1184/2018
Clubförderung
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Anlage 2) Konzept Clubfibel_Kurzfassung_final
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Kurzfassung Konzeptpapier: Ausbau der Klubkomm-Website samt Launch einer Termin-App Grundsätzliche Definition und Ziele des Projekts Zur Stärkung und besseren Vernetzung der Kölner Clubszene soll der mediale Austausch optimiert werden. Im Mittelpunkt steht der Austausch gemeinsamen Wissens und die Bereitstellung branchennaher Fakten. In erster Linie verfolgt das Projekt das Ziel der Existenzsicherung der kulturell geprägten Clubs und ihrer Gesamtstruktur in Köln. Ob hierbei in erster Linie die Vernetzung untereinander oder der Ausbau der PR zielführend ist oder aber eine Mischung dieser Inhalte gehört mit zur grundsätzlichen Fragestellung und damit Untersuchung dieses Projekts. Konkrete Ziele: - Vernetzung der Kölner Clubs und Veranstalter stärken - Mehr Service für Mitglieder und Nichtmitglieder bieten - Öffentlichkeit ausbauen, auch in Richtung Verwaltung und Politik vor dem Hintergrund der Selbstdarstellung: „Wer wir sind!“ - Umsetzung von innerhalb der Klubkomm erarbeiteten Handlungsempfehlungen - Klubkomm attraktiver gestalten und damit den Kreis der Mitglieder erweitern Als Vorbild zur inhaltlichen wie formalen Umsetzung diente zunächst grundsätzlich die „Clubfibel“ des Klubkombinats Hamburg, ein erfolgreiches Kompendium für Neueinsteiger und Leitfaden für Betreiber, Veranstalter und Interessierte sowie Behörden mit einem umfassenden Einblick in die Arbeit der Branche. Die daraus abgeleiteten Ideen und Ziele der Klubkomm lassen sich in drei Bereiche gliedern: a. Wissenstransfer innerhalb der Clubszene Info-Sammlung und Abbildung von allgemeinem wie speziellem Know-how der Kölner Szene, sinnvollerweise als interaktive Plattform. Möglich ist die Darstellung dieser Inhalte auch in Form von moderierten Foren in einer Art Servicebereich, der auch als akute Online-Hilfe bei Problemen dienen kann – entweder durch eine Community oder einen Kontakt zu speziellen Ansprechpartnern bei bestimmten Themen. Mögliche Rezipienten neben den Mitgliedern wären hier die Branche an sich sowie interessiertes Business, das erst zukünftig in Richtung Spielstätten- oder Veranstaltungsbetrieb denkt. Teile der angedachten Inhalte hätten Potenzial, weit über die Stadtgrenze hinaus anwendbar zu sein, sofern sie nicht speziell stadtpolitische Relevanz besitzen. Die hier entstehende Community sollte exklusiv den Mitgliedern vorbehalten sein – nicht zuletzt auch als Argument für eine Mitgliedschaft in der Klubkomm. Allgemeine Informationen hingegen stehen selbstverständlich auch Nichtmitgliedern zur Verfügung. Die Überlegungen zur Herstellung eines klassischen Print-Produkts haben wir vorstandsintern schnell ausgeklammert, da ein solches lediglich mit kontinuierlicher Aktualisierung nutzbar wäre. b. Online-System für Clubtermine Eine Vorstellung der Mitgliedsbetriebe in Form von Porträts, Storys, Interviews mitsamt eines Links bzw. einer Unterseiten mit Terminen der Clubs, sowie insgesamt eine Terminübersicht mit Monatshighlights und Tagestipps. Bei dieser Überlegung bilden sowohl die Konsumenten (also Kunden der Klubkomm-Mitglieder) als auch ihre potenziellen Geschäftspartner die anvisierte Zielgruppe: Zur Stärkung der Mitgliederaktivitäten erscheint eine gemeinsame Vorstellung der in der Klubkomm vereinten Betriebe und ihrer Veranstaltungstermine unmittelbar sinnvoll bzw. unverzichtbar. Auch hinsichtlich der Imagepflege der gesamten Szene ist die Selbstdarstellung ein wünschenswerter Schritt – auch, um in Richtung Politik und Verwaltung optimiert handeln zu können. Eine solche Darstellung der Klubkomm- Mitglieder und ihrer Betriebe sowie ihres kulturellen Engagements wäre in gebündelter Form auch ein unverzichtbares Werkzeug hinsichtlich der Stärkung einer über die Stadtgrenze hinaus gehenden Öffentlichkeitsarbeit. c. Ausweitung oder Neuaufbau einer Art „Kölnkontakter“ Sammlung von Adressen und Ansprechpartnern szenerelevanter Branchenbetriebe in Köln, auch über die Klubkomm-Mitglieder hinaus, inkl. einer Kurzdefinition des Betriebs. Hintergrund der Überlegung ist auch hier die Vernetzungsmöglichkeit durch eine Community sowie der Austausch von Erfahrungen. Auch sinnvoll zur Umsetzung von existenten oder neuen Handlungsempfehlungen durch eine Community mit Einbindung der Politik/Behörden, evtl. auch ein aktuelles „schwarzes Brett“ mit akuten Problemen und einem allg. Nachschlagewerk „Club-Know-how A bis Z“ – übertragen auf branchennahe Businessformen. Sowohl