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2687/2019

Einrichtung von Fachräumen als Automatisierungslabor im Berufskolleg 17, Eitorfer Str. 18-20, 50679 Köln (Deutz) - Förderprogramm des Landes NRW 'Digitalpakt Schule' - außerplanmäßige Auszahlungen mit dazugehöriger Freigabe

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 25.02.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.03.2020, TOP 10.11

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1, Kostenaufstellung

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Ansehen

Anlage 2, Prüfbericht Rechnungsprüfungsamt

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Ansehen

Anlage 3, Abbildung Produktionssystem

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

12395 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/40/402 
 
Vorlagen-Nummer 
 2687/2019 
Freigabedatum 
 25.02.2020 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Einrichtung von Fachräumen als Automatisierungslabor im Berufskolleg 17, Eitorfer Str. 18-20, 
50679 Köln (Deutz) – Förderprogramm des Landes NRW 'Digitalpakt Schule' – 
außerplanmäßige Auszahlungen im Teilfinanzplan 0301 Schulträgeraufgaben im Haushaltsjahr 
2020 mit dazugehöriger Freigabe 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat beschließt die Herrichtung und Einrichtung von Fachräumen als Automatisierungsla-
bor im Berufskolleg 17 (Schwerpunkt gewerblich technische Ausbildungsberufe und Fach-
schule für Technik), Eitorfer Str. 18-20, Köln-Innenstadt (Deutz), mit Gesamtkosten in Höhe 
von rund 580.000 € (investiver Anteil: 500.000 €, konsumtiver Anteil: 80.000 €). Der Beschluss 
erfolgt im Vorgriff auf den Gesamtmaßnahmenkatalog zum Digitalpakt (Richtlinie Digitalpakt 
NRW) und steht unter dem Vorbehalt einer erteilten Förderungszusage durch das Land NRW. 
Der Rat stellt für die o.g. Maßnahme den Bedarf fest und beauftragt die Verwaltung mit der 
Umsetzung.  
 
Die Zuwendung aus dem Digitalpakt wird in Höhe von 90% der zuwendungsfähigen Gesamt-
ausgaben gewährt, 10% der Kosten sind als Eigenanteil zu tragen. 
 
Zur Finanzierung der Maßnahme werden die Zuwendungen aus dem Digitalpakt in Höhe von 
rd. 522.000 € (konsumtiv: rd. 72.000 €, investiv: rd. 450.000 €) in 2020 unterjährig im Rahmen 
der Bewirtschaftung im Teilplan 0301 Schulträgeraufgaben als Deckung zur Verfügung ge-
stellt. Der Rat beschließt in diesem Zusammenhang für 2020 eine außerplanmäßige Bereit-
stellung von Auszahlungsmitteln in Höhe von 450.000 € im Teilfinanzplan 0301 Schulträger-
aufgaben in der Teilplanzeile 9 – Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermö-
gen –, bei der Finanzstelle 4050-0301-0-6014 Digitalpakt.  
Der im Teilergebnisplan 0301 Schulträgeraufgaben entstehende Mehrbedarf in Höhe von 
72.000 € wird unterjährig in 2020 im Rahmen der Bewirtschaftung mittels unechter Deckung 
finanziert. 
 
Bezüglich des städtischen Eigenanteils in Höhe von rd. 58.000 € (konsumtiv: rd. 8.000 €, in-
vestiv: rd. 50.000 €) beschließt der Rat ferner für 2020 eine außerplanmäßige Bereitstellung 
von Auszahlungsmitteln in Höhe von 50.000 € im Teilfinanzplan 0301 Schulträgeraufgaben in 
der Teilplanzeile 9 – Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen –, bei der 
Finanzstelle 4050-0301-0-6014 Digitalpakt. Die investive außerplanmäßige Mehrauszahlung 
in Höhe von 50.000 € wird innerhalb des Teilfinanzplans 0301 Schulträgeraufgaben durch ei-
Ausschuss Schule und Weiterbildung 09.03.2020 
Finanzausschuss 23.03.2020 
Rat 26.03.2020

2 
ne Wenigerauszahlung von im Hpl. 2020/2021 für 2020 veranschlagten Mitteln des Förder-
programms Gute Schule 2020 bei Teilplanzeile 9 – Auszahlung für den Erwerb von bewegli-
chem Anlagevermögen -, Finanzstelle 4050-0301-0-6013 Gute Schule 2020, gedeckt.  
Der im Teilergebnisplan 0301 Schulträgeraufgaben entstehende Mehrbedarf in Höhe von 
8.000 € wird unterjährig in 2020 im Rahmen der Bewirtschaftung mittels echter Deckung im 
Wege der Sollumbuchung innerhalb des Teilergebnisplans 0301 Schulträgeraufgaben aus 
veranschlagten Mitteln des Förderprogramm Gute Schule 2020 finanziert. 
 
