Mandari Insight

1184/2018

Clubförderung

Mitteilung Ausschuss 04.06.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 19.06.2018, TOP 8.4

Anlage 2) Konzept Clubfibel_Kurzfassung_final

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Anlage 3) Kurzversion Förderkonzept

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Anlage 1) Technikförderung 2017

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Anlage 4) Technikförderung 2018

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 2) Konzept Clubfibel_Kurzfassung_final

15791 Zeichen

Kurzfassung Konzeptpapier: 
Ausbau der Klubkomm-Website samt Launch einer Termin-App 
 
Grundsätzliche Definition und Ziele des Projekts 
Zur Stärkung und besseren Vernetzung der Kölner Clubszene soll der mediale Austausch 
optimiert werden. Im Mittelpunkt steht der Austausch gemeinsamen Wissens und die 
Bereitstellung branchennaher Fakten. In erster Linie verfolgt das Projekt das Ziel der 
Existenzsicherung der kulturell geprägten Clubs und ihrer Gesamtstruktur in Köln. Ob 
hierbei in erster Linie die Vernetzung untereinander oder der Ausbau der PR 
zielführend ist oder aber eine Mischung dieser Inhalte gehört mit zur grundsätzlichen 
Fragestellung und damit Untersuchung dieses Projekts. 
 
Konkrete Ziele:  
- Vernetzung der Kölner Clubs und Veranstalter stärken 
- Mehr Service für Mitglieder und Nichtmitglieder bieten 
- Öffentlichkeit ausbauen, auch in Richtung Verwaltung und Politik vor dem Hintergrund 
der Selbstdarstellung: „Wer wir sind!“ 
- Umsetzung von innerhalb der Klubkomm erarbeiteten Handlungsempfehlungen 
- Klubkomm attraktiver gestalten und damit den Kreis der Mitglieder erweitern 
 
Als Vorbild zur inhaltlichen wie formalen Umsetzung diente zunächst grundsätzlich die 
„Clubfibel“ des Klubkombinats Hamburg, ein erfolgreiches Kompendium für 
Neueinsteiger und Leitfaden für Betreiber, Veranstalter und Interessierte sowie 
Behörden mit einem umfassenden Einblick in die Arbeit der Branche. Die daraus 
abgeleiteten Ideen und Ziele der Klubkomm lassen sich in drei Bereiche gliedern: 
 
a. Wissenstransfer innerhalb der Clubszene 
Info-Sammlung und Abbildung von allgemeinem wie speziellem Know-how der Kölner 
Szene, sinnvollerweise als interaktive Plattform. Möglich ist die Darstellung dieser 
Inhalte auch in Form von moderierten Foren in einer Art Servicebereich, der auch als 
akute Online-Hilfe bei Problemen dienen kann – entweder durch eine Community oder 
einen Kontakt zu speziellen Ansprechpartnern bei bestimmten Themen. Mögliche 
Rezipienten neben den Mitgliedern wären hier die Branche an sich sowie interessiertes 
Business, das erst zukünftig in Richtung Spielstätten- oder Veranstaltungsbetrieb denkt. 
Teile der angedachten Inhalte hätten Potenzial, weit über die Stadtgrenze hinaus 
anwendbar zu sein, sofern sie nicht speziell stadtpolitische Relevanz besitzen. Die hier 
entstehende Community sollte exklusiv den Mitgliedern vorbehalten sein – nicht zuletzt 
auch als Argument für eine Mitgliedschaft in der Klubkomm. Allgemeine Informationen 
hingegen stehen selbstverständlich auch Nichtmitgliedern zur Verfügung. Die 
Überlegungen zur Herstellung eines klassischen Print-Produkts haben wir 
vorstandsintern schnell ausgeklammert, da ein solches lediglich mit kontinuierlicher 
Aktualisierung nutzbar wäre.  
 
b. Online-System für Clubtermine 
Eine Vorstellung der Mitgliedsbetriebe in Form von Porträts, Storys, Interviews mitsamt 
eines Links bzw. einer Unterseiten mit Terminen der Clubs, sowie insgesamt eine 
Terminübersicht mit Monatshighlights und Tagestipps. Bei dieser Überlegung bilden 
sowohl die Konsumenten (also Kunden der Klubkomm-Mitglieder) als auch ihre 
potenziellen Geschäftspartner die anvisierte Zielgruppe: Zur Stärkung der 
Mitgliederaktivitäten erscheint eine gemeinsame Vorstellung der in der Klubkomm

vereinten Betriebe und ihrer Veranstaltungstermine unmittelbar sinnvoll bzw. 
unverzichtbar. Auch hinsichtlich der Imagepflege der gesamten Szene ist die 
Selbstdarstellung ein wünschenswerter Schritt – auch, um in Richtung Politik und 
Verwaltung optimiert handeln zu können. Eine solche Darstellung der Klubkomm-
Mitglieder und ihrer Betriebe sowie ihres kulturellen Engagements wäre in gebündelter 
Form auch ein unverzichtbares Werkzeug hinsichtlich der Stärkung einer über die 
Stadtgrenze hinaus gehenden Öffentlichkeitsarbeit. 
 
