Mandari Insight

V/0444/2015

OGS Fachbericht 2012 - 2015

Vorlagen 20.05.2015

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 02.09.2015, TOP 8

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Anlage_OGS_Datenblatt

5565 Zeichen

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Offene Ganztagsschulen in Münster (Schuljahr 2014/15) 
Anlage 1 
Statistischer Schule Schüler 
insgesamt 
Hauptamtl. 
Personal 
VZÄ 5) 
Träger 
Anzahl 
Stunden 
Anzahl 
Std. NTK 6) 
Bezirk 2014/15 2014/15 % 2014/15 % Gruppen (VZÄ) 
(28.11.14) 
kapitalisiert NTK (GfB) Träger 
kapitalisiert FSJ 7) BFD 8) BAJ 9) Förder- 
insel 
11 Aegidii Aegidii-Ludgeri-Schule 122 33 27,0% 80 65,6% 3 1,71 102 x
15 Martini Martinischule 1) 146 51 34,9% 70 47,9% 3 1,96 102 
Altstadt Summe Altstadt 268 84 31,3% 150 56,0% 6 3,67 0 204 0 1 0 0 0
22 Josef Johannisschule 1) 133 7 5,3% 117 88,0% 5 2,89 131,5 x x
24 Hansaplatz Overbergschule 108 12 11,1% 92 85,2% 3 1,71 111 x x
25 Mauritz - West Bodelschwinghschule 201 21 10,4% 155 77,1% 6 3,53 165 x x
27 Kreuz Kreuzschule 203 43 21,2% 143 70,4% 5 3,3 183,5 x
27 Kreuz Martin-Luther-Schule 185 46 24,9% 132 71,4% 5 2,89 151 x
Innenstadtring Summe Innenstadtring 830 129 15,5% 639 77,0% 24 14,32 0 742 0 5 0 0 3
31 Aaseestadt Dietrich-Bonhoeffer-Schule 167 52 31,1% 92 55,1% 3 1,71 135 
32 Geist Matth.-Claudius-Schule 252 59 23,4% 154 61,1% 6 3,81 202 x x x
33 Schützenhof Hermannschule 1) 161 42 26,1% 99 61,5% 4 2,36 113 x x
34 Düesberg Gottfried-v.-Cappenberg-Sch. 240 103 42,9% 104 43,3% 4 2,44 162,5 x x
Mitte - Süd Summe Mitte-Süd 820 256 31,2% 449 54,8% 17 10,32 0 612,5 0 2 1 1 3
44 Herz - Jesu Albert-Schweitzer-Schule 2) 64 - - 38 59,4% 3 0,65 1,06 - 68 x
45 Mauritz - Mitte Mauritzschule 166 58 34,9% 84 50,6% 3 1,06 120 
45 Mauritz - Mitte Pötterhoekschule 166 54 32,5% 100 60,2% 4 2,8 129,5 x
45 Mauritz - Mitte Erich-Kästner-Schule 2) 124 21 16,9% 31 25,0% 2 1,26 74 x
46 Rumphorst Thomas-Morus-Schule 1) 282 91 32,3% 146 51,8% 6 3,42 188,5 x x
47 Uppenberg Dreifaltigkeitsschule 237 - - 186 78,5% 7 - 3,95 - 169,5 x
Mitte - Nordost Summe Mitte-Nordost 1.039 224 21,6% 585 56,3% 25 9,19 5,01 5 12 237,5 2 1 1 2
Stadtbezirk Mitte Summe Mitte 2.957 693 23,4% 1.823 61,7% 72 37,5 5,01 2.070,5 237,5 10 2 2 8
51 Gievenbeck Michaelschule 287 66 23,0% 136 47,4% 5 2,89 186 x x
51 Gievenbeck Mosaik-Schule 303 55 18,2% 87 28,7% 3 1,71 114,5 x
52 Sentrup Theresienschule 201 83 41,3% 23 11,4% 1 0,65 191 
54 Mecklenbeck Peter-Wust-Schule 3) 143 60 42,0% 62 43,4% 2 - 1,18 - 77 x
56 Albachten Ludgerusschule Albachten 301 86 28,6% 84 27,9% 3 1,71 153,5 x x
57 Roxel Marienschule Roxel 1) 367 63 17,2% 173 47,1% 7 3,95 197,5 x x x
58 Nienberge Annetteschule Nienberge 202 38 18,8% 71 35,1% 2 1,18 107,5 
Stadtbezirk West Summe Stadtbezirk West 1.804 451 25,0% 636 35,3% 23 12,09 1 ,18 950 77 2 2 1 4
61 Coerde Melanchthonschule 4) 158 - - 95 60,1% 4 1,71 0,65 73 56 x x
61 Coerde Norbertschule 250 36 14,4% 113 45,2% 4 2,36 162 x x
62 Kinderhaus - Ost Paul-Schneider-Schule 216 25 11,6% 163 75,5% 6 3,81 189 x x
63 Kinderhaus - West GS am Kinderbach 188 44 23,4% 89 47,3% 3 2,25 134,5 x x
68 Sprakel GS Sprakel 122 25 20,5% 54 44,3% 2 0,65 69 
Stadtbezirk Nord Summe Stadtbezirk Nord 934 130 13,9% 514 55,0% 19 10,78 0,6 5 627,5 56 3 1 1 3
71 Mauritz- Ost Margaretenschule 177 82 46,3% 84 47,5% 3 1,71 142 x
71 Mauritz- Ost Pleisterschule 106 65 61,3% 33 31,1% 1 0,65 0,65 - 23 
76 Gelmer - Dyckburg Astrid-Lindgren-Schule 1) 112 35 31,3% 47 42,0% 2 1,18 70,5 
77 Handorf Kardinal-v.-Galen-Schule 1) 197 65 33,0% 98 49,7% 4 2,61 107,5 
77 Handorf Matth.-Claudius-Sch. Handorf 158 77 48,7% 60 38,0% 2 1,18 111,5 x
Stadtbezirk Ost Summe Stadtbezirk Ost 750 324 43,2% 322 42,9% 12 7,33 0,65 4 31,5 23 1 1 0 0
Teilnehmer BMB Teilnehmer OGS Weitere personelle Ressourcen 
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Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Offene Ganztagsschulen in Münster (Schuljahr 2014/15) 
Anlage 1 
Statistischer Schule Schüler 
insgesamt 
Hauptamtl. 
Personal 
VZÄ 5) 
Träger 
Anzahl 
Stunden 
Anzahl 
Std. NTK 6) 
Bezirk 2014/15 2014/15 % 2014/15 % Gruppen (VZÄ) 
(28.11.14) 
kapitalisiert NTK (GfB) Träger 
kapitalisiert FSJ 7) BFD 8) BAJ 9) Förder- 
insel 
Teilnehmer BMB Teilnehmer OGS Weitere personelle Ressourcen 
82 Gremmendorf - Ost Idaschule 1) 345 143 41,4% 122 35,4% 5 2,89 220 x
86 Angelmodde Annetteschule Angelmodde 108 36 33,3% 63 58,3% 2 1,23 95,5 
86 Angelmodde Eichendorffschule 1) 218 20 9,2% 167 76,6% 7 3,95 183 x
87 Wolbeck Nikolaischule 387 104 26,9% 158 40,8% 6 3,42 228,5 x x
Stadtbezirk Südost Summe Stadtbezirk Südost 1.058 303 28,6% 510 48,2% 20 11,4 9 0 727 0 2 1 0 1
95 Hiltrup - Ost Marienschule Hiltrup 154 56 36,4% 57 37,0% 2 1,18 90 x
96 Hiltrup - Mitte Clemensschule 156 35 22,4% 83 53,2% 3 1,71 90,5 x x
96 Hiltrup - Mitte Paul-Gerhardt-Sch. Hiltrup 211 66 31,3% 108 51,2% 4 2,75 158 x x
97 Hiltrup - West Ludgerusschule Hiltrup 401 97 24,2% 177 44,1% 7 3,91 231 x x x
98 Amelsbüren Davertschule Amelsbüren 1) 231 53 22,9% 70 30,3% 3 2,13 106 x
98 Amelsbüren GS Loevelingloh 3) 87 50 57,5% 5 5,7% - - 34,5 
Stadtbezirk Hiltrup Summe Stadtbezirk Hiltrup 1.240 357 28,8% 500 40,3% 19 11, 68 0 710 0 2 3 1 3
Übergreifend Vertretungspool 4,24 
Gesamt 8.743 2.258 4.305 165 95,11 7,49 5.517 394 20 10 5 19 
1)  Eine zusätzliche Gruppe wurde eingerichtet. Die hierfür erforderliche Anzahl von SuS zur Einrichtung der Gruppe war mit dem Stichtag der Statistik nicht erreicht. 
2)  An Förderschulen gilt eine Gruppenstärke von 12 Kindern 
3)  gemeinsame OGS Peter-Wust-Schule u. GS Loevelingloh 
4)  Für die Jg. 3 + 4 hat die Ev. Andreas-Kirche (HOT Coerde) die Trägerschaft übernommen 
5)  VZÄ: Vollzeitäquivalente 
6)  NTK: Niedrigteilzeitkräfte 
7)  FSJ: Freiwilliges Soziales Jahr 
8)  BFD: Bundesfreiwilligendienst 
9) BAJ: Berufsanerkennungsjahr 
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Berichtsvorlage

55882 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Offene Ganztagsschule - Fachbericht 2012 - 2015 
 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.08.2015 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht 
27.08.2015 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
 Bericht 
02.09.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
 
 
 
 
 
Bericht: 
 
Der vorliegende Bericht stellt die derzeitige Situation der Offenen Ganztagsschulen in Münster 
dar. Dieser Bericht baut auf der Berichtsvorlage V/0739/2012 „Offene Ganztagsschule in Münster 
- Bericht 2009 - 2012“ auf und informiert über: 
 
- Entwicklungen bei den Anmeldezahlen, Gruppengrößen und Personal- und Finanzausstattung, 
- Träger in Offenen Ganztagsschulen, 
- Pädagogische Konzepte und Rahmenbedingungen an den Schulen, 
- Steuerungs- und Qualitätsstrukturen  
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0444/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Kentrup 
Frau Mentrup 
Frau Schild 
Ruf: 
492-5894 
492-5884 
492-5143 
E-Mail: 
kentrup@stadt-muenster.de 
mentrup@stadt-muenster.de 
schildk@stadt-muenster.de 
Datum: 
11.08.2015 
Öffentliche Berichtsvorlage

1. Ausgangslage   
 
Die konzeptionelle Leitlinie der seit 2003 in Münster eingeführten Offenen Ganztagsschule (OGS) 
ist die Entwicklung und Gestaltung de s „Ganztags“ in gemeinsamer Verantwortung von Jugen d-
hilfe, Schule und anderen Bildungspartnern. Unterricht, sowie ihn ergänzende und erweiternde 
allgemein bildende Angebote sollen gemeinsam mit außerschulischen Partnern zu einem G e-
samtkonzept von Bildung, Erziehung und Betreuung zusammengeführt werden, um Schule als 
verlässlichen Lern- und Lebensraum für Mädchen und Jungen weiterzuentwickeln.  
 
