2176/2017
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln - Auflösung der Kapitalrücklage
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/201/2 Vorlagen-Nummer 2176/2017 Freigabedatum 01.009.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln hier: Auflösung der Kapitalrücklage Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln erklärt sich gemäß § 10 Absatz 6 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen mit der Abdeckung des aus dem Geschäftsjahr 2011 stammenden Verlustes von 4.204.597,56 Euro durch eine entsprechende Auflösung der Kapitalrücklage einverstanden. Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 25.09.2017 Rat 28.09.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Der Jahresabschluss der dauerdefizitären eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln für das Geschäftsjahr 2016 wird dem Rat der Stadt Köln in dieser Sitzung zur Feststellung vor- gelegt (Vorlagen-Nr. 2209/2017). Das Wirtschaftsjahr 2016 schließt mit einer Bilanzsumme von rd. 392,7 Mio. Euro und einem Jahresfehlbetrag von rd. 4,8 Mio. Euro ab. Der Verlustvortrag der eigen- betriebsähnlichen Einrichtung beläuft sich unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages 2016 auf rd. 26,4 Mio. Euro. Er setzt sich zusammen aus den seit 2011 fortlaufend erwirtschafteten Fehlbeträ- gen: 2011: -4.204.597,56 Euro 2012: -3.490.724,11 Euro 2013: -4.302.470,68 Euro 2014: -5.016.046,91 Euro 2015 -4.598.913,90 Euro 2016: -4.809.872,86 Euro -26.422.626,02 Euro Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 wird im Frühjahr 2018 vom Abschlussprüfer geprüft. Da sich auch für das Geschäftsjahr 2017 ein Jahresfehlbetrag ergibt, der nicht aus städtischen Haus- haltsmitteln ausgeglichen wird, ist dieser wiederum auf neue Rechnung vorzutragen. Grundsätzlich ist der Vortrag eines Verlustes auf neue Rechnung nach den Bestimmungen der Eigenbetriebsverord- nung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) zulässig. Jedoch bestimmt § 10 Absatz 6 Satz 3 der EigVO, dass ein nach Ablauf von fünf Jahren nicht getilgter Verlustvortrag durch Abbuchung von den Rücklagen ausgeglichen werden soll, wenn dies die Eigenkapitalausstattung zulässt. Ansonsten ist der Verlust aus Haushaltsmitteln auszugleichen. Entsprechend dieser Vorschrift ist im Geschäftsjahr 2017 der aus dem Jahr 2011 nicht durch Ge- winnvorträge aus Vorjahren bzw. Gewinnen aus Folgejahren oder durch Zuschüsse aus dem städti- schen Haushalt abgedeckte Jahresverlust von 4.204.597,56 Euro auszugleichen. Das Eigenkapital des Veranstaltungszentrums beläuft sich zum Bilanzstichtag 31.12.2016 auf rd. 170,6 Mio. Euro, wobei 21,0 Mio. Euro auf das Stammkapital und rd. 176,1 Mio. Euro auf die Kapital- rücklage des Veranstaltungszentrums entfallen, denen die o.g. noch nicht abgedeckten Verluste in Höhe von rd. 26,4 Mio. Euro gegenüberstehen. Die noch als auskömmlich zu bezeichnende Kapital- ausstattung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung lässt eine Verrechnung des Verlustes aus dem Jahre 2011 mit der Kapitalrücklage zu. Durch den Verlustausgleich ergibt sich keine Minderung des Eigenkapitals, da zwar einerseits die Kapitalrücklage des Veranstaltungszentrums in Höhe des fragli- chen Betrages reduziert, andererseits jedoch ein entsprechend geringerer Verlustvortrag mit dem übrigen Eigenkapital verrechnet wird: Eigenkapital vor Verlustausgleich 2010 nach Verlustausgleich 2010 Stammkapital 21.000.000,00 € 21.000.000,00 € Kapitalrücklage 176.066.880,13 € 171.862.282,57 € Verlustvortrag - 26.422.626,02 € - 22.218.028,46 € Summe 170.644.254,11 € 170.644.254,11 € Da die Verlustverrechnung des Jahres 2011 gem. § 10 Absatz 6 Satz 3 der EigVO im Jahresab- schluss 2017 des Veranstaltungszentrums zu berücksichtigen ist, ist hierzu eine Entscheidung des Rates noch in diesem Geschäftsjahr erforderlich.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2176/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 01.09.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27