V/0007/2014
Programm "Verbesserungen an Haltestellen" für 2015/2016
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Prioritätenliste 2015/2016
7312 Zeichen
61 42 0012 Prioritätenliste zum barrierefreien Umbau von Haltestellen für 2015/2016 04.02.2014 lfd. Nr. Straße Haltestelle Richtung BV WH EZ Bemerkung Förderung 1 Roxel Hallenbad Roxel Hallenbad Pantaleonstraße W vorh. 364 Buswende Linie 10 2015 ÖPNV §12 2 Corrensstraße Corrensstraße Rudolf-Harbig-Weg W n.vorh. 3 69 Linie 4,13 2015 ÖPNV §11 3 Corrensstraße Corrensstraße Mendelstraße W vorh. 337 Linie 4,13 2015 ÖPNV §11 4 Überwasserstraße Überwasserstraße Neutor M n.vorh. 291 Linie 5,6 2015 ÖPNV §11 5 Kappenberger Damm Inselbogen Oberschlesier Straße M vor h. 443 Anregung PLA Linie 2,7 2015 ÖPNV §12 6 Kappenberger Damm Siebenbürgenweg Oberschlesier Stra ße M vorh. 86 Linie 7 2015 ÖPNV §12 7 Moltkestraße St.Antonius-Kirche B Geiststraße M vorh. 571 Anregung AG V Linie15,16 2015 ÖPNV §11 8 Düesbergweg St.Gottfriedkirche Düesbergpark M vorh. 100 Altenheim Linie 2 2015 ÖPNV §11 9 Düesbergweg St.Gottfriedkirche Clemenshospital M n.vor h. 51 Altenheim Linie 2 2015 ÖPNV §11 10 Mecklenbecker Straße Bonhoefferstraße Huberstraße M vorh . 44 Anregung KIB Linie 2,10 2015 ÖPNV §12 11 Mecklenbecker Straße Bonhoefferstraße Bischopinkstraße M vorh. 57 Anregung KIB Linie 2,10 2015 ÖPNV §12 12 Universitätsstraße Krummer Timpen Aegidiimarkt M n.vorh . 954 Anregung KIB 1,11,12,13,22 vsl. 2016 13 Grevener Straße Dreizehnerstraße Meßkamp M n.vorh. 760 mit Kanalbau Linie 6,15 vsl. 2016 14 Grevener Straße Dreizehnerstraße Ermlandweg M n.vorh. 77 0 mit Kanalbau Linie 6,15 vsl. 2016 15 Grevener Straße Meßkamp Dreizehnerstraße M n.vorh. 299 mit Kanalbau Linie 6,15 vsl. 2016 16 Grevener Straße Ermlandweg A Dreizehnerstraße N vorh. 346 Linie 6 vsl. 2016 17 Grevener Straße Ermlandweg B Am Burloh N n.vorh. 155 Linie 6 vsl. 2016 18 Kristiansandstraße Schulzentrum B Idenbrockplatz N vor h. 381 Baumaßnahme FWGH 8,15,16 vsl. 2016 19 Am Berg Fidel Sporthalle Berg Fidel Hülsenbusch M n.vor h. 353 Linie 5 vsl. 2016 20 Am Berg Fidel Sporthalle Berg Fidel P+R Preußenstadion M vorh. 274 Linie 5 vsl. 2016 21 Piusallee Niedersachsenring Hoher Heckenweg M vorh. 19 7 mit Kanalbau Linie 8,9 vsl. 2016 22 Piusallee Hoher Heckenweg Niedersachsenring M vorh. 11 4 mit Kanalbau Linie 8,9 vsl. 2016 23 Pater-Kolbe-Straße Amelsbüren Schule Plutoweg HI vorh. 42 mit Fahrbahnerneuerung Linie 1 vsl. 2016 24 Pater-Kolbe-Straße Amelsbüren Schule Amelsbüren Kirc he HI n.vorh. 32/42 mit Fahrbahnerneuerung Linie 1 vsl. 20 16 Geiststraße Geiststraße Hochstraße M n.vorh. 190 Höltenweg Höltenweg Kesslerweg M n.vorh. 151 Höltenweg Höltenweg Gautzsch M vorh. 91 M.-v.-Richthofen-Str. 08-Stadion A.-Hofer-Straße M vorh . 148 M.-v.-Richthofen-Str. 08-Stadion Gallenkamp M n.vorh. 1 29 M.-v.-Richthofen-Str Andreas-Hofer-Straße M.v.R.Straße M vorh. 151 M.-v.-Richthofen-Str Andreas-Hofer-Straße 08 Stadion M n .vorh. 129 M.-v.-Richthofen-Str. M.-v.-Richthofen-Str. Hansa B erufskolleg M vorh. 80 M.-v.-Richthofen-Str. M.-v.-Richthofen-Str. A.