Bewachung in Kölner Flüchtlingsunterkünften (2938/2016)
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 0945/2017 vom 08.08.2017
Stand: Am 07.09.2017 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/562/3 08.08.2017 Vorlagen-Nummer 0945/2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 07.09.2017 Bewachung in Kölner Flüchtlingsunterkünften (2938/2016) In der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren vom 27.10.2016 wurde unter TOP 9.1.2.1 die Beantwortung einer Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates zur Kenntnisnahme ein- gebracht. Diese behandelt die Bewachung in Kölner Flüchtlingsunterkünften. In dieser Angelegenheit wurden durch das Ausschussmitglied Frau Heuser sowie den Vorsitzenden Herrn Paetzold einige Rückfragen gestellt. Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Frau Heuser fragt, wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und deren Qualifikation kontrolliert wer- den, welche Bedeutung in diesem Zusammenhang der Begriff „stichprobenartig“ habe. Die Sicherheitsmitarbeiter werden durch das Amt für Wohnungswesen, durch die Zentrale Sanktions- stelle des Zentralen Vergabeamtes sowie die Abteilung Gewerbeangelegenheiten im Amt für öffentli- che Ordnung im Rahmen von Objektbegehungen unangemeldet kontrolliert, bei denen i.d.R. der Nachweis entsprechender Qualifikationen von den eingesetzten Sicherheitsmitarbeitern gefordert wird. Die terminliche Planung von „stichprobenartigen“ Kontrollen obliegt diesen Fachdienststellen und lässt sich nicht in Form eines wöchentlichen oder monatlichen Turnus darstellen, da in diesem Fall die Vorhersehbarkeit einer Kontrolle nicht gegeben sein darf. Die Verwaltung verweist in diesem Zusammenhang auf die zuletzt mehrfach durch das Amt für öffent- liche Ordnung in Kooperation mit dem Zoll durchgeführten Kontrollen der beiden in den Kölner Flücht- lingsunterkünften tätigen Sicherheitsunternehmen sowie ihrer Mitarbeiter. Es ist somit im Hinblick auf die verschiedenen Kontrollinstanzen hervorzuheben, dass den zuständigen Dienststellen die Bedeut- samkeit von Überprüfungen gerade in diesem sensiblen Aufgabenbereich durchaus bewusst ist. Zudem wird die Einrichtung eines Wächterkontrollsystems in die zukünftige Planung aufgenommen und ist Gegenstand der aktuellen Neuausschreibung der Sicherheitsdienstleistungen für das Amt für Wohnungswesen. Im Rahmen der Installation werden Kontrollpunkte in Einrichtungen installiert. Da- mit wird über die Nutzung von Lesegeräten die Präsenz der Sicherheitsmitarbeiter und die Kontrolle bestimmter Bereiche einer Unterkunft nachgewiesen. Der Vorsitzende Herr Paetzold fragt, wie eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter, welcher der deut- schen Sprache nicht mächtig sei, Brandschutzhelfer sein könne. Diese Person müsse ja die Feuer- wehr alarmieren und eine Entfluchtung organisieren, ohne deutsche Sprachkenntnisse halte er dies für schwierig. Ein gewisses Maß an Deutschkenntnissen ist zur Erfüllung der Pflichten eines Brandschutzhelfers, insbesondere zur Evakuierung im Brandfall, selbstverständlich erforderlich. Von Seiten der Stadt Köln 2 wird gefordert, dass auch Mitarbeiter, welche ausschließlich zu Brandschutzaufgaben eingesetzt wer- den, der deutschen Sprache mächtig sein müssen. Diese Vorgabe wurde gegenüber den Sicherheits- firmen kommuniziert und auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Mitarbeiter des Subunterneh- mers entsprechende Kenntnisse vorweisen müssen. Sofern unzureichende Deutschkenntnisse von einzelnen Brandschutzhelfern ersichtlich sind, wird der Austausch der Mitarbeiter veranlasst. gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf
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07.09.2017
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 11.1.9, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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