1864/2022
Sachstandsbericht zur Unterbringung und Betreuung von aus der Ukraine Geflüchteten
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 25.07.2022 1864/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 16.08.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.08.2022 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 18.08.2022 Liegenschaftsausschuss 22.08.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.08.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.08.2022 Bauausschuss 29.08.2022 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 29.08.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 29.08.2022 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 29.08.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.09.2022 Finanzausschuss 05.09.2022 Rechnungsprüfungsausschuss 06.09.2022 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 16.09.2022 Sachstandsbericht zur Unterbringung und Betreuung von aus der Ukraine Geflüchteten Mit Beschluss vom 05.05.2022 hat der Rat auf der Grundlage des von der Verwaltung vorgelegten Rahmenkonzeptes den Bedarf von bis zu 10.000 Plätzen zur Aufnahme, Unterbringung und Betreu- ung der aus der Ukraine geflüchteten Menschen in Köln für den Zeitraum bis zum 31.12.2022 festge- stellt und die Verwaltung beauftragt, alle zur Schaffung dieser Aufnahmekapazität erforderlichen Maßnahmen umzusetzen (Vorlage Nr. 1316/2022). Um die Information und Kontrolle des Rates während des Beauftragungszeitraums sicher zu stellen, wird den Gremien von der Verwaltung regelmäßig ein detaillierter Bericht über alle von der Verwal- tung in diesem Kontext umgesetzten Maßnahmen vorgelegt. Der folgende Sachstandsbericht beschreibt die Lageentwicklungen seit dem 24.02.2022 und infor- miert über die bis zum Stichtag 31.05 2022 eingeleiteten Maßnahmen und aufgebauten Strukturen. 2 1. Situation ab Kriegsbeginn 24.02.2022 bis Mitte März 2022 Der Europäische Rat hat am 3. März 2022 den erforderlichen Beschluss zur Aufnahme von Vertrie- benen nach Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom 20. Juli 2001 über die Ge- währung vorübergehenden Schutzes getroffen. Mit Inkrafttreten des Beschlusses kommt § 24 Aufent- haltsgesetz über die Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz zum Tragen. Ukrainische Geflüchtete wurden zunächst über den Tagesdienst des Amtes für Wohnungswesen im Rahmen des Belegungsmanagements auf die freien städtischen Unterbringungsplätze verteilt. Als erster Schritt wurde im März 2022 die städtische Unterbringungsreserve von 1.500 Unterbrin- gungsplätzen kurzfristig aktiviert, mit betreuendem Personal ausgestattet und vollständig belegt. Anschließend wurde der Standort Boltensternstraße 10 A mit 200 Plätzen in abgeschlossenen Räu- men mit zentraler Verpflegung sowie die Katastrophenschutzeinrichtung in der Boltensternstraße 2-4 aktiviert. Die Katastrophenschutzeinrichtung wurde nur vorübergehend belegt, bis andere Unterbrin- gungskapazitäten hergerichtet waren. Die ukrainischen Geflüchteten setzen sich nach einer qualifizierten Schätzung aus 55 Prozent Frau- en, 35 Prozent minderjährigen Kindern und 10 Prozent Männern zusammen. Ein Großteil der Untergebrachten sind Frauen, daher sind Unterkünfte für ukrainische Geflüchtete häufig ausschließlich Unterkünfte für Frauen mit Kindern. Bei den Männern handelt es sich größten- teils nicht um die Ehemänner, sondern um die Väter oder andere Verwandte der Frauen. Gerade in der Anfangsphase bis Mitte März 2022 