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AN/0417/2020

Änderungsantrag zur Bürgereingabe TOP 2.1 Im Weidenbruch

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat 21.04.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 16.03.2020, TOP 2.1.1

Änderungsantrag SPD-Grüne Im Weidenbruch - aktualsierte Fassung

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Änderungsantrag SPD-Grüne Im Weidenbruch - aktualsierte Fassung

6465 Zeichen

Sozialdemokratische Partei Deutschlands  
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 
in der Bezirksvertretung Köln-Mülheim                                                           
        
        
 
   
    
  
Gleichlautend an: 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Norbert Fuchs 
-Bezirksrathaus Mülheim- 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
-Rathaus- 
 
 
 12.03.2020 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die SPD-Fraktion und die Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen in der Bezirksvertretung Mülheim 
bitten Sie, die nachfolgende geänderte Beschlussvorlage zum Bürgereingabe unter TOP 2.1 auf die 
Tagesordnung der nächsten Sitzung am 16. März 2020 zu setzen: 
Änderungsantrag zur Bürgereingabe TOP 2.1 Im Weidenbruch (besprochen in der BV-Sitzung 
am 16.09.19, OT am 30.01.20) 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung lehnt weiterhin den Beschlussvorschlag der Verwaltung, in dem diese keinen 
Grund zum Einleiten von Verbesserungsmaßnahmen für die Straße Im Weidenbruch sieht, ab, da sich 
nach dem Ortstermin am 30.01.20 noch einmal bestätigt hat, dass für den kompletten Bereich des 
Höhenhauser „Zentrums“, seines „Herzstücks“, dringender Handlungsbedarf besteht. 
Neben der von der Verwaltung herausgestellten Funktion des Weidenbruchs als Straße mit besonderer 
Bedeutung für die Umgebung („Durchgangsstraße“ für Kölner, Bergisch Gladbacher u. A.), ist diese vor 
allem für Höhenhauser AnwohnerInnen und viele SchülerInnnen von großer Wichtigkeit:  
Denn dort oder in den angrenzenden Einmündungen (Thuleweg, Honschaftsstr., Johannesweg etc.)  
befinden sich mehrere Grund- und weiterführende Schulen und KiTas, sowie ein Seniorenzentrum  mit 
Personengruppen, die eines besonderen Schutzes bedürfen! 
Des Weiteren ist der Großteil des Höhenhauser Einzelhandels, Teile der Gastronomie, sowie die Praxen 
vieler ÄrztInnen in diesem Bereich angesiedelt. Regelmäßig kommt es zu Unfällen beim Ausparken im 
Bereich nahe der Kre uzung zur Honschaft sstraße (zwischen der Kreuzung und der Einmündung 
Johannesweg) aufgrund schwieriger Sichtverhältnisse und hohem Verkehrsaufkommen  mit für diese 
Straße zu hohem Tempo.  
Um auch d en Bedürfnissen der HöhenhauserInnen gerecht zu werden, ist eine Umgestaltung des 
genannten Bereichs dringend erforderlich.

Hierzu sollten folgende Maßnahmen umgesetzt werden: 
1. Einführung von Tempo 30 auf dem gesamten Bereich des Weidenbruchs ab der 
Bahnunterführung bis hinter der Kurve an der Bushaltestelle auf dem Birkenweg: 
o Sowohl an der Kreuzung zur Honschaftsstr. befinden sich mehrere schützenswerte Einrichtungen 
(Förderschule, KiTa, Grundschule), als auch an der Einmündung Johannesweg (Schulweg zur 
Grundschule und zum Jugendzentrum). 
o Auch am anderen Ende befindet sich mit der Gesamtschule Höhenhaus (Seiteneingang in der 
Kurve zum Birkenweg) eine schützenswerte Einrichtung. Bisher ist die Geschwindigkeit nur auf der 
anderen Seite auf Tempo 30 beschränkt, auf Seiten des Thulewegs ist in der Kurve Tempo 50 . 
Zudem ist die Abzweigung Thuleweg sehr breit und die Querung  für Fuß gängerInnen und 
RadfahrerInnen risikoreich. Um den  300 Meter Abstand zur  schützenswerten Einrichtung  
Gesamtschule einzuhalten, muss in dem gesamten Umkreis Tempo 30 gelten. 
o Genau dazwischen befinden sich die beiden großen Supermärkte mit einem regen Rad-/ Fuß- und 
motorisiertem Verkehr und unübersichtlichen Ein-/ Ausfahrten.  
o Eine Stückelung Tempo 30 – Tempo 50 dazwischen – Tempo 30 ist nicht sinnvoll , da ein 
Beschleunigen und Abbremsen zum einen unseren Klimazielen entgegenspricht und zum anderen 
der Bereitschaft zur Einhaltung von Tempo-30 beim motorisierten Verkehr entgegenwirken kann. 
o Die Tempo-30 Beschilderung an der Ecke Honschaftsstr./ Im Weidenbruch an der Kirche sollte 
auch für aus Richtung Bergisch Gladbacher Str. kommenden Verkehr sichtbar sein (z.B. durch das 
Drehen des vorhandenen Schilds oder durch Abringen eines weiteren Schilds). 
 
