0084/2026
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII, hier: "Aktion Nachbarschaft e. V."
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Ausschuss
9084 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/510/62 Vorlagen-Nummer 0084/2026 Freigabedatum 30.01.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII, hier: "Aktion Nachbarschaft e. V." Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie - beschließt, den Trä- ger „Aktion Nachbarschaft e. V.“, Geschäftsanschrift: Ossendorfer Weg 1, 50827 Köln als Trä- ger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Abs. 2 SGB VIII anzuerkennen. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 16.03.2026 Jugendhilfeausschuss 05.05.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der „Aktion Nachbarschaft e. V.“, Geschäftsanschrift: Ossendorfer Weg 1, 50827 Köln, wurde am 07.12.2015 gegründet und mit Sitz in Köln am 19.04.2016 beim Amtsgericht Köln unter VR-Nr. 18888 eingetragen. Der Verein beantragt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. Die Geschäftsstelle hat ihren Sitz in Köln-Bickendorf. Die Tätigkeit auf dem Gebiet der Ju- gendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII ist in der Vereinssatzung unter § 3 Abs. 2 und 3 veran- kert: „Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Erziehung, der Bildung, der Kunst und Kultur, des Sports, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen und von Men- schen mit Behinderung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die: Entwicklung und Förderung von Projekten zur nachhaltigen Entwicklung benachteiligter Stadtteile und Bevölkerungsgruppen insbesondere in Köln- Bickendorf, Entwicklung von Informationsangeboten und Informationsmaterial für benachteiligte Menschen zur Verbesserung ihrer Lebenssituation, Einrichtung von offenen Angeboten für Familien, Jugendliche, Senioren und Menschen mit Behinderung in sozial benachteiligten Stadtteilen, Einrichtung von sozialen Beratungsangeboten, Förderung von Sportangeboten für alle Altersgruppen, Die Begleitung von partizipativen Prozessen in der Stadt(teil)entwicklung, Durchführung von Projekten zur Qualifizierung, Maßnahmen zur Förderung des interkulturellen Dialogs, Die Förderung von Teilhabe und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung im eigenen Wohnraum und im Quartier. In der Jugendhilfe ist der Verein seit April 2016 tätig. Zu dieser Zeit erhielt „Aktion Nachbar- schaft e.V.“ erste Projektmittel des Bezirksjugendamtes Köln-Ehrenfeld, mit denen, in Zusam- menarbeit mit den Jugendhilfeträgern Outback-Stiftung, und SKM Köln, niedrigschwellige, so- zialräumlich ausgerichtete Angebote für Kinder und Jugendliche wie beispielsweise Jugend- gruppen und Beratungsangebote in Köln- Bickendorf entwickelt wurden. Der Verein unterhält Räumlichkeiten in Bickendorf, in denen Mitarbeitende tätig sind und Be- ratungsangebote stattfinden. Weitere Räumlichkeiten des Vereins befinden sich in Bock- lemünd und Müngersdorf. Dort finden ebenfalls Beratungsangebote, sowie Angebote für Fa- milien statt. Die Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit werden dezentral in verschiedenen Pro- jekten angeboten. Die EVP (Effective Violence Prevention) Selbstbehauptungstrainings sind ein Gewaltpräventionsangebot für Kinder und Jugendliche von 5- 17 Jahren, welches „Aktion Nachbarschaft e. V“ in Kooperation mit dem SKM Köln durchführt. Das Projekt kombiniert praktische Übungen zur Selbstbehauptung (z.B. mit Elementen aus dem Krav Maga) mit pä- dagogisch begleiteten Reflexionsphasen zu Gruppendruck, Konflikten, Körperhaltung, Selbst- kontrolle und Alltagsbewältigung. Der Fokus liegt auf Empowerment, sozialer Stabilisierung 3 und Selbstwirksamkeit. Die Kurse finden wöchentlich in den Räumen des Familienzentrums „Bunte Welt“ oder im Sommer draußen statt und werden durch einen erfahrenen Übungsleiter, sowie eine sozialpädagogische Fachkraft von „Aktion Nachbarschaft e.V.“ und dem SKM Köln begleitet. In den vergangenen Jahren konnte das Projekt bereits mehrere hundert Kinder und Jugendliche erreichen. Ein weiteres Projekt des Vereins ist „Aktion Patenschaft“, welches als ein langfristig angeleg- tes Mentoringprojekt für Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren konzipiert ist, die in ihrem Alltag zusätzliche Unterstützung, Aufmerksamkeit oder emotionale Stabilität benötigen. Dabei ste- hen zwei zentrale Ziele im Fokus: 1. Bildungsbeteiligung verbessern, durch ermutigende Begleitung im Alltag, Hilfe bei schulischen Themen, Perspektivgespräche und gemeinsame Freizeitgestaltung. 2. Beziehungsarbeit ermöglichen, durch verlässliche, freiwillige Bezugspersonen, die nicht aus dem professionellen Hilfesystem stammen, sondern aus dem sozialen Nahr- aum. Die Patenschaften entstehen auf Wunsch der Familien, in Kooperation mit Schulen, Jugend- hilfeträgern oder über direkte Kontakte im Rahmen der Gemeinwesenarbeit und werden von „Aktion Nachbarschaft e.V.“ fachlich koordiniert und verantwortet. Darüber hinaus bietet „Aktion Nachbarschaft e.V.“ im Rahmen der Jugendarbeit den CUBE 829 an, einen offenen Treffpunkt für kreative, soziale und kulturelle Projekte für Kinder und Ju- gendliche aus dem Kölner Westend. Im Cube 829 werden kreative, handwerkliche und medi- ale Tätigkeiten für die Kinder und Jugendlichen angeboten wie beispielsweise Siebdruck-De- sign und Fotoprojekte oder Medien- und Social- Media Trainings. Ziel des CUBE 829 ist es, den Jugendlichen Räume zu eröffnen, in denen sie Selbstwirksamkeit erfahren, ihre Fähigkei- ten entdecken und sozial wie kreativ in Beziehung treten können. „Aktion Nachbarschaft e.V.“ unterhält ein enges Netzwerk zu einer Vielzahl von Vereinen, Trä- gern und Organisationen innerhalb der Stadt Köln. Der Verein ist im Kölner Westend, insbe- sondere in den Stadtteilen Bickendorf, Bocklemünd und Müngersdorf gut vernetzt und im en- gen Austausch mit anderen Jugendhilfeträgern, sowie der Bezirksjugendpflegerin. Wichtige Kooperationspartner sind der SKM, Fair Stärken e.V. und die Offene Jazzhausschule Köln. Darüber hinaus ist der Verein bereits anerkanntes interkulturelles Zentrum der Stadt Köln. Nach Auskunft des Amtes für Integration und Vielfalt wird Aktion Nachbarschaft e.V. als ein stets zuverlässiger und fachlich fundierter Kooperationspartner wahrgenommen. Mit der pädagogischen Fachabteilung der Stadt Köln erfolgten seit Mitte des Jahres 2025 Kontakte durch Telefonate, E-Mails und ein persönliches Gespräch im Mai 2025 in den Räum- lichkeiten in Bickendorf. Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe, Bereitschaft zum Zusammenwirken mit anderen Trägern der Jugendhilfe gem.§ 4 Absatz 1 SGB VIII ist somit gegeben und wird aktiv gelebt. Die Mitarbeitenden sind von ihrer Profession her Sozialarbeiter*innen, Erzieher*innen, Heiler- ziehungspfleger*innen und Kunstpädagog*innen. Die Mitarbeitenden des Vereins nehmen re- gelmäßig an pädagogischen Fortbildungen teil und haben zum Teil noch weitere Zusatzausbil- dungen, wie z.B. zur Kinderschutzfachkraft oder zum Anti- Aggressionstrainerln absolviert. In- sofern konnte festgestellt werden, dass die Mitarbeitenden des Vereins pädagogisch fachlich qualifiziert sind. Der Verein wurde vom Finanzamt Köln – Nord als gemeinnützig anerkannt. Ein Freistellungs- bescheid zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer vom 26.06.2025 liegt vor. Den Vereinsvorstand bilden: - Maria Anlager, - Christian Baack, - Udo Hanselmann, - Wolfgang Vieten. Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse über die handlungsbevollmächtigten Personen vor, die einer Anerkennung des „Aktion Nachbarschaft e. V.“ als Träger der freien Jugendhilfe ent- gegenstehen. Der Verein ist auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig und verfolgt ge- meinnützige Ziele. Die fachlichen und personellen Voraussetzungen des Vereinsvorstands 4 und der Vereinsmitglieder lassen erwarten, dass „Aktion Nachbarschaft e.V.“ einen nicht un- wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande sind. Au- ßerdem leistet der Verein nach seiner Vereinssatzung, dem pädagogischen Konzept, dem Kinderschutzkonzept eine förderliche Arbeit, die den Zielen des Grundgesetzes entspricht. Gemäß § 75 Absatz 2 SGB VIII hat, wer auf dem Gebiet der Jugendhilfe mindestens drei Jahre tätig ist, unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 einen Anspruch auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. „Aktion Nachbarschaft e.V.“ ist nachweislich seit mehr als drei Jahren auf dem Gebiet der Ju- gendhilfe tätig und erfüllt sämtliche Voraussetzungen zur Anerkennung gemäß § 75 SGB VIII. Der Verein ist gemäß § 75 Absatz 2 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen. Anlagen: Die Satzung, die Einordnung der Tätigkeit von „Aktion Nachbarschaft e. V.“ im Rahmen der Jugendhilfe und das Kinderschutzkonzept sind als Anlagen 1-3 in Session unter Nr. 0084/2026 hinterlegt.
Anl. 3_Schutzkonzept_Aktion Nachbarschaft_sam
83139 Zeichen
Kinderschutzkonzept Aktion Nachbarschaft e.V. Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 2. Grundlagen für die Erstellung eines Schutzkonzeptes 3. Gesetzlicher Schutzauftrag 4. Maßnahmen der Prävention 4.1 Verantwortliche Ansprechpersonen für Kinderschutz 5. Verfahrensweisen zur Umsetzung des Schutzkonzepts 5.1 Im Verdachtsfall 5.2 Im Mitteilungsfall 5.3 Bei vermuteter Täterschaft im Mitarbeitendenteam 5.4 Verhaltenskodex für Mitarbeitende und Ehrenamtliche 5.5 Verhaltensregeln im digitalen Raum 5.6 Beschwerdemanagement 5.7 Schulungs- und Fortbildungsplan 5.8 Sexualpädagogisches Konzept 5.9 Aufarbeitung von Vorfällen 5.10 Rehabilitierung bei Falschbeschuldigungen 5.11 Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation zum Schutzkonzept 6. Vereinbarung mit dem öffentlichen Träger 7. Persönliche Eignung gemäß § 72a SGB VIII 8. Gefährdungseinschätzung 9. Beteiligung der Betroffenen 10. Hinwirken auf die Inanspruchnahme von Hilfen 11. Hinzuziehen einer insoweit erfahrenen Fachkraft (InsoFa) 12. Mitteilung an das Jugendamt 13. Dokumentation 14. Datenschutz 15. Schlusswort Anhang 1: Projektbeschreibungen – Projekt: Effective Violence Prevention (EVP) – Projekt: Cube 829 – Kunst, Beteiligung und Aufbau einer Jugendfirma – Projekt: Bickendorfer Fahrradbüdchen – Technik, Begegnung und Schutz im Sozialraum Anhang 2: Anlage zur Trägeranerkennung nach § 75 SGB VIII/ Einordnung der Tätigkeit von Aktion Nachbarschaft e.V. im Rahmen der Jugendhilfe Ergänzende Anlagen 1- 8 sind einzeln hinzugefügt 1. Verhaltenskodex (Unterzeichnungsbogen + Volltext) 2. Einwilligungsformular für Bild- und Datenverarbeitung 3. Beschwerde- und Feedbackstruktur (Infokarte + Aushänge) 4. Schulungs- und Fortbildungsplan (aktuell + geplant) 5. Materialien zum sexualpädagogischen Ansatz 6. Leitfaden zur Aufarbeitung von Vorfällen (Checklisten, externe Kontakte) 7. Vermerk zur Rehabilitierung und Personalverfahren bei Falschbeschuldigungen 8. Kommunikations- und Infomaterialien (Flyer, Aushänge, Übersetzungen) 1. Einleitung Mit der Einführung der §§ 8a und 72a SGB VIII sowie dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes zum 01. Januar 2012 hat der Gesetzgeber die Verantwortung freier Träger beim Schutz von Kindern und Jugendlichen gestärkt und konkretisiert. Diese gesetzliche Verantwortung betrifft auch Träger wie Aktion Nachbarschaft e.V., die in ihrer gemeinwesenorientierten Arbeit regelmäßig in Kontakt mit Kindern, Jugendlichen und Familien stehen. Aktion Nachbarschaft e.V. ist in mehreren sozial benachteiligten Stadtteilen Kölns – darunter Bickendorf, Bocklemünd/Mengenich und Müngersdorf – aktiv. Der Verein versteht sich als zivilgesellschaftlicher Akteur, der sich konsequent für soziale Gerechtigkeit, Teilhabe und solidarisches Zusammenleben einsetzt. Dabei verfolgt Aktion Nachbarschaft e.V. einen gemeinwesenorientierten Ansatz, der Bewohner*innen stärkt, nachbarschaftliche Netzwerke aufbaut und insbesondere Kinder, Jugendliche und Familien unterstützt, die in prekären oder benachteiligten Lebensverhältnissen leben. Die Angebote des Vereins sind breit gefächert und reichen von Lebensmittelausgaben für armutsbetroffene Haushalte über Beratungs- und Begegnungsformate in Nachbarschaftstreffs bis hin zu kultur- und bildungsorientierten Projekten wie dem Cube 829, dem Bickendorfer Fahrradbüdchen oder dem Gewaltpräventionsprogramm EVP. Besonders hervorzuheben ist die enge Zusammenarbeit mit Schulen, Familienzentren, Geflüchtetenunterkünften sowie ehrenamtlichen Akteur*innen aus dem Quartier. In vielen dieser Projekte und Alltagskontakte entsteht ein unmittelbarer Zugang zu Kindern und Jugendlichen – oft jenseits formalisierter Hilfeprozesse. Gerade weil viele Kinder in den Zielgebieten in Risikolagen aufwachsen – etwa geprägt durch Armut, Diskriminierung, Wohnunsicherheit oder elterliche Überforderung – trägt der Verein eine besondere Verantwortung für ihren Schutz. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit eines systematischen Kinderschutzkonzepts, das in allen relevanten Arbeitsfeldern Anwendung findet und Mitarbeitenden wie Ehrenamtlichen klare, verbindliche Standards, Verfahren und Ansprechpartner*innen bietet. Das Schutzkonzept stärkt die Handlungssicherheit, fördert eine Kultur des Hinschauens und schützt Kinder und Jugendliche – auch in offenen, niedrigschwelligen und informellen Kontexten. Dieses Schutzkonzept richtet sich an haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende, Projektleitungen, Kooperationspartner sowie alle Personen, die im Namen von Aktion Nachbarschaft e.V. mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Es benennt Standards für Prävention, Intervention und Nachsorge bei Kindeswohlgefährdung – unabhängig davon, ob diese im familiären, sozialen oder institutionellen Umfeld stattfindet. Ziel des Schutzkonzepts ist es, Kinder und Jugendliche in allen Angeboten des Vereins wirksam zu schützen, Handlungssicherheit im Verdachtsfall zu geben, Betroffene zu stärken und das Vertrauen in die Arbeit des Trägers zu sichern. Dabei stützt sich das Konzept auf bestehende Qualitätsstandards, auf die Risikoanalyse von 2024 und auf bestehende Kooperationsstrukturen mit Jugendhilfe, Schulen und freien Fachberatungen. Das Konzept dient der • systematischen Umsetzung und Prüfung von Schutzmaßnahmen, • Stärkung einer Kultur der Achtsamkeit und Partizipation, • Sicherstellung gesetzlicher Vorgaben und interner Verbindlichkeiten, • Prävention sexualisierter Gewalt und grenzüberschreitenden Verhaltens, • Reflexion von Machtverhältnissen und Nähe-Distanz-Verhältnissen, • Beteiligung und Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche. 2. Grundlagen für die Erstellung eines Schutzkonzeptes Die Grundlage für dieses Schutzkonzept bildet § 8a SGB VIII – Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung. Dieser verpflichtet auch freie Träger wie Aktion Nachbarschaft e.V., bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Ergänzend greifen weitere gesetzliche Regelungen, insbesondere: • § 72a SGB VIII – Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen • § 8b SGB VIII – Fachliche Beratung und Begleitung • § 79a SGB VIII – Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe • § 4 KKG – Meldung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung durch Berufsgeheimnisträgerinnen* Ein wirkungsvolles Schutzkonzept muss gewährleisten, dass: 1. Fachkräfte und Ehrenamtliche bei gewichtigen Anhaltspunkten eine fundierte Gefährdungseinschätzung vornehmen können; 2. eine insoweit erfahrene Fachkraft (InsoFa) beratend hinzugezogen wird; 3. Kinder, Jugendliche und Erziehungsberechtigte altersgerecht einbezogen werden – sofern dies den Schutz nicht gefährdet; 4. bei Bedarf geeignete Hilfen vermittelt und bei Nichtannahme das Jugendamt informiert wird; 5. der Träger durch geeignete Präventions-, Interventions- und Fortbildungsmaßnahmen eine Kultur des Hinschauens etabliert. Aktion Nachbarschaft e.V. setzt sich mit seinen Angeboten in benachteiligten Quartieren bewusst auch dort ein, wo soziale Risikolagen bestehen. Armut, Ausgrenzung, prekäre Wohnsituationen, psychische Belastungen oder fehlende Bildungszugänge erhöhen das Risiko von Kindeswohlgefährdung. Daher trägt der Verein eine besondere Verantwortung, durch strukturelle Vorsorge, klare Verfahren und geschulte Mitarbeitende frühzeitig zu erkennen, zu handeln und Kinder zu stärken. Dieses Schutzkonzept wurde auf Basis der im Jahr 2024 durchgeführten Risikoanalyse unter Leitung von Colin Patterson (Lüttringhaus) entwickelt. Es konkretisiert die Anforderungen des SGB VIII unter Berücksichtigung der Arbeitsfelder und Projekte von Aktion Nachbarschaft e.V. und wird regelmäßig überprüft und weiterentwickelt. 