gab es eine hohe Fluktuation, das heißt 10 bis 20 % der Untergebrachten brauchten nur eine Übernachtungsmöglichkeit und sind dann weiter zu Ver- wandten, Freunden oder Bekannten im Bundesgebiet gereist oder anderweitig in Köln untergekom- men. 2. Situation ab Mitte März 2022 Zum 15. März 2022 wurde die von der Feuerwehr angemietete Messehalle 3, unterteilt in die Hallen 3.1 und 3.2, als Erstunterkunfts- und Verteilungszentrum für ukrainische Geflüchtete in Betrieb ge- nommen. Ukrainische Geflüchtete, deren Corona-Test im Ankunftszentrum am Breslauer Platz negativ war und die eine Unterbringung wollten, wurden zunächst ein bis drei Nächte in der Messehalle untergebracht. Von dort aus wurden sie entweder vom Sozialen Dienst des Amtes für Wohnungswesen in eine regu- läre Unterkunft vermittelt oder von der Messehalle aus in die Landesunterkünfte weitergeleitet. Eine besondere Herausforderung stellt dar, dass sehr viele Ukrainer*innen Haustiere, insbesondere Hunde und Katzen, mitgebracht haben. Auch Kleintiere wurden mit untergebracht. Das Veterinäramt kümmert sich um den Gesundheits-Check der Tiere. Mit Stand 31.05.2022 bringt die Stadt Köln ins- gesamt 3.888 ukrainische Geflüchtete öffentlich-rechtlich unter. Die Stadt Köln übererfüllt mit 11.766 statistisch gemeldeten Geflüchteten insgesamt (Stand 17.05.2022), die Quote des Landes NRW für Köln an aufzunehmenden Geflüchteten (105,62 Pro- zent). Der Stadt Köln werden daher von der Bezirksregierung Arnsberg bereits seit mehreren Wo- chen keine Geflüchteten mehr formell zugewiesen. Inzwischen werden ukrainische Geflüchtete, die Köln unmittelbar anreisen, und nicht privat unter- kommen, größtenteils in die Unterkünfte des Landes NRW weiter geleitet. Besonders vulnerable Per- sonen, insbesondere gesundheitlich Beeinträchtigte, werden in Köln untergebracht. Die adäquate Unterbringung von chronisch kranken und behinderten Geflüchteten stellt die Verwaltung vor beson- dere Herausforderungen. So musste zum Beispiel eine größere Gruppe von gehörlosen Geflüchteten untergebracht werden. Auch muss die Unterbringung von Menschen, welche aufgrund schwerster Verletzungen mit Medivac-Evakuierungsflügen nach Köln zur Behandlung kommen, nach ihrer Be- handlung einschließlich der sie begleitenden Angehörigen sichergestellt werden. Die Anzahl ukrainischer Geflüchteter in Köln, die im Ankunftszentrum erfasst werden, hat sich inzwi- 3 schen seit etwa eineinhalb Monaten auf einem Niveau von 40 bis 100 Zugängen pro Tag stabilisiert. 3. Aufbau der Strukturen 3.1. Einrichtung des WelcomeCenter Cologne Im WelcomeCenter Cologne (WCC) der Stadt Köln werden seit Anfang März 2022 aus der Ukraine geflüchtete Menschen empfangen. Hier haben sie die Möglichkeit sich auszuruhen, etwas zu trinken, zu essen und erste Fragen zu klären – soweit dies zu diesem Zeitpunkt möglich ist. Falls die Menschen in Deutschland bleiben möchten, werden sie vom WelcomeCenter in die Erstun- terkunft vermittelt. Menschen, die weiterreisen möchten, können sich im WelcomeCenter ausruhen und stärken. Insgesamt wurden im WelcomeCenter Köln zwischen dem 06.03.2022 und dem 31.05.2022 von 14.152 Personen Kontaktdaten aufgenommen. Die Zahl der Personen, die im WCC angekommen sind, ist seitdem zurückgegangen, von in der Spit- ze fast 500 Personen pro Tag auf ca. 40 bis 100 Personen pro Tag. Die folgende Abbildung zeigt die Zahlen pro Tag: Bei den insgesamt 14.152 Personen, die im WelcomeCenter Köln Hilfe nachgefragt haben, ging es nicht immer um eine Unterbringung durch die Stadt: ein Teil dieser Personen ist selbstständig weiter- gereist, ein Teil hat sich privat eine Unterkunft organisiert. Der Anteil der weitergereisten Personen- gruppe hat sich von anfangs 28 % auf 53 % erhöht und ist inzwischen auf über 46 % zurückgegan- gen. Insgesamt wurden im Zeitraum 06.03.2022 bis 31.05.2022 5.183 Personen in die Messe weitergelei- tet (33,3 %). 