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0996/2025

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung, Aktenzeichen: 53/24

Mitteilung Ausschuss 03.04.2025

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 20.05.2025, TOP 8.5.4

Mitteilung Ausschuss

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Anlage 2 Auszug Niederschrift BAB 10.02.25

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Anlage 1 Eingaben

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Mitteilung Ausschuss

610 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 03.04.2025 
 0996/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 12.05.2025 
Jugendhilfeausschuss 20.05.2025 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Elternbeiträge für die 
Kindertagesbetreuung, Aktenzeichen: 53/24 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden hat in seiner Sitzung 
vom 10.02.2025 zur oben genannten Bürgereingabe beraten und beschlossen, die Vorgänge 
dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung sowie dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis 
zu geben. 
 
gez. Dr. Höver

Anlage 2 Auszug Niederschrift BAB 10.02.25

4240 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, 
Anregungen und Beschwerden 
Frau Pesch 
Telefon:  (0221) 221 26144 
Fax:   (0221)  
E-Mail: doris.pesch@stadt-koeln.de 
Datum: 02.04.2025 
Auszug 
aus der Niederschrift der 29. Sitzung des Ausschusses für 
Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 10.02.2025 
öffentlich 
2.2 Bürgereingabe nach § 24 GO - Elternbeiträge für die Kindertagesbetreu-
ung, Aktenzeichen 53/24 
1649/2024 
Der Petent stellt seine Eingabe vor. Er sei in die höchste Gruppe eingestuft, betont 
aber, dass er sich mit seinem Gehalt nicht zur Spitzengruppe der Verdiener zählt. Ins-
besondere seit er und seine Frau zum dritten Mal Eltern geworden sind, mache sich 
bemerkbar, dass die Tabelle nicht mehr den aktuellen Bedingungen gerecht wird. Je-
mand der doppelt so viel verdiene sei in die gleiche Stufe eingruppiert. Seit 2014 sei 
die Satzung nicht geändert worden. Andere Kommunen aktualisieren diese alle zwei 
bis drei Jahre. Um den aktuellen Gegebenheiten gerecht zu werden, müsse die Ta-
belle aktualisiert werden. 
Frau Zernikow, Amt für Kinder, Jugend und Familie /Elternbeiträge, erklärt Grundsätz-
liches zu der Elternbeitragssatzung. Um Eltern nicht weiter zu belasten wurde bisher 
auf weitere Stufen verzichtet. 
Herr Wahlen, Die Grünen, kann der Eingabe des Petenten folgen. Er spricht sich aus 
für eine Überprüfung der Stufen zu Gunsten niedrig Verdienender. 
Herr Dr. Klusemann, SPD, möchte noch weitergehen und ist grundsätzlich für eine all-
gemeine Beitragsfreiheit wie bei Schulen. Zudem sei man dafür, dass in Kindergärten 
und Schulen eine kostenfreie Verpflegung gestellt wird, auch vor dem Hintergrund, 
Kinder früh zu einer gesunden Ernährung zu erziehen. Herr Dr. Klusemann schlägt 
vor, den Beschlusstext dahingehend zu ändern, dass „gegebenenfalls“ und „nächste“ 
durch „zeitnah“ ersetzt wird. 
Frau Röhrig, Die Linke, schließt sich dem Vorredner an. Diese Forderung der Betrags-
freiheit sei auch Bestandteil des Programms der Linken. Es sei ein sehr wichtiges 
Thema. 
Frau Schöppen, FDP, freut sich über die Eingabe. Zu ihrer Zeit im Jugendhilfeaus-
schuss habe sie einen Antrag für eine Anpassung der Einkommensstufen einge-
bracht, dieser fand jedoch keine Mehrheit. Sie schließe sich somit dem Vorredner an 
und hofft, dass in der nächsten Ratsperiode eine Änderung herbeigeführt wird.

Herr Erkelenz, CDU, möchte mit dem Verwaltungsvorschlag gehen, da seines Wis-
sens nach bereits eine Überarbeitung der Elternbeitragssatzung laufe. In die Bearbei-
tung solle mit reingegeben werden, dass der Ausschuss eine Prüfung der Staffelung 
befürwortet. 
Auf die Frage von Frau Gabrysch, Klimafreunde, ob nun konkret gerade eine Überar-
beitung der Elternbeitragssatzung läuft oder nicht, teilt Frau Zernikow, Amt für Kinder, 
Jugend und Familie mit, dass die Verwaltung derzeit prüfe, ob eine neue Elternbei-
tragssatzung in die Wege geleitet wird.  
Frau Gabrysch, Klimafreunde, schlägt vor - für den Fall, dass eine Prüfung bereits 
läuft-, dass der Beschlusstext dahingehend angepasst wird, dass „umgehend“ eine 
Prüfung erfolgen soll. Es solle deutlich werden, dass der Ausschuss diesem Thema 
eine hohe Wichtigkeit beimisst.  
Herr Dr. Klusemann, SPD, ist mit einer entsprechenden Anpassung des Textes ein-
verstanden. Es soll hervorgehen, dass man sehr schnell eine Änderung der Satzung 
haben möchte. Dies sei der Kern der gewünschten Änderung. 
Frau Oedingen, stellvertretende Ausschussvorsitzende, fasst zusammen, dass Einig-
keit darüber besteht, dass im Beschlusstext das Wort „nächsten“ durch „laufenden“ er-
setzt wird und das Wort „gegebenenfalls“ gestrichen wird. Hierüber lässt sie abstim-
men.  
 