Mitglieder als auch branchennahe Kölner Unternehmer (bzw. solche aus dem Umland) sollten sich hier auf einer gemeinsamen Plattform wiederfinden und vernetzen können. Nicht zuletzt auch Konsumenten oder Verwaltung auf der Suche nach bestimmten Anbietern sind hier die Zielgruppe. Wie unter Idee a) bliebe hier zu prüfen, ob ein Teil der Community öffentlich, ein weiterführender Teil evtl. passwortgeschützt zur Verfügung gestellt werden sollte. Die Veröffentlichung sowohl als Website-Inhalt als auch in einer App ist hier denkbar. Der vom Kulturamt der Stadt Köln geförderte und seitens des Vereins PopkulturKöln schon seit langem existente und in unterschiedlichen Gewichtungen gepflegte „Kölnkontakter“ könnte hier als Vorbild bzw. noch eher als Kooperationspartner dienen. Fazit der Grundkonzeption: Eine Zusammenfassung der ersten drei Ideen erscheint als sinnvollste Maßnahme in naher Zukunft. Daraus leitet die Klubkomm den vorläufigen Plan einer Komplettüberarbeitung, Programmierung und Neukonzeption der Klubkomm-Website ab – inklusive einer mobilen Version sowie Übertragung der Inhalte auf eine umfassende App nach dem Hamburger Vorbild „Clubplan“. Die wichtigsten Inhalte: - Open-Source-Service-Teil mit Community und Online-Beratung/Fachwissen, teilweise in öffentlichen, teilweise in passwortgeschütztem MG-Bereich - red. Aufarbeitung und Vorstellung der Kölner Club- und Veranstalterszene. „News & Stories“ aus MG-Szene: „Das sind wir“, auch an Öffentlichkeit und Politik gerichtet mit dem Ziel, Qualitätsanspruch zu unterstreichen - Terminplattform (entweder als Verlinkung zu Clubseiten oder als Eingabemöglichkeit für Veranstalter oder in Verknüpfung mit bereits existenter Terminplattform) - inkl. Kontaktplattform mit interaktiver Vernetzungsmöglichkeit – mit dem Hintergrund, die Vernetzung zu anderen Businessformen (Labels, Agenturen, Equipment, Bands & Künstler etc.) auszubauen - evtl. Idee zu einer Börse für Rest- und Tauschkarten Analyse verwandter Websites und Mitgliederbefragung Durch Analyse der Angebote der Mitstreiter in Hamburg und Berlin haben wir festgestellt, dass die Hamburger Online-Lösung des „Clubplans“ mit seinen diversen Tools rundum vorbildlich gelöst ist. Lediglich der Zugang zu Szene-„Know-how“ ist beim Clubkombinat Hamburg e.V. durch eine Online-Version der „Clubfibel“ gegeben, von der wir als Klubkomm in dieser Form Abstand nehmen möchten. An dieser Stelle kämen hinsichtlich des Downloadbereichs für Köln eher die Inhalte des Berliner Vorbilds des Clubcommission e.V. in Frage. In einer Mitgliederbefragung haben wir zusammengetragen, welche der geplanten Inhalte und Umsetzungsformen den Mitgliedern der Klubkomm am ehesten einen sinnvollen Mehrwert liefern würden. Insgesamt acht teilnehmende Mitglieder bildeten dabei einen repräsentativen Querschnitt durch die verschiedenen Tätigkeitsfelder der Mitgliedsbetriebe. Die Befragungsergebnisse zu den einzelnen Inhaltspunkten lassen sich folgendermaßen zusammenfassen: 1) Wissenstransfer: Der von den meisten Mitgliedern mit viel Euphorie begrüßte und damit wichtigste Punkt des Konzepts, an dem lokales Wissen zusammenfinden muss, wie z. B. Ansprechpartner bei der Klubkomm, unter Kollegen und bspw. in der Stadtverwaltung ist ein Online-Tool, bei dem sich Mitglieder bei bestimmten Problemen einklinken und unter verschiedenen Themen Beratung und Erfahrung finden können. Gewünscht ist den oft herrschenden Wissensnotstand zu beheben – ob in Community-Form oder als beständiges Wiki bleibt hinsichtlich der Umsetzbarkeit zu prüfen. Am ehesten kristallisiert sich heraus, dass das gemeinsame spezifische Wissen der Kölner Szene durch redaktionelle Moderation bzw. entsprechende Sortierung zusammengetragen werden sollte. Für grundsätzliches Allgemeinwissen der Branche ließe sich auch auf die Inhalte der Clubcommission Berlin und Clubkombinat Hamburg zurückgreifen. 2) Redaktionelle Vorstellung der Mitglieder und News-Blog: Auch dieser Punkt wird als möglicher Bestandteil einer Klubkomm-Website vorwiegend positiv begrüßt, auch als notwendiges Pendant zu geläufigen Netzangeboten oder einer z. T. kostenpflichtigen Plattform wie bei KölnTourismus. Als Ergänzung zu den statischen Inhalten wäre die Dynamik eines Blogs wünschenswert, um die Website entsprechend mit Leben zu füllen. Darüber, dass dieser Punkt mit den möglichen Ressourcen dahinter steht und fällt, sind sich die befragten Mitglieder einig. Der Wunsch geht von der mitgliedereigenen Kurzdarstellung über einen kleinen redaktionellen Text bis hin zu der Idee, hier auch weiter in die Tiefe zu gehen. Im