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Ersetzungsantrag zu AN/0152/2017 - Situation Mathildenstraße

Gem. Antrag nach § 3 BV1 (Grüne) AN/0582/2017 vom 27.06.2023

Stand: Am 04.05.2017 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) ungeändert beschlossen.

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  • Gem. Änderungsantrag (Grüne BV1)

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    Fraktion Bündnis 90/Die Grünen CDU-Fraktion SPD-Fraktion Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 19.04.2017 AN/0582/2017 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 04.05.2017 Ersetzungsantrag zu AN/0152/2017 - Situation Mathildenstraße Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren, wir bitten Sie, folgenden Ersetzungsantrag zum Antrag AN/0512/2017 in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt aufzunehmen Die Bezirksvertretung beschließt: Zur Entlastung der Anwohner/innen der Mathildenstraße durch Optimierung des Lieferver- kehrs wird die Verwaltung beauftragt, dort folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Die Ladezone hinter der Kreuzung zur Adolphstraße wird vorverlegt. Der Beginn liegt künftig zwischen den Häusern Nr. 35 und 37, das Ende zwischen den Häusern 33 und 31. 2. Auf der frei gewordenen Fläche vor dem Haus Nr. 37 wird absolutes Halteverbot an- geordnet. Es werden bis zum Kreuzungsbereich Adolphstraße Fahrradnadeln auf der Fahrbahn aufgestellt, die ein verbotswidriges Abstellen von Kraftfahrzeugen verhin- dern sollen. Diese sollen so aufgestellt werden, dass die Fahrräder parallel zur Bord- steinkante abgestellt werden. Bei der Auswahl des Modells und der Aufstellungsart ist darauf zu achten, dass abgestellte Fahrräder nicht behindernd in den neu geschaffe- nen Raum für das Abbiegen von Lkw ragen können. 3. Die Ladezone vor der Anlieferung des Rewe-Marktes wird verkleinert. Der Beginn bleibt unverändert vor Haus Nr. 11-13, das Ende der Ladezone wird vorverlegt zwi- schen die Häuser 3 und 5-7. Die Fläche vor dem Haus Nr. 3 wird in die reguläre - 2 - Parkraumbewirtschaftung integriert. 4. Nach Abschluss der Kanalbauarbeiten in der Mathildenstraße werden neben der Fahrbahn auch die Gehwege neu erstellt. Um den Anforderungen mobilitätseinge- schränkter Menschen gerecht zu werden, sind diese so zu gestalten, dass kein Gefäl- le mehr zur Fahrbahn hin vorliegt. Zur Koordinierung dieser Maßnahme setzt sich die Verwaltung ins Benehmen mit den Stadtentwässerungsbetrieben Köln. 5. Die Verwaltung möge prüfen, inwiefern eine Umkehrung der Einbahnstraße in der Mathildenstraße zwischen der Deutzer Freiheit und der Adolphstraße zu einer weite- ren Optimierung des Lieferverkehrs und damit verbunden einer Entlastung für die Anwohner/innen beitragen kann und welche Auswirkungen für den Verkehrsraum um die Deutzer Freiheit herum dadurch entstehen würden. Begründung: Die Begründung erfolgt mündlich. Antje Kosubek Ralf Uerlich Dr. Regina Börschel Fraktion GRÜNE CDU-Fraktion SPD-Fraktion

Beratungsverlauf

  1. 04.05.2017

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 5.1.1.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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