3299/2018
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen u. -verpflichtungen für das Hj. 2018 gem. § 83 Abs. 1 u. § 85 Abs. 1 GO NRW i. V. m. der Haushaltssatzung 2018.
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Anlage 2_ üpl_Auszahlung_investiv
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Anlage 2 Über den Ansatz im Haushaltsjahr 2018 hinausgehende (überplanmäßige) Auszahlung für Investitionen 1. 20.000,00 EUR in Teilplan 0111 in Zeile 9 (Auszahlung für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen); Finanzstelle 0000-0111-0-0001 Grund: Die Berichterstattung in den sozialen Netzwerken sowie der Ausbau des Pressespiegels sind vorgesehen. Hierfür ist die Modernisierung der Medienausstattung erforderlich. Deckung: Wenigerauszahlungen i. H. v. 20.000,00 EUR in Teilplan 1601 in Zeile 18 (Tilgung von Darle- hen); Finanzstelle 9000-1601-0-0034 Zuständiges Fachdezernat: OB für 13 2. 23.765,73 EUR in Teilplan 1201 in Zeile 8 (Auszahlung für Baumaßnahmen); Finanzstelle 6601-1201-0-0100 Grund: Aufstellung von Bänken auf der Rolandstr., Prälat-Otto-Müller-Platz sowie Rudolfplatz im Rahmen des Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramms gem. Beschluss des Finanzaus- schusses vom 15.05.2018 (AN/0766/2018). Die konsumtiv im Rahmen des politischen Verände- rungsnachweises veranschlagten Mittel werden in der investiven Finanzrechnung bereitgestellt. Deckung: Wenigerauszahlungen i. H. v. 23.765,73 EUR in Teilplan 1301 in Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen); Finanzstelle Köln Zuständiges Fachdezernat: Dez VI für 67 3. 800,00 EUR in Teilplan 0206 in Zeile 9 (Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlage- vermögen); Finanzstelle 5701-0206-0-0001. Grund: Für die Grenzkontrollstelle muss ein Chipladegerät beschafft werden. Die für 2018 veranschlag- ten Mittel reichen nicht aus. Deckung: Wenigerauszahlungen i. H. v. 800,00 EUR in Teilplan 1401 in Zeile 09 (Auszahlung für den Er- werb von beweglichem Anlagevermögen), Finanzstelle 5704-1401-0-0001 Zuständiges Fachdezernat: Dez V für 57
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/202/5 Vorlagen-Nummer 08.11.2018 3299/2018 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 19.11.2018 Rat 22.11.2018 Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen u. -verpflichtungen für das Hj. 2018 gem. § 83 Abs. 1 u. § 85 Abs. 1 GO NRW i. V. m. der Haushaltssatzung 2018. Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 11 der Haushaltssatzung 2018 entscheidet die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis zur Höhe von 50.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition. Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die - wirtschaftlich durchlaufend sind, - der Rückzahlung von Zuweisungen dienen, - aufgrund rechtlicher Verpflichtungen oder eines Ratsbeschlusses, der nicht älter als ein Jahr ist, bereitgestellt werden müssen, - der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kun- den- Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen, - im Zusammenhang mit der zum 01.01.2015 umgesetzten Neuausrichtung der Gebäudewirt- schaft bereitgestellt werden müssen - als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovierungspro- gramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsreferat) veranschlagt sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushaltsneutral in die sachlich zustän- digen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, - wenn bereits veranschlagte Mittel aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem anderen Teilplan oder außerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitgestellt werden müssen, - die wirtschaftlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung durch die jeweilige Stiftungsrücklage erfolgt. Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für teilplanbezogenen überplanmäßigen Personalaufwand, der durch Personalminderaufwand in anderen Teilplänen gedeckt wird sowie für überplanmäßigen Bedarf für Beschaffungen beweglichen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen her- angezogen werden. Außerdem entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungs- ermächtigungen bis zur Höhe von 250.000 Euro je Maßnahme. 