V/1077/2008
Lohausbach "Naturnahe Umgestaltung und ökologische Verbesserung des Lohausbaches im Bereich Hegerskamp"
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Beschlussvorlage
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V/1077/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Lohausbach "Naturnahe Umgestaltung und ökologische Verbesserung des Lohausbaches im Bereich Hegerskamp" Beratungsfolge 12.02.2009 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 03.03.2009 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Lohausbach wird im Abschnitt Hegerskamp auf der Grundlage der vom Tiefbauamt aufgestell- ten und von der Unteren Wasserbehörde genehmigten Planung (10.11.2008) ökologisch verbes- sert. Den Anregungen nach § 24 GO Nr. 53/2007 vom 26.05.2007 und Ergänzung vom 12.06.2007 und Nr. 92/2008 vom 16.04.2008 wird damit nicht gefolgt. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 100.000 € entstehen. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die erforderlichen Mittel sind im Entwurf des Teilfinanzplanes nachstehender Produktgruppe wie folgt veranschlagt. Auszahlungen Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung Teilfinanzplan (Zeile) 09 Auszahlung für die Baumaß- nahme Investitionsmaßnahme 0013 Anforderungen aus Einleitungs- erlaubnissen 2009 100.000 Insgesamt: Vorlagen-Nr.: V/1077/2008 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 23.01.2009 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/1077/2008 Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2009 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Fi- nanzplanung 2009 – 2012 stehen Begründung: 1. Beschreibung der Baumaßnahme Der Lohausbach (WL-Nr.32924) befindet sich am südöstlichen Stadtrand von Münster im Stadtteil St. Mauritz. Das Gewässer beginnt am Auslauf des Regenwasserkanals DN 1200 an der Wolbecker Straße, der in das Hochwasserrückhaltebecken bei den Kleingartenanla- gen Große Dahlkamp / Damaschke mündet. Anschließend fließt es in südöstliche Richtung und mündet nach ca. 1350 m bei der Jugend Verkehrsschule in den Honebach. Das Gewäs- ser wird neben der B51 noch von einigen weiteren kleineren Verkehrswegen gekreuzt und fließt auf einer Länge von ca. 330 m parallel zum Hegerskamp. Das Gesamteinzugsgebiet des Lohausbaches umfasst ca. 2,36 km², davon sind ca. 1,75 km² relativ dicht bebaut und kanalisiert. Nur rd. 0,61 km² sind als natürliches Einzugsgebiet zu betrachten, diese Flächen werden überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Der Lohausbach wird durch eine Vielzahl von Einleitungsstellen aus dem urbanen Gebieten gespeist. Im Rahmen der Verlängerung der Einleitungserlaubnisse für das Regenwasser for- derten die Aufsichtsbehörden Rückhaltung und/oder ökologische Verbesserungen des Ge- wässerzustandes zur Kompensation der Niederschlagswassereinleitungen. Für den Lohausbach wurde mit den Aufsichtsbehörden folgendes Maßnahmenpaket zur Kompensation der gesamten Niederschlagswassereinleitungen abgestimmt. 1. Optimierung des vorhandenen Hochwasserrückhaltebeckens (HRB) in der Kleingar- tenanlage Damaschke Wolbecker Str. 2. Bau eines Regenrückhaltebeckens (RRB) im Rahmen der Erschließung „Niederbeck- mann“ und Verlegung und ökologische Verbesserung des Lohausbaches in diesem Bereich. 3. Ökologische Verbesserung des Lohausbaches in Bereichen mit stark geschädigter und übermäßig geschädigter Strukturgüte. 4. Verkürzung der Verrohrung am Rad- und Fußweg Hegerskamp. Die Maßnahmen zu 1. “Optimierung HRB Wolbecker Straße“ wurden bereits durchgeführt. Das 2. Maßnahmenpaket “Bau eines RRB im Bereich Niederbeckmann und Verlegung und ökologische Verbesserung des Lohausbaches in diesem Abschnitt“ wird voraussichtlich in 2009/10 im Rahmen der Erschließungsarbeiten ausgeführt. Die wasserrechtlichen Genehmi- gungen hierzu sind beantragt. Die Maßnahmen zu 3. und 4. sind Bestandteil dieser Vorlage. Nach der Strukturgütekartierung zeigt sich der größte Handlungsbedarf im linksseitigen U- ferbereich im Abschnitt Hegerskamp parallel zur Bebauung Nr. 82 – 108, mit der Eingruppie- rung als stark geschädigt (schlechteste Stufe). Die Gründe für diese schlechte Bewertung sind, dass die linke Gewässerseite (städtisches Grundstück) im Bereich der Bebauung häu- fig in die private Gartengestaltung integriert ist. Die Anwohner nutzen die öffentliche Grünflä- - 3 - V/1077/2008 che durch Anpflanzung, Aufschüttungen und Einbauten im und am Gewässer. Diese sind ohne wasserrechtliche Genehmigungen und ohne Zustimmung der Stadt als Grundstücksei- gentümer