0996/2025
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung, Aktenzeichen: 53/24
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 03.04.2025 0996/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 12.05.2025 Jugendhilfeausschuss 20.05.2025 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung, Aktenzeichen: 53/24 Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden hat in seiner Sitzung vom 10.02.2025 zur oben genannten Bürgereingabe beraten und beschlossen, die Vorgänge dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung sowie dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis zu geben. gez. Dr. Höver
Anlage 2 Auszug Niederschrift BAB 10.02.25
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Geschäftsführung Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Frau Pesch Telefon: (0221) 221 26144 Fax: (0221) E-Mail: doris.pesch@stadt-koeln.de Datum: 02.04.2025 Auszug aus der Niederschrift der 29. Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 10.02.2025 öffentlich 2.2 Bürgereingabe nach § 24 GO - Elternbeiträge für die Kindertagesbetreu- ung, Aktenzeichen 53/24 1649/2024 Der Petent stellt seine Eingabe vor. Er sei in die höchste Gruppe eingestuft, betont aber, dass er sich mit seinem Gehalt nicht zur Spitzengruppe der Verdiener zählt. Ins- besondere seit er und seine Frau zum dritten Mal Eltern geworden sind, mache sich bemerkbar, dass die Tabelle nicht mehr den aktuellen Bedingungen gerecht wird. Je- mand der doppelt so viel verdiene sei in die gleiche Stufe eingruppiert. Seit 2014 sei die Satzung nicht geändert worden. Andere Kommunen aktualisieren diese alle zwei bis drei Jahre. Um den aktuellen Gegebenheiten gerecht zu werden, müsse die Ta- belle aktualisiert werden. Frau Zernikow, Amt für Kinder, Jugend und Familie /Elternbeiträge, erklärt Grundsätz- liches zu der Elternbeitragssatzung. Um Eltern nicht weiter zu belasten wurde bisher auf weitere Stufen verzichtet. Herr Wahlen, Die Grünen, kann der Eingabe des Petenten folgen. Er spricht sich aus für eine Überprüfung der Stufen zu Gunsten niedrig Verdienender. Herr Dr. Klusemann, SPD, möchte noch weitergehen und ist grundsätzlich für eine all- gemeine Beitragsfreiheit wie bei Schulen. Zudem sei man dafür, dass in Kindergärten und Schulen eine kostenfreie Verpflegung gestellt wird, auch vor dem Hintergrund, Kinder früh zu einer gesunden Ernährung zu erziehen. Herr Dr. Klusemann schlägt vor, den Beschlusstext dahingehend zu ändern, dass „gegebenenfalls“ und „nächste“ durch „zeitnah“ ersetzt wird. Frau Röhrig, Die Linke, schließt sich dem Vorredner an. Diese Forderung der Betrags- freiheit sei auch Bestandteil des Programms der Linken. Es sei ein sehr wichtiges Thema. Frau Schöppen, FDP, freut sich über die Eingabe. Zu ihrer Zeit im Jugendhilfeaus- schuss habe sie einen Antrag für eine Anpassung der Einkommensstufen einge- bracht, dieser fand jedoch keine Mehrheit. Sie schließe sich somit dem Vorredner an und hofft, dass in der nächsten Ratsperiode eine Änderung herbeigeführt wird. Herr Erkelenz, CDU, möchte mit dem Verwaltungsvorschlag gehen, da seines Wis- sens nach bereits eine Überarbeitung der Elternbeitragssatzung laufe. In die Bearbei- tung solle mit reingegeben werden, dass der Ausschuss eine Prüfung der Staffelung befürwortet. Auf die Frage von Frau Gabrysch, Klimafreunde, ob nun konkret gerade eine Überar- beitung der Elternbeitragssatzung läuft oder nicht, teilt Frau Zernikow, Amt für Kinder, Jugend und Familie mit, dass die Verwaltung derzeit prüfe, ob eine neue Elternbei- tragssatzung in die Wege geleitet wird. Frau Gabrysch, Klimafreunde, schlägt vor - für den Fall, dass eine Prüfung bereits läuft-, dass der Beschlusstext dahingehend angepasst wird, dass „umgehend“ eine Prüfung erfolgen soll. Es solle deutlich werden, dass der Ausschuss diesem Thema eine hohe Wichtigkeit beimisst. Herr Dr. Klusemann, SPD, ist mit einer entsprechenden Anpassung des Textes ein- verstanden. Es soll hervorgehen, dass man sehr schnell eine Änderung der Satzung haben möchte. Dies sei der Kern der gewünschten Änderung. Frau Oedingen, stellvertretende Ausschussvorsitzende, fasst zusammen, dass Einig- keit darüber besteht, dass im Beschlusstext das Wort „nächsten“ durch „laufenden“ er- setzt wird und das Wort „gegebenenfalls“ gestrichen wird. Hierüber lässt sie abstim- men. Es besteht Einigkeit darüber, dass die Eingaben und ein Auszug des Protokolls be- reits vor der Beratung der Elternbeitragssatzung im Ausschuss Schule und Weiterbil- dung und im Jugendhilfeausschuss diesen Gremien zur Kenntnis gegeben werden. Geänderter Beschluss: Der Ausschuss dankt der Petentin und dem Petenten für die jeweilige Eingabe. Die Verwaltung wird gebeten, bei der nächsten laufenden Überarbeitung der Eltern- beitragssatzung die Eingaben zu prüfen und gegebenenfalls zu berücksichtigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 1 Eingaben
