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1066/2022

Beantwortung einer mündlichen Anfrage betreffend "Genehmigung für die Durchführung von Veranstaltungen auf den zentralen Innenstadtplätzen für das 1. Halbjahr 2022" aus der Sitzung vom 7. März 2022

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 01.04.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 04.04.2022, TOP 3.5

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1 – Verpflichtung der Händler*innen zu einer klimaneutralen Veranstaltung

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

4257 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/32/327 
 
Vorlagen-Nummer 01.04.2022 
 1066/2022 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 04.04.2022 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage betreffend "Genehmigung für die Durchführung von 
Veranstaltungen auf den zentralen Innenstadtplätzen für das 1. Halbjahr 2022" aus der Sitzung 
vom 7. März 2022 
In der Sitzung vom 7. März 2022 erkundigte sich Herr MdR Richter, was für das Kölner City Fest vom 
08.07-10.07.2022 geplant werde. Die bisherigen Vorlagen würden nicht ganz ausreichen, um zu ver-
stehen, was genau die Botschaft dieses Festes sei. Er fragt nach, wie der Anbieter und die Stadt zu-
sammen gekommen seien, ob es eine Ausschreibung gegeben habe oder eine geplant werde und ob 
es ein Müllkonzept gebe. 
 
Antwort der Verwaltung: 
Laut dem aktuell gültigen Nutzungskonzept für die zentralen Innenstadtplätze sind auf dem Neumarkt 
bis zu 15 Veranstaltungen zulässig. Nach dem letzten Beschluss des Ausschuss Allgemeine Verwal-
tung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales zu den Veranstaltungen auf den zentralen Innen-
stadtplätzen für das erste Halbjahr 2022 (Vorlage Nummer 3291/2021; Beschluss am 29.11.2021) 
erfolgten für die Volkskarnevalssitzung und die Informationsveranstaltung des Salzkammergutes eine 
Absage durch den jeweiligen Veranstaltenden. Seitdem wurde auch die Karnevalskirmes im Vorfeld 
des Straßenkarnevals abgesagt.  
 
Zwei der Verwaltung bereits vorliegende Anträge für Veranstaltungen konnten durch die frei gewor-
denen Kapazitäten in der Sitzung vom 7. März 2022 zur Genehmigung vorgelegt werden. Bei der 
Veranstaltung „1. Kölner Cityfest“ handelt es sich um einen Spezialmarkt. Diese sind nach Punkt 
5.5.1 des aktuellen Nutzungskonzeptes für die zentralen Innenstadtplätze zulässig, wenn diese in 
ihrer Gesamtprägung der Direktvermarktung dienen. Der Veranstalter ist der Verwaltung als zuverläs-
sig bekannt und richtet jährlich mehrere Veranstaltungen im Kölner Stadtgebiet (u.a. am Rheinufer) 
selbst aus oder wirkt in der Organisation größere Veranstaltungen, wie dem Weihnachtsmarkt auf 
dem Neumarkt, mit. Der Spezialmarkt dient schwerpunktmäßig der Vermarktung bzw. dem Verkauf 
von Handwerkserzeugnissen. Die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession ist daher nicht 
notwendig gewesen.  
 
Die Veranstaltung soll nach zwei Jahre der Corona-Pandemie den Neumarkt und die Kölner Innen-
stadt als Anziehungspunkt neu beleben. Durch die große Vielfalt in den Angeboten soll der Markt die 
breite Bevölkerung und Besucher*innen in Köln ansprechen. Die Veranstaltung unterstützt damit das 
Vorhaben der Verwaltung, den Neumarkt als attraktive Veranstaltungsfläche zu fördern. Sofern nach 
Durchführung der Veranstaltung diese positiven Effekte festgestellt werden, ist es geplant, dass die 
Veranstaltung im jährlichen Rhythmus durchgeführt wird.  
 
