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V/0485/2019

Investitionen der Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V. in Vereinsanlagen,

Vorlagen 14.05.2019

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 02.07.2019, TOP 4.1

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

2358 Zeichen

Anlage A zur V/0485/2019 
 
Kurzüberblick 
Bewilligung von Sportvereinen beantragter Baukostenzuschüsse incl. Finanzierung, Ablehnung 
von Förderanträgen und Vertagen von Antragsentscheidungen.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Beschlussfassung gemäß den Beschlussvorschlägen der Verwaltung trägt die Stadt 
Münster dazu bei, den Lebenswert Münsters im Sport zu erhalten bzw. auszubauen und unter-
stützt das ehrenamtliche Engagement der Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V. Es 
bestehen Wechselbeziehungen der Sportförderung zu hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit 
und sozialer Balance in der Münsteraner Stadtgesellschaft.  
 
Zielerreichung: 
Mit der Beschlussfassung wird das Ziel einer bewegungsaktiven Stadtgesellschaft mit sozialver-
träglicher Teilhabe aller Interessierten unterstützt und die Verantwortungsgemeinschaft der eh-
renamtlich geführten Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V. Durch die finanzielle 
Förderung von Vereinsbaumaßnahmen wird die Stadt entlastet von Bauvorhaben bzw. der Ent-
wicklung von Angeboten. Der Mittelabfluss der bewilligten Zuschüsse wird zwischen Mitte 2019 
und Anfang 2024 erfolgen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und –stätten 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein x teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
Mit der politischen Entscheidung über die Beschlussvorschläge bindet der Sportausschuss im Sinne 
der Sportförderrichtlinie für Baukostenzuschüsse an Sportvereine von den bereitstehenden 
500.000,00 € 499.975,77 €. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
Die Beschlussvorschläge der Verwaltung beruhen auf der Sportförderrichtlinie. Die Höhe der be-
willigten Zuschüsse hängt von dem vorgestellten Vereinsaufwand ab und kann von der Stadt nicht 
beeinflusst werden. Die Zuschüsse werden im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens errechnet. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
entfällt

Beschlussvorlage

19525 Zeichen

V/0485/2019 
V/0485/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Investitionen der Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V. in Vereinsanlagen;  
hier: Zuschüsse aus dem Sportetat 
 
Beratungsfolge 
 
   04.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   06.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   13.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   18.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   27.06.2019 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   02.07.2019 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Sportausschuss bewilligt 2019 folgende Sportförderung:  
 
1.1 Baukostenzuschüsse  
 
 Nr. Verein Baumaßnahme Kosten Antrags-
datum BV Zuschuss 
1 DJK Grün-Weiß  
Amelsbüren e. V. 
Reparatur der Hei-
zungsanlage und Bau 
von Sonnenkollektoren 
(Tennisanlage) 
24.000 € 22.02.2018 Hiltrup 12.000 € 
2 DJK Grün-Weiß  
Amelsbüren e. V. 
Zaunreparatur (Ten-
nisanlage) 3.000 € 22.02.2018 Hiltrup 1.500 € 
3 DJK Grün-Weiß  
Amelsbüren e. V. 
Mehraufwand Sanie-
rung Tennisanlage 10.000 € 26.02.2016/ 
19.02.2019 Hiltrup 5.000 € 
4 
Kanu-Verein 
Münster 1922 
e. V. 
Erneuerung der Hei-
zung im Bootshaus 5.200 € 28.02.2018 Ost 2.600 € 
5 
Paddelsport 
Münster von 1923 
e. V. 
Uferbefestigung, 2. 
Bauabschnitt 27.200 € 10.10.2017 Ost 13.600 € 
Sportamt 
 