c. Ausweitung  oder Neuaufbau einer Art „Kölnkontakter“ 
Sammlung von Adressen und Ansprechpartnern szenerelevanter Branchenbetriebe in 
Köln, auch über die Klubkomm-Mitglieder hinaus, inkl. einer Kurzdefinition des 
Betriebs. Hintergrund der Überlegung ist auch hier die Vernetzungsmöglichkeit durch 
eine Community sowie der Austausch von Erfahrungen. Auch sinnvoll zur Umsetzung 
von existenten oder neuen Handlungsempfehlungen durch eine Community mit 
Einbindung der Politik/Behörden, evtl. auch ein aktuelles „schwarzes Brett“ mit akuten 
Problemen und einem allg. Nachschlagewerk „Club-Know-how A bis Z“ – übertragen auf 
branchennahe Businessformen. Sowohl Mitglieder als auch branchennahe Kölner 
Unternehmer (bzw. solche aus dem Umland) sollten sich hier auf einer gemeinsamen 
Plattform wiederfinden und vernetzen können. Nicht zuletzt auch Konsumenten oder 
Verwaltung auf der Suche nach bestimmten Anbietern sind hier die Zielgruppe. Wie 
unter Idee a) bliebe hier zu prüfen, ob ein Teil der Community öffentlich, ein 
weiterführender Teil evtl. passwortgeschützt zur Verfügung gestellt werden sollte. Die 
Veröffentlichung sowohl als Website-Inhalt als auch in einer App ist hier denkbar. Der 
vom Kulturamt der Stadt Köln geförderte und seitens des Vereins PopkulturKöln schon 
seit langem existente und in unterschiedlichen Gewichtungen gepflegte „Kölnkontakter“ 
könnte hier als Vorbild bzw. noch eher als Kooperationspartner dienen.  
 
Fazit der Grundkonzeption: 
Eine Zusammenfassung der ersten drei Ideen erscheint als sinnvollste Maßnahme in 
naher Zukunft. Daraus leitet die Klubkomm den vorläufigen Plan einer 
Komplettüberarbeitung, Programmierung und Neukonzeption der Klubkomm-Website 
ab – inklusive einer mobilen Version sowie Übertragung der Inhalte auf eine 
umfassende App nach dem Hamburger Vorbild „Clubplan“. 
 
Die wichtigsten Inhalte: 
- Open-Source-Service-Teil mit Community und Online-Beratung/Fachwissen, teilweise 
in öffentlichen, teilweise in passwortgeschütztem MG-Bereich  
 
- red. Aufarbeitung und Vorstellung der Kölner Club- und Veranstalterszene. „News & 
Stories“ aus MG-Szene: „Das sind wir“, auch an Öffentlichkeit und Politik gerichtet mit 
dem Ziel, Qualitätsanspruch zu unterstreichen 
 
- Terminplattform (entweder als Verlinkung zu Clubseiten oder als Eingabemöglichkeit 
für Veranstalter oder in Verknüpfung mit bereits existenter Terminplattform) 
 
- inkl. Kontaktplattform mit interaktiver Vernetzungsmöglichkeit – mit dem 
Hintergrund, die Vernetzung zu anderen Businessformen (Labels, Agenturen, 
Equipment, Bands & Künstler etc.) auszubauen 
 
- evtl. Idee zu einer Börse für Rest- und Tauschkarten

Analyse verwandter Websites und Mitgliederbefragung 
Durch Analyse der Angebote der Mitstreiter in Hamburg und Berlin haben wir 
festgestellt, dass die Hamburger Online-Lösung des „Clubplans“ mit seinen diversen 
Tools rundum vorbildlich gelöst ist. Lediglich der Zugang zu Szene-„Know-how“ ist beim 
Clubkombinat Hamburg e.V. durch eine Online-Version der „Clubfibel“ gegeben, von der 
wir als Klubkomm in dieser Form Abstand nehmen möchten. An dieser Stelle kämen 
hinsichtlich des Downloadbereichs für Köln eher die Inhalte des Berliner Vorbilds des 
Clubcommission e.V. in Frage.  
 
In einer Mitgliederbefragung haben wir zusammengetragen, welche der geplanten 
Inhalte und Umsetzungsformen den Mitgliedern der Klubkomm am ehesten einen 
sinnvollen Mehrwert liefern würden. Insgesamt acht teilnehmende Mitglieder bildeten 
dabei einen repräsentativen Querschnitt durch die verschiedenen Tätigkeitsfelder der 
Mitgliedsbetriebe. Die Befragungsergebnisse zu den einzelnen Inhaltspunkten lassen 
sich folgendermaßen zusammenfassen: 
 
1) Wissenstransfer:  
Der von den meisten Mitgliedern mit viel Euphorie begrüßte und damit wichtigste Punkt 
des Konzepts, an dem lokales Wissen zusammenfinden muss, wie z. B. Ansprechpartner 
bei der Klubkomm, unter Kollegen und bspw. in der Stadtverwaltung ist ein Online-Tool, 
bei dem sich Mitglieder bei bestimmten Problemen einklinken und unter verschiedenen 
Themen Beratung und Erfahrung finden können. Gewünscht ist den oft herrschenden 
Wissensnotstand zu beheben – ob in Community-Form oder als beständiges Wiki bleibt 
hinsichtlich der Umsetzbarkeit zu prüfen. Am ehesten kristallisiert sich heraus, dass das 
gemeinsame spezifische Wissen der Kölner Szene durch redaktionelle Moderation bzw. 
entsprechende Sortierung zusammengetragen werden sollte. Für grundsätzliches 
Allgemeinwissen der Branche ließe sich auch auf die Inhalte der Clubcommission Berlin 
und Clubkombinat Hamburg zurückgreifen. 
 