1.805 (11,6 %) wurden vom WCC in Absprache mit dem Sozialen Dienst des Amtes für Wohnungswesen in Gemeinschaftsunterkünften in Köln und 680 (4,4 %) in Beherbergungsbetrieben untergebracht (besondere Zielgruppen wie z.B. Schwangere, kranke Menschen, Frauen mit Säuglin- gen). Die folgende Grafik schlüsselt die Zahlen nach den Kalenderwochen auf. 4 Das WelcomeCenter wurde unter der Leitung von städtischen Mitarbeitenden des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren und der Stabsstelle Sozialraumplanung/Sozialberichterstattung betrieben. Ab 01.06.2022 erfolgt eine Übernahme des Welcome Centers durch die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Regionalverband Köln, bei Betreiberverantwortung des Amtes für Wohnungswesen. 3.2. Einrichtung einer Erstunterkunft in Messehallen bzw. am Südstadion Zur temporären Notunterbringung der nach Köln kommenden Geflüchteten aus der Ukraine wurden für den Zeitraum 14.03.2022 bis 03.06.2022 zwei Messehallen von der Koelncongress GmbH ange- mietet und zur Belegung hergerichtet. Der Betrieb dieser Erstunterkunft im 24 Stunden/7-Tage- Schichtdienst erfolgte unter Federführung der Stadt Köln in Kooperation mit der Koelncongress GmbH, dem Jobcenter, dem Caritasverband, dem Deutschen Roten Kreuz und der Diakonie Köln. Nachdem die Messehallen durch die Berufsfeuerwehr der Stadt Köln in Zusammenarbeit mit dem Technischen Hilfswerk hergerichtet wurden, konnte ab dem 17.03.2022 belegt werden. Zu Beginn der Belegung erfolgte eine Unterstützung durch die Feuerwehr Rhein-Sieg-Kreis. In den Messehallen 3.1 und 3.2 wurden insgesamt 270 Kabinen mit 1.100 Feldbetten aufgebaut. Die circa 25 Quadratmeter großen Kabinen wurden jeweils mit vier Feldbetten, einem Tisch, einer Bank und einer Mehrfachsteckdose zum Aufladen der Mobiltelefone ausgestattet. In der Einrichtung stand ein W-Lan-Anschluss zur Verfügung, damit die Geflüchteten sich über die Entwicklung der Situation in der Ukraine informieren und Kontakte in ihr Heimatland aufrechterhalten konnten. Zusätzlich bestand bis zum 14.04.2022 eine weitere Reserve von 400 Feldbetten ohne Kabinenauftei- lung. Diese Reserve wurde zunächst in der Messehalle 4.1 eingerichtet und später in Halle 11 verlegt. Die Inanspruchnahme dieser Feldbettenreserve stand in den ersten Tagen des Betriebes der Messe- hallen bei einer Höchstbelegung von knapp 1.000 Menschen kurz bevor. Da aber ab dem 21.03.2022 die Weiterleitung der Geflüchteten in Landesunterkünfte möglich war und parallel die städtischen Un- terbringungsmöglichkeiten erhöht wurden, musste die Feldbettenreserve letztlich nicht in Anspruch genommen werden und konnte daher ab Mitte April abgebaut werden. Voraussetzung für die Aufnahme in die Erstunterkunft in der Messehalle war ein Kurzaufenthalt im WelcomeCenterCologne (WCC) am Breslauer Platz. Nach einem dort durchgeführten Corona- Schnelltest wurden die angekommenen Menschen im städtischen DV-System (RefugeeSystem) er- fasst. Der Transfer der Geflüchteten vom Breslauer Platz in die Messehalle erfolgte über einen Bus- Shuttle. Dort erhielten sie nach einem Check-In Bettzeug und Handtücher und wurden zu einer freien Kabine begleitet. 