2. Der Rat beschließt, vorbehaltlich der Gewährung der Landesförderung, die Freigabe von Kas-
senmitteln im Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 500.000 € im Teilfinanzplan 0301, Schulträger-
aufgaben, in Teilplanzeile 9, Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, 
auf der Finanzstelle 4050-0301-0-6014, Digitalpakt.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   500.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 500.000  100 % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  80.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 80.000  100 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   33.333 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   33.333 € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Das Hans-Böckler-Berufskolleg mit dem Schwerpunkt gewerblich technischer Ausbildungsberufe und 
der Fachschule für Technik beantragt, 3 Räume als Automatisierungslabor auszustatten.  
Der Bedarf ist mit der Aktualisierung der Bildungspläne entstanden, denn in allen Fächern bzw. Lern-
feldern sind die digitalen Inhalte deutlich ausgeweitet worden. Praktisch alle Lehrpläne der Bildungs-
gänge am Hans-Böckler-Berufskolleg sehen Automatisierungstechnik vor, um die Schülerinnen und 
Schüler als potentielle Fachkräfte auf die Anforderungen von „Industrie 4.0“ vorzubereiten. Zielgruppe 
sind grundsätzlich alle ca. 1.950 Schülerinnen und Schüler des Hans-Böckler-Berufskollegs, wobei 
ein Schwerpunkt bei den gewerblich technischen Ausbildungsberufen sowie der Fachschule für 
Technik liegt (ca. 1.500 Schülerinnen und Schüler). Die aktuelle Schulausstattung entspricht nicht 
mehr der Realität in den Ausbildungsbetrieben. 
Die im Hans-Böckler-Berufskolleg vorhandenen PC-Labore reichen sowohl hinsichtlich der Anzahl der 
PC-Schülerarbeitsplätze als auch in Bezug auf deren Ausstattung für die Vermittlung der geforderten 
Lerninhalte nicht mehr aus. Der Schulträger ist jedoch nach § 79 SchulG verpflichtet, die für ord-
nungsgemäßen Unterricht erforderlichen Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unter-
halten. Daher soll in drei Räumen, die durch den Umzug der Elektrowerkstatt freigeworden sind, ein 
Automatisierungslabor entstehen. Zwei der Räume sollen als Unterrichtsräume mit PCs und einer 
Simulationssoftware zur Steuerung von Produktionsanlagen eingerichtet werden. Im dritten kleineren 
Raum dazwischen soll ein modulares Produktionssystem, welches eine Produktion simuliert und über 
die PCs gesteuert werden kann, aufgebaut werden. Ergänzend ist die Ertüchtigung des Strom- und 
Datennetzes erforderlich. 
Das Automatisierungslabor wird auch den Unterricht zum Erwerb der neuen Zusatzqualifikation “Digi-
tale Fertigungsprozesse“ essenziell unterstützen. Diese Zusatzqualifikation wurde im Rahmen der 
Qualifizierungsoffensive NRWgoes.digital unter der Schirmherrschaft von Ministerpräsident Armin 
Laschet von der Nachwuchsstiftung Maschinenbau in Kooperation mit dem Ministerium für Schule

