V/0485/2019
Investitionen der Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V. in Vereinsanlagen,
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Anlage A
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Anlage A zur V/0485/2019 Kurzüberblick Bewilligung von Sportvereinen beantragter Baukostenzuschüsse incl. Finanzierung, Ablehnung von Förderanträgen und Vertagen von Antragsentscheidungen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Beschlussfassung gemäß den Beschlussvorschlägen der Verwaltung trägt die Stadt Münster dazu bei, den Lebenswert Münsters im Sport zu erhalten bzw. auszubauen und unter- stützt das ehrenamtliche Engagement der Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V. Es bestehen Wechselbeziehungen der Sportförderung zu hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Münsteraner Stadtgesellschaft. Zielerreichung: Mit der Beschlussfassung wird das Ziel einer bewegungsaktiven Stadtgesellschaft mit sozialver- träglicher Teilhabe aller Interessierten unterstützt und die Verantwortungsgemeinschaft der eh- renamtlich geführten Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V. Durch die finanzielle Förderung von Vereinsbaumaßnahmen wird die Stadt entlastet von Bauvorhaben bzw. der Ent- wicklung von Angeboten. Der Mittelabfluss der bewilligten Zuschüsse wird zwischen Mitte 2019 und Anfang 2024 erfolgen. Finanzierung Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und –stätten Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten? x Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein x teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Mit der politischen Entscheidung über die Beschlussvorschläge bindet der Sportausschuss im Sinne der Sportförderrichtlinie für Baukostenzuschüsse an Sportvereine von den bereitstehenden 500.000,00 € 499.975,77 €. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Die Beschlussvorschläge der Verwaltung beruhen auf der Sportförderrichtlinie. Die Höhe der be- willigten Zuschüsse hängt von dem vorgestellten Vereinsaufwand ab und kann von der Stadt nicht beeinflusst werden. Die Zuschüsse werden im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens errechnet. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) entfällt
Beschlussvorlage
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V/0485/2019 V/0485/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Investitionen der Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V. in Vereinsanlagen; hier: Zuschüsse aus dem Sportetat Beratungsfolge 04.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 06.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 13.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 18.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 27.06.2019 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 02.07.2019 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Sportausschuss bewilligt 2019 folgende Sportförderung: 1.1 Baukostenzuschüsse Nr. Verein Baumaßnahme Kosten Antrags- datum BV Zuschuss 1 DJK Grün-Weiß Amelsbüren e. V. Reparatur der Hei- zungsanlage und Bau von Sonnenkollektoren (Tennisanlage) 24.000 € 22.02.2018 Hiltrup 12.000 € 2 DJK Grün-Weiß Amelsbüren e. V. Zaunreparatur (Ten- nisanlage) 3.000 € 22.02.2018 Hiltrup 1.500 € 3 DJK Grün-Weiß Amelsbüren e. V. Mehraufwand Sanie- rung Tennisanlage 10.000 € 26.02.2016/ 19.02.2019 Hiltrup 5.000 € 4 Kanu-Verein Münster 1922 e. V. Erneuerung der Hei- zung im Bootshaus 5.200 € 28.02.2018 Ost 2.600 € 5 Paddelsport Münster von 1923 e. V. Uferbefestigung, 2. Bauabschnitt 27.200 € 10.10.2017 Ost 13.600 € Sportamt 23.05.