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3299/2018

Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen u. -verpflichtungen für das Hj. 2018 gem. § 83 Abs. 1 u. § 85 Abs. 1 GO NRW i. V. m. der Haushaltssatzung 2018.

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 15.11.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 22.11.2018, TOP 7.1

Anlage 2_ üpl_Auszahlung_investiv

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Ansehen

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Ansehen

Anlage 3_apl_Auszahlung_investiv

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Ansehen

Anlage 1_ üpl_Aufwand_konsumtiv

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Ansehen

Anlage 2_ üpl_Auszahlung_investiv

1783 Zeichen

Anlage 2 
 
Über den Ansatz im Haushaltsjahr 2018 hinausgehende (überplanmäßige) Auszahlung für 
Investitionen 
 
 
 
1. 20.000,00 EUR in Teilplan 0111 in Zeile 9 (Auszahlung für den Erwerb von beweglichen 
Anlagevermögen); Finanzstelle 0000-0111-0-0001  
 
Grund: Die Berichterstattung in den sozialen Netzwerken sowie der Ausbau des Pressespiegels 
sind vorgesehen. Hierfür ist die Modernisierung der Medienausstattung erforderlich. 
 
Deckung: 
Wenigerauszahlungen i. H. v. 20.000,00 EUR in Teilplan 1601 in Zeile 18 (Tilgung von Darle-
hen); Finanzstelle 9000-1601-0-0034 
 
Zuständiges Fachdezernat: OB für 13 
 
 
 
2. 23.765,73 EUR in Teilplan 1201 in Zeile 8 (Auszahlung für Baumaßnahmen); Finanzstelle 
6601-1201-0-0100  
 
Grund: Aufstellung von Bänken auf der Rolandstr., Prälat-Otto-Müller-Platz sowie Rudolfplatz 
im Rahmen des Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramms gem. Beschluss des Finanzaus-
schusses vom 15.05.2018 (AN/0766/2018). Die konsumtiv im Rahmen des politischen Verände-
rungsnachweises veranschlagten Mittel werden in der investiven Finanzrechnung bereitgestellt. 
 
Deckung: 
Wenigerauszahlungen i. H. v. 23.765,73 EUR in Teilplan 1301 in Zeile 13 (Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleistungen); Finanzstelle Köln 
 
Zuständiges Fachdezernat: Dez VI für 67 
 
 
3. 800,00 EUR in Teilplan 0206 in Zeile 9 (Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlage-
vermögen); Finanzstelle 5701-0206-0-0001. 
 
Grund:  
 
Für die Grenzkontrollstelle muss ein Chipladegerät beschafft werden. Die für 2018 veranschlag-
ten Mittel reichen nicht aus. 
 
Deckung: 
Wenigerauszahlungen i. H. v. 800,00 EUR in Teilplan 1401 in Zeile 09 (Auszahlung für den Er-
werb von beweglichem Anlagevermögen), Finanzstelle 5704-1401-0-0001 
 
Zuständiges Fachdezernat: Dez V für 57

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

3447 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/202/5 
 
Vorlagen-Nummer 08.11.2018 
 3299/2018 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 19.11.2018 
Rat 22.11.2018 
 
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten 
Mehraufwendungen, -auszahlungen u. -verpflichtungen für das Hj. 2018 gem. § 83 Abs. 1 u. § 
85 Abs. 1 GO NRW i. V. m. der Haushaltssatzung 2018. 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 11 der Haushaltssatzung 2018 entscheidet die 
Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis 
zur Höhe von 50.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition.  
Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die 
- wirtschaftlich durchlaufend sind,  
- der Rückzahlung von Zuweisungen dienen,  
- aufgrund rechtlicher Verpflichtungen oder eines Ratsbeschlusses, der nicht älter als ein Jahr 
ist, bereitgestellt werden müssen,  
- der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kun-
den- Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen,  
- im Zusammenhang mit der zum 01.01.2015 umgesetzten Neuausrichtung der Gebäudewirt-
schaft bereitgestellt werden müssen  
- als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovierungspro-
gramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsreferat) veranschlagt 
sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushaltsneutral in die sachlich zustän-
digen Teilpläne umgeschichtet werden müssen,  
- wenn bereits veranschlagte Mittel aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem 
anderen Teilplan oder außerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans 
bereitgestellt werden müssen,  
- die wirtschaftlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung 
durch die jeweilige Stiftungsrücklage erfolgt. 
 
Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für teilplanbezogenen überplanmäßigen Personalaufwand, der 
durch Personalminderaufwand in anderen Teilplänen gedeckt wird sowie für überplanmäßigen Bedarf 
für Beschaffungen beweglichen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, 
soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen her-
angezogen werden. 
 
Außerdem entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 12 der 
Haushaltssatzung der Stadt Köln über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungs-
ermächtigungen bis zur Höhe von 250.000 Euro je Maßnahme.

2 
 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 14 und 15 der Haushaltssatzung entscheiden die 
Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszah-
lungen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro je Teilplan, wenn die Deckung im Rahmen des jeweiligen 
Teilplans erfolgt und darüber hinaus keine Belastung der Folgejahre entsteht. 
 
Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlungen so-
wie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83 u. 85 GO i. V. 
m. § 8 der Haushaltssatzung dem Rat zur Kenntnis zu geben. 
 
Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. Die Frak-
tionen und Einzelmandatsträger werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort vorzubringen. 
 
 
Anlagen 
 
 
gez. Reker

Anlage 3_apl_Auszahlung_investiv

1754 Zeichen

Anlage 3 
Auszahlungen für Investitionen für die im Haushaltsjahr 2018 keine Mittel veranschlagt 
sind (außerplanmäßige Auszahlungen) 
 
 
1. 18.000,00 EUR in Teilplan 1401 in Zeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen);  
Finanzstelle: 5704-1401-0-0005 
 
Grund: Das Naturschutzgebiet N22 „Baadenberger Senke, Stöckheimer See und Große 
Laache“ wurde als einer der bedeutendsten Amphibienlaichplätze festgesetzt. Die Population 
der Wechselschildkröte ist in den letzten Jahren dramatisch zurückgegangen. Um die Populati-
on wieder zu stärken, wurden auf dem gesamten Stadtgebiet Amphibiengewässer angelegt. In 
der Nähe des Naturschutzgebietes wird nun eine Teichfläche geschaffen, die aufgrund der Sied-
lungsnähe durch einen Zaun gesichert werden muss.  
 
Deckung: 
Wenigerauszahlungen i. H. v. 18.000,00 EUR in Teilplan 1401 in Zeile 9 (Beschaffung bewegli-
chem Anlagevermögen); Finanzstelle: 5704-1401-0-0001 
 
Zuständiges Fachdezernat: V für 57 
 
 
 
2. 2.750.000,00 EUR in Teilplan 0416 in Zeile 10 (Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanla-
gen); Finanzstelle: 2010-0416-0-0002 
 
Grund:  Mit Beschluss AN/1338/2017 hat der Rat beschlossen, dass die Finanzierung des Pro-
jektes „Südamerikahaus“ mittels Erhöhung der Kapitalrücklage um 19 Mio. € erfolgt. Für 2018 
werden für die Vorbereitung Kosten in Höhe von 2,75 Mio.€ erwartet, die der Zoo nicht aus lau-
fenden Einnahmen decken kann. Die Finanzierung ist durch eine außerplanmäßige Auszahlung 
sicherzustellen. Der verbleibende Anteil von rd. 16,75 Mio. € wurde im Hpl.-Entwurf für 2019 
berücksichtigt. 
 
Deckung: 
Wenigerauszahlungen i. H. v. 2.750.000,00 EUR in Teilplan 1601 in Zeile 18 (Tilgung von Dar-
lehen); Finanzstelle: 9000-1601-0-0034 
 
Zuständiges Fachdezernat: II für 20

Anlage 1_ üpl_Aufwand_konsumtiv

6024 Zeichen

Anlage 1 
Über den Ansatz im Haushaltsjahr 2018 hinausgehende (überplanmäßige) Aufwendungen 
Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe 
auf die Finanzrechnung aus und führen zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch 
Umschichtungen gedeckt wurden. 
 