4 
und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen neu geschaffen. Das Projekt startete im Oktober 2018 
und ist auf dreieinhalb Jahre ausgelegt. Das Hans-Böckler-Berufskolleg ermöglicht seinen Schülerin-
nen und Schülern den Erwerb der Zusatzqualifikation und hat seine Lehrerinnen und Lehrer hierfür 
bereits umfangreich schulen lassen. 
Die Inhalte und auch die Form des Unterrichts müssen an die Anforderungen, die moderne Arbeitge-
ber an Fachkräfte stellen, angepasst werden. Nur so können die Schülerinnen und Schüler bedarfs-
gerecht qualifiziert werden und sich auf dem Arbeitsmarkt gegen andere Bewerberinnen und Bewer-
ber durchsetzen. Gleichzeitig sind die Arbeitgeber auf qualifizierte Fachkräfte angewiesen, um dem 
neuen, mit „Industrie 4.0“ einhergehenden Wettbewerbsdruck standhalten zu können und bei der Di-
gitalisierung nicht den Anschluss zu verlieren. 
Gerade die praxisorientierten Schülerinnen und Schüler des Berufskollegs werden von der anschauli-
chen und praxisnahen Gestaltung des Unterrichts profitieren. 
Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes: 
Das Rechnungsprüfungsamt hat die geplanten Maßnahmen und die Kostenberechnung geprüft. 
Ihnen wird im Prüfbericht vom 18.12.2019 (siehe Anlage 2) grundlegend zugestimmt.  
Digitalpakt Schule 
Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt unter anderem mit Unterstützung von Mitteln des Bundes 
Zuwendungen für die digitale Bildungsinfrastruktur mit dem Ziel der trägerneutralen Etablierung lern-
förderlicher digital-technischer Infrastrukturen und Lehr-Lern-Infrastrukturen und der Optimierung vor-
handener Strukturen. Die Zuwendung aus dem Digitalpakt wird in Höhe von 90% der zuwendungsfä-
higen Gesamtausgaben gewährt, 10% der Kosten sind als Eigenanteil zu tragen. Die Richtlinie über 
die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-
Westfalen (RL Digitalpakt NRW) regelt u.a. den Gegenstand der Förderung. Das Automatisierungsla-
bor ist gemäß Ziff. 2.2 der Richtlinie förderfähig, wonach unter anderem digitale Arbeitsgeräte, insbe-
sondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung und die berufsbezogene Ausbildung geför-
dert werden. 
Die Förderung des Automatisierungslabors wird im Vorgriff auf einen Maßnahmenkatalog zum Digi-
talpakt beantragt, der zurzeit erstellt und den politischen Gremien in nächster Zeit als Ratsvorlage zur 
Beschlussfassung vorgelegt wird.  
Der aktuelle Beschluss ergeht unter dem Vorbehalt, dass der Zuwendungsbescheid der Bezirksregie-
rung Köln zur Förderung des Automatisierungslabors im Rahmen des Digitalpakts vorliegt. 
Einrichtungs- und Herrichtungskosten: 
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. 580.000 € (siehe Anlage 1):  
  
Gesamt-
kosten 
 
Finanzierung  
über  
Förderung  
Digitalpakt  
(= 90%) 
 
Eigenanteil  
Stadt Köln  
(= 10 %)  
 
Finanzierung über 
Gute Schule 2020 
 
Einmalige konsumtive Aufwendungen im 
TEP 0301 Schulträgeraufgaben 
 
80.000 € 
 
72.000 € 
 
8.000 € 
 
Einmalige investive Anschaffungskosten 
im TFP 0301 Schulträgeraufgaben 
 
500.000 € 
 
450.000 € 
 
50.000 € 
 
Summen 
 
580.000 € 
 
522.000 € 
 
58.000 €

5 
Die Zuwendung aus dem Digitalpakt wird in Höhe von 90% (= 522.000 €) der zuwendungsfähigen 
Gesamtausgaben gewährt und wird unterjährig in 2020 im Rahmen der Bewirtschaftung im Teiler-
gebnisplan 0301 Schulträgeraufgaben als zweckgebundener Mehrertrag im Rahmen der unechten 
Deckungsfähigkeit zur Deckung der konsumtiven Mehraufwendungen in Höhe von rd. 72.000 € bei 
Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bzw. im Teilfinanzplan 0301 Schul-
trägeraufgaben als Mehreinzahlung zur Deckung einer investiven außerplanmäßigen Mehrauszah-
lung in Höhe von rd. 450.000 € bei Teilplanzeile 9 – Auszahlung für den Erwerb von beweglichem 
Anlagevermögen –, Finanzstelle 4050-0301-0-6014 Digitalpakt zur Verfügung gestellt.  
 
