0966/2026
Ergänzende Mitteilung zur Beantwortung der Anfrage AN/0302/2026 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betreffend „Schüler*innenströme in den Stadtbezirken“ (Session 0792/2026)
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 14.04.2026 0966/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 27.04.2026 Ergänzende Mitteilung zur Beantwortung der Anfrage AN/0302/2026 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betreffend „Schüler*innenströme in den Stadtbezirken„ (Session 0792/2026) Die Verwaltung nimmt nachfolgend zwei Ergänzungen zur Mitteilung „Schülerströme in den Stadtbezirken“ (Session 0792/2026) vor: Auspendelnde Erst- und Fünftklässler*innen: zeitlicher Vergleich Bezugnehmend auf die Mitteilung der Verwaltung zu Schülerströmen (Session 0792/2026, Tab. 2) hat der WDR hat am 31.03.26 einen zeitlichen Vergleich der Auspendelnden ange- fragt. Hierzu hat die Verwaltung eine Auswertung für das Schuljahr 2020/21 vorgenommen (Tab. 1) und einen Vergleich der gesamtstädtischen Werte mit dem Schuljahr 2024/25 (Tab. 2) angestellt. Tab. 1 – ein Beispiel: Im SJ 20/21 haben 35 Gymnasiast*innen der Jg. 5, die in der Innen- stadt wohnen, ein Gymnasium in einem anderen Stadtbezirk besucht. Das entspricht einem Anteil von 10% von allen in der Innenstadt wohnhaften Gymnasiast*innen der Jg. 5. Stadtweit waren es 930 Gymnasiast*innen bzw. 25% aller Gymnasiast*innen (jeweils der Jg. 5). Die Werte sind nur eingeschränkt als Indikator zur Bewertung der Versorgungssituation mit Schulplätzen geeignet. So ist bei der Interpretation der Daten Folgendes zu beachten: 2 Für den Schulbesuch in einen anderen Stadtbezirk auszupendeln, heißt nicht zwangs- läufig, eine wohnortferne Schule zu besuchen. Im Gegenteil, kann abhängig von Woh- nort und Schulstandort der Besuch der wohnortnächsten Schule mit dem Übertritt ei- ner Stadtbezirksgrenze verbunden sein. Neben der Wohnortnähe beeinflussen weitere Entscheidungskriterien die Schulwahl. Längere Schulwege können zum Beispiel bewusst in Kauf genommen werden, um be- sondere Angebote einer Schule in Anspruch zu nehmen. Der Vergleich der stadtweiten Werte für das SJ 20/21 mit dem SJ 24/25 (für eine Differenzie- rung nach Bezirken siehe Session 0792/2026, Tab. 2) zeigt, dass die Anteile der auspendeln- den Erst- und Fünftklässler*innen an allen Erst- und Fünftklässler*innen für Grund- und alle weiterführenden Schulformen gesunken sind. Bei Gesamtschulen und Gymnasien haben sich die Anteile (Gesamtschule: minus 1,5 Prozentpunkte, Gymnasium: minus 1,4 Prozentpunkte) trotz einer Zunahme der absoluten Zahlen (Gesamtschule: plus 23 Lernende, Gymnasium: plus 73 Lernende) verringert; ursächlich hierfür ist, dass der Anstieg der Fünftklässler*innen dieser Schulformen insgesamt (Nenner) höher ausgefallen ist als der Anstieg der auspendeln- den Fünftklässler*innen dieser Schulformen (Zähler). Perspektivwechsel: Belegung der Schulplätze mit einpendelnden Lernenden Ein Perspektivwechsel lässt sich mit einer Differenzierung der Schulplatzbelegung nach ein- pendelnden Erst- und Fünftklässler*innen erreichen. Die Quote „Anzahl der Einpendelnden / Anzahl der belegten Schulplätze im Stadtbezirk“ gibt Auskunft über die Besetzung von Schul- plätzen mit bezirksfremden Schüler*innen. Hinsichtlich ihrer Eignung als Kennzahl zur Bewer- tung der Versorgungslage gelten die oben genannten Einschränkungen. Tab. 3 – ein Beispiel: Im SJ 24/25 haben 577 Gymnasiast*innen der Jg. 5, die nicht in der In- nenstadt wohnen, ein innerstädtisches Gymnasium besucht. Das entspricht einem Anteil von 66% aller innerstädtischen Gymnasialplätze der Jg. 5 und macht die hohe zentralörtliche Funktion der innerstädtischen Gymnasien deutlich. Stadtweit waren es 1.003 Gymnasiast*in- nen bzw. 24% aller Gymnasiast*innen (jeweils der Jg. 5). 3 Die gesamtstädtischen Werte der Ein- und Auspendelnden sind identisch, weil es sich in der stadtweiten Betrachtung um dieselbe Schüler*innengruppe handelt; nämlich um Lernende, die nicht im selben Stadtbezirk leben und lernen (z.B. 1.003 Gymnasiast*innen der Jg. 5 im SJ 24/25). Ferner sind die gesamtstädtischen Quoten identisch, weil nicht nur die gesamtstädti- schen Werte der Ein- und Auspendelnden identisch sind (Zähler) sondern außerdem die ge- samtstädtischen Summen der Lernenden mit der Summe der besetzten Plätze (Nenner; z.B. 4.199 belegte Gymnasialplätze der Jg. 5 im SJ 24/25) übereinstimmen. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0966/2026
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 14.04.2026
- Erstellt
- 01.04.2026 16:17