0880/2024
Sachstandsmitteilung zu AN/0063/2024 - Wochenmarkt Rodenkirchen / Alternativstandorte
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Mitteilung BV
2726 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/23/236 Vorlagen-Nummer 0880/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 06.05.2024 Sachstandsmitteilung zu AN/0063/2024 - Wochenmarkt Rodenkirchen / Alternativstandorte In der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 21.01.2024 stellte die CDU-Fraktion folgende Anfrage: […] gemäß Beschluß der Bezirksvertretung Rodenkirchen gibt es die Möglichkeit, den Mater- nusplatz in Rodenkirchen an bis zu sechs Samstagen im Jahr – aktuell sind es drei - für Ver- anstaltungszwecke zu nutzen, wobei der Wochenmarkt dann dort nicht stattfinden kann. Bis- her gab es für die Marktbeschicker (Händler) die Möglichkeit, an diesen Tagen auf den Park- platz vor dem alten Bezirksrathaus auszuweichen. Diese Möglichkeit entfällt ab sofort auf- grund der dortigen Baustellensituation bis auf weiteres. In diesem Zusammenhang bittet die CDU-Fraktion die Verwaltung um Auskunft 1. ob die Verwaltung diesbezüglich weitere Alternativen geprüft hat, 2. ob sie dabei zu positiven Ergebnissen gekommen ist und wenn ja zu welchen, 3. ob sie den Händlern diese Alternativen angeboten hat und wie die Reaktionen seitens der Händler war. Hierzu teilt die Verwaltung folgenden Sachstand mit: Die Marktverwaltung hat gemeinsam mit der Händlerschaft und den jeweils zu beteiligenden Fachdienststellen der Verwaltung bislang acht Standorte als Ausweichflächen für den Ro- denkirchener Wochenmarkt während der Umbauphase des Rathausvorplatzes geprüft: 1. Park & Ride Parkplatz am Bahnhof Rodenkirchen 2. Freifläche auf dem Grundstück Ringstraße 46 3. Straßenzüge rund um den Maternusplatz (Gudrunstraße, Gustav-Radbruch-Straße, Oststraße, Walther-Rathenau-Straße) 4. Kirmesplatz am Rheinufer 5. Uferstraße 6. Parkfläche vor dem Gymnasium Rodenkirchen 7. Innenhof der Gemeinschaftshauptschule Ringelnatzstraße 8. Oberländer Werft Die vorgenannten Standorte kommen nach sorgfältiger Überprüfung aus unterschiedlichen Gründen nicht als Ausweichflächen in Frage. Bislang konnte kein Standort die Anforderungen der Händlerschaft und die Vorgaben der Verwaltung erfüllen. Als letzte Möglichkeit wird die Nutzung eines Teilabschnittes der Barbarastraße (zwischen 2 Hauptstraße und Oststraße) geprüft. Hierzu gab es am 4. März 2024 einen Ortstermin mit den Marktsprechern und Vertretern der Fachabteilungen in der Verwaltung. Die Verwaltung prüft derzeit, ob an diesem Standort die notwendigen Voraussetzungen zur Nutzung als Ausweichmarktplatz vorliegen bzw. geschaffen werden können und wird die Be- zirksvertretung hierüber in Kenntnis setzen. Die Händlerschaft ist in diesen Prozess einbezo- gen und wird entsprechend informiert.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0880/2024
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 15.04.2024
- Erstellt
- 04.03.2024 10:12