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Tüns Telefon: 492-5200 TuensD@stadt-muenster.de - 2 - V/0485/2019 Nr. Verein Baumaßnahme Kosten Antrags- datum BV Zuschuss 6 Reit- und Fahrver- ein Nienberge e. V. Sanierung der Sanitär- anlagen 23.600 € 26.02.2018 West 11.800 € 7 Reit- und Fahrver- ein Nienberge e. V. Sanierung Außenreit- platz 7.000 € 28.03.2017 West 3.500 € 8 Reit- und Fahrver- ein Roxel e. V. Neubau Reithalle und Stallungen 718.000 € 28.02.2017 West (359.000 €) (siehe Be- schluss- punkt I.2) 9 Segelclub Hansa Münster e. V. Sanierung Bootsanle- ger, 2. Bauabschnitt 10.380,89 € 22.02.2018 Mitte 5.190,45 € 10 Segelclub Hansa Münster e. V. Renovierung der Um- kleide-, Dusch-, WC- Bereiche 31.000 € 22.02.2018 Mitte 15.500 € 11 Sport Club Grem- mendorf 1946 e. V. Dachsanierung Ten- nisheim, Sicherheits- beleuchtung Ein- gangsbereich 14.600 € 15.11.2017 Südost 7.300 € 12 Sportgemeinschaft DJK Dyckburg e. V. Bau einer Bouleanlage 10.900 € 14.02.2018 Ost 5.450 € 13 Schwimmvereini- gung Münster von 1891 e. V. Sanierung der Haupt- elektroverteilung Frei- bad Sudmühle 10.094,98 € 04.10.2017 Ost 5.047,49 € 14 Schwimmvereini- gung Münster von 1891 e. V. Installation Mess- und Regeltechnik 12.153,78 € 16.06.2017 Ost 6.076,89 € 15 Schwimmvereini- gung Münster von 1891 e. V. Sanierung des Werk- stattdaches 6.000 € 04.10.2017 Ost 3.000 € 16 Tennis- und Hockey-Club e. V. Sanierung der Bereg- nungsanlage Tennis 14.000 € 14.02.2017 West 7.000 € 17 Tennis- und Hockey-Club e. V. Sanierung der Sanitär- anlagen 80.000 € 31.01.2018 West 40.000 € 18 Tennis- und Hockey-Club e. V. Sanierung der Terras- se 43.500 € 31.01.2018 West 21.750 € 19 Tennis- und Hockey-Club e. V. Ballfangzaun Hockey- platz 24.500 € 09.02.2018 West 12.250 € 20 Tennisclub 66 e. V. Wolbeck Beregnungsanlage Tennisplätze 1-6 22.000 € 23.02.2017 Südost 11.000 € Summe Baukostenzuschüsse 189.564,83 € (ohne lfd. Nr. 8 „Reit- und Fahrverein Roxel e. V.“) - 3 - V/0485/2019 1.2 Zuschüsse zur Förderung sozial-integrativer Schwerpunkte in der Vereinsarbeit Nr. Verein Baumaßnahme Kosten Pro- zent- punk- te Baukosten x Punkte ./. 100 Zu- schuss sozial- integrativ 1 DJK Grün-Weiß Amelsbüren e. V. Reparatur der Heizungs- anlage und Bau von Son- nenkollektoren (Tennisan- lage) 24.000 € 8 24.000 € x 8 ./. 100 1.920 € 2 DJK Grün-Weiß Amelsbüren e. V. Zaunreparatur (Tennisan- lage) 3.000 € 8 3.000 € x 8 ./. 100 240 € 3 Reit- und Fahr- verein Nienber- ge e. V. Sanierung der Sanitäran- lagen 23.600 € 2 23.600 x 2 ./. 100 472 € 4 Segelclub Han- sa Münster e. V. Sanierung Bootsanleger, 2. Bauabschnitt 10.380,89 € 5 10380,89 x 5 ./. 100 519,04 € 5 Segelclub Han- sa Münster e. V. Renovierung der Umklei- de-, Dusch-, WC- Bereiche 31.000 € 5 31.000 x 5 ./. 100 1.550 € 6 Schwimmverei- nigung Münster von 1891 e. V. Sanierung der Hauptelek- troverteilung Freibad Sudmühle 10.094,98 € 8 10.094,98 x 8 ./. 100 807,60 € 7 Schwimmverei- nigung Münster von 1891 e. V. Installation Mess- und Regeltechnik 12.153,78 € 8 12.153,78 x 8 ./. 100 972,30 € 8 Schwimmverei- nigung Münster von 1891 e. V. Sanierung des Werkstatt- daches 6.000 € 8 6.000 x 8 ./. 100 480 € 9 Tennis- und Hockeyclub Münster e. V. Sanierung der Bereg- nungsanlage Tennis 14.000 € 5 14.000 € x 5 ./. 100 700 € 10 Tennis- und Hockeyclub Münster e. V. Sanierung der Sanitäran- lagen 80.000 € 5 80.000 x 5 ./. 