23.05.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Tüns 
Telefon: 492-5200 
TuensD@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0485/2019 
 Nr. Verein Baumaßnahme Kosten Antrags-
datum BV Zuschuss 
6 
Reit- und Fahrver-
ein Nienberge 
e. V. 
Sanierung der Sanitär-
anlagen 23.600 € 26.02.2018 West 11.800 € 
7 
Reit- und Fahrver-
ein Nienberge 
e. V. 
Sanierung Außenreit-
platz 7.000 € 28.03.2017 West 3.500 € 
8 Reit- und Fahrver-
ein Roxel e. V. 
Neubau Reithalle und 
Stallungen 718.000 € 28.02.2017 West 
(359.000 €) 
(siehe Be-
schluss-
punkt I.2) 
9 Segelclub Hansa 
Münster e. V. 
Sanierung Bootsanle-
ger, 2. Bauabschnitt 10.380,89 € 22.02.2018 Mitte 5.190,45 € 
10 Segelclub Hansa 
Münster e. V. 
Renovierung der Um-
kleide-, Dusch-, WC-
Bereiche 
31.000 €  22.02.2018 Mitte 15.500 € 
11 
Sport Club Grem-
mendorf 1946 
e. V.  
Dachsanierung Ten-
nisheim, Sicherheits-
beleuchtung Ein-
gangsbereich 
14.600 € 15.11.2017 Südost 7.300 € 
12 
Sportgemeinschaft 
DJK Dyckburg  
e. V. 
Bau einer Bouleanlage 10.900 € 14.02.2018 Ost 5.450 € 
13 
Schwimmvereini-
gung Münster von 
1891 e. V. 
Sanierung der Haupt-
elektroverteilung Frei-
bad Sudmühle 
10.094,98 € 04.10.2017 Ost 5.047,49 € 
14 
Schwimmvereini-
gung Münster von 
1891 e. V. 
Installation Mess- und 
Regeltechnik  12.153,78 € 16.06.2017 Ost 6.076,89 € 
15 
Schwimmvereini-
gung Münster von 
1891 e. V. 
Sanierung des Werk-
stattdaches 6.000 € 04.10.2017 Ost 3.000 € 
16 Tennis- und 
Hockey-Club e. V. 
Sanierung der Bereg-
nungsanlage Tennis 14.000 € 14.02.2017 West 7.000 € 
17 Tennis- und 
Hockey-Club e. V. 
Sanierung der Sanitär-
anlagen 80.000 € 31.01.2018 West 40.000 € 
18 Tennis- und 
Hockey-Club e. V. 
Sanierung der Terras-
se 43.500 € 31.01.2018 West 21.750 € 
19 Tennis- und 
Hockey-Club e. V. 
Ballfangzaun Hockey-
platz 24.500 € 09.02.2018 West 12.250 € 
20 Tennisclub 66 
e. V. Wolbeck 
Beregnungsanlage 
Tennisplätze 1-6  22.000 € 23.02.2017 Südost 11.000 € 
 
Summe Baukostenzuschüsse 
 
 
189.564,83 € 
(ohne lfd. Nr. 8 „Reit- und Fahrverein Roxel e. V.“)

- 3 - 
V/0485/2019 
1.2 Zuschüsse zur Förderung sozial-integrativer Schwerpunkte in der Vereinsarbeit 
 
Nr. Verein Baumaßnahme Kosten 
Pro-
zent-
punk-
te 
Baukosten  
x Punkte  
./. 100 
Zu-
schuss 
sozial-
integrativ 
1 
DJK Grün-Weiß 
Amelsbüren 
e. V. 
Reparatur der Heizungs-
anlage und Bau von Son-
nenkollektoren (Tennisan-
lage) 
24.000 € 8 24.000 € x 8 
./. 100 1.920 € 
2 
DJK Grün-Weiß 
Amelsbüren 
e. V. 
Zaunreparatur (Tennisan-
lage) 3.000 € 8 3.000 € x 8 
./. 100 240 € 
3 
Reit- und Fahr-
verein Nienber-
ge e. V. 
Sanierung der Sanitäran-
lagen 23.600 € 2 23.600 x 2 
./. 100 472 € 
4 
Segelclub Han-
sa Münster 
e. V. 
Sanierung Bootsanleger, 
2. Bauabschnitt 10.380,89 € 5 10380,89 x 5 
./. 100 519,04 € 
5 
Segelclub Han-
sa Münster 
e. V. 
Renovierung der Umklei-
de-, Dusch-, WC-
Bereiche 
31.000 € 5 31.000 x 5 
./. 100 1.550 € 
6 
Schwimmverei-
nigung Münster 
von 1891 e. V. 
Sanierung der Hauptelek-
troverteilung Freibad 
Sudmühle 
10.094,98 € 8 10.094,98 x 8 
./. 100 807,60 € 
7 
Schwimmverei-
nigung Münster 
von 1891 e. V. 
Installation Mess- und 
Regeltechnik  12.153,78 € 8 12.153,78 x 8 
./. 100 972,30 € 
8 
Schwimmverei-
nigung Münster 
von 1891 e. V. 
Sanierung des Werkstatt-
daches 6.000 € 8 6.000 x 8 
./. 100 480 € 
9 
Tennis- und 
Hockeyclub 
Münster e. V. 
Sanierung der Bereg-
nungsanlage Tennis 14.000 € 5 14.000 € x 5 
./. 100 700 € 
10 
Tennis- und 
Hockeyclub 
Münster e. V. 
Sanierung der Sanitäran-
lagen 80.000 € 5 80.000 x 5 
./. 100 4.000 € 
Summe (Zuschüsse zur Förderung sozial-
integrativer Schwerpunkte in der Vereinsar-
beit)  
11.660,94 € 
 