Kern bleibt der Gedanke, dass die Selbstdarstellung auch in Richtung Verwaltung und Politik wichtig ist. 3) Gemeinsame Terminplattform inkl. Verknüpfung mit mobiler App: Die Idee findet – im besten Fall auch in Form einer mobilen App – im Großen und Ganzen Zuspruch, nur zum Teil schwingen Bedenken hinsichtlich einer sinnvollen Machbarkeit und Umsetzung mit. Eher gibt es eine ausdrückliche Befürwortung, um eine Gesamtübersicht für Kölner Termine zu schaffen und damit eine Alternative zu den selektiven Anbietern. Schnell findet bei Kennern das Hamburger Vorbild „Clubplan“ lobend Erwähnung aufgrund der hohen Qualität der App und des möglichen Mehrwerts sowohl für die Clubs als auch für die Klubkomm als stichhaltiges Argument für eine Mitgliedschaft. Die Adaption einer – wie in Hamburg – funktionierenden und etablierten Softwarelösung würde für das Gros der Klubkomm-Mitglieder deutliche Vorteile mit sich bringen, wie wir nach interner Prüfung feststellen konnten. So empfehlenswert eine Übernahme der erprobten Software „Clubplan Hamburg“ für die Kölner Szene ist, so deutlich wird in den Gesprächen auch die Notwendigkeit des Marketings einer solchen Plattform nach ihrer Einführung. 4) Kontaktplattform mit anderen Businessformen: Bei allen befragten Mitgliedern stellt sich heraus, dass es diverse Bedarfe gibt, sich mit anderen Agenturen, Zulieferern und Anbietern für und aus der Musikwirtschaft zu verknüpfen, auch wenn diese Kontakte in etablierten Betrieben vielfach bereits bestehen. Oft entsteht die Motivation zur Vernetzung in erster Linie aus einem Bedarf, der zum Teil auch mit dem ersten Konzeptionspunkt „Wissenstransfer“ stark verwandt ist, also als eine Art Nachschlagewerk für Problemlösungen. Der Unterschied läge darin, dass es sich hier in erster Linie um Adresssammlungen von Dienstleistern und Subunternehmern handeln würde und nicht um Faktenaufzählungen zum Thema. 5) Börse für Rest- und Tauschkarten/Verknüpfung zu Ticketing-Plattform: Aufgrund einer möglicherweise entstehenden Konkurrenzsituation, drohender technischer Schwierigkeiten und eventueller Nähe zum Schwarzmarkt wird das Thema Ticketing im Grunde abgelehnt. Die Mitglieder wünschen sich durch die Reihe, dass die Klubkomm sich auf ihre Kernthemen konzentrieren solle. Lediglich eine Verlinkung von den Terminen zu den auch vom Veranstalter selbst eingerichteten Ticketing-Plattformen wird als empfehlenswert eingestuft und wäre für eine solche App auch notwendig. Fazit und Empfehlung Grundsätzlich begrüßen die Mitglieder der Klubkomm die geplanten Konzept-Ideen und empfehlen, sich dabei gezielt auf das Wesentliche zu konzentrieren, um damit einen Mehrwert für die Clubszene allgemein, die Mitglieder und die Klubkomm selbst zu schaffen. Dabei dominiert der Wunsch nach einem qualitativ hochwertigen Wissenstransfer als Einstieg in einen aktiven Informationsaustausch. Diese neuen Inhalte werden selbstverständlich web- und mobiltauglich erwartet – im Bestfall mit Einführung einer öffentlich nutzbaren App. Das Ziel, damit die Vernetzung unter den Mitgliedern und die Kommunikation miteinander auszubauen, steht hierbei an erster Stelle, gleich gefolgt von der Möglichkeit, damit ebenso eine gute Kommunikationsbasis im Auftritt nach außen aufzubauen, um den Musikstandort Köln zu stärken. So sollte die neue Website auf den ersten Blick die Vielzahl und Wichtigkeit der Klubkomm und ihrer Mitglieder darstellen – vor allem in Richtung Politik und Neumitglieder. Ein Auftritt als starker, hochqualitativer Verband wäre dann gegeben, wenn die Klubkomm-Website entsprechend dynamisch auftritt, was nur durch ständige Pflege und aktuelle Themenerneuerung möglich ist – gerade auch in politischer und verwaltungstechnischer Hinsicht. Hier sollte ebenfalls das Ziel der Schaffung von „Awareness“ vor Augen sein – durch Inhalte, die evtl. sogar auch für externe Verbände und Institutionen interessant sind. Das wiederum unterstützt auch die verbandsinterne Zielsetzung zur Erweiterung des Marketings gegenüber Kunden und der Öffentlichkeit. Somit gilt grundsätzlich, mit der Umsetzung der angestrebten Online-Maßnahmen und ihrer inhaltlichen Aufarbeitung, eine hohe Spürbarkeit der strukturellen Verbands- Förderung unter den bisherigen Mitgliedern zu erzeugen. Ebenso zielführend ist es, mit den Maßnahmen die Attraktivität der Klubkomm und dadurch nicht zuletzt den Kreis der Mitglieder zu erhöhen. Die Ergebnisse der Befragung zeugen zum einen von einer hohen Bereitschaft zur Zusammenarbeit und verdeutlichen ebenso, dass der Bedarf nach Austausch zu branchenspezifischen Problemen