-Hofe r-Straße M n.vorh. 115 Roxeler Straße Kaserne auswärts W vorh. 123 Krögerweg Krögerweg Bonifatiusstraße SO vorh. 101 Auf der Woort Davertstraße Amelsbüren Bahnhof HI n.vorh. 101 Rothenburg Picasso Museum Prinzipalmarkt M n.vorh. 101 Maikottenweg Frauenburgstraße Zum guten Hirten O vorh. 85 Tilbecker Straße Pantaleonstraße Pienersallee W n.vorh. 85 Tilbecker Straße Pantaleonstraße Roxel Hallenbad W n.vorh. 32 Isolde-Kurz-Straße Stefan-Zweig-Straße H.-Hesse-Straße W n. vorh. 81 Anregung Anlieger Isolde-Kurz-Straße Stefan-Zweig-Straße S.-Zweig-Straße W n.v orh. 79 Altenberger Straße Hägerstraße Gewerbegebiet W n.vorh. 29 A nregung BV West Altenberger Straße Hägerstraße Nienberge, ehem. Post W vo rh. 78 Anregung BV West Gartenstraße Hörstertor Kolpingstraße M vorh. 69 Baumaßnahme 66 Baumaßnahme EZ Einstiegszahlen 1 61 42 0012 Prioritätenliste zum barrierefreien Umbau von Haltestellen für 2015/2016 04.02.2014 lfd. Nr. Straße Haltestelle Richtung BV WH EZ Bemerkung Förderung Baumaßnahme Corrensstraße Wilhelm-Klemm-Straße Mendelstraße W vorh. 51 Adenauerallee Goldene Brücke Aegidiitor M vorh. 46 Anregu ng KIB Tilbecker Straße Roxel Hallenbad B Pantaleonstraße W vorh. 27 Tilbecker Straße Roxel Hallenbad C Stift Tilbeck W n.vorh. 26 Wilkinghege Wilkinghege Abzweig Wilkinghege N vorh. 19 An regung BV Wilkinghege Wilkinghege Helmholtzweg N vorh. 11 K.-v.G.-Ring Torminbrücke P.d. Weißen Rose W n.vorh. 12 Anr egung KIB K.-v.G.-Ring Torminbrücke F.-Hitze-Haus M n.vorh. 3 Anregun g KIB Mariendorfer Straße Mariendorf West Jägerhäuschen O vorh . 11 Anr.gehbehinderter Bürgerin Mariendorfer Straße Mariendorf West Im Sundern O n.vorh. 10 Anr.gehbehinderter Bürgerin Legdenweg Südlohnweg Gievenbeck Rüschhausweg W n.vorh. 4 9 neue Ausstiegshaltestelle Steinfurter Straße Kapuzinerstraße Steinfurter Straße M vo rh. 9 nur Stadtwerkelinie Gelmerheide Gelmerheide Alfersheide O vorh. 42 Zur Eckernheide Westerheide Gelmer O n.vorh. 41 Münsterstraße Ehrenmal beide FR SO vorh. 96 / 7 Gesamtmaßnahme Straße FöRiStra Münsterstraße Klostermann/Sültemeyer beide FR SO vorh. 185 / 5 Gesamtmaßnahme Straße FöRiStra Münsterstraße Kurhaus beide FR SO vorh. 17 / 0 Gesamtmaßnahme Straße FöRiStra Am Tiergarten Am Tiergarten Bilskamp SO vorh. 69 Antrag Anw ohner Verlegung Angelmodder Weg Am Hohen Ufer beide FR SO 11 mit Querungshilfe Amelsbürener Straße Langestraße Rückertstraße HI Wall 179 Ge samtmaßnahme Straße FöRiStra Amelsbürener Straße Langestraße Nimrodweg HI Wall 125 Gesam tmaßnahme Straße FöRiStra Amelsbürener Straße Rückertstraße Langestraße HI vorh. 166 G esamtmaßnahme Straße FöRiStra Amelsbürener Straße Rückertstraße Amelsbürener Straße HI n eu 155 Gesamtmaßnahme Straße FöRiStra Amelsbürener Straße Amelsbürener Straße Meesenstiege HI n . vorh. 133 Gesamtmaßnahme Straße FöRiStra Amelsbürener Straße Amelsbürener Straße Rückertstraße HI n . vorh. 125 Gesamtmaßnahme Straße FöRiStra Amelsbürener Straße Nimrodweg HI 109 / 53 Gesamtmaßnahme Straße FöRiStra Kanalstraße Kanalstraße Lublinring M 44 Anr. Seniorenvertr ./Gesamtmaßnahme Straße FöRiStra Kanalstraße Kanalstraße Maximilianstraße M 250 Anr. Seniore nvertr./Gesamtmaßnahme Straße FöRiStra Kanalstraße Maximilianstraße Kanalstraße M 15 Anregung KIB/ Gesamtmaßnahme Straße FöRiStra Kanalstraße Maximilianstraße Neubrückentor M 138 Anregung KIB/Gesamtmaßnahme Straße FöRiStra Grevener Straße Kanonierplatz