Der offene Ganztag an Grundschulen hat auch im Berichtszeitraum von 2012/13 bis 2015/16 wei-
terhin steigende Zahlen . Von insg. 3.543 auf voraussichtlich 4.747 Schüler/ -innen im Schu ljahr  
2015/2016 an 44 Grund- und Förderschulen. Das entspricht einer Steigerung von 34 %. Als letzte 
Grundschule ist die Theresienschule in eine offene Ganztagschule umgewandelt worden. S omit  
haben alle Grund- und Förderschulen ein verbindliches Tagesangebot. Die deutliche Steig erung 
der Betreuungszahlen haben erhebliche Auswirkungen im Schulalltag.  
 
Schulen stoßen zunehmend an ihre Raumgrenzen. Dies zeichnet sich sowohl bei der Mittagsver-
pflegung als auch bei der Nutzung weiterer Räume für neue Gruppen ab.   
 
Zum anderen hat sich das Aufgabenfeld der Koordinatorinnen deutlich gewandelt. Derzeit sind an 
einigen Schulen bereits bis zu je 8 Gruppen in der OGS -Betreuung. Dies erfordert Teams mit 25 
haupt- und nebenamtlichen Kräften und bis zu 10  Kooperationspartnern aus der Jugendhilfe, 
Sport und Kultur. Zu anderen hat sich der Förderbedarf der Kinder erhöht. Dies zeigt sich sowohl 
durch die Auflösung der Förderschulen „Lernen“ und der damit st eigenden Zahl der „Inklusion s-
kinder“, als auch durch die wachsende Zahl der Flüchtlingskinder im offenen Ganztag.  
 
Die Anforderungen an die pädagogischen Fachkräfte sind dadurch enorm gestiegen.  Eine An t-
wort auf den wachsenden Förderbedarf sind die sogen annten heilpädagogischen 19 Förderi n-
seln, eine bessere Verzahnung der Integrationshelfer mit der Nachmittagsbetreuung und eine 
enge Vernetzung mit der Jugendhilfe. Die fachliche Weiterentwicklung durch die Anbindung an 
das Amt für Kinder, Jugendliche und F amilien im Jahr 2009 zeigt, dass schneller und gezielter 
Förderangebote der Jugendhilfe vermittelt werden können. 
  
Eine weitere grundlegende Antwort ist die Qualifizierung der Koordinatorinnen und der Gruppe n-
leitungen. In den vergangenen Jahren wurde ein umfangsreiches Fortbildungs- und Ausbildungs-
programm mit über 500  Fortbildungsstunden speziell für die pädagogischen Teams im off enen 
Ganztag entwickelt. 
 
2015 konnten erstmals die Betreuungszeiten im Nachmittagsbereich durch Projektmittel ausg e-
weitet werden. An 8 Schulen gibt es Zusatzzeiten im Anschluss an die reguläre Betreuung bis 
16.00 Uhr. Die Verzahnung von Schule und der offenen Kinder -  und Jugendarbeit  bietet neben 
der verbindlichen Ferienbetreuung auch hier sehr gute Netzwerkstrukturen  in den Stadtteilen.

3 
 
 
2. Entwicklung der Anmeldezahlen und Gruppen 
Im Schuljahr 2014/15 nahmen 4.305 Schüler/ -innen an den Angeboten der offenen Ganztag s-
schule und 2.258 Schüler/ -innen an der Bis -Mittag-Betreuung teil. Die nachfolgende Übersicht 
zeigt die Entwicklung der Anmelde- und Gruppenzahlen seit dem Schuljahr 2012/13.  
  
 
  2012/13 2013/14 2014/15 2015/161) 
Gesamtteilnehmer OGS 3.543 3.876 4.305 4.747 
        davon an Grundschulen 3.445 3.790 4.236 4.677 
        davon an Förderschulen 98 86 69 69 
     
Anzahl Gruppen 126 144 165 174 
         davon an Grundschulen 119 138 160 169 
         davon an Förderschulen 7 6 5 5 
     
Gesamtteilnehmer BMB 2.282 2.227 2.258 2.240 
         davon an Grundschulen 2.254 2.198 2.234 2.219 
         davon an Förderschulen 28 29 24 21 
     
Anzahl teilnehmende Schulen 45 44 44 44 
         davon Grundschulen 42 412) 423) 42 
         davon Förderschulen 3 3 24) 2   1) vorläufige Anmeldezahlen (Stand: 05/2015) 
2) Auflösung der Pestalozzischule 
3) Umwandlung Theresienschule in eine OGS 
4) Auflösung der Johannesschule Hiltrup 
 
In den vergangenen drei Schuljahren ist die Zahl der teilnehmenden Schüler/ -innen in den off e-
nen Ganztagsschulen jährlich durchschnittlich um rd. 10,9 % gestiegen. Im Bereich der Bis -
Mittag-Betreuung verharrt die Teilnehmerzahl seit dem Schuljahr 2012/13 auf einem relativ ko n-
stanten Niveau. Zum Schuljahr 2015/16 wird für die offenen Ganztagsschulen eine Steigerung 
der Teilnehmerzahlen um 10,3 % und für die BMB ein leichter Rückgang um 0,8 % erwartet.  
 
Im Schuljahr 2012/13 nahmen insgesamt 36,6 % der Schüler/ -innen aus den städtischen Grund - 
und Förderschulen (Primarstufe) an den Angeboten der offenen Ganztagsschulen und 23,6 % an 
den Angeboten der Bis -Mittag-Betreuung teil. Zum Schuljahr 2014/15 ist die Versorgungsquote 
insgesamt auf 44,4 % in den offenen Ganztagsschulen gestiegen und im Bereich der Bis -Mittag-
Betreuung mit 23,3 % leicht gesunken. Betrachtet man die einzelnen Schulen, so reicht die Ve r-
sorgungsquote von 5,7 % (Grundschule Loevelingloh) bis 88 % (Johannisschule).  
 
Die Entwicklung der Teilnehmerzahlen an der Theresienschule für das Betreuungsangebot bis 15 
Uhr zeigte in den vergangenen Schuljahren deutlich, dass auch hier der Bedarf für ein offenes 
Ganztagsangebot gegeben ist. Es wurde daher beschlossen, die Theresienschule mit Beginn des 
Schuljahres 2014/15 in eine offene Ganztagsschule umzuwandeln. Das Angebot wird von den 
Eltern - trotz der Rahmenbedingung einer täglichen Teilnahme bis mind. 15 Uhr - gut angenom-
men. Im Schu ljahr 2014/15 nahmen 23 Kinder an den Angeboten der OGS teil; zum Schuljahr 
2015/16 wird von circa 46 Teilnehmer/ -innen ausgegangen, so dass hier spätestens zum Schu l-
jahr 2016/17 mit der Einrichtung einer zweiten Gruppe zu rechnen ist.  
 
An den Förderschul en haben sich die Teilnehmerzahlen sowie die Anzahl der Gruppen insg e-
samt rückläufig entwickelt. Dies hängt damit zusammen, dass die Johannesschule Hiltrup zum 
Schuljahresende 2013/14 aufgelöst wurde , sie wird aber als Teilstandort der Uppenbergschule 
weitergeführt. An der Albert -Schweitzer-Schule und der Erich Kästner -Schule sind die Teilne h-
merzahlen konstant geblieben. Insbesondere für die offenen Ganztagsschulen wird auch für die 
nächsten Jahre eine erhöhte Nachfrage erwartet. Eine schulspezifische Übers icht ist der Anlage 
1 zu diesem Bericht zu entnehmen.

4 
 
 
3. Träger 
 
Im Schuljahr 2014/15 ist die Stadt Münster für 39  offene Ganztagsschulen zuständig, sechs offe-
nen Ganztagsschulen werden durch freie Träger betreut: 
 
Schule 
 
Träger 
Albert-Schweitzer-Schule (Förderschule) SeHT e.V.  
Dreifaltigkeitsschule Förderverein der Dreifaltigkeitsschule e. V.  
Grundschule Loevelingloh Schule, Jugend, Kids & Co. e. V.  
Melanchthonschule (3.+ 4.Klasse) Ev. Andreas-Kirchengemeinde / HOT Coerde 
Peter-Wust-Schule Schule, Jugend, Kids & Co. e. V. 
Pleisterschule Schule, Jugend, Kids & Co. e. V.  
 
