Mandari Insight

3284/2019

Errichtung der "MAKK-Förderstiftung"

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 04.02.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.02.2020, TOP 10.3

Anlage 2 Wertgutachten

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Ansehen

Anlage 3 MAKK-Stiftungssatzung

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Ansehen

NEU Anlage 8 MAKK Förderstiftung Stiftungsgeschäft geändert

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Ansehen

NEU Anlage 7 MAKK Förderstiftung Stiftungssatzung geändert

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Ansehen

Anlage 1 Objektliste Sammlung Reininghaus

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Ansehen

NEU Anlage 6 Stellungnahme der Verwaltung zur Vorlage 3284 2019

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Anlage 4 Stiftungsgeschäft

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 5 Vorabauszug Ausschuss für Kunst und Kultur vom 28.01.2020

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Anlage 2 Wertgutachten

8104 Zeichen

GALERIE
KLAUS
Galerie Klaus Benden - Maybachstraße 8- D-50670 Köln B E N D E N

An das

Museum für Angewandte Kunst Köln (MAKK)
Frau Dr. Petra Hesse

An der Rechtschule

50667 Köln

Wertgutachten Sammlung Reininghaus

Köln, den 24.10.2019

Sehr geehrte Frau Dr. Hesse,

nach sorgfältiger Prüfung der mir vorgelegten Exponate aus der 0.9. Sammlung bestätige ich folgende
Versicherungswerte:

Teil!: Record Covers (Konvolut)* € 351.560,-

Teil2: _ Korrespondierende Arbeiten:

The Nation's Nightmare, 1952, Plattencover plus Originalzeichnung € 75.000,-
Andy Warhol, Love you Live, 1977, Siebdruck auf Vinyl Stempel: Andy Warhol Authentication Board € 45.000,-
Andy Warhol, Rats and Star, 1983, Siebdruck auf Papier, Stempel: Andy Warhol Authentication Board € 58.000,-
Andy Warhol, Vorlage Plattencover Miguel Bose "Made in Spain", 1983, Collage silkscreen on 4 papers € 65.000,-
Andy Warhol, Rolling Stones "Love you Live", Erstfassung Plattencover, 1977, Poster. Offset auf Papier € 7.000,-

Andy Warhol, Miguel Bose, 1983, Unikater Siebdruck, Stempel Andy Warhol Foundation € 55.000,-
Andy Warhol, Billy Squier, Emontions in Motion, Poster ca. 1982 € 7,500,-

€ 312.500,-
So ergibt sich für die Sammlung ein Gesamtwert von € 664.060,-

"die Bewertung der einzelnen Positionen finden Sie im Anhang.

Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung und verbleibe mit freundlichen Grüßen,

-

N

Klaus Benden

Maybachstraße 8 I 50670 Köln | Tel. 0221/2579727 | info@galerie-klaus-benden.de |  www.galerie-klaus-benden.de

Teil 1: Titel Record Covers ver:
A program of Mexican Music, 1949, Variante grün 2.600 €
A program of Mexican Music, 1949, Variante grün 2.600 €
A program of Mexican Music, 1949, Variante blau 3.000 €
A program of Mexican Music, 1949, Variante blau 3.000 €
Alexander Nevsky, 1949, Variante blau 2.600 €
Alexander Nevsky, 1949, Variante orange 3.000 €
Alexander Nevsky, 1949, Variante orange 3.000 €
Frank Lovejoy u.a. Night Beat, Remastered ; RocDoc Edition 4/10; 2013 1.800 €
The Nation's Nightmare, 1952 4.500 €
The Nation's Nightmare, 1952 4.500 €
The Boston Pops, Latin Rhythms, ca. 1952 3.000 €
The Boston Pops, Latin Rhythms, ca. 1955 3.000 €
Madrigals Magic Key to Spanish, 1953 6.000 €
William Tell Ouverture, 1954 2.600 €
William Tell Ouverture, 1954, Single-Klappcover 2.000 €
Thelonious Monk, Sonny Rollins and Frank Foster, 1954 4.000 €
Art Tatum and Mary Lou Williams, The King and Queen, 1958 2.400 €
Count Basie, 1955 2.600 €
Daphnis and Chloe, Charles Munch and the Boston Symphony Orchestra, 1955 1.800 €
Swan Lake, Acts II and III, 1955 1.800 €
Swan Lake, Acts II and III, 1955 1.800 €
Chopin, Nocturnes Complete, ca. 1956 4.000 €
4 Divertimenti, Mozart, Paumgartner and the Wind Ensemble of the Vienna Symphony Orchestra, 1956 3.000 €
Cool Gabriels, 1956 3.000 €
The Joe Newman Octet, I'm still swinging, 1956 3.000 €
Artie Shaw, Both feet in the groove, 1956 2.600 €
Artie Shaw, Both feet in the groove, 1956, Single 2.000 €
Trombone by three, Jay Jay Johnson, Bernie Green, 1956 4.500 €
Waltzes by Johann Strauss, Jr., 1956 4.000 €
Kenny Burrell, 1956 4.000 €
Johnny Griffin, The Congregation, remastered 1984 50€
The story of moondog, 1957 4.000 €
The story of moondog, 1957 4.000 €
Kenny Burrell u.a., Blue Lights Volume 1, Stereo 1973 45€
[Kenny Burrell u.a., Blue Lights Volume 1 (Türkus), Stereo 1973 45€
Kenny Burrell u.a., Blue Lights Volume 2 (Rosa), remastered 1997 40€
Kenny Burrell u.a., Blue Lights Volume 2 (Rosa), remastered 1997 40€
Kenny Burrell u.a., Blue Lights Volume 2, 1973, (Variante Dunkelblau Stereo) 40€
Tennessee Williams , Reading from from The Glass Menagerie, The Yellow Bird and Five Poems, 1960 2.600 €
Giant Size $1.57 each, 1963 35.000 €
John Wallowitch, This is John Wallowitch!!!, 1964 2.800 €
John Wallowitch, This is John Wallowitch!!!, 1964 2.800 €
John Wallowitch, This is the other side of John Wallowitch!!!, 1965 3.800 €
The East Village Other, 1966 3.400 €

Seite 1 von 3

Teil 1: Titel Record Covers NE

wert|

Aspen Magazine Vol. 1 No. 3, December 1966 4.500 €
The Velvet Underground & Nico, 1967 4.500 €
The Velvet Underground & Nico, 1967. {abgezogene Banane) 4.000 €
The Velvet Underground & Nico, 1967, (abgezogene Banane) 4.000 €
The Velvet Underground & Nico, (grüne Banane/Reprint 2007) 800€
Andy Warhol's Index (Book), 1967 3.800 €
The Velvet Underground, White Light/White Heat, 1968 2.600 €
The Rolling Stones, Sticky Fingers, 1971 (2. Auflage US) 2.600 €
The Rolling Stones, Sticky Fingers, 1971, Japan, (Klappcover) 2.600 €
The Rolling Stones, Sticky Fingers, 1972, Spanische Edition 2.400 €
John Cale, The Academy in Peril, 1972 3.400 €
John Cale, The Academy in Peril, 1972 3.400 €
Ultra Violet, 1973 6.000 €
Ultra Violet, 1973 6.000 €
Paul Anka, The Painter, 1976 1.800 €
The Rolling Stones, Love you Live, 1977 1.800 €
The Rolling Stones, Love you Live, 1977, handsigniert 4.000 €
The Rolling Stones, Love you Live, 1977 1.800 €
Walter Steding and The Dragon People, The Joke, 1980 2.600 €
Liza Minnelli, Live at Carnegie Hall, 1981 2.200 €
John Cale, Honi soit ..., 1981 1.500 €]
Loredana Berte, Made in Italy, 1981 1.800 €
Diana Ross, Silk Electric, 1982 1.800 €
Diana Ross, Silk Electric, 1982 1.800 €
Diana Ross, Silk Electric, 1982 1.800 €
Diana Ross, Muscles, 1982, Maxi-Single 2.200 €
Diana Ross, Muscles, 1982, Single 1.800 €
Billy Squier, Emotions in Motion, 1982 1.800 €
Billy Squier, Emotions in Motion, 1982, Picture disc 2.200 €
Querelle, Soundtrack, 1982 3.000 €]
Querelle, Ein Pakt mit dem Teufel, 1982 1.800 €
The Rolling Stones, Emotional Tattoo, 1983 2.800 €
Miguel Bose, Made in Spain, Booklet, 1983 1.200 €
Miguel Bose, Milano-Madrid, 1983 2.200 €
Miguel Bose, Milano-Madrid, 1983 2.200 €
Miguel Bose, Fuego, Single, 1983 2.400 €
Miguel Bose, Made in Spain, 1983 1.500 €
Rats & Star, Soul Vacation, 1983 1.800 €
Rats & Star, Soul Vacation, 1983 1.800 €
The Smiths, The Smiths, 1984 2.000 €
The Smiths, The Hand that rocks the Craddlie, 1984 3.000 €
The Smiths, Sheila Take a Bow, 1987, Rough Trade Records, Maxi-Single 2.400 €
The Smiths, Sheila Take a Bow, 1987, Rough Trade Records, Single 2.400 €
Aretha Franklin, Aretha, 1986 1.600 €

Seite 2 von 3

Teil 1: Titel Record Covers

Vers.-

wert
Aretha Franklin, Jimmy Lee, 1986 1.600 €
Aretha Franklin, Jimmy Lee, 1986, Single 1.600 €
John Lennon, Menlove Ave., 1986 2.600 €
Debbie Harry, Rockbird, 1986, Variante grün 1.500 €
Debbie Harry, Rockbird, 1986, Variante magenta 1.800 €
Debbie Harry, Rockbird, 1986, Variante ocre 1.800 €
Debbie Harry, Rockbird, 1986, Variante ocre 1.800 €
Debbie Harry, Rockbird, 1986, Variante orange 1.800 €
Debbie Harry, French Kissin, 1986, Variante grün 2.400 €
Debbie Harry, French Kissin, 1986, Variante orange 2.400 €
Debbie Harry, French Kissin, 1986, Single 2.400 €
MTV High Priority, 1987 1.800 €
MTV High Priority, 1987, Variante 2.200 €)
ren: Magic Vol. I, 1953 4.000 €
Piano Music of Mendelssohn and Liszt, ca. 1954 4.000 €
Rapsody in Blue, George Gershwin, Ferde Grofe, Byron Janis with Hugo Winterhalter and His Orchestra, ca. 1957 4.000 €
'Tchaikovsky, Violin Concerto, ca. 1957 4.000 €
Walter Steding, Secret Spy/My Room, 1982 4.000 €

Walter Steding, Dancing in Heaven, 1982

Ratfab, 1984

B 10€
6.000 €

Ratfab, 1984 6.000 €
Andy Warhol's Velvet Underground Featuring Nico, 1971 2.800 €
Andy Warhol's Velvet Underground Featuring Nico, 1971, handsigniert 7.500 €
The Silver Apples (undatiert, unoffical release) 10€
Andy Warhol's Dracula, 1982 2.600 €
Artie Shaw, Any Old Time, 1958 1.600 €
Andy Warhol's Flesh for Frankenstein, 1982 1.600 €
Blondie, Picture This, 1986 (Unoffical Relaese) 50€
The Velvet Underground/screen test, falling in love with the falling spikes, shining starrecords, 1985 1.800 €
Usch, The Kiss, 1981 1.800 €
Blondie, Greatest Hits remixed by Mark Needham, 2014 30€
Skyline, 1978 (unoffical Release) 100 €
The Velvet Underground, Orange Desaster, 1984 1.800 €
Billy Squier, Everybody wants you, 1982 1.200 €
The Roling Stones, The Rolling Stones, 1977, (promotional copy) 6.000 €
Anzeige, The Velvet Underground & Nico, 1967 1.000 €

351.560 €

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Anlage 3 MAKK-Stiftungssatzung

21376 Zeichen

STIFTUNGSSATZUNG 
der MAKK-Förderstiftung 
 
 
Präambel 
 
Das von der Stadt Köln betriebene Museum für Angewandte Kunst in Köln (MAKK) präsentiert 
seit 1888 seine umfassenden Sammlungen aus 800 Jahren europäischen Kunsthandwerks. 
Das MAKK ist das einzige Museum seiner Art in Nordrhein -Westfalen. Es besitzt eine der 
bedeutendsten deutschen Sammlungen europäischer Angewandter Kunst vom Mittelalter bis 
zur unmit telbaren Gegenwart. Ein chronologisch konzipierter Rundgang führt durch die 
unterschiedlichen Epochen und bietet einen Eindruck von Möbeln und Bildteppichen, 
Kleinplastik, Zeugnissen der Tisch - und Tafelkultur sowie Luxus - und Zierobjekten seit dem 
10. Jahrhundert.  
 
Mit der Errichtung der MAKK -Förderstiftung möchten die Stifter engagierte Bürgerinnen und 
Bürger, Unternehmen und Vereine und sonstige Institutionen anregen, sich ebenfalls für die 
Förderung des MAKK einzusetzen,  sei es durch die Zuwendung von Kunstwerken, welche 
die Sammlung des MAKK ergänzen, sei es durch die Zuwendung von finanziellen Mitteln.  
Die Förderstiftung möchte das MAKK in seiner Tätigkeit durch die Förderung von Kunst und 
Kultur unterstützen. Die Stiftungsmittel sollen dem Museum zusätzliche finanzielle Freiräume 
für den Erwerb von Kunstobjekten schaffen und eine dauerhafte Präsentation der Kunst in der 
Öffentlichkeit gewährleisten.  
 