beide FR M 240/6 Gesamtmaßnah me Straße FöRiStra Grevener Straße Dreifaltigkeitskirche Kanonierplatz M vo rh. 108 Gesamtmaßnahme Straße FöRiStra Siemensstraße alle Haltestellen HI 67 / 35 Gesamtmaßnahme Straße FöRiStra Angelmodder Weg Angelmodde Kirche Haus Angelmodde SO 11 0 Anregung BV 25.08.09, (Bindefrist) Angelmodder Weg Angelmodde Kirche Homannstraße SO vorh. 9 1 Anregung BV 13.11.07, (Bindefrist) Angelmodder Weg Haus Angelmodde Angelmodde Kirche SO 70 Anregung BV 25.08.09, (Bindefrist) Angelmodder Weg Haus Angelmodde Twenhövenweg SO 52 Anregu ng BV 25.08.09, (Bindefrist) Pienersallee Bahnhaltepunkt Roxel beide FR W neu neu Neubaumaßnahme Einzelförderung Dingbängerweg Schloß Hohenfeld beide FR W 5 Osttor Abzweig Hiltrup beide FR SO 40/65 Kanalstraße Neubrücketor M Friedrich-Ebert-Straße Friedrich-Ebert-Platz auswärts M Hansaring Hansaring auswärts M n. vorh. mit Baumaßnahme EZ Einstiegszahlen 2
Beschlussvorlage
10655 Zeichen
V/0007/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Programm "Verbesserungen an Haltestellen" für 2015/2016 Beratungsfolge 11.03.2014 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Vorberatung 13.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 13.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 13.03.2014 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 18.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 25.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 25.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 27.03.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Haltestellenstandorte für den barrierefreien Umbau von Haltestellen werden entspre- chend der Prioritätenliste vom 04.02.2014 für die Jahre 2015/2016 festgelegt. 2. Die Haltestellenstandorte (lfd. Nr. 1-11) werden für das Programm „Verbesserungen an Haltestellen 2015“ angemeldet. 3. Für die Haltestellenstandorte (lfd. Nr. 12-24) werden die Planungen aufgenommen und für das Programm 2016 vorbereitet. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehr s- flächen und -anlagen Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2015 265.500 §12 ÖPNVG 5 Hst. á 75% Vorlagen-Nr.: V/0007/2014 Auskunft erteilt: Herr Böhme Ruf: 492 61 56 E-Mail: Boehme@stadt-muenster.de Datum: 04.02.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0007/2014 Zeile 06 Kostenerstattungen und Ko s- tenumlagen 2015 150.000 §11 ÖPNVG: max. Betrag pro Jahr Zeile 13 Aufwendungen für sach - und Dienstleistungen 2015 550.000 Ergebnis/Saldo 137.500 Die Maßnahmen sind förderfähig nach §12 ÖPNVG bzw. können aus der ÖPNV-Pauschale gem. §11 II ÖPNVG refinanziert werden. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahmen unter dem Vorbehalt stehen, dass För- dermittel durch das Land bewilligt werden und die Ausgabemittel der Stadt durch den Rat im Rahmen der Haushaltsatzung 2015 bereit gestellt werden. Begründung: Mit der Zustimmung zur Vorlage V/0125/2013 „Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt: Akti- onsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ am 10.07.2013 durch den Rat sind die geplanten Maßnahmen in den kommunalen Handlungsfelder für die Stadt Münster festgelegt worden. Im Aktionsplan wird bei den Handlungsfeldern „Zugänglichkeit und