AN/1065/2020
Grünausgleichsmaßnahmen aus städtebaulichen Verträgen in Köln-Neubrück
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Anfrage CDU AN-1065-2020
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CDU-Fraktion in der Bezirksvertr etung Kalk (8)
Gleichlautend
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 19.08.2020
AN/1065/2020
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.08.2020, TOP 9.2.6
Grünausgleichsmaßnahmen aus städtebaulichen Verträgen in Köln-Neubrück
Anfrage der CDU-Fraktion vom 19.08.2020
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
in den letzten Jahren wurde u. a. im Stadtbezirk Kalk eine Vielzahl von Wohnungsbau-
projekten umgesetzt und weitgehend abgeschlossen. Weitere neue Maßnahmen stehen
an. Leider drängt sich bei den gleichzeitig erforderlichen und verpflichtenden Aus-
gleichsmaßnahmen oftmals der Eindruck auf, dass die bisherigen Regelungen in städ-
tebaulichen Verträgen es den Vorhabenträgern ermöglichen, diese Maßnahmen trotz
weitgehender Baufortschritte bis zur endgültigen Fertigstellung auch der letzten Bauab-
schnitte hinauszuzögern. Als Beispiel kann hier das Gelände der Merheimer Gärten und
die Ausgleichsfläche des ehemaligen Madaus-Gartenbaugeländes am Neubrücker Ring
in Neubrück dienen. Hier tut sich seit Jahren nichts, obwohl die Merheimer Gärten weit-
gehend fertiggestellt sind. Die Bevölkerung hat aber aus Sicht der CDU-Fraktion einen
Anspruch darauf, dass bei einem Baufortschritt von mindestens 50 % mit den Aus-
gleichsmaßnahmen begonnen wird.
Die CDU-Fraktion bittet daher um die Beantwortung folgender Anfrage:
1. Welche Ausgleichsmaßnahmen sehen die vertraglichen Regelungen bezüg-
lich des Neubaugebietes Merheimer Gärten im Gebiet der ehemaligen
Baumschule Madaus am Neubrücker Ring genau vor?
2. Wann ist mit einem Beginn und einem Abschluss der erforderlichen Aus-
gleichsmaßnahmen zu rechnen?
3. Welche Flächen sind für die Maßnahmen konkret benannt?
Frau
Bezirksbürgermeisterin
Claudia Greven-Thürmer
Frau
Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Rathaus Kalk, Bürgeramt, Raum 925 S
Kalker Hauptstraße 247-273, 51103 Köln
Telefon (0221) 221 98303
E-Mail: CDU-BV8@STADT-KOELN.DE
- 2 -
4. Wieso wurde die von der Bezirksvertretung Kalk in ihrer Sitzung am
22.06.2017 beschlossene Anregung an den Stadtentwicklungsausschuss
zur Neuregelung des Zeitpunktes für den Beginn der Grünausgleichsmaß-
nahmen in städtebaulichen Verträgen mit Vorhabenträgern, bei künftigen
städtebaulichen Verträgen oder anderen Vereinbarungen mit Vorhabenträ-
gern sicherzustellen, dass mit den festgelegten Ausgleichsmaßnahmen
spätestens nach einem Baufortschritt von 50 % begonnen und diese so-
dann zeitnah abgeschlossen werden müssen, wobei diese Ausgleichsmaß-
nahmen möglichst im gleichen Stadtbezirk erfolgen sollen, bis heute nicht
dem zuständigen Fachausschuss zur Kenntnis gegeben?
5. Wie ist der Sachstand zu einer möglichen Änderung der vertraglichen Praxis?
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Schuiszill
CDU-Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Kalker Hauptstraße 247
- Neubrücker Ring
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1065/2020
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 19.08.2020
- Erstellt
- 19.08.2020 15:20