100 4.000 € Summe (Zuschüsse zur Förderung sozial- integrativer Schwerpunkte in der Vereinsar- beit) 11.660,94 € 2. Die Stadt Münster zahlt von den gemäß Beschlusspunkt Ziffer I.1 bewilligten Zuschüssen im Jahr 2019 für den Reit - und Fahrverein Roxel e. V. (Neubau einer Reithalle und Stallungen) einen Teilbetrag in Höhe von 148.750 € aus. - 4 - V/0485/2019 3. Die Stadt Münster finanziert 2019 folgende Teilbeträge der im Jahr 2017 bewilligten Zuschü s- se, Gesamtsumme: 150.000 € Nr. Verein Baumaßnahme Bewilligter Baukosten- zuschuss Weiter- Finanzie- rung 2019 in Folgejah- ren noch zu finanzieren 1 TuS Hiltrup e. V. Ausbau des TuS-Zentrums 600.000 € 150.000 € 279.000 € Die weitere Finanzierung zum Ausbau der Mehrzweckhalle des DJK SC Nienberge wird auf Wunsch des Vereins 2019 ausgesetzt. 4. Der Sportausschuss vertagt die Entscheidung über die folgenden Anträge Nr. Verein Geplante Maßnahme BV 1 AFC Mammuts Vereinsanlage mit Funktionsgebäude West 2 DJK GW Marathon Lagerräume Sportanlage Wienburgstraße Mitte 3 Eisenbahner Sportverein Schwarz-Weiß Münster 1927 e. V. Beseitigung Wetterschäden Hauptgebäude und Kegelhalle Hiltrup 4 1. FC Gievenbeck e. V. Fertiggarage West 5 Reiterverein St. Georg Münster e. V. Neubau Stallungen und Führanlage West 6 Münster Cardinals e. V. Bau von vier Unterständen (Dugouts) Hiltrup 7 Radsport-Verein Münster 1895 e. V. Rad- und Rollrundstrecke Ost 8 DLRG Installation einer Photovoltaik-Anlage Hiltrup 9 Tennis- und Hockeyclub Münster e. V. Sanierung der Tennisfreiplätze West 10 Tennis- und Hockeyclub Münster e. V. Sanierung Hockeyplatz West 11 Tennis- und Hockeyclub Münster e. V. Sanierung Beleuchtung Hockeyplatz West 12 TuS Saxonia Münster 1883 e. V. Bau einer Beachvolleyballanlage, Bouleanlage und Kleinspielfeld Ost 13 Turnverein Wolbeck von 1962 e. V. Neu- und Umbau “Haus des Sports” Südost 14 Segel-Club Münster e. V. Mehraufwand Sanierung Kran, Ponton, Zuwegung Mitte 15 Sportschützen Hiltrup von 1987 e. V. Ausbau der Schießsportanlage Hiltrup bis sie förderfähig sind bzw. die vorgestellten Baumaßnahmen umsetzungsreif geplant sind. 5. Die Stadt Münster lehnt den Antrag auf Sportförderung des/der: Akademischen Rudervereins Westfalen e. V. vom 19.02.2018 zur Sanierung und Hygien e- verbesserung der Bootshausküche, Eintracht Münster vom 09.04.2017 zum Funktionsgebäude, Reitervereins St. Hubertus Wolbeck e. V. vom 28.02.2017 zum Abriss einer Reithalle ab. - 5 - V/0485/2019 6. Die Stadt Münster berücksichtigt den Antrag der: DJK Sportschule vom 31.03.2017 zur barrierefreien Erschließung nicht länger und beendet das Verfahren. 7. Die Stadt Münster zahlt die gemäß Beschlusspunkt Ziffer I. 1. bewilligten Zuschüsse fristg e- mäß nach der Sportförderrichtlinie, ggf. über das Bewilligungsjahr 2019 hinaus, nach Verei n- sanforderung und nachgewiesenem Baufortschritt aus an folgende Vereine: Sport Club Gremmendorf 1946 e. V. nach Beleg eines Vertragsabschlusses mit dem Grundstückseigentümer über mindestens 25 Jahre Nutzungsdauer, Sportgemeinschaft DJK Dyckburg e. V. nach Beleg eines Vertragsabschlusses mit dem Grundstückseigentümer über mindestens 25 Jahre Nutzungsdauer, Tennis- und Hockeyclub Münster e. V. nach Beleg eines Finanzi erungskonzeptes/einer Fi- nanzierungszusage in Höhe der erforderlichen Eigenmittel des Vereins. Reit- und Fahrverein Roxel e. V. nach Vorlage einer Finanzierungszusage des Geldinst i- tuts. 8. Die Stadt Münster stellt dem DJK SC Nienberge (Ausbau der Mehrzweckhalle) und dem TuS Hiltrup (Ausbau TuS -Zentrum) zu den 2017 bewilligten Baukostenzuschüssen und dem Reit - und Fahrverein Roxel (Neubau Reithalle und Stallungen) zu den 2019 bewilligten Zuschüssen vorbehaltlich der Ratsentscheidung zum Etat ab 2020 die weitere Zahlung von Fördermitteln in Aussicht. 