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Text der E-Mail vom 20.11.2024: Sehr geehrte Damen und Herren des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, ich wende mich an Sie, um eine Anpassung der Beitragsstufen in den Tabellen der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen anzuregen. In den letzten Jahren haben sich die sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse vieler Familien durch Faktoren wie Inflation, steigende Lebenshaltungskosten und veränderte Einkommensverhältnisse spürbar verändert. Die derzeitigen Tabellen für die Elternbeiträge scheinen diese Entwicklungen nicht ausreichend zu berücksichtigen, was insbesondere für Familien mit mittleren und niedrigeren Einkommen eine erhebliche finanzielle Belastung darstellt. Insbesondere die seit 2013 bestehende oberste Stufe mit einem Einkommen über 100.000 Euro betrifft vor dem Hintergrund der o.g. wirtschaftlichen Entwicklungen mittlerweile zu viele Familien, die mit ihrem Einkommen nur knapp oberhalb dieser Grenze liegen. Gleichzeitig gibt es Familien, deren Einkommen einen noch höheren Beitrag zuließe. Andere Städte und Kommunen haben dies bereits erkannt und umgesetzt (im Umland bspw. Brühl, Frechen, Leverkusen). Ich schlage daher vor, die Beitragsstufen und Einkommensgrenzen einer Überprüfung und Aktualisierung zu unterziehen. Ziel sollte es sein, eine gerechtere und zeitgemäße Verteilung der finanziellen Belastungen zu erreichen, die den heutigen Lebensrealitäten besser entspricht. Eine Aktualisierung ist m.E.n. auch deswegen erforderlich, weil die seit 2013 bestehenden Stufen in Köln die laut KiBiZ NRW vorgesehene Gebührenerhebung die "soziale Staffelund" und die "wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern" nicht mehr widerspiegelt (§51, Absatz (4)). Eine Anpassung könnte nicht nur die Chancengleichheit fördern, sondern auch dazu beitragen, dass der Zugang zu frühkindlicher Bildung für alle Familien weiterhin gewährleistet bleibt. Ich danke Ihnen für die Berücksichtigung meines Anliegens und stehe gerne für weitere Rückfragen oder Diskussionen zur Verfügung. Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de> Gesendet: Mittwoch, 10. April 2024 13:47 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 10.04.2024 13:46:49 an Sie geschickt Anliegen: Sehr geehrte Damen und Herren des Petitionsausschusses der Stadt Köln, ich wende mich an Sie, um auf ein dringendes Anliegen im Bereich der Kinderbetreuung aufmerksam zu machen. Es geht um die Höhe der Elternbeiträge und die Einkommensschwellen, die für die Berechnung dieser Beiträge herangezogen werden. Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Offene Ganztagsschulen (OGTS) orientieren sich derzeit an zwei Faktoren: dem Einkommen der Eltern und der gewählten Betreuungsform. Dabei sind die Kosten für das Mittagessen nicht im Elternbeitrag enthalten, sondern müssen separat an den Träger der Einrichtung gezahlt werden. Leider sind die aktuellen Einkommensschwellen aus unserer Sicht zu niedrig angesetzt. Dies führt dazu, dass viele Familien trotz begrenzter finanzieller Mittel hohe Beiträge für die Kinderbetreuung leisten müssen. Insbesondere für einkommensschwache Familien stellt dies eine erhebliche Belastung dar. Wir schlagen vor, die Einkommensschwellen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um eine gerechtere Verteilung der Elternbeiträge zu gewährleisten. Eine Anpassung könnte dazu beitragen, dass Familien mit niedrigerem Einkommen entlastet werden und die Kinderbetreuung für alle zugänglicher wird. Auch wenn wir nicht zu Familien mit niedrigem Einkommen gehören, stellt für uns der Beitrag von 530 Euro plus Essensgeld bei einem Jahreseinkommen von nur ganz knapp über 70.000 Euro eine enorme Belastung dar. Die Stufe reicht von 70.000 bis 100.000, was bedeutet, dass Familien, die die Hälfte unseres Einkommens zusätzlich verdienen, gleich viel zahlen. Zudem wurden wir vorab in die Stufe darunter eingeteilt, sodass wir nun eine Nachzahlung von 2600 Euro leisten mussten. Wir bitten den Petitionsausschuss, dieses Anliegen zu prüfen und sich für eine faire Gestaltung der Elternbeiträge einzusetzen. Eine transparente und nachvollziehbare Berechnung der Beiträge ist im Interesse aller Eltern und ihrer Kinder. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Engagement für die Familien in Köln. Mit freundlichen Grüßen,
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0996/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 03.04.2025
- Erstellt
- 02.04.2025 15:18