2) Redaktionelle Vorstellung der Mitglieder und News-Blog:  
Auch dieser Punkt wird als möglicher Bestandteil einer Klubkomm-Website vorwiegend 
positiv begrüßt, auch als notwendiges Pendant zu geläufigen Netzangeboten oder einer 
z. T. kostenpflichtigen Plattform wie bei KölnTourismus. Als Ergänzung zu den 
statischen Inhalten wäre die Dynamik eines Blogs wünschenswert, um die Website 
entsprechend mit Leben zu füllen. Darüber, dass dieser Punkt mit den möglichen 
Ressourcen dahinter steht und fällt, sind sich die befragten Mitglieder einig. Der Wunsch 
geht von der mitgliedereigenen Kurzdarstellung über einen kleinen redaktionellen Text 
bis hin zu der Idee, hier auch weiter in die Tiefe zu gehen. Im Kern bleibt der Gedanke, 
dass die Selbstdarstellung auch in Richtung Verwaltung und Politik wichtig ist. 
 
3) Gemeinsame Terminplattform inkl. Verknüpfung mit mobiler App: 
Die Idee findet – im besten Fall auch in Form einer mobilen App – im Großen und 
Ganzen Zuspruch, nur zum Teil schwingen Bedenken hinsichtlich einer sinnvollen 
Machbarkeit und Umsetzung mit. Eher gibt es eine ausdrückliche Befürwortung, um eine 
Gesamtübersicht für Kölner Termine zu schaffen und damit eine Alternative zu den 
selektiven Anbietern. Schnell findet bei Kennern das Hamburger Vorbild „Clubplan“ 
lobend Erwähnung aufgrund der hohen Qualität der App und des möglichen Mehrwerts 
sowohl für die Clubs als auch für die Klubkomm als stichhaltiges Argument für eine 
Mitgliedschaft.

Die Adaption einer – wie in Hamburg – funktionierenden und etablierten 
Softwarelösung würde für das Gros der Klubkomm-Mitglieder deutliche Vorteile mit 
sich bringen, wie wir nach interner Prüfung feststellen konnten. So empfehlenswert eine 
Übernahme der erprobten Software „Clubplan Hamburg“ für die Kölner Szene ist, so 
deutlich wird in den Gesprächen auch die Notwendigkeit des Marketings einer solchen 
Plattform nach ihrer Einführung.  
 
4) Kontaktplattform mit anderen Businessformen: 
Bei allen befragten Mitgliedern stellt sich heraus, dass es diverse Bedarfe gibt, sich mit 
anderen Agenturen, Zulieferern und Anbietern für und aus der Musikwirtschaft zu 
verknüpfen, auch wenn diese Kontakte in etablierten Betrieben vielfach bereits 
bestehen. Oft entsteht die Motivation zur Vernetzung in erster Linie aus einem Bedarf, 
der zum Teil auch mit dem ersten Konzeptionspunkt „Wissenstransfer“ stark verwandt 
ist, also als eine Art Nachschlagewerk für Problemlösungen. Der Unterschied läge darin, 
dass es sich hier in erster Linie um Adresssammlungen von Dienstleistern und 
Subunternehmern handeln würde und nicht um Faktenaufzählungen zum Thema.  
 
5) Börse für Rest- und Tauschkarten/Verknüpfung zu Ticketing-Plattform: 
Aufgrund einer möglicherweise entstehenden Konkurrenzsituation, drohender 
technischer Schwierigkeiten und eventueller Nähe zum Schwarzmarkt wird das Thema 
Ticketing im Grunde abgelehnt.  
Die Mitglieder wünschen sich durch die Reihe, dass die Klubkomm sich auf ihre 
Kernthemen konzentrieren solle. Lediglich eine Verlinkung von den Terminen zu den 
auch vom Veranstalter selbst eingerichteten Ticketing-Plattformen wird als 
empfehlenswert eingestuft und wäre für eine solche App auch notwendig. 
 
Fazit und Empfehlung 
Grundsätzlich begrüßen die Mitglieder der Klubkomm die geplanten Konzept-Ideen und 
empfehlen, sich dabei gezielt auf das Wesentliche zu konzentrieren, um damit einen 
Mehrwert für die Clubszene allgemein, die Mitglieder und die Klubkomm selbst zu 
schaffen. Dabei dominiert der Wunsch nach einem qualitativ hochwertigen 
Wissenstransfer als Einstieg in einen aktiven Informationsaustausch. Diese neuen 
Inhalte werden selbstverständlich web- und mobiltauglich erwartet – im Bestfall mit 
Einführung einer öffentlich nutzbaren App. Das Ziel, damit die Vernetzung unter den 
Mitgliedern und die Kommunikation miteinander auszubauen, steht hierbei an erster 
Stelle, gleich gefolgt von der Möglichkeit, damit ebenso eine gute Kommunikationsbasis 
im Auftritt nach außen aufzubauen, um den Musikstandort Köln zu stärken. 
 
So sollte die neue Website auf den ersten Blick die Vielzahl und Wichtigkeit der 
Klubkomm und ihrer Mitglieder darstellen – vor allem in Richtung Politik und 
Neumitglieder. Ein Auftritt als starker, hochqualitativer Verband wäre dann gegeben, 
wenn die Klubkomm-Website entsprechend dynamisch auftritt, was nur durch ständige 
Pflege und aktuelle Themenerneuerung möglich ist – gerade auch in politischer und 
verwaltungstechnischer Hinsicht. Hier sollte ebenfalls das Ziel der Schaffung von 
„Awareness“ vor Augen sein – durch Inhalte, die evtl. sogar auch für externe Verbände 
und Institutionen interessant sind. Das wiederum unterstützt auch die verbandsinterne 
Zielsetzung zur Erweiterung des Marketings gegenüber Kunden und der Öffentlichkeit. 
 