5 Die Erstunterkunft in der Messehalle bot den Geflüchteten einen geschützten Raum auf ihrer Flucht. Sie konnten sich ausruhen und wurden in der Kantine mit Essen, Trinken und am Kiosk mit Hygiene- artikeln versorgt. Darüber hinaus standen die Mitarbeiter*innen für alltägliche Fragen zur Verfügung. Zur medizinischen Versorgung war eine Sanitätsstation 24/7 mit Sanitäter*innen des Deutschen Ro- ten Kreuzes besetzt. Montags, mittwochs und freitags bestand das Angebot eines Corona- Schnelltests vor der Messehalle. Der Betrieb der Erstunterkunft Messe erfolgte im 24/7-Schichtdienst. Zur Übernahme der Aufgaben der Koordination und Schichtleitungen haben sich städtische Mitarbeitende aus verschiedenen Äm- tern der Stadtverwaltung freiwillig bereit erklärt, diese wurden befristet in die Messehallen abgeordnet. Zusätzlich wurden externe Unterstützungskräfte, insbesondere Studierende, als Lots*innen einge- stellt. Die Sozialen Dienste der Träger waren von 8:00 bis 21:00 Uhr in der Messehalle tätig. Anfangs wur- den die Sozialen Dienste durch die Verbände - Caritasverband, Deutsches Rotes Kreuz und Diakonie Köln - sichergestellt. Ab dem 15.04.2022 stellte der Caritasverband die komplette Betreuung vor Ort sicher. Darüber hinaus gab es einen Sicherheits- und Reinigungsdienst. Bei den Gesprächen mit den Bewohner*innen haben in den ersten Wochen des Betriebes viele Eh- renamtler*innen mit ukrainischen und russischen Sprachkenntnissen freiwillig unterstützt. Seit Anfang Mai konnte diese Aufgabe von den neu eingestellten städtischen Mitarbeiter*innen mit ukrainischen und russischen Sprachkenntnissen übernommen werden. Auch beim Betrieb der Halle haben bis Mit- te April Ehrenamtler*innen geholfen. Die Verweildauer in der Messehalle betrug in der Regel ein bis zwei Nächte. Nur in seltenen Sonder- fällen wurde diese Verweildauer um wenige Nächte überschritten, zum Beispiel wenn die Klärung einer Situation etwas mehr Zeit in Anspruch genommen hat oder ein Flugticket für die Weiterreise an einem Folgetag vorlag. Täglich zwischen 8.30 und 15.00 Uhr fanden Beratungs- und Informationsgespräche für neu ange- kommene Geflüchtete statt. In diesen Gesprächen wurde beispielsweise geklärt, ob es besondere Gründe für einen Verbleib in Köln gab. Vulnerable Menschen erhielten in der Regel bereits am Bres- lauer Platz ein Angebot für die Unterbringung in einer städtischen Regelunterkunft und wurden nicht in den Messehallen untergebracht. Im Einzelfall kam es aber auch vor, dass die Schutzbedürftigkeit oder ein besonderer Köln-Bezug erst im Gespräch in der Messehalle festgestellt wurde und die Wei- terleitung in eine städtische Unterkunft in Köln organisiert werden musste. In allen anderen Fällen wurde das Verfahren der Weiterreise in die Landesunterkünfte erläutert und die Betroffenen erhielten ein „Ticket“ für die Busfahrt von der Messehalle aus dorthin. Etwas mehr als die Hälfte der Geflüchteten nutzten die Messehalle als Ort für eine Pause, um eigene Optionen zu klären und anschließend selbständig weiterzufahren oder in Köln und Umgebung unter- zukommen. Es wurden sowohl Ziele im Umland als auch deutschland- beziehungsweise europaweit Ziele angesteuert (Paris, Dublin etc.). Eine Mitteilungspflicht über die Ziele besteht jedoch nicht, wes- halb die Verwaltung vielfach keine Kenntnis zum Verbleib der Personen hat. In der Messehalle wurden bis einschließlich 31.05.2022 ca. 6.100 