1207/2024
Sportanlage Nachtigallenstraße - Belagserneuerung Kunststoffrasen und Kunststofflaufbahn
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Anlage 1 Luftbild
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SpA Nachtigallenstraße Mittelpunkt: 365733, 5636421 1:1000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 03.05.2024Seite 1 / 1 Anlage 1
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/52/521 Vorlagen-Nummer 1207/2024 Freigabedatum 13.06.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Sportanlage Nachtigallenstraße - Belagserneuerung Kunststoffrasen und Kunststofflaufbahn Beschlussorgan Bezirksvertretung 7 (Porz) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz (BV7) beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung von Sanie- rungsarbeiten auf der Sportanlage Nachtigallenstraße auf der Grundlage der vorgelegten Ent- wurfsplanung und Kostenberechnung. Diese beinhaltet die Kunststoffrasen-Belagserneuerung bei einem Groß- und einem Klein- spielfeld, die Erneuerung des Laufbahnbelags der Kampfbahn Typ C sowie die Erneuerung von Ausstattungsgegenständen für den Sportbetrieb. Die voraussichtlichen Kosten für die Ge- samtmaßnahme betragen ca. 380.000,- € brutto. Zur Finanzierung der Maßnahme stehen im Haushaltsjahr 2024 Aufwandsermächtigungen in Höhe von 100.000,- € im Teilplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801-Sportförde- rung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienst- leistungen zur Verfügung. Diese Mittel sind auf Grund des Beschlusses (AN/1726/2022) des Finanzausschusses vom 30.09.2022 „Erhöhung der Mittel für die Sanierung bestehender Kunstrasenplätze“ im Haushaltsplan 2023/2024 im Haushaltsjahr 2024 enthalten. Die Finan- zierung des Restbetrags in Höhe von 280.000 Euro erfolgt durch bislang nicht zweckentspre- chend verwendete Zuwendungsmittel aus der Sportpauschale, welche bedarfsgerecht einge- setzt werden. Sportausschuss 20.06.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz) 20.06.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 380.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Sportanlage Nachtigallenstraße ist im Grundbesitz der Stadt Köln, die Belegung erfolgt über die Vergabe von Nutzungszeiten. Die Sportanlage wurde im Jahr 2012 generalsaniert. Aufgrund des Alters und der starken Beanspruchung befindet sich der Kunststoffrasen und die Laufbahn in einem sanierungsbedürftigen Zustand (s. Anlage 3). Vor dem Hintergrund der weiterhin bestehenden Nutzungsintensität beabsichtigt die Verwaltung den Austausch des be- stehenden Kunststoffrasenbelags und die Neubeschichtung der Laufbahn. 3 Kosten und Finanzierung: Nach erfolgter Begehung der Anlage durch Mitarbeiter des Sportamtes aus der Abteilung Sportstättenbau und -pflege, wurde eine Kostenberechnung auf Grundlage eines Leistungs- verzeichnisses erstellt. Die Brutto-Gesamtkosten belaufen sich, inkl. Nebenkosten, für die ge- samte Maßnahme auf voraussichtlich ca. 380.000,- €. Der Änderungsantrag AN/1726/2022 zum Haushaltsplan 2023/2024 wurde durch den Finanz- ausschuss in seiner Sitzung am 30.09.2022 beschlossen. Der Rat hat den Haushaltsplan 2023/2024 insgesamt in seiner Sitzung am 10.11.2022 beschlossen. Die nun ausgewiesenen haushaltsmäßigen Auswirkungen sind ein Teil dessen (Erhöhung der Mittel für die Sanierung bestehender Kunstrasenplätze). Im Teilergebnisplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen stehen im Jahr 2024 Mittel in Höhe von 100.000 € zur