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1553/2020

Auswirkungen der Steuerschätzung aus Mai 2020 auf den Haushalt der Stadt Köln

Mitteilung Ausschuss 08.06.2020

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 15.06.2020, TOP 2.5

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

8432 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/202/5 
 
Vorlagen-Nummer 08.06.2020 
 1553/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 15.06.2020 
 
Auswirkungen der Steuerschätzung aus Mai 2020 auf den Haushalt der Stadt Köln 
Vom 12. bis 14.Mai 2020 fand die Sitzung des Arbeitskreises Steuerschätzung statt. Zwischenzeitlich 
wurden die Ergebnisse vom Städtetag wie folgend übermittelt: 
 
Die aktuelle Steuerschätzung und ihre Grundlagen wurden in drei Schritten erstellt. Zunächst muss-
ten Annahmen über den weiteren Verlauf der Pandemie und die getroffenen Eindämmungsmaßnah-
men getroffen werden. Darauf aufbauend musste eine Prognose für die gesamtwirtschaftliche Ent-
wicklung in Deutschland erstellt werden, hierbei war auch die weltwirtschaftliche Entwicklung zu be-
rücksichtigen. Erst hierauf aufbauend konnte unter Berücksichtigung der administrativen Umsetzung 
im Veranlagungsprozess die Entwicklung bei den einzelnen Steuerarten prognostiziert werden. 
 
Bei der Prognoseerstellung sind verschiedene neuartige Herausforderungen aufgetreten, die es hieß 
zu analysieren und zu berücksichtigen. 
 Es ist relativ unklar, welche Maßnahmen wie lange zur Eindämmung des Virus getroffen wer-
den müssen. 
 Ebenso ist schwer abschätzbar, wie sich diese einzelnen Maßnahmen auf die gesamtwirt-
schaftliche Entwicklung auswirken. 
 Bei der Überleitung von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung auf die Entwicklung der Steu-
ereinnahmen sind weitaus größere Änderungen zu berücksichtigen als üblich. In den letzten 
Jahren konnte dies mit hoher Schätzgenauigkeit anhand von lange diskutierten Regeln nahe-
zu vergleichbar mit der Anwendung einer Rechenformel geschehen. Die kleinen Fehler dieser 
nahezu schematischen Vorgehensweise einschließlich der unterstellten linearen Zusammen-
hänge waren bislang vernachlässigbar. Eine unkorrigierte Anwendung der bisherigen Metho-
den erschien dem Arbeitskreis aber nicht sachgerecht, sodass hier neue Wege beschritten 
werden mussten. 
 Mit Blick auf die seitens des Bundes und der Länder bis zum Zeitpunkt der Steuerschätzung 
beschlossenen steuerlichen Maßnahmen („Corona-Maßnahmen“) handelt es sich um Rege-
lungen, die in dieser Form zum ersten Mal zum Tragen kommen. Daher ist auch hier die 
Schätzung mit besonderen Risiken verbunden. 
 
Hinweis: Die Auswirkungen des zwischenzeitlich angekündigten Konjunkturpakets des Bundes sind in 
der Steuerschätzung noch nicht berücksichtigt.

2 
 
Im Rahmen der Sitzung des Arbeitskreises Steuerschätzung wurden diese Punkte ausführlich disku-
tiert. Ihnen musste Rechnung getragen werden, obwohl – ausweislich der Presseverlautbarungen von 
Bundesfinanzminister Scholz – der Arbeitskreis mit so vielen Unwägbarkeiten zurechtkommen muss-
te, wie „noch nie in seiner 65-jährigen Geschichte“. Vor diesem Hintergrund wird der Arbeitskreis 
erstmalig Anfang September eine zusätzliche Interims-Steuerschätzung vornehmen. 
 
Die vorliegende Steuerschätzung von Mai 2020 führt für die Stadt Köln zu den nachfolgenden Ergeb-
nissen: 
 
Gewerbesteuer 
 
Für das laufende Jahr wird bundesweit mit einem Einbruch von 24,8 % gerechnet. Unter Berücksich-
tigung des Gewerbesteuer-Istaufkommens aus dem Vorjahr entspräche dies für Köln einem prognos-
tizierten Steuereinbruch gegenüber der Novemberschätzung von rund 350 Mio. EUR bzw. 324,9 Mio. 
EUR gegenüber dem für 2020 geplanten Gewerbesteueraufkommen.  
Bereits für das Folgejahr wird bundesweit mit einem Anstieg von 23,6 % gegenüber dem Vorjahr ge-
rechnet. Hintergrund dieser Entwicklung ist vorrangig die unterstellte schnelle konjunkturelle Erho-
lung. Gegenüber dem Planwert 2021 aus dem derzeitigen Doppelhaushalt 2020/2021 der Stadt Köln 
bedeutet dies dennoch eine Verschlechterung von 127,4 Mio. EUR.  
Für die Folgejahre ab 2022 wurden Steigerungsraten von 2,2 %, 3,5 % und 3,5 % prognostiziert. 
Im Vergleich zur mittelfristigen Finanzplanung sinkt das Brutto-Gewerbesteueraufkommen bis zum 
Jahr 2024 auf rund 1.434 Mio. EUR, während die mittelfristige Finanzplanung derzeit noch einen An-
satz von 1.558 Mio. EUR ausweist. 
 