2.  Die Stadt Münster zahlt von den gemäß Beschlusspunkt Ziffer I.1 bewilligten Zuschüssen im 
Jahr 2019 für den Reit - und Fahrverein Roxel e. V. (Neubau einer Reithalle und Stallungen) 
einen Teilbetrag in Höhe von 148.750 € aus.

- 4 - 
V/0485/2019 
3. Die Stadt Münster finanziert 2019 folgende Teilbeträge der im Jahr 2017 bewilligten Zuschü s-
se, Gesamtsumme: 150.000 € 
 
Nr. Verein Baumaßnahme 
Bewilligter  
Baukosten-
zuschuss  
Weiter-
Finanzie-
rung 2019 
in Folgejah-
ren noch zu 
finanzieren 
1 TuS Hiltrup 
e. V. Ausbau des TuS-Zentrums 600.000 € 150.000 € 279.000 € 
 
Die weitere Finanzierung zum Ausbau der Mehrzweckhalle des DJK SC Nienberge wird auf Wunsch 
des Vereins 2019 ausgesetzt.  
 
4. Der Sportausschuss vertagt die Entscheidung über die folgenden Anträge  
 
Nr. Verein Geplante Maßnahme BV 
1 AFC Mammuts Vereinsanlage mit Funktionsgebäude West 
2 DJK GW Marathon  Lagerräume Sportanlage Wienburgstraße Mitte 
3 
Eisenbahner Sportverein 
Schwarz-Weiß Münster 1927 
e. V. 
Beseitigung Wetterschäden Hauptgebäude 
und Kegelhalle Hiltrup 
4 1. FC Gievenbeck e. V. Fertiggarage West 
5 Reiterverein St. Georg Münster 
e. V. Neubau Stallungen und Führanlage West 
6 Münster Cardinals e. V. Bau von vier Unterständen (Dugouts) Hiltrup 
7 Radsport-Verein Münster 1895 
e. V. Rad- und Rollrundstrecke Ost 
8 DLRG Installation einer Photovoltaik-Anlage Hiltrup 
9 Tennis- und Hockeyclub Münster 
e. V. Sanierung der Tennisfreiplätze West 
10 Tennis- und Hockeyclub Münster 
e. V. Sanierung Hockeyplatz West 
11 Tennis- und Hockeyclub Münster 
e. V. Sanierung Beleuchtung Hockeyplatz West 
12 TuS Saxonia Münster 1883 e. V. Bau einer Beachvolleyballanlage,  
Bouleanlage und Kleinspielfeld Ost 
13 Turnverein Wolbeck von 1962 
e. V. Neu- und Umbau “Haus des Sports” Südost 
14 Segel-Club Münster e. V. Mehraufwand Sanierung Kran, Ponton, 
Zuwegung Mitte 
15 Sportschützen Hiltrup von 1987 
e. V.  Ausbau der Schießsportanlage Hiltrup 
 
bis sie förderfähig sind bzw. die vorgestellten Baumaßnahmen umsetzungsreif geplant sind.  
 