Die freien Träger haben sich als professionelle und verlässliche Partner etabliert und bereichern 
mit ihrer Arbeit die Schul- und Betreuungslandschaft. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien steht in einem qualifizierten Austausch mit den freien Trägern. 
Mit SeHT e.V. ist eine Lei stungsvereinbarung (LV) zum offenen Ganztag an der Albert -
Schweitzer-Schule abgeschlossen worden. Diese LV dient als Muster für die anderen Träge r. Mit 
den freien Trägern der OGS und den Schulen finden regelmäßig Jahresgespräche inkl. Zielve r-
einbarungen  statt. 
Seit dem Schuljahr 2012/13 hat die Melanchthonschule den Offenen Ganztag für die 1. und 2. 
Klasse übernommen. Die ev. Andreas-Kirchengemeinde führt den Offenen Ganztag weiterhin für 
die 3. und 4. Klasse durch. 
Als Zielkennzahl wurde festgelegt, dass die Anzahl der freien Träger in der OGS auf insgesamt 
25 % bis zum Jahr 2017 zu erhöhen ist (was etwa 11 Schulen entspricht). Die Schulen haben 
weiterhin ein hohes Interesse die derzeitige Struktur bei zubehalten. Aufgrund der berechtigten 
Mitbestimmung der Schulen / Schulkonferenzen bei der Trägerwahl, besteht derzeit keine Mög-
lichkeit die Anzahl der freien Träger  zu erhöhen. Die Verwaltung motiviert weiterhin die Schulen, 
intensiv mit freien Trägern zu kooperieren und insbesondere die OGS in die Tr ägerschaft eines 
freien Trägers der Jugendhilfe zu überführen. 
Darüber hinaus wurden  im Schuljahr 2014/15 rd. 80 Kooperationsverträge mit freien Trägern der 
Jugendhilfe über Förderangebote  geschlossen.  
 
 
 
4. Personelle Ressourcen 
   
Die hauptamtlichen Mitarbeiter/ -innen machen einen Großteil der Beschäftigten in den offenen 
Ganztagsschulen aus. Zu unterscheiden ist hierbei zwischen den Koordinatoren/-innen (die erste 
hauptamtliche Mitarbeiter/-in übernimmt neben der Leitung einer Gruppe auch Koordinationsau f-
gaben) und den Gruppenleiter/-innen (jede weitere hauptamtliche Erzieher/-in).  
 
 
4.1 Hauptamtliches Personal 
 
4.1.1. Entwicklung Vollzeitäquivalente  
 
Derzeit wird für die erste Gruppe (25 Kinder bzw. 12 Kinder an Förderschulen) ein e hauptamtli-
che Fachkraft (Erzieher/-innen, Dipl.-Sozialpädagogen/-innen) mit 25,32 Wochenstunden an o f-
fenen Ganztagsschulen mit bis zu 3 Gruppen und mit 30,0 Wochenstunden an  offenen Ganz-
tagsschulen ab 4 Gruppen (100 Kinder aufwärts) eingesetzt. Durch die Umrechnung auf die Ja h-

5 
 
 
resarbeitszeit ergibt sich für diese pädagogischen Fachkräfte eine wöchentliche Arbeitszeit von 
28,13 bzw. 33,33 Stunden.  
 
Für jede weitere Gruppe (25 bzw. 12 Kinder an Förderschulen) wird nach der derzeit geltenden 
Finanzformel ein/e weitere/r Mitarbeiter/-in (Gruppenleitung) mit 20,5 Wochenstunden (22,78 Std. 
Jahresarbeitszeit) eingesetzt.  
 
Die nachfolgende Grafik und Tabelle stellt die Entwicklung de r Stellen (Vollzeitäquivalente) seit 
dem Jahr 2012 dar: 
 
 
  2012 2013 2014 
Anzahl Vollzeitäquivalente 70,88 75,83 95,11 
Anzahl Erzieher/-innen 117 138 160 
Kapitalisierte VZÄ bei freien Trägern 6,1 7,1 7,49 
 
Die Entwicklung der Vollzeitäquivalente zeigt einen deutlichen Anstieg vom Jahr 2013 zu 2014 (+ 
19,28 VZÄ) und hängt damit zusammen, dass zum Schuljahr 2014/15 21 neue Gruppen an off e-
nen Ganztagsschulen eingerichtet wurden. Darüber hinaus wurden zum 01.01.2014 die Wochen-
stundenzahl für Koordinatoren/ -innen mit vier Gruppen von 25,32 auf 30,0 und die Stunden der 
Gruppenleitungen von 19,5 auf 20,5 Stunden erhöht. Hierfür wurden insgesamt 4,54 Stellen z u-
sätzlich eingerichtet.  
 
 
4.1.2 Befristungen 
 
Nach dem Stand August 2015 sin d im hauptamtlichen Bereich von 166 Beschäftigten 148 Mita r-
beiter/-innen unbefristet und 18 Mitarbeiter/-innen befristet beschäftigt. Ziel ist es, die Anzahl der 
Mitarbeiter/-innen mit befristeten Beschäftigungsverhältnissen abz ubauen, um diesen Kräften 
zeitnah eine berufliche Perspektive in einem unbefristeten Arbeitsve rhältnis zu bieten. Nachdem 
bereits in 2014 zahlreiche befristet beschäftigte Mitarbeiter/ -innen entfristet wurden, wurden in

6 
 
 
2015 weitere 23 befristet beschäftigte Mitarbeiter/-innen vorzeitig entfristet. Weitere Entfristungen 
werden zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen, da diese Mitarbeiter/ -innen derzeit noch im 
Rahmen von Elternzeit- und Sonderurlaubsvertretungen tätig sind. Eine unbefristete Übernahme 
ist hier jedoch zu den jeweils nächst möglichen Zeitpunkten vorgesehen.  
 
Neueinstellungen z. B. im Rahmen der Einrichtung von neuen Gruppen sollen zukünftig direkt 
unbefristet erfolgen. Ausnahmen soll es dann ausschließlich im Rahmen von Elternzeit -, Sonder-
urlaubs- und/oder Krankheitsvertretungen geben. Die Anzahl der befristet beschäftigten Mitarbe i-
ter/-innen wird sich daher in den offenen Ganztagsschulen ab dem Schuljahr 2015/16 deutlich 
reduzieren.  
 
 
4.1.3 Koordinationsstellen 
 
Neben der Schulleitung übernimmt die Gesamtkoordination der offenen Ganztagsschule die erste 
hauptamtliche Fachkraft (Koordinator/-in) mit einem Stundenumfang von derzeit 25,32 bzw. 30,0 
Wochenstunden (ab 4 Gruppen).  
Die Leitungs -, Koordinations- und Verwaltungsaufgaben und die damit verbundene Organisat i-
ons- und Steuerungsverantwortung haben sich aufgrund der stetig wachsenden Teilnehmerza h-
len in den offenen Ganztagsschulen deutlich erhöht. Insbesondere an großen offenen Ganztag s-
schulen (ab 4 Gruppen) nehmen die Leitungsaufgaben einen deutlich höheren Stellenwe rt als an 
kleineren offenen Ganztagsschulen ein. So kann ein/e Koordinator/ -in, neben der Leitung einer 
eigenen Gruppe, zwischenzeitlich für ein Team von bis zu 25 Mitarbeiter/ -innen verantwortlich 
sein. 
Um den anfallenden Aufgaben an den größer werdenden offenen Ganztagsschulen gerecht wer-
den zu können, wurden zum 01.01.2014 die Stellen der Koordinatoren/ -innen an offenen Gan z-
tagsschulen mit vier und mehr Gruppen von 25,32 auf 30,0 Stunden aufgestockt. Hierfür wurden 
1,92 Planstellen (S 8) im Stellenplan 2014 eingerichtet (vgl. Vorlage V/0530/2013).  
 
4.1.4 Gruppenleitungen 
 
Die neben den Koordinatoren/ -innen in den Schulen beschäftigten Erzieher/ -innen (Gruppenlei-
tungen) waren bis zum 31.12.2013 mit halber Stelle (19,5 Std./Wo.) im Offenen Ganztag b e-
schäftigt (21,67 Std. Jahresarbeitszeit). Die Arbeit im Offenen Ganztag beginnt in der Regel ab 
11.30 Uhr und endet um 16.00 Uhr. Das entspricht einer reinen Aufenthaltsdauer der Kinder von 
22,5 Wochenstunden in der Gruppe. Zeiten für Vor - und Nachbereitung, Elt erngespräche, Ab-
sprachen mit den Lehrkräften sowie Teamsitzungen waren von den Mitarbeiter/ -innen mit dem 
vorhandenen Zeitbudget nur schwer zu leisten. Häufig fielen Überstunden an, die durch Freizeit 
ausgeglichen werden mussten.  
 
Da dies im Arbeitsalltag  schwer umsetzbar war, wurde mit Vorlage V/0530/2013 vom Rat die 
Stundenaufstockung der Gruppenleitungen um jeweils eine Stunde auf 20,5 Wochenstunden ab 
dem 01.01.2014 beschlossen. Hierfür wurden 2,62 Planstellen (S 6) im Stellenplan 2014 eing e-
richtet.  
 
Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurden 70.000 € für das Haushaltsjahr 2015 zweckgebu n-
den für die Aufstockung der Wochenstundenzahl der Gruppenleitungen sowie für die Qualifizi e-
rung der Niedrigteilzeitkräfte bereitgestellt. Da im Amt für Kinder, Jugendliche und Familie bereits 
ein Fortbildungsbudget im Umfang von aktuell 30.000 € besteht und hieraus bedarfsgerechte 
Fortbildungsmaßnahmen sowohl für die hauptamtlichen als auch für die niedrig -
teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter/ -innen finanziert werden, wurde entschieden, den Betrag au s-
schließlich für eine Stundenaufstockung der Gruppenleitungen einzusetzen. Verteilt auf 119 
Gruppenleitungen und unter Berücksichtigung der zum Sommer aufgrund der Ausweitung der 
offenen Ganztagsschulen einzustellenden neuen Grupp enleitungen ergibt sich eine Stundenau f-
stockung von ½ Stunde pro Gruppenleitung von 20,5 auf 21,0 Stunden. Diese wurde zum

7 
 
 
01.03.2015 umgesetzt und konnte – aufgrund der Bereitstellung des Betrages ausschließlich für 
das Haushaltsjahr 2015 – lediglich befristet bis zum 31.12.2015 verfügt werden.  
Sofern über das Jahr 2015 hinaus die Gruppenleitungen in einem Umfang von 21,0 Woche n-
stunden beschäftigt werden sollen, ist die Bereitstellung der Summe von 70.000 € auch für die 
Haushaltsjahre 2016 ff notwendig. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Betrag mit dem Ausbau 
der offenen Ganztagsschulen weiter steigen wird. So ist umgerechnet die Aufstockung einer 
Gruppenleitung um ½ Stunde mit rd. 600 € Personalkosten im Jahr zu veranschlagen (S 6).  
 
