez. Jörg Frank  GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

- 3 - 
 
gez. Michael Weisenstein Linke - Fraktionsgeschäftsführer 
gez. Ulrich Breite   FDP- Fraktionsgeschäftsführer 
gez. Thomas Hegenbarth Ratsgruppe Bunt 
gez. Walter Wortmann Freie Wähler Köln 
gez. Thor Zimmermann          Ratsgruppe GUT

Beratungsverlauf (1)

18.01.2018 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 2.3.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0076/2018
Typ
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
Datum
17.01.2018
Erstellt
16.01.2018 16:12