 
1. 570.000,00 EUR in Teilplan 0108 in Zeile 15 (Transferaufwendungen) 
 
Grund:  
Die Zuwendungen für die Revitalisierung der Innenstadt von Porz unterliegen nach der jüngsten 
Mitteilung der Finanzverwaltung der Umsatzsteuer. Hieraus ergibt sich ein Mehrbedarf von 
570.000 Euro. 
 
Deckung: 
Wenigeraufwand i. H. v. 570.000,00 EUR in Teilplan 1101 in Zeile 19 (Finanzerträge) 
 
Zuständiges Fachdezernat: Dez II für 20 
 
 
 
2. 30.000,00 EUR in Teilplan 0111 in Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) 
 
Grund:  
Die Berichterstattung in den sozialen Netzwerken sowie der Ausbau des Pressespiegels sind 
vorgesehen. Hierfür ist die Modernisierung der Medienausstattung erforderlich. 
 
Deckung: 
Wenigeraufwand i. H. v. 30.000,00 EUR in Teilplan 1601 in Zeile 20 (Zinsen und sonst. 
Finanzaufwendungen)  
 
Zuständiges Fachdezernat: Dez OB für 13 
 
 
 
3. 44.396,16 EUR in Teilplan 0206 in Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) 
 
Grund:  
Die vom Verwaltungsrat Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland (CVUA) 
beschlossene Entgeltordnung 2018 sieht einen höheren Anteil der Stadt Köln vor als veranschlagt.  
 
Deckung: 
Wenigeraufwand i. H. v. 44.396,16 EUR in Teilplan 0801 in Zeile 15 (Transferaufwendungen) 
 
Zuständiges Fachdezernat: Dez II für 20

Anlage 1 
 
4. 2.155.000,00 EUR in Teilplan 0207 in den Zeilen 13 (Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen) und 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen )  
 
Grund:  
Die Abführungen an die Bundeskasse für Personalausweise, Reisepässe und Auskünfte 
resultieren aus der Wahrnehmung unabweisbarer Pflichtaufgaben. 
 
Deckung: 
Mehrertrag i. H. v. 2.155.000,00 EUR in Teilplan 0207 in Zeile 4 (öffentlich-rechtliche 
Leistungsentgelte) 
 
Zuständiges Fachdezernat: Dez I für 34 
 
 
 
5. 90.000,00 EUR in Teilplan 0208 in den Zeilen 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) 
und 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) 
 
Grund:  
Zur Erfüllung von Pflichtaufgaben ist ein Softwareupdate, der Einsatz zusätzlicher Mitarbeiter, 
deren Schulung und die Bereitstellung zusätzlicher Arbeitsplätze erforderlich. Ferner musste eine 
Sonderreinigung der Archivräume erfolgen. 
 
Deckung: 
Wenigeraufwand i. H. v. 90.000,00 EUR in Teilplan 0111 in Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen) 
 
Zuständiges Fachdezernat: Dez I für 34 
 
 
 
6. 20.000,00 EUR in Teilplan 0405 in Zeile 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) 
 
Grund:  
Die bisher unter zentrales Sonderausstellungsbudget veranschlagten Mittel müssen in den Teilplan 
des Museums für Angewandte Kunst umgeschichtet werden.  
Schausammlung „Kunst und Design im Dialog“ 
 
Deckung: 
Wenigeraufwand i. H. v. 20.000,00 EUR in Teilplan 0401 in Zeile 16 (sonstige ordentliche 
Aufwendungen) 
 
Zuständiges Fachdezernat: Dez VII für 4514

Anlage 1 
 
7. 20.000,00 EUR in Teilplan 0405 in Zeile 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) 
 