Die verbleibenden 10% der Gesamtkosten (= 58.000 €) sind als städtischer Eigenanteil zu tragen und 
werden anteilig aus im Hpl. 2020/2021 für 2020 im Teilergebnisplan 0301 Schulträgeraufgaben bei 
Teilplanzeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) bzw. Finanzstelle 4050-0301-0-6013 
Gute Schule 2020 veranschlagten Mitteln des Förderprogramms Gute Schule 2020 finanziert und 
innerhalb des Teilergebnisplans 0301 Schulträgeraufgaben im Rahmen der echten Deckung durch 
Sollumbuchung in Höhe von 8.000 € innerhalb der Teilplanzeile 13 (Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen) bzw. im Teilfinanzplan 0301 Schulträgeraufgaben als Wenigerauszahlung zur De-
ckung einer investiven außerplanmäßigen Mehrauszahlung in Höhe von 50.000 € bei Teilplanzeile 9 
– Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen –, Finanzstelle 4050-0301-0-6014 
Digitalpakt zur Verfügung gestellt.  
 
Die Förderbestimmungen zum Digitalpakt lassen grundsätzlich eine entsprechende Finanzierungs-
möglichkeit des städt. Eigenanteils aus Mitteln des Förderprogramms Gute Schule 2020 zu.  
 
Folgeaufwendungen bzw. -erträge 
Die Finanzierung der bilanziellen Abschreibungen der Einrichtungskosten in Höhe von 33.333 € pro 
Jahr voraussichtlich ab 2021 erfolgt aus veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträ-
geraufgaben in Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen. 
Die Refinanzierung der bilanziellen Abschreibungen der Einrichtungskosten in Höhe von  
33.333 € pro Jahr voraussichtlich ab 2021 erfolgt aus Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten 
im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 7, sonstige ordentliche Erträge. 
 
Anlagen 
- Anlage 1 Zusammenstellung der Kosten von Herrichtung, Einrichtung und Ausstattung 
- Anlage 2 Bericht des Rechnungsprüfungsamtes  
- Anlage 3 beispielhafte Darstellung eines modularen Produktionssystems

Anlage 1, Kostenaufstellung

577 Zeichen

Anlage 1 
Kostenaufstellung investiv konsumtiv 
Strom- und Netzwerkanschlüsse inkl. Honorarkosten und 
Baunebenkosten 54.500 €
DV-Ausstattung, bestehend aus 56 Tower PCs, Bildschirmen, 
Tastaturen und Mäusen 66.800 €
Mobiliar 24.400 €
Modulares Produktionssystem mit Software 433.000 €
Summen investiv und konsumtiv 499.800 € 78.900 €
Gesamtkosten 578.700 €
Zusammenstellung der Kosten von Herrichtung, Einrichtung und Ausstattung 
Einrichtung von Fachräumen als Automatisierungslabor und dazugehörige 
Mittelfreigabe im Berufskolleg 17, Eitorfer Str. 18-20, 50679 Köln (Deutz)

Anlage 2, Prüfbericht Rechnungsprüfungsamt

969 Zeichen

14 18.12.2019 
142/2 Herr Radermacher 
 Herr Kennien 
 R 23816 
 
 
 
40 
 
Ausstattung von Räumen als Fachräume "Automatisierungslabor" im Hans-Böckler-
Berufskolleg (142/23/87/19) 
hier: Bedarfsfeststellung 
 
Voraussichtliche Auftragssumme: 578.816,00 EUR brutto/486.400,00 EUR netto 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
gegen das Ergebnis der Bedarfsprüfung vom 09.10.2019, hier eingegangen am 5.12.2019, 
bestehen keine Bedenken. 
Sie haben ausführlich und nachvollziehbar dargestellt, dass die Einrichtung und Ausstattung 
von drei Räumen zu Fachräumen „Automatisierungslabor“ zur Erreichung des angestrebten 
Lernzieles erforderlich ist. Hierfür ist neben der IT- und Mobiliarausstattung auch die Be-
schaffung eines modularen Produktionssystems mit der entsprechenden Software erforder-
lich. 
Ich bitte Sie, nach Zustimmung des Fachgremiums, das Vergabeverfahren mit 302 – Verga-
becenter, abzustimmen.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. Szymanski 
 
Anlage 2

Anlage 3, Abbildung Produktionssystem

8 Zeichen

Anlage 3

Beratungsverlauf (3)

09.03.2020 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
23.03.2020 Finanzausschuss
TOP 9.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
26.03.2020 Rat
TOP 10.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2687/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
25.02.2020
Erstellt
06.08.2019 15:29