5. Die Stadt Münster lehnt den Antrag auf Sportförderung des/der:  
 Akademischen Rudervereins Westfalen e. V. vom 19.02.2018 zur Sanierung und Hygien e-
verbesserung der Bootshausküche,  
 Eintracht Münster vom 09.04.2017 zum Funktionsgebäude, 
 Reitervereins St. Hubertus Wolbeck e. V. vom 28.02.2017 zum Abriss einer Reithalle 
ab.

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V/0485/2019 
6. Die Stadt Münster berücksichtigt den Antrag der:  
 DJK Sportschule vom 31.03.2017 zur barrierefreien Erschließung  
 nicht länger und beendet das Verfahren.  
 
7. Die Stadt Münster zahlt die gemäß Beschlusspunkt Ziffer I. 1. bewilligten Zuschüsse fristg e-
mäß nach der Sportförderrichtlinie, ggf. über das Bewilligungsjahr 2019 hinaus, nach Verei n-
sanforderung und nachgewiesenem Baufortschritt aus an folgende Vereine:  
 Sport Club Gremmendorf 1946 e. V. nach Beleg eines Vertragsabschlusses mit dem 
Grundstückseigentümer über mindestens 25 Jahre Nutzungsdauer, 
 Sportgemeinschaft DJK Dyckburg  e. V. nach Beleg eines Vertragsabschlusses mit dem 
Grundstückseigentümer über mindestens 25 Jahre Nutzungsdauer, 
 Tennis- und Hockeyclub Münster e. V. nach Beleg eines Finanzi erungskonzeptes/einer Fi-
nanzierungszusage in Höhe der erforderlichen Eigenmittel des Vereins.  
 Reit- und Fahrverein Roxel e. V. nach Vorlage einer Finanzierungszusage des Geldinst i-
tuts. 
 
8. Die Stadt Münster stellt dem DJK SC Nienberge (Ausbau der Mehrzweckhalle) und dem TuS 
Hiltrup (Ausbau TuS -Zentrum) zu den 2017 bewilligten Baukostenzuschüssen und dem Reit - 
und Fahrverein Roxel (Neubau Reithalle und Stallungen) zu den 2019 bewilligten Zuschüssen 
vorbehaltlich der Ratsentscheidung zum Etat ab 2020 die weitere Zahlung von Fördermitteln in 
Aussicht.  
 
9. Die Stadt Münster beabsichtigt, die gemäß Beschlussvorschlag Ziffer I.1 geförderten Spor t-
stätten im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel künftig nach einem Sportaussch ussbeschluss 
mit Betriebskostenzuschüssen aus dem Sportetat zu fördern. 
 
10.  Es wird zur Kenntnis genommen , dass die Verwaltung die Beschlussvorschläge mit dem 
Arbeitskreis „Vereinseigene Anlagen“ im Stadtsportbund Münster e. V. (SSB) und dem Vo r-
stand des SSB am 10.05.2019 abgestimmt hat.  
  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Kosten/Folgekosten 
 
Die zur Finanzierung der Beschlussvorschläge erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 
2019 wie folgt veranschlagt: 
 
Teilfinanzplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemer-
kungen 
 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, 
Sportanlagen und -
stätten 
   
Investitionsmaß-
nahme 
0700 Förderung Vereins-
baumaßnahmen 
   
Auszahlungen   2019 499.975,77 €

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V/0485/2019 
Begründung: 
 
A. Vorbemerkung 
Die Stadt Münster fördert auf Antrag der Mitgliedsvereine des SSB Baumaßnahmen auf Sportanl a-
gen. Die Anträge bearbeitet die Verwaltung nach Abstimmung mit dem SSB im Interesse der Vereine. 
Zu den Fördervorschlägen, die die Verwaltung entwickelt, werden die Bezirksvertretung en angehört, 
in deren Zuständigkeitsbereich die Sportanlagen liegen. Die Zuschussentscheidung trifft der Spor t-
ausschuss. 
 