Barrierefreiheit“ auf den Artikel 9 der zugrundeliegenden UN- Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verwiesen. Da- rin wird von den Vertragsstaaten gefordert, dass sie Maßnahmen mit dem Ziel treffen, für Men- schen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmit- teln usw. zu gewährleisten. Dies bedeutet u.a. für das Bauen im öffentlichen Verkehrsraum die sukzessive barrierefreie Umgestaltung der Bushaltestellen im gesamten Stadtgebiet. Im ÖPNV-Liniennetz der Stadt Münster wurden in den vergangenen Jahren etwa 503 Haltestellen und damit etwa 44% des Bestandes barrierefrei ausgebaut. Der Ausbau sieht dabei einen 16 cm hohen Niederflurbusbordstein und Bodenindikatoren für blinde und sehbehinderte Menschen vor. Anregungen für Umbaumaßnahmen an Haltestellen wurden von Bürgern, der KIB, von der Politik und der Verwaltung eingebracht. Derzeit liegen der Verkehrsplanung ca. 80 Standortvorschläge vor, an denen eine Verbesserung wünschenswert wäre. Daraus begründet sich die Notwendigkeit, diese Maßnahmen in ihrer Priorität zu bewerten. Nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sind die Belange behinderter und anderer mobilitätseingeschränkter Menschen bei der Vor- habenplanung zu berücksichtigen und den Anforderungen weitestgehend zu entsprechen. Damit dieses Kriterium erfüllt ist, wurden die geplanten Maßnahmen vorab der Arbeitsgruppe V – Stadt- planung und Verkehr- der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinde- rungen (KIB) in der Sitzung am 23.01.2014 vorgestellt und deren Zustimmung zum Programm ein- geholt. Zur Erstellung der Prioritätenliste wurden folgende Kriterien zugrunde gelegt: Erreichbarkeit sozialer Einrichtungen Standortvorschläge aus der KIB Fahrgastzahlen baulicher Zustand/Schadensfälle der Busbuchten bzw. Fahrbahnrandhaltestellen Synergieeffekte mit Maßnahmen, die im Rahmen von erforderlichen Straßenerhaltungs- maßnahmen, Maßnahmen der Stadtwerke und/oder des Kanalbaus integriert werden kön- nen Wie in den Vorjahren sollen die bei der Stadt verbleibenden Eigenanteile an den anfallenden Kos- ten durch die Inanspruchnahme von Landesmitteln erheblich verringert werden: Zum überwiegenden Teil werden die Kosten aus Anteilen der ÖPNV-Pauschale gem. § 11 II ÖPNVG refinanziert, die die Stadt selbst für Zwecke des ÖPNV einsetzen darf. Zudem besteht für - 3 - V/0007/2014 ausgewählte Maßnahmen die Möglichkeit der Förderung gem. § 12 ÖPNVG durch den Zweckver- band NWL. Prioritäten für 2015: Die Planungen für die Maßnahmen, die aus der ÖPNV-Pauschale des Landes nach § 11 II ÖPNVG finanziert werden sollen, sehen 6 Haltestellenstandorte vor: Haltestellen „Corrensstraße“, Corrensstraße, stadteinwärts/stadtauswärts Haltestelle „Überwasserstraße“, Überwasserstraße, stadtauswärts Haltestelle „Antoniuskirche“, Moltkestraße, stadtauswärts Haltestellen „ST. Gottfried-Kirche“, stadteinwärts/stadtauswärts Durch die Refinanzierung dieser Maßnahmen sollen 80 % der anrechnungsfähigen Kosten ausge- glichen werden. Dazu werden diese Maßnahmen zum jährlichen Förderprogramm angemeldet, mit dem die Stadt die Landesmittel für Zwecke des ÖPNV vorrangig an Verkehrsunternehmen aus- kehrt oder für ihre eigenen ÖPNV-Maßnahmen verwendet. Das Programm „Verbesserung an Hal- testellen“ ist ein fester Bestandteil dieser Jahresprogramme. Sollten die verfügbaren Mittel den- noch nicht ausreichen, die angestrebte Refinanzierung im vollen Umfang zu ermöglichen, reduziert sich die Kostenerstattung im entsprechenden Verhältnis. Die Planung, Ausschreibung, Bau und Abrechnung für dieses Maßnahmenprogramm ist zeitlich abzustimmen auf die Vorgaben aus der Landesförderung und sollen innerhalb eines Kalenderjah- res erfolgen. Die Planungen für die Fördermaßnahmen nach ÖPNVG §12 sehen 5 Haltestellenstandorte vor: Haltestelle „Inselbogen“, Kappenberger Damm, stadtauswärts Haltestelle „Siebenbürgerweg“, Kappenberger Damm, stadtauswärts Haltestellen „Roxel Hallenbad“, Buswende Haltestellen „Bonhoefferstraße“, Mecklenbecker Straße, stadteinwärts/stadtauswärts Die Förderung dieser Maßnahmen erfolgt durch den Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe. Die Fördererwartung beträgt dabei 75% der förderfähigen Kosten. Die Planung, Ausschreibung, Bau und Abrechnung für die Maßnahmen dieses Förderprogramms müssen nicht innerhalb eines Kalenderjahres erfolgen, so dass hier eine zeitliche Flexibilität gegeben ist. Die geplanten Haltestellenstandorte für 2015 wurden den beiden Finanzierungsmöglichkeiten zu- geordnet und sind aufgrund der unterschiedlichen Bearbeitungsfristen und der Buslinienzuordnung im Förderprogramm ÖPNVG §12 untereinander nicht austauschbar. Das Tiefbauamt wird die Maßnahmen zum städtischen Jahresprogramm anmelden und den erfor- derlichen Förderantrag bei NWL vorbereiten und fristgerecht einreichen. Unter der Voraussetzung der Bereitstellung der Fördermittel durch das Land und des Eigenanteils der Stadt durch den Rat kann die Umsetzung der Maßnahmen (lfd. Nr. 1-11) ab dem II. Quartal 2015 erfolgen. Die fortlaufende Nummerierung der 11 Haltestellenstandorte in der Prioritätenliste (Anlage) für 2015 stellt keine Priorisierung der Standorte untereinander dar, sondern dokumentiert lediglich die geplante Standortanzahl. Prioritäten für 2016: Bei der Planung zum barrierefreien Umbau von Haltestellen hat sich in den vergangenen Förder- jahren gezeigt, dass neben den Rahmenbedingungen der Förderanträge, der Zweckverband Nah- verkehr Westfalen-Lippe benötigt z.B. ein Jahr vor dem Bewilligungszeitraum Angaben zu den zu beantragenden Maßnahmen und deren Kosten, auch die zahlreichen Planungs- und Baubeschlüs- se für die Umbaumaßnahmen die Umsetzung der Maßnahmen im laufenden Förderjahr zeitlich stark beeinflussen. - 4 - V/0007/2014 Um einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf zum jeweiligen Förder- und Umsetzungsjahr zukünftig sicherstellen zu können, wurde in 2012 erstmalig eine Prioritätenliste für zwei Jahre erstellt. Für die Bearbeitung der Maßnahmen, insbesondere bei Synergieplanungen mit Kanalbaumaßnahmen, hat sich gezeigt, dass die frühzeitige Standortfestlegung die Abwicklung begünstigt. Da sich dieses Verfahren bewährt hat, soll daher erneut eine Festlegung der Prioritäten über zwei Jahre vorgese- hen werden. Die Prioritätenliste sieht für 2016 den barrierefreien Umbau an folgenden Haltestellen vor: Haltestelle „Krummer Timpen“, Universitätsstraße, stadteinwärts Haltestellen „Dreizehner Straße“, Grevener