auf städtischem Grundstück bis dicht an bzw. in den Böschungsbereich des Ge- wässers gebaut worden. Teilweise sind die durch Anfüllungen sehr steilen Böschungsberei- che durch Einbau von Sicherungselementen wie Betonplatten, Holzelementen, Eisenstangen oder Bewuchs gegen Abrutschen gesichert. Zurzeit sind dem Gewässer keine Entwick- lungsmöglichkeiten gegeben, eine natürliche Entwi cklung ist nicht möglich. All diese Fakto- ren führen dazu, dass der ökologische Wert des Gewässers als sehr niedrig anzusiedeln ist. Ein weiterer Handlungsbedarf aus ökologischer Sicht stellt die 27 m lange Verrohrung des Lohausbaches im Bereich der Kreuzung des Fuß- und Radweges am Hegerskamp dar. Durch die Länge in Verbindung mit dem geringen Durchmesser stellt diese Rohrleitung eine ökologische Barriere dar. Die vorliegende Planung orientiert sich im Wesentlichen an den Anforderungen der “Blauen Richtlinie“, Richtlinie für naturnahe Unterhaltung und naturnahen Ausbau der Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen, vom Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes NRW. Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen vorgesehen: Der vorhandene Rohrdurchlass DN 1200 an der Wegeverbindung Hegerskamp/Verkehrs- schule wird durch einen größeren Durchlass DN 1500 zu ersetzt. Der neue Durchlass wird durch die veränderte Lage auf ca. 11.50 m verkürzt und mind. 0,20 m tiefer als die Gewäs- sersohle eingebaut. Dadurch kann sich im Durchlass ein durchgängiges natürliches Sohl- substrat einstellen. Des Weiteren soll der Gewässerverlauf von Haus Nr. 82 – 108 durch Entfernen aller Einbau- ten, Abflachung der linken Böschungsseite, Einbau von Totholz und das Anlegen von Ber- men ökologisch verbessert werden. Unterschiedliche Böschungsneigungen ( ≥1:2) und Profil- formen, die Schaffung von Tief- und Flachwasserzonen mit Querschnittsverbreiterungen und das Anlegen einer Niedrigwasserrinne dienen der ökologischen Verbesserung dieses Ge- wässerabschnittes. Durch den Einbau von Totholzelementen wird der Gewässerverlauf von sehr steilen Böschungsbereichen abgerückt und eine natürliche Entwicklung wird initiiert. Die Gewässeraufweitungen schaffen für den Hochwasserfall mehr Retentionsraum, dadurch werden die Hochwasserabflussspitzen und die Fließgeschwindigkeit gesenkt, was eine Re- duzierung der Schleppspannung mit sich bringt. Mit dieser Umgestaltung wird dem Lohausbach im Abschnitt Hegerskamp die Möglichkeit gegeben sich naturnah zu entwickeln. Der Gewässerabschnitt wird ökologisch aufgewertet und die Durchgängigkeit geschaffen, eine Durchwanderung durch Kleinstlebewesen und Fi- sche wird möglich. Dadurch werden eine Erhöhung der Strukturvielfalt und die Schaffung von Lebensraum für eine höhere Artenvielfalt und größere Populationsdichte erreicht. Die vorhandenen Baumbestände werden soweit es die Maßnahme ermöglicht erhalten und durch Neuanpflanzungen ergänzt. Die Bepflanzung des Gewässers richtet sich nach der po- tentiell natürlichen Vegetation des Gebietes. Sie dient der landschaftlichen Einbindung und der Beschattung des Gewässers. Eine vollständige Beschattung soll jedoch vermieden wer- den, um eine hohe biologische Aktivität des Gewässers durch ausreichende Belichtung zu gewährleisten und um den Schattendruck auf angrenzende Bereiche gering zu halten. Die ökologischen Verbesserungen werden ausschließlich auf städtischen Grundstücken mit 1,50 m Abstand zu den Privatgrundstücken durchgeführt. Soweit die Ziele der ökologischen Gewässerverbesserung es zuließen, wurden die Wünsche und Anregungen der Anlieger aus den Infogesprächen am 01.06.2006 und 24.04.2007 be- - 4 - V/1077/2008 rücksichtigt. Diese Planung beschränkt sich auf die im rechtsverbindlichen B-Plan ausgewie- sene öffentliche Grünfläche. Im Vorfeld der Planung zu den o.g, Maßnahmen 3. und 4. wurden mehrere Varianten be- trachtet und verglichen. Eine ökologische Verbesserung ist nur möglich, wenn die künstli- chen Einbauten beseitigt werden oder der Lohausbach gänzlich in der benachbarten Acker- fläche einen neuen Gewässerverlauf erhält. Diese Variante als auch der alternativer Bau ei- nes Regenrückhaltebeckens wurden aufgrund er höheren Baukosten (jeweils ca. 230.000 €), der Inanspruchnahme von Fremdgrundstücken und des massiven Eingriffs in die Landschaft nicht weiter verfolgt. Der Bau eines Regenrückhaltebeckens wird die Defizite des Gewässers in der Strukturgüte nicht beseitigen. Festzuhalten bleibt, dass die aktuelle Planung (geschätzte Baukosten 100.000 €) die wirt- schaftlichste Variante ist mit der sich die Defizite der Strukturgüte in diesem Abschnitt verbessern lassen. In dem Planungszeitraum wurden zwei Anregungen zur ökologischen Verbesserung des Lo- hausbaches gemäß § 24 GO mit fast identischem Inhalt eingereicht. 