3284/2019
Errichtung der "MAKK-Förderstiftung"
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Anlage 2 Wertgutachten
8104 Zeichen
GALERIE
KLAUS
Galerie Klaus Benden - Maybachstraße 8- D-50670 Köln B E N D E N
An das
Museum für Angewandte Kunst Köln (MAKK)
Frau Dr. Petra Hesse
An der Rechtschule
50667 Köln
Wertgutachten Sammlung Reininghaus
Köln, den 24.10.2019
Sehr geehrte Frau Dr. Hesse,
nach sorgfältiger Prüfung der mir vorgelegten Exponate aus der 0.9. Sammlung bestätige ich folgende
Versicherungswerte:
Teil!: Record Covers (Konvolut)* € 351.560,-
Teil2: _ Korrespondierende Arbeiten:
The Nation's Nightmare, 1952, Plattencover plus Originalzeichnung € 75.000,-
Andy Warhol, Love you Live, 1977, Siebdruck auf Vinyl Stempel: Andy Warhol Authentication Board € 45.000,-
Andy Warhol, Rats and Star, 1983, Siebdruck auf Papier, Stempel: Andy Warhol Authentication Board € 58.000,-
Andy Warhol, Vorlage Plattencover Miguel Bose "Made in Spain", 1983, Collage silkscreen on 4 papers € 65.000,-
Andy Warhol, Rolling Stones "Love you Live", Erstfassung Plattencover, 1977, Poster. Offset auf Papier € 7.000,-
Andy Warhol, Miguel Bose, 1983, Unikater Siebdruck, Stempel Andy Warhol Foundation € 55.000,-
Andy Warhol, Billy Squier, Emontions in Motion, Poster ca. 1982 € 7,500,-
€ 312.500,-
So ergibt sich für die Sammlung ein Gesamtwert von € 664.060,-
"die Bewertung der einzelnen Positionen finden Sie im Anhang.
Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung und verbleibe mit freundlichen Grüßen,
-
N
Klaus Benden
Maybachstraße 8 I 50670 Köln | Tel. 0221/2579727 | info@galerie-klaus-benden.de | www.galerie-klaus-benden.de
Teil 1: Titel Record Covers ver:
A program of Mexican Music, 1949, Variante grün 2.600 €
A program of Mexican Music, 1949, Variante grün 2.600 €
A program of Mexican Music, 1949, Variante blau 3.000 €
A program of Mexican Music, 1949, Variante blau 3.000 €
Alexander Nevsky, 1949, Variante blau 2.600 €
Alexander Nevsky, 1949, Variante orange 3.000 €
Alexander Nevsky, 1949, Variante orange 3.000 €
Frank Lovejoy u.a. Night Beat, Remastered ; RocDoc Edition 4/10; 2013 1.800 €
The Nation's Nightmare, 1952 4.500 €
The Nation's Nightmare, 1952 4.500 €
The Boston Pops, Latin Rhythms, ca. 1952 3.000 €
The Boston Pops, Latin Rhythms, ca. 1955 3.000 €
Madrigals Magic Key to Spanish, 1953 6.000 €
William Tell Ouverture, 1954 2.600 €
William Tell Ouverture, 1954, Single-Klappcover 2.000 €
Thelonious Monk, Sonny Rollins and Frank Foster, 1954 4.000 €
Art Tatum and Mary Lou Williams, The King and Queen, 1958 2.400 €
Count Basie, 1955 2.600 €
Daphnis and Chloe, Charles Munch and the Boston Symphony Orchestra, 1955 1.800 €
Swan Lake, Acts II and III, 1955 1.800 €
Swan Lake, Acts II and III, 1955 1.800 €
Chopin, Nocturnes Complete, ca. 1956 4.000 €
4 Divertimenti, Mozart, Paumgartner and the Wind Ensemble of the Vienna Symphony Orchestra, 1956 3.000 €
Cool Gabriels, 1956 3.000 €
The Joe Newman Octet, I'm still swinging, 1956 3.000 €
Artie Shaw, Both feet in the groove, 1956 2.600 €
Artie Shaw, Both feet in the groove, 1956, Single 2.000 €
Trombone by three, Jay Jay Johnson, Bernie Green, 1956 4.500 €
Waltzes by Johann Strauss, Jr., 1956 4.000 €
Kenny Burrell, 1956 4.000 €
Johnny Griffin, The Congregation, remastered 1984 50€
The story of moondog, 1957 4.000 €
The story of moondog, 1957 4.000 €
Kenny Burrell u.a., Blue Lights Volume 1, Stereo 1973 45€
[Kenny Burrell u.a., Blue Lights Volume 1 (Türkus), Stereo 1973 45€
Kenny Burrell u.a., Blue Lights Volume 2 (Rosa), remastered 1997 40€
Kenny Burrell u.a., Blue Lights Volume 2 (Rosa), remastered 1997 40€
Kenny Burrell u.a., Blue Lights Volume 2, 1973, (Variante Dunkelblau Stereo) 40€
Tennessee Williams , Reading from from The Glass Menagerie, The Yellow Bird and Five Poems, 1960 2.600 €
Giant Size $1.57 each, 1963 35.000 €
John Wallowitch, This is John Wallowitch!!!, 1964 2.800 €
John Wallowitch, This is John Wallowitch!!!, 1964 2.800 €
John Wallowitch, This is the other side of John Wallowitch!!!, 1965 3.800 €
The East Village Other, 1966 3.400 €
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Teil 1: Titel Record Covers NE
wert|
Aspen Magazine Vol. 1 No. 3, December 1966 4.500 €
The Velvet Underground & Nico, 1967 4.500 €
The Velvet Underground & Nico, 1967. {abgezogene Banane) 4.000 €
The Velvet Underground & Nico, 1967, (abgezogene Banane) 4.000 €
The Velvet Underground & Nico, (grüne Banane/Reprint 2007) 800€
Andy Warhol's Index (Book), 1967 3.800 €
The Velvet Underground, White Light/White Heat, 1968 2.600 €
The Rolling Stones, Sticky Fingers, 1971 (2. Auflage US) 2.600 €
The Rolling Stones, Sticky Fingers, 1971, Japan, (Klappcover) 2.600 €
The Rolling Stones, Sticky Fingers, 1972, Spanische Edition 2.400 €
John Cale, The Academy in Peril, 1972 3.400 €
John Cale, The Academy in Peril, 1972 3.400 €
Ultra Violet, 1973 6.000 €
Ultra Violet, 1973 6.000 €
Paul Anka, The Painter, 1976 1.800 €
The Rolling Stones, Love you Live, 1977 1.800 €
The Rolling Stones, Love you Live, 1977, handsigniert 4.000 €
The Rolling Stones, Love you Live, 1977 1.800 €
Walter Steding and The Dragon People, The Joke, 1980 2.600 €
Liza Minnelli, Live at Carnegie Hall, 1981 2.200 €
John Cale, Honi soit ..., 1981 1.500 €]
Loredana Berte, Made in Italy, 1981 1.800 €
Diana Ross, Silk Electric, 1982 1.800 €
Diana Ross, Silk Electric, 1982 1.800 €
Diana Ross, Silk Electric, 1982 1.800 €
Diana Ross, Muscles, 1982, Maxi-Single 2.200 €
Diana Ross, Muscles, 1982, Single 1.800 €
Billy Squier, Emotions in Motion, 1982 1.800 €
Billy Squier, Emotions in Motion, 1982, Picture disc 2.200 €
Querelle, Soundtrack, 1982 3.000 €]
Querelle, Ein Pakt mit dem Teufel, 1982 1.800 €
The Rolling Stones, Emotional Tattoo, 1983 2.800 €
Miguel Bose, Made in Spain, Booklet, 1983 1.200 €
Miguel Bose, Milano-Madrid, 1983 2.200 €
Miguel Bose, Milano-Madrid, 1983 2.200 €
Miguel Bose, Fuego, Single, 1983 2.400 €
Miguel Bose, Made in Spain, 1983 1.500 €
Rats & Star, Soul Vacation, 1983 1.800 €
Rats & Star, Soul Vacation, 1983 1.800 €
The Smiths, The Smiths, 1984 2.000 €
The Smiths, The Hand that rocks the Craddlie, 1984 3.000 €
The Smiths, Sheila Take a Bow, 1987, Rough Trade Records, Maxi-Single 2.400 €
The Smiths, Sheila Take a Bow, 1987, Rough Trade Records, Single 2.400 €
Aretha Franklin, Aretha, 1986 1.600 €
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Teil 1: Titel Record Covers
Vers.-
wert
Aretha Franklin, Jimmy Lee, 1986 1.600 €
Aretha Franklin, Jimmy Lee, 1986, Single 1.600 €
John Lennon, Menlove Ave., 1986 2.600 €
Debbie Harry, Rockbird, 1986, Variante grün 1.500 €
Debbie Harry, Rockbird, 1986, Variante magenta 1.800 €
Debbie Harry, Rockbird, 1986, Variante ocre 1.800 €
Debbie Harry, Rockbird, 1986, Variante ocre 1.800 €
Debbie Harry, Rockbird, 1986, Variante orange 1.800 €
Debbie Harry, French Kissin, 1986, Variante grün 2.400 €
Debbie Harry, French Kissin, 1986, Variante orange 2.400 €
Debbie Harry, French Kissin, 1986, Single 2.400 €
MTV High Priority, 1987 1.800 €
MTV High Priority, 1987, Variante 2.200 €)
ren: Magic Vol. I, 1953 4.000 €
Piano Music of Mendelssohn and Liszt, ca. 1954 4.000 €
Rapsody in Blue, George Gershwin, Ferde Grofe, Byron Janis with Hugo Winterhalter and His Orchestra, ca. 1957 4.000 €
'Tchaikovsky, Violin Concerto, ca. 1957 4.000 €
Walter Steding, Secret Spy/My Room, 1982 4.000 €
Walter Steding, Dancing in Heaven, 1982
Ratfab, 1984
B 10€
6.000 €
Ratfab, 1984 6.000 €
Andy Warhol's Velvet Underground Featuring Nico, 1971 2.800 €
Andy Warhol's Velvet Underground Featuring Nico, 1971, handsigniert 7.500 €
The Silver Apples (undatiert, unoffical release) 10€
Andy Warhol's Dracula, 1982 2.600 €
Artie Shaw, Any Old Time, 1958 1.600 €
Andy Warhol's Flesh for Frankenstein, 1982 1.600 €
Blondie, Picture This, 1986 (Unoffical Relaese) 50€
The Velvet Underground/screen test, falling in love with the falling spikes, shining starrecords, 1985 1.800 €
Usch, The Kiss, 1981 1.800 €
Blondie, Greatest Hits remixed by Mark Needham, 2014 30€
Skyline, 1978 (unoffical Release) 100 €
The Velvet Underground, Orange Desaster, 1984 1.800 €
Billy Squier, Everybody wants you, 1982 1.200 €
The Roling Stones, The Rolling Stones, 1977, (promotional copy) 6.000 €
Anzeige, The Velvet Underground & Nico, 1967 1.000 €
351.560 €
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Anlage 3 MAKK-Stiftungssatzung
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STIFTUNGSSATZUNG der MAKK-Förderstiftung Präambel Das von der Stadt Köln betriebene Museum für Angewandte Kunst in Köln (MAKK) präsentiert seit 1888 seine umfassenden Sammlungen aus 800 Jahren europäischen Kunsthandwerks. Das MAKK ist das einzige Museum seiner Art in Nordrhein -Westfalen. Es besitzt eine der bedeutendsten deutschen Sammlungen europäischer Angewandter Kunst vom Mittelalter bis zur unmit telbaren Gegenwart. Ein chronologisch konzipierter Rundgang führt durch die unterschiedlichen Epochen und bietet einen Eindruck von Möbeln und Bildteppichen, Kleinplastik, Zeugnissen der Tisch - und Tafelkultur sowie Luxus - und Zierobjekten seit dem 10. Jahrhundert. Mit der Errichtung der MAKK -Förderstiftung möchten die Stifter engagierte Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Vereine und sonstige Institutionen anregen, sich ebenfalls für die Förderung des MAKK einzusetzen, sei es durch die Zuwendung von Kunstwerken, welche die Sammlung des MAKK ergänzen, sei es durch die Zuwendung von finanziellen Mitteln. Die Förderstiftung möchte das MAKK in seiner Tätigkeit durch die Förderung von Kunst und Kultur unterstützen. Die Stiftungsmittel sollen dem Museum zusätzliche finanzielle Freiräume für den Erwerb von Kunstobjekten schaffen und eine dauerhafte Präsentation der Kunst in der Öffentlichkeit gewährleisten. § 1 Name, Rechtsform, Sitz der Stiftung 1. Die Stiftung führt den Namen „MAKK-Förderstiftung“ 2. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts im Sinne des § 1 StiftG NRW mit Sitz in Köln. § 2 Stiftungszweck 1. Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur. 2. Die Stiftung erfüllt ihren Zweck ausschließlich durch die Förderung des Museums für Angewandte Kunst in Köln. Die Förderung des Museums erfolgt insbesondere durch die Überlassung von der Stiftung zugewendeten oder von ihr in sonstiger Weise erworbenen Kunstwerken auf Basis von Leihverträgen. 3. Zweck der Stiftung ist außerdem die Mittelbeschaffung im Sinne des § 58 Nr. 1 AO zur Förderung de s vorgenannten Zwecks durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft des privaten Rechts oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Die finanziel le Entlastung des allgemeinen Betriebs - und Unterhaltungsetats des Museums (z. B. Personalbudget, Energiekosten, Sanierungskosten) ist nicht zulässig. § 3 Gemeinnützigkeit der Stiftung 1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung“. 2. Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 3. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Stadt Köln als Stifterin erhält Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung ausschließlich im Rahmen des § 2 Nr. 3. 4. Die Stiftung kann treuhänderisch Stiftungen und andere Zweckvermögen verwalten. Deren Zwecke dürfen den Zwecken der Stiftung nicht widersprechen und müssen ebenfalls steuerbegünstigt sein. 5. Die Stifter oder ihre Erben sowie die Organmitglieder erhalten – vorbehaltlich der Regelung des § 2 Nr. 3 dieser Satzung – keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung. 6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. § 4 Stiftungsvermögen 1. Das anfängliche Stiftungsvermögen ergibt sich aus dem Stiftungsgeschäft. Es setzt sich aus dem Grundstockvermögen sowie aus dem sonstigen Vermögen zusammen. 2. Soweit nach Errichtung der Stiftung Zuwendungen von Seiten der Stifter un d/oder Dritter erfolgen, bestimmt der jeweils Zuwendende, ob die Zuwendung zum Grundstockvermögen erf olgt (Zustiftung) oder zum unge bundenen Vermögen. In Zweifelsfällen hat der Vorstand eine Klärung herbeizu führen. Bei einer Zustiftung bestimmt der Zuwendende, ob der Vermögensgegenstand veräußerlich ist oder nicht. Auch hier hat d er Vorstand im Zweifel eine Klä rung herbeizuführen. Bei einer Zuwendung von Todes wegen, die den Willen des Erblassers hinsicht lich der Zuordnung der Zuwendung zum G rundstockvermögen oder zum unge bundenen Vermögen nicht erkennen lässt, w ird die Zuwendung dem ungebunde nen Vermögen zugerechnet. 3. Das Stiftungsvermögen ist getrennt von fremden Vermögen und mit der gebotenen Sorgfalt zu verwalten. Es darf nur für die Erfüllung des Stiftungszwecks verwendet werden. 4. Das Grundstockvermögen umfasst das anfängliche Errichtungsvermögen , welches sich aus dem Stiftungsgeschäft ergibt, sowie die späteren Zuwendungen der Stifter und/oder Dritter, die ausdrücklich dazu bestimmt sind , die Verwirklichung des Stiftungszwecks dauernd und nachhaltig zu sichern („Zustiftungsvermögen“) . Das Grundstockvermögen ist in seinem Wert ungeschmälert zu erhalten. Es kann mit Zustimmung der Stiftungsbehörde ausnahmsweise bis zur Höhe von 15 Prozent seines Wertes in An spruch genommen werden, wenn an ders der Stiftungszweck nicht zu verwirklichen ist und die Rückführung der en tnommenen Vermögenswerte zum Stiftungsvermögen innerhalb der drei folgen den Jahre sichergestellt ist. Die Erfüllung des Satzungszwecks darf durch die Rückführung nicht wesentlich beeinträchtigt werden. 5. Der aus Kunstwerken bestehende Teil des Grundstock vermögens soll möglichst ent- sprechend § 2 eingesetzt werden. Das weitere Grundstockvermögen hat die Aufgabe, die Verwirklichung des Stiftungszwecks dauernd und nachhaltig zu sichern. 6. Vermögensumschichtungen des Grundstockvermögens sind nach den Regeln ordentlicher Wirtschaftsführung und unter Beachtung der o.g. Regelungen bzw. möglicher Auflagen des Zuwendenden zulässig. Die Umschichtung kann auch in dem Erwerb von Kunstwerken bestehen . Umschichtungsgewinne dürfen ganz oder teilweise dem Grundstockvermögen zugeführt werden. 8. Im Grundstockvermögen enthaltene Kunstwerke , auch solche, die im Wege von Zustiftungen dem Grundstockvermögen zugewendet wurden, sind gegenständlich zu erhalten; insoweit entfällt grundsätzlich die Möglichkeit einer Vermögensumschichtung, es sei denn dass der Zuwendende etwas anderes bestimmt hat (vgl. § 4 Abs. 2 Satz 2). Die Kunstwerke sind zu bewahren, zu pflegen, zu versichern und ggf. zu restaurieren. 9. Für nicht veräußerbare Vermögensgegenstände des Grundstockvermögens gilt Folgendes: a) Soweit es sich um Kunstwerke handelt, sind diese dem Museum für Angewandte Kunst in Köln im Rahmen von zeitlich unbefristeten Leihverträgen (sog. Deposita) zur Erfüllung von dessen Aufgaben zur Verfügung zu stellen; b) soweit es sich um sonstige Vermögensgegenstände handelt (z. B. eine Aktienbeteiligung) werden die Erträge zur Erfüllung des Stiftungszwecks gemäß § 2 Abs. 3 verwandt. Dabei ist auch die Anschaffung von Kunstwerken zulässig. 10. Zustiftungen sind – vorbehaltlich der Zustimmung des Vorstands – in beliebiger Höhe jederzeit möglich. Sollten zustimmungsbedürftige Zustiftungen unter Auflagen o.ä. erfolgen, sollen diese Auflagen gelten, soweit die gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorschriften des Steuerrechts und die Bestimmungen dieser Satzung eingehalten werden. § 5 Verwendung der Vermögenserträge und Zuwendungen 1. Die Erträge des Stiftungsvermögens und die dem Grundstockvermögen nicht zuwachsenden Zuwendungen sind im Rahmen der steuerrechtlichen Vorschriften zeitnah zur Erfüllung des Stiftungszwecks zu verwenden. Die Verwaltungskosten sind hieraus vorab zu decken. Freie oder zweckge bundene Rücklagen können, soweit steuerrechtlich zulässig, gebildet werden. Freie Rücklagen dürfen ganz oder teilweise dem Vermögen zugeführt werden, insbesondere um die Vermögenssubstanz zu stärken und vor inflationsbedingter Entwertung zu schützen; sie können zur Erfüllung des Stiftungszwecks auch ganz oder teilweise wieder aufgelöst werden. Hierüber entscheidet der Vorstand jährlich. Im Jahr der Errichtung und in den zwei folgenden Kalenderjahren dürfen die Überschüsse aus der Vermögensverwaltung ganz oder teilweise dem Vermögen zugeführt werden. 2. Diejenigen Teile des Grundstockvermögens, welche aufgrund ihrer Ertragskraft Mittel (z.B. Kapitalerträge und Mietüberschüsse) für die Zwecke der Stiftung erwirtschaften können, sind sicher und ertragsbringend anzulegen. Dieses Vermögen soll – in den Grenzen der gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorschriften des Steuerrechts zur Rücklagenbildung – nachhaltig gestärkt werden, um sicherzustellen, dass ein inflationsbedingter Kapitalverlust verhindert wird und die Ertragskraft langfristig erhalten bleibt. § 6 Rechtsstellung des Begünstigten Der durch die Stiftung begünstigten Stadt Köln steht aufgrund dieser Satzung ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung nicht zu. § 7 Geschäftsjahr, Rechnungslegung, Tätigkeitsbericht 1. Das Geschäftsjahr der Stiftung ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr. 2. Zum Ende eines jeden Geschäftsjahres hat der Vorstand Aufstellungen über die Einnahmen und Ausgaben der Stiftung und über ihr Vermögen zu fertigen. Die Art der Rechnungslegung soll sich an dem Umfang der Geschäftsvorfälle und dem Vermögen, an den zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften zur Aufzeichnung von Einnahmen und Ausgaben der Stiftung sowie an den entsprechenden Empfehlungen von Sachverständigen, insbesondere dem Institut der Wirtschaftsprüfer, orientieren. 3. Der Vorstand hat weiterhin nach Abschluss des Geschäftsjahres einen Bericht über die Erfüllung des Stiftungszwecks zu erstellen. 4. Vorstehend genannte Unterlagen werden als Jahresbericht vom Kuratorium geprüft und genehmigt und sind innerhalb der gesetzlichen Fristen der Stiftungsbehörde und dem zuständigen Finanzamt vorzulegen. § 8 Organe der Stiftung 1. Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. 2. Die Mitglieder der genannten Organ e dürfen nicht dem jeweils ande ren Organ angehören. 3. Die Organe haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung nach den Steuergesetzen bleibt hiervon unberührt. 4. Die Stiftung bzw. ihre Organe sind berechtigt, zur Verwirklichung der Stiftungszwecke und zur Unterstützung bei den weiteren Aufgaben der Organe externe Unterstützung bzw. Hilfspersonen im Sinne von § 57 Abs. 1 AO heranzuziehen. 5. Die Bestellung eines Geschäftsführers ist zulässig. Dieser ist kein Organ der Stiftung. § 9 Der Vorstand 1. Der Vor stand besteht aus zwei Personen. Vorsitzender des Vorstands ist stets die jeweilige Direktorin/ der jeweilige Direktor des Museums für Angewandte Kunst in Köln; § 11 Abs. 4 Satz 1 gilt entsprechend. Das weitere Mitglied des Vorstands ist der/die jeweils amtierende Vorstandsvorsitzende/r der Overstolzengesellschaft. Förderer für das Museum für Angewandte Kunst, gegr. 1888 e.V. 2. Der Vorstand ist von den Beschränkungen des § 181 BGB (Selbstkontrahieren) befreit. Das gilt nicht, soweit die Stadt Köln durch ein Rechtsgeschäft verpflichtet werden soll, bei dem es sich nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt (§ 64 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 GO NRW). § 10 Aufgaben, Rechte und Pflichten des Vorstandes 1. Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und au ßergerichtlich. Er hat die Stel lung eines gesetzlichen Vertreters. Beide Vorstandsmitglieder vertreten die Stiftung gemeinschaftlich handelnd. 2. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, die Regelungen zur Zuständigkeitsverteilung innerhalb des Vorstands enthält. Für künstlerische Fragen ist ausschließlich die jeweilige Direktorin/der jeweilige Direktor des Museum für Ange - wandte Kunst zuständig. Bei Meinungsverschiedenheiten innerhalb des Vorstands ist die Meinung desjenigen Vorstandsmitglieds ausschlaggebend, in dessen Zuständigkeit die Angelegenheit aufgru nd der Geschäftsordnung des Vor stands fällt. Fällt die Angelegenheit in die Zuständigkeit beider Vorstandsmitglieder, entscheiden Vorstand und Kuratorium. 3. Der Vorstand hat im Rahmen des Stiftungsgesetzes und dieser Satzung den Willen der Stifter und späterer Zustifter so wirksam wie möglich zu erfüllen. Seine Aufgabe ist insbesondere a) die Verwaltung des Stiftungsvermögens einschließlich der Führung von Büchern und der Aufstellung der Wirtschaft splanung, der Jahresrechnung, einer Vermögensübersicht und eines Berichts über die Erfüllung des Stiftungszwecks; b) die Beschlussfassung über die Verwendun g der Ertr ägnisse des Stiftungsvermögens und der ihm nicht zuwachsenden Zuwendungen Dritter, über die Zustimmung oder Ablehnung der dem Stiftungsvermögen zuwachsenden Zuwendungen Dritter („Zustiftungen“) und über die Umschichtung des Stiftungsvermögens; c) die Berichterstattung an die für Finanzen sowie Kunst und Kultur zuständi gen Ausschüsse des Rates der Stadt Köln über die Geschäfte der Stiftung am Ende eines jeden Geschäftsjahres. 4. Der Vorstand ist ehrenamtlich für die Stiftung tä tig. Ihm darf kein Vermögensvor teil zugewendet werden. Die ihm entstandenen angemessenen Auslagen und Aufwendungen sind zu erstatten. § 11 Das Kuratorium 1. Das Kuratorium besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Feste Kuratoriumsmitglieder sind immer die bzw. der jeweils amtierende Oberbürgermeisterin/ Oberbürgermeister der Stadt Köln, die bzw. der amtierende Kulturdezernentin/ Kulturdezernent der Stadt Köln sowie je ein/e Vertreter/in der in dem für Kunst und Kultur zuständigen Ausschuss des Rates der Stadt Köln stimmberechtigten Fraktionen. Die Kuratoriumsmitglieder werden von dem Rat der Stadt Köln bestellt. 