3. Gesetzlicher Schutzauftrag Der gesetzliche Schutzauftrag im Kinderschutz ist im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) verankert und wird ergänzt durch die UN-Kinderrechtskonvention sowie die Grundrechte der Europäischen Union. Er verpflichtet sowohl öffentliche als auch freie Träger der Jugendhilfe zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefährdungen für ihr körperliches, seelisches und geistiges Wohl. Rechtliche Grundlagen im Überblick: • Artikel 6 Abs. 2 Grundgesetz (GG): Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. • § 1631 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. • Artikel 19 UN-Kinderrechtskonvention: Staaten haben Kinder vor jeder Form von Gewalt zu schützen. • § 8a SGB VIII: Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung – Verpflichtung zur Gefährdungseinschätzung durch Fachkräfte, Hinzuziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft, ggf. Information des Jugendamts. • § 72a SGB VIII: Ausschluss einschlägig vorbestrafter Personen bei Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen. • § 8b SGB VIII: Anspruch auf fachliche Beratung beim Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. Aktion Nachbarschaft e.V. ist als freier Träger verpflichtet, bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung strukturiert und verbindlich vorzugehen. Das umfasst: • die sorgfältige Dokumentation aller Beobachtungen und Verdachtsmomente, • die kollegiale Beratung im Team, • das Einholen fachlicher Einschätzung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft (InsoFa), • die Beteiligung von Betroffenen, sofern deren Schutz dadurch nicht gefährdet wird, • und die Mitteilung an das Jugendamt, wenn der Schutz auf anderem Weg nicht sichergestellt werden kann. Auch wenn Aktion Nachbarschaft e.V. keine stationären oder erzieherischen Hilfen im Sinne der §§ 27 ff. SGB VIII anbietet, ergibt sich durch die Arbeit in offenen Nachbarschaftsstrukturen, Quartierstreffs, Familienzentren, Kulturprojekten und mit Ehrenamtlichen ein unmittelbarer Zugang zu Kindern und Jugendlichen. Deshalb verpflichtet sich der Träger in allen Bereichen seiner Arbeit zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Kinderschutzes. 4. Maßnahmen der Prävention Prävention ist ein zentrales Element des Kinderschutzkonzepts von Aktion Nachbarschaft e.V. Der Verein verfolgt das Ziel, Risiken frühzeitig zu erkennen, Grenzverletzungen zu vermeiden und eine Kultur des Respekts, der Achtsamkeit und der Verantwortungsübernahme zu fördern. Dabei geht es insbesondere darum, alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden für kinderschutzrelevante Themen zu sensibilisieren und Strukturen zu schaffen, in denen sich Kinder und Jugendliche sicher und ernst genommen fühlen. Präventive Maßnahmen auf organisatorischer Ebene: • Verpflichtende Schulung aller hauptamtlich Mitarbeitenden zum Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII sowie zu Themen wie sexualisierter Gewalt, Nähe und Distanz, Machtverhältnissen, Kinderrechten und Kommunikation im Kinderschutz. • Belehrung und Einweisung aller ehrenamtlich Tätigen sowie Praktikant*innen über das Schutzkonzept, ihre Meldepflicht im Verdachtsfall und die Zuständigkeiten im Träger. • Regelmäßige Teamsitzungen mit Fallreflexionen und fester Verankerung des Themas Kinderschutz. • Interne Ansprechperson für Kinderschutz, die bei Unsicherheiten erster Ansprechpartnerin ist und den Kontakt zur insoweit erfahrenen Fachkraft („InsoFa“) koordiniert. • Verbindliche Selbstverpflichtungserklärung für alle Mitarbeitenden, ergänzt durch das erweiterte Führungszeugnis gemäß § 72a SGB VIII. • Schaffung sicherer Strukturen in allen Angeboten (z. B. keine Alleinbetreuung in abgeschlossenen Räumen, klare Regelungen zu Nähe/Distanz). Prävention in der alltäglichen Praxis: • Kinder und Jugendliche werden in Angeboten über ihre Rechte, Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten altersgerecht informiert. • In offenen Angeboten wie dem Cube 829, dem Familientreff Ossendorfer Weg oder bei niedrigschwelligen Freizeitaktivitäten werden Vertrauensbeziehungen bewusst aufgebaut, um Kindern das Gespräch zu erleichtern. • Aushänge und Informationsmaterialien zu Hilfs- und Beratungsstellen sind sichtbar platziert (z. B. Nummer gegen Kummer, Kölner Kinderschutzbund, Hilfetelefon). • Eine respektvolle, partizipative Grundhaltung aller Mitarbeitenden wird als Leitmotiv in der täglichen Arbeit gelebt. Besondere Herausforderungen in benachteiligten Quartieren: Aktion Nachbarschaft e.V. arbeitet gezielt in Lebensräumen, in denen sich soziale Problemlagen wie Armut, Ausgrenzung, psychische Belastungen oder instabile Familiensysteme ballen. Hier setzt der präventive Kinderschutz besonders früh an – z. B. durch: • niederschwellige Präsenz vor Ort, • gezielte Ansprache bei Beobachtungen kindlicher Notlagen, • Stärkung elterlicher Erziehungskompetenz in Alltagsgesprächen oder über Elternangebote, • frühzeitige Vernetzung mit lokalen Beratungsstellen, Schulen, Gesundheitsdiensten und Jugendämtern. 4.1 Verantwortliche Ansprechpersonen für Kinderschutz Zur Umsetzung des Schutzkonzepts und zur Sicherstellung eines professionellen und verbindlichen Umgangs mit Verdachtsfällen benennt Aktion Nachbarschaft e.V. zwei feste Ansprechpersonen: Christian Baack • Geschäftsführer von Aktion Nachbarschaft e.V. • Insoweit erfahrene Fachkraft (InsoFa) • Langjährige Leitungserfahrung im Bereich Hilfen zur Erziehung 📧 kinderschutz@aktion-nachbarschaft.de • 📞 Erreichbar über die Geschäftsstelle oder mobil im Rahmen seiner Leitungstätigkeit Maria Anlanger • Vorstand von Aktion Nachbarschaft e.V. • Erfahrene pädagogische Fachkraft – Kita- Leitung Familienzentrum Bunte Welt 📧 kinderschutz@aktion-nachbarschaft.de 📞 Kontaktaufnahme über das Büro des Vereins Diese beiden Personen stehen allen Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen als direkte Ansprechpartner*innen zur Verfügung bei: • Verdachtsmomenten oder Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung • Unsicherheiten im pädagogischen Alltag • Fragen zu Nähe-Distanz-Gestaltung oder Grenzverletzungen • der Einbindung einer externen InsoFa, wenn erforderlich • der Vermittlung geeigneter Hilfen und der Abstimmung mit dem Jugendamt Hinweis für Mitarbeitende: Alle haupt- und ehrenamtlich Tätigen sind verpflichtet, sich bei beobachteten Risiken, Schutzbedarfen oder auch „unguten Gefühlen“ frühzeitig an eine der beiden genannten Personen zu wenden. Die Ansprechpersonen sichern die Vertraulichkeit, leiten notwendige Schritte ein und sorgen für die Einbindung weiterer Fachstellen, wenn erforderlich. 5. Verfahrensweisen zur Umsetzung des Schutzkonzepts Die Umsetzung des Kinderschutzkonzepts von Aktion Nachbarschaft e.V. orientiert sich an verbindlichen Abläufen, die allen haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden Handlungssicherheit im Verdachts- oder Mitteilungsfall geben. Ziel ist es, in Verdachtsmomenten ruhig, reflektiert und systematisch vorzugehen – zum Schutz der betroffenen Kinder und Jugendlichen sowie zur Sicherstellung der eigenen rechtlichen Absicherung. Allgemeine Grundsätze: • Kinderschutz ist Verantwortung des gesamten Teams. • Es wird niemals im Alleingang gehandelt. • Die Dokumentation ist in allen Verfahrensschritten verbindlich. • Alle relevanten Schritte erfolgen in Absprache mit der internen Ansprechperson, der Leitung oder – falls notwendig – mit einer externen insoweit erfahrenen Fachkraft (InsoFa). • Die betroffenen Kinder oder Jugendlichen werden altersgerecht beteiligt, sofern der Schutz dadurch nicht gefährdet wird. 5.1 Im Verdachtsfall (Beobachtungen ohne direkte Mitteilung des Kindes) Hilfreiche Schritte: • Wahrnehmungen schriftlich festhalten: Was genau habe ich beobachtet oder wahrgenommen? • Eigene Gefühle reflektieren und nicht vorschnell handeln. • Kollegialen Austausch suchen – z. B. im Team oder mit der Kinderschutz-Ansprechperson. • Bei Bestätigung des Verdachts: Leitung informieren und gemeinsam entscheiden, ob eine InsoFa hinzugezogen wird. • Bei akuter Kindeswohlgefährdung: Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt – ggf. zunächst anonymisiert. • Beteiligung des Kindes und der Erziehungsberechtigten prüfen (unter Wahrung des Schutzinteresses). • Alle Schritte werden dokumentiert. Unbedingt vermeiden: • Alleingänge oder vorschnelle Konfrontationen. • Informieren des vermuteten Täters / der vermuteten Täterin. • Kontakt zur Polizei oder anderen Behörden ohne Rücksprache. • Versprechungen gegenüber dem Kind, die nicht eingehalten werden können (z. B. „Ich erzähle es niemandem“). 5.2 Im Mitteilungsfall (Kind oder Jugendlicher spricht selbst etwas an) Hilfreiche Schritte: • Ruhig und präsent bleiben, zuhören ohne zu drängen. • Dem Kind oder Jugendlichen für das Vertrauen danken und signalisieren: „Du hast richtig gehandelt.“ • Keine Versprechungen geben, sondern Transparenz über das weitere Vorgehen schaffen. • Gespräch dokumentieren, möglichst wortgetreu. • Weitere Schritte im Team oder mit der Kinderschutz-Ansprechperson abstimmen. • InsoFa hinzuziehen, wenn eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann. • Beteiligung des Kindes bei den nächsten Schritten prüfen und absichern. Wichtig: Nicht bewerten, bagatellisieren oder dramatisieren. Ziel ist, Vertrauen zu erhalten und kindgerechte Schutzmaßnahmen einzuleiten. 5.3 Bei vermuteter Täterschaft im Mitarbeitendenteam Vorgehen bei Verdacht gegen eine Kollegin, einen Kollegen (haupt- oder ehrenamtlich): • Verdachtsmomente dokumentieren – konkret, sachlich, ohne Vorverurteilung. • Gespräch mit der Leitung suchen – ggf. unter Einbeziehung einer externen Fachberatung. • Beteiligung der vermuteten Person nur im abgestimmten Rahmen und nicht im Alleingang. • Bei schwerwiegendem Verdacht: Freistellung von der Tätigkeit bis zur Klärung des Sachverhalts. • Im Umgang mit ehrenamtlichen Mitarbeitenden können auch pädagogische Gespräche (z. B. bei unabsichtlichen Grenzverletzungen) als milderes Mittel gewählt werden – stets unter Berücksichtigung des Schutzinteresses. Ziel: Grenzverletzungen beenden, ohne vorschnell zu agieren. Dabei gilt die Unschuldsvermutung – gleichzeitig muss der Schutz der Kinder zu jeder Zeit gewährleistet sein. 5.4 Verhaltenskodex für Mitarbeitende und Ehrenamtliche Aktion Nachbarschaft e.V. verpflichtet alle hauptamtlichen und regelmäßig eingebundenen ehrenamtlichen Mitarbeitenden, Honorarkräfte, Praktikant*innen sowie Kooperationspartner zur Einhaltung eines verbindlichen Verhaltenskodex. Dieser bildet die Grundlage für einen respektvollen, sicheren und professionellen Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen. Grundprinzipien: • Würde und Respekt: Alle Menschen werden unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion, sexueller Orientierung, Alter, Behinderung oder sozialem Status wertschätzend und diskriminierungsfrei behandelt. • Verantwortung im Kontakt: Mitarbeitende sind sich ihrer Vorbildfunktion und ihrer pädagogischen Macht bewusst. Nähe und Distanz werden professionell gestaltet. • Grenzachtung: Die körperlichen, psychischen und emotionalen Grenzen von Kindern und Jugendlichen sind jederzeit zu respektieren. Jede Grenzverletzung – auch unbeabsichtigt – wird ernst genommen. • Transparenz und Vertraulichkeit: Gespräche über sensible Themen finden in geeigneten Rahmenbedingungen statt. Informationen werden vertraulich behandelt, es gelten die Vorgaben des Datenschutzes. • Konsequentes Handeln: Der Schutzauftrag hat Vorrang. Grenzverletzungen, Verdachtsmomente oder Unsicherheiten sind unverzüglich an die Ansprechpersonen für Kinderschutz weiterzugeben. Verbindliche Verhaltensregeln (Auswahl): • Kein Alleinsein mit Kindern oder Jugendlichen in nicht einsehbaren Räumen. • Keine körperlichen Berührungen, die nicht explizit gewünscht oder pädagogisch notwendig sind. • Keine private Kontaktaufnahme über soziale Medien oder Messenger-Dienste. • Keine Mitnahme von Schutzbefohlenen ohne ausdrückliche Erlaubnis der Sorgeberechtigten. • Kein Konsum von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln im Rahmen der Tätigkeit. Verpflichtung und Konsequenzen: • Der Verhaltenskodex wird bei Tätigkeitsbeginn schriftlich unterzeichnet. • Eine mündliche Belehrung erfolgt im Rahmen der Einarbeitung. • Verstöße gegen den Verhaltenskodex führen – je nach Schwere – zu pädagogischen, arbeitsrechtlichen oder strafrechtlichen Konsequenzen. Der vollständige Wortlaut des Verhaltenskodex ist als Anlage 1 beigefügt 5.5 Verhaltensregeln im digitalen Raum Digitale Kommunikation ist auch in der sozialen Arbeit, in Schulprojekten und Freizeitangeboten zu einem selbstverständlichen Bestandteil geworden. Dabei ergeben sich neue Chancen – aber auch Risiken für den Kinderschutz. Aktion Nachbarschaft e.V. verpflichtet alle Mitarbeitenden, im digitalen Raum ebenso professionell, reflektiert und verantwortungsvoll zu handeln wie im persönlichen Kontakt. Grundsätze: • Digitaler Raum ist pädagogischer Raum. Es gelten dieselben Schutzstandards wie im analogen Bereich: Respekt, Transparenz, Grenzachtung und Verbindlichkeit. • Privatsphäre wahren. Die Kommunikation über Messenger oder soziale Netzwerke darf nicht zu unangemessener