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Betrieb der 90m-Züge auf der Ost-West-Achse (OWA)
Die Linke. Anfrage nach § 4 AN/0535/2024 vom 09.04.2024
Stand: Am 11.06.2024 im Verkehrsausschuss beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
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Linke Anfrage nach § 4
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker und Herr Ausschussvorsitzender Lino Hammer Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221 -27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 10.04.2024 AN/0535/2024 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Verkehrsausschuss Betrieb der 90m-Züge auf der Ost-West-Achse (OWA) Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, Im straßenbündigen Stadtbahnbetrieb beträgt die maximal erlaubte Fahrzeuglänge 75 Meter. Zur Ertüchtigung der Ost-West-Achse („OWA“) sind auf der Linie 1 Stadtbahnzüge vorgesehen, die eine Länge von etwa 90 Metern haben („Langzüge“). Auch für die Linie 9 ist später der Einsatz von Langzügen geplant. Dafür müsste entweder ein separater Gleiskörper geschaffen werden („besonderer Bahnkörper“ oder „unabhängiger Bahnkörper“) oder eine Sondergenehmigung eingeholt werden. Die Planungen für die oberirdischen Varianten der Ost-West-Achse erwecken den Eindruck, dass es eine Änderung der Strategie gab. Statt einer Sondergenehmigung wird offenbar die Einrichtung eines besonderen Bahnkörpers für die Linie 1 angestrebt (separates Rasengleis auf der Aachener Straße im Belgischen Viertel). Andererseits ist jetzt bekannt geworden, dass auch auf der Linie 9 (Abschnitt Neumarkt – Zülpicher Platz – Universität) perspektivisch Langzüge eingesetzt werden sollen. Dafür sind allerdings noch keine Planungsunterlagen veröffentlicht worden. In Hannover und Düsseldorf gibt es einen Betrieb mit Langzügen auf straßenbündigen Strecken per Sondergenehmigung für Messe- und Sportveranstaltungen. Nach unserer Kenntnis ist es umstritten, ob für den dauerhaften Betrieb von Langzügen ein besonderer Bahnkörper ausreicht oder sogar ein unabhängiger Bahnkörper erforderlich ist. Die Linke möchte die gesetzliche Grundlage für den Betrieb der 90m-Züge auf der OWA klären und hat dazu folgende Fragen: 1. Wird zur Durchführung des Betriebs mit Langzügen auf der Linie 1 eine Sondergenehmigung oder die Errichtung eines separaten Bahnkörpers (oder beides) angestrebt? 2. Wird für den perspektivischen Betrieb der Strecke der heutigen Linie 9 mit Langzügen auf der Jahnstraße und der Zülpicher Straße bis zu Universität eine Sondergenehmigung oder die Errichtung eines separaten Bahnkörpers (oder beides) angestrebt? 3. Warum ist die o.g. Strecke der Linie 9 bisher nicht Bestandteil der Planungen zur Ost-West- Achse? 4. Falls Sondergenehmigungen angestrebt werden, können diese problemlos und zeitnah erteilt werden und ist es überhaupt möglich, diese für den täglichen Betrieb zu bekommen? 5. Welche Maßnahmen sind erforderlich, um die separaten Gleiskörper zu sichern (z.B. Hecken, Bordsteine, Andreaskreuz, Schranken, Halbschranken auch an Linksabbiegerspuren, Ampeln, Fußgängerampeln für jede Kreuzungsmöglichkeit, Fußgängerampeln auch an den großen Plätzen der Innenstadt)? gez. Michael Weisenstein Geschäftsführer Fraktion DIE LINKE
Beratungsverlauf
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