Es besteht Einigkeit darüber, dass die Eingaben und ein Auszug des Protokolls be-
reits vor der Beratung der Elternbeitragssatzung im Ausschuss Schule und Weiterbil-
dung und im Jugendhilfeausschuss diesen Gremien zur Kenntnis gegeben werden. 
 
Geänderter Beschluss: 
Der Ausschuss dankt der Petentin und dem Petenten für die jeweilige Eingabe.  
Die Verwaltung wird gebeten, bei der nächsten laufenden Überarbeitung der Eltern-
beitragssatzung die Eingaben zu prüfen und gegebenenfalls zu berücksichtigen. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 1 Eingaben

4670 Zeichen

Text der E-Mail vom 20.11.2024: 
Sehr geehrte Damen und Herren des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, 
Anregungen und Beschwerden, 
 
ich wende mich an Sie, um eine Anpassung der Beitragsstufen in den Tabellen der 
Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen anzuregen. 
 
In den letzten Jahren haben sich die sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse vieler 
Familien durch Faktoren wie Inflation, steigende Lebenshaltungskosten und 
veränderte Einkommensverhältnisse spürbar verändert. Die derzeitigen Tabellen für 
die Elternbeiträge scheinen diese Entwicklungen nicht ausreichend zu 
berücksichtigen, was insbesondere für Familien mit mittleren und niedrigeren 
Einkommen eine erhebliche finanzielle Belastung darstellt.  
 
Insbesondere die seit 2013 bestehende oberste Stufe mit einem Einkommen über 
100.000 Euro betrifft vor dem Hintergrund der o.g. wirtschaftlichen Entwicklungen 
mittlerweile zu viele Familien, die mit ihrem Einkommen nur knapp oberhalb dieser 
Grenze liegen. Gleichzeitig gibt es Familien, deren Einkommen einen noch höheren 
Beitrag zuließe. Andere Städte und Kommunen haben dies bereits erkannt und 
umgesetzt (im Umland bspw. Brühl, Frechen, Leverkusen). 
 
Ich schlage daher vor, die Beitragsstufen und Einkommensgrenzen einer 
Überprüfung und Aktualisierung zu unterziehen. Ziel sollte es sein, eine gerechtere 
und zeitgemäße Verteilung der finanziellen Belastungen zu erreichen, die den 
heutigen Lebensrealitäten besser entspricht. Eine Aktualisierung ist m.E.n. auch 
deswegen erforderlich, weil die seit 2013 bestehenden Stufen in Köln die laut KiBiZ 
NRW vorgesehene Gebührenerhebung die "soziale Staffelund" und die 
"wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern" nicht mehr widerspiegelt (§51, Absatz 
(4)). 
 
Eine Anpassung könnte nicht nur die Chancengleichheit fördern, sondern auch dazu 
beitragen, dass der Zugang zu frühkindlicher Bildung für alle Familien weiterhin 
gewährleistet bleibt. 
 
Ich danke Ihnen für die Berücksichtigung meines Anliegens und stehe gerne für 
weitere Rückfragen oder Diskussionen zur Verfügung.

Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de>  
Gesendet: Mittwoch, 10. April 2024 13:47 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
 
Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 10.04.2024 
13:46:49 an Sie geschickt 
Anliegen:  
Sehr geehrte Damen und Herren des Petitionsausschusses der Stadt Köln, 
ich wende mich an Sie, um auf ein dringendes Anliegen im Bereich der Kinderbetreuung 
aufmerksam zu machen. Es geht um die Höhe der Elternbeiträge und die 
Einkommensschwellen, die für die Berechnung dieser Beiträge herangezogen werden. 
Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Offene Ganztagsschulen (OGTS) 
orientieren sich derzeit an zwei Faktoren: dem Einkommen der Eltern und der gewählten 
Betreuungsform. Dabei sind die Kosten für das Mittagessen nicht im Elternbeitrag enthalten, 
sondern müssen separat an den Träger der Einrichtung gezahlt werden. 
Leider sind die aktuellen Einkommensschwellen aus unserer Sicht zu niedrig angesetzt. Dies 
führt dazu, dass viele Familien trotz begrenzter finanzieller Mittel hohe Beiträge für die 
Kinderbetreuung leisten müssen. Insbesondere für einkommensschwache Familien stellt 
dies eine erhebliche Belastung dar. 
Wir schlagen vor, die Einkommensschwellen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, 
um eine gerechtere Verteilung der Elternbeiträge zu gewährleisten. Eine Anpassung könnte 
dazu beitragen, dass Familien mit niedrigerem Einkommen entlastet werden und die 
Kinderbetreuung für alle zugänglicher wird. 
Auch wenn wir nicht zu Familien mit niedrigem Einkommen gehören, stellt für uns der Beitrag 
von 530 Euro plus Essensgeld bei einem Jahreseinkommen von nur ganz knapp über 
70.000 Euro eine enorme Belastung dar. Die Stufe reicht von 70.000 bis 100.000, was 
bedeutet, dass Familien, die die Hälfte unseres Einkommens zusätzlich verdienen, gleich viel 
zahlen. Zudem wurden wir vorab in die Stufe darunter eingeteilt, sodass wir nun eine 
Nachzahlung von 2600 Euro leisten mussten. 
Wir bitten den Petitionsausschuss, dieses Anliegen zu prüfen und sich für eine faire 
Gestaltung der Elternbeiträge einzusetzen. Eine transparente und nachvollziehbare 
Berechnung der Beiträge ist im Interesse aller Eltern und ihrer Kinder. 
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Engagement für die Familien in Köln. 
 
Mit freundlichen Grüßen,

Beratungsverlauf (2)

12.05.2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 8.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.05.2025 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0996/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
03.04.2025
Erstellt
02.04.2025 15:18