1066/2022
Beantwortung einer mündlichen Anfrage betreffend "Genehmigung für die Durchführung von Veranstaltungen auf den zentralen Innenstadtplätzen für das 1. Halbjahr 2022" aus der Sitzung vom 7. März 2022
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/327 Vorlagen-Nummer 01.04.2022 1066/2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 04.04.2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage betreffend "Genehmigung für die Durchführung von Veranstaltungen auf den zentralen Innenstadtplätzen für das 1. Halbjahr 2022" aus der Sitzung vom 7. März 2022 In der Sitzung vom 7. März 2022 erkundigte sich Herr MdR Richter, was für das Kölner City Fest vom 08.07-10.07.2022 geplant werde. Die bisherigen Vorlagen würden nicht ganz ausreichen, um zu ver- stehen, was genau die Botschaft dieses Festes sei. Er fragt nach, wie der Anbieter und die Stadt zu- sammen gekommen seien, ob es eine Ausschreibung gegeben habe oder eine geplant werde und ob es ein Müllkonzept gebe. Antwort der Verwaltung: Laut dem aktuell gültigen Nutzungskonzept für die zentralen Innenstadtplätze sind auf dem Neumarkt bis zu 15 Veranstaltungen zulässig. Nach dem letzten Beschluss des Ausschuss Allgemeine Verwal- tung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales zu den Veranstaltungen auf den zentralen Innen- stadtplätzen für das erste Halbjahr 2022 (Vorlage Nummer 3291/2021; Beschluss am 29.11.2021) erfolgten für die Volkskarnevalssitzung und die Informationsveranstaltung des Salzkammergutes eine Absage durch den jeweiligen Veranstaltenden. Seitdem wurde auch die Karnevalskirmes im Vorfeld des Straßenkarnevals abgesagt. Zwei der Verwaltung bereits vorliegende Anträge für Veranstaltungen konnten durch die frei gewor- denen Kapazitäten in der Sitzung vom 7. März 2022 zur Genehmigung vorgelegt werden. Bei der Veranstaltung „1. Kölner Cityfest“ handelt es sich um einen Spezialmarkt. Diese sind nach Punkt 5.5.1 des aktuellen Nutzungskonzeptes für die zentralen Innenstadtplätze zulässig, wenn diese in ihrer Gesamtprägung der Direktvermarktung dienen. Der Veranstalter ist der Verwaltung als zuverläs- sig bekannt und richtet jährlich mehrere Veranstaltungen im Kölner Stadtgebiet (u.a. am Rheinufer) selbst aus oder wirkt in der Organisation größere Veranstaltungen, wie dem Weihnachtsmarkt auf dem Neumarkt, mit. Der Spezialmarkt dient schwerpunktmäßig der Vermarktung bzw. dem Verkauf von Handwerkserzeugnissen. Die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession ist daher nicht notwendig gewesen. Die Veranstaltung soll nach zwei Jahre der Corona-Pandemie den Neumarkt und die Kölner Innen- stadt als Anziehungspunkt neu beleben. Durch die große Vielfalt in den Angeboten soll der Markt die breite Bevölkerung und Besucher*innen in Köln ansprechen. Die Veranstaltung unterstützt damit das Vorhaben der Verwaltung, den Neumarkt als attraktive Veranstaltungsfläche zu fördern. Sofern nach Durchführung der Veranstaltung diese positiven Effekte festgestellt werden, ist es geplant, dass die Veranstaltung im jährlichen Rhythmus durchgeführt wird. Der Veranstalter verpflichtet sich und seine Händler über die gesetzlichen Vorgaben hinaus mit einem Vertragszusatz (Anlage 1) zu einer möglichst klimaneutralen Veranstaltung. Durch die vorgegebene Verwendung von saisonalen und umweltschonend transportierten Lebensmitteln, dem Einsatz ökolo- gisch vorteilhafter Verpackungen, zum Beispiel Mehrwegverpackungen, wird der Wandel zu klima- freundlicheren Vorgehensweisen sukzessive vollzogen, wenn dies im das reisenden Gewerbe auch 2 noch vor Herausforderungen stellt. Außerdem sollen recycle- oder kompostierbare Materialien sowie der Einsatz von Fettabscheidern genutzt werden. Der Einsatz von bepfandeten Gläsern im Geträn- keausschank ist grundsätzlich vorgeben. Auf der Platzfläche werden ausreichend Mülltonnen und Toiletten angeboten, um wilde Vermüllung zu vermeiden. Die Auswahl der Händler*innen des Mark- tes durch den Veranstalter erfolgt auf Grundlage dieser Vorgaben. Die Verwaltung achtet insbesondere bei Spezialmärkten und vergleichbaren Veranstaltungen darauf, dass die Vorgaben zur Müllvermeidung bzw. –reduzierung durch den Veranstalter eingehalten wer- den. Anlagen: Anlage 1 – Verpflichtung der Händler*innen zu einer klimaneutralen Veranstaltung Gez. Blome
Anlage 1 – Verpflichtung der Händler*innen zu einer klimaneutralen Veranstaltung
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VSB • VeranstaltungsService Brumbach Inh. Oskar Brumbach Telefon 0221 / 9 23 33 80 Unter Taschenmacher 10, 50667 Köln orga@brumbach-koeln.de Fax 0221 / 9 23 37 37 www.brumbach-koeln.de Steuer-Nr. 203-5038-1210 M obil 0177 / 3 10 67 78 VS Brumbach Unter Taschenmacher 10 50667 Köln Anlage A Liebe Gastronomen, liebe Händler, Gesellschaft und Politik fordern ein Umdenken, auch wir als Veranstalter möchten unse rn Beitrag in Richtung Klimaschutz und Na chhaltigkeit leisten. Schritt für Schritt zu einer klima fr eundlichen Veranstaltung Verwendung von saisonalen und umweltschonend transportierten Lebensmitteln, Einsatz ökologisch vorteilhafter Verpackungen, z. B. Mehrweg, außerdem recycle- oder kompostierbare Materialien sowie der Einsa tz von Fettabscheidern. Einsatz von bepfandeten Gläsern im Getränkeausschank. Zum Schutz der Ressource Wasser sind ein verantwortungsvoller Umgang und Maßnahmen zur Senkung der Abwasserbelastung, z. B. durch Verwendung biologisch abbaubarer Reinigungsm ittel von Bedeutung & sparsamer Umgang mit Wasser. Abfallvermeidung bzw. Reduktion des Abfallaufkommens. Einsatz von Presscontainer und Glascontainer. Das Ziel, Veranstaltungen nachhaltig durchzu führen, sollte zusammen mit den vorgesehenen Maßnahmen frühzeitig kommuniziert werden. Dies wirkt als Ansporn, die gesetzten Ziele mit Blick auf Nachhaltigkeit tatsächlich zu erreichen. Wir freuen uns auf ein umweltfreundliches „1. Kölner Cityfest auf dem Neumarkt" in 2022 !! Ihr VSB Team
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1066/2022
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 01.04.2022
- Erstellt
- 28.03.2022 18:22