§ 1 
Name, Rechtsform, Sitz der Stiftung 
 
1. Die Stiftung führt den Namen „MAKK-Förderstiftung“ 
 
2. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts im Sinne des § 1 StiftG NRW 
mit Sitz in Köln. 
 
§ 2 
Stiftungszweck 
 
1. Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur. 
 
2. Die Stiftung erfüllt ihren Zweck ausschließlich durch  die Förderung des Museums für 
Angewandte Kunst in Köln.  Die Förderung des Museums erfolgt insbesondere durch 
die Überlassung von der Stiftung zugewendeten oder von ihr in sonstiger Weise  
erworbenen Kunstwerken auf Basis von Leihverträgen.

3. Zweck der Stiftung ist außerdem die Mittelbeschaffung im Sinne des § 58 Nr. 1 AO zur 
Förderung de s vorgenannten Zwecks durch eine andere steuerbegünstigte 
Körperschaft des privaten Rechts oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts.  
Die finanziel le Entlastung des allgemeinen Betriebs - und Unterhaltungsetats des 
Museums (z. B. Personalbudget, Energiekosten, Sanierungskosten) ist nicht zulässig. 
 
§ 3 
Gemeinnützigkeit der Stiftung 
 
1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige  Zwecke im Sinne 
des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung“.  
 
2. Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche 
Zwecke.  
 
3. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. 
Die Stadt Köln als Stifterin erhält Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung ausschließlich 
im Rahmen des § 2 Nr. 3. 
 
4. Die Stiftung kann treuhänderisch Stiftungen und andere Zweckvermögen verwalten. 
Deren Zwecke dürfen den Zwecken der Stiftung nicht widersprechen und müssen 
ebenfalls steuerbegünstigt sein.  
 
5. Die Stifter oder ihre Erben sowie die Organmitglieder erhalten – vorbehaltlich der 
Regelung des § 2 Nr. 3 dieser Satzung – keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung.  
 
6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder 
durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 
 
§ 4 
Stiftungsvermögen 
 
1. Das anfängliche Stiftungsvermögen ergibt sich aus dem Stiftungsgeschäft. Es setzt 
sich aus dem Grundstockvermögen sowie aus dem sonstigen Vermögen zusammen. 
 
2. Soweit nach Errichtung der Stiftung Zuwendungen von Seiten der Stifter un d/oder 
Dritter erfolgen, bestimmt der jeweils Zuwendende, ob die Zuwendung zum 
Grundstockvermögen erf olgt (Zustiftung) oder zum unge bundenen Vermögen. In 
Zweifelsfällen hat der  Vorstand eine Klärung herbeizu führen. Bei einer Zustiftung 
bestimmt der Zuwendende, ob der Vermögensgegenstand veräußerlich ist oder nicht. 
Auch hier hat d er Vorstand im Zweifel eine Klä rung herbeizuführen.  Bei einer 
Zuwendung von Todes wegen, die den  Willen des Erblassers hinsicht lich der 
Zuordnung der Zuwendung zum G rundstockvermögen oder zum unge bundenen

Vermögen nicht erkennen lässt, w ird die Zuwendung dem ungebunde nen Vermögen 
zugerechnet. 
 
3. Das Stiftungsvermögen ist getrennt von fremden Vermögen und mit der gebotenen 
Sorgfalt zu verwalten. Es darf nur für die Erfüllung des Stiftungszwecks verwendet 
werden.  
 
4. Das Grundstockvermögen umfasst das anfängliche Errichtungsvermögen , welches 
sich aus dem Stiftungsgeschäft  ergibt, sowie die späteren Zuwendungen der Stifter 
und/oder Dritter, die ausdrücklich  dazu bestimmt sind , die Verwirklichung des 
Stiftungszwecks dauernd und nachhaltig zu sichern („Zustiftungsvermögen“) . Das 
Grundstockvermögen ist  in seinem Wert ungeschmälert zu erhalten. Es kann mit 
Zustimmung der Stiftungsbehörde ausnahmsweise bis zur Höhe von 15 Prozent seines 
Wertes in An spruch genommen werden, wenn an ders der Stiftungszweck nicht zu 
verwirklichen ist und die Rückführung der en tnommenen Vermögenswerte zum 
Stiftungsvermögen innerhalb der drei folgen den Jahre sichergestellt ist. Die Erfüllung 
des Satzungszwecks darf durch die Rückführung nicht wesentlich beeinträchtigt 
werden. 
 
5. Der aus Kunstwerken bestehende Teil des Grundstock vermögens soll möglichst ent-
sprechend § 2 eingesetzt werden. Das weitere Grundstockvermögen hat die Aufgabe, 
die Verwirklichung des Stiftungszwecks dauernd und nachhaltig zu sichern. 
 
6.  Vermögensumschichtungen des Grundstockvermögens sind nach den Regeln 
ordentlicher Wirtschaftsführung und unter Beachtung der o.g. Regelungen bzw. 
möglicher Auflagen des Zuwendenden zulässig. Die Umschichtung kann auch in dem 
Erwerb von Kunstwerken bestehen . Umschichtungsgewinne dürfen ganz oder 
teilweise dem Grundstockvermögen zugeführt werden.  
 
8. Im Grundstockvermögen enthaltene Kunstwerke , auch solche, die im Wege von 
Zustiftungen dem Grundstockvermögen zugewendet wurden,  sind gegenständlich zu 
erhalten; insoweit entfällt grundsätzlich die Möglichkeit einer Vermögensumschichtung, 
es sei denn dass der Zuwendende etwas anderes bestimmt hat (vgl. § 4 Abs. 2 Satz 
2). Die Kunstwerke sind zu bewahren, zu pflegen, zu versichern und ggf. zu 
restaurieren.  
 
9.  Für nicht veräußerbare Vermögensgegenstände des Grundstockvermögens gilt 
Folgendes: 
 
a) Soweit es sich um Kunstwerke handelt, sind diese dem Museum für Angewandte 
Kunst in Köln im Rahmen von zeitlich unbefristeten Leihverträgen (sog. Deposita) 
zur Erfüllung von dessen Aufgaben zur Verfügung zu stellen;

b) soweit es sich um sonstige Vermögensgegenstände handelt (z. B. eine 
Aktienbeteiligung) werden die Erträge zur Erfüllung des Stiftungszwecks gemäß 
§ 2 Abs. 3 verwandt. Dabei ist auch die Anschaffung von Kunstwerken zulässig. 
 
10. Zustiftungen sind – vorbehaltlich der Zustimmung des Vorstands – in beliebiger Höhe 
jederzeit möglich. Sollten zustimmungsbedürftige Zustiftungen unter  Auflagen o.ä. 
erfolgen, sollen diese Auflagen gelten, soweit die gemeinnützigkeitsrechtlichen 
Vorschriften des Steuerrechts  und die Bestimmungen dieser Satzung  eingehalten 
werden.  
 
§ 5 
Verwendung der Vermögenserträge und Zuwendungen 
 
1.  Die Erträge des Stiftungsvermögens und die dem Grundstockvermögen nicht 
zuwachsenden Zuwendungen sind im Rahmen der  steuerrechtlichen Vorschriften 
zeitnah zur Erfüllung des Stiftungszwecks zu verwenden. Die Verwaltungskosten sind 
hieraus vorab zu decken. Freie oder zweckge bundene Rücklagen können, soweit 
steuerrechtlich zulässig, gebildet werden. Freie Rücklagen dürfen ganz oder teilweise 
dem Vermögen zugeführt werden, insbesondere um die Vermögenssubstanz zu 
stärken und vor inflationsbedingter Entwertung zu schützen; sie können zur Erfüllung 
des Stiftungszwecks auch ganz oder teilweise wieder aufgelöst werden. Hierüber 
entscheidet der Vorstand jährlich. Im Jahr der Errichtung und in den zwei folgenden 
Kalenderjahren dürfen die Überschüsse aus der Vermögensverwaltung ganz oder 
teilweise dem Vermögen zugeführt werden. 
 
2. Diejenigen Teile des Grundstockvermögens, welche aufgrund ihrer Ertragskraft Mittel 
(z.B. Kapitalerträge und Mietüberschüsse) für die Zwecke der Stiftung erwirtschaften 
können, sind sicher und ertragsbringend anzulegen. Dieses Vermögen soll – in den 
Grenzen der gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorschriften des Steuerrechts zur 
Rücklagenbildung – nachhaltig gestärkt werden, um sicherzustellen, dass ein 
inflationsbedingter Kapitalverlust verhindert wird und die Ertragskraft langfristig 
erhalten bleibt.  
 
§ 6 
Rechtsstellung des Begünstigten 
 
Der durch die Stiftung begünstigten Stadt Köln steht aufgrund dieser Satzung ein 
Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung nicht zu.

§ 7 
Geschäftsjahr, Rechnungslegung, Tätigkeitsbericht 
 
1. Das Geschäftsjahr der Stiftung ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr ist ein 
Rumpfgeschäftsjahr.  
 
2. Zum Ende eines jeden Geschäftsjahres hat der Vorstand Aufstellungen über die 
Einnahmen und Ausgaben der Stiftung und über ihr Vermögen zu fertigen. Die Art der 
Rechnungslegung soll sich an dem Umfang der Geschäftsvorfälle und dem Vermögen, 
an den zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften zur Aufzeichnung von 
Einnahmen und Ausgaben der Stiftung sowie an den entsprechenden Empfehlungen 
von Sachverständigen, insbesondere dem Institut der Wirtschaftsprüfer, orientieren.  
 
3. Der Vorstand hat weiterhin nach Abschluss des Geschäftsjahres einen Bericht über die 
Erfüllung des Stiftungszwecks zu erstellen.  
 
4.  Vorstehend genannte Unterlagen werden  als Jahresbericht vom Kuratorium geprüft 
und genehmigt und sind innerhalb der gesetzlichen Fristen der Stiftungsbehörde und 
dem zuständigen Finanzamt vorzulegen.  
 
§ 8 
Organe der Stiftung 
 
1.  Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. 
 
2. Die Mitglieder der genannten Organ e dürfen nicht dem jeweils ande ren Organ 
angehören.  
 
3.  Die Organe haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung nach den 
Steuergesetzen bleibt hiervon unberührt. 
 
4.  Die Stiftung bzw. ihre Organe sind berechtigt, zur Verwirklichung der Stiftungszwecke 
und zur Unterstützung bei den weiteren Aufgaben der Organe externe Unterstützung 
bzw. Hilfspersonen im Sinne von § 57 Abs. 1 AO heranzuziehen. 
 
5.  Die Bestellung eines Geschäftsführers ist zulässig. Dieser ist kein Organ der Stiftung.  
 
§ 9 
Der Vorstand 
 
1. Der Vor stand besteht aus zwei Personen.  Vorsitzender des Vorstands ist stets die 
jeweilige Direktorin/ der jeweilige Direktor des Museums für Angewandte Kunst in Köln; 
§ 11 Abs. 4 Satz 1 gilt entsprechend. Das weitere Mitglied des Vorstands ist der/die

jeweils amtierende Vorstandsvorsitzende/r der Overstolzengesellschaft. Förderer für 
das Museum für Angewandte Kunst, gegr. 1888 e.V.  
 
2. Der Vorstand ist von den Beschränkungen des § 181 BGB (Selbstkontrahieren) befreit. 
Das gilt nicht, soweit die Stadt Köln durch ein Rechtsgeschäft verpflichtet werden soll, 
bei dem es sich nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt (§ 64 Abs. 1 
S. 1 und Abs. 2 GO NRW). 
 
§ 10 
Aufgaben, Rechte und Pflichten des Vorstandes 
 
1. Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und au ßergerichtlich. Er hat die Stel lung 
eines gesetzlichen Vertreters.  Beide Vorstandsmitglieder vertreten die Stiftung 
gemeinschaftlich handelnd. 
 
2. Der Vorstand gibt sich eine  Geschäftsordnung, die Regelungen zur 
Zuständigkeitsverteilung innerhalb des Vorstands enthält. Für künstlerische Fragen ist 
ausschließlich die jeweilige Direktorin/der jeweilige Direktor des Museum für Ange -
wandte Kunst zuständig. Bei Meinungsverschiedenheiten innerhalb des Vorstands ist 
die Meinung desjenigen Vorstandsmitglieds ausschlaggebend, in dessen Zuständigkeit 
die Angelegenheit aufgru nd der Geschäftsordnung des Vor stands fällt. Fällt die 
Angelegenheit in die Zuständigkeit beider Vorstandsmitglieder, entscheiden Vorstand 
und Kuratorium. 
 
3. Der Vorstand hat im Rahmen des Stiftungsgesetzes und dieser Satzung den Willen der 
Stifter und späterer Zustifter so wirksam wie möglich zu erfüllen. Seine Aufgabe ist 
insbesondere 
 
a) die Verwaltung des Stiftungsvermögens einschließlich der Führung von Büchern 
und der Aufstellung der Wirtschaft splanung, der Jahresrechnung, einer 
Vermögensübersicht und eines Berichts über die Erfüllung des Stiftungszwecks; 
 
b) die Beschlussfassung über die Verwendun g der Ertr ägnisse des 
Stiftungsvermögens und der ihm nicht zuwachsenden Zuwendungen Dritter, über 
die Zustimmung oder Ablehnung der dem Stiftungsvermögen zuwachsenden 
Zuwendungen Dritter („Zustiftungen“) und über die Umschichtung des 
Stiftungsvermögens; 
 
c) die Berichterstattung an die für Finanzen sowie Kunst und Kultur zuständi gen 
Ausschüsse des Rates der Stadt Köln über die Geschäfte der Stiftung am Ende 
eines jeden Geschäftsjahres.