Nähe oder intransparenter Beziehungsgestaltung führen. • Schutz von Daten. Persönliche Daten von Kindern und Jugendlichen werden nur mit Einwilligung der Sorgeberechtigten verarbeitet, gespeichert oder weitergegeben. • Verantwortungsbewusster Umgang mit Fotos und Videos. Bildmaterial darf nur mit dokumentierter Einwilligung veröffentlicht werden. Kinder und Jugendliche dürfen nicht in herabwürdigender, bloßstellender oder sexualisierter Weise dargestellt werden. Konkrete Verhaltensregeln: • Keine 1:1-Kommunikation über WhatsApp, Instagram, Snapchat oder vergleichbare Kanäle mit Minderjährigen ohne explizite Freigabe durch das Team bzw. Eltern. • Keine „Freundschaften“ oder Follower-Beziehungen zwischen Mitarbeitenden und minderjährigen Teilnehmer*innen auf privaten Social-Media-Profilen. • Keine Veröffentlichung von Kinderfotos ohne schriftliche Einwilligung der Sorgeberechtigten (z. B. bei Ferienaktionen oder Kunstprojekten). • Kein Austausch sensibler Informationen über unverschlüsselte Kanäle. • Kein Teilen von privaten Fotos, Meinungen oder politischen Inhalten über dienstliche Plattformen. Sensibilisierung: Die digitalen Verhaltensregeln sind Teil der Kinderschutzbelehrung und werden in Schulungen thematisiert. Bei Unsicherheiten oder Beobachtungen von problematischen digitalen Kontakten ist die Kinderschutz-Ansprechperson umgehend einzubeziehen. Eine Vorlage zur Einwilligung in Bild- und Datenverarbeitung ist Bestandteil der Datenschutzanlagen zu diesem Schutzkonzept (siehe Anlage 2) 5.6 Beschwerdemanagement Ein funktionierendes Beschwerdemanagement ist ein zentrales Element einer gelebten Schutzkultur. Kinder, Jugendliche, Eltern, Ehrenamtliche und Mitarbeitende haben bei Aktion Nachbarschaft e.V. das Recht, sich bei Unzufriedenheit, Unsicherheit oder beobachteten Grenzverletzungen zu äußern – ohne negative Konsequenzen befürchten zu müssen. Das Beschwerdemanagement berücksichtigt sowohl alltägliche Rückmeldungen als auch ernsthafte Hinweise auf mögliche Gefährdungen und ist in mehreren Stufen organisiert. Stufe 1: Alltagsnahe Rückmeldemöglichkeiten • Offene Gesprächsangebote durch Projektleitungen und feste Bezugspersonen • Regelmäßige Reflexionsrunden in Gruppen (z. B. bei Cube 829, EVP oder am Fahrradbüdchen) • Feedbackkarten, Meinungswände oder anonyme „Gedankenboxen“ • Niedrigschwellige Gesprächsanlässe bei Veranstaltungen oder im offenen Treff Stufe 2: Vertrauliche Ansprechpersonen im Projekt • Kinder und Jugendliche werden bei jedem Projektbeginn über ihre Vertrauenspersonen informiert (z. B. Trainer*in, Projektleitung, Fachkraft vor Ort) • Diese Personen nehmen Beschwerden ernst, hören zu und dokumentieren Vorfälle oder Hinweise • Bei Verdachtsmomenten oder wiederholten Problemen werden die Ansprechpersonen für Kinderschutz einbezogen Stufe 3: Eskalation und externe Meldestellen • Beschwerden, die nicht im Projektkontext geklärt werden können, werden an die zentrale Ansprechadresse kinderschutz@aktion-nachbarschaft.de oder an die Geschäftsführung weitergeleitet • Es besteht zudem die Möglichkeit, sich an externe Beschwerdestellen (z. B. Ombudschaften, Jugendamt, Kinderschutzbund) zu wenden – entsprechende Kontakte sind auf der Website und bei Veranstaltungen zugänglich Verankerung und Sensibilisierung • Das Beschwerdemanagement wird regelmäßig intern thematisiert, reflektiert und evaluiert • Kinder und Jugendliche werden altersgerecht über ihre Rechte und die vorhandenen Beschwerdewege informiert • Beschwerden werden vertraulich behandelt, dokumentiert und bei Bedarf mit professioneller Unterstützung bearbeitet Eine Übersicht mit Kontaktpersonen, Kommunikationswegen und Eskalationsstufen wird in Form einer Projektinfokarte bzw. Aushängen bereitgestellt (siehe Anlage 3) 5.7 Schulungs- und Fortbildungsplan Die kontinuierliche Qualifizierung aller Beteiligten ist ein zentraler Bestandteil des Kinderschutzkonzepts von Aktion Nachbarschaft e.V. Alle hauptamtlich und regelmäßig tätigen Personen werden gezielt geschult, sensibilisiert und durch wiederkehrende Fortbildungen in ihrer Handlungssicherheit gestärkt. Der Schulungs- und Fortbildungsplan folgt dabei dem Prinzip: Sensibilisieren – Reflektieren – Handeln können. Zielgruppen und Inhalte: Zielgruppe Inhalte der Schulung Zeitpunkt / Frequenz Neue hauptamtliche Mitarbeitende Schutzauftrag (§8a/§72a SGB VIII), Nähe-Distanz, Meldewege, Verhaltenskodex, digitale Kommunikation Bei Dienstantritt (verpflichtend) Ehrenamtliche / Honorarkräfte Einführung in das Schutzkonzept, Verhalten bei Verdachtsfällen, Ansprechpartner*innen Bei regelmäßigem Einsatz / mind. 1x jährlich Projektleitungen Vertiefung zu Gefährdungseinschätzungen, Fallarbeit, Gesprächsführung, InsoFa-Einbindung Jährlich / bei Bedarf projektbezogen Gesamtteam Auffrischung zu aktuellen Themen im Kinderschutz, Austausch, Fallreflexion Jährlich (zentrale Inhouse-Schulung) Übungsleitende EVP Kinderschutz, Nähe-Distanz, Rollenklarheit, Integration von Schutzaspekten in Bewegungsangebote In Kooperation mit der Trainerausbildung (ÜL-C) Leitung / Vorstand Fachliche Updates, Verantwortungsträgerrolle, juristische Neuerungen, Kommunikation Mindestens alle 2 Jahre / extern oder intern Dokumentation und Nachweis: • Teilnahme an Schulungen wird über Teilnahmebescheinigungen oder Anwesenheitslisten dokumentiert • Die Geschäftsführung prüft regelmäßig den Stand und erinnert ggf. an fällige Auffrischungen • Schulungen werden bedarfsgerecht angepasst (z. B. zu digitalen Medien, sexualisierter Gewalt, interkultureller Sensibilität) Eine aktuelle Übersicht über geplante Fortbildungstermine und Inhalte befindet sich in Anlage 4 5.8 Sexualpädagogisches Konzept Sexualpädagogik ist ein wesentlicher Bestandteil der Präventionsarbeit und der Förderung gesunder Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Aktion Nachbarschaft e.V. versteht sexualpädagogische Bildung als Querschnittsaufgabe in der offenen Kinder- und Jugendarbeit, in kreativen und bewegungsorientierten Projekten sowie in Bildungsangeboten. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche in ihrer körperlichen Selbstbestimmung, in ihrem Umgang mit Gefühlen, Grenzen und Beziehungen zu stärken und sie für Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt zu sensibilisieren. Grundsätze: • Akzeptanz von Vielfalt: Sexualität ist vielfältig. Das Konzept basiert auf einer offenen, wertschätzenden Haltung gegenüber unterschiedlichen Identitäten, Orientierungen und Ausdrucksformen. • Freiwilligkeit und Schutz: Alle Angebote sind freiwillig. Die Inhalte werden alters- und entwicklungsangemessen vermittelt. Kein Kind wird mit Inhalten überfordert. • Grenzachtung und Selbstwahrnehmung: Kinder und Jugendliche lernen, ihre eigenen Grenzen wahrzunehmen und die anderer zu respektieren. • Körperwissen statt Tabu: Fachlich fundierte Aufklärung ersetzt Unsicherheiten, Ängste oder Scham. Informationsvermittlung erfolgt sensibel und situationsbezogen. • Sprache ermöglichen: Kinder und Jugendliche sollen befähigt werden, über Körper, Gefühle, Grenzen und Übergriffe zu sprechen – auch bei Unsicherheiten oder in Verdachtsmomenten. Konkrete Umsetzung: • Im Projekt EVP wird regelmäßig über Nähe, Distanz, Körpersprache und Selbstschutz reflektiert – insbesondere in Bezug auf grenzachtende Körperübungen. • Im Cube 829 werden geschützte Gesprächsräume für Mädchen und Jungen geschaffen, in denen Themen wie Körperbild, Gender, Beziehung und Respekt behandelt werden können. • In offenen Settings (z. B. Fahrradbüdchen) sind pädagogische Fachkräfte sensibilisiert für unklare Signale oder Themen, die sexualpädagogischer Aufmerksamkeit bedürfen. • Kooperationen mit Fachberatungsstellen (z. B. SKM, Agisra, Familienberatungsstellen, Kinderschutzbund Köln u.v.m.) werden fallbezogen genutzt. Verankerung im Schutzkonzept: • Mitarbeitende und Ehrenamtliche werden im Rahmen von Schulungen über Grundlagen der Sexualpädagogik und ihre Relevanz für den Kinderschutz informiert. • Projektleitungen reflektieren regelmäßig, ob und wie sexualpädagogische Elemente in ihrer Praxis sinnvoll integrierbar sind. • Bei Hinweisen auf sexualisierte Gewalt oder Auffälligkeiten erfolgt die Einbindung der Ansprechpersonen für Kinderschutz und ggf. einer Fachberatungsstelle. Weitere Materialien und Anlaufstellen sind in Anlage 5 aufgeführt. 5.9 Aufarbeitung von Vorfällen Trotz aller Präventionsmaßnahmen und Schutzstandards kann es zu Grenzverletzungen, Verdachtsfällen oder tatsächlichen Übergriffen kommen. In solchen Fällen verpflichtet sich Aktion Nachbarschaft e.V. zu einer sorgfältigen, systematischen und beteiligungsorientierten Aufarbeitung – mit dem Ziel, aus Fehlern zu lernen und Vertrauen zurückzugewinnen. Die Aufarbeitung ist Teil der Qualitätssicherung und Ausdruck einer gelebten Schutzkultur, die sich nicht auf Fehlervermeidung beschränkt, sondern Verantwortung übernimmt, wenn Schutz nicht ausreichend gewährleistet wurde. Grundsätze der Aufarbeitung: • Transparenz: Sachverhalte werden offen, nachvollziehbar und ohne Beschwichtigung untersucht. • Schutz steht an erster Stelle: Der Schutz der betroffenen Kinder und Jugendlichen hat höchste Priorität – auch im Aufarbeitungsprozess. • Beteiligung: Betroffene werden – sofern zumutbar – alters- und situationsgerecht in den Prozess einbezogen. Auch Mitarbeitende, Ehrenamtliche und Kooperationspartner*innen können beteiligt werden. • Unabhängigkeit: Bei Bedarf wird eine externe Fachberatung oder Moderation hinzugezogen. • Lernen ermöglichen: Ziel ist es, strukturelle, kommunikative oder personelle Schwachstellen zu erkennen und systematisch zu verbessern. Vorgehen im Aufarbeitungsprozess: 1. Dokumentation und Fallrekonstruktion: Alle relevanten Unterlagen, Beobachtungen und Beteiligungen werden gesichtet. 2. Reflexionsgespräch mit den Beteiligten: Einzel- und ggf. Gruppengespräche mit Betroffenen, Fachkräften und Leitung. 3. Analyse des Falls: Was ist passiert? Wo lagen Versäumnisse, Unklarheiten oder Missverständnisse? 4. Entwicklung von Maßnahmen: Veränderung von Abläufen, Schulungsinhalten, Teamkonstellationen oder baulichen/organisatorischen Bedingungen. 5. Nachbereitung und Evaluation: Der Prozess wird reflektiert und in der Organisation transparent abgeschlossen. Zur Aufarbeitung kann auf Checklisten, Gesprächsleitfäden und externe Moderationsangebote zurückgegriffen werden (siehe Anlage 6). 5.10 Rehabilitierung bei Falschbeschuldigungen Kinderschutz bedeutet, mit Verdachtsmomenten konsequent und sorgfältig umzugehen. Dabei besteht immer auch das Risiko, dass Personen zu Unrecht beschuldigt oder verdächtigt werden. Aktion Nachbarschaft e.V. ist sich dieser Verantwortung bewusst und verpflichtet sich zu einem sachlichen, diskreten und fairen Umgang mit Falschbeschuldigungen – ohne den Kinderschutz zu relativieren. Grundsätze: • Schutzauftrag bleibt unberührt: Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat stets Vorrang. Verdachtsmomente müssen ernst genommen und geprüft werden – auch wenn sich der Verdacht später nicht bestätigt. • Wahrung der Unschuldsvermutung: Bis zur Klärung eines Vorwurfs gilt für die beschuldigte Person die Unschuldsvermutung. • Schutz der Persönlichkeitsrechte: Der Verdacht wird vertraulich behandelt. Nur unmittelbar notwendige Personen werden informiert. • Rehabilitierung als aktiver Schritt: Wenn sich der Verdacht als unbegründet herausstellt, wird die betroffene Person durch die Leitung rehabilitiert – durch interne Klärung, transparente Kommunikation und ggf. begleitende Gespräche. Mögliche Maßnahmen zur Rehabilitierung: • Klärungsgespräch im Team oder mit direkt betroffenen Personen • Persönliche Stellungnahme oder Entlastung durch die Leitung • Begleitung durch externe Supervision oder Beratung • Unterstützung bei der Wiederaufnahme der Tätigkeit bzw. im Ehrenamt • Nachträgliche Anpassung interner Protokolle und Vermerke Verhältnis zur Schutzkultur: Der faire Umgang mit Falschbeschuldigungen ist Teil einer reflektierten Schutzkultur, die sowohl Kinder als auch Mitarbeitende schützt. Nur wer sich sicher sein kann, im Zweifelsfall auch selbst geschützt zu sein, kann aufmerksam, handlungsfähig und verantwortungsvoll agieren. Interne Verfahren zur Rehabilitierung sind Bestandteil der Personalrichtlinien (siehe Anlage 7) 5.11 Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation zum Schutzkonzept Ein Schutzkonzept kann nur wirksam sein, wenn es bekannt, zugänglich und verständlich kommuniziert wird – für Mitarbeitende, Ehrenamtliche, Kinder, Jugendliche, Eltern, Kooperationspartner und die interessierte Öffentlichkeit. Aktion Nachbarschaft e.V. verpflichtet sich daher zur aktiven und transparenten Kommunikation der Schutzprinzipien und Verfahrenswege. Interne Kommunikation: • Einführungsschulungen: Neue Mitarbeitende und Ehrenamtliche werden bei Tätigkeitsbeginn in das Schutzkonzept eingeführt. Es ist Bestandteil des Onboardings. • Digitale Bereitstellung: Das vollständige Schutzkonzept wird in der internen Nextcloud bereitgestellt. • Wiederkehrende Erinnerungen: Das Thema Kinderschutz wird regelmäßig im Team reflektiert – z. B. bei Teamsitzungen, Supervision oder Fortbildungen. • Verfahrensschemata und Kontaktdaten hängen in den Projekträumen aus (z. B. Cube 829, EVP, Fahrradbüdchen). Externe Kommunikation: • Website: Auf www.aktion-nachbarschaft.de wird ein Überblick zum Schutzkonzept bereitgestellt, inkl. Hinweis auf Ansprechpersonen und Verfahrenswege. • Kindgerechte Aushänge und Erklärmaterialien in Einrichtungen und bei Veranstaltungen (z. B. Infoflyer, Piktogramme, Feedbackkarten). • Elternarbeit: Eltern und Sorgeberechtigte werden im Rahmen von Projekteinführungen über Schutzmaßnahmen, Ansprechpartner*innen und Rechte informiert. • Kooperationspartner: Einrichtungen, Schulen und Fördermittelgeber erhalten auf Anfrage Einsicht ins Konzept oder eine Kurzfassung. Zugänglichkeit für alle: Das Schutzkonzept wird in einer verständlichen Sprache formuliert, in zentralen Punkten auch in einfacher Sprache oder mit unterstützenden Grafiken aufbereitet. Weitere Übersetzungen (z. B. Arabisch, Türkisch, Ukrainisch) werden projektbezogen angeboten. Alle Materialien zur Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit sind in Anlage 8 aufgelistet. 