Geflüchtete aus der Ukraine untergebracht. Es wurden insgesamt 2.682 Geflüchtete aus der Messehalle in Landesunterkünfte weitergelei- tet: Im März 749, im April 1.203 und im Mai 730 Personen. Nachdem die zur Verfügung stehenden Unterbringungsplätze in den Messehallen in den ersten Ta- gen des Betriebes nahezu voll belegt waren, hat sich die Auslastung in den nachfolgenden Wochen und Monaten deutlich reduziert. Die durchschnittliche Belegung lag bei knapp 93 Personen. Eine Verlängerung des Nutzungsvertrages für die Messehallen über den 03.06.2022 hinaus war auf- grund von fest geplanten und vertraglich fixierten Folgeveranstaltungen nicht möglich. Daher wurde 6 zum 30.05.2022 die vorbereitete Unterkunft am Südstadion in Betrieb genommen und die Erstunter- kunft dorthin verlegt. Seitdem werden die am WCC ankommenden Geflüchteten in diese Einrichtung weitergeleitet. Das Deutsche Rote Kreuz ist als Träger für die Betreuung des neuen Standortes zu- ständig. Die Einrichtung verfügt über 600 Unterbringungsplätze. Die Betriebsabläufe und Angebots- strukturen sind mit dem Betrieb der Messehallen vergleichbar. Die Erstunterkunft am Südstadion steht auf einem Gelände, das im September und Oktober bereits für Veranstaltungen von der Kölner Sportstätten GmbH fest vermietet ist und damit nicht mehr zur Verfügung steht. Ein Abbau ist bis zum 31.08.2022 vorgesehen und die Nutzung entsprechend befris- tet. Damit wird auch vermieden, dass die Geflüchteten dem schlechten Herbstwetter mit Regen und Stürmen in Großzelten ausgesetzt sind. Es wird bis dahin eine Ersatzerstunterkunft an anderer Stelle eingerichtet. Die Vertragsverhandlungen zur Anmietung eines vorgesehenen Ersatz-Objektes sind noch nicht ab- geschlossen. Die Verwaltung wird in einer gesonderten Mitteilung dazu informieren, sobald ein Er- gebnis vorliegt. 3.3. Aktivierung der Unterbringungsreserve und Verdichtung in den vorhandenen Standor- ten Die städtische Unterbringungsreserve von 1.500 Plätzen konnte in kürzester Zeit aktiviert werden. Die für diese Plätze erforderlichen Betreuungskapazitäten wurden nach entsprechender Personalakquise sukzessive aufgebaut. Bereits Mitte März 2022 war die Unterbringungsreserve vollständig belegt. Seitdem wurden städtische Unterbringungsplätze im etwa gleichen Umfang verteilt an anderen Standorten aufgebaut, z.B. durch Neuanmietungen. Die Belegung in den bisherigen Standorten der Unterbringungsreserve hat sich aufgrund der reduzierten Zugangszahlen an ukrainischen Geflüchte- ten inzwischen wieder entspannt. Nach der Vollbelegung der Reserve wurden auch andere Regelun- terkünfte verdichtet belegt sowie Katastrophenschutz-Standorte wie die Boltensternstraße 2-4 vo- rübergehend genutzt (siehe 1.). 3.4. Akquise von Beherbergungsbetrieben Es bestand vor dem Ukraine-Krieg der Auftrag, Beherbergungsbetriebe zur Unterbringung von Ge- flüchteten grundsätzlich abzubauen, so dass im Februar 2022 nur noch Belegungsvereinbarungen mit vier Beherbergungsbetrieben bestanden, die mit 161 Geflüchteten belegt waren. Die Verwaltung hat vor dem Hintergrund des kurzfristigen hohen Unterbringungsbedarfs im erhebli- chen Umfang Beherbergungsbetriebe, das heißt Stadthotels, Pensionen und Apartmenthäuser, an- mieten müssen. Ab dem 05.03.2022 wurden bis Mitte März 2022 Vereinbarungen über eine vollständige Anmietung mit einer Laufzeit von 3 Monaten mit 59 Beherbergungsbetrieben abgeschlossen und damit insge- samt 2.882 Unterbringungsplätze akquiriert. Überwiegend wurde