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Transparenz beim Notfalltopf Sport - Antrag 0469/2020 der Fraktion "Die Linke"
Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss) 1731/2020 vom 09.06.2020
Stand: Am 15.06.2020 im Sportausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 09.06.2020 1731/2020 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Sportausschuss 15.06.2020 Transparenz beim Notfalltopf Sport - Antrag 0469/2020 der Fraktion "Die Linke" Um die Kölner Vereine in der schwierigen Situation der Corona-Pandemie zu unterstützen, hat die Verwaltung gemeinsam mit dem StadtSportBund Köln e.V. bereits Anfang April ein Hilfsprogramm für Kölner Sportvereine entwickelt. Kern des Hilfsprogramms ist ein Notfallfonds, der mit 300.000,-- € ausgestattet ist. Weitere Bestandteile des Hilfsprogramms sind die zinslose Stundung von Erbbau- recht-, Mietzinsen oder sonstigen Entgelten für die Sportanlagen und die frühzeitig und vollständige Auszahlung der Pflege- und Unterhaltungsbeihilfe bis zum 30.04.2020, um mehr finanzielle Flexibilität bei den Vereinen zu schaffen. Die Erarbeitung des Hilfsprogramms entstand in enger Abstimmung mit dem Rechtsamt, dem Rech- nungsprüfungsamt, der Kämmerei und der Kulturverwaltung. Bezüglich letzterer konnten insbesonde- re im Hinblick auf das Antragsverfahren zentrale Analogien zu dem dortigen Hilfsprogramm herge- stellt werden. Geleitet wurde die Verwaltung dabei von zwei Gedanken: Einerseits sollte für die Verei- ne ein transparentes Antragsverfahren vorhanden sein, andererseits sollten Mittel auch nur dort ein- gesetzt werden, wo sie zur Struktursicherung vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie auch not- wendig sind. Dabei wurde auch die Expertise des Sportökonomen Prof. Dr. Lutz Thieme von der Hochschule Koblenz eingebunden, der u.a. auch als einer der Gutachter der Sportentwicklungspla- nung bekannt ist. Alle Vereine wurden vom StadtSportBund Köln e.V. wiederholt über die Fördermöglichkeiten infor- miert. Zudem erfolgte eine Pressemitteilung mit einer damit einhergehenden Presseberichterstattung sowie eine Plakatkampagne. Darüber hinaus sind alle Informationen auf den Homepages der Stadt Köln und des StadtSportBundes Köln e.V. zu finden. Bislang sind 31 Anträge gestellt worden, 16 An- träge von 14 Vereinen entsprachen nach Prüfung des StadtSportBundes Köln e.V. den Fördervo- raussetzungen. Entsprechend wurden bislang 55.000,-- € an die Sportvereine ausgekehrt. Nach Rückmeldungen der Vereine an den StadtSportBund Köln e.V. empfinden diese das Antragverfahren als transparent und gut umsetzbar. Da viele Vereine die Auswirkungen der Corona-Pandemie mög- licherweise erst zu einem späteren Zeitpunkt spüren werden, planen die Verwaltung und der Stadt- SportBund Köln e.V. das Hilfsprogramm bis zum 30.09.2020 zu verlängern. Sollte das Budget von 300.000,-- € nicht auskömmlich sein, würde die Verwaltung eine weitergehende Finanzierung prüfen. Jenseits des Hilfsprogramms konnten fünf renommierte Rechtsanwälte gewonnen werden, die die Vereine kostenlos hinsichtlich rechtlicher Fragestellungen rund um das Thema Corona beraten. Die Beratungsleistungen umfassen das Sport- und Vereinsrecht, das Arbeitsrecht, das Insolvenzrecht sowie das Steuer- und Gemeinnützigkeitsrecht. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf
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