2. Daneben kann das Kuratorium aus bis zu vier weiteren Personen bestehen, die die Stifter im Stiftungsgeschäft bestimm en bzw. die nach Errichtung der Stiftung durch einstimmigen Beschluss des Kuratoriums im Wege der Kooptation bestellt werden. Bei diesen Kuratoriumsmitgliedern soll es sich um Persönlichkeiten aus dem Kunst - und Kulturbereich handeln, die den Zielen, Inhalten und Interessen des MAKK nahestehen und diese unterstützen. Der Vorstand soll vor der Ernennung der weiteren Personen gehört werden; er hat das Recht, dem Kuratorium entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. 3. Vorsitzende/Vorsitzender des Kuratoriums ist die/der jeweils amtierende Oberbürgermeisterin/ Oberbürgermeister der Stadt Köln ; Stellvertretende/Stelllvertretender Vorsitzende /Vorsitzender des Kuratoriums ist stets die bzw. der amtierende Kulturdezernentin/ Kulturdezernent der Stadt Köln. 4. Scheidet eines der festen Kuratoriumsmitglieder vor Ablauf der Amtszeit aus seinem Hauptamt aus, so endet damit die Mitgliedschaft im Kuratorium ; das feste Kuratoriumsmitglied wird durch seinen Nachfolger im Hauptamt ersetzt. Für die nach Abs. 2 bestell ten Kuratoriumsmitglieder gilt eine Amtsdauer von drei Jahren. Wiederbestellung ist zulässig. Allerdings endet die Amtszeit eines Kuratoriumsmitglieds automatisch mit Erreichen des 75. Lebensjahrs. 5. Das Kuratorium kann einzelne Mitglieder bei Vorliegen eines wichti gen Grundes abberufen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn ein Mitglied des Kuratoriums aufgrund von Geistesschwäche (Demenz o.ä.) oder aus anderen Ursachen geschäftsunfähig oder sonst dauerhaft nicht in der Lage ist, sein Amt auszuüben. Der Beschluss über die Abberufung des Kuratoriumsmitglieds wird mit einfacher Mehrheit des Kuratoriums gefasst. Das von dem Abberufungsbeschluss betroffene Kuratoriumsmitglied hat kein Stimmrecht. § 12 Aufgaben, Rechte und Pflichten des Kuratoriums 1. Das Kuratorium berät und überwacht als unabhängiges Kontrollorgan den Vorstand; dabei hat er die Beachtung des Willens der Stifter und späterer Zustifter sicherzustellen. Das Kuratorium kann sich eine Geschäftsordnung geben. 2. Dem Kuratorium obliegt insbesondere a) die Beschlussfassung über einen Katalog zustimmungsbedürftiger Geschäfte für den Vorstand; b) die Bestätigung der Wirtschaftsplanung; c) die Bestätigung der Jahresrechnung, der Vermögensübersicht und des Berichts über die Erfüllung des Stiftungszwecks . Diese Unterlagen sind nach Genehmigung innerhalb von neun Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres der Stiftungsaufsicht vorzulegen; d) die Entlastung des Vorstandes; e) die Beschlussfassung über die Zustimmung oder Ablehnung der treuhänderischen Verwaltung von Sondervermögen; f) die Beschlussfassung im Rahmen des § 14. 3. Die Mitglieder des Kuratoriums sind ehrenamtlich fü r die Stiftung tätig. Ihnen dür fen keine Vermögensvorteile zugewendet werden. Die ihnen entstandenen angemessenen Auslagen und Aufwendungen kö nnen nach Maßgabe eines entspre chenden Kuratoriumsbeschlusses erstattet werden. 4. Auf Wunsch des Vorstands kann das Kuratorium einen Geschäftsführer für die Stiftung bestellen, der nicht Mitglied des Vorstandes sein muss und diesen bei der Verwaltung der Stiftung unterstützt. Diesem kann eine angemessene Vergütung gewährt werden, soweit es die Mittel der Stiftung zulassen . Das Kuratorium gibt dem Geschäftsführer eine Geschäftsordnung. 5. Umlaufbeschlüsse sind zulässig; dies gilt nicht für Beschlüsse nach § 11 dieser Satzung. § 13 Einberufung und Beschlussfassung des Kuratoriums 1. Das Kuratorium tagt mindestens einmal jährlich. Über die Sitzungen sind Niederschriften anzufertigen. 2. Die Einberufung des Kuratoriums erfolgt durch dessen Vorsitzenden. Soweit nicht alle Mitglieder des Kuratoriums auf die Form und Frist der Einberufung verzichten, erfolgt die Einberufung durch eingeschriebenen Brief mit einer Mindestfrist von vier Wochen. Die Frist beginnt mit dem jewei ligen Zugang des Schriftstückes. Tagungsort, Tagungszeit und Tagesordnung sind in der Ladung anzugeben. In dringenden Fällen kann der Vorsitzende die Frist abkürzen und fernmündlich oder durch E -Mail einberufen. Daneben können Beschlüsse auch im schriftlic hen Umlaufverfahren, an dem alle Kuratoriumsmitglieder zu beteiligen sind, gefasst werden; das Verfahren wird durch den Vorsitzenden eingeleitet und durchgeführt. 3. Das Kuratorium ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend oder vertreten sind. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so ist binnen zwei Wochen eine neue Versammlung mit gleicher Tagesordnung einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Anzahl der Anwesenden beschlussfähig ist. Im Übrigen gelten die Vorschriften der vorstehenden Ziff. 2 auch für diese Versammlung, allerdings mit der Maßgabe, dass die Ladungsfrist zwei Wochen beträgt. 4. Ein abwesendes Mitglied kann sich aufgrund einer schriftlichen Vollmacht gegenüber dem Kuratorium nur durch ein anderes anwesendes Mitglied vertreten lassen. Eine Vertretung für mehr als zwei abwesende Kuratoriumsmitglieder durch ein und dasselbe anwesende Kuratoriumsmitglied ist nicht zulässig. 5. Das Kuratorium fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der/des Vorsitzenden den Ausschlag. § 14 Satzungsänderung, Auflösung der Stiftung, Zusammenschluss mit einer anderen Stiftung, Vermögensanfall 1. Über Satzungsänderungen beschließt das Kuratorium . Die Sti ftungsbehörde ist hierüber zu unterrichten. 2. Beschlüsse, durch die der Stiftungszweck oder die Organisation der Stiftung wesentlich verändert wird, sollen erst nach vorheriger Anhörung der Stifter gefasst werden. Sie bedürfen der Genehmigung durch die zuständige Stiftungsbehörde. Das Kuratorium kann weiterhin mit 2/3 der abgegebenen Stimmen und mit Genehmigung der Stiftungsbehörde die Auflösung der Stiftung oder den Zusammenschluss mit einer oder mehreren anderen steuerbegünstigten Stiftungen beschließen, wenn die Umstände es nicht mehr zulassen, den Stiftungszweck dauernd und nachhaltig zu erfüllen und auch die nachha ltige Erfüllung eines nach Satz 1 geänderten Stiftungszwecks nicht in Betracht kommt. Die durch den Zusammenschluss en tstehende neue Stift ung muss ebenfalls steuerbegünstigt sein. 3. Bei Auflösung oder Aufhebung der Stiftung oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen an die Stadt Köln, die es unter Beachtung des Stiftungszwecks laut § 2 unmittelbar und ausschließlich zur Förderung des Museums für Angewandte Kunst (MAKK) zu verwenden hat. § 15 Stiftungsaufsicht 1. Die Stiftungsbehörde ist die Bezirksregierung Köln. Oberste Stiftungsbehörde ist das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein -Westfalen. Die stiftungsbehördlichen Genehmigungs- und Zustimmungserfordernisse sind zu beachten. 2. Die Stiftungsaufsichtsbehörde ist auf Wunsch jederzeit über alle Angelegenheiten der Stiftung zu unterrichten. Der Jahresabschluss ist unaufgefordert vorzulegen. § 16 Stellung des Finanzamts Unbeschadet der sich aus dem Stiftungsgeset z ergebenden besonderen Genehmigungspflichten sind Beschlüsse über Satzungsänderungen und über die Auflösung der Stiftung dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Bei Satzungsänderungen, die den Zweck der Stiftung betreffen, ist zuvor eine Stellungnahme des Finanzamts zur Steuerbegünstigung einzuholen. § 17 Inkrafttreten Die Satzung tritt mit dem Tage der Zustellung der Anerkennungsurkunde in Kraft. Köln, den _________________________
NEU Anlage 8 MAKK Förderstiftung Stiftungsgeschäft geändert
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Anlage 8 ENTWURF STIFTUNGSGESCHÄFT I. Die Stadt Köln, vertreten durch d ie Oberbürgermeisterin Henriette Reker, Historisches Rat- haus, 50667 Köln, sowie Herr Ulrich Reininghaus, Im Hasengarten 33, 50996 Köln, zusammen nachfolgend auch als „die Stifter“ bezeichnet, errichten hiermit unter Bezugnahme auf das Stiftungsgesetz für das Land Nordrhein Westfa- len (StiftG NRW) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW Nr. 5 S. 52/SGV. NRW. S. 40) zuletzt geändert durch Änderungsgesetz vom 09.02.2010 (GV.NRW Nr. 5 S. 112) als selbständige Stiftung des Bürgerlichen Rechts im Sinne des § 1 StiftG NRW i.V.m. §§ 80ff BGB die MAKK-Förderstiftung mit Sitz in Köln. 1. Die MAKK-Förderstiftung (nachfolgend kurz „ Stiftung“) verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes „ Steuer- begünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO). 2. Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur. 3. Zweck der Stiftung ist außerdem die Mittelbeschaffung im Sinne des § 58 Nr. 1 AO zur Förderung der vorgenannten Zweck e durch eine andere steuerbegünstigte Körpe r- schaft des privaten Rechts oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Die Einzelheiten der Verwirklichung des Stiftungszwecks werden in der Stiftungssatzung geregelt. II. 1. Die am 08.09.2016 verstorbene Frau Dr. Ingeborg Quack hat der Stadt Köln mit Tes- tament vom 11.04.2011 ihr gesamtes Vermögen mit der Auflage zugewendet, den Zu- wendungsbetrag dem Museum für Angewandte Kunst zum Zwecke des Ankaufs von Kunst zuzuwenden. Die Stadt Köln möchte mit der Stiftung zugleich ein Instrument schaffen, das dem Anliegen der Erblasserin und der Ehrung ihres Andenkens dient und Anlage 6 wendet der Stiftung aus dem Nachlassvermögen einen Betrag von EUR 100.000,00 als anfängliches Stiftungsvermögen (Vermögensstock bzw. Grundstockvermögen) zu. 2. Herr Ulrich Reininghaus wendet der Stiftung ein Konvolut aus 132 Exponaten (Andy Warhol: Record Covers und korrespondierende Arbeiten) zu, die in dem diesem Sti f- tungsgeschäft als Anlage 2 (Objektliste Schenkung Ulrich Reininghaus) im Einzelnen aufgeführt sind und die nach dem Inhalt dieser Objektliste zusammen einen geschätz- ten Wert von EUR 654.410,00 aufweisen. Die Kunstwerke wachsen dem anfänglichen Stiftungsvermögen zu (Vermögensstock bzw. Grundstockvermögen). Die Stiftung stellt diese Kunstwerke dem Museum für Angewandte Kunst als Dauerleihgabe zur Verf ü- gung. III. 1. Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. 2. Die Stiftung soll durch einen aus zwei Personen bestehenden Vorstand verwaltet wer- den. Dem ersten Vorstand gehören bei Errichtung der Stiftung folgende Personen an: a) die Direktorin des Museums für Angewandte Kunst Köln, Frau Dr. Petra Hesse, Museum für Angewandte Kunst Köln, An der Rechtschule 50667 Köln b) die Beigeordnete für Kunst und Kultur der Stadt Köln, Frau Susanne Laugwitz - Aulbach, Richartzstraße 2-4, 50667 Köln 3. Dem ersten Kuratorium gehören bei Errichtung der Stiftung je eine Vertreterin/ ein Ver- treter der im für Kunst und Kultur zuständigen Ausschuss des Rates der Stadt Köln stimmberechtigten Fraktionen an. Näheres regelt die als Anlage beigefügte Satzung, die Bestandteil dieses Stiftungsgeschäf- tes ist. Köln, den […] Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Ulrich Reininghaus Anlage 1: Satzung der MAKK-Förderstiftung Anlage 2: Wertgutachten der Galerie Klaus Benden vom 02.03.2018
