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0945/2017

Bewachung in Kölner Flüchtlingsunterkünften (2938/2016)

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 08.08.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 07.09.2017, TOP 11.1.9

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

3553 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/562/3 
 
08.08.2017 
Vorlagen-Nummer 
 0945/2017 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 07.09.2017 
 
Bewachung in Kölner Flüchtlingsunterkünften (2938/2016) 
In der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren vom 27.10.2016 wurde unter TOP 9.1.2.1 
die Beantwortung einer Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates zur Kenntnisnahme ein-
gebracht. Diese behandelt die Bewachung in Kölner Flüchtlingsunterkünften. 
In dieser Angelegenheit wurden durch das Ausschussmitglied Frau Heuser sowie den Vorsitzenden 
Herrn Paetzold einige Rückfragen gestellt. 
 
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: 
 
Frau Heuser fragt, wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und deren Qualifikation kontrolliert wer-
den, welche Bedeutung in diesem Zusammenhang der Begriff „stichprobenartig“ habe. 
 
Die Sicherheitsmitarbeiter werden durch das Amt für Wohnungswesen, durch die Zentrale Sanktions-
stelle des Zentralen Vergabeamtes sowie die Abteilung Gewerbeangelegenheiten im Amt für öffentli-
che Ordnung im Rahmen von Objektbegehungen unangemeldet kontrolliert, bei denen i.d.R. der 
Nachweis entsprechender Qualifikationen von den eingesetzten Sicherheitsmitarbeitern gefordert 
wird. 
Die terminliche Planung von „stichprobenartigen“ Kontrollen obliegt diesen Fachdienststellen und 
lässt sich nicht in Form eines wöchentlichen oder monatlichen Turnus darstellen, da in diesem Fall 
die Vorhersehbarkeit einer Kontrolle nicht gegeben sein darf. 
Die Verwaltung verweist in diesem Zusammenhang auf die zuletzt mehrfach durch das Amt für öffent-
liche Ordnung in Kooperation mit dem Zoll durchgeführten Kontrollen der beiden in den Kölner Flücht-
lingsunterkünften tätigen Sicherheitsunternehmen sowie ihrer Mitarbeiter. Es ist somit im Hinblick auf 
die verschiedenen Kontrollinstanzen hervorzuheben, dass den zuständigen Dienststellen die Bedeut-
samkeit von Überprüfungen gerade in diesem sensiblen Aufgabenbereich durchaus bewusst ist. 
Zudem wird die Einrichtung eines Wächterkontrollsystems in die zukünftige Planung aufgenommen 
und ist Gegenstand der aktuellen Neuausschreibung der Sicherheitsdienstleistungen für das Amt für 
Wohnungswesen. Im Rahmen der Installation werden Kontrollpunkte in Einrichtungen installiert. Da-
mit wird über die Nutzung von Lesegeräten die Präsenz der Sicherheitsmitarbeiter und die Kontrolle 
bestimmter Bereiche einer Unterkunft nachgewiesen. 
 
Der Vorsitzende Herr Paetzold fragt, wie eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter, welcher der deut-
schen Sprache nicht mächtig sei, Brandschutzhelfer sein könne. Diese Person müsse ja die Feuer-
wehr alarmieren und eine Entfluchtung organisieren, ohne deutsche Sprachkenntnisse halte er dies 
für schwierig. 
 
Ein gewisses Maß an Deutschkenntnissen ist zur Erfüllung der Pflichten eines Brandschutzhelfers, 
insbesondere zur Evakuierung im Brandfall, selbstverständlich erforderlich. Von Seiten der Stadt Köln

2 
 
wird gefordert, dass auch Mitarbeiter, welche ausschließlich zu Brandschutzaufgaben eingesetzt wer-
den, der deutschen Sprache mächtig sein müssen. Diese Vorgabe wurde gegenüber den Sicherheits-
firmen kommuniziert und auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Mitarbeiter des Subunterneh-
mers entsprechende Kenntnisse vorweisen müssen. 
Sofern unzureichende Deutschkenntnisse von einzelnen Brandschutzhelfern ersichtlich sind, wird der 
Austausch der Mitarbeiter veranlasst. 
 
 
gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

07.09.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 11.1.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0945/2017
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
08.08.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27