4. Der Vorstand ist ehrenamtlich für die Stiftung tä tig. Ihm darf kein Vermögensvor teil 
zugewendet werden. Die ihm entstandenen angemessenen Auslagen und 
Aufwendungen sind zu erstatten. 
 
§ 11 
Das Kuratorium 
 
1. Das Kuratorium besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Feste Kuratoriumsmitglieder 
sind immer die bzw. der jeweils amtierende Oberbürgermeisterin/ Oberbürgermeister der 
Stadt Köln, die bzw. der amtierende Kulturdezernentin/ Kulturdezernent der Stadt Köln 
sowie je ein/e Vertreter/in der in dem für Kunst und Kultur zuständigen Ausschuss des 
Rates der Stadt Köln stimmberechtigten Fraktionen. Die Kuratoriumsmitglieder werden 
von dem Rat der Stadt Köln bestellt. 
 
2. Daneben kann das Kuratorium aus bis zu vier weiteren Personen bestehen, die die 
Stifter im Stiftungsgeschäft bestimm en bzw. die nach Errichtung der Stiftung durch 
einstimmigen Beschluss des Kuratoriums im Wege der Kooptation bestellt werden. Bei 
diesen Kuratoriumsmitgliedern soll es sich um Persönlichkeiten aus dem Kunst - und 
Kulturbereich handeln, die den Zielen, Inhalten und Interessen des MAKK nahestehen 
und diese unterstützen. Der Vorstand soll vor der Ernennung der weiteren Personen 
gehört werden; er hat das Recht, dem Kuratorium entsprechende Vorschläge zu 
unterbreiten.  
 
3. Vorsitzende/Vorsitzender des Kuratoriums ist die/der  jeweils amtierende 
Oberbürgermeisterin/ Oberbürgermeister der Stadt Köln ; 
Stellvertretende/Stelllvertretender Vorsitzende /Vorsitzender des Kuratoriums ist stets  
die bzw. der amtierende Kulturdezernentin/ Kulturdezernent der Stadt Köln. 
 
4. Scheidet eines der festen Kuratoriumsmitglieder vor Ablauf der Amtszeit aus seinem 
Hauptamt aus, so endet damit die Mitgliedschaft im Kuratorium ; das feste 
Kuratoriumsmitglied wird durch seinen Nachfolger im Hauptamt ersetzt.  Für die nach 
Abs. 2 bestell ten Kuratoriumsmitglieder gilt eine Amtsdauer von drei Jahren. 
Wiederbestellung ist zulässig. Allerdings endet die Amtszeit eines Kuratoriumsmitglieds 
automatisch mit Erreichen des 75. Lebensjahrs. 
 
5. Das Kuratorium kann einzelne Mitglieder bei Vorliegen eines wichti gen Grundes 
abberufen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn ein Mitglied des 
Kuratoriums aufgrund von Geistesschwäche (Demenz o.ä.) oder aus anderen Ursachen 
geschäftsunfähig oder sonst dauerhaft nicht in der Lage ist, sein Amt auszuüben. Der 
Beschluss über die Abberufung des Kuratoriumsmitglieds wird mit einfacher Mehrheit 
des Kuratoriums gefasst. Das von dem Abberufungsbeschluss betroffene 
Kuratoriumsmitglied hat kein Stimmrecht.

§ 12 
Aufgaben, Rechte und Pflichten des Kuratoriums 
 
1.  Das Kuratorium berät und überwacht als unabhängiges Kontrollorgan den Vorstand; 
dabei hat er die Beachtung des Willens der Stifter und späterer Zustifter 
sicherzustellen. Das Kuratorium kann sich eine Geschäftsordnung geben. 
 
2.  Dem Kuratorium obliegt insbesondere 
 
a) die Beschlussfassung über einen Katalog zustimmungsbedürftiger Geschäfte 
für den Vorstand; 
 
b) die Bestätigung der Wirtschaftsplanung; 
 
c) die Bestätigung der Jahresrechnung, der Vermögensübersicht und des Berichts 
über die Erfüllung des Stiftungszwecks . Diese Unterlagen sind nach 
Genehmigung innerhalb von neun Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres 
der Stiftungsaufsicht vorzulegen; 
 
d) die Entlastung des Vorstandes; 
 
e) die Beschlussfassung über die Zustimmung oder Ablehnung der 
treuhänderischen Verwaltung von Sondervermögen; 
 
f) die Beschlussfassung im Rahmen des § 14. 
 
 
3.  Die Mitglieder des Kuratoriums sind ehrenamtlich fü r die Stiftung tätig. Ihnen dür fen 
keine Vermögensvorteile zugewendet werden. Die ihnen entstandenen angemessenen 
Auslagen und Aufwendungen kö nnen nach Maßgabe eines entspre chenden 
Kuratoriumsbeschlusses erstattet werden. 
 
4.  Auf Wunsch des Vorstands kann das Kuratorium einen Geschäftsführer für die Stiftung 
bestellen, der nicht Mitglied des Vorstandes sein muss und diesen bei der Verwaltung 
der Stiftung unterstützt. Diesem kann eine angemessene Vergütung gewährt werden, 
soweit es die Mittel der Stiftung zulassen . Das Kuratorium gibt dem Geschäftsführer 
eine Geschäftsordnung.  
 
5. Umlaufbeschlüsse sind zulässig; dies gilt nicht für Beschlüsse nach §  11 dieser 
Satzung.

§ 13 
Einberufung und Beschlussfassung des Kuratoriums 
 
1. Das Kuratorium tagt mindestens einmal jährlich. Über die Sitzungen sind 
Niederschriften anzufertigen. 
  
2.  Die Einberufung des Kuratoriums erfolgt durch dessen Vorsitzenden. Soweit nicht alle 
Mitglieder des Kuratoriums auf die Form und Frist der Einberufung verzichten, erfolgt 
die Einberufung durch eingeschriebenen Brief mit einer Mindestfrist von vier Wochen. 
Die Frist beginnt mit dem jewei ligen Zugang des Schriftstückes. Tagungsort, 
Tagungszeit und Tagesordnung sind in der Ladung anzugeben. In dringenden Fällen 
kann der Vorsitzende die Frist abkürzen und fernmündlich oder durch E -Mail 
einberufen. Daneben können Beschlüsse auch im schriftlic hen Umlaufverfahren, an 
dem alle Kuratoriumsmitglieder zu beteiligen sind, gefasst werden; das Verfahren wird 
durch den Vorsitzenden eingeleitet und durchgeführt. 
 
3. Das Kuratorium ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder 
anwesend oder vertreten sind. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so ist binnen 
zwei Wochen eine neue Versammlung mit gleicher Tagesordnung einzuberufen, die 
ohne Rücksicht auf die Anzahl der Anwesenden beschlussfähig ist. Im Übrigen gelten 
die Vorschriften der vorstehenden Ziff. 2 auch für diese Versammlung, allerdings mit 
der Maßgabe, dass die Ladungsfrist zwei Wochen beträgt. 
 
4. Ein abwesendes Mitglied kann sich aufgrund einer schriftlichen Vollmacht gegenüber 
dem Kuratorium nur durch ein anderes anwesendes Mitglied vertreten lassen. Eine 
Vertretung für mehr als zwei abwesende Kuratoriumsmitglieder durch ein und dasselbe 
anwesende Kuratoriumsmitglied ist nicht zulässig.  
 
5. Das Kuratorium fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen 
Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der/des Vorsitzenden den Ausschlag.  
 
§ 14 
Satzungsänderung, Auflösung der Stiftung,  
Zusammenschluss mit einer anderen Stiftung, Vermögensanfall 
 
1.  Über Satzungsänderungen beschließt das Kuratorium . Die Sti ftungsbehörde ist 
hierüber zu unterrichten. 
 
2.  Beschlüsse, durch die der Stiftungszweck oder die Organisation der Stiftung wesentlich 
verändert wird, sollen erst nach vorheriger Anhörung der Stifter gefasst werden. Sie 
bedürfen der Genehmigung durch die zuständige Stiftungsbehörde. Das Kuratorium 
kann weiterhin mit 2/3 der abgegebenen Stimmen und mit Genehmigung der 
Stiftungsbehörde die Auflösung der Stiftung oder den Zusammenschluss mit einer oder 
mehreren anderen steuerbegünstigten Stiftungen beschließen, wenn die Umstände es

nicht mehr zulassen, den Stiftungszweck dauernd und nachhaltig zu erfüllen und auch 
die nachha ltige Erfüllung eines nach Satz  1 geänderten Stiftungszwecks nicht in 
Betracht kommt. Die durch den Zusammenschluss en tstehende neue Stift ung muss 
ebenfalls steuerbegünstigt sein.  
3. Bei Auflösung oder Aufhebung der Stiftung oder bei Wegfall der steuerbegünstigten 
Zwecke fällt das Vermögen an die Stadt Köln, die es  unter Beachtung des 
Stiftungszwecks laut § 2 unmittelbar und ausschließlich  zur Förderung des Museums 
für Angewandte Kunst (MAKK) zu verwenden hat. 
 
§ 15 
Stiftungsaufsicht 
 
1.  Die Stiftungsbehörde ist die Bezirksregierung Köln. Oberste Stiftungsbehörde ist das 
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein -Westfalen. Die stiftungsbehördlichen 
Genehmigungs- und Zustimmungserfordernisse sind zu beachten. 
 
2. Die Stiftungsaufsichtsbehörde ist auf Wunsch jederzeit über alle Angelegenheiten der 
Stiftung zu unterrichten. Der Jahresabschluss ist unaufgefordert vorzulegen. 
 
§ 16 
Stellung des Finanzamts 
 
Unbeschadet der sich aus dem Stiftungsgeset z ergebenden besonderen 
Genehmigungspflichten sind Beschlüsse über Satzungsänderungen und über die Auflösung 
der Stiftung dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Bei Satzungsänderungen, die den 
Zweck der Stiftung betreffen, ist zuvor eine Stellungnahme des Finanzamts zur 
Steuerbegünstigung einzuholen. 
 
§ 17 
Inkrafttreten 
 
Die Satzung tritt mit dem Tage der Zustellung der Anerkennungsurkunde in Kraft. 
 
 
Köln, den  
 
 
_________________________

NEU Anlage 8 MAKK Förderstiftung Stiftungsgeschäft geändert

3523 Zeichen

Anlage 8 
 
ENTWURF 
STIFTUNGSGESCHÄFT  
 
I. 
 
Die Stadt Köln, vertreten durch d ie Oberbürgermeisterin Henriette Reker, Historisches Rat-
haus, 50667 Köln, 
 
sowie 
 
Herr Ulrich Reininghaus, Im Hasengarten 33, 50996 Köln, 
 
zusammen nachfolgend auch als „die Stifter“ bezeichnet, 
 
errichten hiermit unter Bezugnahme auf das Stiftungsgesetz für das Land Nordrhein Westfa-
len (StiftG NRW) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW Nr. 5 S. 52/SGV. NRW. S. 40) zuletzt 
geändert durch Änderungsgesetz vom 09.02.2010 (GV.NRW Nr. 5 S. 112) als selbständige 
Stiftung des Bürgerlichen Rechts im Sinne des § 1 StiftG NRW i.V.m. §§ 80ff BGB die  
 
 
MAKK-Förderstiftung 
 
mit Sitz in Köln. 
 
1. Die MAKK-Förderstiftung (nachfolgend kurz „ Stiftung“) verfolgt ausschließlich und 
unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes „ Steuer-
begünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO).  
 
2. Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur. 
 
3. Zweck der Stiftung ist außerdem die Mittelbeschaffung im Sinne des § 58 Nr. 1 AO zur 
Förderung der vorgenannten Zweck e durch eine andere steuerbegünstigte Körpe r-
schaft des privaten Rechts oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts.  
 
Die Einzelheiten der Verwirklichung des Stiftungszwecks werden in der Stiftungssatzung 
geregelt.  
 
II.  
 
1. Die am 08.09.2016 verstorbene Frau Dr. Ingeborg Quack hat der Stadt Köln mit Tes-
tament vom 11.04.2011 ihr gesamtes Vermögen mit der Auflage zugewendet, den Zu-
wendungsbetrag dem Museum für Angewandte Kunst zum Zwecke des Ankaufs von 
Kunst zuzuwenden. Die Stadt Köln möchte mit der Stiftung zugleich ein Instrument 
schaffen, das dem Anliegen der Erblasserin und der Ehrung ihres Andenkens dient und

Anlage 6 
 
 
 
wendet der Stiftung aus dem Nachlassvermögen einen Betrag von EUR 100.000,00 als 
anfängliches Stiftungsvermögen (Vermögensstock bzw. Grundstockvermögen) zu.  
2. Herr Ulrich Reininghaus wendet der Stiftung ein Konvolut aus 132 Exponaten (Andy 
Warhol: Record Covers  und korrespondierende Arbeiten) zu, die in dem diesem Sti f-
tungsgeschäft als Anlage 2 (Objektliste Schenkung Ulrich Reininghaus) im Einzelnen 
aufgeführt sind und die nach dem Inhalt dieser Objektliste zusammen einen geschätz-
ten Wert von EUR 654.410,00 aufweisen. Die Kunstwerke wachsen dem anfänglichen 
Stiftungsvermögen zu (Vermögensstock bzw. Grundstockvermögen). Die Stiftung stellt 
diese Kunstwerke dem Museum für Angewandte Kunst als Dauerleihgabe zur Verf ü-
gung. 
 
III.  
 
1. Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. 
 
