3371/2018
Bericht über die Entwicklung von Ausreisen und Abschiebungen ausreisepflichtiger Personen (1767/2018)/Nachfragen aus der Sitzung des Integrationsrates vom 4.9.18
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
4314 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/33 Vorlagen-Nummer 18.10.2018 3371/2018 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 29.10.2018 Bericht über die Entwicklung von Ausreisen und Abschiebungen ausreisepflichtiger Personen (1767/2018)/Nachfragen aus der Sitzung des Integrationsrates vom 4.9.18 1. Staatsangehörigkeit unbekannt verzogener Personen Herr Abeke bittet um die Beantwortung folgender Fragen aus dem ‚AK 2 Flüchtlinge, Interkulturelle Zentren und bürgerschaftliches Engagement‘: Im 2. Absatz der Mitteilung wird berichtet, dass im Jahr 2017 373 und im 1. Quartal 2018 62 Perso- nen unbekannt verzogen sind. Welche Staatsangehörigkeiten hatten diese unbekannt verzogenen Personen? Antwort der Verwaltung: Staatsangehörigkeit 2017 1. Quartal 2018 Serbien 80 24 Bosnien-Herz. 45 4 Mazedonien 44 5 Albanien 38 8 Marokko 23 6 Algerien 20 3 Afghanistan 16 - Kosovo 13 - Indien 8 - Irak 7 - Sudan - 2 Türkei - 2 Russland - 1 Georgien - 1 2. Zuweisungen/Dublin-Fälle bei unbekannt verzogenen Personen Herr Abeke fragt: Wie viele der unbekannt verzogenen Personen hatten eine Zuweisung in andere Bundesländer, wie viele waren ‚Dublin-Fälle‘ und wie viele hatten einen ablehnenden Asylbescheid erhalten? Antwort der Verwaltung: Von den 373 Personen, die zuletzt in Besitz einer Duldung waren und 2017 unbekannt verzogen sind, waren 7 Dublin-Fälle und 111 waren abgelehnte Asylbewerber. Von den 62 Personen, die zuletzt in Besitz einer Duldung waren und im 1. Quartal 2018 unbekannt verzogen sind, waren 0 Dublin-Fälle und 7 abgelehnte Asylbewerber. Welche Personen davon eine 2 Zuweisung für andere Bundesländer hatten, ist mangels statistischer Erfassung nicht auswertbar. 3. Bleiberechtsfallzahlen Herr Abeke fragt: Auf Seite 3 unter dem Punkt 4 a ‚Bleiberechte‘ wird beschrieben, dass nur 60 Per- sonen ein Bleiberecht nach § 25a erhalten haben. Aus welchen Gründen haben nur so wenige Per- sonen ein Bleiberecht erhalten? Antwort der Verwaltung: Die Fallzahlen der neu eingeführten Regelungen §§ 25a und b AufenthG bleiben allgemein bundes- weit hinter den Erwartungen zurück. Die gesetzlichen Normen sehen Mindestvoraussetzungen vor, die in der überwiegenden Zahl der Fälle nicht oder noch nicht vorliegen. Die Stadtverwaltung arbeitet u.a. über das von Flüchtlingsrat und Rom e.V. initiierte und vom Rat beschlossene Bleiberechtspro- jekt in Kooperation mit externen Beratungseinrichtungen daran, dass die Menschen die gesetzlichen Voraussetzungen erreichen können und ihnen auch die hierfür notwendige Zeit eingeräumt wird. 4. Ungeklärte Ausreise Herr Litvinov bezieht sich auf die Anlage 2 der Mitteilung und fragt: Was bedeutet die Aussage, dass eine Person ‚ungeklärt ausgereist‘ ist? Antwort der Verwaltung: Ungeklärte Ausreise bedeutet, die Verwaltung erlangt Kenntnis, dass die Person ihren Wohnsitz in Köln aufgegeben hat. Hingegen fehlt eine Meldemitteilung, wohin die Person verzogen ist. Die Ver- waltung hat dann davon auszugehen, dass die Person sich mangels Meldemitteilung nicht mehr im Bundesgebiet aufhält, d.h. ausgereist ist oder aber sich illegal im Bundesgebiet aufhält. In der Regel handelt es sich um Ausreisen, z.B. Studierende, die sich nach Ablauf ihres Semesters in Deutschland wieder in ihr Heimatland begeben, ohne sich formal abzumelden. Sofern der Einzelfall Verdachtsmo- mente für einen illegalen Aufenthalt aufweist, schreibt die Verwaltung die betreffende Person zur Fahndung aus. 5. Inanspruchnahme von Fördermitteln Bezüglich der auf Seite 3 der Mitteilung genannten Inanspruchnahme von Fördermitteln fragt Herr Litvinov: Wie hoch sind die durchschnittlichen Fördermittel und woher kommen sie? Antwort der Verwaltung: Die Höhe der Fördermittel kann nicht benannt werden. Die Verwaltung erfasst lediglich, ob eine frei- willige Ausreise mit staatlichen Mitteln gefördert wurde oder nicht. Mit der Rückkehrberatung und Starthilfe im Heimatland sowie der Beantragung von Fördermitteln ist die Diakonie betraut. Ausreisepflichtige Personen, welche freiwillig ausreisen möchten, werden von der Verwaltung nach Beratung und Belehrung an die Diakonie weitergeleitet. Gez. Dr. Keller
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3371/2018
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 18.10.2018
- Erstellt
- 16.10.2018 15:20