Somit gilt grundsätzlich, mit der Umsetzung der angestrebten Online-Maßnahmen und 
ihrer inhaltlichen Aufarbeitung, eine hohe Spürbarkeit der strukturellen Verbands-

Förderung unter den bisherigen Mitgliedern zu erzeugen. Ebenso zielführend ist es, mit 
den Maßnahmen die Attraktivität der Klubkomm und dadurch nicht zuletzt den Kreis 
der Mitglieder zu erhöhen. Die Ergebnisse der Befragung zeugen zum einen von einer 
hohen Bereitschaft zur Zusammenarbeit und verdeutlichen ebenso, dass der Bedarf 
nach Austausch zu branchenspezifischen Problemen in Form interaktiven 
Wissenstransfers immens ist. Ebenso attraktiv erscheint insgesamt die Darstellung der 
Szene und ihrer Akteure in einem redaktionell gestalteten Blog als auch eine 
gemeinsame Veröffentlichung ihrer Kulturevents als mobile App – zum einen, um den 
Zuspruch hinsichtlich der Besucherzahlen zu erhöhen, zum anderen, um das öffentliche 
Bild der Branche in Richtung Politik, Ämter und Verwaltung entsprechend positiv 
darzustellen. 
 
Davon abgeleitet sehen wir die Umsetzung der folgenden Punkte in naher Zukunft 
als notwendig zur Stärkung der Szene sowie Verbandsstruktur:  
 
Kurzfristig:  
- Ausbau und Neuausrichtung der Klubkomm-Website  
- Inbetriebnahme einer terminbasierten Klubkomm-App durch Einsatz der Vorbilds-
Software Clubplan inkl. Darstellung der Mitgliedsbetriebe in Porträtform mit 
betriebseigenem Material und Texten 
- Einrichtung einer Plattform „Wissenstransfer“ auf der Website, detaillierte 
Ausarbeitung der Form und Arbeitsweise 
- Erarbeitung und Umsetzung von Bewerbungs- und Marketingmaßnahmen 
 
Mittelfristig:  
- Fortlaufende Aktualisierungsmaßnahmen durch  
a) sukzessive Erweiterung der Inhalte und Themen im Wissenstransfer,  
b) Erweiterung und Auffrischung der Mitgliederportraits im Zusammenspiel mit 
periodisch auftretenden Blogbeiträgen und  
c) redaktionelle Aufarbeitung von Termintipps im Zusammenspiel mit der Facebook-
Seite der Klubkomm, um Traffic der KK-Website dynamisch zu aktivieren 
 
Langfristig: 
- Ausbau des Wissenstransfers zu einer Community, kontinuierlicher Aufbau 
ausführlicherer Inhalte 
 
Insgesamt sehen wir in der Umsetzung der kurzfristigen Punkte in unmittelbarer 
Zukunft des Jahres 2018 und der anschließenden Arbeit an den mittelfristigen 
Zielen in diesen Maßnahmen den derzeit sinnvollsten und zudem dringenden Weg 
zur strukturellen Stärkung der in Köln ansässigen und kulturell ausgerichteten 
Veranstalter und Spielstätten und somit der Klubkomm-Mitglieder und ihrer 
Betriebe.

Anlage 3) Kurzversion Förderkonzept

7249 Zeichen

Unterstützung der kreativwirtschaftlichen Arbeit 
von Musikspielstätten in der Stadt Köln 
 
Konzeption eines Fördermodells 
 
Kurzversion

Ausgangslage 
Im vorliegenden Konzeptpapier wird dargestellt, wie  die kreativwirtschaftliche Arbeit von 
Musikspielstätten in Köln anhand eines neuen Förder modells strukturell unterstützt werden kann. 
Dieses innovative Kulturfördermodell erkennt dabei die wertvolle kreativwirtschaftliche Arbeit der 
lokalen Spielstätten an und sorgt dafür, dass ihre Angebote auch in Zukunft zu einer Bereicherung des 
kulturellen Angebotes in der Musikstadt Köln beitragen. 
Den Umfang und die Relevanz der popkulturellen Ange bote hat die erste Studie zur Kölner Club- und 
Veranstalterszene (Klubkomm, 2016) eindrucksvoll un terstrichen. Allein in Köln ziehen Musik-
veranstaltungen innerhalb eines Jahres rund vier Mi llionen Besucher an. Das beträchtliche Interesse 
seitens des Publikums kann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Bereitstellung künstlerisch 
hochwertiger Angebote für die Spielstättenbetreiber nicht selten ein hohes finanzielles Risiko darstellt. 
Der wirtschaftliche Druck auf privatwirtschaftlich betriebene, kleine Spielstätten mit einer Kapazität  
von bis zu 1000 Personen ist in der Musikwirtschaft sstudie (Seifert et al., 2015) und in weiteren 
detaillierteren Auswertungen des Bundesverbandes Li veKomm eindeutig belegt worden: Ohne 
Subventionen sind die sogenannten „grass roots musi c clubs“ nicht überlebensfähig, da sie in ihrer 
Kosten-/Erlösstruktur im Grenzkostenbereich arbeite n. Jede zusätzliche Kostensteigerung für die 
Spielstätten unmittelbar in die Verlustzone. 
Die Stadt Hamburg hat bereits vor zehn Jahren die N otwendigkeit erkannt, dem umfangreichen 
musikalischen Angebot der Freien Szene aus kulturpolitischer Perspektive größere Aufmerksamkeit zu 
widmen. Das daraufhin ins Leben gerufene Fördermode ll „Live Concert Account“ stellt jährlich 
insgesamt 150.000 Euro zur Verfügung, um die kreativwirtschaftliche Arbeit der Spielstätten finanziell 
zu unterstützen. Besonders aufgrund seiner Transpar enz genießt das Hamburger Modell in der 
dortigen Musikszene einen ausgesprochen guten Ruf. Als Basis für die Unterstützung der Spielstätten 
dienen die GEMA-Abrechnungen für Livemusik-Veransta ltungen, welche eine objektive und 
nachvollziehbare Bemessungsgrundlage darstellen. 
Im Folgenden werden die Bedingungen für die Konzeption eines vergleichbaren Fördermodells für die 
Stadt Köln dargelegt. Neben der Darstellung der för derfähigen Programminhalte werden sowohl die 
Antragsberechtigten definiert als auch Wege der Antragstellung und -abwicklung skizziert. 
 