2. Die Stiftung soll durch einen aus zwei Personen bestehenden Vorstand verwaltet wer-
den. Dem ersten Vorstand gehören bei Errichtung der Stiftung folgende Personen an: 
 
a) die Direktorin des Museums für Angewandte Kunst Köln, Frau Dr. Petra Hesse, 
Museum für Angewandte Kunst Köln, An der Rechtschule 50667 Köln 
 
b) die Beigeordnete für Kunst und Kultur  der Stadt Köln, Frau Susanne Laugwitz -
Aulbach, Richartzstraße 2-4, 50667 Köln 
 
3. Dem ersten Kuratorium gehören bei Errichtung der Stiftung je eine Vertreterin/ ein Ver-
treter der im für Kunst und Kultur zuständigen Ausschuss des Rates der Stadt Köln 
stimmberechtigten Fraktionen an. 
 
 
Näheres regelt die als Anlage beigefügte Satzung, die Bestandteil dieses Stiftungsgeschäf-
tes ist.  
 
Köln, den […] 
 
 
Stadt Köln 
Die Oberbürgermeisterin 
 Ulrich Reininghaus 
 
Anlage 1: Satzung der MAKK-Förderstiftung 
Anlage 2: Wertgutachten der Galerie Klaus Benden vom 02.03.2018

NEU Anlage 7 MAKK Förderstiftung Stiftungssatzung geändert

21640 Zeichen

Anlage 7 
 
 1 
Entwurf  
STIFTUNGSSATZUNG 
der MAKK-Förderstiftung  
 
 
Präambel 
 
Das von der Stadt Köln betriebene Museum für Angewandte Kunst in Köln (MAKK) präsen-
tiert seit 1888 seine umfassenden Sammlungen aus 800 Jahren europäischen Kunsthan d-
werks. Das MAKK ist das einzige Museum seiner Art in Nordrhein-Westfalen. Es besitzt eine 
der bedeutendsten deutschen Sammlungen europäischer Angewandter Kunst vom Mittelal-
ter bis zur unmit telbaren Gegenwart. Ein chronologisch konzipierter Rundgang führt durch 
die unterschiedlichen Epochen und bietet einen Eindruck von Möbeln und Bildteppichen, 
Kleinplastik, Zeugnissen der Tisch- und Tafelkultur sowie Luxus- und Zierobjekten seit dem 
10. Jahrhundert.  
 
Mit der Errichtung der MAKK -Förderstiftung möchten die Stifter engagierte Bürgerinnen 
und Bürger, Unternehmen und Vereine und sonstige Institutionen anregen, sich ebenfalls 
für die Förderung des MAKK einzusetzen,  sei es durch die Zuwendung von Kunstwerken, 
welche die Sammlung des MAKK ergänzen, sei es durch die Zuwendung von finanziellen 
Mitteln. 
Die Förderstiftung möchte das MAKK in seiner Tätigkeit durch die Förderung von Kunst und 
Kultur unterstützen. Die Stiftungsmittel sollen dem Museum zusätzliche finanzielle Freiräume 
für den Erwerb von Kunstobjekten  schaffen und eine dauerhafte Präsentation der Kunst in 
der Öffentlichkeit gewährleisten.  
 
§ 1 
Name, Rechtsform, Sitz der Stiftung 
 
1. Die Stiftung führt den Namen „MAKK-Förderstiftung“ 
 
2. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts im Sinne des § 1 StiftG 
NRW mit Sitz in Köln. 
 
§ 2 
Stiftungszweck 
 
1. Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur. 
 
2. Die Stiftung erfüllt ihren Zweck ausschließlich durch die Förderung des Museums für 
Angewandte Kunst in Köln. Die Förderung des Museums erfolgt insbesondere durch 
die Überlassung von der Stiftung zugewendeten oder von ihr in sonstiger Weise er-
worbenen Kunstwerken auf Basis von Leihverträgen.

Anlage 7 
 
 2 
 
3. Zweck der Stiftung ist außerdem die Mittelbeschaffung im Sinne des § 58 Nr. 1 AO 
zur Förderung de s vorgenannten Zwecks durch eine andere steuerbegünstigte Kör-
perschaft des privaten Rechts oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts .  
Die finanzielle Entlastung des allgemeinen Betriebs- und Unterhaltungsetats des Mu-
seums (z. B. Personalbudget, Energiekosten, Sanierungskosten) ist nicht zulässig. 
 
§ 3 
Gemeinnützigkeit der Stiftung 
 
1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne 
des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung“.  
 
2. Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche 
Zwecke.  
 
3. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet we r-
den. Die Stadt Köln als Stifterin erhält Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung au s-
schließlich im Rahmen des § 2 Nr. 3. 
 
4. Die Stiftung kann treuhänderisch Stiftungen und andere Zweckvermögen verwalten. 
Deren Zwecke dürfen den Zwecken der Stiftung nicht widersprechen und müssen 
ebenfalls steuerbegünstigt sein.  
 
5. Die Stifter oder ihre Erben sowie die Organmitglieder erhalten – vorbehaltlich der Re-
gelung des § 2 Nr. 3 dieser Satzung – keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung.  
 
6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder 
durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 
 
§ 4 
Stiftungsvermögen 
 
1. Das anfängliche Stiftungsvermögen ergibt sich aus dem Stiftungsgeschäft. Es setzt 
sich aus dem Grundstockvermögen sowie aus dem sonstigen Vermögen zusammen. 
 
2. Soweit nach Errichtung der Stiftung Zuwendungen von Seiten der Stifter und/oder 
Dritter erfolgen, bestimmt der jeweils Zuwendende, ob die Zuwendung zum Grund-
stockvermögen erfolgt (Zustiftung) oder zum unge bundenen Vermögen. In Zweifels-
fällen hat der  Vorstand eine Klärung herbeizu führen. Bei einer Zustiftung bestimmt 
der Zuwendende, ob der Vermögensg egenstand veräußerlich ist oder nicht. Auch 
hier hat d er Vorstand im Zweifel eine Klä rung herbeizuführen. Bei einer Zuwendung 
von Todes wegen, die den  Willen des Erblassers hinsichtlich der Zuordnung der Zu-

Anlage 7 
 
 3 
wendung zum G rundstockvermögen oder zum unge bundenen Vermögen nicht e r-
kennen lässt, wird die Zuwendung dem ungebundenen Vermögen zugerechnet. 
 
3. Das Stiftungsvermögen ist getrennt von fremden Vermögen und mit der gebotenen 
Sorgfalt zu verwalten. Es darf nur für die Erfüllung des Stiftungszwecks verwendet 
werden.  
 
4. Das Grundstockvermögen umfasst das anfängliche Errichtungsvermögen , welches 
sich a us dem Stiftungsgeschäft ergibt, sowie die späteren Zuwendungen der Stifter 
und/oder Dritter, die ausdrücklich  dazu bestimmt sind , die Verwirklichung des Sti f-
tungszwecks dauernd und nachhaltig zu sichern („Zustiftungsvermögen“) . Das 
Grundstockvermögen ist in seinem Wert ungeschmälert zu erhalten. Es kann mit Zu-
stimmung der Stiftungsbehörde ausnahmsweise bis zur Höhe von 15 Prozent seines 
Wertes in An spruch genommen werden, wenn an ders der Stiftungszweck nicht zu 
verwirklichen ist und die Rückführung der ent nommenen Vermögenswerte zum Stif-
tungsvermögen innerhalb der drei folgenden Jahre sichergestellt ist. Die Erfüllung des 
Satzungszwecks darf durch die Rückführung nicht wesentlich beeinträchtigt werden. 
 
5. Der aus Kunstwerken bestehende Teil des Grundstockvermögens soll möglichst ent-
sprechend § 2 eingesetzt werden. Das weitere Grundstockvermögen hat die Aufgabe, 
die Verwirklichung des Stiftungszwecks dauernd und nachhaltig zu sichern. 
 
6.  Vermögensumschichtungen des Grundstockvermögens sind nach den Regeln o r-
dentlicher Wirtschaftsführung und unter Beachtung der o.g. Regelungen bzw. mögli-
cher Auflagen des Zuwendenden zulässig. Die Umschichtung kann auch in dem Er-
werb von Kunstwerken bestehen. Umschichtungsgewinne dürfen ganz oder teilweise 
dem Grundstockvermögen zugeführt werden.  
 
8. Im Grundstockvermögen enthaltene Kunstwerke, auch solche, die im Wege von Z u-
stiftungen dem Grundstockvermögen zugewendet wurden,  sind gegenständlich zu 
erhalten; insoweit entfällt grundsätzlich die Möglichkeit einer Vermögensumschic h-
tung, es sei denn dass der Zuwendende etwas anderes bestimmt hat (vgl. § 4 Abs. 2 
Satz 2). Die Kunstwerke sind zu bewahren, zu pflegen, zu versichern und ggf. zu res-
taurieren.  
 
9.  Für nicht veräußerbare Vermögensgegenstände des Grundstockvermögens gilt Fo l-
gendes: 
 
a) Soweit es sich um Kunstwerke handelt, sind diese dem Museum für Angewand-
te Kunst in Köln im Rahmen von zeitlich unbefristeten Leihverträgen (sog. De-
posita) zur Erfüllung von dessen Aufgaben zur Verfügung zu stellen;

Anlage 7 
 
 4 
b) soweit es sich um sonstige Vermögensgegenstände handelt (z. B. eine Aktien-
beteiligung) werden die Erträge zur Erfüllung des Stiftungszwecks gemäß § 2 
Abs. 3 verwandt. Dabei ist auch die Anschaffung von Kunstwerken zulässig. 
 
10. Zustiftungen sind – vorbehaltlich der Zustimmung des Vorstands – in beliebiger Höhe 
jederzeit möglich. Sollten zustimmungsbedürftige Zustiftungen unter Auflagen o.ä. er-
folgen, sollen diese Auflagen gelten, soweit die gemeinnützigkeitsrechtlichen Vor-
schriften des Steuerrechts  und die Bestimmungen dieser Satzung  eingehalten wer-
den.  
 
§ 5 
Verwendung der Vermögenserträge und Zuwendungen 
 
1.  Die Erträge des Stiftungsvermögens und die dem Grundstockvermögen nicht z u-
wachsenden Zuwendungen sind im Rahmen der  steuerrechtlichen Vorschriften zeit-
nah zur Erfüllung des Stiftungszwecks z u verwenden. Die Verwaltungskosten sind 
hieraus vorab zu decken. Freie oder zweckge bundene Rücklagen können, soweit 
steuerrechtlich zulässig, gebildet werden. Freie Rücklagen dürfen ganz oder teilweise 
dem Vermögen zugeführt werden, insbesondere um die Vermögenssubstanz zu stär-
ken und vor inflationsbedingter Entwertung zu schützen; sie können zur Erfüllung des 
Stiftungszwecks auch ganz oder teilweise wieder aufgelöst werden. Hierüber en t-
scheidet der Vorstand jährlich. Im Jahr der Errichtung und in den zwei folgenden Ka-
lenderjahren dürfen die Überschüsse aus der Vermögensverwaltung ganz oder tei l-
weise dem Vermögen zugeführt werden. 
 
2. Diejenigen Teile des Grundstockvermögens, welche aufgrund ihrer Ertragskraft Mittel 
(z.B. Kapitalerträge und Mietüberschüsse) für die Zwecke der Stiftung erwirtschaften 
können, sind sicher und ertragsbringend anzulegen. Dieses Vermögen soll – in den 
Grenzen der gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorschriften des Steuerrechts zur Rückla-
genbildung – nachhaltig gestärkt werden, um sicherzustellen, dass ein inflationsb e-
dingter Kapitalverlust verhindert wird und die Ertragskraft langfristig erhalten bleibt.  
 
§ 6 
Rechtsstellung des Begünstigten 
 
Der durch die Stiftung begünstigten Stadt Köln steht aufgrund dieser Satzung ein Rechtsan-
spruch auf Leistungen der Stiftung nicht zu.

Anlage 7 
 
 5 
§ 7 
Geschäftsjahr, Rechnungslegung, Tätigkeitsbericht 
 
1. Das Geschäftsjahr der Stiftung ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr ist ein 
Rumpfgeschäftsjahr.  
 
2. Zum Ende eines jeden Geschäftsjahres hat der Vorstand Aufstellungen über die Ein-
nahmen und Ausgaben der Stiftung und über ihr Vermögen zu fertigen . Die Art der 
Rechnungslegung soll sich an dem Umfang der Geschäftsvorfälle und dem Verm ö-
gen, an den zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften zur Aufzeichnung von 
Einnahmen und Ausgaben der Stiftung sowie an den entsprechenden Empfehlungen 
von Sachverständigen, insbesondere dem Institut der Wirtschaftsprüfer, orientieren.  
 
3. Der Vorstand hat weiterhin nach Abschluss des Geschäftsjahres einen Bericht über 
die Erfüllung des Stiftungszwecks zu erstellen.  
 
4.  Vorstehend genannte Unterlagen werden als Jahresbericht vom Kuratorium geprüft 
und genehmigt und sind innerhalb der gesetzlichen Fristen der Stiftungsbehörde und 
dem zuständigen Finanzamt vorzulegen.  
 
§ 8 
Organe der Stiftung 
 
1.  Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. 
 
2. Die Mitglieder der genannten Organe dürfen nicht dem jeweils anderen Organ ange-
hören.  
 
3.  Die Organe haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung nach den 
Steuergesetzen bleibt hiervon unberührt. 
 