6. Vereinbarung mit dem öffentlichen Träger Aktion Nachbarschaft e.V. strebt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe an und unterhält bereits in verschiedenen Projekten und Arbeitsfeldern eine enge Kooperation mit dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe – insbesondere im Rahmen von Familienzentren, präventiven Angeboten in Schulen sowie in der sozialraumorientierten Gemeinwesenarbeit. Gemäß § 8a Abs. 4 SGB VIII bedarf es für freie Träger verbindlicher Vereinbarungen mit dem öffentlichen Träger, die sicherstellen, dass sie bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung eine fundierte Gefährdungseinschätzung vornehmen. In diesen Vereinbarungen sind insbesondere folgende Punkte geregelt bzw. angestrebt: • Die Vorhaltung eines trägerweiten Kinderschutzkonzepts, das in allen Bereichen von Aktion Nachbarschaft e.V. Anwendung findet. • Die Verpflichtung zur Einholung eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 72a SGB VIII für alle Mitarbeitenden und regelmäßig eingebundenen Ehrenamtlichen. • Die Benennung einer insoweit erfahrenen Fachkraft (InsoFa) durch den Jugendhilfeträger sowie die Pflicht des Trägers, diese bei gewichtigen Anhaltspunkten hinzuzuziehen. • Die Einbeziehung der Erziehungsberechtigten und der betroffenen Kinder und Jugendlichen, sofern dies den Schutz nicht gefährdet. • Die Verpflichtung, Hilfen zu vermitteln und – falls erforderlich – das Jugendamt zu informieren. • Die Dokumentationspflicht aller relevanten Beobachtungen und Verfahrensschritte. Ein praktisches Beispiel für diese Zusammenarbeit ist das Gewaltpräventionsprojekt Effective Violence Prevention (EVP), das Aktion Nachbarschaft e.V. gemeinsam mit dem SKM Köln durchführt – in enger Abstimmung mit dem Jugendamt der Stadt Köln. Im Rahmen dieses Projekts, das sich insbesondere an Kinder aus belasteten Sozialräumen richtet, existieren klare Meldewege, abgestimmte Schutzverfahren und strukturierte Rückmeldungen bei Auffälligkeiten. Die beteiligten Trainer*innen sind entsprechend geschult, die Nähe-Distanz-Gestaltung ist geregelt, und das Projekt selbst versteht sich als präventive Ergänzung zur Arbeit des Jugendamts. Diese gelebte Kooperation belegt die Praxisfähigkeit und Verantwortung des Trägers im Kinderschutz. Leitungskräfte von Aktion Nachbarschaft e.V. sind für die Umsetzung des Schutzkonzepts verantwortlich. Sie stellen sicher, dass: • das Schutzkonzept bekannt ist und im Alltag Anwendung findet, • Fortbildungsmaßnahmen regelmäßig umgesetzt werden, • alle Mitarbeitenden in die Verfahrenslogik eingebunden sind, • der Informationsfluss zum Jugendamt im Bedarfsfall sichergestellt ist. Eine formelle Kooperationsvereinbarung mit dem Jugendamt Köln ist Bestandteil des laufenden Anerkennungsverfahrens als Träger der freien Jugendhilfe. Unabhängig davon orientiert sich Aktion Nachbarschaft e.V. bereits jetzt an den geltenden Fachstandards, Verfahrensregelungen und Schutzmechanismen der öffentlichen Jugendhilfe. 7. Persönliche Eignung gemäß § 72a SGB VIII Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen verpflichtet sich Aktion Nachbarschaft e.V., nur Personen einzusetzen, die persönlich und fachlich für die Arbeit mit jungen Menschen geeignet sind. Dies betrifft alle hauptamtlich Beschäftigten, regelmäßig tätige Ehrenamtliche, Honorarkräfte, Praktikant*innen sowie Personen im Bundesfreiwilligendienst. Die rechtliche Grundlage hierfür ist § 72a SGB VIII (Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen). Der Verein stellt durch ein verbindliches Verfahren sicher, dass keine Person mit einschlägigen Vorstrafen im Sinne des Strafgesetzbuches (z. B. wegen Sexualdelikten, Misshandlung Schutzbefohlener oder Kinderhandel) in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen eingesetzt wird. Verfahren zur Prüfung der persönlichen Eignung: • Erweitertes Führungszeugnis vor Tätigkeitsaufnahme: Alle relevanten Personen müssen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 30a BZRG vorlegen. Die Einsichtnahme erfolgt durch die Geschäftsführung oder eine beauftragte Leitungsperson. • Wiederholung alle fünf Jahre: Das Führungszeugnis wird in einem Turnus von fünf Jahren erneut eingefordert und geprüft. • Selbstverpflichtungserklärung: Zusätzlich unterzeichnen alle Personen eine Selbstverpflichtungserklärung, in der sie bestätigen, dass gegen sie kein Ermittlungs- oder Strafverfahren wegen einschlägiger Straftaten anhängig ist. • Belehrung und Dokumentation: Vor Unterzeichnung erfolgt eine mündliche Belehrung über Inhalt und Bedeutung der Erklärung, die dokumentiert wird. Besonderheit bei Ehrenamtlichen: Auch ehrenamtlich Mitarbeitende, die regelmäßig oder in besonderer Nähe zu Kindern und Jugendlichen tätig sind (z. B. im Cube 829, bei Kinderfesten, im Familientreff), werden in das Verfahren einbezogen. Dabei wird der Umfang der Tätigkeit geprüft und – bei regelmäßigen Kontakten – das erweiterte Führungszeugnis verpflichtend eingefordert. In Einzelfällen erfolgt die Entscheidung in Abstimmung mit der Leitung und unter Berücksichtigung der Vorgaben des Jugendamtes. Verantwortung des Trägers: Aktion Nachbarschaft e.V. nimmt seine sogenannte Garantenstellung als Organisation ernst. Der Verein trägt Verantwortung dafür, dass Mitarbeitende in der Lage sind, die Schutzrechte von Kindern und Jugendlichen zu achten und potenzielle Gefährdungen zu vermeiden oder zu erkennen. 8. Gefährdungseinschätzung Die Gefährdungseinschätzung ist ein zentrales Instrument im Umgang mit möglichen Kindeswohlgefährdungen. Sie hilft Mitarbeitenden von Aktion Nachbarschaft e.V., im Verdachtsfall strukturiert, reflektiert und abgestimmt vorzugehen – stets mit dem Ziel, das Wohl des betroffenen Kindes oder Jugendlichen bestmöglich zu schützen. Laut § 8a Abs. 4 SGB VIII sind freie Träger verpflichtet, bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Gefährdung gemeinsam mit einer insoweit erfahrenen Fachkraft (InsoFa) eine Einschätzung der Gefährdung vorzunehmen. Diese Verantwortung gilt auch für Einrichtungen, die nicht im Rahmen der Hilfen zur Erziehung tätig sind – wie z. B. Quartierstreffs, Familienangebote oder offene Kinder- und Jugendarbeit von Aktion Nachbarschaft e.V. Was ist eine Kindeswohlgefährdung? Eine Kindeswohlgefährdung liegt nach § 1666 BGB vor, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes so beeinträchtigt ist, dass eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist – und die Erziehungsberechtigten nicht gewillt oder in der Lage sind, diese Gefahr abzuwenden. Formen der Kindeswohlgefährdung: • Vernachlässigung (körperlich, emotional, medizinisch) • Körperliche Misshandlung • Psychische Misshandlung • Sexualisierte Gewalt • Elterliches Fehlverhalten bei Sucht, psychischer Erkrankung, häuslicher Gewalt oder extremer Überforderung Ablauf der Gefährdungseinschätzung: 1. Beobachtung und Dokumentation: Wahrgenommene Auffälligkeiten oder Aussagen werden sachlich und vollständig dokumentiert. Eigene Interpretationen werden vermieden. 2. Kollegiale Beratung: Erste Einschätzungen werden intern mit Kolleg*innen oder der Kinderschutz-Ansprechperson besprochen. Eine Teamreflexion kann zur Einschätzung beitragen. 3. Hinzuziehen einer InsoFa: Wenn gewichtige Anhaltspunkte vorliegen, wird in Absprache mit der Leitung eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzugezogen. Diese berät das weitere Vorgehen und unterstützt die professionelle Einschätzung. 4. Beteiligung des Kindes und der Sorgeberechtigten: Kinder, Jugendliche und ihre Erziehungsberechtigten werden altersgerecht in den Prozess einbezogen, sofern dies dem Schutzinteresse nicht widerspricht. 5. Entscheidung über das weitere Vorgehen: Wenn eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, wird das Jugendamt informiert. Dabei erfolgt eine schriftliche Mitteilung mit Dokumentation aller bisherigen Schritte. Anhaltspunkte für eine mögliche Kindeswohlgefährdung (Auswahl): Beim Kind / Jugendlichen: • Ungewöhnlich häufige, nicht plausibel erklärte Verletzungen • Rückzug, Angst, Aggression, depressive Stimmung • Verwahrlosung (fehlende Hygiene, Unterernährung) • Schulverweigerung, häufiges Fernbleiben ohne Erklärung • Selbstverletzendes Verhalten Im Umfeld / der Familie: • Gewalt in der Familie oder zwischen Bezugspersonen • Suchtproblematik oder psychische Erkrankung der Eltern • Überforderung, fehlende Versorgung, Isolation • Hinweise auf sexualisierte Gewalt, unangemessenes Näheverhalten Dritter Die Gefährdungseinschätzung ist keine einmalige Handlung, sondern ein prozesshaftes Vorgehen, das Sensibilität, Fachlichkeit und Teamarbeit voraussetzt. Aktion Nachbarschaft e.V. verpflichtet sich, diese Prozesse verbindlich und nachvollziehbar zu gestalten. 9. Beteiligung der Betroffenen Ein zentraler Grundsatz der Kinder- und Jugendhilfe ist die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an allen sie betreffenden Entscheidungen. Dieser Grundsatz gilt auch im Kontext des Kinderschutzes. Aktion Nachbarschaft e.V. verpflichtet sich deshalb, Kinder, Jugendliche und – sofern möglich – deren Sorgeberechtigte aktiv in Schutzprozesse einzubeziehen. Die Beteiligung erfolgt dabei alters- und entwicklungsangemessen, transparent und stets unter Wahrung des Schutzinteresses. Ziel ist es, den jungen Menschen nicht nur als Schutzobjekt, sondern als aktiven Teil des Klärungs- und Entscheidungsprozesses zu behandeln. Beteiligung im Gefährdungskontext: • Kinder und Jugendliche werden – soweit vertretbar – frühzeitig über ihre Rechte und die nächsten Schritte informiert. • Aussagen, Hinweise oder Mitteilungen von Kindern und Jugendlichen werden ernst genommen, protokolliert und in das weitere Vorgehen einbezogen. • Das Vorgehen wird dem Kind oder Jugendlichen verständlich erklärt – idealerweise so, dass es sich als mitgestaltend erlebt. • Die Zustimmung zur Beteiligung der Eltern wird, wo möglich, beim Kind eingeholt. Wenn der Schutz des Kindes dies erfordert, kann in Absprache mit InsoFa und Leitung auch ohne elterliche Beteiligung gehandelt werden. Beteiligung von Sorgeberechtigten: • Eltern und andere Sorgeberechtigte sind grundsätzlich in die Gefährdungseinschätzung einzubeziehen, wenn der Schutz des Kindes dadurch nicht beeinträchtigt wird. • Ziel ist eine partnerschaftliche Gesprächsführung: klar, nicht beschuldigend, mit dem Ziel der gemeinsamen Gefahrenabwehr. • Bei Sprachbarrieren wird – z. B. bei Familien mit Fluchterfahrung – eine sprachliche Verständigung durch Dolmetschende organisiert. • Alle Gespräche mit Eltern und Sorgeberechtigten werden dokumentiert, ebenso wie getroffene Vereinbarungen, Fristen und Verantwortlichkeiten. Partizipation über akute Schutzfälle hinaus: Aktion Nachbarschaft e.V. stärkt Beteiligung nicht nur im Gefährdungsfall, sondern als Haltung im Alltag: • Kinder und Jugendliche gestalten Angebote wie Cube 829 oder Familientreffs aktiv mit. • Es gibt niedrigschwellige Beschwerdemöglichkeiten – etwa über Vertrauenspersonen, Feedback-Postkarten, Gespräche mit Projektleitungen oder über Rückmeldeformulare. • Beteiligung wird als gelebte Praxis verstanden – nicht als Ausnahme im Ernstfall. 10. Hinwirken auf die Inanspruchnahme von Hilfen Eine wesentliche Aufgabe von Aktion Nachbarschaft e.V. im Rahmen des Kinderschutzes ist es, betroffene Kinder, Jugendliche und ihre Familien frühzeitig auf geeignete Hilfsangebote aufmerksam zu machen und sie aktiv bei der Inanspruchnahme dieser Angebote zu unterstützen. In vielen Fällen lässt sich eine drohende Kindeswohlgefährdung durch gezielte Beratung, alltagsnahe Unterstützung oder professionelle Hilfe abwenden. Dies erfordert jedoch Vertrauen, niedrigschwellige Zugänge und die Fähigkeit, Familien behutsam für Unterstützungsangebote zu öffnen. Vorgehensweise bei Unterstützungsbedarf: • In Verdachts- oder Belastungssituationen sucht die Fachkraft das Gespräch mit dem Kind, Jugendlichen und/oder den Sorgeberechtigten. • Gemeinsam werden Hilfebedarfe identifiziert – z. B. psychosoziale Beratung, Familienhilfe, Gesundheitsunterstützung, Schulhilfen oder erzieherische Hilfen. • Die Beteiligten werden über passende Beratungsstellen oder institutionelle Hilfen informiert. • Auf Wunsch oder bei Bedarf wird aktiv unterstützt – z. B. durch: o Begleitung zu Beratungsstellen, o Vermittlung von Ansprechpartner*innen, o telefonische Kontaktaufnahme im Beisein der Familie. Typische Hilfeformen, auf die hingewirkt wird: • Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) / Jugendamt • Familienzentren und Frühe Hilfen • Erziehungsberatungsstellen • Schulsozialarbeit • Kinder- und Jugendpsychiatrie • Hilfen zur Erziehung nach § 27 SGB VIII • Angebote von freien Trägern im Stadtteil • Gesundheitshilfen / Hebammen / Sozialmedizinische Dienste Besonderheiten bei Aktion Nachbarschaft e.V.: Aktion Nachbarschaft e.V. ist in Stadtteilen tätig, in denen Familien häufig mit multiplen Belastungen leben: Armut, Isolation, Wohnungsnot, psychische Erkrankungen, Traumatisierungen, Sprachbarrieren. Die Inanspruchnahme von Hilfen scheitert nicht selten an: • fehlender Kenntnis über Angebote, • Misstrauen gegenüber Behörden, • Scham oder Schuldgefühlen, • Sprach- oder Kulturbarrieren. Deshalb ist das aktive Hinwirken auf Hilfeangebote ein zentraler Bestandteil der Kinderschutzpraxis im Verein. Fachkräfte und auch erfahrene Ehrenamtliche übernehmen hier oft die Rolle von Brückenbauer*innen. 11. Hinzuziehen einer insoweit erfahrenen Fachkraft (InsoFa) Die Hinzuziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft (InsoFa) ist ein zentraler Bestandteil der Gefährdungseinschätzung gemäß § 8a Abs. 4 SGB VIII. Sie dient der Qualitätssicherung und professionellen Einschätzung bei Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdung. Die InsoFa unterstützt dabei die Fachkräfte des Trägers, übernimmt aber nicht die Fallverantwortung. Aktion Nachbarschaft e.V. verfügt über eine besondere Ressource: Der Geschäftsführer selbst ist als insoweit erfahrene Fachkraft qualifiziert und verfügt über eine langjährige berufliche Praxis im Bereich der Hilfen zur Erziehung. Damit steht dem Träger intern eine kontinuierlich verfügbare, fachlich anerkannte Ansprechperson zur Verfügung, die mit den Angeboten, Zielgruppen und strukturellen Bedingungen des Vereins vertraut ist. Grundsätze beim Einsatz der InsoFa: • Die InsoFa wird hinzugezogen, wenn gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen oder sich Verdachtsmomente im Austausch mit Kolleg*innen verdichten. • Die InsoFa berät intern, reflektiert die Situation gemeinsam mit dem Team und hilft bei der Einschätzung des Gefährdungsrisikos. • Die Fachkraft erhält anonymisierte oder pseudonymisierte Informationen, soweit der Datenschutz dies erfordert. • Die InsoFa übernimmt keine eigene Fallverantwortung und arbeitet nicht direkt mit Betroffenen – sie berät ausschließlich die verantwortlichen pädagogischen Kräfte. Zugang zu externer Beratung: In Fällen, in denen die interne InsoFa-Rolle aus strukturellen Gründen (z. B. Nähe zur Fallführung, Leitungsebene) nicht ausreichend unabhängig wahrgenommen werden kann, wird eine externe InsoFa hinzugezogen – etwa über bestehende Kooperationskontakte oder das Jugendamt. Ziele der Beratung durch die InsoFa: • Einschätzung, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt oder nicht ausgeschlossen werden kann. • Klärung der nächsten Handlungsschritte (z. B. Gespräch mit Eltern, Einbeziehung des Jugendamtes). • Unterstützung bei der Dokumentation und Risikoabwägung. • Reflexion emotionaler Reaktionen im Team. • Sicherstellung der Beteiligung des Kindes oder Jugendlichen, soweit vertretbar. 