9. Die Stadt Münster beabsichtigt, die gemäß Beschlussvorschlag Ziffer I.1 geförderten Spor t- stätten im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel künftig nach einem Sportaussch ussbeschluss mit Betriebskostenzuschüssen aus dem Sportetat zu fördern. 10. Es wird zur Kenntnis genommen , dass die Verwaltung die Beschlussvorschläge mit dem Arbeitskreis „Vereinseigene Anlagen“ im Stadtsportbund Münster e. V. (SSB) und dem Vo r- stand des SSB am 10.05.2019 abgestimmt hat. II. Finanzielle Auswirkungen: Kosten/Folgekosten Die zur Finanzierung der Beschlussvorschläge erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2019 wie folgt veranschlagt: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemer- kungen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und - stätten Investitionsmaß- nahme 0700 Förderung Vereins- baumaßnahmen Auszahlungen 2019 499.975,77 € - 6 - V/0485/2019 Begründung: A. Vorbemerkung Die Stadt Münster fördert auf Antrag der Mitgliedsvereine des SSB Baumaßnahmen auf Sportanl a- gen. Die Anträge bearbeitet die Verwaltung nach Abstimmung mit dem SSB im Interesse der Vereine. Zu den Fördervorschlägen, die die Verwaltung entwickelt, werden die Bezirksvertretung en angehört, in deren Zuständigkeitsbereich die Sportanlagen liegen. Die Zuschussentscheidung trifft der Spor t- ausschuss. B. Die Anträge mit Bewertung Die Verwaltung prüfte die Anträge, die bis zum 28.02.2018 eingingen, auf Notwendigkeit, Dringlic h- keit, Nachhaltigkeit der Baumaßnahmen. Der Sportausschuss genehmigte zu unabweisbar kurzfrist i- ger Bauausführung den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. C. Begründung zu Beschlussvorschlag Nr. I.1.1.: Baukostenzuschüsse Die Vereine sollen mit der Bewilligung der Stadt Münster über die Sportförderung Finanzierungss i- cherheit erhalten. Die Verwaltung schlägt vor, den anerkannten Aufwand für die Maßnahmen zu 50 % zu fördern. Welche Zuschüsse die Vereine nach Bauende erhalten, hängt davon ab, welchen fö rder- fähigen Aufwand die Verwaltung bei der Abrechnung anerkennt. Ggf. legt sie nach der Schlussrec h- nung aus Sachgründen niedrigere Zuschüsse fest, als der Sportausschuss beschloss. Belegen die Vereine unabweisbare förderfähige Mehrkosten, unterbreitet die Verwaltung der Politik Entsche i- dungsvorschläge zur weiteren Förderung. Begründung zu Beschlussvorschlag Nr. I.1.2.: Zuschüsse für sozial-integrative Schwerpunkte in der Vereinsarbeit Beantragen die Vereine mit dem Baukostenzuschuss die Förderung ihrer bel egten sozial-integrativen Schwerpunkte in der Vereinsarbeit, unterstützt die Stadt Münster sie auch diesbezüglich finanziell. Für ihre förderfähigen sozial-integrativen Vereinsangebote können die Sportvereine für Kooperationen mit KiTa, Schule, Sozialeinrichtung = 2 – 6 Prozentpunkte, Angebote für besondere Gruppen im Sport = 1 – 5 Prozentpunkte, Kursangebote = 1 – 3 Prozentpunkte erhalten. Insgesamt können bis zu 14 Prozentpunkte zuerkannt werden. Der Höchstzuschuss beträgt 5.000 €. Begründung zu Beschlussvorschlag Nr. I.2.: Zuschusszahlung für den Reit - und Fahrverein Roxel e.V. in Teilbeträgen Da das bewilligte Zuschussvolumen aller Vereine für die förderfähigen Maßnahmen das verfügbare Sportbudget übersteigt, wird der bewilligte Gesamtzusch uss als Teilbeträge in aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren ausgezahlt. Die jeweiligen Sportvereine müssen daher ihr Finanzierungskonzept darauf ausrichten, dass bis zur vollständigen Auszahlung städtischer Zuschüsse möglicherweise mehrere Jahre vergehen können. Begründung zu Beschlussvorschlag Nr. I.3.: Zuschusszahlung in Teilbeträgen Im Jahr 2017 überstieg das Zuschussvolumen der förderfähigen Maßnahmen