in Form interaktiven Wissenstransfers immens ist. Ebenso attraktiv erscheint insgesamt die Darstellung der Szene und ihrer Akteure in einem redaktionell gestalteten Blog als auch eine gemeinsame Veröffentlichung ihrer Kulturevents als mobile App – zum einen, um den Zuspruch hinsichtlich der Besucherzahlen zu erhöhen, zum anderen, um das öffentliche Bild der Branche in Richtung Politik, Ämter und Verwaltung entsprechend positiv darzustellen. Davon abgeleitet sehen wir die Umsetzung der folgenden Punkte in naher Zukunft als notwendig zur Stärkung der Szene sowie Verbandsstruktur: Kurzfristig: - Ausbau und Neuausrichtung der Klubkomm-Website - Inbetriebnahme einer terminbasierten Klubkomm-App durch Einsatz der Vorbilds- Software Clubplan inkl. Darstellung der Mitgliedsbetriebe in Porträtform mit betriebseigenem Material und Texten - Einrichtung einer Plattform „Wissenstransfer“ auf der Website, detaillierte Ausarbeitung der Form und Arbeitsweise - Erarbeitung und Umsetzung von Bewerbungs- und Marketingmaßnahmen Mittelfristig: - Fortlaufende Aktualisierungsmaßnahmen durch a) sukzessive Erweiterung der Inhalte und Themen im Wissenstransfer, b) Erweiterung und Auffrischung der Mitgliederportraits im Zusammenspiel mit periodisch auftretenden Blogbeiträgen und c) redaktionelle Aufarbeitung von Termintipps im Zusammenspiel mit der Facebook- Seite der Klubkomm, um Traffic der KK-Website dynamisch zu aktivieren Langfristig: - Ausbau des Wissenstransfers zu einer Community, kontinuierlicher Aufbau ausführlicherer Inhalte Insgesamt sehen wir in der Umsetzung der kurzfristigen Punkte in unmittelbarer Zukunft des Jahres 2018 und der anschließenden Arbeit an den mittelfristigen Zielen in diesen Maßnahmen den derzeit sinnvollsten und zudem dringenden Weg zur strukturellen Stärkung der in Köln ansässigen und kulturell ausgerichteten Veranstalter und Spielstätten und somit der Klubkomm-Mitglieder und ihrer Betriebe.
Anlage 3) Kurzversion Förderkonzept
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Unterstützung der kreativwirtschaftlichen Arbeit von Musikspielstätten in der Stadt Köln Konzeption eines Fördermodells Kurzversion Ausgangslage Im vorliegenden Konzeptpapier wird dargestellt, wie die kreativwirtschaftliche Arbeit von Musikspielstätten in Köln anhand eines neuen Förder modells strukturell unterstützt werden kann. Dieses innovative Kulturfördermodell erkennt dabei die wertvolle kreativwirtschaftliche Arbeit der lokalen Spielstätten an und sorgt dafür, dass ihre Angebote auch in Zukunft zu einer Bereicherung des kulturellen Angebotes in der Musikstadt Köln beitragen. Den Umfang und die Relevanz der popkulturellen Ange bote hat die erste Studie zur Kölner Club- und Veranstalterszene (Klubkomm, 2016) eindrucksvoll un terstrichen. Allein in Köln ziehen Musik- veranstaltungen innerhalb eines Jahres rund vier Mi llionen Besucher an. Das beträchtliche Interesse seitens des Publikums kann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Bereitstellung künstlerisch hochwertiger Angebote für die Spielstättenbetreiber nicht selten ein hohes finanzielles Risiko darstellt. Der wirtschaftliche Druck auf privatwirtschaftlich betriebene, kleine Spielstätten mit einer Kapazität von bis zu 1000 Personen ist in der Musikwirtschaft sstudie (Seifert et al., 2015) und in weiteren detaillierteren Auswertungen des Bundesverbandes Li veKomm eindeutig belegt worden: Ohne Subventionen sind die sogenannten „grass roots musi c clubs“ nicht überlebensfähig, da sie in ihrer Kosten-/Erlösstruktur im Grenzkostenbereich arbeite n. Jede zusätzliche Kostensteigerung für die Spielstätten unmittelbar in die Verlustzone. Die Stadt Hamburg hat bereits vor zehn Jahren die N otwendigkeit erkannt, dem umfangreichen musikalischen Angebot der Freien Szene aus kulturpolitischer Perspektive größere Aufmerksamkeit zu widmen. Das daraufhin ins Leben gerufene Fördermode ll „Live Concert Account“ stellt jährlich insgesamt 150.000 Euro zur Verfügung, um die kreativwirtschaftliche Arbeit der Spielstätten finanziell zu unterstützen. Besonders aufgrund seiner Transpar enz genießt das Hamburger Modell in der dortigen Musikszene einen ausgesprochen guten Ruf. Als Basis für die Unterstützung der Spielstätten dienen die GEMA-Abrechnungen für Livemusik-Veransta ltungen, welche eine objektive und nachvollziehbare Bemessungsgrundlage darstellen. Im Folgenden werden die Bedingungen für die Konzeption eines vergleichbaren Fördermodells für die Stadt Köln dargelegt. Neben der Darstellung der för derfähigen Programminhalte werden sowohl die Antragsberechtigten definiert