B. Die Anträge mit Bewertung 
Die Verwaltung prüfte die Anträge, die bis zum 28.02.2018 eingingen, auf Notwendigkeit, Dringlic h-
keit, Nachhaltigkeit der Baumaßnahmen. Der Sportausschuss genehmigte zu unabweisbar kurzfrist i-
ger Bauausführung den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. 
 
C. Begründung zu Beschlussvorschlag Nr. I.1.1.: Baukostenzuschüsse 
Die Vereine sollen mit der Bewilligung der Stadt Münster über die Sportförderung Finanzierungss i-
cherheit erhalten. Die Verwaltung schlägt vor, den anerkannten Aufwand für die Maßnahmen zu 50 % 
zu fördern. Welche Zuschüsse die Vereine nach Bauende erhalten, hängt davon ab, welchen fö rder-
fähigen Aufwand die Verwaltung bei der Abrechnung anerkennt. Ggf. legt sie nach der Schlussrec h-
nung aus Sachgründen niedrigere Zuschüsse fest, als der Sportausschuss beschloss. Belegen die 
Vereine unabweisbare förderfähige Mehrkosten, unterbreitet die Verwaltung der Politik Entsche i-
dungsvorschläge zur weiteren Förderung. 
 
Begründung zu Beschlussvorschlag Nr. I.1.2.: Zuschüsse für sozial-integrative Schwerpunkte 
in der Vereinsarbeit 
Beantragen die Vereine mit dem Baukostenzuschuss die Förderung ihrer bel egten sozial-integrativen 
Schwerpunkte in der Vereinsarbeit, unterstützt die Stadt Münster sie auch diesbezüglich finanziell. 
Für ihre förderfähigen sozial-integrativen Vereinsangebote können die Sportvereine für 
 Kooperationen mit KiTa, Schule, Sozialeinrichtung  =  2 – 6 Prozentpunkte, 
 Angebote für besondere Gruppen im Sport      = 1 – 5 Prozentpunkte, 
 Kursangebote      = 1 – 3 Prozentpunkte 
erhalten. Insgesamt können bis zu 14 Prozentpunkte zuerkannt werden. Der Höchstzuschuss beträgt 
5.000 €.  
 
Begründung zu Beschlussvorschlag Nr. I.2.: Zuschusszahlung für den Reit - und Fahrverein 
Roxel e.V. in Teilbeträgen 
Da das bewilligte Zuschussvolumen aller Vereine für die förderfähigen Maßnahmen das verfügbare 
Sportbudget übersteigt, wird der bewilligte Gesamtzusch uss als Teilbeträge in aufeinanderfolgenden 
Haushaltsjahren ausgezahlt. Die jeweiligen Sportvereine müssen daher ihr Finanzierungskonzept 
darauf ausrichten, dass bis zur vollständigen Auszahlung städtischer Zuschüsse möglicherweise 
mehrere Jahre vergehen können.  
 
Begründung zu Beschlussvorschlag Nr. I.3.: Zuschusszahlung in Teilbeträgen 
Im Jahr 2017 überstieg das Zuschussvolumen der förderfähigen Maßnahmen das verfügbare Spor t-
budget. Der Sportausschuss beschloss daher mit der Beschlussvorlage V/0165/2015, Ziffer 3 u. a. die 
Finanzierung von 80% der Zuschüsse aus den Mitteln 2017 und stellte weitere Mittel entsprechend 
der Etatlage in Aussicht. Im Jahr 2018 beschloss der Sportausschuss eine Förderung für den TuS 
Hiltrup e.V. (Ausbau des TuS Zentrums) in Höhe von 110.000 € (Vorlage V/0076/2018). 
Die Sportverwaltung schlägt vor, 2019 für diese Maßnahme Zuschüsse in Höhe von 150.000 € au s-
zuzahlen Es verbliebe ein in Folgejahren noch zu finanzierender Rest in Höhe von 279.000 €.

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V/0485/2019 
 
Begründung zu Beschlussvorschlag Nr. I.4.: Antragsentscheidung vertagen  
Zurzeit sind von den fristgerecht für das Jahr 2019 gestellten Zuschussanträgen 15 nicht prüffähig 
bzw. die Bauvorhaben sind unzureichend geplant oder übergeordnete Interessen stehen der von den 
Vereinen gewünschten Entwicklung der Sportanlagen entgegen.  
 