NEU Anlage 7 MAKK Förderstiftung Stiftungssatzung geändert
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Anlage 7 1 Entwurf STIFTUNGSSATZUNG der MAKK-Förderstiftung Präambel Das von der Stadt Köln betriebene Museum für Angewandte Kunst in Köln (MAKK) präsen- tiert seit 1888 seine umfassenden Sammlungen aus 800 Jahren europäischen Kunsthan d- werks. Das MAKK ist das einzige Museum seiner Art in Nordrhein-Westfalen. Es besitzt eine der bedeutendsten deutschen Sammlungen europäischer Angewandter Kunst vom Mittelal- ter bis zur unmit telbaren Gegenwart. Ein chronologisch konzipierter Rundgang führt durch die unterschiedlichen Epochen und bietet einen Eindruck von Möbeln und Bildteppichen, Kleinplastik, Zeugnissen der Tisch- und Tafelkultur sowie Luxus- und Zierobjekten seit dem 10. Jahrhundert. Mit der Errichtung der MAKK -Förderstiftung möchten die Stifter engagierte Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Vereine und sonstige Institutionen anregen, sich ebenfalls für die Förderung des MAKK einzusetzen, sei es durch die Zuwendung von Kunstwerken, welche die Sammlung des MAKK ergänzen, sei es durch die Zuwendung von finanziellen Mitteln. Die Förderstiftung möchte das MAKK in seiner Tätigkeit durch die Förderung von Kunst und Kultur unterstützen. Die Stiftungsmittel sollen dem Museum zusätzliche finanzielle Freiräume für den Erwerb von Kunstobjekten schaffen und eine dauerhafte Präsentation der Kunst in der Öffentlichkeit gewährleisten. § 1 Name, Rechtsform, Sitz der Stiftung 1. Die Stiftung führt den Namen „MAKK-Förderstiftung“ 2. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts im Sinne des § 1 StiftG NRW mit Sitz in Köln. § 2 Stiftungszweck 1. Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur. 2. Die Stiftung erfüllt ihren Zweck ausschließlich durch die Förderung des Museums für Angewandte Kunst in Köln. Die Förderung des Museums erfolgt insbesondere durch die Überlassung von der Stiftung zugewendeten oder von ihr in sonstiger Weise er- worbenen Kunstwerken auf Basis von Leihverträgen. Anlage 7 2 3. Zweck der Stiftung ist außerdem die Mittelbeschaffung im Sinne des § 58 Nr. 1 AO zur Förderung de s vorgenannten Zwecks durch eine andere steuerbegünstigte Kör- perschaft des privaten Rechts oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts . Die finanzielle Entlastung des allgemeinen Betriebs- und Unterhaltungsetats des Mu- seums (z. B. Personalbudget, Energiekosten, Sanierungskosten) ist nicht zulässig. § 3 Gemeinnützigkeit der Stiftung 1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung“. 2. Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 3. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet we r- den. Die Stadt Köln als Stifterin erhält Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung au s- schließlich im Rahmen des § 2 Nr. 3. 4. Die Stiftung kann treuhänderisch Stiftungen und andere Zweckvermögen verwalten. Deren Zwecke dürfen den Zwecken der Stiftung nicht widersprechen und müssen ebenfalls steuerbegünstigt sein. 5. Die Stifter oder ihre Erben sowie die Organmitglieder erhalten – vorbehaltlich der Re- gelung des § 2 Nr. 3 dieser Satzung – keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung. 6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. § 4 Stiftungsvermögen 1. Das anfängliche Stiftungsvermögen ergibt sich aus dem Stiftungsgeschäft. Es setzt sich aus dem Grundstockvermögen sowie aus dem sonstigen Vermögen zusammen. 2. Soweit nach Errichtung der Stiftung Zuwendungen von Seiten der Stifter und/oder Dritter erfolgen, bestimmt der jeweils Zuwendende, ob die Zuwendung zum Grund- stockvermögen erfolgt (Zustiftung) oder zum unge bundenen Vermögen. In Zweifels- fällen hat der Vorstand eine Klärung herbeizu führen. Bei einer Zustiftung bestimmt der Zuwendende, ob der Vermögensg egenstand veräußerlich ist oder nicht. Auch hier hat d er Vorstand im Zweifel eine Klä rung herbeizuführen. Bei einer Zuwendung von Todes wegen, die den Willen des Erblassers hinsichtlich der Zuordnung der Zu- Anlage 7 3 wendung zum G rundstockvermögen oder zum unge bundenen Vermögen nicht e r- kennen lässt, wird die Zuwendung dem ungebundenen Vermögen zugerechnet. 3. Das Stiftungsvermögen ist getrennt von fremden Vermögen und mit der gebotenen Sorgfalt zu verwalten. Es darf nur für die Erfüllung des Stiftungszwecks verwendet werden. 4. Das Grundstockvermögen umfasst das anfängliche Errichtungsvermögen , welches sich a us dem Stiftungsgeschäft ergibt, sowie die späteren Zuwendungen der Stifter und/oder Dritter, die ausdrücklich dazu bestimmt sind , die Verwirklichung des Sti f- tungszwecks dauernd und nachhaltig zu sichern („Zustiftungsvermögen“) . Das Grundstockvermögen ist in seinem Wert ungeschmälert zu erhalten. Es kann mit Zu- stimmung der Stiftungsbehörde ausnahmsweise bis zur Höhe von 15 Prozent seines Wertes in An spruch genommen werden, wenn an ders der Stiftungszweck nicht zu verwirklichen ist und die Rückführung der ent nommenen Vermögenswerte zum Stif- tungsvermögen innerhalb der drei folgenden Jahre sichergestellt ist. Die Erfüllung des Satzungszwecks darf durch die Rückführung nicht wesentlich beeinträchtigt werden. 5. Der aus Kunstwerken bestehende Teil des Grundstockvermögens soll möglichst ent- sprechend § 2 eingesetzt werden. Das weitere Grundstockvermögen hat die Aufgabe, die Verwirklichung des Stiftungszwecks dauernd und nachhaltig zu sichern. 6. Vermögensumschichtungen des Grundstockvermögens sind nach den Regeln o r- dentlicher Wirtschaftsführung und unter Beachtung der o.g. Regelungen bzw. mögli- cher Auflagen des Zuwendenden zulässig. Die Umschichtung kann auch in dem Er- werb von Kunstwerken bestehen. Umschichtungsgewinne dürfen ganz oder teilweise dem Grundstockvermögen zugeführt werden. 8. Im Grundstockvermögen enthaltene Kunstwerke, auch solche, die im Wege von Z u- stiftungen dem Grundstockvermögen zugewendet wurden, sind gegenständlich zu erhalten; insoweit entfällt grundsätzlich die Möglichkeit einer Vermögensumschic h- tung, es sei denn dass der Zuwendende etwas anderes bestimmt hat (vgl. § 4 Abs. 2 Satz 2). Die Kunstwerke sind zu bewahren, zu pflegen, zu versichern und ggf. zu res- taurieren. 9. Für nicht veräußerbare Vermögensgegenstände des Grundstockvermögens gilt Fo l- gendes: a) Soweit es sich um Kunstwerke handelt, sind diese dem Museum für Angewand- te Kunst in Köln im Rahmen von zeitlich unbefristeten Leihverträgen (sog. De- posita) zur Erfüllung von dessen Aufgaben zur Verfügung zu stellen; Anlage 7 4 b) soweit es sich um sonstige Vermögensgegenstände handelt (z. B. eine Aktien- beteiligung) werden die Erträge zur Erfüllung des Stiftungszwecks gemäß § 2 Abs. 3 verwandt. Dabei ist auch die Anschaffung von Kunstwerken zulässig. 10. Zustiftungen sind – vorbehaltlich der Zustimmung des Vorstands – in beliebiger Höhe jederzeit möglich. Sollten zustimmungsbedürftige Zustiftungen unter Auflagen o.ä. er- folgen, sollen diese Auflagen gelten, soweit die gemeinnützigkeitsrechtlichen Vor- schriften des Steuerrechts und die Bestimmungen dieser Satzung eingehalten wer- den. § 5 Verwendung der Vermögenserträge und Zuwendungen 1. Die Erträge des Stiftungsvermögens und die dem Grundstockvermögen nicht z u- wachsenden Zuwendungen sind im Rahmen der steuerrechtlichen Vorschriften zeit- nah zur Erfüllung des Stiftungszwecks z u verwenden. Die Verwaltungskosten sind hieraus vorab zu decken. Freie oder zweckge bundene Rücklagen können, soweit steuerrechtlich zulässig, gebildet werden. Freie Rücklagen dürfen ganz oder teilweise dem Vermögen zugeführt werden, insbesondere um die Vermögenssubstanz zu stär- ken und vor inflationsbedingter Entwertung zu schützen; sie können zur Erfüllung des Stiftungszwecks auch ganz oder teilweise wieder aufgelöst werden. Hierüber en t- scheidet der Vorstand jährlich. Im Jahr der Errichtung und in den zwei folgenden Ka- lenderjahren dürfen die Überschüsse aus der Vermögensverwaltung ganz oder tei l- weise dem Vermögen zugeführt werden. 2. Diejenigen Teile des Grundstockvermögens, welche aufgrund ihrer Ertragskraft Mittel (z.B. Kapitalerträge und Mietüberschüsse) für die Zwecke der Stiftung erwirtschaften können, sind sicher und ertragsbringend anzulegen. Dieses Vermögen soll – in den Grenzen der gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorschriften des Steuerrechts zur Rückla- genbildung – nachhaltig gestärkt werden, um sicherzustellen, dass ein inflationsb e- dingter Kapitalverlust verhindert wird und die Ertragskraft langfristig erhalten bleibt. § 6 Rechtsstellung des Begünstigten Der durch die Stiftung begünstigten Stadt Köln steht aufgrund dieser Satzung ein Rechtsan- spruch auf Leistungen der Stiftung nicht zu. Anlage 7 5 § 7 Geschäftsjahr, Rechnungslegung, Tätigkeitsbericht 1. Das Geschäftsjahr der Stiftung ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr. 2. Zum Ende eines jeden Geschäftsjahres hat der Vorstand Aufstellungen über die Ein- nahmen und Ausgaben der Stiftung und über ihr Vermögen zu fertigen . Die Art der Rechnungslegung soll sich an dem Umfang der Geschäftsvorfälle und dem Verm ö- gen, an den zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften zur Aufzeichnung von Einnahmen und Ausgaben der Stiftung sowie an den entsprechenden Empfehlungen von Sachverständigen, insbesondere dem Institut der Wirtschaftsprüfer, orientieren. 3. Der Vorstand hat weiterhin nach Abschluss des Geschäftsjahres einen Bericht über die Erfüllung des Stiftungszwecks zu erstellen. 4. Vorstehend genannte Unterlagen werden als Jahresbericht vom Kuratorium geprüft und genehmigt und sind innerhalb der gesetzlichen Fristen der Stiftungsbehörde und dem zuständigen Finanzamt vorzulegen. § 8 Organe der Stiftung 1. Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. 2. Die Mitglieder der genannten Organe dürfen nicht dem jeweils anderen Organ ange- hören. 3. Die Organe haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung nach den Steuergesetzen bleibt hiervon unberührt. 4. Die Stiftung bzw. ihre Organe sind berechtigt, zur Verwirklichung der Stiftungszwecke und zur Unterstützung bei den weiteren Aufgaben der Organe externe Unterstützung bzw. Hilfspersonen im Sinne von § 57 Abs. 1 AO heranzuziehen. 