als auch Wege der Antragstellung und -abwicklung skizziert. Konzeption des Fördermodells Das Fördermodell soll insbesondere die Livemusik-Angebote in Köln finanziell unterstützen. Darunter fallen sämtliche Darbietungen, deren wesentlicher Inhalt in der Aufführung von Musik durch lebende Personen auf einer Bühne besteht, wie beispielsweise Bands oder künstlerische DJs, die eigene Musik spielen oder kreieren. Als Berechnungsgrundlage für die finanzielle Unterstützung der Spielstätten dienen, wie auch im oben beschriebenen Hamburger Modell, die gezahlten GEMA- Urheberrechtsvergütungen für die durchgeführten Veranstaltungen. Da die Förderung vo n Livemusik den Kern des vorgeschlagenen Fördermodells darstellt, sind nur folgende GEMA-Tar ife förderfähig: Livemusik: Tarife U-K und U-V Künstlerische DJs: Tarife M-CD und M-V Erstattungsfähig sind sämtliche an die GEMA entrich teten Beträge; stets unter Berücksichtigung etwaiger Nachlässe. Nicht erstattet werden Kosten, die unabhängig vom gängigen GEMA-Tarif anfallen können, wie beispielsweise Schadensersatzforderunge n wegen nicht ordnungsgemäßer Anmeldung der Veranstaltung. Ist die Spielstätte vorsteuerabzugsberechtigt, wird der Nettobetrag, andernfalls der Bruttobetrag vergütet. Antragsberechtigte Antragsteller haben zunächst nachzuweisen, innerhal b des entsprechenden Kalenderjahres mindestens 24 Livemusik-Veranstaltungen mit live sp ielenden Bands oder künstlerischen DJs in Köln durchgeführt zu haben. Die genutzten Veranstaltungs flächen sollen eine Größe von 500qm nicht überschreiten; die Besucherkapazität ist auf maximal 1000 Personen pro Veranstaltung zu begrenzen. Abweichend davon sind zudem Spielstätten mit wenige r als 24 Livemusik-Veranstaltungen im Jahr förderfähig, wenn sie dem Segment der Kleinstkonzerte zuzuordnen sind. Hierunter fallen Livemusik- Angebote, deren Besucherkapazität maximal 100 Perso nen beträgt und deren Eintrittspreis an der Abendkasse einen Betrag von 10 Euro nicht übersteigt. Diese Ausnahme dient insbesondere dazu, der Förderung des künstlerischen Nachwuchses gesondert Rechnung tragen. Grundsätzlich von der Berechtigung zur Antragstellu ng ausgeschlossen sind Spielstätten, die bereits eine institutionelle Förderung im Bereich Musik erh alten bzw. deren gesamtes Fördervolumen mehr als 10 Prozent des jährlichen Umsatzes beträgt. Antragsunterlagen und -abwicklung Die Anträge für die Erstattung der GEMA-Urheberrech tsvergütungen sind jährlich zu einem festzulegenden Stichtag einzureichen. Innerhalb des Antrags sind sämtliche relevanten Informationen zur Spielstätte, wie etwa Größe und Kapazität sowie Gesamtumfang der geleisteten GEMA-Zahlungen, vom Antragsteller darzulegen. Im Detail nachzuweise n ist das Livemusik-Programm im Abrechnungszeitraum, beispielsweise in Form der Monatsprogramme. Zudem sind jegliche GEMA-Rechnungen und Verträge, a us denen auch ggf. gewährte Nachlässe ersichtlich werden, sowie die Zahlungsnachweise in Kopie einzureichen. Die Anträge und alle weiteren eingereichten Unterlagen werden anschließend auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft. Anhand der zur Verfügung ste henden finanziellen Mittel für das Fördermodell wird ein Verteilungsschlüssel festgelegt und die so berechneten Förderbeträge werden an die Antragsteller ausgeschüttet. Zusammenfassung Das hier vorgestellte Fördermodell zur finanziellen Unterstützung kreativwirtschaftlicher Arbeit von Kölner Spielstätten besticht durch seine objektiv nachvollziehbare Berechnungsgrundlage anhand der gezahlten GEMA-Rechnungen für durchgeführte Livemusik-Angebote. Auch Veranstaltungen, die dem Segment der Kleinstkonzerte zuzuordnen sind und häufig vor allem dem musikalischen Nachwuchs als Sprungbrett dienen, können berücksichtigt werden. Die Transparenz und der unkomplizierte Antrags- und Abwicklungsprozess des Modells versprechen eine hohe Akzeptanz seitens der lokalen Musikszene. Um den erheblichen Umfang der Livemusik-Angebote und die daraus resultierenden GEMA-Zahlungen wirksam aufzufangen, wird empfohlen, dauerhaft eine n jährlichen Fördertopf in Höhe von 200.000 Euro im städtischen Haushalt zur Verfügung zu stellen. Durch die so gesicherte konstante finanzielle Unterstützung lokaler Spielstätten stärkt die Musikstadt Köln einen vitalen Standortfaktor für die Zukunft. Den Betreibern wird ermöglicht, auch weiterhin ein künstlerisch anspruchsvolles und umfangreiches Prog ramm anzubieten und dieses auszubauen. Zudem werden Innovationspotenzial und Entwicklungsf ähigkeit der Kölner Spielstätten im bundesweiten Vergleich maßgeblich gefördert.