Begründung zu Beschlussvorschlag Nr. I.5.: Antrag ablehnen 
Der Akademische Ruderverein Westfalen e.V. beantragte 2018 einen Zuschuss zur Sanierung und 
Hygieneverbesserung der Bootshausküche. Eine Förderung von Küchen sieht die Sportförderrichtlinie 
nicht vor. 
Die Eintracht Münster e.V.  beantragte 2017 einen Zuschuss zur Errichtung eines Funktionsgebä u-
des. Zwischenzeitlich wird dieses Gebäude kommunal errichtet. 
Der Reiterverein St. Hubertus Wolbeck e.V.  hat 2017 einen Antrag zur Bezuschussung des Abri s-
ses einer Reithalle gestellt und nahm die Maßnahmen ohne politische Entscheidung zum Antrag g e-
mäß Sportförderrichtlinie vor. 
 
Die Verwaltung schlägt vor, die Anträge abzulehnen, da die Sportanlagen ohne Genehmigung aufg e-
geben bzw. saniert wurden oder die Anträge dauerhaft unvollständig geblieben sind oder die Spor t-
stätten nicht förderfähig sind.  
 
Begründung zu Beschlussvorschlag Nr. I.6.: Verfahrensende  
Die DJK Sportschule zog ihren Antrag vom 31.03.2017 zur barrierefreien Erschließung zurück. Die 
Verwaltung schlägt das Verfahrensende vor. 
 
Begründung zu Beschlussvorschlag Nr. I.7.: Zahlung unter Voraussetzungen 
Fördervoraussetzungen der Sportförderrichtlinie sind u. a. die vom Finanzamt anerkannte Gemei n-
nützigkeit, 75% Vereinsmitglieder aus Münster, die mindestens 25-jährige Sicherung der Sportflächen 
in die Zukunft sowie die satzungsgemäße Anlagenführung.  
Der Sport Club Gremmendorf 1946 e.V. und die Sportgemeinschaft DJK Dyckburg  e.V. müssen 
jeweils eine mindestens 25-jährige Sicherung der Sportflächen nachweisen. 
Der Tennis- und Hockeyclub Münster e.V.  muss den Beleg eines Finanzierungsplanes der erfo r-
derlichen Eigenmittel des Vereines erbringen. 
Der Reit- und Fahrverein Roxel e.V.  muss eine Finanzierungszusage durch ein Geldinstitut nac h-
weisen. 
 
Die Vereinsbaumaßnahmen sind zwar grundsätzlich förderfähig, es müssen jedoch die genannten 
Fördervoraussetzungen kurzfristig belegt werden. Daher schlägt die Verwaltung vor, 2019 die Z u-
schüsse zu bewilligen und die Auszahlung vom Nachweis der Voraussetzungen abhängig zu m a-
chen. 
 
Begründung zu Beschlussvorschlag Nr. I.8.: spätere Finanzierung 2017 bewilligter Zuschüsse  
Für die Bauausführung und Zuschusszahlung gelten Fristen. Die Vereine müssen die geförderten 
Baumaßnahmen innerhalb eines Jahres nach der Beschlussfassung beginnen und binnen vier Jahren 
beenden. Die Stadt zahlt bei Baubeginn den Z uschuss für sozial -integrative Vereinsschwerpunkte 
und einen Abschlag vom Baukostenzuschuss. Weitere Zahlungen erhalten die Vereine nach ihrer 
Anforderung und nachgewiesenem Baufortschritt. Die Schlusszahlung leistet die Verwaltung nach 
dem Bauende und der  Prüfung der Vereinsbelege. Falls die Verwaltung mangels Anforderung durch 
die Vereine oder wegen des Bauverlaufs die Zuschüsse nicht im Bewilligungsjahr zahlt, muss sie die 
Fördermittel für die Folgejahre sichern. Sie beantragt – abgestimmt mit der Finanz verwaltung - eine 
Ermächtigungsübertragung. Die Stadt hatte 2017 den Vereinen DJK SC Nienberge und TuS Hiltrup 
für kostenträchtige Bauvorhaben Zuschüsse bewilligt, die sie nur zum Teil finanzieren konnte. Beide 
Vereine erhielten Bewilligungsbescheide über die Finanzierung der Zuschüsse gemäß der Haushalts-
lage über mehrere Jahre. Die Beschlussfassung zur Finanzierung in späteren Jahren ist eine A b-
sichtserklärung der Stadt, die Vereine haben keinen Zahlungsanspruch. Die Verwaltung schlägt vor, 
die Zahlungsabsicht mit der Beschlussfassung 2019 zu bekräftigen, um die Planungssicherheit der 
Vereine zu erhöhen.