4.1.5 Altersstruktur hauptamtlich Beschäftigte  
 
Rund 46 % der hauptamtlich beschäftigten Mitarbeiter/ -innen in den offenen Ganztagsschulen 
sind älter als 45 Jahre. Mittelfristig ist zu erwarten, dass die sich ergebenden Stellenvakanzen 
quantitativ nicht adäquat besetzt w erden können. Es bleibt daher nach wie vor erforderlich, im 
Bereich der Personalgewinnung ehebliche Anstrengungen über unterschiedliche Wege (z. B. 
Rückkehrkonzept, Erhöhung der Ausbildungskapazitäten) zu unternehmen, um dem bestehe n-
den Fachkräftemangel vorzubeugen.  
 
Für den Bereich der offenen Ganztagsschulen dürfen die schwierigen Rahmenbedingungen nicht 
außer Acht gelassen werden. Zu nennen sind hier nach wie vor die tarifvertragliche Eingruppi e-
rung sowie die Tatsache, dass die Möglichkeit einer Vollzei tbeschäftigung unter den bisher g e-
gebenen strukturellen Bedingungen nicht gegeben ist. Darüber hinaus liegen die Arbeitszeiten in 
den Nachmittagsstunden und sind damit für teilzeitbeschäftigte Mütter und Väter eher unattraktiv.  
 
 
 
 
 
4.2 Vertretungspool 
 
Aufgrund des kontinuierlichen Ausbaus der offenen Ganztagsschulen und der damit verbund e-
nen steigenden Anzahl von hauptamtlichen Mitarbeiter/ -innen wurde der erstmals im Jahr 2010 
eingerichtete Vertretungspool seit dem Jahr 2013 kontinuierlich für den schu lübergreifenden Ein-
satz von Vertretungskräften ausgeweitet, um die qualitativ und quantitativ adäquate Betreuung in

8 
 
 
Krankheitszeiten auch zukünftig gewährleisten zu können. Im Schuljahr 2014/15 sind 9 Mitarbe i-
ter/-innen im Vertretungspool tätig. Hierfür si nd insgesamt 4,77 Planstellen (S 6) im Stellenplan 
vorhanden. 
 
Die Vertretungseinsätze umfassen sowohl kurzfristige Krankheitsvertretungen von 3 – 5 Tagen 
sowie längerfristige Krankheitsvertretungen und/oder Vertretungen für die Dauer von Reha -
/Kurmaßnahmen. Die Einsätze der Vertretungskräfte beliefen sich im Jahr 2014 durchschnittlich 
auf 18 Tage pro Einsatz.  
 
 
4.3 Niedrig-teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter/-innen (geringfügig Beschäftigte)  
 
Nach wie vor spielt der Einsatz von niedrig -teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter/-innen in den offenen 
Ganztagsschulen eine wichtige Rolle bei der Aufgabenerledigung und ist fest in der für die Pe r-
sonalausstattung gültigen Finanzformel verankert.  
 
Für jede volle Gruppe (25 Kinder bzw. 12 Kinder an Förderschulen) werden 21  Wochenstunden 
für niedrig -teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter/ -innen zur Verfügung gestellt. Bis zum Erreichen der 
nächsten vollen Gruppe  erhalten die Grundschulen für jedes weitere Kind (z. B. für das 26. – 49. 
Kind) darüber hinaus Mittel von 1.400 € pro Kind/ Jahr und Förderschulen in Höhe von 1.750 € 
pro Kind/ Jahr für den Einsatz von niedrig-teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter/-innen.  
 
Im Schuljahr 2014/15 arbeiten 562 Mitarbeiter/-innen (Stand: 01.12.2014) im Rahmen eines nied-
rig-teilzeitbeschäftigten Arbeitsverhältnisses zwischen 4 und 12 Wochenstunden in den offenen 
Ganztagsschulen und der Bis -Mittag-Betreuung. Durchs chnittlich werden die Mitarbeiter/ -innen 
mit 9,36 Wochenstunden beschäftigt.  
 
Die Anzahl der niedrig -teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter/-innen ist seit dem Sj. 2011/12 um insg e-
samt 102 Mitarbeiter/ -innen gestiegen. Das entspricht einem Zuwachs von 22,2 %. Der durch-
schnittliche Beschäftigungsumfang bewegte sich in den vergangenen drei Jahren im Bereich zwi-
schen 9,2 und knapp 9,4 Wochenstunden und hat sich somit nur marginal verändert.  
 
Der Anteil der weiblich Beschäftigten liegt im Jahr 2014 in den offenen Ganztagsschulen bei 78,8 
% und ist seit dem Jahr 2011 erstmalig wieder zunehmend (2013: 77,6 %, 2012: 78,8 %, 2011: 
79,0 %).  
 
Der niedrige Stundenumfang und die Befristungen bieten häufig keine berufliche Perspektive. 
Erklärtes Ziel ist daher, die hohe An zahl der niedrig-teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter/-innen abzu-
bauen. Mit Antrag der SPD-Fraktion A-R/0051/2014 vom 27.11.2014 wurde die Verwaltung gebe-
ten, u. a. Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen, um die aktuell hohe Anzahl der Arbeitsverhäl t-
nisse in dies em Bereich durch  Zusammenfassung zu sozialversicherungspflichtigen Beschäft i-
gungsverhältnissen zu reduzieren. Hierzu wird auf die gemeinsame Beschlussv orlage von Amt 
10 und Amt 51 V/0569/2015 „Abbau geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse bei der Stadt 
Münster sowie Änderung der Finanzformel zur personellen Ausstattung der OGS“ verwiesen. 
 
 
4.4 Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) 
 
Bislang konnte an 16 offenen Ganztagsschulen ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) absolviert 
werden. Zum Schuljahr 2013/14 wurde aufgrund der großen Nachfrage dieses Angebot auf we i-
tere vier offene Ganztagsschulen (Ludgerusschule Hiltrup, Martin -Luther-Schule, Melanchthon-
schule und Norbertschule) ausgeweitet. Die Finanzierung erfolgt aus Bundesmitteln und wird 
durch städt ische Mitte l ergänzt. Die Schulen reduzieren hier das Budget der niedrig -
teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter/-innen um 9,5 Wochenstunden pro FSJ-Stelle.

9 
 
 
4.5 Bundesfreiwilligendienst (BFD) 
 
Seit dem Schuljahr 2012/13 besteht an zehn offenen Ganztagsschulen die Möglic hkeit, einen 
Bundesfreiwilligendienst zu leisten. Die Freiwilligen sind vollzeitbeschäftigt und werden sowohl im 
Vormittagsbereich als auch im Nachmittagsbereich eingesetzt. Die Finanzierung erfolgt aus Bu n-
desmitteln und wird durch städtische Mittel ergänz t. Die Schulen reduzieren das Budget für den 
Einsatz von niedrig -teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter/-innen im Umfang von 5 Wochenstunden je 
BFD-Stelle.  
 
Bis zum Ende des Schuljahres 2014/15 ist eine BFD-Stelle an der Johannesschule Hiltrup einge-
richtet. Mit Auslaufen des offenen Ganztagsbetriebes wird die BFD-Stelle bedarfsgerecht von der 
Johannesschule Hiltrup zur Idaschule verlagert.  
 
 
4.6 Berufspraktikanten (BAJ)    
 
Zum Schuljahr 2014/15 konnten fünf Stellen für Erzieher/ -innen im Anerkennungsjahr aufg rund  
der vom Rat zur Verfügung gestellten Mittel an folgenden Schule geschaffen werden:  
  
 Matthias-Claudius-Schule (Gut Insel)  
 Marienschule Roxel 
 Grundschule am Kinderbach 
 Ludgerusschule Hiltrup 
 Albert-Schweitzer-Schule (Seht e.V.) 
 
Die Auszubildenden sind mit 39 Wochenstunden im Vor- und Nachmittag der Schulen eingesetzt 
und schaffen damit auch eine engere Verzahnung beider Bereiche. Die Anleitung übernehmen 
jeweils der/die Koordinator/-innen. Ausbildungsschwerpunkt in dem berufspraktischen Jahr ist die 
Begleitung der Erstklässler und der Übergang von der KITA zur Grundschule.  
 
Die Berufspraktikanten leisten keine Jahresarbeitszeit und sind deshalb in den Ferien in der K o-
operationskita im Sozialraum der jeweiligen Schule eingesetzt. Hier erhalten die Au szubildenden 
einen Einblick in den Kitaalltag, insbesondere bei den Kindern, die sich im letzten Kitajahr im 
Übergang zur Grundschule befinden.  
 
Die ersten fünf Auszubildenden werden im Sommer ihre Ausbildung abschließen. Fünf weitere 
Schulen haben Bedarf angemeldet. 
  
 
5. Finanzielle Rahmenbedingungen 
 
 
5.1 Änderung der Landesförderung 
 
Die bestehenden Erlasse „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche 
Ganztags- und Betreuungsangebote in Prim arbereich und Sekundarstufe I“ sowie der Z uwen-
dungserlass zur Finanzierung der offenen Ganztagsschulen wurden mit Wirkung vom 01.02.2015 
geändert.  
 
Eine wesentliche Änderung dabei ist, dass ab dem 01.02.2015 der Fördersatz des Landes um 
1,5 % gestiegen ist und zum 01.08.2015 erneut um weitere 1,5  % steigen wird. Darüber hinaus 
werden die Fördersätze pro Kind zukünftig jährlich um weitere 1,5 % steigen. Durch diese Dyn a-
misierung der Landeszuwendung wird nun erstmalig sowohl den in der Vergangenheit stetig g e-
stiegenen als auch den in der Zukunft wei ter steigenden Personalkosten der Träger Rechnung 
getragen.