Konzeption des Fördermodells 
Das Fördermodell soll insbesondere die Livemusik-Angebote in Köln finanziell unterstützen. Darunter 
fallen sämtliche Darbietungen, deren wesentlicher Inhalt in der Aufführung von Musik durch lebende 
Personen auf einer Bühne besteht, wie beispielsweise Bands oder künstlerische DJs, die eigene Musik 
spielen oder kreieren.

Als Berechnungsgrundlage für die finanzielle Unterstützung der Spielstätten dienen, wie auch im oben 
beschriebenen Hamburger Modell, die gezahlten GEMA- Urheberrechtsvergütungen für die 
durchgeführten Veranstaltungen. Da die Förderung vo n Livemusik den Kern des vorgeschlagenen 
Fördermodells darstellt, sind nur folgende GEMA-Tar ife förderfähig: 
 
 Livemusik:   Tarife U-K und U-V 
 Künstlerische DJs:  Tarife M-CD und M-V 
 
Erstattungsfähig sind sämtliche an die GEMA entrich teten Beträge; stets unter Berücksichtigung 
etwaiger Nachlässe. Nicht erstattet werden Kosten, die unabhängig vom gängigen GEMA-Tarif anfallen 
können, wie beispielsweise Schadensersatzforderunge n wegen nicht ordnungsgemäßer Anmeldung 
der Veranstaltung. Ist die Spielstätte vorsteuerabzugsberechtigt, wird der Nettobetrag, andernfalls der 
Bruttobetrag vergütet. 
 
Antragsberechtigte 
Antragsteller haben zunächst nachzuweisen, innerhal b des entsprechenden Kalenderjahres 
mindestens 24 Livemusik-Veranstaltungen mit live sp ielenden Bands oder künstlerischen DJs in Köln 
durchgeführt zu haben. Die genutzten Veranstaltungs flächen sollen eine Größe von 500qm nicht 
überschreiten; die Besucherkapazität ist auf maximal 1000 Personen pro Veranstaltung zu begrenzen. 
Abweichend davon sind zudem Spielstätten mit wenige r als 24 Livemusik-Veranstaltungen im Jahr 
förderfähig, wenn sie dem Segment der Kleinstkonzerte zuzuordnen sind. Hierunter fallen Livemusik-
Angebote, deren Besucherkapazität maximal 100 Perso nen beträgt und deren Eintrittspreis an der 
Abendkasse einen Betrag von 10 Euro nicht übersteigt. Diese Ausnahme dient insbesondere dazu, der 
Förderung des künstlerischen Nachwuchses gesondert Rechnung tragen.  
Grundsätzlich von der Berechtigung zur Antragstellu ng ausgeschlossen sind Spielstätten, die bereits 
eine institutionelle Förderung im Bereich Musik erh alten bzw. deren gesamtes Fördervolumen mehr 
als 10 Prozent des jährlichen Umsatzes beträgt. 
 
Antragsunterlagen und -abwicklung 
Die Anträge für die Erstattung der GEMA-Urheberrech tsvergütungen sind jährlich zu einem 
festzulegenden Stichtag einzureichen. Innerhalb des Antrags sind sämtliche relevanten Informationen 
zur Spielstätte, wie etwa Größe und Kapazität sowie Gesamtumfang der geleisteten GEMA-Zahlungen, 
vom Antragsteller darzulegen. Im Detail nachzuweise n ist das Livemusik-Programm im 
Abrechnungszeitraum, beispielsweise in Form der Monatsprogramme.

Zudem sind jegliche GEMA-Rechnungen und Verträge, a us denen auch ggf. gewährte Nachlässe 
ersichtlich werden, sowie die Zahlungsnachweise in Kopie einzureichen. 
Die Anträge und alle weiteren eingereichten Unterlagen werden anschließend auf Vollständigkeit und 
Richtigkeit überprüft. Anhand der zur Verfügung ste henden finanziellen Mittel für das Fördermodell 
wird ein Verteilungsschlüssel festgelegt und die so  berechneten Förderbeträge werden an die 
Antragsteller ausgeschüttet. 
 
Zusammenfassung 
Das hier vorgestellte Fördermodell zur finanziellen  Unterstützung kreativwirtschaftlicher Arbeit von 
Kölner Spielstätten besticht durch seine objektiv nachvollziehbare Berechnungsgrundlage anhand der 
gezahlten GEMA-Rechnungen für durchgeführte Livemusik-Angebote. Auch Veranstaltungen, die dem 
Segment der Kleinstkonzerte zuzuordnen sind und häufig vor allem dem musikalischen Nachwuchs als 
Sprungbrett dienen, können berücksichtigt werden. Die Transparenz und der unkomplizierte Antrags- 
und Abwicklungsprozess des Modells versprechen eine  hohe Akzeptanz seitens der lokalen 
Musikszene. 
Um den erheblichen Umfang der Livemusik-Angebote und die daraus resultierenden GEMA-Zahlungen 
wirksam aufzufangen, wird empfohlen, dauerhaft eine n jährlichen Fördertopf in Höhe von 200.000 
Euro im städtischen Haushalt zur Verfügung zu stellen. 
Durch die so gesicherte konstante finanzielle Unterstützung lokaler Spielstätten stärkt die Musikstadt 
Köln einen vitalen Standortfaktor für die Zukunft. Den Betreibern wird ermöglicht, auch weiterhin ein 
künstlerisch anspruchsvolles und umfangreiches Prog ramm anzubieten und dieses auszubauen. 
Zudem werden Innovationspotenzial und Entwicklungsf ähigkeit der Kölner Spielstätten im 
bundesweiten Vergleich maßgeblich gefördert.