Die prognostizierte Steigerung der Gewerbesteuervorauszahlungen für 2021 auf 90 % des Vorkrisen-
niveaus wird von vielen Fachleuten als eher optimistisch eingeschätzt: 
Mit der Jahressollstellung 2021 werden die Vorauszahlungen auf der Basis des letzten Vorauszah-
lungssolls 2020 angeordnet. Auch bei einer schnellen konjunkturellen Erholung führen die Verlustvor-
träge der Vergangenheit dazu, dass sich die Gewinne nicht vollumfänglich in erhöhten Gewerbesteu-
ererträgen widerspiegeln. Hier bleiben die weiteren wirtschaftlichen Entwicklungen sowie die für Sep-
tember 2020 avisierte Sondersteuerschätzung des Arbeitskreises Steuerschätzung und die Wirkun-
gen des jüngst angekündigten Konjunkturpakets abzuwarten.  
 
Im Gegensatz zu den prognostizierten Rückgängen bei der Gewerbesteuer müssen Anpassungen bei 
der Gewerbesteuerumlage vorgenommen werden. Für das laufende Haushaltsjahr entspricht dies 
bei dem vorgenannten prognostizierten Gewerbesteuerrückgang einer reduzierten Gewerbesteu-
erumlage von 23,9 Mio. EUR. 
 
Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer 
 
Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie zeigen sich bezogen auf die Einkommenssteuer 
insbesondere im Rahmen der steuerlichen Folgen der Kurzarbeit. Für den Gemeindeanteil an der 
Einkommenssteuer wird für das aktuelle Jahr ein Rückgang um 7,9 % prognostiziert, der im kom-
menden Jahr weitgehend kompensiert werden soll. Unter Berücksichtigung des Istaufkommens aus 
2019 entspricht dies in 2020 einem Wenigerertrag von rund 83,6 Mio. EUR.  
 
Für die Folgejahre wurden Steigerungsraten von 8,4 %, 5,8 %, 5,8 % und 5,5 % prognostiziert. 
Bis zum Jahr 2024 sinkt der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer gegenüber den Vergleichs-
werten aus der mittelfristigen Finanzplanung um rund 65,4 Mio. EUR p. a.

3 
 
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 
 
Die Entwicklung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer ist nicht nur von den wirtschaftlichen 
Auswirkungen der Pandemie, sondern auch von verschiedenen, teilweise befristeten Erhöhungen 
geprägt. Ausgehend von dem allgemeinen leichten Rückgang des Umsatzaufkommens in Zeiten der 
Pandemie sind Erhöhungseffekte durch die Fortführung der Flüchtlingsfinanzierung zu berücksichti-
gen. Dies bewirkt grundsätzliche Änderungen im Vergleich zur alten Steuerschätzung. Für den Ge-
meindeanteil an der Umsatzsteuer wird demnach für das aktuelle Jahr ein Rückgang um 9,1 % prog-
nostiziert. Unter Berücksichtigung des Istaufkommens aus 2019 entspricht dies in 2020 einem Weni-
gerertrag von rund 5,4 Mio. EUR.  
Für das Folgejahr wird wieder mit einer deutlichen Steigerung von 18 % gerechnet. Dies entspricht im 
Vergleich zum veranschlagten Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer einem Mehrertrag von 19,8 Mio. 
EUR.  
In den Folgejahren steigt das Aufkommen gegenüber der mittelfristigen Finanzplanung um rund 10,6 
bis 15,5 Mio. EUR p. a. 
 
Gesamtergebnis der Umsetzung der Steuerschätzung aus Mai 2020 auf den Haushalt der Stadt 
Köln 
 
Per Saldo ergeben sich aufgrund der Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung saldiert folgende Weni-
gererträge gegenüber dem Hpl. 2020/2021 inkl. Mittelfristplanung bis 2024: 
 
2020 = rd. - 390,0 Mio. EUR 
2021 = rd. - 159,3 Mio. EUR 
2022 = rd. - 180,0 Mio. EUR 
2023 = rd. - 171,7 Mio. EUR 
2024 = rd. - 165,2 Mio. EUR 
 
Die Werte der Steuerschätzung für 2020 liegen somit noch über den zu Beginn der Corona-Pandemie 
seitens der Stadt Köln skizzierten groben Abschätzungen, die in einem Mittelszenario mit 240 Mio. 
EUR bei der Gewerbesteuer und rund 90 Mio. EUR bei den sonstigen konjunkturabhängigen Steu-
ererträgen (insgesamt also rund 330 Mio. EUR) lagen. Im Betrachtungszeitraum der gesamten mittel-
fristigen Finanzplanung (2020 – 2024) sind in Summe Mindererträge von rund 1,066 Mrd. EUR nicht 
ausgeschlossen 
 
In der Vergangenheit hat sich die Gewerbesteuer in Köln jedoch nicht immer innerhalb des Bun-
destrends entwickelt. Dies lag insbesondere am Kölner Branchenmix. Ob und inwieweit auf diese 
Erfahrungswerte in der jetzigen Ausnahmesituation zurückgegriffen werden kann, ist fraglich. Die 
Verwaltung wird daher die steuerliche Aufkommensentwicklung weiter kritisch beobachten und den 
Finanzausschuss hierüber informieren. 
 
Die nächste Steuerschätzung findet voraussichtlich vom 08. bis 10. September 2020 statt.  
 
Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

15.06.2020 Finanzausschuss
TOP 2.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1553/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
08.06.2020
Erstellt
23.05.2020 13:55