10 
 
 
Die nachfolgende Übersicht stellt die veränderten Fördersätze detailliert dar:  
 
 Grundfestbetrag  
alt / Kind 
Grundfestbetrag  
neu / Kind 
ab 1.2.15 
Grundfestbetrag  
neu / Kind 
ab 1.8.15 
Grundschulen 700 € 711 € 722 € 
Förderschulen 1.400 € 1.421 € 1.442 € 
Kinder mit sonderpäd. 
Förderbedarfen 
1.400 € 1.421 € 1.442 € 
Flüchtlingskinder - 1.421 € 1.442 € 
 
 
Pro Gruppe wird weiterhin ein Lehrerstellenzuschlag von 0,2 Stelle gewährt. Hiervon kann 0,1  
Stelle kapitalisiert werden. Hierdurch ergibt sich eine zusätzliche finanzielle Förderung in folge n-
der Höhe:  
 
 Betrag alt / Kind Betrag neu / Kind 
ab 1.2.15 
Betrag neu / Kind 
Ab 1.8.15 
Grundschulen 235 € 239 € 243 € 
Förderschulen 490 €  497 € 504 € 
Kinder mit sonderpäd. 
Förderbedarfen 
490 € 497 € 504 € 
Flüchtlingskinder - 497 € 504 € 
 
 
 
5.1.1 Eigenanteil und Elternbeiträge  
 
Für die Angebote der offenen Ganztagsschulen hat die Kommune pro teilnehmendem Kind einen 
Eigenanteil von 410 € jährlich zu erbringen. Analog zur Landesförderung wird der Eigenanteil der 
Kommunen ebenfalls jährlich um 1,5 % steigen und beträgt ab dem 01.02.2015 416 € und ab 
dem 01.08.2015, 422 €.  
 
Der Elternbeitrag für die offenen Ganztagsschule war gem. des Grundlagenerlasses de s Ministe-
riums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW bislang auf 150 € monatlich begrenzt. Mit 
der Änderung des Erlasses wird den Kommunen nun ermöglicht, den Elternbeitrag auf maximal 
170 € anzuheben. Die Stadt Münster hat von dieser neuen Regelung Gebrauch gemacht und die 
Elternbeiträge ab dem 01.08.2015 ab einem Jahreseinkommen von 75.000 € von derzeit 150 € 
auf zukünftig 170 € angehoben (vgl. Ratsvorlage V/0108/2015). 
 
 
5.1.2 Förderung von Flüchtlingskindern  
 
Mit der Änderung des Zuwendungserlasses zur Finanzierung der offenen Ganztagsschulen ist es 
möglich, auch einen erhöhten Fördersatz für Flüchtlingskinder zu beantragen, die unterjährig in 
die offene Ganztagsschule aufgenommen werden.  
 
Für Flüchtlingskinder und Kinder in vergleichbaren Lebenslagen (z. B. Sinti und Roma) kann vom 
Land für das erste Jahr ihrer Teilnahme an der offenen Ganztagsschule der erhöhte Fördersatz 
gewährt werden. Danach fallen diese Kinder unter die sogenannte Regelförderung. Der erhöhte 
Fördersatz soll berücksichtigen, dass diese Kinder aufgrund ihrer Flucht einer besonderen Unter-
stützung bedürfen.

11 
 
 
Da nicht vorhersehbar ist, zu welchem Zeitpunkt Flüchtlingskinder einen Platz in einer offenen 
Ganztagsschule erhalten, ermöglicht das Land die Aufnahme der Landesförderung in diesen Fäl-
len auch zum 01.02. eines Jahres. Wird z. B. ein Flüchtlingskind im Dezember in die offene 
Ganztagsschule aufgenommen, ist eine Landesförderung ab dem 01.02. für 12 Monate möglich. 
Die Förderung der Flüchtlingskinder in den offenen Ganztagssch ulen setzt jedoch voraus, dass 
die Schulen die Kommune regelmäßig über die Aufnahme von Flüchtlingskindern in die offene 
Ganztagsschule informiert, damit eine entsprechende Landesförderung beantragt werden kann. 
 
Am ersten Schultag nach den Herbstferien de s Schuljahres 2014/2015 nahmen 24 Flüchtling s-
kinder an den Angeboten der offenen Ganztagsschulen in Münster teil, für die eine Landesz u-
wendung bewilligt wurde.  
 
 
5.2 Kosten pro Platz 
 
Unter Berücksichtigung sämtlicher Aufwendungen betrugen im Jahr 2013 di e Kosten für einen 
OGS-Platz durchschnittlich 2.014 € und sind damit im Vergleich zum Vorjahr um rd. 80 € pro 
Platz gestiegen. Die Ermittlung der Kosten für 2014 können erst zu einem späteren Zei tpunkt 
erfolgen, da die Verteilung der Personalkosten auf Kos tenträger zum Zeitpunkt der Vorlagene r-
stellung noch nicht vorlag. 
 
Die Kosten pro Platz refinanzieren sich zum Teil aus Elternbeiträgen und Landeszuwendungen. 
Die erzielten Elternbeiträge lagen im Jahr 2013 pro Kind bei durchschnittlich 583 € pro Jahr.  
Die Höhe der Landeszuwendung betrug im Jahr 2013 durchschnittlich 997 € pro Kind. Bei der 
Ermittlung dieses Betrages wurde berücksichtigt, dass für Kinder mit sonderpädagogischen Fö r-
derbedarfen eine höhere Landeszuwendung gewährt wird als für Kinder, die ein en Regelförder-
satz erhalten. Darüber hinaus fällt die Landeszuwendung pro Kind geringer aus, wenn die Sch u-
len den Lehrerstellenanteil im Umfang von 0,2 Lehrerstelle in voller Höhe in Anspruch nehmen 
und den möglichen Anteil von 0,1 Lehrerstelle nicht kapitalisieren.  
 
Der kommunale Aufwand der Stadt Münster lag unter Berücksichtigung der vorgenannten Ertr ä-
ge (Elternbeiträge und Landeszuwendung) bei 434 € pro Platz (2013).  
 
 
 
6. Pädagogische Rahmenbedingungen 
 
Die offene Ganztagsschule wurde 2003 auch in Münster als familien - und bildungspolitisches 
Programm der Landesregierung eingeführt. Konzeptionelle Leitl inie ist die Entwicklung und G e-
staltung des „Ganztags“ in gemeinsamer Verantwortung von Jugendhilfe, Schule und anderen 
Bildungspartnern. Das Ziel ist es, Unterricht sowie ihn ergänzende und erweiternde allgemein 
bildende Angebote von außerschulischen Partnern zu einem Gesamtkonzept von Bildung, Erzi e-
hung und Betreuung zusammenzuführen und Schule als verlässlichen Lern- und Lebensraum für 
Mädchen und Jungen weiterzuentwickeln.  
 
Ein allgemeingültiges OGS Konzept für alle Offenen Ganztagsschulen in Münster g ibt es nicht. 
Das OGS-Konzept einer Schule ist immer abhängig von den Gegebenheiten vor Ort. So ist es 
zunächst einmal abhängig vom jeweiligen Schulprogramm, aber auch von der Größe einer Schu-
le und ihrer räumlichen Ausstattung, außerdem von den Bedingunge n im Sozialraum der Schule 
und von ihrer Schülerschaft und deren familiären und sozialen Möglichkeiten. Jede Schule ben ö-
tigt ihr eigenes Konzept, das sich orientiert an den Bedürfnissen der Kinder und deren Eltern, an 
den Möglichkeiten und Fähigkeiten der Lehr-und Fachkräfte sowie an den vorhandenen Räumen 
in der Schule und ihrer sozialräumlichen Umgebung.

12 
 
 
Im Laufe der vergangenen Jahre haben sich die Schulen je nach ihren Möglichkeiten und Re s-
sourcen vor Ort gemeinsam mit dem OGS -Träger und der Schulverwa ltung auf den Weg g e-
macht und ein eigenes OGS-Konzept für sich entwickelt.  
Dabei sind für alle Schulen Grundstandards erarbeitet worden. 
 
 
6.1 Betreuungszeiten 
 
Auch in Münster werden die Vorgaben des Landes NRW, die Betreuungszeiten in den Offenen 
Ganztagsschulen täglich von 8.00 bis mindestens 15.00 Uhr sicher zu stellen, eingehalten. 
(Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.10.2010) 
 
 
6.2 Bis-Mittag-Betreuung 
 
Alternativ zu den Angeboten der Offenen Ganztagsschule findet an fast jede r Schule noch eine 
sogenannte „Bis-Mittag-Betreuung“ statt. Hier werden Kinder verlässlich nach dem Unterricht bis 
max. 13.30 durch Niedrigteilzeitbeschäftigte betreut. Es werden keine Mittagsverpflegung und 
keine Hausaufgabenbetreuung zur Verfügung gestellt. Auch verfügt das BIMI Angebot in der R e-
gel über keine eigenen Räume. In den Stadtteilen/ außerhalb der Stadtmitte bringt das die Schu-
len häufig an ihre Kapazitätsgrenzen, weil die Anzahl der OGS -Kinder auch dort weiterhin steigt, 
zusätzlich aber eine ebenso große Anzahl von BIMI-Kindern betreut wird.  
 
 
An einzelnen Schulen verfügt die BIMI-Betreuung noch über eigene Räume, die von der Schullei-
tung zur Verfügung ge stellt werden. In der Mehrheit der Schulen teilen sich die OGS -Kinder ihre 
Räume mit den B IMI-Kindern, was nicht zuletzt auch die pädagogischen Kräfte täglich an die 
Grenzen ihrer logistischen Fähigkeiten bringt. 
 