Anlage 1) Technikförderung 2017

3290 Zeichen

Ausschreibung Technikförderung in Kölner Spielstätten durch die Stadt Köln 
 
Wie schon im Jahr 2015 konnte die KLUBKOMM e.V. als Verband der Kölner Clubs und 
Veranstalter eine unmittelbare Förderung der technischen Begebenheiten in Kölner 
Spielstätten durch die Stadt Köln erfolgreich anregen. Ansprechpartner für diese 
Förderung ist die Stabsstelle für Medien- und Internetwirtschaft, die bei der Auswahl 
der Förderungen vom Kulturamt beraten wird. Die mit dieser Förderung zu 
berücksichtigenden Spielstätten sind dadurch definiert, dass sie mit einer Kapazität von 
bis zu 1.000 Besucherinnen und Besuchern mit ihrem innovativen Livemusikprogramm 
als Kulturorte funktionieren, die eine künstlerische Entwicklung von Musikerinnen und 
Musikern sowie die Verbreitung von Musik und eine direkte Begegnung von Künstlern 
und Publikum ermöglichen. In ihrer Struktur sollen diese Clubs dadurch gekennzeichnet 
sein, nur zu einem geringen Anteil öffentlich gefördert zu werden – wodurch diese 
privatwirtschaftlichen Betriebe und ihre qualitativ hochwertigen Programmangebote 
oftmals mit einem hohen finanziellen Risiko verbunden sind. Diese Einordnung 
entspricht im Grundsatz der Definition der Initiative Musik, der Fördereinrichtung der 
Bundesregierung und Musikwirtschaft für Rock, Pop und Jazz in Deutschland. 
 
Die Förderung für diese Kölner Spielstätten hat zum Ziel, durch die Verbesserungen der 
Struktur und Technik das bestehende Programmprofil der Spielstätte zu sichern bzw. 
neue Entwicklungen zu ermöglichen. Dadurch soll deren Attraktivität gegenüber 
Künstlern und Publikum weiterhin gewährleistet sein und eine zukunftssichere 
Wettbewerbsfähigkeit bewahrt werden. Bestandteil der Förderung ist, dass die zu 
fördernden Maßnahmen im Bereich Technik und Infrastruktur mit einem Eigenanteil 
der Clubs von mindestens 20 % erbracht werden. 
 
Die Föderungskriterien:  
 Die berücksichtigten Clubs und Spielstätten müssen überwiegend 
privatwirtschaftlich betrieben sein – sind also nicht Bürgerhäusern o. ä. Trägern 
zuzurechnen. 
 
 Die Clubs müssen nachweislich ein eigenes Programm/Booking haben und 
explizit Inhalte kommunizieren. Ob diese „inhouse“ oder durch 
Fremdveranstalter gestaltet werden, ist zweitrangig. Die auftretenden Künstler 
und bedienten Musikstile müssen klar definiert sein. Allgemeine 
Partyprogramme rein kommerzieller Natur werden nicht berücksichtigt. 
 
 Für die zu fördernden Maßnahmen im Bereich Technik/Infrastruktur muss von 
den Clubs ein Eigenanteil von 20 % erbracht werden. 
 
 In den Anträgen zur Förderung muss dargelegt werden, wie die Verbesserungen 
dazu geeignet sind, das bestehende Programmprofil zu sichern oder neue 
Entwicklungen zu ermöglichen. 
 
Unter den Anträgen werden Clubs bevorzugt, die 2015 keine größere 
Technikförderung erhalten haben. Es sind aber ausdrücklich Clubs nicht 
ausgeschlossen, die bereits von der Stadt Köln für ihr Programm gefördert 
wurden. Ausdrücklich sind auch Nichtmitglieder der KLUBKOMM 
antragsberechtigt. Die (formlosen) Anträge können bis zum 30.04.2017 an 
folgende Adresse gestellt werden:

Stadt Köln  
Dezernat für Wirtschaft und Liegenschaften 
Stabsstelle Medien und Internetwirtschaft 
Herrn Andreas Füser 
Stadthaus Deutz - Westgebäude 
Willy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln

Anlage 4) Technikförderung 2018

3847 Zeichen

Ausschreibung Technikförderung in Kölner Spielstätten durch die Stadt Köln 
 
2018 wird es wie im vergangenen Jahr wieder eine unmittelbare Förderung der 
technischen Begebenheiten in Kölner Spielstätten durch die Stadt Köln geben. 
2017 wurde diese auf Initiative des Klubkomm e.V. erfolgreich durchgeführt, daher 
wurde entschieden, dieses 2018 fortzuführen. 
Ansprechpartner für diese Förderung ist die Stabsstelle für Medien- und 
Internetwirtschaft im Dezernat der Oberbürgermeisterin.  
Bei der Auswahl wird die Stabsstelle vom Kulturamt – Referat für Film und Popkultur 
und dem Klubkomm e.V. beraten. 
 
