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0966/2026

Ergänzende Mitteilung zur Beantwortung der Anfrage AN/0302/2026 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betreffend „Schüler*innenströme in den Stadtbezirken“ (Session 0792/2026)

Mitteilung Ausschuss 14.04.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 15.06.2026

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

4335 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 14.04.2026 
 0966/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 27.04.2026 
 
Ergänzende Mitteilung zur Beantwortung der Anfrage AN/0302/2026 der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grünen betreffend „Schüler*innenströme in den Stadtbezirken„ 
(Session 0792/2026) 
Die Verwaltung nimmt nachfolgend zwei Ergänzungen zur Mitteilung „Schülerströme in den 
Stadtbezirken“ (Session 0792/2026) vor:  
 
Auspendelnde Erst- und Fünftklässler*innen: zeitlicher Vergleich  
Bezugnehmend auf die Mitteilung der Verwaltung zu Schülerströmen (Session 0792/2026, 
Tab. 2) hat der WDR hat am 31.03.26 einen zeitlichen Vergleich der Auspendelnden ange-
fragt. Hierzu hat die Verwaltung eine Auswertung für das Schuljahr 2020/21 vorgenommen 
(Tab. 1) und einen Vergleich der gesamtstädtischen Werte mit dem Schuljahr 2024/25 (Tab. 
2) angestellt.  
 
Tab. 1 – ein Beispiel: Im SJ 20/21 haben 35 Gymnasiast*innen der Jg. 5, die in der Innen-
stadt wohnen, ein Gymnasium in einem anderen Stadtbezirk besucht. Das entspricht einem 
Anteil von 10% von allen in der Innenstadt wohnhaften Gymnasiast*innen der Jg. 5. Stadtweit 
waren es 930 Gymnasiast*innen bzw. 25% aller Gymnasiast*innen (jeweils der Jg. 5). 
 
 
 
Die Werte sind nur eingeschränkt als Indikator zur Bewertung der Versorgungssituation 
mit Schulplätzen geeignet. So ist bei der Interpretation der Daten Folgendes zu beachten:

2 
 
 Für den Schulbesuch in einen anderen Stadtbezirk auszupendeln, heißt nicht zwangs-
läufig, eine wohnortferne Schule zu besuchen. Im Gegenteil, kann abhängig von Woh-
nort und Schulstandort der Besuch der wohnortnächsten Schule mit dem Übertritt ei-
ner Stadtbezirksgrenze verbunden sein.  
 Neben der Wohnortnähe beeinflussen weitere Entscheidungskriterien die Schulwahl. 
Längere Schulwege können zum Beispiel bewusst in Kauf genommen werden, um be-
sondere Angebote einer Schule in Anspruch zu nehmen. 
Der Vergleich der stadtweiten Werte für das SJ 20/21 mit dem SJ 24/25 (für eine Differenzie-
rung nach Bezirken siehe Session 0792/2026, Tab. 2) zeigt, dass die Anteile der auspendeln-
den Erst- und Fünftklässler*innen an allen Erst- und Fünftklässler*innen für Grund- und alle 
weiterführenden Schulformen gesunken sind. Bei Gesamtschulen und Gymnasien haben sich 
die Anteile (Gesamtschule: minus 1,5 Prozentpunkte, Gymnasium: minus 1,4 Prozentpunkte) 
trotz einer Zunahme der absoluten Zahlen (Gesamtschule: plus 23 Lernende, Gymnasium: 
plus 73 Lernende) verringert; ursächlich hierfür ist, dass der Anstieg der Fünftklässler*innen 
dieser Schulformen insgesamt (Nenner) höher ausgefallen ist als der Anstieg der auspendeln-
den Fünftklässler*innen dieser Schulformen (Zähler).  
 
 
 
Perspektivwechsel: Belegung der Schulplätze mit einpendelnden 
Lernenden 
Ein Perspektivwechsel lässt sich mit einer Differenzierung der Schulplatzbelegung nach ein-
pendelnden Erst- und Fünftklässler*innen erreichen. Die Quote „Anzahl der Einpendelnden / 
Anzahl der belegten Schulplätze im Stadtbezirk“ gibt Auskunft über die Besetzung von Schul-
plätzen mit bezirksfremden Schüler*innen. Hinsichtlich ihrer Eignung als Kennzahl zur Bewer-
tung der Versorgungslage gelten die oben genannten Einschränkungen.  
 
Tab. 3 – ein Beispiel: Im SJ 24/25 haben 577 Gymnasiast*innen der Jg. 5, die nicht in der In-
nenstadt wohnen, ein innerstädtisches Gymnasium besucht. Das entspricht einem Anteil von 
66% aller innerstädtischen Gymnasialplätze der Jg. 5 und macht die hohe zentralörtliche 
Funktion der innerstädtischen Gymnasien deutlich. Stadtweit waren es 1.003 Gymnasiast*in-
nen bzw. 24% aller Gymnasiast*innen (jeweils der Jg. 5).

3 
 
 
Die gesamtstädtischen Werte der Ein- und Auspendelnden sind identisch, weil es sich in der 
stadtweiten Betrachtung um dieselbe Schüler*innengruppe handelt; nämlich um Lernende, die 
nicht im selben Stadtbezirk leben und lernen (z.B. 1.003 Gymnasiast*innen der Jg. 5 im SJ 
24/25). Ferner sind die gesamtstädtischen Quoten identisch, weil nicht nur die gesamtstädti-
schen Werte der Ein- und Auspendelnden identisch sind (Zähler) sondern außerdem die ge-
samtstädtischen Summen der Lernenden mit der Summe der besetzten Plätze (Nenner; z.B. 
4.199 belegte Gymnasialplätze der Jg. 5 im SJ 24/25) übereinstimmen.   
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

15.06.2026 Ausschuss Schule und Weiterbildung
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0966/2026
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
14.04.2026
Erstellt
01.04.2026 16:17