5. Die Bestellung einer Geschäftsführerin/ eines Geschäftsführers ist zulässig. Diese /r ist kein Organ der Stiftung. Anlage 7 6 § 9 Der Vorstand 1. Der Vorstand besteht aus zwei Personen. Geborene Vorstandsmitglieder sind die bzw. der für Kunst und Kultur zuständige Beigeordnete der Stadt Köln und die jeweili- ge Direktorin/ der jeweilige Direktor des Museums für Angewandte Kunst Köln. 2. Der Vorstand ist von den Beschränkungen des § 181 BGB (Selbstkontrahieren) b e- freit. Das gilt nicht, soweit die Stadt Köln durch ein Rechtsgeschäft verpflichtet we r- den soll, bei dem es sich n icht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt (§ 64 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 GO NRW). 3. Sollten Vorstandsmitglieder aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen an der Wahrnehmung ihrer Aufgaben verhindert sein, wird ihre Vertretung durch die jeweili- ge Vertreter/ den jeweiligen Vertreter im Amt bei der Stadt Köln ausgeübt. § 10 Aufgaben, Rechte und Pflichten des Vorstandes 1. Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und au ßergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Beide Vorstandsmitglieder vertreten die Stiftung g e- meinschaftlich handelnd. 2. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, die Regelungen zur Zuständigkeits- verteilung innerhalb des Vorstands enthält. Für künstlerische Fragen ist aus schließ- lich die jeweilige Direktorin/der jeweilige Direktor des Museum für Angewandte Kunst zuständig. Bei Meinungsverschiedenheiten innerhalb des Vorstands ist die Meinung desjenigen Vorstandsmitglieds ausschlaggebend, in dessen Zuständigkeit die Ange- legenheit aufgrund der Geschäftsordnung des Vorstands fällt. Fällt die Angelegenheit in die Zustän digkeit beider Vorstandsmitglieder, entscheiden Vorstand und Kuratori- um. 3. Der Vorstand hat im Rahmen des Stiftungsgesetzes und dieser Satzung den Willen der Stifter und späterer Zustifter so wirksam wie möglich zu erfüllen. Seine Aufgabe ist ins- besondere a) die Verwaltung des Stiftungsvermögens einschließlich der Führung von B ü- chern und der Aufstellung der Wirtschaft splanung, der Jahresrechnung, einer Vermögensübersicht und eines Berichts über die Erfüllung des Stiftungszwecks; b) die Beschlussfassung über die Verwendun g der Erträgnisse des Stiftungs ver- mögens und der diesem nicht zuwachsenden Zuwendungen Dritter, über die Zustimmung oder Ablehnung der dem Stiftungsvermögen zuwachsenden Z u- wendungen Dritter („Zustiftungen“) und über die Umschichtung des Stiftung s- vermögens; Anlage 7 7 c) die Berichterstattung an die für Finanzen sowie Kunst und Kultur zuständigen Ausschüsse des Rates der Stadt Köln über die Geschäfte der Stiftung am Ende eines jeden Geschäftsjahres. 4. Der Vorstand ist ehrenamtlich für die Stiftung tä tig. Ihm darf kein Vermögensvor teil zugewendet werden. Die ihm entstandenen angemessenen Auslagen und Aufwendun- gen sind zu erstatten. § 11 Das Kuratorium 1. Das Kuratorium besteht aus je einer Vertreterin/ einem Vertreter der in dem für Kunst und Kultur zuständigen Ausschuss des Rates der Stadt Köln stimmberechtigten Frakti- onen. Die Kuratoriumsmitglieder werden von den Rat der Stadt Köln bestellt. 2. Daneben kann das Kuratorium aus weiteren Personen bestehen, die nach Errichtung der Stiftung durch einstimmigen Beschluss des Kuratoriums im Wege der Kooptation bestellt werden. Bei diesen Kuratoriumsmitgliedern soll es sich um Persönlichkeiten aus dem Kunst - und Kulturbereich handeln, die den Zielen, Inhalten und Interessen des MAKK nahestehen und diese unterstützen. Der Vorstand soll vor der Ernennung der weiteren Personen gehört werden; er hat das Recht, dem Kuratorium entsprechen- de Vorschläge zu unterbreiten. 3. Das Kuratorium wählt die Vorsitzende/ den Vorsitzenden und die stellvertretende Vor- sitzende/ den stellvertretenden Vorsitzenden aus seiner Mitte. 4. Die Amtszeit der Kuratoriumsmitglieder nach Abs. 1 entspricht der Wahlzeit der Rats- mitglieder der Stadt Köln. Wiederbestellung ist zulässig. Bei Ausscheiden eines Kurato- riumsmitglieds nach Abs. 1 bestellt der Rat der Stadt Köln die Nachfolgerin/ den Nach- folger. Der Rat kann die von ihm berufenen Mitglieder des Kuratoriums bei Vorliegen eines wichtigen Grundes abberufen. 5. Für die nach Abs. 2 bestellten Kuratoriumsmitglieder gilt eine Amtsdauer von drei Jah- ren. Wiederbestellung ist zulässig. Das Kuratorium kann nach Abs. 2 bestellte Mitglieder bei Vorliegen eines wichti gen Grundes abberufen. Der Beschluss über die Abberufung des Kuratoriumsmitglieds wird mit einfacher Mehrheit des Kuratoriums gefasst. Das von dem Abberufungsbeschluss betroffene Kuratoriumsmitglied hat kein Stimmrecht. Anlage 7 8 § 12 Aufgaben, Rechte und Pflichten des Kuratoriums 1. Das Kuratorium berät und überwacht als unabhängiges Kontrollorgan den Vorstand; dabei hat er die Beachtung des Willens der Stifter und späterer Zustifter sicherzustel- len. Das Kuratorium kann sich eine Geschäftsordnung geben. 2. Dem Kuratorium obliegt insbesondere a) die Beschlussfassung über einen Katalog zustimmungsbedürftiger Geschäfte für den Vorstand; b) die Bestätigung der Wirtschaftsplanung; c) die Bestätigung der Jahresrechnung, der Vermögensübersicht und des Be- richts über die Erfüllung des Stiftungszwecks . Diese Unterlagen sind nach Genehmigung innerhalb von neun Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres der Stiftungsaufsicht vorzulegen; d) die Entlastung des Vorstandes; e) die Beschlussfassung über die Zustimmung oder Ablehnung der treuhänderi- schen Verwaltung von Sondervermögen; f) die Beschlussfassung im Rahmen des § 14. 3. Die Mitglieder des Kuratoriums sind ehrenamtlich fü r die Stiftung tätig. Ihnen dürfen keine Vermögensvorteile zugewendet werden. Die ihnen entstandenen angemesse- nen Auslagen und Aufwendungen können nach Maßgabe eines entsprechenden Ku- ratoriumsbeschlusses erstattet werden. 4. Auf Wunsch des Vorstands kann d as Kuratorium eine/n Geschäftsführer/in für die Stiftung bestellen, der nicht Mitglied des Vorstandes sein muss und diesen bei der Verwaltung der Stiftung unterstützt. Diesem kann eine angemessene Vergütung g e- währt werden, soweit es die Mittel der Stiftung zulassen . Das Kuratorium gibt dem Geschäftsführer eine Geschäftsordnung. 5. Umlaufbeschlüsse sind zulässig; dies gilt nicht für Beschlüsse nach § 11 dieser Sat- zung. Anlage 7 9 § 13 Einberufung und Beschlussfassung des Kuratoriums 1. Das Kuratorium tagt mindestens einmal jährlich. Über die Sitzungen sind Niede r- schriften anzufertigen. 2. Die Einberufung des Kuratoriums erfolgt durch dessen Vorsitzenden. Soweit nicht alle Mitglieder des Kuratoriums auf die Form und Frist der Einberufung verzichten, erfolgt die Einberufung durch eingeschriebenen Brief mit einer Mindestfrist von vier Wochen. Die Frist beginnt mit dem jeweiligen Zugang des Schriftstückes. Tagungsort, T a- gungszeit und Tagesordnung sind in der Ladung anzugeben. In dringenden Fällen kann der Vorsitzende die Frist abkürzen und fernmündlich oder durch E-Mail einberu- fen. Daneben können Beschlüsse auch im schriftlichen Umlaufverfahren, an dem alle Kuratoriumsmitglieder zu beteiligen sind, gefasst werden; das Verfahren wird durch den Vorsitzenden eingeleitet und durchgeführt. 3. Das Kuratorium ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwe- send oder vertreten sind. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so ist binnen zwei Wochen eine neue Versammlung mit gleicher Tagesordnung einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Anzahl der Anwesenden beschlussfähig ist. Im Übrigen gelten die Vorschriften der vorstehenden Ziff. 2 auch für diese Versammlung, allerdings mit der Maßgabe, dass die Ladungsfrist zwei Wochen beträgt. 4. Ein abwesendes Mitglied kann sich aufgrund einer schriftlichen Vollmacht gegenüber dem Kuratorium nur durch ein anderes anwesendes Mitglied vertreten lassen. Eine Vertretung für mehr als zwei abwesende Kuratoriumsmitglieder durch ein und dassel- be anwesende Kuratoriumsmitglied ist nicht zulässig. 5. Das Kuratorium fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der/des Vorsitzenden den Au s- schlag. § 14 Satzungsänderung, Auflösung der Stiftung, Zusammenschluss mit einer anderen Stiftung, Vermögensanfall 1. Über Satzungsänderungen beschließt das Kuratorium. Die Stiftungsbehörde ist hier- über zu unterrichten. 2. Beschlüsse, durch die der Stiftungszweck oder die Organisation der Stiftung wesent- lich verändert wird, sollen erst nach vorheriger Anhörung der Stifter gefasst werden. Sie bedürfen der Genehmigung durch die zuständige Stiftungsbehörde. Das Kuratori- um kann weiterhin mit 2/3 der abgegebenen Stimmen und mit Genehmigung der Stif- tungsbehörde die Auflösung der Stiftung oder den Zusammenschluss mit einer oder mehreren anderen steuerbegünstigten Stiftungen beschließen, wenn die Umstände Anlage 7 10 es nicht mehr zulassen, den Stiftungszweck dauernd und nachhaltig zu erfüllen und auch die nachhaltige Erfüllung eines nach Satz 1 geänderten Stiftungszwecks nicht in Betracht kommt. Die durch den Zusammenschluss en tstehende neue Stiftung muss ebenfalls steuerbegünstigt sein. 3. Bei Auflösung oder Aufhebung der Stiftung oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen an die Stadt Köln, die es unter Beachtung des Stiftungs- zwecks laut § 2 unmittelbar und ausschließlich zur Förderung des Museums für An- gewandte Kunst (MAKK) zu verwenden hat. § 15 Stiftungsaufsicht 1. Die Stiftungsbehörde ist die Bezirksregierung Köln. Oberste Stiftungsbehörde ist das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein -Westfalen. Die stiftungsbehördlichen Genehmigungs- und Zustimmungserfordernisse sind zu beachten. 2. Die Stiftungsaufsichtsbehörde ist auf Wunsch jederzeit über alle Angelegenheiten der Stiftung zu unterrichten. Der Jahresabschluss ist unaufgefordert vorzulegen. § 16 Stellung des Finanzamts Unbeschadet der sich aus dem Stiftungsgeset z ergebenden besonderen Genehmi gungs- pflichten sind Beschlüsse über Satzungsänderungen und über die Auflösung der Stiftung dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Bei Satzungsänderungen, die den Zweck der Stif- tung betreffen, ist zuvor eine Stellungnahme des Finanzamts zur Steuerbegünstigung einzu- holen. § 17 Stellung des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Köln Der Vorstand ist verpflichtet, dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln nach Ablauf des Geschäftsjahres eine Jahresrechnung mit einer Vermögensübersicht und einem Bericht zur Erfüllung der Stiftungszwecke zur Prüfung vorzulegen. Die Prüfung durch das Rechnung s- prüfungsamt erstreckt sich neben der Prüfung der Jahresrechnung auch auf die Erhaltung des Stiftungsvermögens und die satzungsgemäße Verwendung der Stiftungsmittel. § 18 Inkrafttreten Die Satzung tritt mit dem Tage der Zustellung der Anerkennungsurkunde in Kraft. Köln, den Anlage 7 11 _________________________