eine Verlängerungsoption von 3 Monaten vereinbart, um flexibel auf steigende oder sinkende Unterbringungsbedarfe zu reagieren. In Einzelfällen wurden Anmietungen für 6 Monate vereinbart. Zwischenzeitlich hat sich der Zugang der ukrainischen Geflüchteten stabilisiert. Es wurden weitere Objekte akquiriert, die kostengünstiger sind als gewerbliche Unterkünfte und eine bessere soziale Betreuung vor Ort ermöglichen. Diese Unterbringungsplätze werden Kapazitäten in den Beherber- gungsbetrieben ersetzen können, so dass die Anzahl der Plätze in Beherbergungsbetrieben deutlich reduziert werden kann. Zum Stand 31.05.2022 waren 1.639 Plätze in Beherbergungsbetrieben mit ukrainischen Geflüchteten belegt. 3.5. Akquise von Objekten Ein ämterübergreifendes Team hat Ende April/Anfang Mai verschiedene Immobilien besichtigt, wel- che der Stadt zur vorübergehenden oder dauerhaften Unterbringung ukrainischer Geflüchteter von Unternehmen und Privatpersonen angeboten wurden. Im Zuge der Besichtigung wurde geprüft, ob sich die Immobilie mit Aufwand und Kosten in vertretbarem Umfang in eine zur Unterbringung geeig- nete Unterkunft für Geflüchtete umbauen lässt. 7 Als geeignete Immobilie wurde beispielsweise die ehemalige Volvo-Zentrale an der Ringstraße 38-44 in Köln-Rodenkirchen identifiziert. Diese wurde bereits von 2016 bis 2019 als Unterkunft für Ge- flüchtete genutzt. Es sind jedoch noch Umbau- und Einrichtungsmaßnahmen erforderlich, um hier erneut eine Unterbringung zu ermöglichen. Ferner ist derzeit ein ehemaliges Hotel in der Broichstraße 48, 51109 Köln-Neubrück in Prüfung. 3.6. Akquise von Standorten für Containeranlagen Insgesamt entstehen bis Ende des Jahres 2022 durch Aufstellung von Wohncontaineranlagen rund 600 mögliche Plätze. Rund 520 Plätze werden geschaffen durch die zügige Reaktivierung von vier bereits in der Vergan- genheit genutzten Standorten. Die Nutzung vorhandener Bodenplatten ermöglicht es, gleichartige Anlagen, die dort bereits zuvor genutzt wurden, nunmehr zeitnah wieder in Betrieb zu nehmen. An allen Standorten werden nicht abgeschlossene Einheiten mit Gemeinschaftsküche und Gemein- schaftssanitäranlagen aufgestellt. Nur so kann auf die bereits vorhandene Infrastruktur (Bodenplatten) zurückgegriffen werden und die Einrichtungen ohne zusätzliche Zeitverzögerungen realisiert werden. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Standorte: Auf dem städtischen Grundstück Kronstädter Straße / Jungbluthgasse, 50858 Köln (Weiden, Stadtbezirk Lindenthal) wird derzeit eine Containeranlage aufgestellt, die bis Ende Juni bezogen wer- den kann. Dort können bis zu 176 geflüchtete Menschen untergebracht werden. Auf dem städtischen Grundstück Hermann-Heinrich-Gossen Straße 2, 50858 Köln (Junkersdorf, Stadtbezirk Lindenthal) wird voraussichtlich in der 30. Kalenderwoche (KW) eine Containeranlage bezugsfertig aufgestellt. An dem Standort werden Unterbringungsplätze für bis zu 146 Geflüchtete geschaffen. Am Standort Langenbergstraße 30a, 50765 Köln (Blumenberg, Stadtbezirk Chorweiler) entstehen auf der städtischen Fläche Unterbringungsmöglichkeiten für maximal 120 geflüchtete Menschen. Die entsprechende Containeranlage soll voraussichtlich in der 40. KW bezugsfertig aufgestellt sein. Das Grundstück Nikolausstraße 57a / Berrenrather Str. 136, 50937 Köln (Sülz, Stadtbezirk Lin- denthal) wurde angemietet für die Aufstellung einer Containeranlage mit ca. 80 Plätzen, die voraus- sichtlich in der 48. KW bezugsfertig errichtet sein soll. Auf