4.  Die Stiftung bzw. ihre Organe sind berechtigt, zur Verwirklichung der Stiftungszwecke 
und zur Unterstützung bei den weiteren Aufgaben der Organe externe Unterstützung 
bzw. Hilfspersonen im Sinne von § 57 Abs. 1 AO heranzuziehen. 
 
5.  Die Bestellung einer Geschäftsführerin/ eines Geschäftsführers ist zulässig. Diese /r 
ist kein Organ der Stiftung.

Anlage 7 
 
 6 
§ 9 
Der Vorstand 
 
1. Der Vorstand besteht aus zwei Personen. Geborene Vorstandsmitglieder sind die 
bzw. der für Kunst und Kultur zuständige Beigeordnete der Stadt Köln und die jeweili-
ge Direktorin/ der jeweilige Direktor des Museums für Angewandte Kunst Köln. 
 
2. Der Vorstand ist von den Beschränkungen des § 181 BGB (Selbstkontrahieren) b e-
freit. Das gilt nicht, soweit die Stadt Köln durch ein Rechtsgeschäft verpflichtet we r-
den soll, bei dem es sich n icht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt (§ 
64 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 GO NRW). 
 
3. Sollten Vorstandsmitglieder aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen an der 
Wahrnehmung ihrer Aufgaben verhindert sein, wird ihre Vertretung durch die jeweili-
ge Vertreter/ den jeweiligen Vertreter im Amt bei der Stadt Köln ausgeübt. 
§ 10 
Aufgaben, Rechte und Pflichten des Vorstandes 
 
1. Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und au ßergerichtlich. Er hat die Stellung 
eines gesetzlichen Vertreters.  Beide Vorstandsmitglieder vertreten die Stiftung g e-
meinschaftlich handelnd. 
 
2. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, die Regelungen zur Zuständigkeits-
verteilung innerhalb des Vorstands enthält. Für künstlerische Fragen ist aus schließ-
lich die jeweilige Direktorin/der jeweilige Direktor des Museum für Angewandte Kunst 
zuständig. Bei Meinungsverschiedenheiten innerhalb des Vorstands ist die Meinung 
desjenigen Vorstandsmitglieds ausschlaggebend, in dessen Zuständigkeit die Ange-
legenheit aufgrund der Geschäftsordnung des Vorstands fällt. Fällt die Angelegenheit 
in die Zustän digkeit beider Vorstandsmitglieder, entscheiden Vorstand und Kuratori-
um. 
 
3. Der Vorstand hat im Rahmen des Stiftungsgesetzes und dieser Satzung den Willen der 
Stifter und späterer Zustifter so wirksam wie möglich zu erfüllen. Seine Aufgabe ist ins-
besondere 
 
a) die Verwaltung des Stiftungsvermögens einschließlich der Führung von B ü-
chern und der Aufstellung der Wirtschaft splanung, der Jahresrechnung, einer 
Vermögensübersicht und eines Berichts über die Erfüllung des Stiftungszwecks; 
 
b) die Beschlussfassung über die Verwendun g der Erträgnisse des Stiftungs ver-
mögens und der diesem nicht zuwachsenden Zuwendungen Dritter, über die 
Zustimmung oder Ablehnung der dem Stiftungsvermögen zuwachsenden Z u-
wendungen Dritter („Zustiftungen“) und über die Umschichtung des Stiftung s-
vermögens;

Anlage 7 
 
 7 
 
c) die Berichterstattung an die für Finanzen sowie Kunst und Kultur zuständigen 
Ausschüsse des Rates der Stadt Köln über die Geschäfte der Stiftung am Ende 
eines jeden Geschäftsjahres. 
 
4. Der Vorstand ist ehrenamtlich für die Stiftung tä tig. Ihm darf kein Vermögensvor teil 
zugewendet werden. Die ihm entstandenen angemessenen Auslagen und Aufwendun-
gen sind zu erstatten. 
 
§ 11 
Das Kuratorium 
 
1. Das Kuratorium besteht aus je einer Vertreterin/ einem Vertreter der in dem für Kunst 
und Kultur zuständigen Ausschuss des Rates der Stadt Köln stimmberechtigten Frakti-
onen. Die Kuratoriumsmitglieder werden von den Rat der Stadt Köln bestellt. 
 
2. Daneben kann das Kuratorium aus weiteren Personen bestehen, die nach Errichtung 
der Stiftung durch einstimmigen Beschluss des Kuratoriums im Wege der Kooptation 
bestellt werden. Bei diesen Kuratoriumsmitgliedern soll es sich um Persönlichkeiten 
aus dem Kunst - und Kulturbereich handeln, die den Zielen, Inhalten und Interessen 
des MAKK nahestehen und diese unterstützen. Der Vorstand soll vor der Ernennung 
der weiteren Personen gehört werden; er hat das Recht, dem Kuratorium entsprechen-
de Vorschläge zu unterbreiten.  
 
3. Das Kuratorium wählt die Vorsitzende/ den Vorsitzenden und die stellvertretende Vor-
sitzende/ den stellvertretenden Vorsitzenden aus seiner Mitte. 
 
4. Die Amtszeit der Kuratoriumsmitglieder nach Abs. 1 entspricht der Wahlzeit der Rats-
mitglieder der Stadt Köln. Wiederbestellung ist zulässig. Bei Ausscheiden eines Kurato-
riumsmitglieds nach Abs. 1 bestellt der Rat der Stadt Köln die Nachfolgerin/ den Nach-
folger. 
 
Der Rat kann die von ihm berufenen Mitglieder des Kuratoriums bei Vorliegen eines 
wichtigen Grundes abberufen. 
 
5. Für die nach Abs. 2 bestellten Kuratoriumsmitglieder gilt eine Amtsdauer von drei Jah-
ren. Wiederbestellung ist zulässig.  
 
Das Kuratorium kann nach Abs. 2 bestellte  Mitglieder bei Vorliegen eines wichti gen 
Grundes abberufen. Der Beschluss über die Abberufung des Kuratoriumsmitglieds wird 
mit einfacher Mehrheit des Kuratoriums gefasst. Das von dem Abberufungsbeschluss 
betroffene Kuratoriumsmitglied hat kein Stimmrecht.

Anlage 7 
 
 8 
§ 12 
Aufgaben, Rechte und Pflichten des Kuratoriums 
 
1.  Das Kuratorium berät und überwacht als unabhängiges Kontrollorgan den Vorstand; 
dabei hat er die Beachtung des Willens der Stifter und späterer Zustifter sicherzustel-
len. Das Kuratorium kann sich eine Geschäftsordnung geben. 
 
2.  Dem Kuratorium obliegt insbesondere 
 
a) die Beschlussfassung über einen Katalog zustimmungsbedürftiger Geschäfte 
für den Vorstand; 
 
b) die Bestätigung der Wirtschaftsplanung; 
 
c) die Bestätigung der Jahresrechnung, der Vermögensübersicht und des Be-
richts über die Erfüllung des Stiftungszwecks . Diese Unterlagen sind nach 
Genehmigung innerhalb von neun Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres 
der Stiftungsaufsicht vorzulegen; 
 
d) die Entlastung des Vorstandes; 
 
e) die Beschlussfassung über die Zustimmung oder Ablehnung der treuhänderi-
schen Verwaltung von Sondervermögen; 
 
f) die Beschlussfassung im Rahmen des § 14. 
 
 
3.  Die Mitglieder des Kuratoriums sind ehrenamtlich fü r die Stiftung tätig. Ihnen dürfen 
keine Vermögensvorteile zugewendet werden. Die ihnen entstandenen angemesse-
nen Auslagen und Aufwendungen können nach Maßgabe eines entsprechenden Ku-
ratoriumsbeschlusses erstattet werden. 
 
4.  Auf Wunsch des Vorstands kann d as Kuratorium eine/n Geschäftsführer/in für die 
Stiftung bestellen, der nicht Mitglied des Vorstandes sein muss und diesen bei der 
Verwaltung der Stiftung unterstützt. Diesem kann eine angemessene Vergütung g e-
währt werden, soweit es die Mittel der Stiftung zulassen . Das Kuratorium gibt dem 
Geschäftsführer eine Geschäftsordnung.  
 
5. Umlaufbeschlüsse sind zulässig; dies gilt nicht für Beschlüsse nach § 11 dieser Sat-
zung.

Anlage 7 
 
 9 
§ 13 
Einberufung und Beschlussfassung des Kuratoriums 
 
1. Das Kuratorium tagt mindestens einmal jährlich. Über die Sitzungen sind Niede r-
schriften anzufertigen. 
  
2.  Die Einberufung des Kuratoriums erfolgt durch dessen Vorsitzenden. Soweit nicht alle 
Mitglieder des Kuratoriums auf die Form und Frist der Einberufung verzichten, erfolgt 
die Einberufung durch eingeschriebenen Brief mit einer Mindestfrist von vier Wochen. 
Die Frist beginnt mit dem jeweiligen Zugang des Schriftstückes. Tagungsort, T a-
gungszeit und Tagesordnung sind in der Ladung anzugeben. In dringenden Fällen 
kann der Vorsitzende die Frist abkürzen und fernmündlich oder durch E-Mail einberu-
fen. Daneben können Beschlüsse auch im schriftlichen Umlaufverfahren, an dem alle 
Kuratoriumsmitglieder zu beteiligen sind, gefasst werden; das Verfahren wird durch 
den Vorsitzenden eingeleitet und durchgeführt. 
 
3. Das Kuratorium ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwe-
send oder vertreten sind. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so ist binnen zwei 
Wochen eine neue Versammlung mit gleicher Tagesordnung einzuberufen, die ohne 
Rücksicht auf die Anzahl der Anwesenden beschlussfähig  ist. Im Übrigen gelten die 
Vorschriften der vorstehenden Ziff. 2 auch für diese Versammlung, allerdings mit der 
Maßgabe, dass die Ladungsfrist zwei Wochen beträgt. 
 
4. Ein abwesendes Mitglied kann sich aufgrund einer schriftlichen Vollmacht gegenüber 
dem Kuratorium nur durch ein anderes anwesendes Mitglied vertreten lassen. Eine 
Vertretung für mehr als zwei abwesende Kuratoriumsmitglieder durch ein und dassel-
be anwesende Kuratoriumsmitglied ist nicht zulässig.  
 
5. Das Kuratorium fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen 
Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der/des Vorsitzenden den Au s-
schlag.  
 
§ 14 
Satzungsänderung, Auflösung der Stiftung,  
Zusammenschluss mit einer anderen Stiftung, Vermögensanfall 
 
1.  Über Satzungsänderungen beschließt das Kuratorium. Die Stiftungsbehörde ist hier-
über zu unterrichten. 
 
2. Beschlüsse, durch die der Stiftungszweck oder die Organisation der Stiftung wesent-
lich verändert wird, sollen erst nach vorheriger Anhörung der Stifter gefasst werden. 
Sie bedürfen der Genehmigung durch die zuständige Stiftungsbehörde. Das Kuratori-
um kann weiterhin mit 2/3 der abgegebenen Stimmen und mit Genehmigung der Stif-
tungsbehörde die Auflösung der Stiftung oder den Zusammenschluss mit einer oder 
mehreren anderen steuerbegünstigten Stiftungen beschließen, wenn die Umstände

Anlage 7 
 
 10 
es nicht mehr zulassen, den Stiftungszweck dauernd und nachhaltig zu erfüllen und 
auch die nachhaltige Erfüllung eines nach Satz 1 geänderten Stiftungszwecks nicht in 
Betracht kommt. Die durch den Zusammenschluss en tstehende neue Stiftung muss 
ebenfalls steuerbegünstigt sein.  
3. Bei Auflösung oder Aufhebung der Stiftung oder bei Wegfall der steuerbegünstigten 
Zwecke fällt das Vermögen an die Stadt Köln, die es unter Beachtung des Stiftungs-
zwecks laut § 2 unmittelbar und ausschließlich  zur Förderung des Museums für An-
gewandte Kunst (MAKK) zu verwenden hat. 
 
§ 15 
Stiftungsaufsicht 
 
1.  Die Stiftungsbehörde ist die Bezirksregierung Köln. Oberste Stiftungsbehörde ist das 
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein -Westfalen. Die stiftungsbehördlichen 
Genehmigungs- und Zustimmungserfordernisse sind zu beachten. 
 
2. Die Stiftungsaufsichtsbehörde ist auf Wunsch jederzeit über alle Angelegenheiten der 
Stiftung zu unterrichten. Der Jahresabschluss ist unaufgefordert vorzulegen. 
 
§ 16 
Stellung des Finanzamts 
 
Unbeschadet der sich aus dem Stiftungsgeset z ergebenden besonderen Genehmi gungs-
pflichten sind Beschlüsse über Satzungsänderungen und über die Auflösung der Stiftung 
dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Bei Satzungsänderungen, die den Zweck der Stif-
tung betreffen, ist zuvor eine Stellungnahme des Finanzamts zur Steuerbegünstigung einzu-
holen. 
 
§ 17 
Stellung des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Köln 
 
Der Vorstand ist verpflichtet, dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln nach Ablauf des 
Geschäftsjahres eine Jahresrechnung mit einer Vermögensübersicht und einem Bericht zur 
Erfüllung der Stiftungszwecke zur Prüfung vorzulegen. Die Prüfung durch das Rechnung s-
prüfungsamt erstreckt sich neben der Prüfung der Jahresrechnung auch auf die Erhaltung 
des Stiftungsvermögens und die satzungsgemäße Verwendung der Stiftungsmittel. 
 
§ 18 
Inkrafttreten 
 
Die Satzung tritt mit dem Tage der Zustellung der Anerkennungsurkunde in Kraft. 
 