2 Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 14 und 15 der Haushaltssatzung entscheiden die Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszah- lungen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro je Teilplan, wenn die Deckung im Rahmen des jeweiligen Teilplans erfolgt und darüber hinaus keine Belastung der Folgejahre entsteht. Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlungen so- wie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83 u. 85 GO i. V. m. § 8 der Haushaltssatzung dem Rat zur Kenntnis zu geben. Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. Die Frak- tionen und Einzelmandatsträger werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort vorzubringen. Anlagen gez. Reker
Anlage 3_apl_Auszahlung_investiv
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Anlage 3 Auszahlungen für Investitionen für die im Haushaltsjahr 2018 keine Mittel veranschlagt sind (außerplanmäßige Auszahlungen) 1. 18.000,00 EUR in Teilplan 1401 in Zeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen); Finanzstelle: 5704-1401-0-0005 Grund: Das Naturschutzgebiet N22 „Baadenberger Senke, Stöckheimer See und Große Laache“ wurde als einer der bedeutendsten Amphibienlaichplätze festgesetzt. Die Population der Wechselschildkröte ist in den letzten Jahren dramatisch zurückgegangen. Um die Populati- on wieder zu stärken, wurden auf dem gesamten Stadtgebiet Amphibiengewässer angelegt. In der Nähe des Naturschutzgebietes wird nun eine Teichfläche geschaffen, die aufgrund der Sied- lungsnähe durch einen Zaun gesichert werden muss. Deckung: Wenigerauszahlungen i. H. v. 18.000,00 EUR in Teilplan 1401 in Zeile 9 (Beschaffung bewegli- chem Anlagevermögen); Finanzstelle: 5704-1401-0-0001 Zuständiges Fachdezernat: V für 57 2. 2.750.000,00 EUR in Teilplan 0416 in Zeile 10 (Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanla- gen); Finanzstelle: 2010-0416-0-0002 Grund: Mit Beschluss AN/1338/2017 hat der Rat beschlossen, dass die Finanzierung des Pro- jektes „Südamerikahaus“ mittels Erhöhung der Kapitalrücklage um 19 Mio. € erfolgt. Für 2018 werden für die Vorbereitung Kosten in Höhe von 2,75 Mio.€ erwartet, die der Zoo nicht aus lau- fenden Einnahmen decken kann. Die Finanzierung ist durch eine außerplanmäßige Auszahlung sicherzustellen. Der verbleibende Anteil von rd. 16,75 Mio. € wurde im Hpl.-Entwurf für 2019 berücksichtigt. Deckung: Wenigerauszahlungen i. H. v. 2.750.000,00 EUR in Teilplan 1601 in Zeile 18 (Tilgung von Dar- lehen); Finanzstelle: 9000-1601-0-0034 Zuständiges Fachdezernat: II für 20
Anlage 1_ üpl_Aufwand_konsumtiv
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Anlage 1 Über den Ansatz im Haushaltsjahr 2018 hinausgehende (überplanmäßige) Aufwendungen Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden. 1. 570.000,00 EUR in Teilplan 0108 in Zeile 15 (Transferaufwendungen) Grund: Die Zuwendungen für die Revitalisierung der Innenstadt von Porz unterliegen nach der jüngsten Mitteilung der Finanzverwaltung der Umsatzsteuer. Hieraus ergibt sich ein Mehrbedarf von 570.000 Euro. Deckung: Wenigeraufwand i. H. v. 570.000,00 EUR in Teilplan 1101 in Zeile 19 (Finanzerträge) Zuständiges Fachdezernat: Dez II für 20 2. 30.000,00 EUR in Teilplan 0111 in Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) Grund: Die Berichterstattung in den sozialen Netzwerken sowie der Ausbau des Pressespiegels sind vorgesehen. Hierfür ist die Modernisierung der Medienausstattung erforderlich. Deckung: Wenigeraufwand i. H. v. 30.000,00 EUR in Teilplan 1601 in Zeile 20 (Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen) Zuständiges Fachdezernat: Dez OB für 13 3. 44.396,16 EUR in Teilplan 0206 in Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) Grund: Die vom Verwaltungsrat Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland (CVUA) beschlossene Entgeltordnung 2018 sieht einen höheren Anteil der Stadt Köln vor als veranschlagt. Deckung: Wenigeraufwand i. H. v. 44.396,16 EUR in Teilplan 0801 in Zeile 15 (Transferaufwendungen) Zuständiges Fachdezernat: Dez II für 20 Anlage 1 4. 2.155.000,00 EUR in Teilplan 0207 in den Zeilen 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) und 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen ) Grund: Die Abführungen an die Bundeskasse für Personalausweise, Reisepässe und Auskünfte resultieren aus der Wahrnehmung unabweisbarer Pflichtaufgaben. Deckung: Mehrertrag i. H. v. 2.155.000,00 EUR in Teilplan 0207 in Zeile 4 (öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte) Zuständiges Fachdezernat: Dez I für 34 5. 