Die mit dieser Förderung zu berücksichtigenden Spielstätten sind dadurch definiert, 
dass sie mit einer Kapazität von bis zu 1.000 Besucherinnen und Besuchern mit einem 
innovativen Livemusikprogramm als Kulturorte funktionieren, die die Entwicklung 
insbesondere von Kölner Musikerinnen und Musikern sowie die Verbreitung von Musik 
und eine direkte Begegnung von Künstlern und Publikum ermöglichen. In ihrer Struktur 
sollen diese Clubs dadurch gekennzeichnet sein, nur zu einem geringen Anteil öffentlich 
gefördert zu werden – wodurch diese privatwirtschaftlichen Betriebe und ihre qualitativ 
hochwertigen Programmangebote oftmals mit einem hohen finanziellen Risiko 
verbunden sind. Diese Einordnung entspricht im Grundsatz der Definition der Initiative 
Musik, der Fördereinrichtung der Bundesregierung und Musikwirtschaft für Rock, Pop 
und Jazz in Deutschland. 
 
Die Förderung für diese Kölner Spielstätten hat zum Ziel, durch die Verbesserungen der 
Struktur und Technik das bestehende Programmprofil der Spielstätte zu sichern bzw. 
neue Entwicklungen zu ermöglichen. Dadurch soll deren Attraktivität gegenüber 
Künstlern und Publikum weiterhin gewährleistet sein und eine zukunftssichere 
Wettbewerbsfähigkeit bewahrt werden. Bestandteil der Förderung ist, dass die zu 
fördernden Maßnahmen im Bereich Technik und Infrastruktur mit einem Eigenanteil 
der Clubs von mindestens 20 % erbracht werden. 
 
Die Föderungskriterien:  
 Die berücksichtigten Clubs und Spielstätten müssen überwiegend 
privatwirtschaftlich betrieben sein – sind also nicht Bürgerhäusern o. ä. Trägern 
zuzurechnen. 
 
 Die Clubs müssen nachweislich ein eigenes Programm/Booking haben und 
explizit Inhalte kommunizieren. Ob diese „inhouse“ oder durch 
Fremdveranstalter gestaltet werden, ist zweitrangig. Die auftretenden Künstler 
und bedienten Musikstile müssen klar definiert sein. Allgemeine 
Partyprogramme rein kommerzieller Natur werden nicht berücksichtigt. 
 
 Für die zu fördernden Maßnahmen im Bereich Technik/Infrastruktur muss von 
den Clubs ein Eigenanteil von mindestens 20 % erbracht werden. 
 
 Die Förderung kann bis zu einer Höhe von 80% (der Netto-Beträge) beantragt 
und muss bis Ende November 2018 durchgeführt und abgerechnet werden 
 
 Eine Kombination mit anderen Fördermöglichkeiten (.z.B. des Bundes) ist 
möglich und muss im Antrag dargestellt werden.

 In den Anträgen zur Förderung muss dargelegt werden, wie die Verbesserungen 
dazu geeignet sind, das bestehende Programmprofil zu sichern oder neue 
Entwicklungen zu ermöglichen. 
 
 Ein Antrag kann bis zum 30.04.2018 (Poststempel) eingereicht werden. 
 
 
Unter den Anträgen werden Clubs bevorzugt, die bisher keine größere 
Technikförderung erhalten haben. Es sind aber ausdrücklich Clubs nicht ausgeschlossen, 
die bereits von der Stadt Köln für ihr Programm gefördert wurden. Ausdrücklich sind 
auch Nichtmitglieder der KLUBKOMM antragsberechtigt. Weitere Informationen sowie 
die Antragsformulare können unter der Mailadresse andreas.fueser@stadt-koeln.de 
angefordert werden.  
 
Stadt Köln  
Dezernat der Oberbürgermeisterin 
Stabsstelle Medien und Internetwirtschaft 
Herrn Andreas Füser 
Stadthaus Deutz - Westgebäude 
Willy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln

Mitteilung Ausschuss

5927 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
OB/OB/8 
 
Vorlagen-Nummer 01.06.2018 
 1184/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Wirtschaftsausschuss 14.06.2018 
Ausschuss Kunst und Kultur 19.06.2018 
 
Clubförderung 
2016 wurde entschieden, dass der Bereich „Clubförderung“ (Technik und Infrastruktur) von 
der Stabsstelle Medien und Internetwirtschaft (OB-8, bis 2017 III-2) federführend betreut 
werden sollte. Im Haushalt wurden hierfür 50.000,-- Euro p.a. bereitgestellt. Die Mittel aus 
2016 wurden nach 2017 übertragen.  
 
Aus diesen zur Verfügung stehenden Mittel wurden dann 2017 folgende Maßnahmen umge-
setzt: 
 
1) Förderung von Spielstätten 
Mit einer Ausschreibung wurden die Kölner Clubs und Spielstätten auf die Möglichkeit einer 
Förderung durch die Stadt Köln zur Verbesserung ihrer Technik hingewiesen. In der Anlage 1 
sind die Rahmenbedingungen für die Förderung abgebildet. 
Es wurden 10 Anträge gestellt, von denen 8 positiv beschieden werden konnten. 
(Im Falle einer Absage handelte es sich um ein privates Theaterhaus, im Fall der anderen 
Absage konnte kein ausreichendes Programmprofil nachgewiesen werden.) In allen Fällen 
wurde durch ein persönliches Gespräch die Entscheidung kommuniziert. 
8 Spielstätten wurden mit Zuwendungen in Höhe von je 3.000 - 7.000 Euro bedacht, die Ent-
scheidung über die Größenordnung wurde auf Grund der beantragten Summe nach Bera-
tung durch 41 (Referat für Popkultur und Filmkultur) unter Einbeziehung des Klubkomm e.V. 
getroffen. Das Ergebnis wurde durchweg positiv wahrgenommen.  
Folgende Clubs (in alphabetischer Listung) wurden gefördert, die Förderung bezog sich teil-
weise auf technische und teilweise auf Schallschutz-Verbesserungen: 
 