Anlage 1) Technikförderung 2017
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Ausschreibung Technikförderung in Kölner Spielstätten durch die Stadt Köln Wie schon im Jahr 2015 konnte die KLUBKOMM e.V. als Verband der Kölner Clubs und Veranstalter eine unmittelbare Förderung der technischen Begebenheiten in Kölner Spielstätten durch die Stadt Köln erfolgreich anregen. Ansprechpartner für diese Förderung ist die Stabsstelle für Medien- und Internetwirtschaft, die bei der Auswahl der Förderungen vom Kulturamt beraten wird. Die mit dieser Förderung zu berücksichtigenden Spielstätten sind dadurch definiert, dass sie mit einer Kapazität von bis zu 1.000 Besucherinnen und Besuchern mit ihrem innovativen Livemusikprogramm als Kulturorte funktionieren, die eine künstlerische Entwicklung von Musikerinnen und Musikern sowie die Verbreitung von Musik und eine direkte Begegnung von Künstlern und Publikum ermöglichen. In ihrer Struktur sollen diese Clubs dadurch gekennzeichnet sein, nur zu einem geringen Anteil öffentlich gefördert zu werden – wodurch diese privatwirtschaftlichen Betriebe und ihre qualitativ hochwertigen Programmangebote oftmals mit einem hohen finanziellen Risiko verbunden sind. Diese Einordnung entspricht im Grundsatz der Definition der Initiative Musik, der Fördereinrichtung der Bundesregierung und Musikwirtschaft für Rock, Pop und Jazz in Deutschland. Die Förderung für diese Kölner Spielstätten hat zum Ziel, durch die Verbesserungen der Struktur und Technik das bestehende Programmprofil der Spielstätte zu sichern bzw. neue Entwicklungen zu ermöglichen. Dadurch soll deren Attraktivität gegenüber Künstlern und Publikum weiterhin gewährleistet sein und eine zukunftssichere Wettbewerbsfähigkeit bewahrt werden. Bestandteil der Förderung ist, dass die zu fördernden Maßnahmen im Bereich Technik und Infrastruktur mit einem Eigenanteil der Clubs von mindestens 20 % erbracht werden. Die Föderungskriterien: Die berücksichtigten Clubs und Spielstätten müssen überwiegend privatwirtschaftlich betrieben sein – sind also nicht Bürgerhäusern o. ä. Trägern zuzurechnen. Die Clubs müssen nachweislich ein eigenes Programm/Booking haben und explizit Inhalte kommunizieren. Ob diese „inhouse“ oder durch Fremdveranstalter gestaltet werden, ist zweitrangig. Die auftretenden Künstler und bedienten Musikstile müssen klar definiert sein. Allgemeine Partyprogramme rein kommerzieller Natur werden nicht berücksichtigt. Für die zu fördernden Maßnahmen im Bereich Technik/Infrastruktur muss von den Clubs ein Eigenanteil von 20 % erbracht werden. In den Anträgen zur Förderung muss dargelegt werden, wie die Verbesserungen dazu geeignet sind, das bestehende Programmprofil zu sichern oder neue Entwicklungen zu ermöglichen. Unter den Anträgen werden Clubs bevorzugt, die 2015 keine größere Technikförderung erhalten haben. Es sind aber ausdrücklich Clubs nicht ausgeschlossen, die bereits von der Stadt Köln für ihr Programm gefördert wurden. Ausdrücklich sind auch Nichtmitglieder der KLUBKOMM antragsberechtigt. Die (formlosen) Anträge können bis zum 30.04.2017 an folgende Adresse gestellt werden: Stadt Köln Dezernat für Wirtschaft und Liegenschaften Stabsstelle Medien und Internetwirtschaft Herrn Andreas Füser Stadthaus Deutz - Westgebäude Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln
Anlage 4) Technikförderung 2018
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Ausschreibung Technikförderung in Kölner Spielstätten durch die Stadt Köln 2018 wird es wie im vergangenen Jahr wieder eine unmittelbare Förderung der technischen Begebenheiten in Kölner Spielstätten durch die Stadt Köln geben. 2017 wurde diese auf Initiative des Klubkomm e.V. erfolgreich durchgeführt, daher wurde entschieden, dieses 2018 fortzuführen. Ansprechpartner für diese Förderung ist die Stabsstelle für Medien- und Internetwirtschaft im Dezernat der Oberbürgermeisterin. Bei der Auswahl wird die Stabsstelle vom Kulturamt – Referat für Film und Popkultur und dem Klubkomm e.V. beraten. Die mit dieser Förderung zu berücksichtigenden Spielstätten sind dadurch definiert, dass sie mit einer Kapazität von bis zu 1.000 Besucherinnen und Besuchern mit einem innovativen Livemusikprogramm als Kulturorte funktionieren, die die Entwicklung insbesondere von Kölner Musikerinnen und Musikern sowie die Verbreitung von Musik und eine direkte Begegnung