das verfügbare Spor t- budget. Der Sportausschuss beschloss daher mit der Beschlussvorlage V/0165/2015, Ziffer 3 u. a. die Finanzierung von 80% der Zuschüsse aus den Mitteln 2017 und stellte weitere Mittel entsprechend der Etatlage in Aussicht. Im Jahr 2018 beschloss der Sportausschuss eine Förderung für den TuS Hiltrup e.V. (Ausbau des TuS Zentrums) in Höhe von 110.000 € (Vorlage V/0076/2018). Die Sportverwaltung schlägt vor, 2019 für diese Maßnahme Zuschüsse in Höhe von 150.000 € au s- zuzahlen Es verbliebe ein in Folgejahren noch zu finanzierender Rest in Höhe von 279.000 €. - 7 - V/0485/2019 Begründung zu Beschlussvorschlag Nr. I.4.: Antragsentscheidung vertagen Zurzeit sind von den fristgerecht für das Jahr 2019 gestellten Zuschussanträgen 15 nicht prüffähig bzw. die Bauvorhaben sind unzureichend geplant oder übergeordnete Interessen stehen der von den Vereinen gewünschten Entwicklung der Sportanlagen entgegen. Begründung zu Beschlussvorschlag Nr. I.5.: Antrag ablehnen Der Akademische Ruderverein Westfalen e.V. beantragte 2018 einen Zuschuss zur Sanierung und Hygieneverbesserung der Bootshausküche. Eine Förderung von Küchen sieht die Sportförderrichtlinie nicht vor. Die Eintracht Münster e.V. beantragte 2017 einen Zuschuss zur Errichtung eines Funktionsgebä u- des. Zwischenzeitlich wird dieses Gebäude kommunal errichtet. Der Reiterverein St. Hubertus Wolbeck e.V. hat 2017 einen Antrag zur Bezuschussung des Abri s- ses einer Reithalle gestellt und nahm die Maßnahmen ohne politische Entscheidung zum Antrag g e- mäß Sportförderrichtlinie vor. Die Verwaltung schlägt vor, die Anträge abzulehnen, da die Sportanlagen ohne Genehmigung aufg e- geben bzw. saniert wurden oder die Anträge dauerhaft unvollständig geblieben sind oder die Spor t- stätten nicht förderfähig sind. Begründung zu Beschlussvorschlag Nr. I.6.: Verfahrensende Die DJK Sportschule zog ihren Antrag vom 31.03.2017 zur barrierefreien Erschließung zurück. Die Verwaltung schlägt das Verfahrensende vor. Begründung zu Beschlussvorschlag Nr. I.7.: Zahlung unter Voraussetzungen Fördervoraussetzungen der Sportförderrichtlinie sind u. a. die vom Finanzamt anerkannte Gemei n- nützigkeit, 75% Vereinsmitglieder aus Münster, die mindestens 25-jährige Sicherung der Sportflächen in die Zukunft sowie die satzungsgemäße Anlagenführung. Der Sport Club Gremmendorf 1946 e.V. und die Sportgemeinschaft DJK Dyckburg e.V. müssen jeweils eine mindestens 25-jährige Sicherung der Sportflächen nachweisen. Der Tennis- und Hockeyclub Münster e.V. muss den Beleg eines Finanzierungsplanes der erfo r- derlichen Eigenmittel des Vereines erbringen. Der Reit- und Fahrverein Roxel e.V. muss eine Finanzierungszusage durch ein Geldinstitut nac h- weisen. Die Vereinsbaumaßnahmen sind zwar grundsätzlich förderfähig, es müssen jedoch die genannten Fördervoraussetzungen kurzfristig belegt werden. Daher schlägt die Verwaltung vor, 2019 die Z u- schüsse zu bewilligen und die Auszahlung vom Nachweis der Voraussetzungen abhängig zu m a- chen. Begründung zu Beschlussvorschlag Nr. I.8.: spätere Finanzierung 2017 bewilligter Zuschüsse Für die Bauausführung und Zuschusszahlung gelten Fristen. Die Vereine müssen die geförderten Baumaßnahmen innerhalb eines Jahres nach der Beschlussfassung beginnen und binnen vier Jahren beenden. Die Stadt zahlt bei Baubeginn den Z uschuss für sozial -integrative Vereinsschwerpunkte und einen Abschlag vom Baukostenzuschuss. Weitere Zahlungen erhalten die Vereine nach ihrer Anforderung und nachgewiesenem Baufortschritt. Die Schlusszahlung leistet die Verwaltung nach dem Bauende und der Prüfung der