CBE - Club Bahnhof Ehrenfeld (Bartholomäus Schink Str / Ehrenfeld) 
Frieda (Belgisches Viertel)  
Gewölbe  (Hans Böckler Platz) 
Gloria Theater (Apostelnstr /Innenstadt) 
Heinz Gaul (Vogelsanger Str) 
Kunstwerk Köln (Mülheim) 
Museum  (Zülpicher Platz / Kwartier Latäng) 
MTC (Luxemburger Straße / Kwartier Latäng) 
 
 
 
2) Verbesserung der Kommunikation und Vernetzung der Kölner Clubs (Klubkomm)

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Der Verband Klubkomm e.V, in dem mittlerweile ca. 100 Clubs, Spielstätten und Veranstalter 
Mitglied sind, hat eine Zuwendung zur Verbesserung der Webseite und einer App-
Entwicklung bekommen. Diese Unterstützung dient der besseren Vernetzung der Kölner 
Spielstätten und der Veranstalter untereinander sowie einem besseren Marketing der Pro-
gramme der Clubs und damit einem Angebot für Touristen und interessierten Kölner und 
Kölnerinnen. Für die Breite des Angebotes wird es einen öffentlich zugänglichen und einen 
internen, passwortgeschützten Bereich geben. 
Die Webseite und die App befinden sich momentan in der Realisierungsphase 
(siehe Anlage 2 – Kurzform der Ergebnisse). 
 
 
3) Konzeption eines Fördermodells zur kreativwirtschaftlichen Arbeit von Musikspiel-
stätten in der Stadt Köln 
Nach dem Beispiel des Hamburger Modells „Live Music Account“ wurde durch den Klub-
komm e.V. untersucht, wie eine konkrete Unterstützung in Köln für ein anspruchsvolles, aber 
auch Kölner Nachwuchsbands berücksichtigendes Programm der einzelne Clubs umgesetzt 
werden könnte. Das Hamburger Modell, sich hierbei an den GEMA-Gebühren zu orientieren 
und diese, nach Prüfung vorher festgelegter Kriterien, zu erstatten, wurde als adäquate 
Maßnahme für Köln bewertet. Für diese Form der Unterstützung als Musikstadt werden in 
Hamburg 150.000 Euro p.a. zur Verfügung gestellt. Eine solche Summe müsste auch in Köln 
zur Verfügung gestellt werden, um eine breite Unterstützung in Form einer Erstattung und 
deren Organisation realisieren zu können. 
 
(siehe Anlage 3 – Kurzversion zur Konzeption eines Fördermodells).

3 
 
2018 werden die zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 50.000 Euro für die 
Förderung von Spielstätten/ Clubs verwendet. 
 
Es wurde erneut die Technikförderung für Kölner Clubs ausgeschrieben. 
(siehe Anlage 4 – Technikförderung). Diese wurde über die Presse und den Klubkomm e.V. 
kommuniziert und im Rahmen eines Workshops zu Möglichkeiten einer städtischen Förde-
rung, der jährlich in Kooperation von der Klubkomm in Kooperation mit dem Kulturamt durch-
geführt wird, von der Stabsstelle vorgestellt.  
Anträge konnten bis 30.04.2018 eingereicht werden, es erfolgten 25 Beratungen (per Mail 
oder telefonisch). 
Darauf folgend wurden  17 Anträge mit einem Antragsvolumen von insgesamt knapp 80.000 
Euro gestellt. Alle Anträge belaufen sich auf Verbesserungen der Technikausstattung sowie 
auf Schallschutzmaßnahmen. Nach Beratung und Abstimmung mit dem Referat für Popkultur 
und Filmkultur unter Einbeziehung des Klubkomm e.V. wurden Förderungen zwischen 1.200 
und 7.000 Euro in Höhe von insgesamt 50.000 Euro zugesagt. Ein Antrag musste abgelehnt 
werden, da er nicht den Förderbedingungen entsprach. 
 
Die Summen variieren auf Grund der Antragshöhe sowie der Frage, ob eine Spielstätte erst-
malig gefördert wird oder schon eine Förderung in 2017 erhalten hat. 
Alle Anträge wurden kommuniziert und es gab nur positive Rückmeldungen. 
 
Folgende Spielstätten werden in 2018 gefördert (in alphabetischer Reihenfolge): 
 
Acephale (Luxemburger Str / Kwartier Latäng) 
Bumann und Sohn (Bartholomäus Schink Str / Ehrenfeld) 
CBE - Club Bahnhof Ehrenfeld (Bartholomäus Schink Str / Ehrenfeld) 
Gewölbe (Hans Böckler Platz) 
Gloria Theater (Apostelnstr) 
Groove Club (Frankfurter Str. / Porz) 
Hängende Gärten (Kepplerstr / Ehrenfeld) 
Kulturcafe Lichtung (Ubierring / Südstadt) 
MTC (Zülpicher Str / Kwartier Latäng) 
Museum  (Zülpicher Platz / Kwartier Latäng) 
Odonien (Hornstr.) 
Reineke Fuchs (Aachener Str. /Innenstadt) 
Sonic Ballroom (Oskar Jäger Str./ Ehrenfeld) 
Subway (Aachener Str. / Innenstadt) 
Tsunami Club (Im Ferkulum / Südstadt) 
Veedels Club (Luxemburger Str / Kwartier Latäng) 
Weltempfänger (Venloer Str. / Ehrenfeld) 
 
 
 
Gez. OB Reker

Beratungsverlauf (2)

14.06.2018 Wirtschaftsausschuss
TOP 14.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.06.2018 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 8.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1184/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
04.06.2018
Erstellt
12.04.2018 13:04