12. Mitteilung an das Jugendamt Wenn sich im Verlauf der Gefährdungseinschätzung herausstellt, dass eine Kindeswohlgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann und die durch Aktion Nachbarschaft e.V. vermittelten Hilfen nicht ausreichen, besteht eine gesetzliche Pflicht zur Information des Jugendamts gemäß § 8a Abs. 4 SGB VIII. Diese Mitteilung ist kein Vertrauensbruch gegenüber Familien, sondern Ausdruck der Verantwortung für das Wohl und den Schutz des Kindes. Sie erfolgt sorgfältig vorbereitet, schriftlich dokumentiert und idealerweise in Abstimmung mit den Beteiligten – sofern dies den Schutz nicht gefährdet. Wann wird das Jugendamt informiert? Die Information an das Jugendamt erfolgt, wenn: • eine akute oder fortgesetzte Kindeswohlgefährdung vorliegt oder nicht ausgeschlossen werden kann, • Eltern oder Sorgeberechtigte nicht bereit oder in der Lage sind, die Gefährdung wirksam abzuwenden, • alle niedrigschwelligen Unterstützungsangebote ausgeschöpft wurden, ohne dass eine Verbesserung eingetreten ist. Verantwortlichkeit und Ablauf: • Die Leitungskraft bzw. die Geschäftsführung (als InsoFa) ist für die Entscheidung über die Mitteilung zuständig. • Die Mitteilung erfolgt schriftlich an den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) des Jugendamts, ggf. vorab telefonisch bei akuter Gefahr. • Alle bisherigen Beobachtungen, Maßnahmen und Einschätzungen werden beigefügt. • Kinder, Jugendliche und Sorgeberechtigte werden über die Mitteilung informiert, soweit dies dem Schutz nicht entgegensteht. • Die Mitteilung wird intern dokumentiert. Nach der Mitteilung: • Mit der Weitergabe an das Jugendamt geht die Fallverantwortung an den öffentlichen Träger über. • Aktion Nachbarschaft e.V. bleibt auf Wunsch der Familie oder des Jugendamts unterstützend beteiligt, z. B. durch Alltagsbegleitung, Freizeitangebote oder nachbarschaftliche Hilfen. • Die Sorge um das Wohl des Kindes endet nicht mit der formellen Übergabe – der Verein bleibt Ansprechpartner im Quartier. 13. Dokumentation Die schriftliche Dokumentation ist ein zentrales Element der Qualitätssicherung im Kinderschutz. Sie schafft Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Rechtssicherheit – sowohl im Sinne des Schutzes des Kindes als auch zum Schutz der beteiligten Fachkräfte und des Trägers. Aktion Nachbarschaft e.V. verpflichtet sich zur systematischen, sachlichen und lückenlosen Dokumentation aller relevanten Schritte im Rahmen des Schutzkonzepts. Dies betrifft sowohl Beobachtungen und Verdachtsmomente als auch Einschätzungen, Gespräche, interne Beratungen, Rückmeldungen durch InsoFa und Mitteilungen an das Jugendamt. Dokumentationsprinzipien: • Faktenbasiert: Wahrnehmungen, Aussagen und Handlungen werden sachlich und ohne Interpretation protokolliert. • Vertraulich: Die Dokumente sind vertraulich zu behandeln und nur befugten Personen zugänglich zu machen. • Lückenlos: Alle Phasen – von der ersten Beobachtung bis zur ggf. erfolgten Weitergabe an das Jugendamt – werden dokumentiert. • Zeitnah: Dokumentation erfolgt möglichst unmittelbar nach dem jeweiligen Ereignis oder Gespräch. Dokumentationsinstrumente bei Aktion Nachbarschaft e.V.: • Beobachtungsprotokoll / Verdachtsprotokoll • Gefährdungseinschätzungsbogen (ggf. in Anlehnung an § 8a SGB VIII) • Gesprächsprotokolle mit Betroffenen und/oder Erziehungsberechtigten • Interne Fallnotizen (z. B. aus Teamsitzungen oder Supervision) • Protokollierte Beratung durch InsoFa • Kopie der schriftlichen Mitteilung an das Jugendamt • Vermerke über Rückmeldungen oder weitere Schritte Diese Dokumente werden zentral an einem sicheren Ort aufbewahrt (z. B. verschlüsselter Serverzugang oder abgeschlossenes Aktenarchiv) und unterliegen den Bestimmungen des Datenschutzes (vgl. Kapitel 15). Die Dokumentation dient nicht nur dem internen Nachvollzug, sondern ist auch im Falle späterer rechtlicher oder fachlicher Prüfungen (z. B. durch das Jugendamt oder bei Trägeranerkennung) ein wesentlicher Nachweis für professionelles, regelgeleitetes Handeln im Sinne des Schutzauftrags. 14. Datenschutz Der Schutz personenbezogener Daten ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Kinderschutzes. Er betrifft insbesondere sensible Informationen über Kinder, Jugendliche, ihre Familien sowie die beteiligten Fachkräfte. Aktion Nachbarschaft e.V. verpflichtet sich zur strikten Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorgaben nach dem SGB VIII, der DSGVO sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Besondere Bedeutung kommt dem Datenschutz im Kontext von Gefährdungseinschätzungen, Meldungen und Beratungen durch externe Fachkräfte zu. Grundsätze im Umgang mit personenbezogenen Daten: • Es gilt das Prinzip der Datenminimierung: Es werden nur solche Daten erhoben und verarbeitet, die für den Schutzprozess zwingend erforderlich sind. • Beobachtungen und Einschätzungen werden sachlich, vertraulich und nachvollziehbar dokumentiert. • Daten werden grundsätzlich nicht ohne Einwilligung an Dritte weitergegeben, es sei denn, es liegt eine Kindeswohlgefährdung vor, die dies gemäß § 8a Abs. 4 SGB VIII erforderlich macht. • Die Einbindung einer insoweit erfahrenen Fachkraft (InsoFa) erfolgt auf der Grundlage anonymisierter oder pseudonymisierter Informationen, sofern keine ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen vorliegt. • Gespräche mit Sorgeberechtigten und Kindern werden dokumentiert und bei Bedarf mit einem Hinweis auf die Vertraulichkeit versehen. Technische und organisatorische Maßnahmen bei Aktion Nachbarschaft e.V.: • Schriftliche Unterlagen werden in abschließbaren Schränken aufbewahrt. • Digitale Daten (z. B. Protokolle, Einschätzungsbögen) werden passwortgeschützt auf sicheren Servern gespeichert. • Zugriffsrechte sind klar geregelt und beschränkt auf zuständige Fach- oder Leitungskräfte. • Einwilligungen zur Datenerhebung und -verarbeitung werden schriftlich eingeholt, wo immer möglich. Informationspflichten und Ausnahmen: • Grundsätzlich werden Kinder, Jugendliche und Eltern über den Umgang mit ihren Daten informiert. • Bei akuter Gefährdung kann eine Meldung an das Jugendamt auch ohne vorherige Zustimmung erfolgen, wenn dies zum Schutz des Kindes notwendig ist. • Die betroffenen Personen werden im Anschluss so bald wie möglich über die Weitergabe informiert, sofern der Schutz dadurch nicht gefährdet wird. Aktion Nachbarschaft e.V. achtet im Spannungsfeld zwischen Kinderschutz und Datenschutz darauf, verantwortungsvoll mit allen Informationen umzugehen – mit dem Ziel, sowohl die Rechte der Betroffenen zu wahren als auch den gesetzlichen Schutzauftrag zu erfüllen. 15. Schlusswort Kinderschutz ist kein einzelner Vorgang, sondern eine Haltung. Er beginnt nicht erst im Verdachtsfall, sondern zeigt sich in der Art, wie wir miteinander umgehen, wie wir Räume gestalten und wie wir Vertrauen aufbauen. Als Träger der Gemeinwesenarbeit in belasteten Stadtteilen trägt Aktion Nachbarschaft e.V. eine besondere Verantwortung, Kinder und Jugendliche nicht nur vor Gefährdungen zu schützen, sondern sie zu stärken und zu ermutigen. Dieses Schutzkonzept formuliert verbindliche Standards und klare Verfahren, die in allen Arbeitsfeldern des Vereins gelten. Es unterstützt Mitarbeitende und Ehrenamtliche darin, sicher zu handeln, strukturiert vorzugehen und im Zweifelsfall nicht allein zu bleiben. Es bietet Orientierung – fachlich wie ethisch – und unterstreicht, dass jede Form von Misshandlung, Vernachlässigung oder Grenzüberschreitung inakzeptabel ist. Wir wissen: Kein Konzept kann alle Risiken ausschließen. Aber wir können dafür sorgen, dass Kinder bei uns gesehen, gehört und ernst genommen werden. Dass Mitarbeitende gestärkt sind, Verdachtsmomente zu benennen. Und dass wir gemeinsam eine Kultur des Hinschauens und der Verantwortung leben. Aktion Nachbarschaft e.V. versteht Kinderschutz als Querschnittsaufgabe – getragen von Professionalität, Sensibilität und der Überzeugung, dass jedes Kind das Recht auf Schutz, Wertschätzung und ein gewaltfreies Aufwachsen hat. Anhang II- unsere Projekte sind im ständigen Wandel. Aspekte der Kindeswohlgefährdung werden analog der entstehen Produkte des Vereins angepasst. Projekt: Effective Violence Prevention (EVP) Projektträger: SKM Köln Kooperationspartner: Aktion Nachbarschaft e.V., Jugendamt Köln Zielgruppe: Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Frauen, insbesondere aus benachteiligten Sozialräumen Durchführungsorte: Bewegungsraum im Familienzentrum Bunte Welt (Träger: Arbeitskreis für das ausländische Kind) sowie freie Flächen im Sozialraum (z. B. Schulhöfe, Plätze, Grünflächen) Durchführungszeitraum: seit mehreren Jahren als Modul-2-Projekt in früheren Förderphasen; seit 2023/2024 Weiterentwicklung und Erweiterung durch Aktion Nachbarschaft e.V. Projektbeschreibung und Zielsetzung: EVP steht für „Effective Violence Prevention“ – ein praxisorientiertes, auf Empowerment ausgerichtetes Präventionsprogramm. Es vermittelt Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen auf altersgerechte, körperbetonte Weise Techniken zur Selbstbehauptung, Konfliktlösung und Deeskalation – stets gewaltfrei und alltagsnah. Trainiert wird u. a.: • Körpersprache, Präsenz und klare Kommunikation • Techniken zur Selbstbehauptung in Übergriffssituationen (z. B. Befreiung aus dem Schwitzkasten) • Strategien, sich gegenüber körperlich überlegenen Personen (auch Erwachsenen) zu behaupten • Erkennen von Grenzverletzungen und angemessene Reaktionen • Stärkung von Gruppen- und Selbstwertgefühl Trägerstruktur und Ausbau: Das EVP-Angebot besteht nur zu Teilen aus der beschriebenen Kooperation mit dem SKM und dem Jugendamt. Darüber hinaus bietet Aktion Nachbarschaft e.V. eigenständig zahlreiche EVP-Gruppen für unterschiedliche Zielgruppen an – insbesondere: • Jugendgruppen (ab 12 Jahren) • Angebote für junge Erwachsene • spezifische Empowerment-Angebote für Frauen und Mädchen • Gruppenangebote in Familienzentren und Nachbarschaftstreffs Aktuell plant der Träger zudem, das EVP-Angebot auf Schulen im Sozialraum auszuweiten, insbesondere im Rahmen von Kooperationsprojekten und Startchancen-Schulen. Team und Qualifikation: EVP-Gruppen werden von einem ausgebildeten Haupttrainer sowie von ehrenamtlichen Übungsleitenden aus dem Quartier durchgeführt. Diese wurden gezielt durch Aktion Nachbarschaft e.V. aufgebaut und geschult, um langfristig zur Verstetigung und Verankerung des Konzepts im Sozialraum beizutragen. Alle Übungsleitenden absolvieren die Trainerlizenz „Übungsleiter C“, wodurch sie qualifiziert sind, sport- und bewegungspädagogische Angebote mit Schutzrelevanz anzuleiten. Sie erhalten zusätzlich eine Belehrung zum Kinderschutzkonzept des Trägers und unterzeichnen eine Selbstverpflichtungserklärung. Kinderschutz im Projekt EVP: • Klare Nähe-Distanz-Regeln: Körpernahe Übungen finden nur nach ausdrücklicher Zustimmung statt. • Kinderschutzverfahren greifen bei Verdachtsmomenten: Dokumentation, interne Abstimmung, ggf. Einbindung der InsoFa. • Altersgerechte Information der Teilnehmenden über Rechte, Schutz und Ansprechpersonen. • Regelmäßige Reflexion im Team zu Gruppendynamiken, Rollenklarheit und Schutzfaktoren. • Trainer und Übungsleitende legen erweiterte Führungszeugnisse vor und werden in das Schutzkonzept des Trägers eingeführt. Relevanz für das Schutzkonzept: EVP ist ein prägnantes Beispiel dafür, wie Aktion Nachbarschaft e.V. Kinderschutz aktiv mit Empowerment, Quartiersarbeit und Prävention verknüpft. Die enge Verbindung zu den Lebenswelten der Kinder, Jugendlichen und Frauen, die Einbindung lokal verankerter Trainer*innen sowie die bestehende Kooperation mit Jugendhilfeakteuren machen EVP zu einem zentralen Baustein gelebter Schutzpraxis im Alltag. Projekt: Cube 829 – Kunst, Beteiligung und Aufbau einer Jugendfirma Projektträger: Aktion Nachbarschaft e.V. Kooperationspartner: Max-Ernst-Gesamtschule, Künstlerinnen und Sozialarbeiterinnen aus dem Quartier Zielgruppe: Kinder und Jugendliche ab 8 Jahren, Schwerpunkt auf Mädchenarbeit Ort: Cube 829, Görlinger Zentrum 18, Köln-Bocklemünd (ehemalige Räume des Modekollektivs) Durchführungszeitraum: seit 2023 (Übernahme und Weiterentwicklung der Vorgängerstruktur Modekollektiv) Projektbeschreibung und Zielsetzung: Cube 829 ist ein offener, künstlerisch und sozialpädagogisch begleiteter Raum für Kinder und Jugendliche im Herzen von Köln-Bocklemünd. Jeden Dienstag verwandelt sich der Raum in ein offenes Atelier: Jugendliche können unter kunstpädagogischer Anleitung ihre Ideen verwirklichen, Materialien ausprobieren und eigene Werke schaffen – von Druckgrafik über Textilgestaltung bis zu urbaner Kunst. Besonderes Augenmerk liegt auf der Stärkung von Mädchen sowie auf Beteiligung: Einmal im Monat werden die Wünsche und Vorschläge der Teilnehmenden gesammelt und fließen in die Programmplanung ein. Die entstandene Struktur ist niedrigschwellig, frei zugänglich, vertraut – und bildet zugleich das Fundament für den Aufbau einer Jugendfirma, in der Eigenverantwortung, Teamarbeit und handwerklich-gestalterische Kompetenzen eine zentrale Rolle spielen. Kinderschutzaspekte: • Feste Bezugspersonen: Die kunstpädagogische Projektleitung (Thordis Addelia) ist regelmäßig präsent, für die Kinder ansprechbar und fachlich im Kinderschutz geschult. • Beteiligung schafft Sicherheit: Kinder und Jugendliche wirken aktiv an der Programmgestaltung mit und erleben sich als ernst genommen – ein Schutzfaktor gegen Überforderung oder Ausschluss. • Offene, einsehbare Raumstruktur: Kein Arbeiten hinter verschlossenen Türen – der Cube ist jederzeit zugänglich für Dritte, transparente Prozesse sind selbstverständlich. • Schutzkonzept des Trägers verbindlich angewendet: Alle Mitwirkenden werden belehrt, legen Führungszeugnisse vor und unterzeichnen die Selbstverpflichtungserklärung. • Sensibler Umgang mit persönlichen Themen: Kunst wird hier auch als Ausdrucksform genutzt – mögliche Schutzanliegen werden erkannt, dokumentiert und professionell weiterbearbeitet. Bedeutung für das Schutzkonzept: Cube 829 steht exemplarisch für eine schutzorientierte, kreative Gemeinwesenarbeit: vertrauensbildend, partizipativ, offen für alle – mit klaren Verfahren im Hintergrund. Der Raum bietet nicht nur Zugang zu Kunst, sondern auch zu sozialer Sicherheit, Empowerment und beruflicher Orientierung – insbesondere für Mädchen aus dem Quartier. Projekt: Bickendorfer Fahrradbüdchen – Technik, Begegnung und Schutz im Sozialraum Projektträger: Aktion Nachbarschaft e.V. Ort: Ehemaliges Waschhaus der GAG, Wolffsohnstraße 12a, Köln-Bickendorf Zielgruppe: Kinder, Jugendliche und Erwachsene aus dem Quartier, mit und ohne Fluchterfahrung Durchführungszeitraum: seit 2016 Projektbeschreibung und Zielsetzung: Das Bickendorfer Fahrradbüdchen ist eine interkulturelle Selbsthilfewerkstatt im Stadtteil Bickendorf/Westend, entstanden aus einer Initiative für Geflüchtete im Jahr 2016. Die Keimzelle war eine improvisierte Fahrrad-Garagenwerkstatt für Menschen in einer Notunterkunft. Heute ist das Büdchen ein etablierter Ort für Begegnung, Hilfe zur