Köln, den

Anlage 7 
 
 11 
 
_________________________

Anlage 1 Objektliste Sammlung Reininghaus

15889 Zeichen

Lfd.-
Nr.
LV
Titel/Autor/Datierung Material Maße
Vers.-
wert
EUR
001 A program of Mexican Music
Carlos Chávez, conductor
1949, Variante Grün
Columbia Records
Pappe, Vinyl 26,0 H x 26,0 B cm 2.600 €
002 A program of Mexican Music
Carlos Chávez, conductor
1949, Variante Grün
Columbia Records
Pappe, Vinyl 26,0 H x 26,0 B cm 2.600 €
003 A program of Mexican Music
Carlos Chávez, conductor
1949, Variante Blau
Columbia Records
Pappe, Vinyl 26,0 H x 26,0 B cm 3.000 €
004 A program of Mexican Music
Carlos Chávez, conductor
1949, Variante Blau
Columbia Records
Pappe, Vinyl 26,0 H x 26,0 B cm 3.000 €
005 Alexander Nevsky
Sergei Prokofiev, The Philadelphia Orchestra, The Westminster Choir, and 
Jennie Tourel
1949 (oder 1960?), Variante Blau
Columbia Records
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 2.600 €
006 Alexander Nevsky
Sergei Prokofiev, The Philadelphia Orchestra, The Westminster Choir, and 
Jennie Tourel
1949 (oder 1960?), Variante Orange
Columbia Records
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 3.000 €
007 Alexander Nevsky
Sergei Prokofiev, The Philadelphia Orchestra, The Westminster Choir, and 
Jennie Tourel
1949(oder 1960?), Variante Orange
Columbia Records
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 3.000 €
008 Frank Lovejoy u.a. Night Beat
Remastered 
RocDoc Edition 4/10
2013
Pappe 19,0 H x 19,0 B cm 1.800 €
009 The Nation's Nightmare
1952
CBS Radio Network
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 4.500 €
010 The Nation's Nightmare
1952
CBS Radio Network
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 4.500 €
011 The Nation's Nightmare
1952
Plattencover plus Originalzeichnung als Entwurf für das Plattencover
Pappe, Papier, 
Zeichnung, Vinyl
Rahmen: 
43,5 x 116,5 x 5 
cm
75.000 €
012 The Boston Pops
Latin Rhythms
ca. 1952
RCA Victor
Pappe, Vinyl 17,8 H x 17,8 B cm 3.000 €
013 Unbekannter Designer, The Boston Pops
Latin Rhythms
ca. 1955
RCA Victor
Pappe, Vinyl 17,8 H x 17,8 B cm 3.000 €
014 Margarita Madrigal
Madrigals Magic Key to Spanish
1953
Columbia Records 
Pappe 31,1 H x 31,1 B cm 6.000 €
Seite 1 von 10

Lfd.-
Nr.
LV
Titel/Autor/Datierung Material Maße
Vers.-
wert
EUR
015 Gioacchino Rossini
William Tell Ouverture
Semiramide Ouverture
NBC Symphony Orchestra, Arturo Toscanini, conductor
1954
RCA Victor-Concert Cameos
Pappe, Vinyl 26,1 H x 26,4 B cm 2.600 €
016 Gioacchino Rossini
William Tell Ouverture
Semiramide Ouverture
NBC Symphony Orchestra, Arturo Toscanini, conductor
1954
RCA Victor-Concert Cameos
(2 Singles, Klappcover)
Pappe, Vinyl 18,1 H x 18,1 B cm 2.000 €
017 Thelonious Monk, Sonny Rollins and Frank Foster
Monk
1954
Prestige Records
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 4.000 €
018 Art Tatum and Mary Lou Williams
The King and Queen
1958
Jazztone Records
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 2.400 €
019 Count Basie
1955
RCA Victor-Collectors Issue
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 2.600 €
020 Maurice Ravel
Daphnis and Chloe
Charles Munch
Boston Symphony Orchestra
1955
RCA Victor
Pappe, Papier, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 1.800 €
021 Tchaikovsky
Swan Lake
Acts II and III
Leopold Stokowski
NBC Symphony Orchestra
1955
RCA Victor
Pappe, Papier, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 1.800 €
022 Tchaikovsky
Swan Lake
Acts II and III
Leopold Stokowski
NBC Symphony Orchestra
1955
RCA Victor
Pappe, Papier, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 1.800 €
023 Chopin
Nocturnes Complete
Jan Smeterlin
ca. 1956
Epic Records
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 4.000 €
024 W. A. Mozart
4 Divertimenti
Bernhard Paumgartner
Wind Instrument Ensemble of the Vienna Symphony Orchestra
1956
Epic Records
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 3.000 €
025 Cool Gabriels
Elliot Lawrence, Burgher Jones, Sol Gubin
1956
Groove
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 3.000 €
026 The Joe Newman Octet
I'm still swinging
1956
RCA Victor
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 3.000 €
Seite 2 von 10

Lfd.-
Nr.
LV
Titel/Autor/Datierung Material Maße
Vers.-
wert
EUR
027 Artie Shaw
Both feet in the groove
1956
RCA Victor
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 2.600 €
028 Artie Shaw
Both feet in the groove
1956
RCA Victor
Pappe, Vinyl 18,1 H x 18,1 B cm 2.000 €
029 Jay Jay Johnson, Kai Winding and Bennie Green
Trombone by three
1956
Prestige Records 
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 4.500 €
030 Waltzes by Johann Strauss, Jr.
Century Symphony Orchestra
1956
Camden
Pappe, Vinyl 18,0 H x 18,0 B cm 4.000 €
031 Kenny Burrell
1956
Blue Note Records
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 4.000 €
032 Johnny Griffin
The Congregation
remastered 1984
Blue Note Records
Limited Edition
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 50 €
033 The story of moondog
1957
Prestige
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 4.000 €
034 The story of moondog
1957
Prestige
Pappe 31,1 H x 31,1 B cm 4.000 €
035 Kenny Burrell u.a.
Blue Lights Volume 1 (Türkis)
Stereo 1973
Blue Note Records
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 45 €
036 Kenny Burrell u.a.
Blue Lights Volume 1 (Türkus)
Stereo 1973
Blue Note Records
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 45 €
037 Kenny Burrell u.a.
Blue Lights Volume 2 (Rosa)
remastered 1997
Blue Note Records
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 40 €
038 Kenny Burrell u.a.
Blue Lights Volume 2 (Rosa)
remastered 1997
Blue Note Records
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 40 €
039 Kenny Burrell u.a.
Blue Lights Volume 2, Variante Dunkelblau Stereo
1973
Blue Note Records
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 40 €
040 Tennessee Williams 
Reading from from The Glass Menagerie, The Yellow Bird and Five Poems
1960
Caedmon Records
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 2.600 €
041 George Brecht u.a.
Giant Size $1.57 each
1963
Billy Clüver
Pappe, Vinyl, Siebdruck 31,1 H x 31,1 B cm 35.000 €
Seite 3 von 10

Lfd.-
Nr.
LV
Titel/Autor/Datierung Material Maße
Vers.-
wert
EUR
042 John Wallowitch
This is John Wallowitch!!!
1964
Serenus Records
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 2.800 €
043 John Wallowitch
This is John Wallowitch!!!
1964
Serenus Records
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 2.800 €
044 John Wallowitch
This is the other side of John Wallowitch!!!
1965
Serenus Records
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 3.800 €
045 Marion Brown u.a.
The East Village Other
1966
ESP Disk
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 3.400 €
046 Aspen Magazine Vol. 1 No. 3
December 1966
Roaring Fork Press
Pappe, Papier, Flexidisc 32  x 20 cm 4.500 €
047 The Velvet Underground & Nico
1967
Verve
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 4.500 €
048 The Velvet Underground & Nico
1967
Verve
(abgezogene Banane)
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 4.000 €
049 The Velvet Underground & Nico
1967
Verve
(abgezogene Banane)
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 4.000 €
050 The Velvet Underground & Nico
grüne Banane/Reprint 2007
Verve
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 800 €
051 Andy Warhol's Index (Book)
1967
Random House
Pappe, Papier, 25 x 20 cm 3.800 €
052 The Velvet Underground
White Light/White Heat
1968
Verve
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 2.600 €
053 The Rolling Stones
Sticky Fingers
1971 (2. Auflage US)
Rolling Stones Records/ATCO Records
Pappe, Metall, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 2.600 €
054 The Rolling Stones
Sticky Fingers
1971
Rolling Stones Records & EMI Japan
(Klappcover)
Pappe, Metall, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 2.600 €
055 The Rolling Stones
Sticky Fingers
1972
Spanische Edition
Rolling Stones Atlantic Cooperation
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 2.400 €
056 John Cale
The Academy in Peril
1972
Reprise Records
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 3.400 €
Seite 4 von 10

Lfd.-
Nr.
LV
Titel/Autor/Datierung Material Maße
Vers.-
wert
EUR
057 John Cale
The Academy in Peril
1972
Reprise Records
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 3.400 €
058 Ultra Violet
Ultra Violet
1973
Capitol Records
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 6.000 €
059 Ultra Violet
Ultra Violet
1973
Capitol Records
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 6.000 €
060 Paul Anka
The Painter
1976
United Artists Records
Pappe 31,1 H x 31,1 B cm 1.800 €
061 The Rolling Stones
Love you Live
1977
Rollings Stones Records / distr. Atlantic Recording Corporation
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 1.800 €
062 The Rolling Stones
Love you Live
1977
Rollings Stones Records / distr. Atlantic Recording Corporation, 
handsigniert
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 4.000 €
063 The Rolling Stones
Love you Live
1977
Rollings Stones Records / distr. Atlantic Recording Corporation
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 1.800 €
064 Walter Steding and The Dragon People
The Joke
1980
Earhole Productions
Pappe 31,1 H x 31,1 B cm 2.600 €
065 Liza Minnelli
Live at Carnegie Hall
1981
Altel
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 2.200 €
066 John Cale
Honi soit …
1981
A&M Records
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 1.500 €
067 Loredana Berté
Made in Italy
1981
CGD Records
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 1.800 €
068 Diana Ross
Silk Electric
1982
RCA Records
Pappe, Vinyl, mit Silk-
Aufkleber
31,1 H x 31,1 B cm 1.800 €
069 Diana Ross
Silk Electric
1982
RCA Records
Pappe, Vinyl, mit Silk-
Aufkleber
31,1 H x 31,1 B cm 1.800 €
070 Diana Ross
Silk Electric
1982
RCA Records
Pappe, Vinyl (ohne Silk-
Aufkleber)
31,1 H x 31,1 B cm 1.800 €
071 Diana Ross
Muscles
1982
RCA Records
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 2.200 €
Seite 5 von 10

Lfd.-
Nr.
LV
Titel/Autor/Datierung Material Maße
Vers.-
wert
EUR
072 Diana Ross
Muscles
1982
RCA Records
Pappe, Vinyl 17,8 H x 17,8 B cm 1.800 €
073 Billy Squier
Emotions in Motion
1982
Capitol Records
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 1.800 €
074 Billy Squier
Emotions in Motion
1982
Capitol Records
45er Picture disc
Vinyl D 17,8 cm 2.200 €
075 Querelle
Soundtrack
1982
DRG Records
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 3.000 €
076 Querelle
Ein Pakt mit dem Teufel
Original Soundtrack
1982
Jupiter Records
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 1.800 €
077 The Rolling Stones
Emotional Tattoo
1983
Bootleg LP
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 2.800 €
078 Miguel Bosé
Made in Spain
Booklet
1983
CBS Records
Pappe, Papier 31,1 x 75,5 cm 1.200 €
079 Miguel Bosé
Milano-Madrid 
1983
CBS Records
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 2.200 €
080 Miguel Bosé
Milano-Madrid
1983
CBS Records
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 2.200 €
081 Miguel Bosé
Fuego
Single
1983
CBS Records
Pappe, Vinyl 17,5 H x 17,5 B cm 2.400 €
082 Miguel Bosé
Made in Spain
1983
CBS Records
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 1.500 €
083 Rats & Star
Soul Vacation
1983
Epic/Sony Records
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 1.800 €
084 Rats & Star
Soul Vacation
1983
Epic/Sony Records
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 1.800 €
085 The Smiths
The Smiths
1984
Rough Trade Records
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 2.000 €
Seite 6 von 10

Lfd.-
Nr.
LV
Titel/Autor/Datierung Material Maße
Vers.-
wert
EUR
086 The Smiths
The Hand that Rocks the Cradle
1985 /unoffical release)
The Salford Recording Company
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 3.000 €
087 The Smiths
Sheila Take a Bow
1987
Rough Trade Records
Pappe, Vinyl 17,8 H x 17,8 B cm 2.400 €
088 The Smiths
Sheila Take a Bow
1987
Rough Trade Records
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 2.400 €
089 Aretha Franklin
Aretha
1986
Arista Records
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 1.600 €
090 Aretha Franklin
Jimmy Lee
1986
Arista Records
Pappe 31,1 H x 31,1 B cm 1.600 €
091 Aretha Franklin
Jimmy Lee
1986
Arista Records
Pappe, Vinyl 17,5 H x 17,5 B cm 1.600 €
092 John Lennon
Menlove Ave.
1986
EMI/Capitol Records
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 2.600 €
093 Debbie Harry
Rockbird
1986John Lennon
Menlove Ave.
1986, Variante grün
EMI/Capitol Records 
Geffen Records
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 1.500 €
094 Debbie Harry
Rockbird
1986, Variante magenta
Geffen Records
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 1.800 €
095 Debbie Harry
Rockbird
1986, Variante ocre
Geffen Records
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 1.800 €
096 Debbie Harry
Rockbird
1986, 
Variante ocre
Geffen Records
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 1.800 €
097 Debbie Harry
Rockbird
1986, Variante orange
Geffen Records
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 1.800 €
098 Debbie Harry
French Kissin
1986, Variante grün 
Geffen Records
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 2.400 €
099 Debbie Harry
French Kissin
1986, Variante orange
Geffen Records
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 2.400 €
Seite 7 von 10