 
6.3 Randzeiten 
 
Um 16 Uhr endet die Betreuung im Offenen Ganztag, der Arbeitstag der Eltern aber häufig noch 
nicht. Um dieser Problematik gerecht zu werden, hat der Rat der Stadt Münster ab dem Schuljahr 
2014/2015 finanzielle Mittel in Höhe von 123.000 € für Modelle einer Randzeitenbetreuung im 
Rahmen der Offenen Ganztagsschule zur Verfügung gestellt. In diesem Kontext werden Projekte 
und Modelle zur B etreuung für die Zeiten nach der Regelbetreuung ab 16.00 Uhr realisiert. Die 
Schulen können so spezifisch die unterschiedlichen Bedarfe berücksichtigen.  
 
Derzeit bieten acht Schulen Angebote der Randzeitenbetreuung an. Sechs Schulen führen die 
Betreuung in der Schule durch. In der Regel wird ein Zeitfenster von 16 bis 17 Uhr angeboten, 
eine Schule bietet darüber hinaus die Betreuung bis 18 Uhr an. In einigen Schulen werden in den 
Randzeiten bis zu 50 Kinder betreut.  
 
Zwei Schulen arbeiten in Kooperation mit benachbarten Einrichtungen der Offenen Kinder - und 
Jugendarbeit zusammen. Insbesondere die Kooperationen mit Einrichtungen der Offenen Kinder- 
und Jugendarbeit bietet den teilnehmenden Kindern die besondere Möglichkeit zur Partizipation 
an einem außerschulischen Bildungs- und Sozialisationsangebot in einer spannenden und neuen 
Umgebung. Neben den konkreten Kooperationen im Rahmen der Randzeitenbetreuung gibt es 
diese Verknüpfung auch an weiteren Schulstandorten. Hier nutzen Kinder im direkten Anschluss 
an den Offenen Ganztag eigenständig Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit.

13 
 
 
6.4 Ferienbetreuung 
 
Mit Vorlage V/0815/2006 „Gesamtkonzept zur Ferienbetreuung von Grundschulkindern in Mün s-
ter – Koordination aller Maßnahmen“ vom 11.10.2006 wurde das Gesamtkonzept zur Ferienb e-
treuung für Grundschulkinder in Münster beschlossen. Für  die Eltern der Kinder, die in der 
Nachmittagsbetreuung einer Offenen Ganztagsschule angemeldet sind, besteht ein Anspruch auf 
insgesamt sechs Wochen Betreuung pro Schuljahr. Die Eltern können diesen Anspruch bedarf s-
gerecht innerhalb der Herbst-, Oster- und Sommerferien eines Schuljahres (01.08. bis 31.07 des 
jeweiligen Folgejahres) einsetzen. Mit der Einführung der stadtweiten Information zu den Ferie n-
angeboten, die an alle Grundschulkinder zu Beginn eines jeden Schuljahres verteilt wird und 
auch online ab zufragen ist, erhalten Familien frühzeitig Informationen und Planungssicherheit 
hinsichtlich verlässlicher, ganztägiger Ferienbetreuungsangebote in Münster.  
Die Umsetzung des Konzeptes in den vergangenen Jahren hat gezeigt, dass derzeit noch au s-
reichende Ferienbetreuungsangebote vorhanden sind. Die Inanspruchnahme der Betreuungsa n-
gebote sowie der Bedarf nach Aufstockung der Angebote steigen allerdings stadtweit. 2012 lag 
die Anzahl der Wochenanmeldungen noch bei 4.881, im Jahr 2013 bei 5227und im Jahr 2014  
waren 5232 Wochenanmeldungen zu verzeichnen. 
Es ist davon auszugehen, dass bei den derzeitigen Steigerungsraten in den Offenen Ganztag s-
schulen die Anzahl der Plätze in den Ferienbetreuungsangeboten, zumindest in einigen Stadtte i-
len, nicht mehr ausreichen wird. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wird die Akquise 
von weiteren Trägern zur Ferienbetreuung vorantreiben.  
 
 
6.5 Raumnutzung/-anspruch   
 
Im Hinblick auf die ständig steigenden Teilnehmerzahlen im Offenen Ganztag stoßen die Grun d-
schulen seit geraumer Zeit zunehmend mehr an ihre räumlichen Grenzen. Vor diesem Hinte r-
grund wurde eine Projektgruppe zur Neuausrichtung des OGS -Raumstandards eingerichtet. Die 
Neuausrichtung orientierte sich vornehmlich an den Möglichkeiten einer multifunktionalen Raum-
nutzung sowie an den tatsächlich vorhandene n Raumkapazitäten der Schulen ( zu weiteren Ein-
zelheiten siehe Vorlage V/0661/2014 „Neue Raumstandards im Offenen Ganztag an Grundsch u-
len in Münster“).  
Der Rat der Stadt Münster hat mit der Ergänzungsvorlage V/0661/2014/1.Erg. u.a. der Beschluss 
gefasst, „angesichts der perspektivisch steigenden Teilnehmerquoten im Offenen Ganztag, die 
bestehenden Schulgebäude mit allen Räumen sowohl für Unterricht wie für Angebote des Off e-
nen Ganztags zu nutzen. Die räumlichen  Bedarfe des Offenen Ganztags und der Inklusion sind 
im Zusammenhang zu betrachten und schulspezifische Umsetzungsmöglichkeiten zu erarbeiten. 
An den Schulen, an denen die Raumstandards nicht umgesetzt werden können, kann bei Vorl a-
ge eines entsprechenden pädagogischen Raumkonzepts hiervon abgewichen werden. 
Die Verwaltung verstetigt und intensiviert die bestehenden beratenden Unterstützungsangebote 
zur Weiterentwicklung der schulspezifischen Konzepte des Offenen Ganztags. Diese Unterstü t-
zungsangebote erhalten vorrangig die Schulen, bei denen eine Umsetzung im Gebäudebestand 
erforderlich ist. Die Fachberatung muss insbesondere auch die Weiterentwicklung der Offenen 
Ganztagsschule als inklusiven Bildungsort umfassen. 
Darüber hinaus sollen verstärkt Modelle der  Kooperation des Offenen Ganztags mit außerschul i-
schen Partnern z.B. Jugendeinrichtungen, Sportvereinen, Musikschulen, Kultureinrichtungen und 
weiteren freien Trägern entwickelt werden, um so auch außerhalb der bestehenden Schulgebä u-
de neue räumliche Resso urcen für Angebote des Offenen Ganztags zu erschließen. Um dem 
Anspruch einer Verzahnung von Schule und Jugendhilfe gerecht zu werden, ist auch der B e-
schluss des Rates zur Erhöhung des Trägeranteils im Offenen Ganztag zu berücksichtigen.“ 
Der prognostizier te Zuwachs von rd. 1.200 Schülerinnen und Schülern (aktualisierte Schüle r-
prognose für die städtischen Grundschulen) bis zum Schuljahr 2020/21, steigende Teilna h-
mequoten und die hohe Dynamik bei den Flüchtlingszahlen stellen vor diesem Hintergrund hohe 
Anforderungen an die Weiterentwicklung der Raumkonzepte im offenen Ganztag. Der Erarbe i-
tung schulspezifischer Umsetzungsmöglichkeiten und der multifunktionalen Nutzung von Räu m-

14 
 
 
lichkeiten entsprechend dem Ratsbeschluss zum Raumstandard kommt daher eine immer hö he-
re Bedeutung zu.  
 
 
6.6 Mittagsverpflegung und Hygienestandards 
 
Zum wesentlichen Bestandteil einer Offenen Ganztagsschule gehört neben den Freizeit- und Un-
terstützungsangeboten auch die Bereitstellung eines attraktiven Mittagessens . In Münster wird in 
allen Offenen Ganztagsschulen ein warmes Mittagessen angeboten. Die Teilnahme hieran ist 
verpflichtend und kein Kind wird vom Essen ausgeschlossen.  Das Mittagessen erfolgt in festen 
Tischgemeinschaften oder als System mit Ausgabetheke sowie freier Platzwahl. Aufgrund des 
Alters der Grundschüler muss die Mittagsverpflegung durch die pädagogischen Fachkräfte b e-
gleitet werden. Die Organisation und Ausgabe der Mittagsverpflegung wird derzeit übe rwiegend 
von städtischen Mitarbeiter/ -innen (geringfügig Beschäftigt en) übernommen. Die offenen Gan z-
tagsschulen erhalten abhängig von der Teilnehmerzahl ein Budget für den Einsatz von geringf ü-
gig Beschäftigten (s. Ziff. 5). Aus diesem Budget ist nicht nur das pädagogische Personal so n-
dern auch das Personal zu bestreiten, w elches für die Zubereitung und Ausgabe des Mittag -
essens zuständig ist. Ein gesondertes Personalbudget für die Mittagsverpflegung bzw. Stellen für 
hauswirtschaftliche Gehilfen/ Gehilfinnen, wie in den formal geführten Ganztagsschulen, ist nicht 
vorhanden. 
 
Die Beschlussvorlage an den Rat Nr. V/0657/2012 „Mittagsverpflegung an Schulen“ greift die 
aktuelle Thematik der Mittagsverpflegung an den münsterschen Schulen auf und gibt die Em p-
fehlung ab, zukünftig die Mittagsverpflegung an Caterer zu vergeben, die da nn sämtliche Arbe i-
ten – von der Zubereitung über die Ausgabe bis hin zur Reinigung – zu übernehmen hätten. 
 
Eine weitere große Herausforderung wird in den nächsten Jahren die Einnahme der Mittagsver-
pflegung in der OGS werden. Die vorhandenen Speiseräume un d Küchen stoßen an ihre Gre n-
zen, da mittlerweile bis zu fast 200 Kinder mittags mit einem Essen versorgt werden müssen. 
Das können viele Schulen auf Dauer nicht mehr gewährleisten, so dass bei der Verpflegung zum 
Teil auch auf Schulklassen ausgewichen werd en muss. Dies stellt die Schulen vor zusätzliche 
Probleme, da dies einen höheren Personalaufwand als auch u.U. zusätzliche Geräte und hygi e-
nerechtliche Verpflichtungen bedeutet.  
 