dem städtischen Grundstück Friedrichstraße 45, 51143 Köln (Porz, Stadtbezirk Porz) soll vo- raussichtlich im November 2022 eine Containeranlage zur Unterbringung von maximal 80 geflüchte- ten Menschen bezugsfertig aufgestellt sein. 4. Sicherung der Betreuung Die Betreuung der städtisch untergebrachten ukrainischen Geflüchteten erfolgt durch die Sozialarbei- ter*innen des Sozialen Dienst des Amtes für Wohnungswesen sowie durch das Personal der Sozialen Träger. Da die Personalstärke auf die Betreuung von 5.800 Geflüchteten ausgerichtet war und es zudem durch Krankheit und Corona Personalausfälle gab, hat die kurzfristige Erhöhung der zu betreuenden Geflüchteten auf 9.800 das Betreuungspersonal an die Grenzen des Möglichen gebracht. Sozialarbei- tende der Träger mussten mehrere Unterkünfte gleichzeitig betreuen. Es wird derzeit eine Aufsto- ckung des betreuenden Personals nach und nach vorgenommen, wobei das Arbeitskräfteangebot auf dem Arbeitsmarkt an Fachkräften der Sozialen Arbeit begrenzt ist. 5. Unterstützung durch das Ehrenamt Auch in der aktuellen Situation wird deutlich, welche immense Unterstützung die Verwaltung mit ihren 8 Aufgaben durch ehrenamtlich engagierte Menschen aus Köln und näherem Umkreis erfährt. Vieles hätte in der Form ohne die Unterstützung aus der Stadtgesellschaft nicht geleistet werden können. Dies ist zum einen am jetzigen Welcome Center am Breslauer Platz erkennbar, das durch ehrenamt- liche Arbeit aufgebaut wurde, bevor sich zunächst die Berufsfeuerwehr und später weitere Dienststel- len der Stadtverwaltung einbrachten und Strukturen ausgebaut haben. Beim Übergang der rein eh- renamtlichen auf hauptamtliche Strukturen der Stadt wurde großer Wert darauf gelegt, die Kenntnisse und Expertise der Ehrenamtlichen bestmöglich miteinzubeziehen. So wurden die für die Koordination der Freiwilligen benötigten hauptamtlichen Mitarbeitenden auch aus den Reihen der Ehrenamtlichen gewonnen. Die Akquise der vielen Freiwilligen erfolgt seit dem Ausbau der Strukturen durch das Amt für Integration und Vielfalt in Kooperation mit der Kölner Freiwilligenagentur und weiteren Trägern aus dem Bereich der ehrenamtlichen Arbeit mit Geflüchteten. Seit Übernahme durch die Stadt Köln und dem Beginn einer Registrierung der Ehrenamtlichen durch die Verwaltung waren bislang über 600 verschiedene Ehrenamtliche entweder als Zelthelfer*innen oder als Ehrenamtliche mit Ukrainisch bzw. Russischkenntnissen zur Unterstützung bei der Überset- zung vor Ort. Hinzu kommt ein großes und vielfältiges ehrenamtliches Engagement in den verschiedenen Stadtbe- zirken und stadtweit. Ob durch neu gegründete Vereine oder Gruppen, bewährte soziale Akteur*innen wie verschiedene Interkulturelle Zentren der Stadt Köln oder klassische Willkommensinitiativen, die in den letzten Jah- ren schon viel Erfahrung in der ehrenamtlichen Arbeit mit Geflüchteten sammeln konnten: in jedem Bezirk gibt es Netzwerke und Angebote durch Ehrenamtliche, die auch Geflüchteten aus der Ukraine offen stehen oder bewusst für diese Zielgruppe neu installiert wurden. Viele der lokalen Akteur*innen werden von der Verwaltung durch das Landesförderprogramm „KOMM-AN NRW“ finanziell unterstützt und erhalten durch die Mitarbeitenden der Ehrenamtskoordi- nation in jedem Bürgeramt und bei verschiedenen freien Trägern (sog. AK 9plus) fachliche Unterstüt- zung bei ihrer Arbeit. 