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V/0485/2019 
 
 
 
 
Begründung zu Beschlussvorschlag Nr. I.9.: Betriebskostenzuschüsse 
Die Stadt Münster fördert auf Vereinsantrag die Betriebskosten, die die Vereine für ihre Sportstätten 
haben, gemäß Sportförderrichtlinie mit Pauschalbeträgen. Sind die Baumaßnahmen fachgerecht 
ausgeführt, für die die Verwaltung gemäß Beschlussvorschlag Zif fer I.1 Zuschüsse vorschlägt, sollte 
der künftige Sportstättenbetrieb gefördert werden. Die Grundlage entsprechender Fördervorschläge 
wird das Ergebnis der Sportstättenbesichtigungsfahrt des Arbeitskreises „Sportstätten“ sein. 
 
Begründung zu Beschlussvorschlag Nr. I.10.: Wahrung der Vereinsinteressen 
Ziel kommunaler Sportförderung ist die zeitgemäße, in die Zukunft gerichtete Sportentwicklung. Dafür 
arbeiten Verwaltung und SSB als Interessenvertreter der Sportvereine zusammen. Der Arbeitskreis 
„Vereinseigene Anlagen und Sportentwicklung“ und die Verwaltung besprachen am 10.05.2019 die 
Beschlussvorschläge und stimmten sich dazu ab. Der Arbeitskreis holt anschließend die Zustimmung 
des SSB-Vorstands dazu ein. Damit ist sichergestellt, dass die Beschlussvorschl äge aus der Sicht 
der Verwaltung und der Interessenvertretung der Sportvereine gestützt werden. 
Sportamt und der Arbeitskreis des Stadtsportbundes weisen darauf hin, dass es durch das Einsetzen 
des Sportstättenförderprogramms „Moderne Sportstätte 2022“ des Landes NRW nachträglich noch zu 
Änderungen (Verringerungen) der Antragssummen kommen kann. Die unter I.1. angegebenen Vere i-
ne werden mit dem Bewilligungsbescheid aufgefordert, vor Beginn der Maßnahme zu prüfen, ob eine 
vorrangige Förderung durch das Landesprojekt möglich ist. 
 
Begründung zu Ziffer II: Finanzierung der bewilligten Zuschüsse 
Mit dem Etat 2019 stehen im Teilfinanzplan Produktgruppe 08, Investitionsmaßnahme 0700 für Fö r-
derung von Vereinsbaumaßnahmen (Baumaßnahmen und Förderung sozial -integrativer Verein s-
schwerpunkte) insgesamt 500.000  € bereit. Durch den Beschlussvorschlag gemäß Ziffer I.1.1 (Ba u-
kostenzuschüsse) werden 189.564,83  € gebunden, gemäß Ziffer I.1.2 (sozial -integrative Verein s-
schwerpunkte) 11.660,94 €, gemäß Ziffer I.2 (Zuschusszahlu ng für den Reit - und Fahrverein Roxel 
e.V. in Teilbeträgen) 148.750 € und gemäß Ziffer I.3 (Finanzierung 2017 bewilligter Zuschüsse) 
150.000 €. Folgt der Sportausschuss den Beschlussvorschlägen, bewilligt er 499.975,77 €, es ve r-
bleiben 24,23 €.   
 
i. V. 
 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin

Beratungsverlauf (6)

04.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.8 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.06.2019 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.9 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2019 Sportausschuss
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Wienburgstraße

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Details

Aktenzeichen
V/0485/2019
Typ
Vorlagen
Datum
14.05.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37