Als Basis für eine hygienisch einwandfreie, qualitativ hochwertige, gesunde und von den Kindern 
und Jugendlichen akzeptierte Verpflegung in den städtischen Schulen dient der Qualitäts - und 
Hygieneleitfaden Schulverpflegung, in dem einheitliche Standards und Richtlinien sowie verbin d-
liche hygienische Vorgaben für die Umsetzung der Schulverpflegung festgelegt sind. 
Im Leitfaden werden zum einen die theoretischen Anforderungen der Lebensmittelhygiene vo r-
gestellt und mit konkreten Vorschriften und Handlungsanweisungen für den Küchenalltag praxi s-
nah erläutert. Grundlage sind EU -Verordnungen, die nationale Lebensmittelgesetzgebung, DIN -
Normen, Leitlinien, Vorschriften und die allgemeinen Empfehlungen für lebensmittelhygienische 
Anforderungen, abhängig vom Verpflegungsangebot. Der Leitfaden beinhaltet auch das geset z-
lich vorgeschriebene HA CCP-Konzept (Hazard Analysis and Critical Control Points Concept, 
deutsch: Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte -Konzept), in dem mögliche gesundheitl i-
che Risiken und Gefahren durch die Schulverpflegung im Umfeld Schulküche erkannt und durch 
Vorbeuge- und Kontrollmaßnahmen minimiert werden. Hieraus resultiert das Eigenkontrollsy s-
tem, welches z. B. konkrete Vorgaben zur Temperaturüberwachung, Warenkontrolle und Rein i-
gung sowie deren Dokumentation gibt. 
Die Qualifizierung des Personals und die Einweisu ng in die hygienischen Vorgaben für die 
Schulverpflegung erfolgt durch jährliche Hygieneschulung und Folgebelehrung nach dem Infekt i-
onsschutzgesetz und durch themenbezogene Schulungen zu gesetzlichen Neuerungen, Ernä h-
rungsempfehlungen etc. sowie durch Hilfe und Unterstützung in Form von persönlicher Beratung 
und Betreuung ggf. vor Ort.

15 
 
 
7. Individuelle Förderung 
 
Der offene Ganztag hat sich von einem Nachmittagsbetreuungsangebot zu einem qualitativen 
Förderangebot entwickelt. Neben den Arbeitsgemeinschafte n für alle Kinder sind je nach B edarf 
der Kinder differenzierte individuelle Förderangebote aufgebaut worden.  
 
 
Den Ganztagsschulen steht ein „Förderbudget in Höhe von  insg. 503.500 € (2015) zur Verf ü-
gung. Die Mittel stehen für Kinder bereit, die über die regulären Angebote hinaus einen erhöhten 
Förderbedarf haben und grundsätzliche Unterstützungsangebote benötigen. 
 
Die Höhe des Budgets für die einzelne Schule wird nach folge nden sozialen Indikatoren berech-
net: Daten der Schuleingangsuntersuchungen , Anzahl der Elternbefreiungsanträge , Einschät-
zung der Schulpsychologischen Beratungsstelle, Einschätzung der Jugendhilfe / des KSD s owie 
Anzahl der OGS-Gruppen. 
   
Mit über 80 Kooperationsvereinbarungen mit den freien Trägern der Jugendhilfe, Sport - und Mu-
sikvereinen zeigt sich die gute Einbettung der Schulen in der münsterschen Trägerlandschaft.   
 
Die Arbeitsgemeinschaften verfolgen die Ziele Ausgleich sozialer und individueller Bedürfnisse, 
Förderung von Interessen und Begabungen, Vernetzung unterschiedlicher Akteure im Umfeld der 
Schule, Verzahnung von Vor- und Nachmittag. 
 
 
 
Verteilung der Angebote 2013/2014: 
 
 
Sport und Bewegung
27%
Musik/ Kreatives
36%
Förderung der 
einzelnen 
Wahrnehmungsbereic
he   
25%
Sprachen
2%
Ernährung
3%
Umwelt und 
Erlebnispädagogik
7%

16 
 
 
7.1 Förderinseln    
 
An zurzeit 19 Schule n ist eine sogenannte  „Förderinsel“ eingerichtet worden. Dies bedeutet, 
dass am OGS Standort zusätzlich eine heilpädagogische Fachkraft  (19,5 Stunden) eingesetzt 
ist. Diese heilpädagogische Fachkraft bietet in enger Abstimmung mit der Schulleitung, der jewei-
ligen Lehrkraft und der Koordinatorin der OGS ein individuelles, heilpädagogisches Förderang e-
bot für Kinder der OGS, die nicht angemessen gefördert werden können und über den Unterricht 
und die Betreuung hinaus individuelle Unterstützung benötigen. Die se Förderbedarfe sind insbe-
sondere:  
 
 Konzentrations- und Lernschwierigkeiten,  
 Defizite in der Beziehungsfähigkeit und Konfliktbewältigung, 
 Schwierigkeiten in der Sprach- u. Lesefähigkeit und  
 Unterstützungsbedarf bei der Bewältigung von persönlichen Krisen und Entwicklungsverzöge-
rungen. 
 
(vgl. Beschlussvorlage V/0161/2014) 
 
 
7.2 Integrationshelfer 
 
Im Zuge der Inklusion steigt die Zahl der Kinder mit Förderbedarfen in den Regelschulen an. Um 
den Kindern den Schulbesuch einer Regelschule zu ermöglichen, we rden zunehmend Integrat i-
onshelfer in der Schule eingesetzt. Kostenträger hierbei sind entweder der LWL, das Sozia lamt 
(SGB XII) oder das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (SGB VIII).  
 
Im Juni 2015 gab es 81 laufende Fälle (davon 43 an Grundschulen) nach § 35a SGB VIII. Kos-
tenträger ist in diesen Fällen das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien. Die Hilfe ist einze l-
fallbezogen, ein Bewilligungszeitraum und der Stundenumfang werden für das jeweilige Kind g e-
währt, der Einsatz der Integrationshelfer erfolgt im Unterricht am Vormittag. Nach SGB XII g e-
währt das Sozialamt z.Zt. Leistungen für 19 Integrationshelfer an Grundschulen. An den Förder-
schulen gibt es rund 40 laufende Fälle für beide Leistungssegmente.  
 
Ein auf zwei Jahre befristetes Modellproje kt des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien b e-
inhaltet, dass bis zu zehn Gruppenleitungen der OGS als I-Helfer eingesetzt werden. Zurzeit sind 
bereits zehn pädagogische Fachkräfte aus der OGS vormittags als I -Helfer an ihrer Schule tätig. 
Diese Fachkräfte, die nachmittags den offenen Ganztag gestalten, erhalten eine Stundenaufsto-
ckung für die Tätigkeit als I-Helfer im Vormittag. So entsteht für sie ein Arbeitsplatz an der Schule 
mit vollem Stundenumfang (Jahresarbeitszeit). Dadurch ergeben sich gleich mehrere Synergieef-
fekte: 
 
 Erhöhung der Attraktivität der OGS Stellen durch Stundenaufstockung und folglich Reduzi e-
rung der Stellenfluktuation, 
 Beziehungskontinuität durch längerfristig Beschäftigte in den Schulen, 
 Bessere Steuerung des Einzelfalls, aufgrund der Entkoppelung von Stellen und Bewilligungs-
zeitraum und –umfang, 
 Erweiterung des Schulprofils 
 
Die Schulen, die Eltern, die betroffenen Kinder sowie die Fachkräfte der OGS begrüßen das Pr o-
jekt und somit ist die Fortsetzung des Projektes anzustreben.

17 
 
 
8. Steuerungsstruktur und Qualitätssicherung  
 
Ein besonderer Schwerpunkt lag in den vergangenen Jahren auf der qualitativen Weiterentwic k-
lung des Offenen Ganztags. Hierzu sind in den letzten Jahren folgende Instrumente geschaffen 
worden: 
 
 Tägliche Fachberatung des OGS Fachdienstes mit 1,77 Stellen. 
 Aktuelle Arbeitshilfe als „Bedienungsanleitung“ in Verwaltungs- und Rechtsfragen  
 Monatliche Dienstbesprechungen mit den 40 städtischen Koordinatoren/-innen   
 Jahresgespräche mit den OGS – Trägern und den Schulleitungen  
 Monatliche Facharbeitskreise in den Bezirken mit den Gruppenleitungen/ Koordinatori n-
nen 
 Weitere Unterstützungsangebote  
 Einzel und Teamsupervision 
 Teamentwicklung 
 Kollegiale Fallberatung 
 Fortbildungsprogramm  
Für die Fortbildung und Qualifikati on der pädagogischen Fachkräfte steht ein eigenes 
Budget i. H. v. 30.000 Euro mit folgenden Themenschwerpunkten zur Verfügung. 
 Pädagogische Fachthemen (Autismus, Resilienz, soziale Auffälligkeiten) 
 Arbeitsorganisation (Zeitmanagement, Teamsitzungen, Jahresplanung)  
 Führung (Auftrag, Rolle, Lösungsmöglichkeiten in schwierigen Situationen) 
 Beratung (Kollegiale Fallberatung, Elternarbeit) 
 Verwaltung / Recht (Aufsichtsfragen) 
 Grundkurse (Arbeitssicherheit, Brandschutz, Erste Hilfe) 
 Persönliche Entwicklung (Interkulturelle Kompetenz, Gender, Selbstwahrnehmung 
und soziale Kompetenz)  
 Einführungsveranstaltungen für Hauptamtliche und Niedrigteilzeitkräfte.  
 Jährliche Fachtagung mit einem Schwerpunktthema  
 „Auf dem Weg zur Inklusiven OGS“ - 2012 
 „Mit frischer Energie ins neue Schuljahr – gesund bleiben in der OGS“ - 2013 
 „Bewegung, Spiel und Sport in der OGS“ - 2014 
 „Kinder aus zugewanderten Familien in der OGS“ – 2015 
 