Anlage 1 Objektliste Sammlung Reininghaus
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Lfd.- Nr. LV Titel/Autor/Datierung Material Maße Vers.- wert EUR 001 A program of Mexican Music Carlos Chávez, conductor 1949, Variante Grün Columbia Records Pappe, Vinyl 26,0 H x 26,0 B cm 2.600 € 002 A program of Mexican Music Carlos Chávez, conductor 1949, Variante Grün Columbia Records Pappe, Vinyl 26,0 H x 26,0 B cm 2.600 € 003 A program of Mexican Music Carlos Chávez, conductor 1949, Variante Blau Columbia Records Pappe, Vinyl 26,0 H x 26,0 B cm 3.000 € 004 A program of Mexican Music Carlos Chávez, conductor 1949, Variante Blau Columbia Records Pappe, Vinyl 26,0 H x 26,0 B cm 3.000 € 005 Alexander Nevsky Sergei Prokofiev, The Philadelphia Orchestra, The Westminster Choir, and Jennie Tourel 1949 (oder 1960?), Variante Blau Columbia Records Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 2.600 € 006 Alexander Nevsky Sergei Prokofiev, The Philadelphia Orchestra, The Westminster Choir, and Jennie Tourel 1949 (oder 1960?), Variante Orange Columbia Records Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 3.000 € 007 Alexander Nevsky Sergei Prokofiev, The Philadelphia Orchestra, The Westminster Choir, and Jennie Tourel 1949(oder 1960?), Variante Orange Columbia Records Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 3.000 € 008 Frank Lovejoy u.a. Night Beat Remastered RocDoc Edition 4/10 2013 Pappe 19,0 H x 19,0 B cm 1.800 € 009 The Nation's Nightmare 1952 CBS Radio Network Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 4.500 € 010 The Nation's Nightmare 1952 CBS Radio Network Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 4.500 € 011 The Nation's Nightmare 1952 Plattencover plus Originalzeichnung als Entwurf für das Plattencover Pappe, Papier, Zeichnung, Vinyl Rahmen: 43,5 x 116,5 x 5 cm 75.000 € 012 The Boston Pops Latin Rhythms ca. 1952 RCA Victor Pappe, Vinyl 17,8 H x 17,8 B cm 3.000 € 013 Unbekannter Designer, The Boston Pops Latin Rhythms ca. 1955 RCA Victor Pappe, Vinyl 17,8 H x 17,8 B cm 3.000 € 014 Margarita Madrigal Madrigals Magic Key to Spanish 1953 Columbia Records Pappe 31,1 H x 31,1 B cm 6.000 € Seite 1 von 10 Lfd.- Nr. LV Titel/Autor/Datierung Material Maße Vers.- wert EUR 015 Gioacchino Rossini William Tell Ouverture Semiramide Ouverture NBC Symphony Orchestra, Arturo Toscanini, conductor 1954 RCA Victor-Concert Cameos Pappe, Vinyl 26,1 H x 26,4 B cm 2.600 € 016 Gioacchino Rossini William Tell Ouverture Semiramide Ouverture NBC Symphony Orchestra, Arturo Toscanini, conductor 1954 RCA Victor-Concert Cameos (2 Singles, Klappcover) Pappe, Vinyl 18,1 H x 18,1 B cm 2.000 € 017 Thelonious Monk, Sonny Rollins and Frank Foster Monk 1954 Prestige Records Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 4.000 € 018 Art Tatum and Mary Lou Williams The King and Queen 1958 Jazztone Records Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 2.400 € 019 Count Basie 1955 RCA Victor-Collectors Issue Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 2.600 € 020 Maurice Ravel Daphnis and Chloe Charles Munch Boston Symphony Orchestra 1955 RCA Victor Pappe, Papier, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 1.800 € 021 Tchaikovsky Swan Lake Acts II and III Leopold Stokowski NBC Symphony Orchestra 1955 RCA Victor Pappe, Papier, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 1.800 € 022 Tchaikovsky Swan Lake Acts II and III Leopold Stokowski NBC Symphony Orchestra 1955 RCA Victor Pappe, Papier, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 1.800 € 023 Chopin Nocturnes Complete Jan Smeterlin ca. 1956 Epic Records Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 4.000 € 024 W. A. Mozart 4 Divertimenti Bernhard Paumgartner Wind Instrument Ensemble of the Vienna Symphony Orchestra 1956 Epic Records Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 3.000 € 025 Cool Gabriels Elliot Lawrence, Burgher Jones, Sol Gubin 1956 Groove Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 3.000 € 026 The Joe Newman Octet I'm still swinging 1956 RCA Victor Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 3.000 € Seite 2 von 10 Lfd.- Nr. LV Titel/Autor/Datierung Material Maße Vers.- wert EUR 027 Artie Shaw Both feet in the groove 1956 RCA Victor Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 2.600 € 028 Artie Shaw Both feet in the groove 1956 RCA Victor Pappe, Vinyl 18,1 H x 18,1 B cm 2.000 € 029 Jay Jay Johnson, Kai Winding and Bennie Green Trombone by three 1956 Prestige Records Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 4.500 € 030 Waltzes by Johann Strauss, Jr. Century Symphony Orchestra 1956 Camden Pappe, Vinyl 18,0 H x 18,0 B cm 4.000 € 031 Kenny Burrell 1956 Blue Note Records Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 4.000 € 032 Johnny Griffin The Congregation remastered 1984 Blue Note Records Limited Edition Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 50 € 033 The story of moondog 1957 Prestige Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 4.000 € 034 The story of moondog 1957 Prestige Pappe 31,1 H x 31,1 B cm 4.000 € 035 Kenny Burrell u.a. Blue Lights Volume 1 (Türkis) Stereo 1973 Blue Note Records Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 45 € 036 Kenny Burrell u.a. Blue Lights Volume 1 (Türkus) Stereo 1973 Blue Note Records Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 45 € 037 Kenny Burrell u.a. Blue Lights Volume 2 (Rosa) remastered 1997 Blue Note Records Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 40 € 038 Kenny Burrell u.a. Blue Lights Volume 2 (Rosa) remastered 1997 Blue Note Records Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 40 € 039 Kenny Burrell u.a. Blue Lights Volume 2, Variante Dunkelblau Stereo 1973 Blue Note Records Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 40 € 040 Tennessee Williams Reading from from The Glass Menagerie, The Yellow Bird and Five Poems 1960 Caedmon Records Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 2.600 € 041 George Brecht u.a. Giant Size $1.57 each 1963 Billy Clüver Pappe, Vinyl, Siebdruck 31,1 H x 31,1 B cm 35.000 € Seite 3 von 10 Lfd.- Nr. LV Titel/Autor/Datierung Material Maße Vers.- wert EUR 042 John Wallowitch This is John Wallowitch!!! 1964 Serenus Records Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 2.800 € 043 John Wallowitch This is John Wallowitch!!! 1964 Serenus Records Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 2.800 € 044 John Wallowitch This is the other side of John Wallowitch!!! 1965 Serenus Records Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 3.800 € 045 Marion Brown u.a. The East Village Other 1966 ESP Disk Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 3.400 € 046 Aspen Magazine Vol. 1 No. 3 December 1966 Roaring Fork Press Pappe, Papier, Flexidisc 32 x 20 cm 4.500 € 047 The Velvet Underground & Nico 1967 Verve Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 4.500 € 048 The Velvet Underground & Nico 1967 Verve (abgezogene Banane) Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 4.000 € 049 The Velvet Underground & Nico 1967 Verve (abgezogene Banane) Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 4.000 € 050 The Velvet Underground & Nico grüne Banane/Reprint 2007 Verve Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 800 € 051 Andy Warhol's Index (Book) 1967 Random House Pappe, Papier, 25 x 20 cm 3.800 € 052 The Velvet Underground White Light/White Heat 1968 Verve Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 2.600 € 053 The Rolling Stones Sticky Fingers 1971 (2. Auflage US) Rolling Stones Records/ATCO Records Pappe, Metall, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 2.600 € 054 The Rolling Stones Sticky Fingers 1971 Rolling Stones Records & EMI Japan (Klappcover) Pappe, Metall, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 2.600 € 055 The Rolling Stones Sticky Fingers 1972 Spanische Edition Rolling Stones Atlantic Cooperation Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 2.400 € 056 John Cale The Academy in Peril 1972 Reprise Records Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 3.400 € Seite 4 von 10 Lfd.- Nr. LV Titel/Autor/Datierung Material Maße Vers.- wert EUR 057 John Cale The Academy in Peril 1972 Reprise Records Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 3.400 € 058 Ultra Violet Ultra Violet 1973 Capitol Records Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 6.000 € 059 Ultra Violet Ultra Violet 1973 Capitol Records Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 6.000 € 060 Paul Anka The Painter 1976 United Artists Records Pappe 31,1 H x 31,1 B cm 1.800 € 061 The Rolling Stones Love you Live 1977 Rollings Stones Records / distr. Atlantic Recording Corporation Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 1.800 € 062 The Rolling Stones Love you Live 1977 Rollings Stones Records / distr. Atlantic Recording Corporation, handsigniert Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 4.000 € 063 The Rolling Stones Love you Live 1977 Rollings Stones Records / distr. Atlantic Recording Corporation Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 1.800 € 064 Walter Steding and The Dragon People The Joke 1980 Earhole Productions Pappe 31,1 H x 31,1 B cm 2.600 € 065 Liza Minnelli Live at Carnegie Hall 1981 Altel Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 2.200 € 066 John Cale Honi soit … 1981 A&M Records Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 1.500 € 067 Loredana Berté Made in Italy 1981 CGD Records Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 1.800 € 068 Diana Ross Silk Electric 1982 RCA Records Pappe, Vinyl, mit Silk- Aufkleber 31,1 H x 31,1 B cm 1.800 € 069 Diana Ross Silk Electric 1982 RCA Records Pappe, Vinyl, mit Silk- Aufkleber 31,1 H x 31,1 B cm 1.800 € 070 Diana Ross Silk Electric 1982 RCA Records Pappe, Vinyl (ohne Silk- Aufkleber) 31,1 H x 31,1 B cm 1.800 € 071 Diana Ross Muscles 1982 RCA Records Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 2.200 € Seite 5 von 10 Lfd.- Nr. LV Titel/Autor/Datierung Material Maße Vers.