Vereinsbelege. Falls die Verwaltung mangels Anforderung durch die Vereine oder wegen des Bauverlaufs die Zuschüsse nicht im Bewilligungsjahr zahlt, muss sie die Fördermittel für die Folgejahre sichern. Sie beantragt – abgestimmt mit der Finanz verwaltung - eine Ermächtigungsübertragung. Die Stadt hatte 2017 den Vereinen DJK SC Nienberge und TuS Hiltrup für kostenträchtige Bauvorhaben Zuschüsse bewilligt, die sie nur zum Teil finanzieren konnte. Beide Vereine erhielten Bewilligungsbescheide über die Finanzierung der Zuschüsse gemäß der Haushalts- lage über mehrere Jahre. Die Beschlussfassung zur Finanzierung in späteren Jahren ist eine A b- sichtserklärung der Stadt, die Vereine haben keinen Zahlungsanspruch. Die Verwaltung schlägt vor, die Zahlungsabsicht mit der Beschlussfassung 2019 zu bekräftigen, um die Planungssicherheit der Vereine zu erhöhen. - 8 - V/0485/2019 Begründung zu Beschlussvorschlag Nr. I.9.: Betriebskostenzuschüsse Die Stadt Münster fördert auf Vereinsantrag die Betriebskosten, die die Vereine für ihre Sportstätten haben, gemäß Sportförderrichtlinie mit Pauschalbeträgen. Sind die Baumaßnahmen fachgerecht ausgeführt, für die die Verwaltung gemäß Beschlussvorschlag Zif fer I.1 Zuschüsse vorschlägt, sollte der künftige Sportstättenbetrieb gefördert werden. Die Grundlage entsprechender Fördervorschläge wird das Ergebnis der Sportstättenbesichtigungsfahrt des Arbeitskreises „Sportstätten“ sein. Begründung zu Beschlussvorschlag Nr. I.10.: Wahrung der Vereinsinteressen Ziel kommunaler Sportförderung ist die zeitgemäße, in die Zukunft gerichtete Sportentwicklung. Dafür arbeiten Verwaltung und SSB als Interessenvertreter der Sportvereine zusammen. Der Arbeitskreis „Vereinseigene Anlagen und Sportentwicklung“ und die Verwaltung besprachen am 10.05.2019 die Beschlussvorschläge und stimmten sich dazu ab. Der Arbeitskreis holt anschließend die Zustimmung des SSB-Vorstands dazu ein. Damit ist sichergestellt, dass die Beschlussvorschl äge aus der Sicht der Verwaltung und der Interessenvertretung der Sportvereine gestützt werden. Sportamt und der Arbeitskreis des Stadtsportbundes weisen darauf hin, dass es durch das Einsetzen des Sportstättenförderprogramms „Moderne Sportstätte 2022“ des Landes NRW nachträglich noch zu Änderungen (Verringerungen) der Antragssummen kommen kann. Die unter I.1. angegebenen Vere i- ne werden mit dem Bewilligungsbescheid aufgefordert, vor Beginn der Maßnahme zu prüfen, ob eine vorrangige Förderung durch das Landesprojekt möglich ist. Begründung zu Ziffer II: Finanzierung der bewilligten Zuschüsse Mit dem Etat 2019 stehen im Teilfinanzplan Produktgruppe 08, Investitionsmaßnahme 0700 für Fö r- derung von Vereinsbaumaßnahmen (Baumaßnahmen und Förderung sozial -integrativer Verein s- schwerpunkte) insgesamt 500.000 € bereit. Durch den Beschlussvorschlag gemäß Ziffer I.1.1 (Ba u- kostenzuschüsse) werden 189.564,83 € gebunden, gemäß Ziffer I.1.2 (sozial -integrative Verein s- schwerpunkte) 11.660,94 €, gemäß Ziffer I.2 (Zuschusszahlu ng für den Reit - und Fahrverein Roxel e.V. in Teilbeträgen) 148.750 € und gemäß Ziffer I.3 (Finanzierung 2017 bewilligter Zuschüsse) 150.000 €. Folgt der Sportausschuss den Beschlussvorschlägen, bewilligt er 499.975,77 €, es ve r- bleiben 24,23 €. i. V. gez. Cornelia Wilkens Stadträtin
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
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Zur SitzungOrte (1)
- Wienburgstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0485/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.05.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37