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AN/0642/2020

Schutz von Vorgärten durch Bebauungsplanfestsetzungen

Antrag nach § 3 BV5 (Grüne) 20.05.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 03.09.2020, TOP 8.1.2

Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

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Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

2580 Zeichen

www.gruenekoeln.de 
 
 
 
Herrn 
Bezirksbürgermeister 
Bernd Schößler 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 20.05.2020 
AN/0642/2020 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Schutz von Vorgärten durch Bebauungsplanfestsetzungen 
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – 
 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen:  
 
Die Verwaltung wird gebeten, umgehend für die folgenden Straßen  
 
in Niehl für den  
 
- Niehler Kirchweg (zwischen Friedrich-Karl-Straße und Kreuzung Niehler Straße / Weiden-
pescher Straße)  
 
und 
 
in Nippes für die 
 
-    Turmstraße  
-   Gocher Straße  
-   Geldorpstraße  
-   Hogenbergstraße 
 
Bebauungspläne aufzustellen, mit dem Ziel, die noch vorhandenen Vorgarten zu schützen. 
Ergänzend sollen für diese Verfahren kurzfristig Veränderungssperren erlassen werden. 
  Bezirksvertretung Nippes 
Neusser Str. 450 
50733 Köln-Nippes 
Tel.: 0221 221 95309 
Fax.: 0221 221 95394 
E-Mail.: Gruene-BV5@stadt-koeln.de

- 2 -  
 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Das Bundesverwaltungsgericht hat 2005 den Kommunen ausdrücklich nahegelegt, Vorgär-
ten in einzelnen Straßenzügen per Bebauungsplan vor unerwünschten Änderungen zu 
schützen. 
Darüber hinaus hat die Stadt Köln im Juli 2019 in Köln den Klimanotstand für alle relevanten 
Projekte und Verwaltungsvorlagen ausgerufen, ein Instrumentarium, mit dem eine Klimafol-
genabschätzung für alle relevanten Projekte verbindlich wird. 
 
Versiegelung von Vorgärten schaden der Tierwelt, verschlechtern das Mikroklima in der 
Stadt und vergrößern die Gefahren von volllaufenden Kellern bei Starkregen. 
Vegetationsreiche Vorgärten sind angesichts des Klimawandels mit hochsommerlichen Ext-
remtemperaturen von wachsender Bedeutung.  
 
Begrünte Vorgärten bieten außerdem Insekten und Vögeln ein Refugium.  
 
Sie prägen aber auch das Erscheinungsbild ganzer Wohnviertel und gehören damit zum 
Aushängeschild einer Stadt.  
 
Ein Widerspruch zum Privateigentum besteht nicht, denn zum einen verpflichtet Eigentum, 
es dient dem Wohle der Allgemeinheit, zum anderen sind Vorgärten ein halböffentlicher 
Raum, den die Kommunen über die Gestaltungssatzung regeln dürfen. Selbst bei Fassaden-
farben und Klinker dürfen Städte mitreden.  
Darüber hinaus wurde z.B. in Niehl der Wunsch von Anwohnern an uns herangetragen. 
 
 
 
 
gez. Helmut Metten                                                 gez. Regina Bechberger

Beratungsverlauf (1)

03.09.2020 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Orte (10)

  • Friedrich-Karl-Straße
  • Turmstraße
  • Gocher Straße
  • Geldorpstraße
  • Hogenbergstraße
  • Neusser Straße 450
  • Niehler Kirchweg
  • Niehler Straße
  • Pescher Straße
  • Straße 4

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Details

Aktenzeichen
AN/0642/2020
Typ
Antrag nach § 3 BV5 (Grüne)
Datum
20.05.2020
Erstellt
20.05.2020 09:48