- wert EUR 072 Diana Ross Muscles 1982 RCA Records Pappe, Vinyl 17,8 H x 17,8 B cm 1.800 € 073 Billy Squier Emotions in Motion 1982 Capitol Records Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 1.800 € 074 Billy Squier Emotions in Motion 1982 Capitol Records 45er Picture disc Vinyl D 17,8 cm 2.200 € 075 Querelle Soundtrack 1982 DRG Records Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 3.000 € 076 Querelle Ein Pakt mit dem Teufel Original Soundtrack 1982 Jupiter Records Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 1.800 € 077 The Rolling Stones Emotional Tattoo 1983 Bootleg LP Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 2.800 € 078 Miguel Bosé Made in Spain Booklet 1983 CBS Records Pappe, Papier 31,1 x 75,5 cm 1.200 € 079 Miguel Bosé Milano-Madrid 1983 CBS Records Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 2.200 € 080 Miguel Bosé Milano-Madrid 1983 CBS Records Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 2.200 € 081 Miguel Bosé Fuego Single 1983 CBS Records Pappe, Vinyl 17,5 H x 17,5 B cm 2.400 € 082 Miguel Bosé Made in Spain 1983 CBS Records Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 1.500 € 083 Rats & Star Soul Vacation 1983 Epic/Sony Records Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 1.800 € 084 Rats & Star Soul Vacation 1983 Epic/Sony Records Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 1.800 € 085 The Smiths The Smiths 1984 Rough Trade Records Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 2.000 € Seite 6 von 10 Lfd.- Nr. LV Titel/Autor/Datierung Material Maße Vers.- wert EUR 086 The Smiths The Hand that Rocks the Cradle 1985 /unoffical release) The Salford Recording Company Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 3.000 € 087 The Smiths Sheila Take a Bow 1987 Rough Trade Records Pappe, Vinyl 17,8 H x 17,8 B cm 2.400 € 088 The Smiths Sheila Take a Bow 1987 Rough Trade Records Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 2.400 € 089 Aretha Franklin Aretha 1986 Arista Records Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 1.600 € 090 Aretha Franklin Jimmy Lee 1986 Arista Records Pappe 31,1 H x 31,1 B cm 1.600 € 091 Aretha Franklin Jimmy Lee 1986 Arista Records Pappe, Vinyl 17,5 H x 17,5 B cm 1.600 € 092 John Lennon Menlove Ave. 1986 EMI/Capitol Records Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 2.600 € 093 Debbie Harry Rockbird 1986John Lennon Menlove Ave. 1986, Variante grün EMI/Capitol Records Geffen Records Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 1.500 € 094 Debbie Harry Rockbird 1986, Variante magenta Geffen Records Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 1.800 € 095 Debbie Harry Rockbird 1986, Variante ocre Geffen Records Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 1.800 € 096 Debbie Harry Rockbird 1986, Variante ocre Geffen Records Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 1.800 € 097 Debbie Harry Rockbird 1986, Variante orange Geffen Records Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 1.800 € 098 Debbie Harry French Kissin 1986, Variante grün Geffen Records Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 2.400 € 099 Debbie Harry French Kissin 1986, Variante orange Geffen Records Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 2.400 € Seite 7 von 10 Lfd.- Nr. LV Titel/Autor/Datierung Material Maße Vers.- wert EUR 100 Debbie Harry French Kissin 1986 Geffen Records Pappe, Vinyl 17,8 H x 17,8 B cm 2.400 € 101 Aretha Franklin mit Eurythmics u.a. MTV High Priority 1987 RCA/BMG Music Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 1.800 € 102 Aretha Franklin mit Eurythmics u.a. MTV High Priority 1987, Variante RCA/BMG Music Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 2.200 € 103 Lew White and His Orchestra Melodic Magic Vol. I 1953 Camden Pappe, Vinyl 17,8 H x 17,8 B cm 4.000 € 104 Vladimir Horowitz Piano Music of Mendelssohn and Liszt ca. 1954 RCA Victor Red Seal Records Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 4.000 € 105 Rapsody in Blue George Gershwin, Ferde Grofé Byron Janis with Hugo Winterhalter and His Orchestra ca. 1957 RCA Victor Bluebird Classics Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 4.000 € 106 Tchaikovsky Violin Concerto Erica Morini, Chicago Symphony Orchestra, Désiré Defauw (conductor) ca. 1957 RCA Victor Bluebird Classics Pappe 31,1 H x 31,1 B cm 4.000 € 107 Walter Steding Secret Spy/My Room 1982 Animal Records Pappe, Vinyl 17,8 H x 17,8 B cm 4.000 € 108 Walter Steding Dancing in Heaven 1982 Animal Records, USA (inoffizielle Auflage) Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 10 € 109 Ratfab Ratfab 1984 Red House Records Pappe, Vinyl 18,1 H x 18,1 B cm 6.000 € 110 Ratfab Ratfab 1984 Red House Records Pappe, Vinyl 18,1 H x 18,1 B cm 6.000 € 111 Andy Warhol's Velvet Underground Featuring Nico 1971 MGM Records Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 2.800 € 112 Andy Warhol's Velvet Underground Featuring Nico 1971 MGM Records (handsigniert) Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 7.500 € 113 The Silver Apples (undatiert, unoffical release) Papier 17,8 H x 17,8 B cm 10 € 114 Andy Warhol's Dracula 1982 Varèse Sarabande Records Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 2.600 € Seite 8 von 10 Lfd.- Nr. LV Titel/Autor/Datierung Material Maße Vers.- wert EUR 115 Artie Shaw Any Old Time 1958 RCA Victor Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 1.600 € 116 Andy Warhol's Flesh for Frankenstein 1982 Varèse Sarabande Records Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 1.600 € 117 Blondie Picture This 1986 (unoffical release) Pappe, Vinyl Cover: 31,1 H x 31,1 B cm LP: Dm 30 cm 50 € 118 The Velvet Underground/screen test falling in love with the falling spikes shining starrecords Stempelsignatur Andy Warhol 1985 Pappe, Vinyl 17,8 H x 17,8 B cm 1.800 € 119 Usch The Kiss 1981 MISTLUR Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 1.800 € 120 Blondie Greatest Hits remixed Deluxe by Mark Needham 2014 Five Seven Music Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 30 € 121 Skyline 1978 (unoffical release) Four Stars records Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 100 € 122 The Velvet Underground Orange Desaster 1984 (unoffical release) Clean Sound Records Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 1.800 € 123 Billy Squier Everybody wants you 1982 Capitol Records Pappe, Vinyl 17,8 H x 17,8 B cm 1.200 € 124 The Roling Stones The Rolling Stones 1977 promotional copy Pappe, Vinyl 17,8 x 17, 8 cm 6.000 € 125 Anzeige The Velvet Underground & Nico 1967 Papier, bedruckt 19,8 x 12,5 cm 1.000 € 126 Andy Warhol Love you Live 1977 Siebdruck auf Vinyl, Stempel: Andy Warhol Authentication Board Papier bedruckt (Siebdruck) 117,5 x 99 x 2,5 cm (gerahmt) 45.000 € 127 Andy Warhol Rats and Star 1983 Siebdruck auf Papier, Stempel: Andy Warhol Authentication Board Papier, bedruckt (Siebdruck) 87 x 106,5 x 4,5 cm (gerahmt) 58.000 € 128 Andy Warhol Vorlage Plattencover Miguel Bosé "Made in Spain" 1983 Collage silkscreen on 4 papers Papier, Collage, Siebdruck 66 x 92,5 x 4 cm (gerahmt) 65.000 € 130 Andy Warhol Rolling Stones "Love you Live" Erstfassung Plattencover 1977 Poster Offset auf Papier Papier, bedruckt (Offsetdruck) 38,2 H x 58 B cm (nicht gerahmt) 7.000 € Seite 9 von 10 Lfd.- Nr. LV Titel/Autor/Datierung Material Maße Vers.- wert EUR 131 Andy Warhol Miguel Bosé 1983 Unikater Siebdruck Stempel Andy Warhol Foundation Papier, bedruckt (Siebdruck) 64,5 x 85 x 4 cm (gerahmt) 55.000 € 132 Andy Warhol Billy Squier "Emotions in Motion" ca. 1982 Poster Papier, bedruckt 100 x100 x 4 cm (gerahmt) 7.500 € 664.060 € Seite 10 von 10
NEU Anlage 6 Stellungnahme der Verwaltung zur Vorlage 3284 2019
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Anlage 6 Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 28. Januar 2020 Vorlage 3284/2019 - Errichtung der „MAKK-Förderstiftung“ hier: Überarbeitung des Entwurfs der Stiftungssatzung (ursprüngliche Anlage 3 der Ratsvor- lage) Der Ausschuss Kunst und Kultur hat die Beschlussvorlage der Verwaltung ohne Votum, je- doch mit dem Auftrag an die Verwaltung, die Satzung entsprechend der im Folgenden be- nannten Änderungserfordernisse zu überarbeiten, in die nachfolgenden Gremien verwiesen: „Zur Beratung in den Folgegremien sollen folgende Punkte in der Stiftungssatzung überarbeitet werden: 1. Der Vorstand besteht aus zwei Personen. Dies sind die/der Direktorin/Direktor des Museums für Angewandte Kunst Köln und die/der amtierende Kulturdezernentin/ Kulturdezernent. 2. Die Zusammensetzung des Kuratoriums wird überarbeitet – dann ohne Kulturdezernat. 3. Es sollen keine vier zusätzlichen Personen dem Kuratorium angehören. 4. Die Satzung soll inhaltlich ähnlich den Regelungen der Satzung der Kunststiftung im Museum Ludwig formuliert werden. 5. Die in §11 Absatz 4 der Stiftungssatzung festgesetzte Altersgrenze von 75 Jahren entfällt.“ Stellungnahme der Verwaltung Die Verwaltung hat die vom Ausschuss Kunst und Kultur erwünschten Änderungen der Stif- tungssatzung vorgenommen. Der Satzungsentwurf entspricht in der nun vorgelegten Version mit zwei Ausnahmen dem Regelungsumfang der Stiftungssatzung der Kunststiftung im Mu- seum Ludwig (KiML). Aufbau und daraus resultierend die Paragraphenfolge entsprechen jedoch den im Verlauf der vergangenen Dekade fortentwickelten juristischen Erfordernissen. Die beiden Ausnahmen sind die Option, weitere Kuratoriumsmitglieder aufzunehmen (s. § 11 Abs. 2) und das eine Geschäftsführung nicht von vornherein bestellt wird. Folgende Bestimmungen wurden geändert: § 9 Vorstand Den Vorstand bilden ausschließlich Kulturdezernentin und Museumsdirektorin. Die Vertre- tungsregelung nach Abs. 3 wurde neu aufgenommen entsprechend der Regelung der KiML. § 11 Kuratorium - Abs. 1 Das Kuratorium besteht nun ausschließlich aus Vertretern/innen der im Ausschuss Kunst und Kultur stimmberechtigten Fraktionen. Anlage 6 - Abs. 2 Neu aufgenommen. Abweichend von der KiML kann das Kuratorium per einstimmigen Be- schluss weitere Kuratoriumsmitglieder bestellen. Diese Regelung soll die Option offen halten, Persönlichkeiten aus dem Kunst- und Kulturbereich einzubinden. Da der Beschluss aus- drücklich unter dem Vorbehalt der Einstimmigkeit steht und dass Kuratorium vom Rat be- stimmt wird, unterliegt ein etwaiger Beschluss, ein weiteres Mitglied in das Kuratorium auf- zunehmen, voll und ganz der politischen Kontrolle. - Abs. 3 Vorsitz des Kuratoriums übernommen aus Regelung der KiML. Das Kuratorium wählt den Vorsitz aus seiner Mitte. - Abs. 4 Amtszeit der vom Rat bestimmten Kuratoriumsmitglieder entsprechend der Wahlzeit der Ratsmitglieder aus der KiML übernommen. Die Begrenzung der Amtszeit auf das Erreichen des 75. Lebensjahres wurde gestrichen. - Abs. 5 Amtszeit der etwaig vom Kuratorium berufenen Mitglieder wird auf drei Jahre begrenzt. § 17 Stellung des Rechnungsprüfungsamtes Die Stellung des Rechnungsprüfungsamtes neu eingefügt entsprechend der Formulierung aus der KiML. Bedingt durch die Änderung des Vorstandes war auch das Stiftungsgeschäft redaktionell anzupassen. Anlagen Anlage 7 Überarbeiteter Entwurf der Stiftungssatzung Anlage 8 Redaktionell angepasster Entwurf des Stiftungsgeschäftes Die Anlagen 7 und 8 werden neue Grundlage des Beschlussvorschlages der Verwal- tung zur Vorlage 3284/2019. Die ursprünglichen Anlagen 3 und 4 sind damit nicht mehr Gegenstand des Beschlus- ses.
