3101/2021
Spielplatz Buschgasse, Altstadt Süd, Mitteilung zum rollstuhlgerechten Spielangebot
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Mitteilung Ausschuss
2367 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/512/10 Vorlagen-Nummer 01.03.2021 3101/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 07.09.2021 Spielplatz Buschgasse, Altstadt Süd, Mitteilung zum rollstuhlgerechten Spielangebot In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses (JHA) vom 27.04.2021 wurde der oben genannten Be- schlussvorlage (0947/2021) mit der Auflage mindestens ein rollstuhlgerechtes Spielgerät zu installie- ren, ohne dadurch die Umgestaltung zeitlich wesentlich zu verzögern, zugestimmt. Mit dem Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt vom 10.06.2021, Umgestaltung Spielplatz Buschgasse in Altstadt/Süd 0947/2021, wurde die Umsetzung der Montage der neuen Spielgeräte auf dem Spielplatz beschlossen. Um der Auflage zu entsprechen, wäre eine neue Entwurfsplanung notwendig, da je nach rollstuhlge- rechtem Spielangebot neue und gegebenenfalls größere Fallräume einzuhalten sind. Das würde dazu führen, dass die Umgestaltung der vorhandenen Spielflächen in starken zeitlichen Verzug geraten. Da auf der Spielplatzfläche zurzeit ein geringes Spielangebot vorliegt, ist eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahme dringend erforderlich. Das rollstuhlrechte Spielangebot wird demnach wie in der Mit- teilung 2210/2021 an den Jugendhilfeausschuss in einem zweiten Bauabschnitt realisiert. Zurzeit wird der erste Bauabschnitt umgesetzt. Die Spielgeräte sind bestellt und die Montage wird vorbereitet. Aufgrund der weltweiten Lieferkettenprobleme weisen die Hersteller explizit auf lange Lieferzeiten hin. Bisher ist die Montage für Anfang 2022 festgesetzt. In der Zwischenzeit wird der zweite Bauabschnitt geplant. Aufgrund des vorhandenen Wasserspielangebotes und der damit ver- bundenen begrenzten Fläche, kommt nur eine inklusive Schaukelanlage in Form einer Nestschaukel in Betracht. Zusätzlich sollen an dem Wasserspielangebot Matschtische montiert werden, die von Rollstuhlfahrer*innen angefahren und bespielt werden können. Diese Spielgeräte ermöglichen vielen Kindern ein gemeinsames Spielen, unabhängig der körperlichen Einschränkung. Sobald der erste Bauabschnitt abgeschlossen ist, kann mit dem zweiten Bauabschnitt begonnen wer- den. 2 Der Jugendhilfeausschuss wird von Seiten der Kinder - und Jugendverwaltung über den Beginn der Baumaßnahme informiert. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3101/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 01.09.2021
- Erstellt
- 26.08.2021 16:48