von Künstlern und Publikum ermöglichen. In ihrer Struktur sollen diese Clubs dadurch gekennzeichnet sein, nur zu einem geringen Anteil öffentlich gefördert zu werden – wodurch diese privatwirtschaftlichen Betriebe und ihre qualitativ hochwertigen Programmangebote oftmals mit einem hohen finanziellen Risiko verbunden sind. Diese Einordnung entspricht im Grundsatz der Definition der Initiative Musik, der Fördereinrichtung der Bundesregierung und Musikwirtschaft für Rock, Pop und Jazz in Deutschland. Die Förderung für diese Kölner Spielstätten hat zum Ziel, durch die Verbesserungen der Struktur und Technik das bestehende Programmprofil der Spielstätte zu sichern bzw. neue Entwicklungen zu ermöglichen. Dadurch soll deren Attraktivität gegenüber Künstlern und Publikum weiterhin gewährleistet sein und eine zukunftssichere Wettbewerbsfähigkeit bewahrt werden. Bestandteil der Förderung ist, dass die zu fördernden Maßnahmen im Bereich Technik und Infrastruktur mit einem Eigenanteil der Clubs von mindestens 20 % erbracht werden. Die Föderungskriterien: Die berücksichtigten Clubs und Spielstätten müssen überwiegend privatwirtschaftlich betrieben sein – sind also nicht Bürgerhäusern o. ä. Trägern zuzurechnen. Die Clubs müssen nachweislich ein eigenes Programm/Booking haben und explizit Inhalte kommunizieren. Ob diese „inhouse“ oder durch Fremdveranstalter gestaltet werden, ist zweitrangig. Die auftretenden Künstler und bedienten Musikstile müssen klar definiert sein. Allgemeine Partyprogramme rein kommerzieller Natur werden nicht berücksichtigt. Für die zu fördernden Maßnahmen im Bereich Technik/Infrastruktur muss von den Clubs ein Eigenanteil von mindestens 20 % erbracht werden. Die Förderung kann bis zu einer Höhe von 80% (der Netto-Beträge) beantragt und muss bis Ende November 2018 durchgeführt und abgerechnet werden Eine Kombination mit anderen Fördermöglichkeiten (.z.B. des Bundes) ist möglich und muss im Antrag dargestellt werden. In den Anträgen zur Förderung muss dargelegt werden, wie die Verbesserungen dazu geeignet sind, das bestehende Programmprofil zu sichern oder neue Entwicklungen zu ermöglichen. Ein Antrag kann bis zum 30.04.2018 (Poststempel) eingereicht werden. Unter den Anträgen werden Clubs bevorzugt, die bisher keine größere Technikförderung erhalten haben. Es sind aber ausdrücklich Clubs nicht ausgeschlossen, die bereits von der Stadt Köln für ihr Programm gefördert wurden. Ausdrücklich sind auch Nichtmitglieder der KLUBKOMM antragsberechtigt. Weitere Informationen sowie die Antragsformulare können unter der Mailadresse andreas.fueser@stadt-koeln.de angefordert werden. Stadt Köln Dezernat der Oberbürgermeisterin Stabsstelle Medien und Internetwirtschaft Herrn Andreas Füser Stadthaus Deutz - Westgebäude Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/OB/8 Vorlagen-Nummer 01.06.2018 1184/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Wirtschaftsausschuss 14.06.2018 Ausschuss Kunst und Kultur 19.06.2018 Clubförderung 2016 wurde entschieden, dass der Bereich „Clubförderung“ (Technik und Infrastruktur) von der Stabsstelle Medien und Internetwirtschaft (OB-8, bis 2017 III-2) federführend betreut werden sollte. Im Haushalt wurden hierfür 50.000,-- Euro p.a. bereitgestellt. Die Mittel aus 2016 wurden nach 2017 übertragen. Aus diesen zur Verfügung stehenden Mittel wurden dann 2017 folgende Maßnahmen umge- setzt: 1) Förderung von Spielstätten Mit einer Ausschreibung wurden die Kölner Clubs und Spielstätten auf die Möglichkeit einer Förderung durch die Stadt Köln zur Verbesserung ihrer Technik hingewiesen. In der Anlage 1 sind die Rahmenbedingungen für die Förderung abgebildet. Es wurden 10 Anträge gestellt, von denen 8 positiv beschieden werden konnten. (Im Falle einer Absage handelte es sich um ein privates Theaterhaus, im Fall der anderen Absage konnte kein ausreichendes Programmprofil nachgewiesen werden.) In allen Fällen wurde durch ein persönliches Gespräch die Entscheidung kommuniziert. 