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Grünausgleichsmaßnahmen aus städtebaulichen Verträgen in Köln-Neubrück

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/1065/2020 vom 19.08.2020

Stand: Am 27.08.2020 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Anfrage CDU AN-1065-2020

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    Konto: Sparkasse KölnBonn IBAN: DE68 3705 0198 0003 8825 86 – BIC: COLSDE33XXX CDU-Fraktion in der Bezirksvertr etung Kalk (8) Gleichlautend Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 19.08.2020 AN/1065/2020 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.08.2020, TOP 9.2.6 Grünausgleichsmaßnahmen aus städtebaulichen Verträgen in Köln-Neubrück Anfrage der CDU-Fraktion vom 19.08.2020 Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, in den letzten Jahren wurde u. a. im Stadtbezirk Kalk eine Vielzahl von Wohnungsbau- projekten umgesetzt und weitgehend abgeschlossen. Weitere neue Maßnahmen stehen an. Leider drängt sich bei den gleichzeitig erforderlichen und verpflichtenden Aus- gleichsmaßnahmen oftmals der Eindruck auf, dass die bisherigen Regelungen in städ- tebaulichen Verträgen es den Vorhabenträgern ermöglichen, diese Maßnahmen trotz weitgehender Baufortschritte bis zur endgültigen Fertigstellung auch der letzten Bauab- schnitte hinauszuzögern. Als Beispiel kann hier das Gelände der Merheimer Gärten und die Ausgleichsfläche des ehemaligen Madaus-Gartenbaugeländes am Neubrücker Ring in Neubrück dienen. Hier tut sich seit Jahren nichts, obwohl die Merheimer Gärten weit- gehend fertiggestellt sind. Die Bevölkerung hat aber aus Sicht der CDU-Fraktion einen Anspruch darauf, dass bei einem Baufortschritt von mindestens 50 % mit den Aus- gleichsmaßnahmen begonnen wird. Die CDU-Fraktion bittet daher um die Beantwortung folgender Anfrage: 1. Welche Ausgleichsmaßnahmen sehen die vertraglichen Regelungen bezüg- lich des Neubaugebietes Merheimer Gärten im Gebiet der ehemaligen Baumschule Madaus am Neubrücker Ring genau vor? 2. Wann ist mit einem Beginn und einem Abschluss der erforderlichen Aus- gleichsmaßnahmen zu rechnen? 3. Welche Flächen sind für die Maßnahmen konkret benannt? Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus Kalk, Bürgeramt, Raum 925 S Kalker Hauptstraße 247-273, 51103 Köln Telefon (0221) 221 98303 E-Mail: CDU-BV8@STADT-KOELN.DE - 2 - 4. Wieso wurde die von der Bezirksvertretung Kalk in ihrer Sitzung am 22.06.2017 beschlossene Anregung an den Stadtentwicklungsausschuss zur Neuregelung des Zeitpunktes für den Beginn der Grünausgleichsmaß- nahmen in städtebaulichen Verträgen mit Vorhabenträgern, bei künftigen städtebaulichen Verträgen oder anderen Vereinbarungen mit Vorhabenträ- gern sicherzustellen, dass mit den festgelegten Ausgleichsmaßnahmen spätestens nach einem Baufortschritt von 50 % begonnen und diese so- dann zeitnah abgeschlossen werden müssen, wobei diese Ausgleichsmaß- nahmen möglichst im gleichen Stadtbezirk erfolgen sollen, bis heute nicht dem zuständigen Fachausschuss zur Kenntnis gegeben? 5. Wie ist der Sachstand zu einer möglichen Änderung der vertraglichen Praxis? Mit freundlichen Grüßen Jürgen Schuiszill CDU-Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf

  1. 27.08.2020

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    TOP 9.2.6, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Kenntnis genommen

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