2687/2019
Einrichtung von Fachräumen als Automatisierungslabor im Berufskolleg 17, Eitorfer Str. 18-20, 50679 Köln (Deutz) - Förderprogramm des Landes NRW 'Digitalpakt Schule' - außerplanmäßige Auszahlungen mit dazugehöriger Freigabe
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40/402 Vorlagen-Nummer 2687/2019 Freigabedatum 25.02.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Einrichtung von Fachräumen als Automatisierungslabor im Berufskolleg 17, Eitorfer Str. 18-20, 50679 Köln (Deutz) – Förderprogramm des Landes NRW 'Digitalpakt Schule' – außerplanmäßige Auszahlungen im Teilfinanzplan 0301 Schulträgeraufgaben im Haushaltsjahr 2020 mit dazugehöriger Freigabe Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beschließt die Herrichtung und Einrichtung von Fachräumen als Automatisierungsla- bor im Berufskolleg 17 (Schwerpunkt gewerblich technische Ausbildungsberufe und Fach- schule für Technik), Eitorfer Str. 18-20, Köln-Innenstadt (Deutz), mit Gesamtkosten in Höhe von rund 580.000 € (investiver Anteil: 500.000 €, konsumtiver Anteil: 80.000 €). Der Beschluss erfolgt im Vorgriff auf den Gesamtmaßnahmenkatalog zum Digitalpakt (Richtlinie Digitalpakt NRW) und steht unter dem Vorbehalt einer erteilten Förderungszusage durch das Land NRW. Der Rat stellt für die o.g. Maßnahme den Bedarf fest und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Die Zuwendung aus dem Digitalpakt wird in Höhe von 90% der zuwendungsfähigen Gesamt- ausgaben gewährt, 10% der Kosten sind als Eigenanteil zu tragen. Zur Finanzierung der Maßnahme werden die Zuwendungen aus dem Digitalpakt in Höhe von rd. 522.000 € (konsumtiv: rd. 72.000 €, investiv: rd. 450.000 €) in 2020 unterjährig im Rahmen der Bewirtschaftung im Teilplan 0301 Schulträgeraufgaben als Deckung zur Verfügung ge- stellt. Der Rat beschließt in diesem Zusammenhang für 2020 eine außerplanmäßige Bereit- stellung von Auszahlungsmitteln in Höhe von 450.000 € im Teilfinanzplan 0301 Schulträger- aufgaben in der Teilplanzeile 9 – Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermö- gen –, bei der Finanzstelle 4050-0301-0-6014 Digitalpakt. Der im Teilergebnisplan 0301 Schulträgeraufgaben entstehende Mehrbedarf in Höhe von 72.000 € wird unterjährig in 2020 im Rahmen der Bewirtschaftung mittels unechter Deckung finanziert. Bezüglich des städtischen Eigenanteils in Höhe von rd. 58.000 € (konsumtiv: rd. 8.000 €, in- vestiv: rd. 50.000 €) beschließt der Rat ferner für 2020 eine außerplanmäßige Bereitstellung von Auszahlungsmitteln in Höhe von 50.000 € im Teilfinanzplan 0301 Schulträgeraufgaben in der Teilplanzeile 9 – Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen –, bei der Finanzstelle 4050-0301-0-6014 Digitalpakt. Die investive außerplanmäßige Mehrauszahlung in Höhe von 50.000 € wird innerhalb des Teilfinanzplans 0301 Schulträgeraufgaben durch ei- Ausschuss Schule und Weiterbildung 09.03.2020 Finanzausschuss 23.03.2020 Rat 26.03.2020 2 ne Wenigerauszahlung von im Hpl. 2020/2021 für 2020 veranschlagten Mitteln des Förder- programms Gute Schule 2020 bei Teilplanzeile 9 – Auszahlung für den Erwerb von bewegli- chem Anlagevermögen -, Finanzstelle 4050-0301-0-6013 Gute Schule 2020, gedeckt. Der im Teilergebnisplan 0301 Schulträgeraufgaben entstehende Mehrbedarf in Höhe von 8.000 € wird unterjährig in 2020 im Rahmen der Bewirtschaftung mittels echter Deckung im Wege der Sollumbuchung innerhalb des Teilergebnisplans 0301 Schulträgeraufgaben aus veranschlagten Mitteln des Förderprogramm Gute Schule 2020 finanziert. 