1. Anregung Nr. 53/2007 vom 26.05 2007 der Anlieger Hegerskamp 96, 98, 100, 102, 106. Die geplante Baumaßnahme “Ökologische Verbesserung des Lohausbaches im Bereich der Grundstücke der Antragssteller soll entfallen. Die eingesparten Haushaltsmittel sollen eingespart und sinnvoll für dringendere Maßnahmen verwendet werden.“ 2. Anregung Nr. 92/2008 vom 16.04.2008 von Herrn Dr. Dierksmeier im Namen der Anlieger Hegerskamp 82 – 102 , 106 und 108. “Kein Ausbau des Lohausbaches“ Diesen beiden Anregungen wird nicht gefolgt, da die ökologische Verbesserung des Lo- hausbaches im Abschnitt parallel zur Bebauung Hegerskamp Nr. 82 – 108 aufgrund der Defizite in der Strukturgüte notwendig ist. Sie ist Voraussetzung für die Verlängerung der Einleitungserlaubnisse in den Lohausbach. Die privaten Grundstücke sind von den Ver- besserungsmaßnahmen nicht betroffen. Diese ökologischen Verbesserungen am Gewäs- ser sind darüber hinaus auch die wirtschaftlichste Lösung zur Umsetzung der erforderli- chen Kompensation für die Belastungen des Gewässers aus den Regenwassereinleitun- gen. Nur mit einer gültigen wasserrechtlichen Erlaubnis sind weitere städtebauliche Ent- wicklungen im Einzugsgebiet (z.B. ESV Sportplatz) möglich. Darüber hinaus sind die Anträge nicht in Einklang mit der Europäischen Wasserrahmenricht- linie zu bringen, die bis 2015 den guten ökologischen Zustand bzw. das gute ökologische Potential aller Fließgewässer fordert. Zum Antrag der CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Ost Nr. A-O/0013/2007 vom 24.05.2007 hat die Verwaltung mit der Berichtsvorlage V/0826/2007 vom 11.10.2007 Stellung genom- men. 2. Ausschreibung und Bau: Es ist geplant mit dem Bau witterungsabhängig im II / III Quartal 2009 zu beginnen. Die Bau- zeit wird auf 3 Monate geschätzt. Die Bepflanzung erfolgt im Winter/ Frühjahr 2009/10. - 5 - V/1077/2008 3. Genehmigungen/Vereinbarungen: Für die ökologische Verbesserung des Lohausbaches wurde ein Plangenehmgenehmi- gungsverfahren nach § 31 WHG durchgeführt. Die Genehmigung wurde am 10.01.2008 bei der Unteren Wasserbehörde beantragt und am 10.11.2008 erteilt. Die betroffenen Anlieger sind im Vorfeld und im Rahmen des Genehmigungsverfahrens von der Stadt Münster informiert worden. Die Wünsche und Anregungen der Anlieger wurden nach Möglichkeit in der Planung berücksichtigt. 4. Beiträge Dritter/Zuschüsse Da diese Maßnahmen als Ausgleich für die Einleitungen von Niederschlagswasser erforder- lich sind, können keine Zuwendungen des Landes in Anspruch genommen werden. 5. Liegenschaftliche Regelungen Die Maßnahme wird auf städtischen Grundstücken durchgeführt. Private Gartenflächen auf der Nord- und Ostseite sind nicht betroffen. Das einzige Pachtverhältnis in diesem Bereich wurde von städtischer Seite fristgerecht zum 31.12.2008 gekündigt. Die Baumaßnahme wird von der süd- und westlichen Feldseite durchgeführt. Dem Grund- stückseigentümer wurde mit dem Schreiben vom 05.05.2008 die Maßnahme detailliert erläu- tert. Der Grundstückseigentümer gab mit seinem Schreiben vom 30.05.2005 sein grundsätz- liches Einverständnis zur Maßnahme und deren Durchführung. Die genauen Bautermine werden entsprechend der Bewirtschaftung des Feldes mit dem Eigentümer und Pächter abgestimmt. Grunderwerb ist für die Ausbaumaßnahme nicht erforderlich, sie findet ausschließlich auf städtischem Grundstück statt. Der notwendige Eingriff auf der angrenzenden west- und süd- lichen landwirtschaftlichen Fläche ist gering und hat den Umfang von Unterhaltungsmaß- nahmen am Gewässer. Die Anwohner, Eigentümer und angrenzenden Anlieger sind im Rahmen der Planung und des Planverfahrens intensiv über die Planung in formiert worden. Entsprechend dem Service- versprechen des Tiefbauamtes werden sie frühzeitig über die weiteren Schritte der Umbau- maßnahme in Kenntnis gesetzt. I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen
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Strukturgütekarte
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Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
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- Kaldenhofer Weg
- Hegerskamp 82
- Im Wiesengrund
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/1077/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.12.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37