Lfd.-
Nr.
LV
Titel/Autor/Datierung Material Maße
Vers.-
wert
EUR
100 Debbie Harry
French Kissin
1986
Geffen Records
Pappe, Vinyl 17,8 H x 17,8 B cm 2.400 €
101 Aretha Franklin mit Eurythmics u.a.
MTV High Priority
1987
RCA/BMG Music
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 1.800 €
102 Aretha Franklin mit Eurythmics u.a.
MTV High Priority
1987, Variante
RCA/BMG Music
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 2.200 €
103 Lew White and His Orchestra
Melodic Magic Vol. I
1953
Camden
Pappe, Vinyl 17,8 H x 17,8 B cm 4.000 €
104 Vladimir Horowitz
Piano Music of Mendelssohn and Liszt
ca. 1954
RCA Victor Red Seal Records
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 4.000 €
105 Rapsody in Blue
George Gershwin, Ferde Grofé
Byron Janis with Hugo Winterhalter and His Orchestra
ca. 1957
RCA Victor Bluebird Classics
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 4.000 €
106 Tchaikovsky
Violin Concerto
Erica Morini, Chicago Symphony Orchestra, Désiré Defauw (conductor)
ca. 1957
RCA Victor Bluebird Classics
Pappe 31,1 H x 31,1 B cm 4.000 €
107 Walter Steding
Secret Spy/My Room
1982
Animal Records
Pappe, Vinyl 17,8 H x 17,8 B cm 4.000 €
108 Walter Steding
Dancing in Heaven
1982
Animal Records, USA
(inoffizielle Auflage)
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 10 €
109 Ratfab
Ratfab
1984
Red House Records
Pappe, Vinyl 18,1 H x 18,1 B cm 6.000 €
110 Ratfab
Ratfab
1984
Red House Records
Pappe, Vinyl 18,1 H x 18,1 B cm 6.000 €
111 Andy Warhol's Velvet Underground Featuring Nico
1971
MGM Records
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 2.800 €
112 Andy Warhol's Velvet Underground Featuring Nico
1971
MGM Records
(handsigniert)
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 7.500 €
113 The Silver Apples
(undatiert, unoffical release)
Papier 17,8 H x 17,8 B cm 10 €
114 Andy Warhol's Dracula
1982
Varèse Sarabande Records
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 2.600 €
Seite 8 von 10

Lfd.-
Nr.
LV
Titel/Autor/Datierung Material Maße
Vers.-
wert
EUR
115 Artie Shaw
Any Old Time 
1958
RCA Victor
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 1.600 €
116 Andy Warhol's Flesh for Frankenstein
1982
Varèse Sarabande Records
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 1.600 €
117 Blondie
Picture This
1986 (unoffical release)
Pappe, Vinyl Cover: 
31,1 H x 31,1 B cm
LP: 
Dm 30 cm
50 €
118 The Velvet Underground/screen test
falling in love with the falling spikes
shining starrecords
Stempelsignatur  Andy Warhol
1985
Pappe, Vinyl 17,8 H x 17,8 B cm 1.800 €
119 Usch
The Kiss
1981
MISTLUR
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 1.800 €
120 Blondie
Greatest Hits remixed Deluxe by Mark Needham
2014
Five Seven Music
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 30 €
121 Skyline
1978 (unoffical release)
Four Stars records
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 100 €
122 The Velvet Underground
Orange Desaster
1984 (unoffical release)
Clean Sound Records
Pappe, Vinyl 31,1 H x 31,1 B cm 1.800 €
123 Billy Squier
Everybody wants you
1982
Capitol Records
Pappe, Vinyl 17,8 H x 17,8 B cm 1.200 €
124 The Roling Stones
The Rolling Stones
1977
promotional copy
Pappe, Vinyl 17,8 x 17, 8 cm 6.000 €
125 Anzeige
The Velvet Underground & Nico
1967
Papier, bedruckt 19,8 x 12,5 cm 1.000 €
126 Andy Warhol
Love you Live
1977
Siebdruck auf Vinyl,
Stempel: Andy Warhol Authentication Board
Papier bedruckt 
(Siebdruck)
117,5 x 99 x 2,5 
cm
(gerahmt)
45.000 €
127 Andy Warhol
Rats and Star
1983
Siebdruck auf Papier, Stempel: Andy Warhol Authentication Board
Papier, bedruckt 
(Siebdruck)
87 x 106,5 x 4,5 
cm
(gerahmt)
58.000 €
128 Andy Warhol
Vorlage Plattencover Miguel Bosé "Made in Spain"
1983
Collage silkscreen on 4 papers
Papier, Collage, 
Siebdruck
66 x 92,5 x 4 cm
(gerahmt)
65.000 €
130 Andy Warhol
Rolling Stones "Love you Live" 
Erstfassung Plattencover
1977
Poster
Offset auf Papier
Papier, bedruckt 
(Offsetdruck)
38,2 H x 58 B cm
(nicht gerahmt)
7.000 €
Seite 9 von 10

Lfd.-
Nr.
LV
Titel/Autor/Datierung Material Maße
Vers.-
wert
EUR
131 Andy Warhol
Miguel Bosé
1983
Unikater Siebdruck
Stempel Andy Warhol Foundation
Papier, bedruckt 
(Siebdruck)
64,5 x 85 x 4 cm
(gerahmt)
55.000 €
132 Andy Warhol
Billy Squier "Emotions in Motion"
ca. 1982
Poster
Papier, bedruckt 100 x100 x 4 cm 
(gerahmt)
7.500 €
664.060 €
Seite 10 von 10

NEU Anlage 6 Stellungnahme der Verwaltung zur Vorlage 3284 2019

3731 Zeichen

Anlage 6 
Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 28. Januar 2020 
Vorlage 3284/2019 - Errichtung der „MAKK-Förderstiftung“ 
hier: Überarbeitung des Entwurfs der Stiftungssatzung (ursprüngliche Anlage 3 der Ratsvor-
lage) 
 
 
Der Ausschuss Kunst und Kultur hat die Beschlussvorlage der Verwaltung ohne Votum, je-
doch mit dem Auftrag an die Verwaltung, die Satzung entsprechend der im Folgenden be-
nannten Änderungserfordernisse zu überarbeiten, in die nachfolgenden Gremien verwiesen:  
„Zur Beratung in den Folgegremien sollen folgende Punkte in der Stiftungssatzung 
überarbeitet werden: 
 
1. Der Vorstand besteht aus zwei Personen. Dies sind die/der Direktorin/Direktor 
des Museums für Angewandte Kunst Köln und die/der amtierende Kulturdezernentin/ 
Kulturdezernent. 
 
2. Die Zusammensetzung des Kuratoriums wird überarbeitet – dann ohne Kulturdezernat. 
 
3. Es sollen keine vier zusätzlichen Personen dem Kuratorium angehören. 
 
4. Die Satzung soll inhaltlich ähnlich den Regelungen der Satzung der Kunststiftung 
im Museum Ludwig formuliert werden. 
 
5. Die in §11 Absatz 4 der Stiftungssatzung festgesetzte Altersgrenze von 75 
Jahren entfällt.“ 
 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung  
Die Verwaltung hat die vom Ausschuss Kunst und Kultur erwünschten Änderungen der Stif-
tungssatzung vorgenommen. Der Satzungsentwurf entspricht in der nun vorgelegten Version 
mit zwei Ausnahmen dem Regelungsumfang der Stiftungssatzung der Kunststiftung im Mu-
seum Ludwig (KiML). Aufbau und daraus resultierend die Paragraphenfolge entsprechen 
jedoch den im Verlauf der vergangenen Dekade fortentwickelten juristischen Erfordernissen. 
Die beiden Ausnahmen sind die Option, weitere Kuratoriumsmitglieder aufzunehmen (s. § 11 
Abs. 2) und das eine Geschäftsführung nicht von vornherein bestellt wird.  
 
Folgende Bestimmungen wurden geändert: 
§ 9 Vorstand 
Den Vorstand bilden ausschließlich Kulturdezernentin und Museumsdirektorin. Die Vertre-
tungsregelung nach Abs. 3 wurde neu aufgenommen entsprechend der Regelung der KiML. 
 
§ 11 Kuratorium 
- Abs. 1 
Das Kuratorium besteht nun ausschließlich aus Vertretern/innen der im Ausschuss Kunst 
und Kultur stimmberechtigten Fraktionen.

Anlage 6 
- Abs. 2 
Neu aufgenommen. Abweichend von der KiML kann das Kuratorium per einstimmigen Be-
schluss weitere Kuratoriumsmitglieder bestellen. Diese Regelung soll die Option offen halten, 
Persönlichkeiten aus dem Kunst- und Kulturbereich einzubinden. Da der Beschluss aus-
drücklich unter dem Vorbehalt der Einstimmigkeit steht und dass Kuratorium vom Rat be-
stimmt wird, unterliegt ein etwaiger Beschluss, ein weiteres Mitglied in das Kuratorium auf-
zunehmen, voll und ganz der politischen Kontrolle. 
- Abs. 3  
Vorsitz des Kuratoriums übernommen aus Regelung der KiML. Das Kuratorium wählt den 
Vorsitz aus seiner Mitte.  
- Abs. 4  
Amtszeit der vom Rat bestimmten Kuratoriumsmitglieder entsprechend der Wahlzeit der 
Ratsmitglieder aus der KiML übernommen.  
Die Begrenzung der Amtszeit auf das Erreichen des 75. Lebensjahres wurde gestrichen.  
- Abs. 5  
Amtszeit der etwaig vom Kuratorium berufenen Mitglieder wird auf drei Jahre begrenzt. 
 
§ 17 Stellung des Rechnungsprüfungsamtes 
Die Stellung des Rechnungsprüfungsamtes neu eingefügt entsprechend der Formulierung 
aus der KiML. 
 
Bedingt durch die Änderung des Vorstandes war auch das Stiftungsgeschäft redaktionell 
anzupassen. 
 
Anlagen 
 
Anlage 7 Überarbeiteter Entwurf der Stiftungssatzung 
Anlage 8 Redaktionell angepasster Entwurf des Stiftungsgeschäftes 
Die Anlagen 7 und 8 werden neue Grundlage des Beschlussvorschlages der Verwal-
tung zur Vorlage 3284/2019.  
Die ursprünglichen Anlagen 3 und 4 sind damit nicht mehr Gegenstand des Beschlus-
ses.

Anlage 4 Stiftungsgeschäft

4215 Zeichen

STIFTUNGSGESCHÄFT  
 
 
 
I. 
 
Die Stadt Köln, vertreten durch d ie Oberbürgermeisterin Henriette Reker, Historisches Rat-
haus, 50667 Köln, 
 
sowie 
 
Herr Ulrich Reininghaus, Im Hasengarten 33, 50996 Köln, 
 
zusammen nachfolgend auch als „die Stifter“ bezeichnet, 
 
errichten hiermit unter Bezugnahme auf das Stiftungsgesetz für das Land Nordrhein Westfa-
len (StiftG NRW ) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW Nr. 5 S. 52/SGV. NRW. S. 40) zuletzt 
geändert durch Änderungsgesetz vom 09.02.2010 (GV.NRW Nr. 5 S. 112)  als selbständige 
Stiftung des Bürgerlichen Rechts im Sinne des § 1 StiftG NRW i.V.m. §§ 80ff BGB die  
 
 
MAKK-Förderstiftung 
 
mit Sitz in Köln. 
 
1. Die MAKK-Förderstiftung (nachfolgend kurz „ Stiftung“) verfolgt ausschließlich und 
unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes „ Steuer-
begünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO).  
 
2. Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur. 
 
3. Zweck der Stiftung ist außerdem die Mittelbeschaffung im Sinne des § 58 Nr. 1 AO zur 
Förderung der vorgenannten Zwecks durch eine andere steuerbegünstigte Körper-
schaft des privaten Rechts oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts.  
 
Die Einzelheiten der Verwirklichung des Stiftungszwecks werden in der Stiftungssatzung 
geregelt.  
 
II.  
 
1. Die am 08.09.2016 verstorbene Frau Dr. Ingeborg Qua ck hat der Stadt Köln mit Tes-
tament vom 11.04.2011 ihr gesamtes Vermögen mit der Auflage zugewendet, den Zu-
wendungsbetrag dem Museum für Angewandte Kunst zum Zwecke des Ankaufs von

- 2 - 
 
 
 
/ 3 
Kunst zuzuwenden. Die Stadt Köln möchte mit der Stiftung zugleich ein Instrum ent 
schaffen, das dem Anliegen der Erblasserin und der Ehrung ihres Andenkens dient und 
wendet der Stiftung aus dem Nachlassvermögen einen Betrag von EUR 100.000,00 als 
anfängliches Stiftungsvermögen (Vermögensstock bzw. Grundstockvermögen) zu.  
2. Herr Ulrich Reininghaus wendet der Stiftung ein Konvolut aus 132 Exponaten (Andy 
Warhol: Record Covers  und korrespondierende Arbeiten ) zu, die in dem diesem Stif-
tungsgeschäft als Anlage 2 (Objektliste Schenkung Ulrich Reininghaus)  im Einzelnen 
aufgeführt sind und die nach dem Inhalt dieser Objektliste zusammen einen geschätz-
ten Wert von EUR 654.410,00 aufweisen. Die Kunstwerke wachsen dem anfänglichen 
Stiftungsvermögen zu (Vermögensstock bzw. Grundstockvermögen). Die Stiftung stellt 
diese Kunstwerke dem Museum für Angewandte Kunst als Dauerleihgabe zur Verfü-
gung. 
 
