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AN/0582/2017

Ersetzungsantrag zu AN/0152/2017 - Situation Mathildenstraße

Gem. Antrag nach § 3 BV1 (Grüne) 27.06.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 04.05.2017, TOP 5.1.1.1

Gem. Änderungsantrag (Grüne BV1)

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Gem. Änderungsantrag (Grüne BV1)

2821 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
CDU-Fraktion 
SPD-Fraktion 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 19.04.2017 
AN/0582/2017 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 04.05.2017 
 
Ersetzungsantrag zu AN/0152/2017 - Situation Mathildenstraße 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrte Herren, 
wir bitten Sie, folgenden Ersetzungsantrag zum Antrag AN/0512/2017 in die Tagesordnung 
der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt aufzunehmen 
Die Bezirksvertretung beschließt: 
Zur Entlastung der Anwohner/innen der Mathildenstraße durch Optimierung des Lieferver-
kehrs wird die Verwaltung beauftragt, dort folgende Maßnahmen umzusetzen: 
1. Die Ladezone hinter der Kreuzung zur Adolphstraße wird vorverlegt. Der Beginn liegt 
künftig zwischen den Häusern Nr. 35 und 37, das Ende zwischen den Häusern 33 
und 31. 
 
2. Auf der frei gewordenen Fläche vor dem Haus Nr. 37 wird absolutes Halteverbot an-
geordnet. Es werden bis zum Kreuzungsbereich Adolphstraße Fahrradnadeln auf der 
Fahrbahn aufgestellt, die ein verbotswidriges Abstellen von Kraftfahrzeugen verhin-
dern sollen. Diese sollen so aufgestellt werden, dass die Fahrräder parallel zur Bord-
steinkante abgestellt werden. Bei der Auswahl des Modells und der Aufstellungsart ist 
darauf zu achten, dass abgestellte Fahrräder nicht behindernd in den neu geschaffe-
nen Raum für das Abbiegen von Lkw ragen können. 
 
3. Die Ladezone vor der Anlieferung des Rewe-Marktes wird verkleinert. Der Beginn 
bleibt unverändert vor Haus Nr. 11-13, das Ende der Ladezone wird vorverlegt zwi-
schen die Häuser 3 und 5-7. Die Fläche vor dem Haus Nr. 3 wird in die reguläre

- 2 - 
 
Parkraumbewirtschaftung integriert. 
 
4. Nach Abschluss der Kanalbauarbeiten in der Mathildenstraße werden neben der 
Fahrbahn auch die Gehwege neu erstellt. Um den Anforderungen mobilitätseinge-
schränkter Menschen gerecht zu werden, sind diese so zu gestalten, dass kein Gefäl-
le mehr zur Fahrbahn hin vorliegt. Zur Koordinierung dieser Maßnahme setzt sich die 
Verwaltung ins Benehmen mit den Stadtentwässerungsbetrieben Köln. 
 
5. Die Verwaltung möge prüfen, inwiefern eine Umkehrung der Einbahnstraße in der 
Mathildenstraße zwischen der Deutzer Freiheit und der Adolphstraße zu einer weite-
ren Optimierung des Lieferverkehrs und damit verbunden einer Entlastung für die 
Anwohner/innen beitragen kann und welche Auswirkungen für den Verkehrsraum um 
die Deutzer Freiheit herum dadurch entstehen würden. 
 
Begründung: 
Die Begründung erfolgt mündlich. 
 
Antje Kosubek   Ralf Uerlich   Dr. Regina Börschel 
Fraktion GRÜNE   CDU-Fraktion   SPD-Fraktion

Beratungsverlauf (1)

04.05.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.1.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Mathildenstraße
  • Adolphstraße
  • Deutzer Freiheit

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Details

Aktenzeichen
AN/0582/2017
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV1 (Grüne)
Datum
27.06.2023
Erstellt
03.08.2017 00:27