Straße, stadteinwärts/stadtauswärts Haltestelle „Meßkamp“, Grevener Straße, stadtauswärts Haltestellen “Ermlandweg A/B“, Grevener Straße, stadteinwärts/stadtauswärts Haltestelle „Schulzentrum B“, Kristiansandstraße, stadtauswärts Haltestellen „Sporthalle Berg Fidel“, Am Berg Fidel, stadteinwärts/stadtauswärts Haltestelle „Niedersachsenring“, Piusallee, stadtauswärts Haltestelle „Hoher Heckenweg“, Piusallee, stadteinwärts Haltestellen „Amelsbüren Schule“, Pater-Kolbe-Straße, stadteinwärts/stadtauswärts Die fortlaufende Nummerierung in der Prioritätenliste (Anlage) stellt keine Priorisierung der Stand- orte untereinander dar, sondern dokumentiert lediglich die geplante Standortanzahl. Die Planungen für diese Standorte werden umgehend aufgenommen und die notwendigen Pla- nungs- und Baubeschlüsse frühzeitig eingeholt. Hierbei werden die Vorgaben des Rates zur Haushaltkonsolidierung, entsprechende Reduktionsvarianten vorzulegen, berücksichtigt. Diese Haltestellenstandorte sollen dann, entsprechend ihrem Planungsstand, in die Fortschreibung der Prioritätenliste für die Jahre 2016/2017 (geplante Beschlussvorlage II. Quartal 2015) einfließen. Sofern sich aus baulichen, organisatorischen oder anderweitigen Gründen Abweichungen von der beschlossenen Prioritätenliste (sh. lfd. Nr. 1-24 der Anlage) ergeben, werden die KIB und der ASSVW über den neuen Sachstand informiert. i.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Prioritätenliste 2015/2016
Beratungsverlauf (8)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (92)
- Moltkestraße
- Geiststraße
- Universitätsstraße
- Grevener Straße
- Dreizehnerstraße
- Kristiansandstraße
- Piusallee
- Pater-Kolbe-Straße
- Roxeler Straße
- Isolde-Kurz-Straße
- Stefan-Zweig-Straße
- Mendelstraße
- Adenauerallee
- Tilbecker Straße
- Pantaleonstraße
- Mariendorfer Straße
- Münsterstraße
- Rückertstraße
- Amelsbürener Straße
- Siemensstraße
- Pienersallee
- Kanalstraße
- Friedrich-Ebert-Straße
- Corrensstraße
- Überwasserstraße
- Bonhoefferstraße
- Mecklenbecker Straße
- Düesbergweg
- Idenbrockplatz
- Maikottenweg
- Angelmodder Weg
- Dingbängerweg
- Inselbogen
- Kappenberger Damm
- Ermlandweg
- Niedersachsenring
- Hoher Heckenweg
- Am Burloh
- Am Tiergarten
- Am Hohen Ufer
- Am Berg Fidel
- Rudolf-Harbig-Weg
- Oberschlesier Straße
- Bischopinkstraße
- Andreas-Hofer-Straße 08
- Frauenburgstraße
- Zum Guten Hirten
- Altenberger Straße
- Wilhelm-Klemm-Straße
- Steinfurter Straße
- Maximilianstraße
- Friedrich-Ebert-Platz
- Siebenbürgenweg
- Krummer Timpen
- Preußenstadion
- Davertstraße
- Prinzipalmarkt
- Gartenstraße
- Kolpingstraße
- Kapuzinerstraße
- Zur Eckernheide
- Haus Angelmodde
- Huberstraße
- Aegidiimarkt
- Hülsenbusch
- Hochstraße
- Auf der Woort
- Hägerstraße
- Wilkinghege
- Helmholtzweg
- Rüschhausweg
- Alfersheide
- Langestraße
- Meesenstiege
- Homannstraße
- Twenhövenweg
- Höltenweg
- Kesslerweg
- Gallenkamp
- Krögerweg
- Rothenburg
- Im Sundern
- Legdenweg
- Südlohnweg
- Westerheide
- Nimrodweg
- Lublinring
- Hansaring
- Neutor
- Meßkamp
- Plutoweg
- Osttor
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0007/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.02.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37