Verfügung. Die Finanzierung des Restbetrags in Höhe von 280.000 Euro erfolgt durch bislang nicht zweckentsprechend verwendete Zuwendungsmittel aus der Sportpauschale, welche bedarfs- gerecht eingesetzt werden. Die Maßnahme ist dringend erforderlich, um die bestehende Infrastruktur zu sichern und den Betrieb der Sportanlage aufrechterhalten zu können. Zudem würde durch eine Weiternutzung auch die elastifizierende Schicht unterhalb des Kunststoffrasenbelags und der Laufbahn in Mitleidenschaft gezogen, wodurch ein noch größerer und kostenintensiverer Sanierungsbe- darf entstehen würde. Der Kunststoffrasen wird mit Kork/Quarzsand verfüllt. Die Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung wird durch Mitarbeiter des Sportamtes durchgeführt. Klimafolgeabschätzung: Auf Grund des am 09.07.2019 durch den Rat der Stadt Köln ausgerufenen Klimanotstands weist die Sportverwaltung der Stadt Köln hiermit auf die Maßnahmen hin, welche von ihr zur Vermeidung negativer Auswirkungen auf das Stadtklima und auf die Umwelt beim Bau von Kunststoffrasenplätzen ergriffen werden. Die Baumaßnahme wird in enger Zusammenarbeit mit dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt geplant. Im Folgenden sind die Maßnahmen auf- gelistet, die der Verbesserung des Stadtklimas sowie dem Schutz der Umwelt in Bezug auf Ökologie und Nachhaltigkeit dienen: Füllstoff Kunstrasen: Bei dem vorliegenden Großspielfeld kommt Kork und Quarzsand als Einstreumaterial zum Einsatz. Optimierung der Nachhaltigkeit: Der gebrauchte Kunststoffrasen wird einer hochwertigen stofflichen Verwertung zugeführt, bei der – soweit enthalten – Kunststoffe und Sand zurückgewonnen werden und diese anschlie- ßend einem ordnungsmäßen und schadlosen Stoffkreislauf zurückgeführt werden können. Die stoffliche Verwertung wird in einem anschaulichen Stoffflussdiagramm (Art, Menge und Verbleib der Stoffströme mit Angabe des Namens und Anschrift der Verwertungsunterneh- men) im Angebot dokumentiert. Nach durchgeführter Entsorgung des Kunststoffrasens verlangt die Sportverwaltung einen Be- richt inkl. Belege (zum Beispiel Lieferschein) über Art, Menge und Verbleib der Stoffströme mit Namen und Adresse der Verwertungsanlagen. Anlage 1 Luftbild Anlage 2 Kostenberechnung Anlage 3 Begehungsprotokoll Nachtigallenstraße
Anlage 2 Kostenberechnung
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Kurztext Leistungsverzeichnis
Zusammenstellung
Projekt: 2403 Belagserneuerung Nachtigallenstraße
LV: 01 LV-Kunststoff-/Kunststoffrasen Belagserneuerung
Ordnungszahl Leistungsbesch reibung Betrag in EUR
LV 01
1. Baustelleneinrichtung 4.000,00
2. Kunststoffrasen 217.549,00
3. Kunststoffbelag 90.298,00
4. Ausstattung 6.400,00
5. Regiearbeiten 1.080,00
Summe LV 01 LV-Kunststoff-/Kunststoffrasen Bela.. 319.327,00
Zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer aus 319.327,00 EUR
in Höhe von 19,00 % 60.672,13 EUR
379.999,13 EUR
Druckdatum: 10.05.2024, Seite: 8
Anlage 2
Anlage 3 Begehungsprotokoll Nachtigallenstraße