Selbsthilfe und praktische Nachbarschaftshilfe im Quartier. Im Mittelpunkt steht das gemeinsame Reparieren von Fahrrädern – mit niedrigschwelligem Zugang für alle Altersgruppen. Kinder und Jugendliche kommen häufig allein, um Hilfe zu suchen, zu lernen oder einfach mitzumachen. Erwachsene, Ehrenamtliche, Nachbar*innen und Fachkräfte arbeiten generationsübergreifend zusammen. Räumlichkeiten und Struktur: Das Projekt ist im ehemaligen Waschhaus der GAG Immobilien AG untergebracht. Es besteht aus einer Werkstatt, überdachten Lagerbereichen und einem offenen Vorplatz für Begegnung, Spielaktionen und Sommerangebote. Die Werkstatt ist dienstags und freitags von 15–18 Uhr geöffnet. Der Betrieb wird durch ein ehrenamtliches Team und eine pädagogische Fachkraft begleitet. Die Fachkraft ist regelmäßig vor Ort, sorgt für Struktur, vermittelt bei Konflikten, kennt Hilfsangebote und achtet auf den Schutz junger Besucher*innen. Kinderschutzaspekte: • Präsenz einer pädagogischen Fachkraft an Öffnungstagen: Sie sorgt für Schutz, Orientierung und Gesprächsangebote – besonders für Kinder, die allein kommen. • Begleitete Ehrenamtliche: Engagierte werden in das Schutzkonzept eingeführt, angeleitet und stehen unter fachlicher Aufsicht. Regelmäßige Helfer*innen legen Führungszeugnisse vor. • Verlässliche Strukturen trotz offenem Raum: Klare Öffnungszeiten, sichtbare Ansprechpartner*innen, transparente Zuständigkeiten. • Anerkennung informeller Schutzbeziehungen: Viele Kinder und Jugendliche bauen über längere Zeit stabile, vertrauensvolle Beziehungen zu den Ehrenamtlichen und zur Fachkraft auf. • Schutz durch Aktivität: Selbstwirksamkeit und Teilhabe stehen im Zentrum – das Schrauben am eigenen Rad ist nicht nur Hilfe, sondern auch Empowerment. • Kooperationen mit Schulen und Unterkünften: Besonders in der Winterzeit werden Fahrräder für Kinder aus Geflüchtetenunterkünften mit Unterstützung von Schülergruppen (z. B. Eichendorff-Realschule) repariert. Bedeutung für das Schutzkonzept: Das Bickendorfer Fahrradbüdchen zeigt, dass Kinderschutz auch außerhalb institutioneller Angebote funktionieren kann, wenn klare pädagogische Verantwortung, Verlässlichkeit und soziale Aufmerksamkeit gegeben sind. In einem Viertel mit vielfältigen Belastungslagen ist es ein Ort, an dem junge Menschen ohne Schwellen Zugang zu Unterstützung, Vorbildern und Gemeinschaft finden. Projekt: Aktion Patenschaft – Bildung, Beziehung, Begleitung Projektträger: Aktion Nachbarschaft e.V. Ort: Köln-Bickendorf, Bocklemünd, Müngersdorf Zielgruppe: Kinder und Jugendliche im Alter von 6–14 Jahren mit besonderem Unterstützungsbedarf Durchführungszeitraum: seit 2020 Projektbeschreibung und Zielsetzung: „Aktion Patenschaft“ ist ein Mentoring-Angebot für Kinder, die im schulischen, emotionalen oder sozialen Bereich Unterstützung benötigen. Die Patenschaften werden im 1:1-Format gestaltet und zielen darauf ab, durch Kontinuität, Aufmerksamkeit und Beziehungsarbeit Schutz und Stabilität zu bieten. Aktuell basiert das Projekt vollständig auf ehrenamtlichem Engagement. Die Pat*innen sind überwiegend berufserfahrene Erwachsene mit pädagogischem oder sozialem Hintergrund – etwa Lehrerinnen oder frühere Fachkräfte aus dem Bildungsbereich. Sie bringen bereits hohe Kompetenzen mit, was eine verlässliche Umsetzung auch ohne formalisierte Förderung oder Schulungsstruktur ermöglicht. Kinderschutzaspekte: Trotz fehlender Projektförderung gelten verbindliche Schutzmaßnahmen: • Alle Pat*innen legen ein erweitertes Führungszeugnis vor und unterzeichnen eine Selbstverpflichtungserklärung zum Kinderschutz. • Die Patenschaften werden fachlich koordiniert, inklusive Matching, Erstkontakt und Begleitung durch feste Ansprechpartner*innen im Verein. • Treffen finden in der Regel in öffentlichen oder vereinseigenen Räumen statt, nicht im privaten Rahmen. • Kinder, Eltern und Patinnen erhalten klare Informationen zu den Zielen, Rollen und Ansprechpartnerinnen im Projekt. • Bei Auffälligkeiten oder Unsicherheiten greifen die allgemeinen Verfahren des Schutzkonzepts – inklusive Dokumentation, Beratung und ggf. InsoFa-Einbindung. Bedeutung für das Schutzkonzept: „Aktion Patenschaft“ zeigt, dass Kinderschutz auch unter schwierigen Rahmenbedingungen möglich ist – wenn Engagement, Erfahrung und klare Standards zusammentreffen. Der Träger stellt sicher, dass Kinder im Quartier nicht nur durch formale Strukturen, sondern auch durch verlässliche Bezugspersonen im Alltag gestärkt und geschützt werden. Anhang III: Übersicht der Anlagen 1. Verhaltenskodex (Unterzeichnungsbogen + Volltext) 2. Einwilligungsformular für Bild- und Datenverarbeitung 3. Beschwerde- und Feedbackstruktur (Infokarte + Aushänge) 4. Schulungs- und Fortbildungsplan (aktuell + geplant) 5. Materialien zum sexualpädagogischen Ansatz 6. Leitfaden zur Aufarbeitung von Vorfällen (Checklisten, externe Kontakte) 7. Vermerk zur Rehabilitierung und Personalverfahren bei Falschbeschuldigungen 8. Kommunikations- und Infomaterialien (Flyer, Aushänge, Übersetzungen) Verhaltenskodex für Mitarbeitende und Ehrenamtliche Aktion Nachbarschaft e.V. 1. Einleitung Der vorliegende Verhaltenskodex basiert auf dem Leitbild von Aktion Nachbarschaft e.V. und konkretisiert dessen Werte in Bezug auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Er richtet sich an alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden und bildet eine verbindliche Grundlage für respektvolles, achtsames und verantwortungsbewusstes Handeln im Verein. 2. Grundsätze und Haltung Unsere Arbeit basiert auf den Prinzipien: Solidarität, Vielfalt, Teilhabe und Respekt. Wir treten entschieden gegen Rassismus, Diskriminierung und Ausgrenzung ein. Wir fördern demokratische Werte, achten auf einen sensiblen Umgang mit Daten und vertreten eine klare Haltung zum Schutz von Kindern und vulnerablen Personen. 3. Verhaltensregeln im Umgang mit Kindern und Jugendlichen - Kein unbeaufsichtigtes Alleinsein mit Kindern in nicht einsehbaren Räumen - Keine unangemessenen körperlichen Berührungen - Keine private Kommunikation über soziale Medien ohne Zustimmung - Keine Mitnahme von Kindern ohne elterliche Erlaubnis - Keine Veröffentlichung von Fotos ohne schriftliche Einwilligung - Keine Duldung oder Verharmlosung von Grenzverletzungen 4. Geltungsbereich und Konsequenzen Dieser Kodex gilt für alle Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen von Aktion Nachbarschaft e.V. und ist Bestandteil des Kinderschutzkonzepts. Verstöße gegen diese Verhaltensregeln können arbeits-, vereins- oder strafrechtliche Konsequenzen haben. 5. Unterzeichnungsbogen Ich habe den Verhaltenskodex sowie das Leitbild von Aktion Nachbarschaft e.V. gelesen und erkenne sie als verbindliche Grundlage meiner Tätigkeit an. Ort, Datum: _______________________________ Name: ____________________________________ Unterschrift: ______________________________ Einwilligungsformular zur Bild- und Datenverarbeitung Aktion Nachbarschaft e.V. Aktion Nachbarschaft e.V. nutzt im Rahmen seiner Arbeit Bilder, Videos und persönliche Angaben, um Projekte zu dokumentieren, Öffentlichkeitsarbeit zu leisten und Fördermittelgeber zu informieren. Dies geschieht stets unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte und im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). 1. Angaben zur einwilligenden Person ☐ Ich bin volljährig und erteile die Einwilligung für mich selbst. ☐ Ich bin Erziehungsberechtigte*r und erteile die Einwilligung für mein Kind: Name des Kindes: __________________________________________ 2. Gegenstand der Einwilligung Ich willige ein, dass Aktion Nachbarschaft e.V. folgende Daten und Medien erheben, speichern und verwenden darf: - Fotos und Videoaufnahmen, auf denen ich oder mein Kind abgebildet bin/ist - Zitate oder schriftliche Beiträge - Vorname und Alter für Projektberichte Diese Inhalte dürfen verwendet werden für: - Dokumentation und Evaluation - Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Website, Flyer, Social Media, Presse) - Berichte an Fördermittelgeber 3. Hinweise zum Datenschutz Die Einwilligung erfolgt freiwillig und kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO sowie §§ 8a, 72a SGB VIII. Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist gesetzlich erlaubt oder ausdrücklich vereinbart. 4. Dauer der Einwilligung Die Einwilligung gilt zeitlich unbegrenzt für die genannten Zwecke, sofern sie nicht widerrufen wird. Ein Widerruf ist jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich. 5. Unterschrift Ort, Datum: ____________________________ Name der einwilligenden Person: _______________________________________ Unterschrift: ____________________________ Beschwerde- und Feedbackstruktur Aktion Nachbarschaft e.V. Kinder, Jugendliche, Eltern, Ehrenamtliche und Mitarbeitende haben das Recht, sich bei Aktion Nachbarschaft e.V. zu äußern, wenn sie Unzufriedenheit, Unsicherheit oder beobachtete Grenzverletzungen erleben – ohne negative Konsequenzen befürchten zu müssen. Die nachfolgende Struktur beschreibt die Beschwerdewege, Ansprechpersonen und Eskalationsstufen. 1. Stufe: Alltagsnahe Rückmeldemöglichkeiten - Offene Gesprächsangebote mit Projektleitungen und festen Bezugspersonen - Reflexionsrunden in Gruppen (z. B. Cube 829, EVP, Fahrradbüdchen) - Feedbackkarten, Meinungswände, anonyme „Gedankenboxen“ - Gesprächsanlässe bei Veranstaltungen oder im offenen Treff 2. Stufe: Vertrauliche Ansprechpersonen - Zu Projektbeginn werden Vertrauenspersonen benannt (z. B. Trainer*in, Projektleitung) - Diese dokumentieren Hinweise und ziehen bei Bedarf Kinderschutz-Ansprechpersonen hinzu - Der Umgang mit Beschwerden wird dokumentiert und ggf. weiterverfolgt 3. Stufe: Eskalation und externe Meldestellen - Beschwerden, die intern nicht geklärt werden können, gehen an: kinderschutz@aktion-nachbarschaft.de - Alternativ können sich Betroffene an Ombudsstelle, Jugendamt oder Kinderschutzbund wenden - Kontaktdaten externer Stellen werden bei Veranstaltungen ausgehängt und auf der Website veröffentlicht 4. Hinweise und Transparenz - Beschwerden werden vertraulich behandelt - Alle Beteiligten werden altersgerecht über ihre Rechte und Wege informiert - Feedbackstrukturen werden regelmäßig reflektiert und angepasst Hinweis: Diese Struktur wird zusätzlich in Form einer Projekt-Infokarte und über Aushänge in den Einrichtungen zugänglich gemacht. - Beschwerden werden vertraulich behandelt - Beschwerden können – je nach Format – auch anonym erfolgen, etwa über Rückmeldeboxen oder anonyme Feedbackkarten - Alle Beteiligten werden altersgerecht über ihre Rechte und Wege informiert - Feedbackstrukturen werden regelmäßig reflektiert und angepasst Schulungs- und Fortbildungsplan Aktion Nachbarschaft e.V. Die kontinuierliche Qualifizierung aller haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden ist ein wesentlicher Bestandteil des Kinderschutzkonzepts. Der folgende Schulungs- und Fortbildungsplan zeigt Zielgruppen, Inhalte und Frequenz der Schulungen auf. Er wird regelmäßig überprüft und an neue Anforderungen angepasst. Zielgruppe Inhalte Zeitpunkt / Frequenz Neue hauptamtliche Mitarbeitende Schutzauftrag (§8a/§72a SGB VIII), Nähe-Distanz, Meldewege, Verhaltenskodex, digitale Kommunikation Bei Dienstantritt (verpflichtend) Ehrenamtliche / Honorarkräfte Einführung in das Schutzkonzept, Verhalten bei Verdachtsfällen, Ansprechpartner*innen Bei regelmäßigem Einsatz / mind. 1x jährlich Projektleitungen Vertiefung Gefährdungseinschätzungen, Fallarbeit, Gesprächsführung, InsoFa-Einbindung Jährlich / projektbezogen bei Bedarf Gesamtteam Auffrischung zu aktuellen Kinderschutzthemen, Austausch, Fallreflexion Jährlich (zentrale Inhouse-Schulung) Übungsleitende EVP Kinderschutz, Nähe-Distanz, Rollenklarheit, Integration von Schutzaspekten in In Kooperation mit Trainerausbildung (ÜL-C) Bewegungsangebote Leitung / Vorstand Fachliche Updates, juristische Neuerungen, Verantwortungsträgerrolle, Kommunikation Mindestens alle 2 Jahre Nachweise und Dokumentation - Teilnahme wird durch Listen oder Zertifikate dokumentiert - Geschäftsführung prüft regelmäßig Schulungsstand - Inhalte werden bei Bedarf aktualisiert (z. B. sexualisierte Gewalt, digitale Medien, interkulturelle Sensibilität) Hinweis zum sexualpädagogischen Ansatz Aktion Nachbarschaft e.V. Aktion Nachbarschaft e.V. verfolgt keinen expliziten sexualpädagogischen Bildungsauftrag, bezieht jedoch Grundhaltungen der Sexualpädagogik in die Präventionsarbeit ein – insbesondere im Hinblick auf Grenzachtung, Körperwahrnehmung, Selbstbestimmung und Sensibilität gegenüber Diversität. In Projekten wie dem Cube 829 oder dem Gewaltpräventionsangebot EVP werden altersangemessene Gesprächsanlässe geschaffen, um Themen wie Nähe und Distanz, Körpergrenzen oder Rollenbilder sensibel anzusprechen. Dabei steht stets der Schutz und die Stärkung der Teilnehmenden im Vordergrund. Bei konkretem Bedarf oder Verdachtsmomenten kooperiert der Verein mit externen Fachstellen (z. B. Kinderschutzbund, Agisra, SKM Köln), um professionelle Beratung oder weiterführende Angebote einzubinden. Mitarbeitende und Ehrenamtliche werden im Rahmen ihrer Schulungen für sexualpädagogische Grundhaltungen sensibilisiert. Eine umfassende Materialsammlung wird aufgrund des informellen Projektcharakters nicht vorgehalten. Leitfaden zur Aufarbeitung von Vorfällen Aktion Nachbarschaft e.V. Auch bei hoher Sensibilität im Kinderschutz kann es zu Vorfällen, Grenzverletzungen oder Verdachtsmomenten kommen. Eine strukturierte, transparente und partizipative Aufarbeitung ist zentral, um Vertrauen wiederherzustellen, aus Fehlern zu lernen und Schutzmaßnahmen weiterzuentwickeln. 1. Grundprinzipien der Aufarbeitung - Transparenz und sachliche Aufklärung - Vorrang des Schutzinteresses der Betroffenen - Beteiligung der Betroffenen (alters- und situationsgerecht) - Einbindung externer Fachstellen bei Bedarf - Lernorientierung und systematische Verbesserung 2. Ablauf der Aufarbeitung 1. Dokumentation und Sammlung aller relevanten Unterlagen 2. Einzelgespräche mit betroffenen Kindern, Fachkräften oder Eltern 3. Gemeinsame Fallanalyse: Ursachen, Versäumnisse, strukturelle Schwächen 4. Entwicklung konkreter Maßnahmen (z. B. Fortbildungen, Prozessveränderungen) 5. Abschluss und Evaluation des Prozesses 3. Unterstützende Materialien und Anlaufstellen Zur Aufarbeitung können folgende Instrumente genutzt werden: - Interne Checkliste zur Fallanalyse (in Entwicklung) - Gesprächsleitfaden für Leitung und InsoFa - Kontakte zu Fachberatungsstellen (z. B. Agisra, Kinderschutz-Zentrum Köln, SKM) - Supervisionsangebote oder externe Moderation Die Aufarbeitung ist keine Schuldzuweisung, sondern Bestandteil einer reflektierten Schutzkultur. Ziel ist es, Fehler zu erkennen, Verantwortung zu übernehmen und Schutzstrukturen wirksam weiterzuentwickeln. Vermerk zur Rehabilitierung bei Falschbeschuldigungen Aktion Nachbarschaft e.V. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat oberste Priorität. Dennoch ist im Umgang mit Verdachtsfällen auch ein sensibler und gerechter Umgang mit Mitarbeitenden notwendig, die möglicherweise zu Unrecht beschuldigt wurden. Dieser Vermerk beschreibt Maßnahmen zur Rehabilitierung nach geklärten Falschbeschuldigungen. 1. Grundsätze der Rehabilitierung - Der Schutzauftrag bleibt unberührt: Jeder Verdacht wird ernst genommen und geprüft. - Unschuldsvermutung: Bis zur Klärung gilt die Unschuldsvermutung für die betroffene Person. - Vertraulichkeit: Der Verdacht wird nur im notwendigen Personenkreis bekannt gemacht. - Aktive Rehabilitierung: Bei nachgewiesener Unbegründetheit erfolgt eine gezielte Unterstützung zur Wiederherstellung des Ansehens. 2. Mögliche Maßnahmen zur Rehabilitierung - Klärungsgespräch mit Leitung und Team - Interne Mitteilung zur Entlastung der Person - Externe Supervision oder begleitende Beratung - Unterstützung bei der Rückkehr in die Tätigkeit (z. B. Mentoring, begleitete Wiedereingliederung) - Anpassung interner Vermerke oder Dokumentationen Die Rehabilitierung ist Teil einer Schutzkultur, die alle Beteiligten im Blick behält – auch Mitarbeitende, die unter Verdacht standen. Nur durch eine faire und transparente Haltung kann Vertrauen langfristig bewahrt werden. Kommunikations- und Infomaterialien zum Kinderschutz Aktion Nachbarschaft e.V. Kinderschutz lebt von Transparenz, Zugänglichkeit und gelebter Kommunikation. Aktion Nachbarschaft e.V. stellt daher eine Reihe von Informationsmaterialien zur Verfügung, um Kinder, Jugendliche, Eltern und Kooperationspartner über Rechte, Schutzwege und Ansprechpartner*innen zu informieren. 1. Materialien und Formate - Kindgerechte Aushänge mit Piktogrammen zu Rechten, Beschwerden und Hilfewegen - Feedbackkarten und Meinungsboxen in offenen Projekten (z. B. Cube 829, Fahrradbüdchen) - Infoflyer mit Verhaltenskodex und Kontaktdaten der Ansprechpersonen für Kinderschutz - Visualisierte Verfahrenswege (z. B. „Was tun im Verdachtsfall?“ als Aushang für Mitarbeitende) - Eltern-Infoblätter bei Projektstart mit Hinweis auf das Schutzkonzept 2. Mehrsprachigkeit und Zugänglichkeit - Materialien werden projektbezogen in einfacher Sprache sowie in relevanten Sprachen wie Arabisch, Türkisch und Ukrainisch angeboten - Bei Veranstaltungen erfolgt eine mündliche Erläuterung durch Mitarbeitende oder Ehrenamtliche mit Sprachkenntnissen - Digitale Versionen sind über die Website bzw. interne Nextcloud abrufbar 3. Aktualisierung und Weiterentwicklung - Die Materialien werden regelmäßig überprüft und ggf. aktualisiert - Projektleitungen können neue Bedarfe rückmelden oder neue Formate anregen - Zuständig für Koordination und Pflege ist die Geschäftsführung bzw. Kinderschutz-Ansprechperson
Anl. 2_Tätigkeitsdarstellung_Aktion Nachbarschaft
17179 Zeichen
Anlage zur Trägeranerkennung nach § 75 SGB VIII Einordnung der Tätigkeit von Aktion Nachbarschaft e.V. im Rahmen der Jugendhilfe Vorbemerkung zur Trägeranerkennung gemäß § 75 SGB VIII Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe setzt laut § 75 Abs. 1 SGB VIII voraus, dass der Träger auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig ist und die Gewähr für eine den Zielen des § 1 SGB VIII entsprechende Arbeit bietet. In der fachlichen Praxis und Kommentarliteratur gilt dabei eine kontinuierliche Tätigkeit über einen Zeitraum von in der Regel drei Jahren als maßgebliches Kriterium, um die erforderliche Beständigkeit und fachliche Eignung nachzuweisen. Entscheidend ist hierbei nicht allein die Dauer, sondern vor allem die inhaltliche Ausrichtung und Qualität der geleisteten Arbeit im Sinne der Aufgabenbereiche des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Aktion Nachbarschaft e.V. erfüllt diese Voraussetzungen in vollem Umfang: Der Träger besteht seit seiner Gründung am 07. Dezember 2015 und hat seither kontinuierlich Angebote im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit, Familienunterstützung und gemeinwesenorientierten Jugendsozialarbeit entwickelt und durchgeführt. Darüber hinaus lässt sich die Jugendhilfeorientierung bereits vor der Vereinsgründung nachweisen, da zentrale Angebote des heutigen Trägers aus Projekten hervorgingen, die in enger Zusammenarbeit mit dem Jugendamt Köln-Ehrenfeld sowie anerkannten Trägern wie der Outback Stiftung und dem SKM Köln entstanden. Diese strukturelle und personelle Kontinuität bildet die Grundlage der heutigen Arbeit. Einleitung Die in der Vorbemerkung beschriebenen frühen quartiersbezogenen Aktivitäten im Kölner Westen wurden durch die Gründung von Aktion Nachbarschaft e.V. institutionell verstetigt. Einen sichtbaren Ausgangspunkt bildeten dabei erste Projektmittel des Jugendamts Köln-Ehrenfeld, mit denen – in Zusammenarbeit mit dem Jugendhilfeträger Outback Stiftung – niedrigschwellige, sozialräumlich ausgerichtete Angebote für Kinder, Jugendliche und ihre Familien im Quartier Westend entwickelt wurden. Im Zuge dieser Arbeit entstanden erste Jugendgruppen, Angebote der Beratung und Begegnung sowie der Mieterrat, der auch heute wieder ein wichtiges Element partizipativer Stadtteilarbeit im Bickendorfer Westend darstellt. Diese frühen Projekte waren eine Reaktion auf die Herausforderungen im Quartier – unter anderem ausgelöst durch die kontroverse öffentliche Wahrnehmung nach dem Film „Ohne Gang bist du nichts“ (2003), der Bickendorf in problematischer Weise mit Jugendgewalt, Perspektivlosigkeit und sozialem Abstieg assoziierte. Nach dem erfolgreichen Anschub durch die Jugendamtsförderung entwickelten sich weitere projektbezogene Aktivitäten, unter anderem durch Kooperationen mit der GAG Immobilien AG, der lokalen Zivilgesellschaft und verschiedenen Stadtteilakteur*innen. Aus diesem gewachsenen Geflecht entstand schließlich die Gründung von Aktion Nachbarschaft e.V. als eigenständiger, gemeinnütziger Träger. Seitdem wurden zahlreiche Formate im Bereich der sozialen Stadtteilarbeit, Familienunterstützung und offenen Kinder- und Jugendarbeit aufgebaut und konsolidiert – teils in Kooperation mit öffentlichen Trägern, teils aus Eigenmitteln oder durch Drittmittelförderung. Aktion Nachbarschaft e.V. ist heute anerkannter Akteur im Quartier, arbeitet trägerübergreifend mit Fachstellen und Institutionen zusammen und ist als Interkulturelles Zentrum der Stadt Köln offiziell anerkannt. Die Angebote richten sich an Kinder, Jugendliche, Familien sowie Menschen mit Unterstützungsbedarf in sozialen Belastungslagen – mit einem Fokus auf Teilhabe, Schutz, Bildungsgerechtigkeit und Empowerment. Inhaltlich orientieren sich viele der Angebote an Aufgabenbereichen des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII), insbesondere: • § 11 SGB VIII – Angebote der Jugendarbeit • § 13 SGB VIII – Jugendsozialarbeit • § 16 SGB VIII – Förderung der Erziehung in der Familie • punktuell auch § 27 ff. SGB VIII – insbesondere im Kontext von Beratung, Stabilisierung und Einzelbegleitung Im Folgenden werden exemplarisch Projekte und Arbeitsbereiche von Aktion Nachbarschaft e.V. dargestellt – differenziert nach laufenden und abgeschlossenen Vorhaben. EVP – Effective Violence Prevention / Werde fit, bleib stark „Werde fit – bleib stark“ ist ein ressourcenorientiertes Gewaltpräventionsangebot, das sich an Kinder und Jugendliche in sozial belasteten Quartieren richtet. Es wird heute in enger Zusammenarbeit zwischen dem SKM Köln und Aktion Nachbarschaft e.V. umgesetzt und kombiniert körpernahe Selbstbehauptung mit pädagogischer Reflexion und sozialer Stabilisierung. Seinen Ursprung hatte das Projekt bereits vor der Gründung von Aktion Nachbarschaft – unter dem Titel „Familie in Bewegung“. Es wurde im Rahmen der Modul-2-Präventionsförderung des Jugendamts Köln-Ehrenfeld entwickelt, um Kinder frühzeitig in ihrer Selbstwahrnehmung, Konfliktfähigkeit und Alltagsstruktur zu stärken. Konzipiert und durchgeführt wurde es von Fachkräften, die später zu den Mitbegründern von Aktion Nachbarschaft e.V. gehörten. Nach einer zwischenzeitlichen Trägerschaft durch den SKM Köln erhielt das Projekt seinen heutigen Namen „Werde fit – bleib stark“. Seitdem wird es in enger Kooperation zwischen dem SKM als Träger und Aktion Nachbarschaft als durchführendem Partner vor Ort umgesetzt – eingebunden in die sozialräumliche Struktur und in Abstimmung mit Schulen, Familienhilfen und lokalen Partnern. Das Projekt kombiniert praktische Übungen zur Selbstbehauptung (z. B. mit Elementen aus dem Krav Maga) mit pädagogisch begleiteten Reflexionsphasen zu Gruppendruck, Konflikten, Körperhaltung, Selbstkontrolle und Alltagsbewältigung. Der Fokus liegt auf Empowerment, sozialer Stabilisierung und Selbstwirksamkeit. Neben den durch das Jugendamt geförderten Kindergruppen wurden mit Unterstützung von Aktion Nachbarschaft zusätzliche Gruppen für Jugendliche ab 13 Jahren aufgebaut – gestaffelt nach Alter und Entwicklungsstand. Die Kurse finden regelmäßig im Quartier statt und werden durch einen erfahrenen Übungsleiter sowie einer sozialpädagogische Fachkraft vom SKM und Aktion Nachbarschaft e.V. begleitet. Im Laufe der vergangenen Jahre hat das Projekt mehrere hundert Kinder und Jugendliche erreicht – viele von ihnen konnten nachhaltig in ihrer Selbstwirksamkeit gestärkt werden. Besonders eindrücklich ist, dass einzelne Teilnehmende inzwischen selbst zu Übungsleitenden geworden sind und heute als positive Rollenvorbilder zur Weitergabe der Idee beitragen. Aktion Patenschaft Die „Aktion Patenschaft“ ist ein langfristig angelegtes Mentoringprojekt von Aktion Nachbarschaft e.V. für Kinder im Alter von etwa 6 bis 14 Jahren, die in ihrem Alltag zusätzliche Unterstützung, Aufmerksamkeit oder emotionale Stabilität benötigen. Im Zentrum stehen 1:1-Patenschaften zwischen ehrenamtlich engagierten Erwachsenen und Kindern aus dem Quartier, die über mehrere Monate oder Jahre hinweg begleitet werden. Zwei zentrale Ziele stehen im Fokus: 1. Bildungsbeteiligung verbessern – durch ermutigende Begleitung im Alltag, Hilfe bei schulischen Themen, Perspektivgespräche und gemeinsame Freizeitgestaltung. 2. Beziehungsarbeit ermöglichen – durch verlässliche, freiwillige Bezugspersonen, die nicht aus dem professionellen Hilfesystem stammen, sondern aus dem sozialen Nahraum. Die Pat*innen sind aktuell vor allem engagierte Lehrerinnen und Lehrer, aber auch bewährte Nachbar:innen, die durch ihre Lebenserfahrung, Offenheit und Verlässlichkeit als positive Rollenvorbilder wirken können. Sie übernehmen keine pädagogischen oder therapeutischen Aufgaben, sondern bieten Zuwendung, Verlässlichkeit und Teilhabe – auf Augenhöhe und mit einem ressourcenorientierten Blick auf die Kinder. Das Projekt wird fachlich verantwortet und koordiniert durch das Team von Aktion Nachbarschaft. Die Ehrenamtlichen werden sorgfältig ausgewählt, geschult (u. a. in Kinderschutz, Kommunikation, Nähe-Distanz-Thematik), versicherungstechnisch abgesichert und durch regelmäßige Reflexionsgespräche begleitet. Die Patenschaften entstehen auf Wunsch der Familien, in Kooperation mit Schulen, Jugendhilfeträgern oder über direkte Kontakte im Rahmen der Gemeinwesenarbeit. Cube 829 – Kreativraum, Jugendbeteiligung & Empowerment Cube 829 ist ein kreativer und multifunktionaler Raum in Köln-Bocklemünd, der sich an Kinder und Jugendliche aus dem Quartier richtet. Das Projekt ging im Jahr 2023 aus dem ehemaligen FREIRAUM des aufgelösten Modekollektivs hervor und wurde im Rahmen des Programms „Gemeinsam im Quartier“ im Rahmen der Initiative „WERKSTADT 829 – auf die KINDER kommt es an!“ aufgebaut. Trägerseitig ist Aktion Nachbarschaft e.V. federführend, in Kooperation derzeit mit der Max Ernst- Gesamtschule, mit Fair.Stärken e.V. und der Offenen Jazzhausschule. Der Cube 829 versteht sich als sozialräumlich verankerter Empowerment-Ort, an dem Jugendliche – insbesondere aus prekären Lebenslagen – kreativ, handwerklich und medial arbeiten können. Angeboten werden unter anderem: • Siebdruck-, Design- und Fotoprojekte • Nähcafés und Upcycling-Workshops • Medien- und Social-Media-Trainings • Empowerment-Angebote mit Fokus auf Mädchen und junge Frauen • Selbstbehauptungskurse & Demokratie-Workshops • Berufsorientierung in Form einer Jugendfirma Ein zentrales Ziel ist es, Jugendlichen Räume zu eröffnen, in denen sie Selbstwirksamkeit erfahren, ihre Fähigkeiten entdecken und sozial wie kreativ in Beziehung treten können. Besonderes Augenmerk liegt auf: • Partizipation (z. B. in der inhaltlichen Gestaltung der Angebote) • Kultureller Teilhabe (z. B. Jahresausstellung, Auftritte) • Intersektionalem Empowerment (z. B. Mädchenarbeit, Diskriminierungsprävention) • Kooperation im Sozialraum (z. B. Bezirksjugendpflege, Streetwork, Max-Ernst-Gesamtschule) Die pädagogische Arbeit erfolgt niedrigschwellig, bedarfsorientiert und nachhaltig. Der Cube ist heute ein fester Ankerpunkt im Quartier – für viele Jugendliche der erste Raum, in dem sie kreative Anerkennung und soziale Sicherheit gleichermaßen erleben. Bickendorfer Fahrradbüdchen – sozialraumorientierte Selbsthilfewerkstatt & informeller Lernort für junge Menschen Das Bickendorfer Fahrradbüdchen ist eine interkulturelle Selbsthilfewerkstatt für Fahrräder und zugleich ein offener Raum für Begegnung, Teilhabe und informelles Lernen. Seit 2016 wird das Projekt von Aktion Nachbarschaft e.V. betrieben und hat sich zu einem festen Bestandteil im Quartier entwickelt – insbesondere für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die dort aktiv mitarbeiten, Hilfe suchen oder einfach Zeit in geschützter Atmosphäre verbringen. Die Werkstatt ist zweimal wöchentlich geöffnet und wird getragen von einem vielfältigen Team aus Ehrenamtlichen – darunter Menschen mit Fluchterfahrung, Senior:innen, Schüler:innen und engagierten Nachbar:innen. Eine sozialpädagogische Fachkraft des Vereins begleitet das Projekt kontinuierlich. Das Fahrradbüdchen bietet für junge Menschen: • einen Ort, an dem sie sich ausprobieren und einbringen können, • die Möglichkeit, handwerkliche Fähigkeiten zu erwerben, • Beziehungsangebote jenseits formaler Strukturen, • und Zugang zu informeller Unterstützung, etwa bei Konflikten, schulischen Herausforderungen oder psychischen Belastungen. Viele Jugendliche erleben das Büdchen als „ihr Raum“ – niedrigschwellig, verlässlich und nicht an Bedingungen geknüpft. Über das Schrauben und Helfen entstehen Vertrauensverhältnisse, die Grundlage für Beratung, Orientierung und Stabilisierung bieten können – sei es in der Übergangsphase zwischen Schule und Beruf, in belasteten Familiensituationen oder bei Alltagsproblemen. Regelmäßig werden Projekte mit Schulen, Ferienaktionen, Nachbarschaftsfeste und Vernetzungsangebote mit anderen Trägern durchgeführt. Das Fahrradbüdchen ist damit ein sozialraumorientierter Lern- und Begegnungsort, der junge Menschen in ihrer Selbstwirksamkeit stärkt und ihnen zugleich soziale Bindung und Orientierung ermöglicht. Tafelprojekte & Lebensmittelausgaben – Begegnung, Alltagsstruktur & niederschwellige Unterstützung Die Lebensmittelausgaben von Aktion Nachbarschaft e.V. in Bickendorf und Bocklemünd sind mehr als reine Versorgungsangebote. Sie schaffen niedrigschwellige Kontakt- und Begegnungsräume, in denen regelmäßig auch Kinder und Jugendliche präsent sind – sei es als Teilnehmende, als begleitende Angehörige oder als ehrenamtlich Mitwirkende. Im Alltag der Ausgaben entstehen informelle Gesprächssituationen, in denen Fragen zu Erziehung, Schule, psychischer Belastung oder behördlichen Schwierigkeiten zur Sprache kommen. Das Team von Aktion Nachbarschaft reagiert darauf durch Ansprechbarkeit, Beobachtung und gegebenenfalls Vermittlung in weiterführende Unterstützungsstrukturen. Ein weiterer sozialpädagogischer Zugang besteht durch die Möglichkeit, im Rahmen der Tafelprojekte gerichtlich auferlegte Sozialstunden abzuleisten. Diese Einsätze erfolgen in enger Abstimmung mit Die Brücke e.V. und werden vom Team begleitet. Sie bieten Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Chance, in einem solidarischen Umfeld Verantwortung zu übernehmen, positive Rückmeldungen zu erfahren und soziale Bindung aufzubauen. Die Tafelprojekte wirken damit – ergänzend zu anderen Angeboten des Vereins – als frühe Kontaktpunkte, über die Familien und Jugendliche sichtbar, ansprechbar und erreichbar bleiben. Für viele entsteht so überhaupt erst der Zugang zu stabilisierenden Projekten wie dem Fahrradbüdchen, Aktion Patenschaft oder dem Elterncafé. Zugleich erleben junge Menschen im Rahmen der Lebensmittelausgaben Verantwortung, Struktur und Gemeinschaft – z. B. durch ehrenamtliche Mitarbeit, Ferienaktionen oder begleitende Aktivitäten. 