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AN/1354/2024

ÄA zu Top 10.20 (2688/2024) Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz, Erweiterung der Verpflichtungs- und Kreditermächtigungen

SPD Änderungsantrag nach § 13 01.10.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 01.10.2024

SPD Änderungsantrag nach § 13

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SPD Änderungsantrag nach § 13

4299 Zeichen

Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 01.10.224 
 
AN/1354/2024 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 01.10.2024 
 
ÄA zu Top 10.20 (2688/2024) Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz, Erweiterung 
der Verpflichtungs- und Kreditermächtigungen 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zu Top 10.20 (2688/2024) auf die 
Tagesordnung der nächsten Ratssitzung am 01.10.2024 zu setzen: 
 
 
Beschluss: 
Ruhendstellung der Sanierung am Offenbachplatz, Aussetzung der Verpflichtungs- und 
Kreditermächtigungen und Entwicklung einer Exit-Strategie 
1. Der Rat beschließt, dass die Bühnen zur Fortführung des Bauvorhabens „Sanierung 
der Bühnen am Offenbachplatz“ keine weiteren Verpflichtungen eingehen dürfen. 
Das bisher genehmigte Budget von 709,4 Mio. € darf nicht weiter überschritten wer-
den. Dazu wird die Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz mit sofortiger Wirkung 
gestoppt und die Baustelle vorläufig ruhend gestellt, bis eine tragfähige Exit-Strategie 
zur Vermeidung weiterer Verluste entwickelt wurde. 
 
Punkt 2. und Punkt 3. der Beschlussvorlage werden ersetzt durch: 
 
2. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, ein Expertengremium einzurichten, 
das eine Exit-Strategie für das Projekt „Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz“ ent-
wickelt. Dabei sind folgende Punkte zu berücksichtigen und zu erarbeiten: 
Rechtliche und finanzielle Konsequenzen des Projektabbruchs

- 2 - 
 
 Eine umfassende Analyse aller bestehenden Verträge und Verpflichtungen im Zu-
sammenhang mit der Opernsanierung, um die rechtlichen Optionen für einen vor-
zeitigen Projektabbruch zu prüfen. 
 Bewertung der finanziellen Konsequenzen, einschließlich möglicher Schadenser-
satzforderungen gegenüber beteiligter Vertragspartner sowie mögliche Rückforde-
rungen bereits erhaltener Fördermittel. 
Alternativen zur weiteren Nutzung des Gebäudekomplexes bei Abbruch der Sanierung 
 Untersuchung von Optionen für eine alternative Nutzung des Gebäudeensembles, 
wie z.B. Umbau, Teilnutzung oder Umnutzung für kulturelle und/oder kommerzielle 
Zwecke. 
 Evaluierung des Interesses potenzieller Investoren an alternativen Nutzungsmodel-
len, um deren wirtschaftliche Auswirkungen zu prüfen. 
Entwicklung alternativer Szenarien, z.B. Verpachtung (Erbpacht) des Grundstücks in-
klusive der Bestandsbauten 
 Bewertung der Option, das Grundstück und die Bestandsbauten in Erbpacht zu 
vergeben, um eine nachhaltige Nutzung sicherzustellen. 
Auswirkungen auf das Kultur- und Veranstaltungsprogramm der Bühnen der Stadt Köln 
bzw. hinsichtlich der Weiternutzung der Interimsspielstätten 
 Untersuchung der Auswirkungen eines Projektabbruchs auf die Nutzung der Inte-
rimsspielstätten, insbesondere hinsichtlich der notwendigen Gebäudeertüchtigung 
bzw. -ausstattung sowie der geplanten Nachnutzungsstrategien. 
 Entwicklung alternativer kultureller Angebote und Veranstaltungsformate, um den 
etwaigen Verlust Offenbachplatzes als Spielstätte zu kompensieren. Dabei sollen 
auch Kooperationen mit anderen Kultureinrichtungen und Förderern einbezogen 
werden. 
3. Nach Abschluss der Untersuchungen zu Beschlusspunkt 2) wird dem Rat der Stadt 
Köln eine neue Beschlussvorlage mit drei Zukunftsszenarien und einem belastbaren 
Kosten- und Zeitplan vorgelegt. 
 
 
Begründung: 
 
Es liegt in der Verantwortung der politischen Entscheidungsträger, die Handlungsfähigkeit der 
Stadt zu erhalten und die finanziellen Mittel in zukunftsorientierte Projekte zu lenken, die der 
Stadt und ihren Bürgerinnen und Bürgern langfristig nutzen. Eine Entscheidung für oder gegen 
die Fortführung der Sanierung muss auf der Grundlage einer umfassenden, transparenten und 
faktenbasierten Analyse getroffen werden, die im Rahmen dieser Exit-Strategie erarbeitet wird. 
Nur so kann sichergestellt werden, dass sich die Stadt Köln nicht weiter in ein finanzielles 
Abenteuer ohne Ende stürzt.

- 3 - 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Thomas Breustedt 
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

01.10.2024 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1354/2024
Typ
SPD Änderungsantrag nach § 13
Datum
01.10.2024
Erstellt
01.10.2024 10:23