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1731/2020

Transparenz beim Notfalltopf Sport - Antrag 0469/2020 der Fraktion "Die Linke"

Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss) 09.06.2020

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 15.06.2020

Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

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Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

3112 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/52/520 
 
Vorlagen-Nummer 09.06.2020 
 1731/2020 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Sportausschuss 15.06.2020 
 
Transparenz beim Notfalltopf Sport - Antrag 0469/2020 der Fraktion "Die Linke" 
Um die Kölner Vereine in der schwierigen Situation der Corona-Pandemie zu unterstützen, hat die 
Verwaltung gemeinsam mit dem StadtSportBund Köln e.V. bereits Anfang April ein Hilfsprogramm für 
Kölner Sportvereine entwickelt. Kern des Hilfsprogramms ist ein Notfallfonds, der mit 300.000,-- € 
ausgestattet ist. Weitere Bestandteile des Hilfsprogramms sind die zinslose Stundung von Erbbau-
recht-, Mietzinsen oder sonstigen Entgelten für die Sportanlagen und die frühzeitig und vollständige 
Auszahlung der Pflege- und Unterhaltungsbeihilfe bis zum 30.04.2020, um mehr finanzielle Flexibilität 
bei den Vereinen zu schaffen. 
 
Die Erarbeitung des Hilfsprogramms entstand in enger Abstimmung mit dem Rechtsamt, dem Rech-
nungsprüfungsamt, der Kämmerei und der Kulturverwaltung. Bezüglich letzterer konnten insbesonde-
re im Hinblick auf das Antragsverfahren zentrale Analogien zu dem dortigen Hilfsprogramm herge-
stellt werden. Geleitet wurde die Verwaltung dabei von zwei Gedanken: Einerseits sollte für die Verei-
ne ein transparentes Antragsverfahren vorhanden sein, andererseits sollten Mittel auch nur dort ein-
gesetzt werden, wo sie zur Struktursicherung vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie auch not-
wendig sind. Dabei wurde auch die Expertise des Sportökonomen Prof. Dr. Lutz Thieme von der 
Hochschule Koblenz eingebunden, der u.a. auch als einer der Gutachter der Sportentwicklungspla-
nung bekannt ist. 
 
Alle Vereine wurden vom StadtSportBund Köln e.V. wiederholt über die Fördermöglichkeiten infor-
miert. Zudem erfolgte eine Pressemitteilung mit einer damit einhergehenden Presseberichterstattung 
sowie eine Plakatkampagne. Darüber hinaus sind alle Informationen auf den Homepages der Stadt 
Köln und des StadtSportBundes Köln e.V. zu finden. Bislang sind 31 Anträge gestellt worden, 16 An-
träge von 14 Vereinen entsprachen nach Prüfung des StadtSportBundes Köln e.V. den Fördervo-
raussetzungen. Entsprechend wurden bislang 55.000,-- € an die Sportvereine ausgekehrt. Nach 
Rückmeldungen der Vereine an den StadtSportBund Köln e.V. empfinden diese das Antragverfahren 
als transparent und gut umsetzbar. Da viele Vereine die Auswirkungen der Corona-Pandemie mög-
licherweise erst zu einem späteren Zeitpunkt spüren werden, planen die Verwaltung und der Stadt-
SportBund Köln e.V. das Hilfsprogramm bis zum 30.09.2020 zu verlängern. Sollte das Budget von 
300.000,-- € nicht auskömmlich sein, würde die Verwaltung eine weitergehende Finanzierung prüfen. 
 
Jenseits des Hilfsprogramms konnten fünf renommierte Rechtsanwälte gewonnen werden, die die 
Vereine kostenlos hinsichtlich rechtlicher Fragestellungen rund um das Thema Corona beraten. Die 
Beratungsleistungen umfassen das Sport- und Vereinsrecht, das Arbeitsrecht, das Insolvenzrecht 
sowie das Steuer- und Gemeinnützigkeitsrecht. 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

15.06.2020 Sportausschuss
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1731/2020
Typ
Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
Datum
09.06.2020
Erstellt
04.06.2020 15:31