Anlage 4 Stiftungsgeschäft
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STIFTUNGSGESCHÄFT I. Die Stadt Köln, vertreten durch d ie Oberbürgermeisterin Henriette Reker, Historisches Rat- haus, 50667 Köln, sowie Herr Ulrich Reininghaus, Im Hasengarten 33, 50996 Köln, zusammen nachfolgend auch als „die Stifter“ bezeichnet, errichten hiermit unter Bezugnahme auf das Stiftungsgesetz für das Land Nordrhein Westfa- len (StiftG NRW ) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW Nr. 5 S. 52/SGV. NRW. S. 40) zuletzt geändert durch Änderungsgesetz vom 09.02.2010 (GV.NRW Nr. 5 S. 112) als selbständige Stiftung des Bürgerlichen Rechts im Sinne des § 1 StiftG NRW i.V.m. §§ 80ff BGB die MAKK-Förderstiftung mit Sitz in Köln. 1. Die MAKK-Förderstiftung (nachfolgend kurz „ Stiftung“) verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes „ Steuer- begünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO). 2. Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur. 3. Zweck der Stiftung ist außerdem die Mittelbeschaffung im Sinne des § 58 Nr. 1 AO zur Förderung der vorgenannten Zwecks durch eine andere steuerbegünstigte Körper- schaft des privaten Rechts oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Die Einzelheiten der Verwirklichung des Stiftungszwecks werden in der Stiftungssatzung geregelt. II. 1. Die am 08.09.2016 verstorbene Frau Dr. Ingeborg Qua ck hat der Stadt Köln mit Tes- tament vom 11.04.2011 ihr gesamtes Vermögen mit der Auflage zugewendet, den Zu- wendungsbetrag dem Museum für Angewandte Kunst zum Zwecke des Ankaufs von - 2 - / 3 Kunst zuzuwenden. Die Stadt Köln möchte mit der Stiftung zugleich ein Instrum ent schaffen, das dem Anliegen der Erblasserin und der Ehrung ihres Andenkens dient und wendet der Stiftung aus dem Nachlassvermögen einen Betrag von EUR 100.000,00 als anfängliches Stiftungsvermögen (Vermögensstock bzw. Grundstockvermögen) zu. 2. Herr Ulrich Reininghaus wendet der Stiftung ein Konvolut aus 132 Exponaten (Andy Warhol: Record Covers und korrespondierende Arbeiten ) zu, die in dem diesem Stif- tungsgeschäft als Anlage 2 (Objektliste Schenkung Ulrich Reininghaus) im Einzelnen aufgeführt sind und die nach dem Inhalt dieser Objektliste zusammen einen geschätz- ten Wert von EUR 654.410,00 aufweisen. Die Kunstwerke wachsen dem anfänglichen Stiftungsvermögen zu (Vermögensstock bzw. Grundstockvermögen). Die Stiftung stellt diese Kunstwerke dem Museum für Angewandte Kunst als Dauerleihgabe zur Verfü- gung. III. 1. Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. 2. Die Stiftung soll durch einen aus zwei Personen bestehenden Vorstand verwaltet wer- den. Dem ersten Vorstand gehören bei Errichtung der Stiftung folgende Personen an: a) Frau Dr. Petra Hesse, Direktorin des Museum für Angewandte Kunst, Köln als Vorsitzende des Vorstands, Museum für Angewandte Kunst Köln, An der Recht- schule 50667 Köln b) der Vorstandsvorsitzende der Overstolzengesellschaft Förderer des Museums für Angewandte Kunst Köln, gegr. 1888 e.V., Herr Ralph -A. Surma, Museum für An- gewandte Kunst Köln, An der Rechtschule 50667 Köln 3. Dem ersten Kuratorium gehören bei Errichtung der Stiftung die folgenden Personen an: a) die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln, Frau Henriette Reker, Historisches Rat- haus, 50667 Köln, b) die Kulturdezernentin der Stadt Köln, Frau Susanne Laugwitz -Aulbach, Richartz- straße 2-4, 50667 Köln, c) je ein/e Vertreter/in der in dem für Kunst und Kultur zuständigen Ausschuss des Rates der Stadt Köln stimmberechtigten Fraktionen, d) Herr Prof Dr. Kurt Bartenbach, geschäftsansässig CBH Rechtsanwälte, Bis- marckstraße 11-13, 50672 Köln, - 3 - e) Herr Dr. Ulrich Soénius, geschäftsansässig IHK Köln, Unter Sachsenhausen 10- 26, 50667 Köln, f) Herr Markus Schumann, geschäftsansässig Stadtzauber GmbH, Klingelpütz 33- 35, 50670 Köln und g) Gaby von Oppenheim, […] Näheres regelt die als Anlage beigefügte Satzung, die Bestandteil dieses Stiftungsgeschäf- tes ist. Köln, den […] Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Ulrich Reininghaus Anlage 1: Satzung der MAKK-Förderstiftung Anlage 2: Wertgutachten der Galerie Klaus Benden vom 02.03.2018
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/4514 Vorlagen-Nummer 3284/2019 Freigabedatum 22.11.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Errichtung der "MAKK-Förderstiftung" Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat bedankt sich für die Schenkung einer herausragenden Sammlung von durch den Künstler Andy Warhol gestalteten Plattencovern an die MAKK-Förderstiftung bei Herrn Reininghaus. Der Rat beschließt vorbehaltlich der notwendigen aufsichtsbehördlichen Genehmigungen 1. die Errichtung der rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts mit dem Namen „Förderstiftung MAKK“ zum 01.12.2019 und 2. die Stiftungssatzung gemäß Anlage. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die für die Errichtung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere 1. das Stiftungsgeschäft vorzunehmen und 2. die notwendigen aufsichtbehördlichen Genehmigungen einzuholen. Falls sich durch die Aufsichtsbehörde sowie aus steuerlichen oder aus sonstigen Gründen Änderun- gen des Stiftungsgeschäfts oder der Stiftungssatzung als notwendig und zweckmäßig erweisen, er- klärt sich der Rat mit diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt die- ses Beschlusses nicht verändert wird. Ausschuss Kunst und Kultur 26.11.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 02.12.2019 Finanzausschuss 09.12.2019 Rat 12.12.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Ausgangssituation Das Museum für Angewandte Kunst Köln (MAKK) hat von dem Kölner Sammler Ulrich Reininghaus das Angebot zur dauerhaften Überlassung einer herausragenden Sammlung von Plattencovern erhal- ten, die der amerikanische Künstler Andy Warhol von 1949 bis 1987 gestaltet hat. Verbunden mit der Realisierung der dauerhaften Überlassung der Kunstwerke ist die Forderung von Herrn Reininghaus, am MAKK eine Förderstiftung einzurichten. Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage zur Gründung der Stiftung ist das „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftli- chen Engagements“ vom 10.10.2007. Ziel der Stiftung Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung ist, das bürgerschaftliche Engagement für gemeinnützige Zwecke steuerlich stärker zu fördern. Das Museum erhält somit eine gute Gelegenheit, seine bedeu- tenden Bestände wesentlich zu erweitern. Ohne eine solche Einrichtung besteht die Gefahr, dass Sammler ihre Werte nicht an das MAKK spenden, sondern an andere Museen geben, die über eine solche Stiftung verfügen. Vorteile für die Stadt Köln und das MAKK Bürgerschaftliches Engagement Mit der Errichtung der Stiftung werden engagierte Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Vereine und sonstige Institutionen angeregt, sich ebenfalls für die Förderung des MAKK einzusetzen, sei es durch die Zuwendung von Kunstwerken, welche die Sammlung des MAKK ergänzen, sei es durch die Zuwendung von finanziellen Mitteln. Darüber hinaus soll durch die Einrichtung der Stiftung das bür- gerschaftliche Engagement steuerlich stärker gefördert werden. Finanzielle Freiräume Die Stiftungsmittel schaffen für das Museum somit zusätzliche finanzielle Freiräume für den Erwerb von Kunstobjekten und gewährleisten eine dauerhafte Präsentation der Kunst in der Öffentlichkeit. Die gemeinnützige Förderstiftung soll das MAKK darüber hinaus in seiner Tätigkeit unterstützen. Stifterwürdigung Mit der Errichtung der Stiftung wird ein zeitgemäßes Instrument der Verwaltung von Exponaten ange- boten, welches für viele Stifter attraktiv ist. Mit der MAKK-Förderstiftung soll ein Instrument geschaf- fen werden, dem Anliegen der Erblasserin Dr. Quack und der Ehrung ihres Andenkens zu dienen. Stiftungsvermögen Das anfängliche Stiftungsvermögen setzt sich aus dem Grundstockvermögen sowie aus dem sonsti- gen Vermögen zusammen. Die nachfolgenden Planungen zum Stiftungsvermögen wurden bereits auf Ihre Umsetzbarkeit hin geprüft. Grundstock Die Sammlung von Ulrich Reininghaus besteht aus 132 Exponaten (Plattenalben und korres- pondierende Arbeiten) des Künstlers Andy Warhol. Ergänzung des Grundstocks Die am 8.9.2016 verstorbene Dr. Ingeborg Quack hat der Stadt Köln mit Testament vom 11.4.2011 ihr gesamtes Vermögen mit der Auflage zugewendet, dieses dem MAKK zukommen zu lassen. Zwei Drittel des Vermögens werden als anfängliches Stiftungsvermögen (Vermögensstock bzw. Grund- stockvermögen) der Stiftung zugewendet. Aktueller Wert des Grundstocks Die Sammlung von Ulrich Reininghaus hat einen Wert von 664.060 €. Die Wertermittlung erfolgte auf 3 der Basis eines Wertgutachtens des Kölner Galeristen Klaus Benden. Der Nachlass von Frau Dr. Quack besteht aus einem Kontoguthaben von EUR 150.000 Euro. Davon wird der Betrag von EUR 100.000,00 als anfängliches Stiftungsvermögen (Vermögensstock- bzw. Grundstockvermögen) der Stiftung zugewendet. Der Wert des Grundstocks beträgt insgesamt 764.060 Euro. Zuwachs der Stiftung Der verbleibende Nachlass von Frau Dr. Quack i.H.v. 50.000 €uro wird von der Stiftung als nicht dem Grundstockvermögen zuwachsendes Vermögen zeitnah im Rahmen der steuerrechtlichen Vorschrif- ten zur Erfüllung des Stiftungszwecks verwendet. Stiftungsvermögen gesamt Insgesamt beträgt das Stiftungsvermögen aktuell 814.060 Euro. Organisation der MAKK-Förderstiftung Die geplante MAKK-Förderstiftung versteht sich ausdrücklich als Ergänzung zu den Bestrebungen der Overstolzengesellschaft als Förderverein des MAKK. Um eine enge Zusammenarbeit von Museum und Overstolzengesellschaft zu gewährleisten, soll der Vorstand der Stiftung ausdrücklich aus dem/der amtierenden Direktor/in und des/der jeweils gewählten Vorstandsvorsitzenden der Overstolzengesellschaft bestehen. För- derer des Museums für Angewandte Kunst Köln, gegr. 1888 e.V. Ein weiteres Organ ist das Kuratorium, bestehend aus dem/der Oberbürgermeister/in und der/dem Beigeordneten für Kunst und Kultur der Stadt Köln sowie je ein/e Vertreter/in der im Ausschuss für Kunst und Kultur des Rates der Stadt Köln stimmbe- rechtigten Fraktionen, die durch den Rat der Stadt Köln festgelegt werden. Entsprechend dem Stiftungsgeschäft benennt der Stifter Ulrich Reininghaus vier weitere Kuratoriumsmitglieder. Berichtspflicht Am Ende eines jeden Geschäftsjahres erfolgt eine Berichterstattung an die für Finanzen sowie Kunst und Kultur zuständigen Ausschüsse des Rates der Stadt Köln über die Geschäfte der Stiftung. Genehmigungsverfahren Aufsichtsbehördliche Genehmigungen Vor Errichtung der geplanten Stiftung sind aufsichtsbehördliche Genehmigungen der Bezirksregie- rung Köln und der Oberfinanzdirektion Rheinland erforderlich (vgl. §§ 15 und 16 der Stiftungssat- zung). Um ein zügige und reibungslose Abwicklung zu gewährleisten und nachträgliche Änderungen zu vermeiden, hat eine Vorabstimmung stattgefunden. Satzung und Stiftungsgeschäft Die der Beschlussvorlage beigefügte Satzung inkl. der zugehörigen Anlage zum Stiftungsgeschäft ist durch den Rat zu beschließen. Dringlichkeit Die Beschlussvorlage ist trotz frühzeitiger Eingabe in den Mitzeichnungslauf aufgrund verwaltungsin- terner Abstimmungen leider verfristet, da der verwaltungsinterne Prüf- und Abstimmungsprozess der rechtlichen Rahmenbedingungen zeitlich mit der Abgabefrist der Beschlussvorlage zusammen fiel. Die Verwaltung bittet um Behandlung der Vorlage trotz eingetretener Verfristung, um alsbald eine Rückmeldung an den Schenker geben zu können. Anlagen: 1. Objektliste Sammlung Reininghaus 2. Wertgutachten 3. Entwurf der Stiftungssatzung 4. Entwurf des Stiftungsgeschäftes
Anlage 5 Vorabauszug Ausschuss für Kunst und Kultur vom 28.01.2020
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G eschäftsführung Ausschuss Kunst und Kultur Frau Maida Telefon: (0221) 221-23657 Fax : (0221) 221-24141 E-Mail: Kerstin.Maida@STADT-KOELN.DE Datum: 29.01.2020 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 41. Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 28.01.2020 öffentlich 4.1 Errichtung der "MAKK-Förderstiftung" 3284/2019 Zur Beratung in den Folgegremien sollen folgende Punkte in der Stiftungssatzung überarbeitet werden: 1. Der Vorstand besteht aus zwei Personen. Dies sind d ie/der Direktorin/Direktor des Museums für Angewandte Kunst Köln und die/der amtierende Kulturde- zernentin/Kulturdezernent. 2. Die Zusammensetzung des Kuratoriums wird überarbe itet – dann ohne Kul- turdezernat. 3. Es sollen keine 4 zusätzlichen Personen dem Kuratorium angehören. 4. Die Satzung soll inhaltlich ähnlich den Regelungen der Satzung der Kunststif- tung im Museum Ludwig formuliert werden. 5. Die in §11 Absatz 4 der Stiftungssatzung festgesetzte Altersgrenze von 75 Jahren entfällt. Beschluss: Die Vorlage wird ohne Votum, jedoch mit Auftrag an die Verwaltung, die Satzung entsprechend der oben stehenden fünf Punkte zu überarbeiten, in die nachfolgende Gremien verwiesen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Anlage 5
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3284/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 04.02.2020
- Erstellt
- 18.09.2019 11:49