III.  
 
1. Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. 
 
2. Die Stiftung soll durch einen aus zwei Personen bestehenden Vorstand verwaltet wer-
den. Dem ersten Vorstand gehören bei Errichtung der Stiftung folgende Personen an: 
 
a) Frau Dr. Petra Hesse, Direktorin des Museum für Angewandte Kunst, Köln  als 
Vorsitzende des Vorstands, Museum für Angewandte Kunst Köln, An der Recht-
schule 50667 Köln 
 
b) der Vorstandsvorsitzende der Overstolzengesellschaft Förderer des Museums für 
Angewandte Kunst Köln, gegr. 1888 e.V., Herr Ralph -A. Surma, Museum für An-
gewandte Kunst Köln, An der Rechtschule 50667 Köln 
 
3. Dem ersten Kuratorium gehören bei Errichtung der Stiftung die folgenden Personen an: 
 
a) die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln, Frau Henriette Reker, Historisches Rat-
haus, 50667 Köln, 
b) die Kulturdezernentin der Stadt Köln, Frau Susanne Laugwitz -Aulbach, Richartz-
straße 2-4, 50667 Köln, 
c) je ein/e Vertreter/in der in dem für Kunst und Kultur zuständigen Ausschuss des 
Rates der Stadt Köln stimmberechtigten Fraktionen, 
d) Herr Prof Dr. Kurt Bartenbach, geschäftsansässig CBH Rechtsanwälte, Bis-
marckstraße 11-13, 50672 Köln,

- 3 - 
 
 
 
 
e) Herr Dr. Ulrich Soénius, geschäftsansässig IHK Köln, Unter Sachsenhausen 10-
26, 50667 Köln, 
f) Herr Markus Schumann, geschäftsansässig Stadtzauber GmbH, Klingelpütz 33-
35, 50670 Köln und 
g) Gaby von Oppenheim, […] 
 
 
Näheres regelt die als Anlage beigefügte Satzung, die Bestandteil dieses Stiftungsgeschäf-
tes ist.  
 
 
Köln, den […] 
 
 
 
 
Stadt Köln 
Die Oberbürgermeisterin 
 Ulrich Reininghaus 
 
 
 
 
 
Anlage 1: Satzung der MAKK-Förderstiftung 
Anlage 2: Wertgutachten der Galerie Klaus Benden vom 02.03.2018

Beschlussvorlage Rat

7612 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/4514 
 
Vorlagen-Nummer 
 3284/2019 
Freigabedatum  22.11.2019 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Errichtung der "MAKK-Förderstiftung" 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat bedankt sich für die Schenkung einer herausragenden Sammlung von durch den Künstler 
Andy Warhol gestalteten Plattencovern an die MAKK-Förderstiftung bei Herrn Reininghaus. 
 
Der Rat beschließt vorbehaltlich der notwendigen aufsichtsbehördlichen Genehmigungen  
1. die Errichtung der rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts mit dem Namen 
„Förderstiftung MAKK“ zum 01.12.2019 und  
2. die Stiftungssatzung gemäß Anlage. 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die für die Errichtung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, 
insbesondere  
1. das Stiftungsgeschäft vorzunehmen und  
2. die notwendigen aufsichtbehördlichen Genehmigungen einzuholen. 
 
Falls sich durch die Aufsichtsbehörde sowie aus steuerlichen oder aus sonstigen Gründen Änderun-
gen des Stiftungsgeschäfts oder der Stiftungssatzung als notwendig und zweckmäßig erweisen, er-
klärt sich der Rat mit diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt die-
ses Beschlusses nicht verändert wird. 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 26.11.2019 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 02.12.2019 
Finanzausschuss 09.12.2019 
Rat 12.12.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
Ausgangssituation 
Das Museum für Angewandte Kunst Köln (MAKK) hat von dem Kölner Sammler Ulrich Reininghaus 
das Angebot zur dauerhaften Überlassung einer herausragenden Sammlung von Plattencovern erhal-
ten, die der amerikanische Künstler Andy Warhol von 1949 bis 1987 gestaltet hat. Verbunden mit der 
Realisierung der dauerhaften Überlassung der Kunstwerke ist die Forderung von Herrn Reininghaus, 
am MAKK eine Förderstiftung einzurichten.  
Rechtsgrundlage 
Rechtsgrundlage zur Gründung der Stiftung ist das „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftli-
chen Engagements“ vom 10.10.2007. 
Ziel der Stiftung 
Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung ist, das bürgerschaftliche Engagement für gemeinnützige 
Zwecke steuerlich stärker zu fördern. Das Museum erhält somit eine gute Gelegenheit, seine bedeu-
tenden Bestände wesentlich zu erweitern. Ohne eine solche Einrichtung besteht die Gefahr, dass 
Sammler ihre Werte nicht an das MAKK spenden, sondern an andere Museen geben, die über eine 
solche Stiftung verfügen. 
Vorteile für die Stadt Köln und das MAKK 
Bürgerschaftliches Engagement 
Mit der Errichtung der Stiftung werden engagierte Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Vereine 
und sonstige Institutionen angeregt, sich ebenfalls für die Förderung des MAKK einzusetzen, sei es 
durch die Zuwendung von Kunstwerken, welche die Sammlung des MAKK ergänzen, sei es durch die 
Zuwendung von finanziellen Mitteln. Darüber hinaus soll durch die Einrichtung der Stiftung das bür-
gerschaftliche Engagement steuerlich stärker gefördert werden. 
Finanzielle Freiräume 
Die Stiftungsmittel schaffen für das Museum somit zusätzliche finanzielle Freiräume für den Erwerb 
von Kunstobjekten und gewährleisten eine dauerhafte Präsentation der Kunst in der Öffentlichkeit. 
Die gemeinnützige Förderstiftung soll das MAKK darüber hinaus in seiner Tätigkeit unterstützen. 
Stifterwürdigung 
Mit der Errichtung der Stiftung wird ein zeitgemäßes Instrument der Verwaltung von Exponaten ange-
boten, welches für viele Stifter attraktiv ist. Mit der MAKK-Förderstiftung soll ein Instrument geschaf-
fen werden, dem Anliegen der Erblasserin Dr. Quack und der Ehrung ihres Andenkens zu dienen. 
Stiftungsvermögen 
Das anfängliche Stiftungsvermögen setzt sich aus dem Grundstockvermögen sowie aus dem sonsti-
gen Vermögen zusammen. Die nachfolgenden Planungen zum Stiftungsvermögen wurden bereits auf 
Ihre Umsetzbarkeit hin geprüft. 
Grundstock 
Die Sammlung von Ulrich Reininghaus besteht aus 132 Exponaten (Plattenalben und korres-
pondierende Arbeiten) des Künstlers Andy Warhol. 
Ergänzung des Grundstocks 
Die am 8.9.2016 verstorbene Dr. Ingeborg Quack hat der Stadt Köln mit Testament vom 11.4.2011 ihr 
gesamtes Vermögen mit der Auflage zugewendet, dieses dem MAKK zukommen zu lassen. Zwei 
Drittel des Vermögens werden als anfängliches Stiftungsvermögen (Vermögensstock bzw. Grund-
stockvermögen) der Stiftung zugewendet.  
Aktueller Wert des Grundstocks 
Die Sammlung von Ulrich Reininghaus hat einen Wert von 664.060 €. Die Wertermittlung erfolgte auf

3 
der Basis eines Wertgutachtens des Kölner Galeristen Klaus Benden. Der Nachlass von Frau Dr. 
Quack besteht aus einem Kontoguthaben von EUR 150.000 Euro. Davon wird der Betrag von EUR 
100.000,00 als anfängliches Stiftungsvermögen (Vermögensstock- bzw. Grundstockvermögen) der 
Stiftung zugewendet. 
Der Wert des Grundstocks beträgt insgesamt 764.060 Euro. 
Zuwachs der Stiftung 
Der verbleibende Nachlass von Frau Dr. Quack i.H.v. 50.000 €uro wird von der Stiftung als nicht dem 
Grundstockvermögen zuwachsendes Vermögen zeitnah im Rahmen der steuerrechtlichen Vorschrif-
ten zur Erfüllung des Stiftungszwecks verwendet. 
Stiftungsvermögen gesamt 
Insgesamt beträgt das Stiftungsvermögen aktuell 814.060 Euro. 
Organisation der MAKK-Förderstiftung 
Die geplante MAKK-Förderstiftung versteht sich ausdrücklich als Ergänzung zu den Bestrebungen 
der Overstolzengesellschaft als Förderverein des MAKK.  
Um eine enge Zusammenarbeit von Museum und Overstolzengesellschaft zu gewährleisten, soll der 
Vorstand der Stiftung ausdrücklich aus  
 dem/der amtierenden Direktor/in und  
 des/der jeweils gewählten Vorstandsvorsitzenden der Overstolzengesellschaft bestehen. För-
derer des Museums für Angewandte Kunst Köln, gegr. 1888 e.V.  
Ein weiteres Organ ist das Kuratorium, bestehend aus  
 dem/der Oberbürgermeister/in und  
 der/dem Beigeordneten für Kunst und Kultur der Stadt Köln sowie  
 je ein/e Vertreter/in der im Ausschuss für Kunst und Kultur des Rates der Stadt Köln stimmbe-
rechtigten Fraktionen, die durch den Rat der Stadt Köln festgelegt werden.  
Entsprechend dem Stiftungsgeschäft benennt der Stifter Ulrich Reininghaus  
 vier weitere Kuratoriumsmitglieder. 
Berichtspflicht 
Am Ende eines jeden Geschäftsjahres erfolgt eine Berichterstattung an die für Finanzen sowie Kunst 
und Kultur zuständigen Ausschüsse des Rates der Stadt Köln über die Geschäfte der Stiftung. 
Genehmigungsverfahren 
Aufsichtsbehördliche Genehmigungen 
Vor Errichtung der geplanten Stiftung sind aufsichtsbehördliche Genehmigungen der Bezirksregie-
rung Köln und der Oberfinanzdirektion Rheinland erforderlich (vgl. §§ 15 und 16 der Stiftungssat-
zung). Um ein zügige und reibungslose Abwicklung zu gewährleisten und nachträgliche Änderungen 
zu vermeiden, hat eine Vorabstimmung stattgefunden. 
Satzung und Stiftungsgeschäft 
Die der Beschlussvorlage beigefügte Satzung inkl. der zugehörigen Anlage zum Stiftungsgeschäft ist 
durch den Rat zu beschließen.  
Dringlichkeit 
Die Beschlussvorlage ist trotz frühzeitiger Eingabe in den Mitzeichnungslauf aufgrund verwaltungsin-
terner Abstimmungen leider verfristet, da der verwaltungsinterne Prüf- und Abstimmungsprozess der 
rechtlichen Rahmenbedingungen zeitlich mit der Abgabefrist der Beschlussvorlage zusammen fiel. 
Die Verwaltung bittet um Behandlung der Vorlage trotz eingetretener Verfristung, um alsbald eine 
Rückmeldung an den Schenker geben zu können.  
 
Anlagen: 
1. Objektliste Sammlung Reininghaus 
2. Wertgutachten 
3. Entwurf der Stiftungssatzung 
4. Entwurf des Stiftungsgeschäftes

Anlage 5 Vorabauszug Ausschuss für Kunst und Kultur vom 28.01.2020

1247 Zeichen

G
eschäftsführung  
Ausschuss Kunst und Kultur 
Frau Maida 
Telefon: (0221) 221-23657 
Fax  : (0221) 221-24141 
E-Mail:  Kerstin.Maida@STADT-KOELN.DE
Datum: 29.01.2020 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 41. Sitzung des 
Ausschusses Kunst und Kultur vom 28.01.2020 
öffentlich 
4.1 Errichtung der "MAKK-Förderstiftung" 
3284/2019 
Zur Beratung in den Folgegremien sollen folgende Punkte in der Stiftungssatzung 
überarbeitet werden: 
1. Der Vorstand besteht aus zwei Personen. Dies sind d ie/der Direktorin/Direktor
des Museums für Angewandte Kunst Köln und die/der amtierende Kulturde-
zernentin/Kulturdezernent.
2. Die Zusammensetzung des Kuratoriums wird überarbe
 itet – dann ohne Kul-
turdezernat.
3. Es sollen keine 4 zusätzlichen Personen dem Kuratorium angehören.
4. Die Satzung soll inhaltlich ähnlich den Regelungen der Satzung der Kunststif-
tung im Museum Ludwig formuliert werden.
5. Die in §11 Absatz 4 der Stiftungssatzung festgesetzte Altersgrenze von 75
Jahren entfällt.
Beschluss: 
Die Vorlage wird ohne Votum, jedoch mit Auftrag an die Verwaltung, die Satzung 
entsprechend der oben stehenden fünf Punkte zu überarbeiten, in die nachfolgende 
Gremien verwiesen. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
Anlage 5

Beratungsverlauf (4)

26.11.2019 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.10 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
02.12.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.12 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
03.02.2020 Finanzausschuss
TOP 10.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
06.02.2020 Rat
TOP 10.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3284/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
04.02.2020
Erstellt
18.09.2019 11:49