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AN/1065/2020

Grünausgleichsmaßnahmen aus städtebaulichen Verträgen in Köln-Neubrück

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 19.08.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 27.08.2020, TOP 9.2.6

Anfrage CDU AN-1065-2020

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Anfrage CDU AN-1065-2020

3046 Zeichen

Konto: Sparkasse KölnBonn   IBAN: DE68 3705 0198 0003 8825 86 – BIC: COLSDE33XXX 
 
CDU-Fraktion in der Bezirksvertr etung Kalk (8) 
 
Gleichlautend 
 
 
       
 
 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 19.08.2020 
 
AN/1065/2020 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.08.2020, TOP 9.2.6 
 
 
Grünausgleichsmaßnahmen aus städtebaulichen Verträgen in Köln-Neubrück 
Anfrage der CDU-Fraktion vom 19.08.2020 
 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
in den letzten Jahren wurde u. a. im Stadtbezirk Kalk eine Vielzahl von Wohnungsbau-
projekten umgesetzt und weitgehend abgeschlossen. Weitere neue Maßnahmen stehen 
an. Leider drängt sich bei den gleichzeitig erforderlichen und verpflichtenden Aus-
gleichsmaßnahmen oftmals der Eindruck auf, dass die bisherigen Regelungen in städ-
tebaulichen Verträgen es den Vorhabenträgern ermöglichen, diese Maßnahmen trotz 
weitgehender Baufortschritte bis zur endgültigen Fertigstellung auch der letzten Bauab-
schnitte hinauszuzögern. Als Beispiel kann hier das Gelände der Merheimer Gärten und 
die Ausgleichsfläche des ehemaligen Madaus-Gartenbaugeländes am Neubrücker Ring 
in Neubrück dienen. Hier tut sich seit Jahren nichts, obwohl die Merheimer Gärten weit-
gehend fertiggestellt sind. Die Bevölkerung hat aber aus Sicht der CDU-Fraktion einen 
Anspruch darauf, dass bei einem Baufortschritt von mindestens 50 % mit den Aus-
gleichsmaßnahmen begonnen wird. 
 
Die CDU-Fraktion bittet daher um die Beantwortung folgender Anfrage: 
1. Welche Ausgleichsmaßnahmen sehen die vertraglichen Regelungen bezüg-
lich des Neubaugebietes Merheimer Gärten im Gebiet der ehemaligen 
Baumschule Madaus am Neubrücker Ring genau vor? 
2. Wann ist mit einem Beginn und einem Abschluss der erforderlichen Aus-
gleichsmaßnahmen zu rechnen?  
3. Welche Flächen sind für die Maßnahmen konkret benannt? 
Frau 
Bezirksbürgermeisterin 
Claudia Greven-Thürmer 
 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Rathaus Kalk, Bürgeramt, Raum 925 S 
Kalker Hauptstraße 247-273, 51103 Köln 
Telefon (0221) 221 98303 
E-Mail: CDU-BV8@STADT-KOELN.DE

- 2 - 
 
 
 
4. Wieso wurde die von der Bezirksvertretung Kalk in ihrer Sitzung am 
22.06.2017 beschlossene Anregung an den Stadtentwicklungsausschuss 
zur Neuregelung des Zeitpunktes für den Beginn der Grünausgleichsmaß-
nahmen in städtebaulichen Verträgen mit Vorhabenträgern, bei künftigen 
städtebaulichen Verträgen oder anderen Vereinbarungen mit Vorhabenträ-
gern sicherzustellen, dass mit den festgelegten Ausgleichsmaßnahmen 
spätestens nach einem Baufortschritt von 50 % begonnen und diese so-
dann zeitnah abgeschlossen werden müssen, wobei diese Ausgleichsmaß-
nahmen möglichst im gleichen Stadtbezirk erfolgen sollen, bis heute nicht 
dem zuständigen Fachausschuss zur Kenntnis gegeben? 
5. Wie ist der Sachstand zu einer möglichen Änderung der vertraglichen Praxis? 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
 
Jürgen Schuiszill 
CDU-Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

27.08.2020 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.2.6 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Kalker Hauptstraße 247
  • Neubrücker Ring

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Details

Aktenzeichen
AN/1065/2020
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
19.08.2020
Erstellt
19.08.2020 15:20