2. Einführung von Tempo 30 auch auf der Honschaftsstr. Richtung Bergisch Gladbacher Str. 
(bis Sigwinstr.) 
o Auch dieses Teilstück ist Teil des Schulwegs für die SchülerInnen o.g. Schulen . Die Förderschule 
Thymianweg grenzt zudem an die Honschaftsstraße an. Für die AnwohnerInnen des Johanniter -
Stifts am Eddaweg stellt diese Straße den Weg ins Höhenhauser Zentrum dar.  
o Durch regen Verkehr, die Buslinien , parkende PKW am Rand und eine hügeli ge, gebogene und 
unübersichtliche Straßenführung sind gerade RadfahrerInnen gefährdet, da es in diesem Bereich 
zudem weder einen Radweg, noch einen Radfahrstreifen gibt.  
 
3. Maßnahmen zur ausreichenden Kennzeichnung/ Durchsetzung der veränderten 
Tempobegrenzung 
o Anbringung eines Displays mit Geschwindigkeitsanzeige sowohl auf der Honschaftsstraße als auch 
auf dem Birkenweg ab Höhe des neu einsetzenden Tempo 30 Bereichs. 
o Installation einer permanenten Geschwindigkeitsüberwachung auf Höhe der Sparkasse Köln/Bonn 
hinter der Unterführung in Fahrtrichtung Kreuzung Honschaftsstraße. 
 
4. Risikoreduktion für Fuß- und RadfahrerInnen durch Veränderungen der Parksituation und 
Einrichtung einer Querungshilfe auf der Straße im Weidenbruch 
o Um gefährliche Situationen an vielen Stellen zu entschärfen , muss die Parksituation in einigen 
Bereichen verändert werden: 
o Zwischen der Einmündung Thuleweg und der Fußgängerampel vor den Supermärkten parken die 
Autos stadtauswärts auf dem Radweg. Dies wird nicht oft genug geahndet und somit quasi toleriert. 
Die Sicherheit der RadfahrerInnen sollte aber höher priorisiert werden als die Sicherheit der PKW-
Spiegel. Um die PKW zu einem kompletten Parken auf der Straße zu  veranlassen, sollten 
Parkflächen auf beiden Straßenseiten eingezeichnet werden. Dies hätte auch den Effekt, dass sich 
die Straße d adurch verengt und das Tempo des Durchgangsverkehrs gedrosselt werden würde.  
Weitere zulässige Verengungen sollten geprüft werden. 
o Auf Höhe des Geldautomats der Volksbank macht die Straße Im Weidenbruch einen Knick, was 
die Sicht auf querende Fußgänger star k einschränkt. Hier wäre eine Begradigung sinnvoll und in 
unmittelbarer Nähe eine Querungshilfe. 
  
   
  gez. Winfried Seldschopf    gez. Berit Kranz         gez. Alexander Lünenbach 
Winfried Seldschopf                                      Berit Kranz                     Alexander Lünenbach 
     (B‘90/Grüne)                                          (SPD-Fraktion)                                 (SPD-Fraktionsvorsitzender)

Beratungsverlauf (1)

16.03.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 2.1.1 Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

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Details

Aktenzeichen
AN/0417/2020
Typ
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
Datum
21.04.2020
Erstellt
13.03.2020 13:37