Schuljahr Teilnehmende Kurse Unterrichtsstd. Supervisionsstd. 
2012/13 212 13 43 40 
2013/14 530 37 216 70 
2014/15 (bis Mai 
2015) 
499 34 242 97 
 
  
 
9. Handlungsbedarfe aus Sicht der MitarbeiterInnen 
 
Am 30.09.2014 erhielt die Verwaltung ein Schreiben der Sprecherinnen der OGS. In ihrer Funkti-
on als Sprecherinnen des Arbeitskreises der Kolleginnen und Kol legen der Offenen Ganztag s-
schulen in Münster wiesen Sie auf eine aus ihrer Sicht bedenkliche Entwicklung bezüglich der 
Arbeitsbedingungen und deren Auswirkungen auf das Wohlergehen der ihnen anvertrauten Kin-
der der OGS hin. Nachfolgend eine Zusammenfassung des Schreibens:

18 
 
 
 
Themenfeld 
 
 
Problemanalyse 
 
Vorschlag der MitarbeiterInnen 
1. Geringfügig Beschäftigte - z.T. hohe Fluktuation bei GfB´s (viele 
Studierende), daher keine Kontinuität in 
Betreuung 
- Reduzierung der Anzahl von GfB, dafür 
mind. eine hauptamtliche Ergänzungskraft 
pro Gruppe 
 
 - bei krankheitsbedingen Ausfällen gibt 
es keinen Ersatz für das Personal, so 
dass die Belastung für das Team steigt; 
Qualität ist nicht aufrecht zu erhalten 
(Ausfall von AG’s u. ä.), Aufsicht nur 
schwer sicherzustellen 
 
- Vertretungspool auch für GfB´s 
- Vertretungspool auch für Ergänzungskräfte 
 
2. Koordination - tarifliche Eingruppierung der Koordina-
torInnen im Vergleich zur 51.1 (Kita-
Leitung) ist nicht identisch  
 
- tarifliche Eingruppierung analog zur 51.1 
 
 
 
 
 
- die Koordinatorinnen arbeiten nicht 
freigestellt, sind aber vor allem mit 
Verwaltungs- und Koordinationsaufga-
ben beschäftigt; 
- ab 4 OGS-Gruppen hat eine Koordina-
torin 4,68 Std./Wo. zusätzlich für die 
Wahrnehmung von Koordinationsauf-
gaben (ab 4 Grp. 30 Std.-Stelle; bis 3 
Grp. 25,32 Std.-Stelle)  
- gleichzeitig Leitung einer Gruppe mit 
mind. 25 Kindern und Verantwortung 
für durchschnittlich 17 GfB´s  
- daher hohe Belastung für die Koordina-
torinnen aber auch für die weiteren 
Fachkräfte, die Aufgaben übernehmen 
müssen 
 
- Freistellung der Koordinatorinnen in Schu-
len mit mindestens 4 Gruppen (100 Kin-
dern) 
3. Wochenarbeitszeit Grup-
penleitungen 
- Analogie zwischen Betreuungszeit und 
wöchentlicher Arbeitszeit lässt bei 
Gruppenleitungen wenig Zeit für Vorbe-
reitungen, Konzeptarbeit und Bespre-
chungen 
 
- Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit der 
Gruppenleitungen 
4. Personalentwicklungs-
konzept 
 
- hohe Belastungsfaktoren (Gruppengrö-
ße, Lärm etc.) vor allem auch für ältere 
Kolleginnen und Kollegen problema-
tisch 
 
- Personalentwicklungskonzept für ältere 
Kolleginnen und Kollegen 
- allgemeine Verfügbarkeit von Maßnahmen 
zur Erhaltung der Personalgesundheit 
5. Inklusion - Änderung des Erlasses dahingehend, 
dass nicht nur Kinder mit festgestelltem 
sonderpädagogischen Förderbedarf ei-
ne erhöhte Landeszuwendung erhalten 
sondern auch Kinder, die intensiv und 
umfassend in den OGS gefördert 
werden. 
- Es fehlt eine Landesvorgabe für die 
Definition der intensiven u. umfassen-
den Förderung  
- Auszahlung der Landeszuwendung für 
Kinder mit sonderpädagogischen För-
derbedarf aufgrund fehlender Gelder im 
Landeshaushalt geringer als gemeldete 
Anzahl der Kinder (Nennung zuletzt 
ohne AOSF Verfahren) 
- Erarbeitung der Definition für den Begriff 
„intensive und umfassende Förderung“ als 
Unterstützung für die Schulen. 
 - zur adäquaten Betreuung von Kindern 
mit sonderpädagogischem Förderbe-
darf reicht die aktuelle personelle Aus-
stattung nicht aus, so dass Angebot für 
die Kinder Defizite aufweist und die Be-
lastung für die Fachkräfte sehr hoch  
 
- Erhöhung des Personalschlüssels im Kon-
text der inklusiven Betreuung 
 
6. Raumangebot  
Gruppen- und Teilne h-
merzahl 
 
 
 
 
- z.T. beengte Raumsituation, dadurch 
u.a. hoher Lärmpegel; bei den weiterhin 
prognostizierten ansteigenden Teil-
nehmerzahlen aber gleichbleibendem 
Raumangebot verstärkt sich diese Si-
tuation weiter 
- die Gruppenstärke wird auf max. 25 Kinder 
reduziert 
- ggfs. Limitierung der OGS-Teilnehmerzahl 
pro Schule (konträr zu bedarfsgerechtem 
Ausbau/Ratsbeschluss)

19 
 
 
 
Themenfeld 
 
 
Problemanalyse 
 
Vorschlag der MitarbeiterInnen 
 
 - vielen Koordinatorinnen fehlt ein eige-
nes Büro; Arbeitsplatz lediglich im 
Gruppenraum; daher fehlt der Platz und 
die Ruhe für Verwaltungsarbeit oder 
auch Elterngespräche 
 
- OGS-Büro als Standard für alle Schulen 
7. Mittagsverpflegung - Essensräume zu klein, so dass Kinder 
oft in Schichten und in einem sehr vol-
len Raum essen müssen; ruhige und 
adäquate Atmosphäre ist nicht gege-
ben 
 
 
 
 
 
- hoher Personalaufwand in der Mittags-
verpflegung (auch pädagogische Kräf-
te, deren Einsatz an anderer Stelle zu 
kurz kommt) 
- aktuell muss der Einsatz von Küchen-
kräften aus dem vorhandenen GfB-
Budget getragen werden; durch starke 
Ausweitung der OGS ist dies auf Dauer 
nicht weiter haltbar, da dies zu Lasten 
der päd. Arbeit geht 
- gestiegene Anforderungen an Hygiene 
und Arbeitsschutz/ jährliche Schulun-
gen erforderlich 
 
- Verpflegung inkl. Ausgabe durch einen 
Catering-Unternehmen (höhere Kosten für 
Essen; räumliche Rahmenbedingungen da-
für z.T. nicht ausreichend) 
 
- Erhöhung der Stunden für Küchenpersonal 
(GfB´s) 
 
 
Hinweis: Bei der Ermittlung der Personalkosten wurde die durchschnittlichen Personalkosten bzw. im GfB -Bereich der ab März 2015 
zu zahlende Stundensatz (EG 2) sowie die zu erwartende Anzahl von Gruppen ab dem Sj 
 
 
 
10. Fazit/Handlungsbedarfe 
 
Der rasante Ausbau der OGS ist grundsätzlich mit vielen positiven Entwicklungen ve rbunden. So 
sind die Offenen Ganztagsschulen wesen tlicher Bestandteil eines zukünftigen Konzeptes einer 
integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung.  
 
Durch die Verlagerung der OGS-Zuständigkeit zur Jugendhilfe vor sechs Jahren hat es viele Op-
timierungen gegeben. Durch die engere Verzahnung mit der Kinder- und Jugendarbeit ist sowohl 
die Randzeiten - als auch die Ferienbetreuung gesichert. Bei den individuellen Hilfen konnten 
gemeinsame Strukturen aufgebaut werden, wie die beispielhafte Einrichtung von Förderinseln 
und Neukonzeption der Aufgaben der Integrationshelfer. 
 
Folgende Handlungsbedarfe zur Verbesserung der Rahmenbedingungen  der Erzieherinnen und 
Erzieher sind weiterhin offene Fragen. Dies sind: 
 
 die Veränderung des Personalschlüssels bei den Niedrigteilzeitkräften (GfB),  
 die Ausweitung des Vertretungspools  
 die Erhöhung der Stunden 
 die Verbesserung der Attraktivität für die Koordinationsstellen, insbesonders an den Schu-
len mit einem hohen Sozialindikator 
 die Verbesserung der Verpflegungssituation 
 die Entwicklung offener Konzepte mit der Nutzung aller Räume 
 
Die Verwaltung hat die Forderungen der OGS-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einer Synopse 
zusammengefasst. Eine Bewertung der Forderungen ist zuletzt von pädagogischen Notwendig-
keiten und finanziellen Machbarkeiten abhängig. Die Rahmenrichtlinien und Personalstandards 
der Landesförderung des offenen Ganztags sind eingehalten und werden von freiwilligen, kom-
munalen Personalkostenzuschüssen überschritten. Hier müssen sukzessive Lösungen gefunden 
werden, damit Grundschulkindern in Münster eine optimale Förderung geboten werden kann. Die

20 
 
 
Verwaltung wird die von den Fachkräften vorgeschlagenen Rahmenbedingungen prüfen und dem 
Ausschuss Bericht erstatten. 
 
 
I. V. 
 
 
gez. 
Thomas Paal  
Beigeordneter 
 
 
Anlagen: 
OGS-Datenblatt

Beratungsverlauf (3)

25.08.2015 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.08.2015 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 10 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.09.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 8 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Hansaplatz
  • Loevelingloh 3
  • Gut Insel
  • Kinderhaus
  • Düesberg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0444/2015
Typ
Vorlagen
Datum
20.05.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37