90.000,00 EUR in Teilplan 0208 in den Zeilen 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) und 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) Grund: Zur Erfüllung von Pflichtaufgaben ist ein Softwareupdate, der Einsatz zusätzlicher Mitarbeiter, deren Schulung und die Bereitstellung zusätzlicher Arbeitsplätze erforderlich. Ferner musste eine Sonderreinigung der Archivräume erfolgen. Deckung: Wenigeraufwand i. H. v. 90.000,00 EUR in Teilplan 0111 in Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) Zuständiges Fachdezernat: Dez I für 34 6. 20.000,00 EUR in Teilplan 0405 in Zeile 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) Grund: Die bisher unter zentrales Sonderausstellungsbudget veranschlagten Mittel müssen in den Teilplan des Museums für Angewandte Kunst umgeschichtet werden. Schausammlung „Kunst und Design im Dialog“ Deckung: Wenigeraufwand i. H. v. 20.000,00 EUR in Teilplan 0401 in Zeile 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) Zuständiges Fachdezernat: Dez VII für 4514 Anlage 1 7. 20.000,00 EUR in Teilplan 0405 in Zeile 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) Grund: Die bisher unter zentrales Sonderausstellungsbudget veranschlagten Mittel müssen in den Teilplan des Museums für Angewandte Kunst umgeschichtet werden. Sonderausstellung „Elisabeth Brockmann“ Deckung: Wenigeraufwand i. H. v. 20.000,00 EUR in Teilplan 0401 in Zeile 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) Zuständiges Fachdezernat: Dez VII für 4514 8. 48.000,00 EUR in Teilplan 0405 in Zeile 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) Grund: Die bisher unter zentrales Sonderausstellungsbudget veranschlagten Mittel müssen in den Teilplan des Museums für Angewandte Kunst umgeschichtet werden. Sonderausstellung „alleskönner. Peter Behrens zum 150. Geburtstag“ Deckung: Wenigeraufwand i. H. v. 48.000,00 EUR in Teilplan 0401 in Zeile 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) Zuständiges Fachdezernat: Dez VII für 4514 9. 63.500,00 EUR in Teilplan 0405 in Zeile 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) Grund: Die bisher unter zentrales Sonderausstellungsbudget veranschlagten Mittel müssen in den Teilplan des Museums für Angewandte Kunst umgeschichtet werden. Sonderausstellung „Andy Warhol – Pop goes Art“ Deckung: Wenigeraufwand i. H. v. 63.500,00 EUR in Teilplan 0401 in Zeile 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) Zuständiges Fachdezernat: Dez VII für 4514 Anlage 1 10. 18.000,00 EUR in Teilplan 0403 in Zeile 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) Grund: Die bisher unter zentrales Sonderausstellungsbudget veranschlagten Mittel müssen in den Teilplan des Römisch-Germanischen Museums umgeschichtet werden. Sonderausstellung „Carl Steuernagel – Pionier der Kölner Stadtarchäologie“ Deckung: Wenigeraufwand i. H. v. 18.000,00 EUR in Teilplan 0401 in Zeile 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) Zuständiges Fachdezernat: Dez VII für 4512 11. 32.000,00 EUR in Teilplan 0403 in Zeile 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) Grund: Die bisher unter zentrales Sonderausstellungsbudget veranschlagten Mittel müssen in den Teilplan des Römisch-Germanischen Museums umgeschichtet werden. Sonderausstellung „BodenSchätze: Archäologie in Köln“ Deckung: Wenigeraufwand i. H. v. 32.000,00 EUR in Teilplan 0401 in Zeile 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) Zuständiges Fachdezernat: Dez VII für 4512 12. 6.852.778,00 EUR in Teilplan 0701 in Zeile 15 (Transferaufwendungen) Grund: Der Beteiligungsbeitrag nach dem Krankenhausgestaltungsgesetz NRW für das Jahr 2017 wurde nachträglich um rd. 6 Mio. Euro erhöht und ist in 2018 nachträglich zu zahlen. Der Betrag für 2018 wurde auf 13,9 Mio. Euro festgelegt und fällt um rd. 0,9 Mio. höher aus als geplant. Deckung: Wenigeraufwand i. H. v. 6.852.778,00 EUR in Teilplan 1601 in Zeile 15 (Transferaufwendungen) Zuständiges Fachdezernat: Dez II für 20
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3299/2018
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 15.11.2018
- Erstellt
- 11.10.2018 09:55