Grund:  
Die bisher unter zentrales Sonderausstellungsbudget veranschlagten Mittel müssen in den Teilplan 
des Museums für Angewandte Kunst umgeschichtet werden.  
Sonderausstellung „Elisabeth Brockmann“ 
 
Deckung: 
Wenigeraufwand i. H. v. 20.000,00 EUR in Teilplan 0401 in Zeile 16 (sonstige ordentliche 
Aufwendungen) 
 
Zuständiges Fachdezernat: Dez VII für 4514 
 
 
 
8. 48.000,00 EUR in Teilplan 0405 in Zeile 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) 
 
Grund:  
Die bisher unter zentrales Sonderausstellungsbudget veranschlagten Mittel müssen in den Teilplan 
des Museums für Angewandte Kunst umgeschichtet werden. 
Sonderausstellung „alleskönner. Peter Behrens zum 150. Geburtstag“ 
 
Deckung: 
Wenigeraufwand i. H. v. 48.000,00 EUR in Teilplan 0401 in Zeile 16 (sonstige ordentliche 
Aufwendungen) 
 
Zuständiges Fachdezernat: Dez VII für 4514 
 
 
 
9. 63.500,00 EUR in Teilplan 0405  in Zeile 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) 
 
Grund:  
Die bisher unter zentrales Sonderausstellungsbudget veranschlagten Mittel müssen in den Teilplan 
des Museums für Angewandte Kunst umgeschichtet werden. 
Sonderausstellung „Andy Warhol – Pop goes Art“ 
 
Deckung: 
Wenigeraufwand i. H. v. 63.500,00 EUR in Teilplan 0401 in Zeile 16 (sonstige ordentliche 
Aufwendungen) 
 
Zuständiges Fachdezernat: Dez VII für 4514

Anlage 1 
 
10. 18.000,00 EUR in Teilplan 0403 in Zeile 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) 
 
Grund:  
Die bisher unter zentrales Sonderausstellungsbudget veranschlagten Mittel müssen in den Teilplan 
des Römisch-Germanischen Museums umgeschichtet werden. 
Sonderausstellung „Carl Steuernagel – Pionier der Kölner Stadtarchäologie“ 
 
Deckung: 
Wenigeraufwand i. H. v. 18.000,00 EUR in Teilplan 0401 in Zeile 16 (sonstige ordentliche 
Aufwendungen) 
 
Zuständiges Fachdezernat: Dez VII für 4512 
 
 
11. 32.000,00 EUR in Teilplan 0403 in Zeile 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) 
 
Grund:  
Die bisher unter zentrales Sonderausstellungsbudget veranschlagten Mittel müssen in den Teilplan 
des Römisch-Germanischen Museums umgeschichtet werden. 
Sonderausstellung „BodenSchätze: Archäologie in Köln“ 
 
Deckung: 
Wenigeraufwand i. H. v. 32.000,00 EUR in Teilplan 0401 in Zeile 16 (sonstige ordentliche 
Aufwendungen) 
 
Zuständiges Fachdezernat: Dez VII für 4512 
 
 
12. 6.852.778,00 EUR in Teilplan 0701 in Zeile 15 (Transferaufwendungen) 
 
Grund:  
Der Beteiligungsbeitrag nach dem Krankenhausgestaltungsgesetz NRW für das Jahr 2017 wurde 
nachträglich um rd. 6 Mio. Euro erhöht und ist in 2018 nachträglich zu zahlen. Der Betrag für 2018 
wurde auf 13,9 Mio. Euro festgelegt und fällt um rd. 0,9 Mio. höher aus als geplant. 
 
Deckung: 
Wenigeraufwand i. H. v. 6.852.778,00 EUR in Teilplan 1601 in Zeile 15 (Transferaufwendungen) 
 
Zuständiges Fachdezernat: Dez II für 20

Beratungsverlauf (2)

19.11.2018 Finanzausschuss
TOP 11.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
22.11.2018 Rat
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3299/2018
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
15.11.2018
Erstellt
11.10.2018 09:55