2. Der Rat beschließt, vorbehaltlich der Gewährung der Landesförderung, die Freigabe von Kas- senmitteln im Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 500.000 € im Teilfinanzplan 0301, Schulträger- aufgaben, in Teilplanzeile 9, Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, auf der Finanzstelle 4050-0301-0-6014, Digitalpakt. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 500.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 500.000 100 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 80.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 80.000 100 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 33.333 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten 33.333 € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Das Hans-Böckler-Berufskolleg mit dem Schwerpunkt gewerblich technischer Ausbildungsberufe und der Fachschule für Technik beantragt, 3 Räume als Automatisierungslabor auszustatten. Der Bedarf ist mit der Aktualisierung der Bildungspläne entstanden, denn in allen Fächern bzw. Lern- feldern sind die digitalen Inhalte deutlich ausgeweitet worden. Praktisch alle Lehrpläne der Bildungs- gänge am Hans-Böckler-Berufskolleg sehen Automatisierungstechnik vor, um die Schülerinnen und Schüler als potentielle Fachkräfte auf die Anforderungen von „Industrie 4.0“ vorzubereiten. Zielgruppe sind grundsätzlich alle ca. 1.950 Schülerinnen und Schüler des Hans-Böckler-Berufskollegs, wobei ein Schwerpunkt bei den gewerblich technischen Ausbildungsberufen sowie der Fachschule für Technik liegt (ca. 1.500 Schülerinnen und Schüler). Die aktuelle Schulausstattung entspricht nicht mehr der Realität in den Ausbildungsbetrieben. Die im Hans-Böckler-Berufskolleg vorhandenen PC-Labore reichen sowohl hinsichtlich der Anzahl der PC-Schülerarbeitsplätze als auch in Bezug auf deren Ausstattung für die Vermittlung der geforderten Lerninhalte nicht mehr aus. Der Schulträger ist jedoch nach § 79 SchulG verpflichtet, die für ord- nungsgemäßen Unterricht erforderlichen Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unter- halten. Daher soll in drei Räumen, die durch den Umzug der Elektrowerkstatt freigeworden sind, ein Automatisierungslabor entstehen. Zwei der Räume sollen als Unterrichtsräume mit PCs und einer Simulationssoftware zur Steuerung von Produktionsanlagen eingerichtet werden. Im dritten kleineren Raum dazwischen soll ein modulares Produktionssystem, welches eine Produktion simuliert und über die PCs gesteuert werden kann, aufgebaut werden. Ergänzend ist die Ertüchtigung des Strom- und Datennetzes erforderlich. Das Automatisierungslabor wird auch den Unterricht zum Erwerb der neuen Zusatzqualifikation “Digi- tale Fertigungsprozesse“ essenziell unterstützen. Diese Zusatzqualifikation wurde im Rahmen der Qualifizierungsoffensive NRWgoes.digital unter der Schirmherrschaft von Ministerpräsident Armin Laschet von der Nachwuchsstiftung Maschinenbau in Kooperation mit dem Ministerium für Schule 4 und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen neu geschaffen. Das Projekt startete im Oktober 2018 und ist auf dreieinhalb Jahre ausgelegt. Das Hans-Böckler-Berufskolleg ermöglicht seinen Schülerin- nen und Schülern den Erwerb der Zusatzqualifikation und hat seine Lehrerinnen und Lehrer hierfür bereits umfangreich schulen lassen. Die Inhalte und auch die Form des Unterrichts müssen an die Anforderungen, die moderne Arbeitge- ber an Fachkräfte stellen, angepasst werden. Nur so können die Schülerinnen und Schüler bedarfs- gerecht qualifiziert werden und sich auf dem Arbeitsmarkt gegen andere Bewerberinnen und Bewer- ber durchsetzen. Gleichzeitig sind die Arbeitgeber auf qualifizierte Fachkräfte angewiesen, um dem neuen, mit „Industrie 4.0“ einhergehenden Wettbewerbsdruck standhalten zu können und bei der Di- gitalisierung nicht den Anschluss zu verlieren. Gerade die praxisorientierten Schülerinnen und Schüler des Berufskollegs werden von der anschauli- chen und praxisnahen Gestaltung des Unterrichts profitieren. Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes: Das Rechnungsprüfungsamt hat die geplanten Maßnahmen und die Kostenberechnung geprüft. Ihnen wird im Prüfbericht vom 18.12.2019 (siehe Anlage 2) grundlegend zugestimmt. Digitalpakt Schule Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt unter anderem mit Unterstützung von Mitteln des Bundes Zuwendungen für die digitale Bildungsinfrastruktur mit dem Ziel der trägerneutralen Etablierung lern- förderlicher digital-technischer Infrastrukturen und Lehr-Lern-Infrastrukturen und der Optimierung vor- handener Strukturen. Die Zuwendung aus dem Digitalpakt wird in Höhe von 90% der zuwendungsfä- higen Gesamtausgaben gewährt, 10% der Kosten sind als Eigenanteil zu tragen. Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in Nordrhein- Westfalen (RL Digitalpakt NRW) regelt u.a. den Gegenstand der Förderung. Das Automatisierungsla- bor ist gemäß Ziff. 2.2 der Richtlinie förderfähig, wonach unter anderem digitale Arbeitsgeräte, insbe- sondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung und die berufsbezogene Ausbildung geför- dert werden. Die Förderung des Automatisierungslabors wird im Vorgriff auf einen Maßnahmenkatalog zum Digi- talpakt beantragt, der zurzeit erstellt und den politischen Gremien in nächster Zeit als Ratsvorlage zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Der aktuelle Beschluss ergeht unter dem Vorbehalt, dass der Zuwendungsbescheid der Bezirksregie- rung Köln zur Förderung des Automatisierungslabors im Rahmen des Digitalpakts vorliegt. Einrichtungs- und Herrichtungskosten: Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. 580.000 € (siehe Anlage 1): Gesamt- kosten Finanzierung über Förderung Digitalpakt (= 90%) Eigenanteil Stadt Köln (= 10 %) Finanzierung über Gute Schule 2020 Einmalige konsumtive Aufwendungen im TEP 0301 Schulträgeraufgaben 80.000 € 72.000 € 8.000 € Einmalige investive Anschaffungskosten im TFP 0301 Schulträgeraufgaben 500.000 € 450.000 € 50.000 € Summen 580.000 € 522.000 € 58.000 € 5 Die Zuwendung aus dem Digitalpakt wird in Höhe von 90% (= 522.000 €) der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt und wird unterjährig in 2020 im Rahmen der Bewirtschaftung im Teiler- gebnisplan 0301 Schulträgeraufgaben als zweckgebundener Mehrertrag im Rahmen der unechten Deckungsfähigkeit zur Deckung der konsumtiven Mehraufwendungen in Höhe von rd. 72.000 € bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bzw. im Teilfinanzplan 0301 Schul- trägeraufgaben als Mehreinzahlung zur Deckung einer investiven außerplanmäßigen Mehrauszah- lung in Höhe von rd. 450.000 € bei Teilplanzeile 9 – Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen –, Finanzstelle 4050-0301-0-6014 Digitalpakt zur Verfügung gestellt. Die verbleibenden 10% der Gesamtkosten (= 58.000 €) sind als städtischer Eigenanteil zu tragen und werden anteilig aus im Hpl. 2020/2021 für 2020 im Teilergebnisplan 0301 Schulträgeraufgaben bei Teilplanzeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) bzw. Finanzstelle 4050-0301-0-6013 Gute Schule 2020 veranschlagten Mitteln des Förderprogramms Gute Schule 2020 finanziert und innerhalb des Teilergebnisplans 0301 Schulträgeraufgaben im Rahmen der echten Deckung durch Sollumbuchung in Höhe von 8.000 € innerhalb der Teilplanzeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) bzw. im Teilfinanzplan 0301 Schulträgeraufgaben als Wenigerauszahlung zur De- ckung einer investiven außerplanmäßigen Mehrauszahlung in Höhe von 50.000 € bei Teilplanzeile 9 – Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen –, Finanzstelle 4050-0301-0-6014 Digitalpakt zur Verfügung gestellt. Die Förderbestimmungen zum Digitalpakt lassen grundsätzlich eine entsprechende Finanzierungs- möglichkeit des städt. Eigenanteils aus Mitteln des Förderprogramms Gute Schule 2020 zu. Folgeaufwendungen bzw. -erträge Die Finanzierung der bilanziellen Abschreibungen der Einrichtungskosten in Höhe von 33.333 € pro Jahr voraussichtlich ab 2021 erfolgt aus veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträ- geraufgaben in Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen. Die Refinanzierung der bilanziellen Abschreibungen der Einrichtungskosten in Höhe von 33.333 € pro Jahr voraussichtlich ab 2021 erfolgt aus Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 7, sonstige ordentliche Erträge. Anlagen - Anlage 1 Zusammenstellung der Kosten von Herrichtung, Einrichtung und Ausstattung - Anlage 2 Bericht des Rechnungsprüfungsamtes - Anlage 3 beispielhafte Darstellung eines modularen Produktionssystems
Anlage 1, Kostenaufstellung
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Anlage 1 Kostenaufstellung investiv konsumtiv Strom- und Netzwerkanschlüsse inkl. Honorarkosten und Baunebenkosten 54.500 € DV-Ausstattung, bestehend aus 56 Tower PCs, Bildschirmen, Tastaturen und Mäusen 66.800 € Mobiliar 24.400 € Modulares Produktionssystem mit Software 433.000 € Summen investiv und konsumtiv 499.800 € 78.900 € Gesamtkosten 578.700 € Zusammenstellung der Kosten von Herrichtung, Einrichtung und Ausstattung Einrichtung von Fachräumen als Automatisierungslabor und dazugehörige Mittelfreigabe im Berufskolleg 17, Eitorfer Str. 18-20, 50679 Köln (Deutz)
Anlage 2, Prüfbericht Rechnungsprüfungsamt
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14 18.12.2019 142/2 Herr Radermacher Herr Kennien R 23816 40 Ausstattung von Räumen als Fachräume "Automatisierungslabor" im Hans-Böckler- Berufskolleg (142/23/87/19) hier: Bedarfsfeststellung Voraussichtliche Auftragssumme: 578.816,00 EUR brutto/486.400,00 EUR netto Sehr geehrte Damen und Herren, gegen das Ergebnis der Bedarfsprüfung vom 09.10.2019, hier eingegangen am 5.12.2019, bestehen keine Bedenken. Sie haben ausführlich und nachvollziehbar dargestellt, dass die Einrichtung und Ausstattung von drei Räumen zu Fachräumen „Automatisierungslabor“ zur Erreichung des angestrebten Lernzieles erforderlich ist. Hierfür ist neben der IT- und Mobiliarausstattung auch die Be- schaffung eines modularen Produktionssystems mit der entsprechenden Software erforder- lich. Ich bitte Sie, nach Zustimmung des Fachgremiums, das Vergabeverfahren mit 302 – Verga- becenter, abzustimmen. Mit freundlichen Grüßen Gez. Szymanski Anlage 2
Anlage 3, Abbildung Produktionssystem
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Anlage 3
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2687/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 25.02.2020
- Erstellt
- 06.08.2019 15:29