Der Veranstalter verpflichtet sich und seine Händler über die gesetzlichen Vorgaben hinaus mit einem 
Vertragszusatz (Anlage 1) zu einer möglichst klimaneutralen Veranstaltung. Durch die vorgegebene 
Verwendung von saisonalen und umweltschonend transportierten Lebensmitteln, dem Einsatz ökolo-
gisch vorteilhafter Verpackungen, zum Beispiel Mehrwegverpackungen, wird der Wandel zu klima-
freundlicheren Vorgehensweisen sukzessive vollzogen, wenn dies im das reisenden Gewerbe auch

2 
 
noch vor Herausforderungen stellt. Außerdem sollen recycle- oder kompostierbare Materialien sowie 
der Einsatz von Fettabscheidern genutzt werden. Der Einsatz von bepfandeten Gläsern im Geträn-
keausschank ist grundsätzlich vorgeben. Auf der Platzfläche werden ausreichend Mülltonnen und 
Toiletten angeboten, um wilde Vermüllung zu vermeiden. Die Auswahl der Händler*innen des Mark-
tes durch den Veranstalter erfolgt auf Grundlage dieser Vorgaben.  
 
Die Verwaltung achtet insbesondere bei Spezialmärkten und vergleichbaren Veranstaltungen darauf, 
dass die Vorgaben zur Müllvermeidung bzw. –reduzierung durch den Veranstalter eingehalten wer-
den.  
 
 
Anlagen: 
Anlage 1 – Verpflichtung der Händler*innen zu einer klimaneutralen Veranstaltung 
 
 
Gez. Blome

Anlage 1 – Verpflichtung der Händler*innen zu einer klimaneutralen Veranstaltung

1513 Zeichen

VSB • VeranstaltungsService Brumbach Inh. Oskar Brumbach Telefon 0221 / 9 23 33 80 
Unter Taschenmacher 10, 50667 Köln orga@brumbach-koeln.de Fax 0221 / 9 23 37 37 
www.brumbach-koeln.de  Steuer-Nr. 203-5038-1210 M obil 0177 / 3 10 67 78 
 
VS Brumbach   Unter Taschenmacher 10   50667 Köln 
Anlage A 
Liebe Gastronomen, liebe Händler, 
Gesellschaft und Politik fordern ein Umdenken, auch wir als  Veranstalter möchten unse rn Beitrag in 
Richtung Klimaschutz und Na chhaltigkeit leisten. 
Schritt für Schritt zu einer klima fr eundlichen Veranstaltung 
Verwendung von saisonalen und umweltschonend transportierten Lebensmitteln, Einsatz ökologisch 
vorteilhafter Verpackungen, z. B. Mehrweg, außerdem recycle- oder kompostierbare Materialien 
sowie der Einsa tz von Fettabscheidern. Einsatz von bepfandeten Gläsern im 
Getränkeausschank. 
Zum Schutz der Ressource Wasser sind ein verantwortungsvoller Umgang und Maßnahmen zur 
Senkung der Abwasserbelastung, z. B. durch Verwendung biologisch abbaubarer Reinigungsm ittel 
von Bedeutung & sparsamer Umgang mit Wasser.  
Abfallvermeidung bzw. Reduktion des Abfallaufkommens. Einsatz von Presscontainer und 
Glascontainer.
Das Ziel, Veranstaltungen nachhaltig durchzu
führen, sollte zusammen mit den vorgesehenen 
Maßnahmen frühzeitig kommuniziert werden. Dies wirkt als Ansporn, die gesetzten Ziele mit Blick 
auf
 Nachhaltigkeit tatsächlich zu erreichen.  
Wir freuen uns auf ein umweltfreundliches „1. Kölner Cityfest auf dem Neumarkt" in 2022 !! 
Ihr VSB Team

Beratungsverlauf (1)

04.04.2022 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 3.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1066/2022
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
01.04.2022
Erstellt
28.03.2022 18:22