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AN/0535/2024

Betrieb der 90m-Züge auf der Ost-West-Achse (OWA)

Die Linke. Anfrage nach § 4 09.04.2024

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 11.06.2024, TOP 5.1.5

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

3194 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
und 
Herr Ausschussvorsitzender 
Lino Hammer 
 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221 -27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 10.04.2024 
AN/0535/2024 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Verkehrsausschuss  
 
Betrieb der 90m-Züge auf der Ost-West-Achse (OWA) 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, 
 
Im straßenbündigen Stadtbahnbetrieb beträgt die maximal erlaubte Fahrzeuglänge 75 Meter. Zur 
Ertüchtigung der Ost-West-Achse („OWA“) sind auf der Linie 1 Stadtbahnzüge vorgesehen, die 
eine Länge von etwa 90 Metern haben („Langzüge“). Auch für die Linie 9 ist später der Einsatz von 
Langzügen geplant. Dafür müsste entweder ein separater Gleiskörper geschaffen werden 
(„besonderer Bahnkörper“ oder „unabhängiger Bahnkörper“) oder eine Sondergenehmigung 
eingeholt werden. 
Die Planungen für die oberirdischen Varianten der Ost-West-Achse erwecken den Eindruck, dass 
es eine Änderung der Strategie gab. Statt einer Sondergenehmigung wird offenbar die Einrichtung 
eines besonderen Bahnkörpers für die Linie 1 angestrebt (separates Rasengleis auf der Aachener 
Straße im Belgischen Viertel). Andererseits ist jetzt bekannt geworden, dass auch auf der Linie 9 
(Abschnitt Neumarkt – Zülpicher Platz – Universität) perspektivisch Langzüge eingesetzt werden 
sollen. Dafür sind allerdings noch keine Planungsunterlagen veröffentlicht worden. 
In Hannover und Düsseldorf gibt es einen Betrieb mit Langzügen auf straßenbündigen Strecken 
per Sondergenehmigung für Messe- und Sportveranstaltungen. 
Nach unserer Kenntnis ist es umstritten, ob für den dauerhaften Betrieb von Langzügen ein 
besonderer Bahnkörper ausreicht oder sogar ein unabhängiger Bahnkörper erforderlich ist. 
Die Linke möchte die gesetzliche Grundlage für den Betrieb der 90m-Züge auf der OWA klären 
und hat dazu folgende Fragen: 
1. Wird zur Durchführung des Betriebs mit Langzügen auf der Linie 1 eine 
Sondergenehmigung oder die Errichtung eines separaten Bahnkörpers (oder beides) 
angestrebt?

2. Wird für den perspektivischen Betrieb der Strecke der heutigen Linie 9 mit Langzügen auf 
der Jahnstraße und der Zülpicher Straße bis zu Universität eine Sondergenehmigung oder 
die Errichtung eines separaten Bahnkörpers (oder beides) angestrebt? 
3. Warum ist die o.g. Strecke der Linie 9 bisher nicht Bestandteil der Planungen zur Ost-West-
Achse? 
4. Falls Sondergenehmigungen angestrebt werden, können diese problemlos und zeitnah 
erteilt werden und ist es überhaupt möglich, diese für den täglichen Betrieb zu bekommen? 
5. Welche Maßnahmen sind erforderlich, um die separaten Gleiskörper zu sichern (z.B. 
Hecken, Bordsteine, Andreaskreuz, Schranken, Halbschranken auch an 
Linksabbiegerspuren, Ampeln, Fußgängerampeln für jede Kreuzungsmöglichkeit, 
Fußgängerampeln auch an den großen Plätzen der Innenstadt)? 
gez. 
Michael Weisenstein 
Geschäftsführer 
Fraktion DIE LINKE

Beratungsverlauf (1)

11.06.2024 Verkehrsausschuss
TOP 5.1.5 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0535/2024
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
09.04.2024
Erstellt
10.04.2024 09:01