2. Abgeschlossene Projekte – Auswahl Junge Nachbarschaft – sozialpädagogisches Projekt zur Stabilisierung junger Menschen Das Projekt Junge Nachbarschaft wurde im Rahmen des Landesprogramms „Zusammen im Quartier – Kinder stärken – Zukunft sichern“ durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW gefördert. Es richtete sich an Jugendliche und junge Erwachsene im Quartier Bickendorf/Westend, die sich in instabilen Lebenslagen oder Übergangsphasen befanden. Ziel war es, diese jungen Menschen niedrigschwellig zu erreichen, in Beziehung zu bringen und sozial zu stabilisieren – insbesondere dann, wenn klassische Unterstützungsangebote nicht griffen oder nicht angenommen wurden. Ein zentrales Element war die Rolle der Quartierskümmerin, die als konstante, ansprechbare Bezugsperson im Stadtteil präsent war. Sie ermöglichte kontinuierliche Beziehungsarbeit, begleitete individuelle Prozesse und war erste Anlaufstelle bei Krisen, Unsicherheiten oder Unterstützungsbedarf. Das Projekt umfasste: • regelmäßige Gruppenangebote mit klarer Alltagsstruktur (z. B. Empowerment- und Perspektivgruppen), • Einzelfallarbeit bei akuten Problemlagen (z. B. Wohnungsnot, Schulverweigerung, psychische Belastung), • aufsuchende Kontakte und informelle Gesprächsangebote im Lebensumfeld der Jugendlichen, • sowie enge Kooperationen mit lokalen Partnern, darunter SKM Köln, AWO, Schulen, die GAG und weitere Träger. Viele Teilnehmende kamen über persönliche Ansprache, die Lebensmittelausgabe oder Nachbarschaftsaktionen ins Projekt. Durch die kontinuierliche Präsenz im Quartier konnten auch Jugendliche erreicht werden, die sich institutionellen Strukturen weitgehend entzogen hatten. Obwohl zeitlich befristet, ermöglichte das Projekt nachhaltige Stabilisierungsprozesse, Beziehungserfahrungen und Übergänge in weiterführende Angebote. Familiensache – Familienorientierte Gemeinwesenarbeit außerhalb institutioneller Hilfestrukturen Förderung: RheinEnergie Stiftung Familie Das Projekt Familiensache richtete sich gezielt an Eltern mit Kindern im Vorschul- und Grundschulalter, die in benachteiligten Quartieren wie dem Kölner Westend, den Y-Häusern in Bickendorf und den Elefantenhäusern in Bocklemünd leben. Anders als landesgeförderte Programme wie „Junge Nachbarschaft“, die stärker auf Jugendliche und junge Erwachsene fokussierten, arbeitete Familiensache frühzeitiger, familienzentrierter und stärker alltagsintegriert – mit einem deutlichen Schwerpunkt auf Beziehungsarbeit, Erziehungsunterstützung und aktivierender Elternarbeit. Ziel war es, Familien zu erreichen, die formelle Unterstützungsstrukturen kaum nutzen – etwa aufgrund von Sprachbarrieren, Scham, Traumatisierungen oder fehlendem Vertrauen. Familiensache schloss diese Lücke durch niedrigschwellige Angebote, aufsuchende Präsenz und nachhaltige Beziehungsarbeit. Zentrale Bausteine waren: • offene Familiencafés in den Quartieren, • Eltern-Kind-Angebote im öffentlichen Raum (Spielplätze, Straßenaktionen), • Ferienprogramme, Ausflüge und Stadtteilaktionen, • Kooperation mit GAG, Hausmeisterdiensten, Kitas, Schulen und Sozialraumkoordination, • Aufbau stabiler Nachbarschaftsstrukturen (z. B. Y-Team als engagierte Bewohner:innenrunde). Die Wirkungen des Projekts reichen bis heute: Formate wie das Elterncafé, einzelne Ferienaktionen oder Patenschaftsmodelle wurden in Folgeprojekten (z. B. Aktion Patenschaft, Interkulturelles Zentrum) weitergeführt oder durch Ehrenamtliche verstetigt.
Anl. 1_Satzung Aktion Nachbarschaft
10941 Zeichen
Satzung des Vereins Aktion Nachbarschaft e.V. in der Fassung vom 14.06.2024 § 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen Aktion Nachbarschaft. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz "e.V." Der Sitz des Vereins ist Köln. § 2 (Geschäftsjahr) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr ( § 3 (Zweck des Vereins) (1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Erziehung, der Bildung, der Kunst und Kultur, des Sports, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen und von Menschen mit Behinderung. (3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die: Entwicklung und Förderung von Projekten zur nachhaltigen • Entwicklung benachteiligter Stadtteile und Bevölkerungsgruppen insbesondere in Köln-Bickendorf • Entwicklung von Informationsangeboten und Informationsmaterial für benachteiligte Menschen zur Verbesserung ihrer Lebenssituation • Einrichtung von offenen Angeboten für Familien, Jugendliche, Senioren und Menschen mit Behinderung in sozial benachteiligten Stadtteilen. • Einrichtung von sozialen Beratungsangeboten • Förderung von Sportangeboten für alle Altersgruppen • Die Begleitung von partizipativen Prozessen in der Stadt(teil)entwicklung • Durchführung von Projekten zur Qualifizierung • Maßnahmen zur Förderung des interkulturellen Dialogs • Die Förderung von Teilhabe und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung im eigenen Wohnraum und im Quartier. 1 ( ( § 4 (Selbstlose Tätigkeit) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. § 5 (Mittelverwendung) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. § 6 (Verbot von Begünstigungen) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. § 7 (Erwerb der Mitgliedschaft) (1) Vereinsmitglieder können natürliche Personen oder juristische Personen werden. (2) Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Gegen die Ablehnung, die keiner Begründung bedarf, steht der Bewerberin, dem Bewerber die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endgültig entscheidet. § 8 (Beendigung der Mitgliedschaft) (1) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Auflösung der juristischen Person. (2) Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. Die schriftliche Austrittserklärung muss mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Ende des Geschäftsjahres gegenüber dem Vorstand erklärt werden. (3) Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gründe sind insbesondere ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten, die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten oder Beitragsrückstände von mindestens einem Jahr. Bei einem 2 Beistandsrückstand von mehr als einem Jahresbeitrag ist ein Mitglied ausgeschlossen, es sei denn die Pflichtverletzung wird genügend entschuldigt. ( ( (4) mehr Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Im Falle eines Betragsrückstandes von als einem Jahresbetrag stellt der Vorstand den Ausschluss fest. (5) zu, Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die Berufung an die Mitgliederversammlung die schriftlich binnen eines Monats an den Vorstand zu richten ist. Die Mitgliederversammlung entscheidet im Rahmen des Vereins endgültig. Dem Mitglied bleibt die Überprüfung der Maßnahme durch Anrufung der ordentlichen Gerichte vorbehalten. Die Anrufung eines ordentlichen Gerichts hat aufschiebende Wirkung bis zur abschließenden gerichtlichen Entscheidung. Bis zur Entscheidung des Gerichts ruhen alle Mitgliedsrechte. § 9 (Beiträge) Von den Mitgliedern werden regelmäßig Beiträge erhoben. Die Höhe der Beiträge und deren Fälligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung. Beiträge können, mit Zustimmung des Vorstandes durch Sach- oder Arbeitsleistungen erbracht werden. §10 (Organe des Vereins) Organe des Vereins sind: 1. die Mitgliederversammlung 2. der Vorstand. §11 (Mitgliederversammlung) (1) Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan. (2) Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Wahl und Abwahl des Vorstands, Entlastung des Vorstands, Entgegennahme der Berichte des Vorstandes, Wahl der Kassenprüfern*innen, Festsetzung von Beiträgen und deren Fälligkeit, Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins, Entscheidung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern in Berufungsfällen sowie weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach dem Gesetz ergeben, die Festsetzung von 3 angemessenen pauschalen Entschädigungen für Mitglieder des Vorstands bis zu dem in § 3 Nr. 26a EStG in der jeweils gültigen Fassung festgelegten Steuerfreibetrag. (3) Bis zum 30.06. eines jeden Geschäftsjahres findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. (4) Der Vorstand ist zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gründen verlangt. (5) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei ( Wochen schriftlich/elektronisch oder als Email unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt als den Mitgliedern zugegangen, wenn es an die letzte dem Verein bekannt gegebene Anschrift oder Emailadresse gerichtet war. Die Einladung durch Email ist zulässig, wenn sich das Mitglied durch Bekanntgabe seiner Emailadresse zugestimmt hat. (6) Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens eine Woche vor dem angesetzten Termin beantragt. Die Ergänzung ist zu Beginn der Versammlung bekanntzumachen. (7) Anträge über die Abwahl des Vorstands, über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins, die den Mitgliedern nicht bereits mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugegangen sind, können erst auf der nächsten ( Mitgliederversammlung beschlossen werden. (8) Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. (9) Die Mitgliederversammlung wird durch ein Vorstandsmitglied geleitet. Zu Beginn der Mitgliederversammlung ist ein Schriftführer zu wählen. (10) Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht persönlich oder in Vertretung für ein Mitglied unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht ausgeübt werden. Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. 4 (11) Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins dürfen nur mit einer Mehrheit von Zweidrittel der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht. (12) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiterin oder dem Versammlungsleiter und der Schriftführerin oder dem Schriftführer zu unterzeichnen ist. §12 (Vorstand) (1) Der Vorstand im Sinn des § 26 BGB besteht aus dem/der Ersten und Zweiten ( Vorsitzenden und der Kassiererin oder dem Kassierer. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. (2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Vorstandsmitglieder können nur Mitglieder des Vereins werden. Eine Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstand. Der Vorstand erledigt die laufenden Geschäfte im Rahmen dieser Satzung und nach Maßgabe der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. (3) (4) Den Organen des Vereins werden Auslagen und Aufwendungen erstattet. Der Vorstand kann für die Geschäfte der laufenden Verwaltung eine Person zur ( Geschäftsführung bestellen. Die zur Geschäftsführung bestellte Person kann für gewisse Geschäfte zum besonderen Vertreter des Vereins gemäß § 30 BGB bestellt werden. Diese ist berechtigt, an den Sitzungen des Vorstandes mit beratender Stimme teilzunehmen. (5) Die Aufgaben des besonderen Vertreters regelt der vom Vorstand beschlossene Geschäftsführer- Vertrag (6) Die Mitglieder des Vorstands sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten Ersatz ihrer notwendigen Auslagen. Die Erstattung notwendiger Auslagen muss durch eine Vorstandsentscheidung geregelt werden. Die Mitglieder des Vorstandes können für eine auf der Grundlage gesondert abzuschließender Dienst-, Werk- oder ähnlicher Verträge auszuübende Tätigkeit für den Verein, die nicht zu ihrer Vorstandstätigkeit gehört, eine 5 angemessene Vergütung erhalten. Über den Abschluss eines Vertrages mit einem Vorstandsmitglied entscheidet der Vorstand ohne das betroffene Vorstandsmitglied. Die Mitgliederversammlung kann für einzelne oder mehrere Mitglieder des Vorstands angemessene pauschale Entschädigungen bis zu dem in § 3 Nr. 26a EStG in der jeweils gültigen Fassung festgelegten Steuerfreibetrag festlegen. (7) Scheiden eines oder mehrere von der Mitgliederversammlung gewählte Vorstandsmitglieder vorzeitig aus, bleibt der Restvorstand beschlussfähig. Die oder der Erste Vorsitzende kann das Amt oder die Ämter kommissarisch bis zur nächsten Mitgliederversammlung durch die Bestellung von Mitgliedern zu Vorstandsmitgliedern besetzen. § 13 Die Aufgaben des besonderen Vertreters regelt der vom Vorstand beschlossene Geschäftsführer- Vertrag“ §13 (Ehrenauschuss) (1) Zur Unterstützung des Vereins wird ein Ehrenausschuss gebildet. Dieser besteht aus Personen, die sich um die Ziele des Vereins besonders verdient gemacht haben. Sie müssen keine Mitglieder des Vereins sein. Ausschließlich der Vorstand hat das Vorschlagsrecht für die Besetzung des Ehrenausschusses. Die Wahl der Mitglieder erfolgt auf fünf Jahre durch die Mitgliederversammlung. Wiederwahl ist zulässig. (2) Der Ehrenausschuss wählt seinen Vorsitzenden aus seiner Mitte. (3) Aus dem Kreis der Mitglieder können Vorschläge zur Aufnahme einer Person in den Ehrenausschuss an den Vorstand gemacht werden. § 14 (Kassenprüfung) d) Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von zwei Jahren zwei Kassenprüferinnen oder Kassenprüfer. (2) Diese dürfen nicht Mitglieder des Vorstands sein. Eine Wiederwahl ist zulässig. 6 §15(DSGV0) §16 (Auflösung des Vereins) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.( Kreisgruppe Köln der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat. i
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0084/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 30.01.2026
- Erstellt
- 09.01.2026 15:15