0093/2021
Anfrage des Bezirksvertreters Herr Stuhlweißenburg von der CDU-Fraktion aus der 52. Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 20.08.2020
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 613 Lö Az Vorlagen-Nummer 0093/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 04.03.2021 Anfrage des Bezirksvertreters Herr Stuhlweißenburg von der CDU-Fraktion aus der 52. Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 20.08.2020 Hier: Stellungnahme der Verwaltung Anfrage Bezirksvertreter Herr Stuhlweißenburg hat noch folgende offene Fragen zur der Be - schlussvorlage, und bittet zudem die Vorlage zu vertagen: 1) Wenn durch Verkauf des in städtischer Hand befindlichen unbebauten Teil des Plangebie- tes die allgemeine Parkplatzbenutzung wegfällt, wo sollen dann zukünftig Besucher / Nut- zer der Bezirkssportanlage parken? 2) Wie sollen die durch den Hotelbau zusätzlich benötigten Park - und Stellplätze geschaffen werden, ist eine Tief- oder Hochgarage geplant? 3) Wie sollen die negativen Auswirkungen auf den Klimaschutz, Emission von Kohlenstoff- monoxid, ausgeglichen werden? 4) In welchem Umfang sind Rodungsarbeiten für das geplante Bauprojekt zu er -warten? 5) Durch welche Maßnahmen kann die notwendige Frischluftzufuhrschneise für Chorweiler im Rahmen der geplanten Baumaßnahme gewährleistet werden? Stellungnahme der Verwaltung Zu 1.) Umgang mit den bestehenden Stellplätzen der Bezirkssportanlage Die angesprochene allgemeine Parkplatznutzung der unbebauten Flächen existiert seit Abschluss eines Mietvertrages am 03.12.1998 zwischen der Stadt Köln und der AQUALAND Freizeitbad am Fühlinger See GmbH & Co. KG nicht mehr. Bis zur Nachtragsvereinbarung vom 01.02.2016 hätte der Bezirkssportanlage eine teilweise Mitbenut- zung des Parkplatzes, bei fristgerechter Voranmeldung, zugestanden. Von dieser Option wurde je- doch kein Gebrauch gemacht. Seit dem 01.02.2016 ist der Parkplatz ausschließlich an die AQUALAND Freizeitbad am Fühlinger See GmbH & Co. KG vermietet, eine Zufahrtsmöglichkeit seitens der Bezirkssportanlage ist durch bestehende und geplante Poller nicht möglich. Zu 2.) Stellplatzbedarf des Hotelneubaus Vorbehaltlich der weiteren Planungen und Abstimmungen mit den Fachämtern soll nach gegenwärtig vorliegendem Konzept der erforderliche Stellplatznachweis für den Hotelneubau, wie auch für das Freizeitbad insgesamt oberirdisch erbracht werden. 2 Zu 3.) Ausgleich der Auswirkungen auf den Klimaschutz, Emissionen von Kohlenstoffmonoxid Wie bereits im Einleitungsbeschluss formuliert, wird die Umsetzung des Bebauungsplanes voraus- sichtlich negative Auswirkungen auf den Klimaschutz durch die Emission des Klimaschadgases Koh- lenstoffdioxid (CO2) aufweisen. Im weiteren Verlauf des Bebauungsplan -Verfahrens werden daher Maßnahmen zur Minderung der Emission des Klimaschadgases geprüft. Nach den gesetzlichen Vor- gaben findet eine Umweltprüfung statt. Hierfür werden verschiedene Umweltgutachten erstellt. Zu 4.) Umfang von vorgesehenen Rodungsarbeiten im Zuge der Planung Die vorliegende erste Entwurfsplanung sieht die Beseitigung eines circa 730 qm umfassenden Ge- hölzbestandes (GH51 für die rückwertige Erschließung des Hotels und die Feuerwehrumfahrt, sowie für die Anbindung an den erweiterten Parkplatz vor. Eine erste Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung wurde vorgenommen, die darstellen konnte, dass unter anderem durch Aufwertung bestehender und Erricht ung neuer Grünflächen durch Flächenentsiege- lung Eingriffe vollständig ausgeglichen werden können. Im weiteren Verfahren wird diese Eingriffs - und Ausgleichsbilanzierung an den jeweiligen Planungsstand und an die Erkenntnisse aus weiteren im Bauleitplan erforderlichen Umweltgutachten angepasst. Zu 5.) Maßnahmen zur Gewährleistung von notwendigen Frischluftschneisen für Chorweiler Der Einfluss des Vorhabens auf die Frischluftschneise für Chorweiler und Köln und gegebenenfalls hieraus erwachsenden Maßnahmen zu dessen Schutz wird im Zuge des weiteren Verfahrens geprüft. Neue Erkenntnisse auch in diesem Zusammenhang werden von der für Anfang 2021 avisierten früh- zeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) erwartet.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0093/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 18.02.2021
- Erstellt
- 13.01.2021 07:53