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1 Zustandsbericht Sportamt K unststoffbeläge und Kunststoffrasenspielfeld Sportfreianlage Nachtigallenstraße 1. D atum der Begehung : 30. N ovember 2023 2. Durchgeführt von: 52 / 521 I m Zuge der geplanten Kunststoff - und Kunststoffrasenbelagserneuerung wurde eine Bege- hung der Wettkampfbahn Typ C durchgeführt, um den Zustand zum o.g. Stichtag festzuhalten. Kunststoffrasenspielfeld Der Kunststoffrasenplatz wurde 2012 fertiggestellt. Die Platzgröße des Großspielfeldes beträgt 111,50 m x 72,25 m (brutto). Der Kunststoffrasenteppich ist ein „Desso Soccrilan“ mit TPE-Quarzsand-Verfüllung. Als elas- tifizierende Schicht wurde eine „ET 35 mm“ eingebaut. Kunststofflaufbahn und Kunststoffspielfelder Die Kunststofflaufbahn und die Spielfelder wurden 2012 fertiggestellt. Die Laufbahn besteht aus einer Kurzstreckenbahn mit 6 Laufbahnen und 4 Rundlaufbahnen , sowie Anlaufbahnen für Weitsprung (Wettkampbahn Typ C). Es liegt ein Belagstyp A (struk- turbeschichteten Deckschicht auf Basisschicht) auf einer Asphaltdecke vor. Die Kunststoff- spielfelder bestehen aus einem Belagstyp B (schüttbeschichtete Deckschicht auf Basisschicht) auf einer Asphaltdecke. Zustandsbeschreibung Am 30.11.2023 wurde die Sportanlage durch Mitarbeiter des Sportamtes in Augenschein ge- nommen und alle sichtbaren Beschädigungen des Kunststoff- und Kunststoffrasenbelags do- kumentiert. Ein Lageplan mit den gefundenen Schadstellen liegt als Anlage bei. Kunststoffrasen: Insgesamt zeigen die Fasern auf dem gesamten Spielfeld starke Verschleißerscheinungen und liegen flach auf. Auf der Mittelachse liegen zahlreiche Stellen mit offenen Nähten vor. Auf dem Großspielfeld gibt es Bereiche (5-Meter Räume und Strafstoßpunkte) die kleinteilig Instand gesetzt wurden. Kunststofflaufbahn: Die Deckschicht der Laufbahn ist stark abgenutzt, die Basisschicht ist bereits deutlich sicht- bar. Es gibt Stellen mit Löchern und Rissen bis in die Basisschicht. Kunststoffspielfelder: Im Bereich der Spielfelder sind keine Schadstellen erkennbar. Die Deckschicht ist in einem guten Zustand und bedarf aktuell keiner Sanierungsarbeiten. Zusammenfassung Der Kunststoffrasenteppich weist zahlreiche Verschleißerscheinungen auf. Die Zerfaserung hat besonders in den Torräumen stark eingesetzt. Der Belag sollte dringend ausgetauscht werden. Die Deckschicht der Laufbahn ist stark abgenutzt und sollte dringend erneuert wer- den. Anlage 3 Begehungsprotokoll Sportanlage: Datum: Anwesend: Nachtigallenstr. in Porz 30.11.2023 Benjamin Müller >ĂƵĨďĂŚŶ͗ ϮϯнϮϰĞĐŬƐĐŚŝĐŚƚĂďŐĞŶƵƚnjƚ͕ ĂƐŝƐƐĐŚŝĐŚƚĚĞƵƚůŝĐŚƐŝĐŚƚďĂƌ >ƂĐŚĞƌ und RissďŝƐŝŶĂƐŝƐƐĐŚŝĐŚƚ Allgemein: BFZ + Barriere mit überstehenden Spitzen Torspannstangen ständig defekt -> umrüsten auf Tortyp 2 Hydrant im Eingangsbereich ohne Funktion Segmente: 21 Absprungbalken defekt 22 Sicherheitsabstände werden nicht eingehalten -> neu linieren und Abstände einhalten Kunststoffrasen Zerfaserung, fehlende Regner- und Schachtabdeckungen 3, 13 + 18 offene Nähte, Flickstellen, Überstehende Kanten 1-2 cm 7 + 8 offene Nahtstellen Fotodokumentation zum Begehungsprotokoll vom 30.11.2023 Sportanlage Nachtigallenstr. in Porz
Anlage 0 Dinglichkeitsbegründung
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Beschluss-Vorlage Nr. 1207/2024 Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit Die Vorlage wird verfristet vorgelegt, da die Klärung der Finanzierung mehr Zeit in Anspruch nahm als vorgesehen. Die Dringlichkeit für den Beschluss ist gegeben, da die Arbeiten stark witterungsabhängig sind und daher bis spätestens Ende November durchgeführt werden müssen. Unter Berücksichtigung der Dauer des Ausschreibungsverfahrens und der Lieferzeit des Kunststoffrasens, muss der Beschluss vor der Sitzungspause im Sommer erfolgen, um dies gewährleisten zu können.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1207/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 13.06.2024
- Erstellt
- 09.04.2024 11:03