8 Spielstätten wurden mit Zuwendungen in Höhe von je 3.000 - 7.000 Euro bedacht, die Ent- scheidung über die Größenordnung wurde auf Grund der beantragten Summe nach Bera- tung durch 41 (Referat für Popkultur und Filmkultur) unter Einbeziehung des Klubkomm e.V. getroffen. Das Ergebnis wurde durchweg positiv wahrgenommen. Folgende Clubs (in alphabetischer Listung) wurden gefördert, die Förderung bezog sich teil- weise auf technische und teilweise auf Schallschutz-Verbesserungen: CBE - Club Bahnhof Ehrenfeld (Bartholomäus Schink Str / Ehrenfeld) Frieda (Belgisches Viertel) Gewölbe (Hans Böckler Platz) Gloria Theater (Apostelnstr /Innenstadt) Heinz Gaul (Vogelsanger Str) Kunstwerk Köln (Mülheim) Museum (Zülpicher Platz / Kwartier Latäng) MTC (Luxemburger Straße / Kwartier Latäng) 2) Verbesserung der Kommunikation und Vernetzung der Kölner Clubs (Klubkomm) 2 Der Verband Klubkomm e.V, in dem mittlerweile ca. 100 Clubs, Spielstätten und Veranstalter Mitglied sind, hat eine Zuwendung zur Verbesserung der Webseite und einer App- Entwicklung bekommen. Diese Unterstützung dient der besseren Vernetzung der Kölner Spielstätten und der Veranstalter untereinander sowie einem besseren Marketing der Pro- gramme der Clubs und damit einem Angebot für Touristen und interessierten Kölner und Kölnerinnen. Für die Breite des Angebotes wird es einen öffentlich zugänglichen und einen internen, passwortgeschützten Bereich geben. Die Webseite und die App befinden sich momentan in der Realisierungsphase (siehe Anlage 2 – Kurzform der Ergebnisse). 3) Konzeption eines Fördermodells zur kreativwirtschaftlichen Arbeit von Musikspiel- stätten in der Stadt Köln Nach dem Beispiel des Hamburger Modells „Live Music Account“ wurde durch den Klub- komm e.V. untersucht, wie eine konkrete Unterstützung in Köln für ein anspruchsvolles, aber auch Kölner Nachwuchsbands berücksichtigendes Programm der einzelne Clubs umgesetzt werden könnte. Das Hamburger Modell, sich hierbei an den GEMA-Gebühren zu orientieren und diese, nach Prüfung vorher festgelegter Kriterien, zu erstatten, wurde als adäquate Maßnahme für Köln bewertet. Für diese Form der Unterstützung als Musikstadt werden in Hamburg 150.000 Euro p.a. zur Verfügung gestellt. Eine solche Summe müsste auch in Köln zur Verfügung gestellt werden, um eine breite Unterstützung in Form einer Erstattung und deren Organisation realisieren zu können. (siehe Anlage 3 – Kurzversion zur Konzeption eines Fördermodells). 3 2018 werden die zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 50.000 Euro für die Förderung von Spielstätten/ Clubs verwendet. Es wurde erneut die Technikförderung für Kölner Clubs ausgeschrieben. (siehe Anlage 4 – Technikförderung). Diese wurde über die Presse und den Klubkomm e.V. kommuniziert und im Rahmen eines Workshops zu Möglichkeiten einer städtischen Förde- rung, der jährlich in Kooperation von der Klubkomm in Kooperation mit dem Kulturamt durch- geführt wird, von der Stabsstelle vorgestellt. Anträge konnten bis 30.04.2018 eingereicht werden, es erfolgten 25 Beratungen (per Mail oder telefonisch). Darauf folgend wurden 17 Anträge mit einem Antragsvolumen von insgesamt knapp 80.000 Euro gestellt. Alle Anträge belaufen sich auf Verbesserungen der Technikausstattung sowie auf Schallschutzmaßnahmen. Nach Beratung und Abstimmung mit dem Referat für Popkultur und Filmkultur unter Einbeziehung des Klubkomm e.V. wurden Förderungen zwischen 1.200 und 7.000 Euro in Höhe von insgesamt 50.000 Euro zugesagt. Ein Antrag musste abgelehnt werden, da er nicht den Förderbedingungen entsprach. Die Summen variieren auf Grund der Antragshöhe sowie der Frage, ob eine Spielstätte erst- malig gefördert wird oder schon eine Förderung in 2017 erhalten hat. Alle Anträge wurden kommuniziert und es gab nur positive Rückmeldungen. Folgende Spielstätten werden in 2018 gefördert (in alphabetischer Reihenfolge): Acephale (Luxemburger Str / Kwartier Latäng) Bumann und Sohn (Bartholomäus Schink Str / Ehrenfeld) CBE - Club Bahnhof Ehrenfeld (Bartholomäus Schink Str / Ehrenfeld) Gewölbe (Hans Böckler Platz) Gloria Theater (Apostelnstr) Groove Club (Frankfurter Str. / Porz) Hängende Gärten (Kepplerstr / Ehrenfeld) Kulturcafe Lichtung (Ubierring / Südstadt) MTC (Zülpicher Str / Kwartier Latäng) Museum (Zülpicher Platz / Kwartier Latäng) Odonien (Hornstr.) Reineke Fuchs (Aachener Str. /Innenstadt) Sonic Ballroom (Oskar Jäger Str./ Ehrenfeld) Subway (Aachener Str. / Innenstadt) Tsunami Club (Im Ferkulum / Südstadt) Veedels Club (Luxemburger Str / Kwartier Latäng) Weltempfänger (Venloer Str. / Ehrenfeld) Gez. OB Reker
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1184/2018
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 04.06.2018
- Erstellt
- 12.04.2018 13:04