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3371/2018

Bericht über die Entwicklung von Ausreisen und Abschiebungen ausreisepflichtiger Personen (1767/2018)/Nachfragen aus der Sitzung des Integrationsrates vom 4.9.18

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 18.10.2018

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 29.10.2018, TOP 5.4

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

4314 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/33 
 
Vorlagen-Nummer 18.10.2018 
 3371/2018 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 29.10.2018 
 
Bericht über die Entwicklung von Ausreisen und Abschiebungen ausreisepflichtiger Personen 
(1767/2018)/Nachfragen aus der Sitzung des Integrationsrates vom 4.9.18 
 
1. Staatsangehörigkeit unbekannt verzogener Personen 
Herr Abeke bittet um die Beantwortung folgender Fragen aus dem ‚AK 2 Flüchtlinge, Interkulturelle 
Zentren und bürgerschaftliches Engagement‘: 
Im 2. Absatz der Mitteilung wird berichtet, dass im Jahr 2017  373 und im 1. Quartal 2018 62 Perso-
nen unbekannt verzogen sind. Welche Staatsangehörigkeiten hatten diese unbekannt verzogenen 
Personen?   
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Staatsangehörigkeit 2017 1. Quartal 2018 
Serbien 80 24 
Bosnien-Herz. 45 4 
Mazedonien 44 5 
Albanien 38 8 
Marokko 23 6 
Algerien 20 3 
Afghanistan 16 - 
Kosovo 13 - 
Indien 8 - 
Irak 7 - 
Sudan - 2 
Türkei - 2 
Russland - 1 
Georgien - 1 
 
 
2. Zuweisungen/Dublin-Fälle bei unbekannt verzogenen Personen 
Herr Abeke fragt: Wie viele der unbekannt verzogenen Personen hatten eine Zuweisung in andere 
Bundesländer, wie viele waren ‚Dublin-Fälle‘ und wie viele hatten einen ablehnenden Asylbescheid 
erhalten? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Von den 373 Personen, die zuletzt in Besitz einer Duldung waren und 2017 unbekannt verzogen sind, 
waren 7 Dublin-Fälle und 111 waren abgelehnte Asylbewerber.   
 
Von den 62 Personen, die zuletzt in Besitz einer Duldung waren und im 1. Quartal 2018 unbekannt 
verzogen sind, waren 0 Dublin-Fälle und 7 abgelehnte Asylbewerber. Welche Personen davon eine

2 
 
Zuweisung für andere Bundesländer hatten, ist mangels statistischer Erfassung nicht auswertbar. 
 
3. Bleiberechtsfallzahlen 
Herr Abeke fragt: Auf Seite 3 unter dem Punkt 4 a ‚Bleiberechte‘ wird beschrieben, dass nur 60 Per-
sonen ein Bleiberecht nach § 25a erhalten haben. Aus welchen Gründen haben nur so wenige Per-
sonen ein Bleiberecht erhalten? 
 
Antwort der Verwaltung:  
Die Fallzahlen der neu eingeführten Regelungen §§ 25a und b AufenthG bleiben allgemein bundes-
weit hinter den Erwartungen zurück. Die gesetzlichen Normen sehen Mindestvoraussetzungen vor, 
die in der überwiegenden Zahl der Fälle nicht oder noch nicht vorliegen. Die Stadtverwaltung arbeitet 
u.a. über das von Flüchtlingsrat und Rom e.V. initiierte und vom Rat beschlossene Bleiberechtspro-
jekt in Kooperation mit externen Beratungseinrichtungen daran, dass die Menschen die gesetzlichen 
Voraussetzungen erreichen können und ihnen auch die hierfür notwendige Zeit eingeräumt wird. 
 
4. Ungeklärte Ausreise 
Herr Litvinov bezieht sich auf die Anlage 2 der Mitteilung und fragt: Was bedeutet die Aussage, dass 
eine Person ‚ungeklärt ausgereist‘ ist? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Ungeklärte Ausreise bedeutet, die Verwaltung erlangt Kenntnis, dass die Person ihren Wohnsitz in 
Köln aufgegeben hat. Hingegen fehlt eine Meldemitteilung, wohin die Person verzogen ist. Die Ver-
waltung hat dann davon auszugehen, dass die Person sich mangels Meldemitteilung nicht mehr im 
Bundesgebiet aufhält, d.h. ausgereist ist oder aber sich illegal im Bundesgebiet aufhält. In der Regel 
handelt es sich um Ausreisen, z.B. Studierende, die sich nach Ablauf ihres Semesters in Deutschland 
wieder in ihr Heimatland begeben, ohne sich formal abzumelden. Sofern der Einzelfall Verdachtsmo-
mente für einen illegalen Aufenthalt aufweist, schreibt die Verwaltung die betreffende Person zur 
Fahndung aus.  
 
5. Inanspruchnahme von Fördermitteln 
Bezüglich der auf Seite 3 der Mitteilung genannten Inanspruchnahme von Fördermitteln fragt Herr 
Litvinov: Wie hoch sind die durchschnittlichen Fördermittel und woher kommen sie? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Höhe der Fördermittel kann nicht benannt werden. Die Verwaltung erfasst lediglich, ob eine frei-
willige Ausreise mit staatlichen Mitteln gefördert wurde oder nicht. 
 
Mit der Rückkehrberatung und Starthilfe im Heimatland sowie der Beantragung von Fördermitteln ist 
die Diakonie betraut. Ausreisepflichtige Personen, welche freiwillig ausreisen möchten, werden von 
der Verwaltung nach Beratung und Belehrung an die Diakonie weitergeleitet.   
 
 
Gez. Dr. Keller

Beratungsverlauf (1)

29.10.2018 Integrationsrat
TOP 5.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3371/2018
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
18.10.2018
Erstellt
16.10.2018 15:20