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0093/2021

Anfrage des Bezirksvertreters Herr Stuhlweißenburg von der CDU-Fraktion aus der 52. Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 20.08.2020

Beantwortung einer Anfrage (BV) 18.02.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 15.04.2021, TOP 10.2.16

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4220 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
613 Lö Az 
Vorlagen-Nummer 
 0093/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 04.03.2021 
 
Anfrage des Bezirksvertreters Herr Stuhlweißenburg von der CDU-Fraktion aus der 52. Sitzung 
der Bezirksvertretung Chorweiler vom 20.08.2020 
Hier: Stellungnahme der Verwaltung 
Anfrage 
 
Bezirksvertreter Herr Stuhlweißenburg hat noch folgende offene Fragen zur der Be -
schlussvorlage, und bittet zudem die Vorlage zu vertagen:  
  
1) Wenn durch Verkauf des in städtischer Hand befindlichen unbebauten Teil des Plangebie-
tes die allgemeine Parkplatzbenutzung wegfällt, wo sollen dann zukünftig Besucher / Nut-
zer der Bezirkssportanlage parken?  
2) Wie sollen die durch den Hotelbau zusätzlich benötigten Park - und Stellplätze geschaffen 
werden, ist eine Tief- oder Hochgarage geplant?  
3) Wie sollen die negativen Auswirkungen auf den Klimaschutz, Emission von Kohlenstoff-
monoxid, ausgeglichen werden?  
4) In welchem Umfang sind Rodungsarbeiten für das geplante Bauprojekt zu er -warten?  
5) Durch welche Maßnahmen kann die notwendige Frischluftzufuhrschneise für Chorweiler 
im Rahmen der geplanten Baumaßnahme gewährleistet werden?  
 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Zu 1.) Umgang mit den bestehenden Stellplätzen der Bezirkssportanlage 
Die angesprochene allgemeine Parkplatznutzung der unbebauten Flächen existiert seit Abschluss 
eines Mietvertrages am 03.12.1998 zwischen der Stadt Köln und der  AQUALAND Freizeitbad am 
Fühlinger See GmbH & Co. KG nicht mehr. 
Bis zur Nachtragsvereinbarung vom 01.02.2016 hätte der Bezirkssportanlage eine teilweise Mitbenut-
zung des Parkplatzes, bei fristgerechter Voranmeldung, zugestanden. Von dieser Option wurde je-
doch kein Gebrauch gemacht. 
Seit dem 01.02.2016 ist der Parkplatz ausschließlich an die  AQUALAND Freizeitbad am Fühlinger 
See GmbH & Co. KG vermietet, eine Zufahrtsmöglichkeit seitens der Bezirkssportanlage ist durch 
bestehende und geplante Poller nicht möglich. 
 
 
Zu 2.) Stellplatzbedarf des Hotelneubaus 
Vorbehaltlich der weiteren Planungen und Abstimmungen mit den Fachämtern soll nach gegenwärtig 
vorliegendem Konzept der erforderliche Stellplatznachweis für den Hotelneubau, wie auch für das 
Freizeitbad insgesamt oberirdisch erbracht werden.

2 
 
 
 
Zu 3.) Ausgleich der Auswirkungen auf den Klimaschutz, Emissionen von Kohlenstoffmonoxid 
Wie bereits im Einleitungsbeschluss formuliert, wird die Umsetzung des Bebauungsplanes voraus-
sichtlich negative Auswirkungen auf den Klimaschutz durch die Emission des Klimaschadgases Koh-
lenstoffdioxid (CO2) aufweisen. Im weiteren Verlauf des Bebauungsplan -Verfahrens werden daher 
Maßnahmen zur Minderung der Emission des Klimaschadgases geprüft. Nach den gesetzlichen Vor-
gaben findet eine Umweltprüfung statt. Hierfür werden verschiedene Umweltgutachten erstellt. 
 
Zu 4.) Umfang von vorgesehenen Rodungsarbeiten im Zuge der Planung 
Die vorliegende erste Entwurfsplanung sieht die Beseitigung eines circa 730 qm umfassenden Ge-
hölzbestandes (GH51 für die rückwertige Erschließung des Hotels und die Feuerwehrumfahrt, sowie 
für die Anbindung an den erweiterten Parkplatz vor. 
Eine erste Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung wurde vorgenommen, die darstellen konnte, dass unter 
anderem durch Aufwertung bestehender und Erricht ung neuer Grünflächen durch Flächenentsiege-
lung Eingriffe vollständig ausgeglichen werden können. Im weiteren Verfahren wird diese Eingriffs - 
und Ausgleichsbilanzierung an den jeweiligen Planungsstand und an die Erkenntnisse aus weiteren 
im Bauleitplan erforderlichen Umweltgutachten angepasst.  
 
Zu 5.) Maßnahmen zur Gewährleistung von notwendigen Frischluftschneisen für Chorweiler 
Der Einfluss des Vorhabens auf die Frischluftschneise für Chorweiler und Köln und gegebenenfalls 
hieraus erwachsenden Maßnahmen zu dessen Schutz wird im Zuge des weiteren Verfahrens geprüft.  
Neue Erkenntnisse auch in diesem Zusammenhang werden von der für Anfang 2021 avisierten früh-
zeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach 
§ 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) erwartet.

Beratungsverlauf (1)

15.04.2021 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.16 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0093/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
18.02.2021
Erstellt
13.01.2021 07:53