6. Personalsituation Angesichts der hohen Belastung hat der Krisenstab am 21.03.2022 beschlossen, 55,0 Mehrstellen für das Amt für Wohnungswesen befristet nach organisatorischer Prüfung bereitzustellen. Die Stellen konnten bereits besetzt werden oder befinden sich im Besetzungsverfahren. Aufgrund der Kündi- gungs- bzw. Umsetzungsfristen der neuen Mitarbeiter*innen erfolgt die tatsächliche Dienstaufnahme ggf. erst zu späteren Zeitpunkten. Über diese Mehrstellen hinaus, wurden zwischenzeitlich weitere Mehrbedarfe ermittelt, die aktuell organisatorisch geprüft werden. Generell gilt, dass die Bedarfsnotwendigkeit der Mehrstellen fortlau- fend anhand der weiteren Entwicklungen überprüft wird. Neben den regulären Stellenbesetzungen wird, wie bereits in der Corona-Krise, zusätzliche Unter- stützung über die kaskadierende Personaleinsatzplanung (KEP) akquiriert, auch für das Amt für Sozi- ales, Arbeit und Senioren sowie das Ausländeramt. Durch die sinkenden Fallzahlen war es möglich, verschiedene Mitarbeiter*innen, die in der Erstunter- kunft Messe nicht mehr eingesetzt werden mussten, sowohl im Amt für Wohnungswesen aber auch in anderen Ämtern wie dem Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, dem Ausländeramt sowie im Job- Center kurzfristig für unterstützende Tätigkeiten zumindest befristet zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich wurden für das Amt für Wohnungswesen 6,0 befristete Verträge für Helfer*innen bis 09/2022 geschlossen. 7. Ausblick Die weitere Entwicklung des Krieges in der Ukraine ist derzeit nicht absehbar. Daher ist das Amt für 9 Wohnungswesen darauf eingerichtet, den derzeit untergebrachten Geflüchteten auch in den nächsten Monaten eine Unterkunft zu bieten. Es sind Szenarien denkbar, in denen sich die Zugangszahlen Geflüchteter aus der Ukraine nach Köln wieder deutlich erhöhen, etwa wenn Millionenstädte wie Kiew oder Odessa massiv angegriffen wer- den sollten. In diesem Fall würden zum einen wieder deutlich mehr Menschen direkt Schutz in Köln suchen. Zum anderen würde die derzeitige Aussetzung von Zuweisungen von Geflüchteten nach Köln durch die Bezirksregierung Arnsberg im Rahmen der landesweiten Verteilung der Geflüchteten vermutlich aufgehoben und es würde auch wieder Zuweisungen von Geflüchteten nach Köln geben. Um für diesen Fall gerüstet zu sein, werden derzeit weitere Unterbringungskapazitäten von der Stadt Köln aufgebaut, die in den nächsten Monaten nach entsprechender Renovierung und Herrichtung nach und nach zur Belegung bereitstehen. Zurzeit wird in der Verwaltung unter Einbeziehung diverser Szenarien eine Prognose zu den bis Jahresende zu erwartenden Unterbringungsbedarfen abge- stimmt, die eine Zielvorgabe für die noch zu schaffenden Kapazitäten abbilden wird. Den erheblichen städtischen Aufwendungen für die Unterbringung und Betreuung der aus der Ukrai- ne geflüchteten Menschen stehen Erträge aus den pauschalierten Erstattungen nach dem Flücht- lingsaufnahmegesetz gegenüber. Nach dem Wechsel eines Großteils der aus der Ukraine Geflüchte- ten in den Rechtskreis des SGB II ab dem 01.06.2022 wird zusätzlich ein Teil der städtischen Unter- kunftskosten für diesen Personenkreis erstattet werden. Darüber hinaus hat die Verwaltung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aus dem aktuellen aufgelegten Sonderförderprogramm für Flüchtlingseinrichtungen einen Förderkredit (-0,75 %/10 Jahre Zinsfestschreibung) beantragt. Gez. Dr. Rau
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1864/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 09.08.2022
- Erstellt
- 31.05.2022 17:31